V/0755/2020
Querung des Dingbängerweges in Höhe des THC Münster e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0755/2020 V/0755/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Querung des Dingbängerweges in Höhe des THC Münster e. V. Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau eines Fahrbahnteilers auf dem Dingbängerweg nördlich der vorhande- nen Zufahrt zu den Sportanlagen wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Juli 2020 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 120.000€ für den Fahrbahnteiler und 16.000€ für die Beleuchtung entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 95.200€. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaß- nahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Er- neuerung Auszahlungen 2021 120.000 Fahrbahnteiler Investitionsmaß- nahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Er- neuerung Auszahlungen 2021 16.000 Beleuchtung Amt für Mobilität und Tiefbau 05.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0755/2020 Einzahlungen 2021 95.200 70% der förder- fähigen Kosten Saldo 40.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass: Die Verwaltung greift die Berichtsvorlage V/0814/2017 auf, um die in 2017 vorgeschlagene Querung des Dingbängerweges umzusetzen. Ziel ist es eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Radfahrer und Fußgänger (insbesondere Kinder) zu erreichen. Planung: Wie in der Berichtsvorlage aus 2017 schlägt die Verwaltung vor, den geplanten Fahrbahnteiler nör d- lich der vorhandenen Zufahrt zu den Sportanlagen einzubauen. Hierfür muss die Fahrbahn nach Westen verschwenkt werden. Für die Aufweitung der Fahrspuren ist an dieser Stelle kein Grunde r- werb notwendig. Die Mittelinsel ist in einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Die Fahrstreifen im Bereich der Mittelinsel erhalten die Breite von 3,25 m in jeder Richtung. Die geplante Mittelinsel an dieser Stelle bietet den Radfahrern und Fußgängern, die die Örtlichkeit aus Richtung Sentrup oder Mecklenbeck erreichen, eine sichere und attraktive Querungsmöglichkeit. Die geplante Mittelinsel bewirkt eine Trennung der beiden Fahrtrich tungen, so dass die Kinder immer nur einen Fahrzeugstrom beobachten und lediglich einen Fahrstreifen in einem Zug überqueren mü s- sen. Reduktionsvariante: Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß- nahmen sind nicht möglich. Kosten/Finanzierung: Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen; Verbesse- rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderricht- linen Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 70% der zuwendungsfähigen Kosten er- stattet werden. I.V. Gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0755/2020 Kurzüberblick Ziel der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit der querenden Radfahrer und Fuß- gänger auf dem Dingbängerweg in Höhe der Tennisanlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet auf dem Dingbängerweg in Höhe der Tennisanlagen eine sichere Querung zu ermöglichen. Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2021. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 136.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0755/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Dingbängerweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0755/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37