2019/0182
Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Bericht Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 Auftrag: 0.0805729.001 B pwc PwC 3 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis..............2uusssssesseneesnnnensnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnnnnannnnnensnnensnnnnsnnnnnnnnensnsnnsnnnsnsnnnnn 5 A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung I. Prüfungsauftrag ........unsensssessnnnnssnnsnnsnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnsnnsnnsnnsnnsnnsnssnnsnnsnnsnnsnnnnnnnn 7 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ..............22u2200r004r0nesnnennoesnnnnnesnnennnennnnnnnnsnennennn ernennen 7 B. Grundsätzliche Feststellungen ............uu.22240220000200n0snnennnnnennnnnennnennnnnnnnnennnnnennnnensnnnnnnnennnnonson 8 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter..........uesseesserseessenneennen 8 II. Wesentliche Geschäftsvorfälle..............u.220020042002004nnnennnennonnnnnnnnnnnennonnnnnnnnnnnonnannnnennnen 10 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks............uuus220uss0suessnnessnnsnnnnnnnnennnnnennnnnnnannnnnenn 11 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .............ur22u0200sssunsonssnsnnnnnnnnnnnonnnnnnnnnnonnanennennen 13 D. Feststellungen zur Rechnungslegung .............2u2220220420002nennornnnnnnennnennonnnnnnnnnnnennnennonnnnnnen nn 17 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss 3. Lagebericht ......ueeseesssseesssnessnnnesnnnnnnnennnnnennnnnennnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnnsnnnnnnnnnensnnnensnnnnen 18 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses.............uu22200224404400ensnnnennnnnnnnnensnnennsnensnanennnnnn 18 E. Feststellungen gemäß 8 53 HGIG ........uurserseessensnnnnennnnnnnennnnnnnnnnnnnennonnnnnnennnennonnnnnnsnnnnn san 20 F. Schlussbemerkung.........uu.rsuusssssesssnessnnensnnnnsnnnennnnnnnnnnnsnnnnnnnnennnnnnsnnnnnsnnonsnnnensnnnnssnnsssnnnsnnenn 21 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 0.0805729.001 PwC 5 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz D&O Directors and Officers EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetz Eigenbetrieb Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt EDV Elektronische Datenverarbeitung EigBGes Eigenbetriebsgesetz EU Europäische Union GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IT Informationstechnologie Nr. Nummer PS Prüfungsstandard des IDW TE tausend Euro VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Frankfurt am Main 0.0805729.001 PwC A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung I. Prüfungsauftrag . Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 12. De- zember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, (im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt) den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt- schaftsjahr gemäß 88 316 ff. HGB zu prüfen. . Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor- schriften zu beachten. Gemäß 8 22 und 8 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital- gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge- mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach 88 316 ff. HGB i.V.m. 8 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des 8 27 Abs. 4 EigBGes be- kannt zu machen. . Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des 853 Abs. 1Nr.1und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E. . Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart. . Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. II. Bestätigung der Unabhängigkeit . Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 0.0805729.001 PwC B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe- triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der Betriebsleitung dar: «e Nach $ 19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähig- keit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturel- len Einrichtungen bereitzustellen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kommt dieser Aufgabe unter anderem durch den Betrieb Kulturinstitute nach. e Der Eigenbetrieb bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen und fördert ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überre- gional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Mar- kenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvor- sorge die ausgeprägte Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann besteht der Eigenbetrieb aus den folgenden Betriebszweigen: « Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie Haus Deiters), « Volkshochschule, « Akademie für Tonkunst, « Stadtbibliothek, « Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V., « Bessunger Knabenschule, « HausOlbrich, + Haus Glückert, « Literaturhaus, « Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15) und «e Künstlerbahnhof Wixhausen. ®e Die gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren Umsatzerlöse von T€ 2.427 resultieren aus Be- nutzungsgebühren (T€ 2.074), aus Mieten und Pachten einschließlich Nebenkostenerstattun- gen (T€ 181), Eintrittsgeldern und Teilnehmerbeiträgen (T€ 71), Einnahmen aus dem Verkauf (TE 31) sowie sonstigen Umsatzerlösen (T€ 70). Aufgrund der geänderten Definition der Um- satzerlöse in 8 277 Abs. 1 HGB werden die Zuweisungen und Zuschüsse (T€ 1.508) seit dem Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. « Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen einmalige Effekte von insgesamt T€ 1.663 aus der Übertragung von Immobilien vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement so- wie den Auflösungen von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen enthalten. 0.0805729.001 PwC * Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um T€ 382 (12,8 %) auf TE 2.611 zurückgegangen aufgrund der im Vorjahr erfolgten Niederschlagung uneinbringli- cher Forderungen sowie dem Wegfall von Mietaufwendungen nach der Immobilienübertra- gung. e Aus der Beteiligung der HEAG Holding AG ergaben sich im Berichtsjahr keine Beteiligungser- träge (Vorjahr T& 3.798). Die Ausschüttung der bauverein AG hat sich mit T€ 770 gegenüber dem Vorjahr (T€ 1.476) nahezu halbiert. * Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresverlust von T€ 350 (Vorjahr Jahresgewinn von T€ 1.810), der maßgeblich durch den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt von T€ 8.692 (Vorjahr TE 5.370) geprägt ist. e Gegenüber dem Nachtragswirtschaftsplan 2016, der mit einem ausgeglichenen Ergebnis schließt, resultiert die Ergebnisverschlechterung bei höheren Umsatzerlösen und niedrigeren Aufwendungen, im Wesentlichen aus dem um T€ 1.214 geringeren Verlustausgleich der Stadt. e Die Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich um T€ 269 auf TE 86.600 vermindert. «e Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2016 von T€ 1.413 betrafen im Wesentlichen Anlagen im Bau. e Fürdas Wirtschaftsjahr 2017 ist ein städtischer Zuschuss von T€ 10.578 im Wirtschaftsplan vorgesehen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. «e Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitigen Kostensteigerungen können nur durch Leistungseinschränkungen bei Kulturmaßnahmen umgesetzt werden. e Inkommenden Jahren wird es ein bestimmender Faktor sein, die weitere Konsolidierung des Haushaltes ohne weitere Einschränkungen bei den Leistungen an die Kulturtreibenden umzu- setzen. Desweiteren sind die Entwicklung eines Konzeptes für das Literaturhaus und des Kul- turquartiers in der Landwehrstraße geplant, die Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mat- hildenhöhe im Rahmen der Empfehlungen des Advisory Board zum Weltkulturerbe einschließ- lich der Entwicklung des Jugendstilensembles Mathildenhöhe sowie die energetische und bar- rierefreie Sanierung des Georg-Moller-Hauses. e Nach Einschätzung der Betriebsleitung wird der Eigenbetrieb auch zukünftig voraussichtlich Verluste erwirtschaften. Die Höhe der Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt hängt von den künftigen Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG ab. . Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, sind plausi- bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. 0.0805729.001 10. 11. 12. 13. PwC 10 II. Sonstige Verstöße gegen die Satzung . Wir weisen darauf hin, dass der Eigenbetrieb den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 nicht innerhalb der nach 8 15 der Satzung vorgese- henen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt hat. III. Wesentliche Geschäftsvorfälle Investitionen Von den Investitionen in das Anlagevermögen mit T& 1.413 entfallen T€ 860 auf die Sanierung des Georg-Moller-Hauses und T€ 444 auf die energetische Sanierung der Ausstellungshallen. Die Maß- nahmen waren zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen und werden im Sachanlagevermögen unter den Anlagen im Bau ausgewiesen; davon entfallen T€ 3.144 auf die Ausstellungshallen und TE 1.043 auf das Georg-Moller-Haus. Beim Georg-Moller-Haus haben sich im Berichtsjahr nicht geplante Kostensteigerungen von T€ 714 ergeben. Dies Kostensteigerungen resultierten aus ge- genüber der Planung zusätzlich beauftragen Arbeiten, aufwendigere Erdarbeiten bei der Kanalisa- tion, vermehrte Asbestbelastungen und Maßnahmen des Kampfmittelräumdienstes. Darlehen Im Wirtschaftsjahr 2016 hat der Eigenbetrieb bei der WIBank ein Darlehen von T€ 1.000 für die Sanierung des Georg-Moller-Hauses aufgenommen. Das Darlehen, mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember 2036, ist mit 0,4 % p.a. zu verzinsen und, beginnend am 15. Juni 2017, mit Halbjah- resraten von T€ 25 zuzüglich Zinsen zu tilgen. Im Berichtsjahr erfolgten Darlehenstilgungen von insgesamt T€ 663 sowie die Ablösung eines Dar- lehens von T€ 14 mit Mitteln aus dem Entschuldungsfonds (Schutzschirm), die im Rahmen der Entschuldungshilfe der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurden. Zuschüsse Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb einen Ertragszuschuss von T€ 8.692 (Vor- jahr T€ 5.370) gewährt und das Land Hessen hat eine Entschuldungshilfe von T€ 14 (Vorjahr TE 251) ausgereicht (siehe Text 7). 0.0805729.001 PwC 11 IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 14. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 25. September 2018 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie An- hang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De- zember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vor- schriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch- führung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 8 317 HGB und 8 27 Abs. 2 EigBGes unter Beach- tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufüh- ren, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver- mittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stich- proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs sowie die Wür- digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffas- sung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschrif- ten und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen- betriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen 0.0805729.001 PwC 12 Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." 0.0805729.001 15. 16. 17. 18. 19. 20. PwC 13 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (88 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des EigBGes (88 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebe- richt tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungsle- gung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prü- fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch da- rauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent- lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung. Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten Februar, März, April und Septem- ber 2018 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs und bis zur Berichtsauslieferung in unseren Büroräumen durchgeführt. Ausgangspunkt war der von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, ge- prüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 88 316 ff. HGB und die in den Prü- fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn- ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher 0.0805729.001 21. PwC 14 Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rec! hnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh- rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle- gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin- derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich, die Überwachung obliegt der Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück- sichtigt. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf- bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein- sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht, wel che Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo- genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt. Die Prüfung des internen Kon- trol systems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug zur Rech- nungslegung haben: Die Kontrollumfeld des Eigenbetriebs Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten Risiken gerichtet sind Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestellten Risiken Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung. Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den folgenden Geschäftsprozessen durchgeführt: Das Ges Erfassung der Umsatzerlöse Einkauf und Investitionen Finanzierung Zahlungsverkehr. Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die chäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der 0.0805729.001 22. 23. PwC 15 Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Bereichen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un- serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti- schen Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb einge- richteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbeson- dere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsys- tems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Eigenbetriebs in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesent- lichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten Prüfungsschwerpunkten: e Umsetzung des BilRUG e Zugänge im Sachanlagevermögen und Entwicklung der Anlagen im Bau e Abgrenzung von Erstellungs- und Instandhaltungsaufwand «e Vollständigkeit der Darlehensverbindlichkeiten e Dotierung der Rückstellungen. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und Leistungs- verträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der For- derungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember 2016 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleis- tungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2016 Bankbestätigungen zukommen lassen. Auf die Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir aufgrund der Struktur der Schuldner verzichtet. Auf die Teilnahme an der Inventur der körperlichen Vorräte haben im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände ver- zichtet. 0.0805729.001 24. 25. PwC 16 Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen an Pensionäre und Hinterbliebene sowie der Rückstellungen aus Altersteilzeitverpflichtungen ha- ben uns versicherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vor- gelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten. Die Eröffnungsbilanzwerte haben wir daraufhin geprüft, ob sie ordnungsgemäß aus dem Vorjah- resabschluss übernommen wurden. Wir haben zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt, um eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die nicht von uns geprüften Eröffnungsbi- lanzwerte keine wesentlichen Fehler enthalten. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt. In einer ergänzenden Erklärung hat die Geschäftsführung zudem bestätigt, dass nach ihrer Auffas- sung die Auswirkungen von nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen im Jahresabschluss und von nicht korrigierten Angaben im Lagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind. 0.0805729.001 26. 27. 28. 29. 30. 31. PwC 17 D. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und ent- sprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entneh- menden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresab- schluss und Lagebericht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz- lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si- cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 des Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigB- Ges, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung beachtet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie & 25 EigBGes (Anhang). Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin: «e Die HEAG-Halle B (Centralstation) wird der Centralstation-Veranstaltungs-GmbH für kultu- relle Zwecke unentgeltlich überlassen. Intern wurde festgelegt, die unentgeltliche Nutzungs- überlassung buchhalterisch zu erfassen und nachzuweisen. Daher wird jährlich ein fiktiver Mietzuschuss von T& 77 in den Umsatzerlösen des Eigenbetriebs ausgewiesen und über eine entsprechende Gegenbuchung im Materialaufwand, erfolgsneutral gestellt. Aufgrund der Ge- ringfügigkeit des Betrages ist der Sachverhalt derzeit nicht zu beanstanden. Wir empfehlen je- doch, die unentgeltliche Überlassung der Halle-B zukünftig außerhalb der Buchhaltung nach- zuweisen und zu dokumentieren. 0.0805729.001 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. PwC 18 * Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß 8 24 Abs. 1 EigBGes um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er- tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be- trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen. e Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu- sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. 3. Lagebericht Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (8 289 HGB und $ 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein (8 321 Abs. 2 Satz 4 HGB). Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken ergänzend Folgendes: BilRUG Der Eigenbetrieb hat seinen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 erstmals unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Bilanzierungs- und Bewer- tungsvorschriften des HGB aufgestellt. Die neuen Vorschriften betreffen Ausweisänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und Angaben im Anhang. Ergebniswirksame Änderungen haben sich nicht ergeben. Die Auswirkungen 0.0805729.001 39. PwC 19 auf den GuV-Ausweis hat der Eigenbetrieb im Anhang erläutert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende sachgerechte Ausweisänderungen: e Im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Nebenerlöse aus Vermietung und Verpachtung (T€ 19; Vorjahr TE 20) und andere sonstige Nebengeschäftserlöse (TE 24; Vorjahr T€1 7) werden gemäß der Neufassung des 8 277 Abs. 1 HGB im Berichtszeitraum unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. * Im Vorjahr in den Umsatzerlösen ausgewiesene Allgemeine Zuweisungen vom Land (T€ 1.508; Vorjahr T€ 1.479) werden gemäß der Neufassung des $ 277 Abs. 1 HGB im Berichtszeitraum unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. e Nach Anpassung des Vorjahreswerts der Umsatzerlöse (TE 3.838) an die Ausweisänderungen des BilRUG erhöhten sich die angepassten Umsatzerlöse von T& 2.396 im Vorjahr um T€ 31 auf TE 2.427 im Wirtschaftsjahr 2016. Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich von TE 5.140 um T€ 1.472 auf T€ 3.668 aufgrund der im Vorjahr erfolgten ertragswirksamen Über- tragung von Immobilien von T€ 1.032, der Auflösung sonstiger Rückstellungen von T€ 304 und der Herabsetzung von Wertberichtigungen von T€ 305. Gegenläufig haben sich im We- sentlichen die Kostenerstattungen von Gemeinden um T€ 269 erhöht. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Einkommenstrend und einem Rententrend von jeweils 2,0 %. Das Ruhegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß $ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Der Un- terschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt T& 507. 0.0805729.001 40. 41. PwC 20 E. Feststellungen gemäß $ 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach $ 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. 0.0805729.001 INNIMNINNNIN PwcC F. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De- zember 2016 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. unter "Wiedergabe des Bestätigungs- vermerks" enthalten. Frankfurt am Main, den 25. September 2018 . WIRTSCHAFTS. PricewaterhouseCoopers GmbH PRÜFUNGS s Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GESELLSCHAFT 2 Christiane Lawrenz Wirtschaftsprüferin 0.0805729.001 Anlagen pwc PwC Anlagen Anlagenverzeichnis Seite I Lagebericht 2016 .........uuessssesssseessnnessnnensnnnnsnnnnnnnnennnnnnnnnnsnnnnnnnnnssnnnnnsnnnsnnansnnnesnnnensnnnsssnonnn 1 II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 .................... 1 1. Bilanz zum 31. Dezember 2016..........uur2uc2sucssuessnssnensnnnsnnsnnnnnnnnnnnnnnnnennennnnnnnnsennnnnannn 2 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 ............ue2uu22202s0en nennen 5 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2016 ...........u..200200020402000snernnennnesnnennnnnnnnnnnnnnennnnnnnennennnn 7 Entwicklung des Anlagevermögens 2016 .........uuussssesennersnnersnnnennnnnsnnnennnnnennnnensnnnsnnnenn 21 III Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG (nach IDW PS 720) .......u..uusssersessensnnennensnennnenn 1 IV Rechtliche und wirtschaftsliche Verhältnisse..................20.2200200220022002n0ennnnnnnnnnnnnennnnnnnennennnn 1 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 0.0805729.001 Anlage I Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt - Betriebsleitung - Lagebericht 2016 1. Vorbemerkungen Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2016 wird der in $ 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte Lagebericht vorgelegt. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und der Breite an geförderten kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die Stadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt dieses durch weitreichende Kulturförderung. Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiatiren und einer freien Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen. Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Rechnung getragen werden kann, besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen: e Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie Haus Deiters), e Volkshochschule, + Akademie für Tonkunst, Stadtbibliothek, Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V., Bessunger Knabenschule, e Haus Olbrich, + Haus Glückert, Literaturhaus, « Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15), Künstlerbahnhof Wixhausen, und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik. Anlage I 2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2016 mit einem Verlust vor städtischem Zuschuss von 9.041 T€ ab (Vorjahr ./. 3.560 T€). Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von 2.427 T€ (Vorjahr 3.838 TE). Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 2.074 T€ (Vorjahr 2.005 T€) und auf Eintrittsgelder und Teilnehmerbeiträge 71 T€ (Vorjahr 87 T€). Aufgrund der geänderten Definition der Umsatzerlöse in $ 277 Abs. 1 HGB, werden seit dem Wirtschaftsjahr 2016 die Zuweisungen und Zuschüsse 1.508 T€ (Vorjahr 1.479 T€) nicht mehr in den Umsatzerlösen, sondern unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der leichte Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die Übertragung der Häuser Olbrich und Glückert vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement auf die Kulturinstitute im Vorjahr zurückzuführen. Im Gegenzug ging das "Alte Pädagog" auf das Immobilienmanagement über. Die Wertdifferenz von TEUR 1.052 wurde im Vorjahr als außerordentlicher Ertrag erfasst. Weiterhin wurden im Vorjahr deutlich höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 304) und der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen (TEUR 305) erzielt. Gegenläufig wirkte sich der Ausweis der Zuweisungen und Zuschüsse seit dem Wirtschaftsjahr 2016 mit TEUR 1.508 hier aus. Nach der Anwendung von BilRUG, ab 1. Januar 2016 It. 8 277 Abs. 1 HGB, sind die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Erträge mit dem Vorjahr nicht mehr direkt vergleichbar. Im Anhang werden die geringfügigen Veränderungen näher erläutert. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 382 T€ auf 2.611 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen im Vorjahr von 266 T€ sowie aus dem Rückgang von Mietaufwendungen aufgrund der Grundstücksübertragungen im Vorjahr von 63 T€. Die Beteiligungserträge betreffen die Ausschüttungen der HEAG Holding AG mit 0 T€ (Vorjahr 3.798 T€) sowie der bauverein AG mit 770 T€ (Vorjahr 1.476 T£). Das Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss hat sich gegenüber dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr um 5.480 T€ auf ./. 9.041 T€ verschlechtert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Anlage I einen Zuschuss von 8.692 T€ (Vorjahr 5.370 T€) gewährt, so dass ein Jahresverlust nach städtischem Zuschuss von 350 T€ (Vorjahr Jahresgewinn von 1.810 TE) ausgewiesen wird. Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Geschäftsjahr 2016 auf, bezogen auf die einzelnen Betriebszweige: Institut Mathildenhöhe Ausstellungsgebäude Im Ausstellungsgebäude konnten aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen keine Ausstellungen stattfinden. Eine Wiedereröffnung ist für den Herbst 2019 vorgesehen. Museum Künstlerkolonie GREGOR SCHNEIDER IN DEN BILDHAUERATELIERS Raum - Skulptur — Foto — Film 27. September 2015 bis 28. Februar 2016 Der international anerkannter Künstler und Wilhelm-Loth-Preisträger 2014, Gregor Schneider, erhielt im Herbst 2015 eine Ausstellung im Museum Künstlerkolonie. In den historischen Bildhauerateliers des Museums wurden neben Skulpturen, zahlreichen Fotografien und Filmen auch drei komplett eingerichtete Räume des Künstlers gezeigt. Diese Gesamtkunstwerke traten im Museum Künstlerkolonie erstmals in Dialog mit der Raumkunst von Peter Behrens (1902) und Emanuel Josef Margold (1914), die im Museum Künstlerkolonie als Raum-in-Raum- Inszenierungen zu sehen sind. Gregor Schneider schafft vollständige Welten, mit denen sich der Betrachter — sobald er einmal eingetreten ist — mit allen Sinnen auseinandersetzen muss. Anders als viele Künstler der Lebensreform um 1900 geht es Schneider jedoch nicht mehr um eine Verschönerung des Lebens, sondern um eine direkte Konfrontation des Betrachters mit dem Menschen, dem Raum, dem Künstler und sich selbst. Durch diese Präsentation von Raumkunst aus verschiedenen Epochen bot die Ausstellung auf der Mathildenhöhe Darmstadt den Besuchern eine neue Sicht auf die zeitgenössische Raumkunst von Gregor Schneider. Begleitend zur Ausstellung erschien im Kehrer Verlag das Katalogbuch „Gregor Schneider — Fotografien‘. Statt eines klassischen Ausstellungskatalogs beleuchtete das Buch erstmals exemplarisch das fotografische Schaffen von Gregor Schneider. Das gestalterische Konzept des Buchs wurde vom Künstler selbst erstellt und in allen Phasen der Umsetzung von ihm begleitet. Im Anlage I Katalogessay führt Dr. Philipp Gutbrod in das Gesamtwerk von Gregor Schneider ein und setzt dessen Fotokunst mit seiner Raumkunst in Beziehung. LUDWIG MEIDNER Begegnungen 09. Oktober 2016 bis 05. Februar 2017 Die Ausstellung „Ludwig Meidner — Begegnungen“ präsentierte im Museum Künstlerkolonie Porträts des Künstlers von befreundeten Schriftstellern, Musikern, Schauspielern und vielen weiteren Personen, die in den 1910er und 1920er Jahren die deutsche Kultur geprägt haben. Zu den 30 Personen, die im Fokus der Schau standen, zählten solche Persönlichkeiten, wie beispielsweise der bedeutende Religionsphilosoph Leo Baeck, die Autorin Bella Chagall, Ehefrau des Malers Marc Chagall, der Theaterregisseur Max Reinhardt oder der Dichter Johannes R. Becher. Die Porträts dieser Personen wurden ergänzt mit ausgewählten Fotografien, Briefen, Gedichten, Kurzviten und einem zweisprachigen Audioguide. Während der Ausstellungsvorbereitung gelang es dem Team des Institut Mathildenhöhe Darmstadt nach intensiver Recherche, bislang unbekannte Personen auf einigen Porträts zu identifizieren. So wurden erstmals neu entdeckte Bildnisse von Joachim Ringelnatz, Karl Liebknecht und Leo Baeck in der Ausstellung gezeigt. Ein weiterer herausragender Fund war das Auffinden einer Vielzahl von originalen Radierplatten des Künstlers, die den entsprechenden Grafik-Abzügen in der Schau zur Seite gestellt wurden und so deren Entstehungsprozess eindrücklich veranschaulichten. „Ludwig Meidner — Begegnungen“ war eine vom Kulturfonds Frankfurt RheinMain geförderte Ausstellung im Gemeinschaftsprojekt mit dem Museum Giersch der Goethe-Universität, dem Stadtmuseum Hofheim am Taunus, der Ludwig Meidner-Gesellschaft, dem Jüdischen Museum Frankfurt, dem Kunstarchiv Darmstadt sowie der Galerie Netuschil in Darmstadt anlässlich Ludwig Meidners 50. Todesjahres. Zur Ausstellung erschien der zweisprachige Katalog „Ludwig Meidner — Begegnungen‘, herausgegeben von Philipp Gutbrod. Anlage I Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie 2016 2015 2014 2013 17.571 Besucher 22.351 Besucher |29.005 Besucher |11.830 Besucher Haus Deiters Der langjährige Mieter des Hauses, das Deutsche-Polen-Institut (DPI), ist zu Beginn des Jahres 2016 in das Residenzschloss Darmstadt umgezogen. Nach erfolgter Bestandserfassung mit Baualtersplan ist aktuell ein Architekturbüro mit der Erstellung eines Sanierungsplans beauftragt. Eine abschließende Entscheidung über die zukünftige Verwendung des Gebäudes ist noch nicht getroffen. Haus Olbrich Das Haus war, wie das Haus Deiters, an das Deutsche Polen-Institut bis zu dessen Auszug in 2016 vermietet. Wie beim Haus Deiters ist auch hier nach erfolgter Bestandserfassung mit Baualtersplan aktuell ein Architekturbüro mit der Erstellung eines Sanierungsplans beauftragt. Eine abschließende Entscheidung über die zukünftige Verwendung des Gebäudes ist noch nicht getroffen Haus Glückert Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Zusammenarbeit verläuft unproblematisch. Auch dieses Haus bedarf einer grundhaften Sanierung. Nach erfolgter Bestandserfassung mit Baualtersplan ist aktuell ein Architekturbüro mit der Erstellung eines Sanierungsplans beauftragt. Akademie für Tonkunst Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2017 von 9 Kandidaten abgeschlossen. Stichtag 31.08.2017 Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkunst Anlage I 2017 2016 2015 2014 Studierende 141 124 110 110 *Stichtag: 1.04.17 Musikschüler 1593 1996 2105 1950 Stichtag 31.08.2017 Warteliste Daten werden nicht Daten werden nicht 1733 1752 mehr erfasst mehr erfasst *Die Studentenzahlen können zum nächsten Semester 1.10.2017 variieren, da momentan Aufnahmeprüfungen und Abschlussprüfungen stattfinden. Volkshochschule Das Jahr 2016 mit 27.948 Unterrichtsstunden (vhs-Kurse und Einzelveranstaltungen) im Gesamtjahr zeigt im Vergleich zum Vorjahr 2015 (26.155 Unterrichtsstunden) einen Anstieg der realisierten Unterrichtsstunden von 6,85%. Die Teilnehmerbelegung als Indiz für die Nachfrage nahm ebenfalls zu. So verlor die Volkshochschule Teilnehmende lediglich im Bereich Grundbildung/Schulabschlüsse (-13,1%) und Gesellschaft und Politik (-12%). Ein leichter Zuwachs war wieder im Bereich Gesundheit (+2,6) zu verzeichnen. Die Nachfrage im Sprachenbereich insgesamt (+11,8%) stieg deutlich an: Die Teilnehmerzahlen blieben bei den Sprachen Spanisch und Englisch konstant, Französisch war rückläufig (-7%). Für das Sprachangebot Deutsch als Fremdsprache stieg die Nachfrage am stärksten (+14%) und auch das im Vorjahr rückläufige Sprachangebot Italienisch verzeichnet einen Anstieg (+13%). Angestiegen ist wieder die Nachfrage im Bereich Kunst/Kultur (+13%) ebenso im Programmbereich Arbeit und Beruf (+9,6%). Anlage I Statistische Kursbelegungen der Volkshochschule Gemeldete Teilnehmerzahl 11.955 11.379 11.802 Anzahl der angebotenen Kurse / Veranstaltungen 1.063 1.020 1.071 Durchschnittliche Belegung 11,25 11,16 11,02 Stadtbibliothek Das vergangene Jahr 2016 verzeichnete fast 250.000 Besuche und mit 901.970 Entleihungen eine Steigerung gegenüber 2015. Der Gesamtbestand setzte sich mit 178.308 Medieneinheiten 5,1 Mal um - auch hier ein verbessertes Verhältnis gegenüber 2015 (4,9) und die Bestätigung des optimalen Bestandsmanagements als Teil der Schwerpunkte für 2016. In der Hauptstelle, im Justus-Liebig-Haus, konnten durch Veränderungen in der Bestandsaufstellung mehr Arbeits- und Lesezonen geschaffen werden, ebenso ein neuer gemeinsamer Standort für Audiovisuelle Medien, hier vor allem für die Hörbücher und eine kundenfreundlichere Präsentation der Spielfilme, inklusive einer verbesserten Regalbeschriftung. In den Stadtteilbibliotheken Eberstadt und Kranichstein stiegen die Entleihungen und der Bücherbus erreichte eine Rekordausleihe der Bücherbus-Medien. Die Entleihungen der virtuellen Bestände (ca. 60.000) entsprechen inzwischen denen der Stadtteilbibliotheken. Fast 10.000 Zugriffe gab es auf das Genios-Presseportal, etwa 5.300 Zugriffe auf das internationale Presseportal PressReader und in den Arbeitszonen erfolgten fast 4.000 WLAN-Logins. Für das Projekt World Catalogue (WorldCat) — die Integration der Katalogdaten der Stadtbibliothek Darmstadt in einen weltweiten Internetkatalog — wurde die Stadtbibliothek Darmstadt von ihrer Firma OCLC (Online Computer Library Center) als erste Öffentliche Bibliothek in Deutschland als Pilotbibliothek ausgewählt. Bisher waren die wissenschaftlichen Bibliotheken über die deutschen Bibliotheksverbünde flächendeckend im WorldCat enthalten. Die Öffentlichen Bibliotheken fehlten (bis auf wenige wissenschaftliche Stadtbibliotheken) vollständig. An der als Blitzlicht gedachten Benotung durch die Kundschaft im letzten Quartal des Jahres beteiligten sich 57 % Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren, 27 % Kinder bis 13 Jahren, 12 % Anlage I Erwachsene ab 65 Jahren und 5 % Jugendliche von 14 — 17 Jahren. Von den 795 Teilnehmenden werteten 91 % mit sehr gut und gut. Zum elften Mal wurde der Stadtbibliothek im Justus-Liebig-Haus das Zertifikat “Seniorenfreundliche Bibliothek 2016” verliehen. Kriterien sind Barrierefreiheit, gute Orientierungsmöglichkeiten und Freundlichkeit des Personals. Statistische Nutzerdaten der Stadtbibliothek Entleihungen Medienbestand Umsatz Besucher 2016 * 901.970* 178.308* 5,1 249.519 2015 895.782 183.509 4,9 273.121 2014 976.580 188.195 5,2 289.407 * Dabei muss Folgendes bedacht werden: Im Hinblick auf die Einführung des neuen Radio-Frequenz-Idendification- Verfahrens 2017 war schon rückwirkend damit begonnen worden, mehrteilige Medienpakete wie zum Beispiel Sprachkurse mit Lehrbuch + CDs statistisch nur als ein Medium zu behandeln, anstatt wie bisher alle Einzelteile zu zählen. Das neue RFID-Verfahren basiert auf der Selbstverbuchung durch die Kundinnen und Kunden - es ist wesentlich übersichtlicher und damit kundenfreundlicher für sie, wenn nur ein Teil eines Paketes verbucht werden muss. Allerdings reduzierten sich durch die Umstellung sowohl Bestandsgrößen als auch Entleihungen. Der Anstieg der Entleihungen und ebenso die Bestandszahlen für 2016 wären daher nach den ‚alten‘ Bedingungen höher und ein direkter Vergleich der Jahresergebnisse ist nicht aussagekräftig. Centralstation Hier wurde zum 1. Januar 2014 eine neue Gesellschaft, die Centralstation Veranstaltungsgesellschaft mbH gegründet, die als Nachfolger der Centralstation Kultur GmbH den Kulturbetrieb übernahm. Alleiniger Gesellschafter ist die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG. Mit Beschluss des Magistrats vom 22. Januar 2014 hat die Stadt Darmstadt die neue Gesellschaft durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit den darin beschriebenen Dienstleistungen betraut. Auch die neue Gesellschaft erhält die im Wirtschaftsplan etatisierten Zuschüsse von 475.000,00 € zur Durchführung von Kulturveranstaltungen. Daneben wurden die vertraglichen Zuschüsse (inkl. Umsatzsteuer) für den Betrieb der öffentlichen Toilettenanlage über 41.650,00 € sowie gerundet 212 T€ für Instandhaltungsmaßnahmen an der Halle und dem Inventar gezahlt. Anlage I Multikulturelles Zentrum Bessunger Knabenschule Der Betreiberverein erhielt eine Förderung über rd. 95.000,00 €. Die Zusammenarbeit verlief unproblematisch. Aktuell erfolgt eine größere Sanierungsmaßnahme der Außenfassade zum Hof, der Fenster und der Toilettenanlage über rd. 450.000,00 €. Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.) Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Der stadteigene Teil ist gem. Vertrag vom 4. Mai 1998 dem Verein „Freie Szene Darmstadt e.V.“ zur Förderung der freien darstellenden Kunst überlassen. Die im Vertrag genannten Förderbeträge, der Betriebskostenzuschuss an den Freie Szene Darmstadt e.V., der Probebetrieb sowie die Nebenkosten des Hauses und die Übernahme der Hausmeisterkosten wurden gezahlt. Das Haus wurde seit März 2016 grundlegend saniert. Die Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung zum Abschluss der Maßnahme rd. 3,15 Mio. €. Mit einem Tag der offenen Tür am 29. Oktober 2017 wurde das Haus offiziell wiedereröffnet. Zuschüsse Freie Theater und Freie Kulturinitiativen Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Haushaltsmittel an die freien Theater in Höhe von 314.000,00 € und die freien Kulturinitiativen von 65.000,00 € kamen in Höhe der Haushaltsfreigabe mit 277.592,00 € bzw. 59.490,00 € zur Auszahlung. Anlage I 10 2.3 Finanz- und Vermögenslage Die Veränderungen im lang- und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 269 TE auf 86.600 T€ gesunken. Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt: EUR Stand 1. Januar 2016 (Restbuchwerte) 74.175.113,27 Zugänge 2016 1.412.931,27 Abgänge 2016 (abzüglich Abschreibungen auf Abgänge) -2.559,65 Abschreibungen 2016 -1.111.366,63 Stand 31. Dezember 2016 (Restbuchwerte) 74.474.118,26 Die Zugänge betreffen im Wesentlichen mit rd. 1,3 Mio. € die Anlagen im Bau, welche die Ausstellungshallen Mathildenhöhe betreffen. Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den in der Anlage zum Anhang ausgewiesenen Anlagespiegel verwiesen. Eigenkapital Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 72.037 T€ und stellt sich wie folgt dar: Stand Um- Jahres- Zugang Ent- _Verlustver- Stand 01.01.2016 gliede- ergebnis Liquiditäts- schul- rechnung 31.12.2016 rung nach zuschuss dungs- gem. städt. durch Stadt hilfe 811 (6) Zuschuss EigBGes für 2011 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Stammkapital 15.500 0 0 0 0 0 15.500 Allgemeine Rücklage 78.277 0 0 0 13 -8.980 69.311 Bilanzverlust der Vorjahre -23.224 1.809 0 0 0 8.930 -12.435 Gewinn/ Verlust 1.809 -1.809 -350 0 0 0 -350 Summe 72.362 0 -350 0 13 0 72.026 Anlage I 11 Rückstellungen Zum Bilanzstichtag wurden die notwendigen Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen betreffen im Einzelnen: Stand Verbrauch/ Zuführung Stand 01.01.2016 Auflösung 2016 31.12.2016 TEUR TEUR TEUR TEUR Pensions- rückstellungen 3.897 -343 517 4.071 Sonstige Rückstellungen 1.446 -739 609 1.316 Summe 5.343 -1.082 1.126 5.386 Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Beihilferückstellungen sowie für weitere personalbezogene Rückstellungen. Liquidität Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs sanken gegenüber dem Vorjahr um 317 T€ auf 233 T€. Das langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Kurzfristige Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden Mittel sowie kurzfristig realisierbare Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgeglichen werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt. Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung: 2016 2015 EUR EUR Benutzungsgebühren 2.073.872,48 2.005.281,06 Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 1.478.967,16 Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 70.424,00 86.850,12 Miet- und Pachterträge 181.062,99 217.611,18 Einnahmen aus Verkauf 31.332,70 21.734,75 Sonstiges 70.097,84 27.793,59 Summe 2.426.790,01 3.838.237,86 Anlage I 12 Personalstand: 2016 2015 Beamte 6 8 Arbeitnehmer 209 211 Insgesamt 215 219 Die Personalaufwendungen betrugen: EUR Löhne und Gehälter 6.492.306,46 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 2.172.714,85 8.665.021,31 Summe Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal- und Sachkosten für Mitarbeiter, die anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet. 2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2016 13 Anlage I Der Eigenbetrieb hat gemäß $ 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen Wirtschaftsplan erstellt. Im Vergleich mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2016 ergeben sich folgenden Abweichungen gegenüber der Gewinn- und Verlustrechnung: Einnahmen Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge * Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Summe Einnahmen Ausgaben Materialaufwand — Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe und für bezogene Waren — Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand - Löhne und Gehälter — soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Sonstige Steuern Summe Ausgaben Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* Städtischer Zuschuss* Jahresergebnis nach dem städtischen Zuschuss Wirtschafts- plan GuV Abweichung TE TE TE 2.788 2.427 -361 13.062 3.668 -9.394 770 770 0 2 126 124 16.622 6.991 -9.631 849 849 0 2.143 2.242 99 6.826 6.492 -334 2.078 2.173 95 1.256 1.111 -145 3.072 2.611 -461 398 552 154 0 2 2 16.622 16.032 -590 0 -9.041 -9.041 0 8.691 8.691 0 -350 -350 * Im Plan ist der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe von J. 350 T€ aus, während der Wirtschaftsplan von einem Jahresergebnis in Höhe von O0 T€ ausging. Anlage I 14 Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären: - Sonstige betriebliche Erträge: Gegenüber dem Planansatz im Nachtragswirtschaftsplan in Höhe von 13.062 T€ fielen die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.668 T€ deutlich geringer aus. Anders als in der Planung vorgesehen, erfolgt der Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Verlustausgleich ist mit 8.692 T€ um 1.214 T€ geringer als der Planansatz. - Sonstige betriebliche Aufwendungen: Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.072 T€ fielen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2.611 T€) um 461 T€ geringer aus. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in geringen Aufwendungen der Centralstation von 200 T€ sowie des Freien Theaters von 43 TE. 3. Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebs (Chancen und Risiken) Nach 819 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach. Wirtschaftliche Grundlage sind die Entgelte, die u.a. durch die Eintrittsgelder der Museen sowie dem Betrieb der Volkshochschule, der Musikschule und der Stadtbibliothek vereinnahmt werden, sowie der städtische Zuschuss. Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung, wonach eine Budgetausweitung nicht zulässig ist, führen bei gleichzeitig stattfindenden Kostensteigerungen bei Sach- und Personalkosten aber auch bei Dienstleistungen dazu, dass eine Umsetzung letztlich nur durch Leistungseinschränkungen bei Kulturmaßnahmen, wie z. B. geringere Zuschüsse, möglich ist. Bestimmender Faktor in den folgenden Jahren wird auch weiterhin die Konsolidierung des Haushaltes sein, ohne dass dies zu weiteren Einschränkungen bei den Leistungen an die Kulturtreibenden führt, sowie die Entwicklung eines Konzeptes für das Literaturhaus und des Kulturquartiers in der Landwehrstraße, ferner die Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe im Rahmen der Empfehlungen des Advisory Board zum Weltkulturerbe Anlage I 15 einschließlich der Entwicklung des Jugendstilensembles Mathildenhöhe sowie die energetische und barrierefreie Sanierung des Georg-Moller-Hauses. Auch in der Zukunft wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In Abhängigkeit von den Dividendenausschüttungen durch die HEAG Holding AG wird der Eigenbetrieb auch in Zukunft auf Zuschüsse durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angewiesen sein. Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2017 sieht einen Zuschuss von 10.578 T€ vor, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. 4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. Es gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt eingegangenen Versicherungsverträge. Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die nachfolgend aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs abgeschlossen: 1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht (Personen-, Sach- und Vermögens- unbegrenzt Drittschäden) 2. Eigenschadenversicherung 150.000,00 € mit 1.000 € Selbstbehalt 3. Strafrechtschutzversicherung 2.000.000,00 € (inkl. Dienstreise- und Verkehrsrechtschutz) 4. Sachversicherung „KRISTALL“ ohne (Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl Ge- (jeweils aktueller Neuwert) bäude und Inhalt) 5. Kfz-Feuerversicherung Fahrzeuge zum Neuwert Anlage I 16 4.1 Sonstige Risikovorsorge Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt Darmstadt aufgrund von anderen Umstellungsprozessen zurzeit nicht weiterverfolgt. Darmstadt, 25. September 2018 = — vv un Prof. Dr. Ludger Hünnekens Bernhard Baum Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Anlage II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Anlage II Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt Bilanz zum 31. Dezember 2016 Aktivseite 31.12.2016 31.12.2015 EUR EUR A. Anlagevermögen Il. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Software 19.976,00 23.476,00 2. Geleistete Baukostenzuschüsse 13.650,00 9.800,00 3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.519.059,00 2.596.568,00 2.552.685,00 2.629.844,00 Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 21.389.382,80 22.233.575,04 . Maschinen und maschinelle Anlagen 34.624,00 41.042,00 . Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.403.076,35 1.480.255,27 . Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.210.502,58 2.906.549,43 27.037.585,73 26.661.421,74 . Finanzanlagen 1. Beteiligungen 44.883.847,53 27.140.285,88 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 17.743.561,65 44.883.847,53 44.883.847,53 74.474.118,26 74.175.113,27 . Umlaufvermögen I. Vorräte Fertige Erzeugnisse und Waren 20.684,41 94.502,90 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 84.562,41 48.049,53 2. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 10.048.067,82 9.918.282,60 3. Forderungen gegen andere Eigenbetriebe 11.182,92 11.275,10 4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.695.975,54 2.041.887,29 . Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 86.600.260,73 __86.869.342,63 Anlage II Passivseite 31.12.2016 31.12.2015 EUR EUR A. Eigenkapital Il. Stammkapital 15.500.000,00 15.500.000,00 Il. Rücklagen Allgemeine Rücklage 69.310.633,19 78.277.337,75 I. Bilanzverlust -12.784.555,70 -21.414.670,13 72.026.07749 72.362.667,62 . Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen . Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 4.070.695,00 3.896.843,00 2. Sonstige Rückstellungen 1.315.602,34 1.445.766,35 5.386.297,34 5.342.609,35 . Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.769.208,29 7.450.829,76 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 205.355,41 325.190,43 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 25.949,15 41.958,69 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 871.266,78 986.185,92 Sonstige Verbindlichkeiten 156.170,27 194.028,86 davon a) aus Steuern EUR 67.369,60 (Vorjahr EUR 59.742,52) b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.969,47 (Vorjahr EUR 922,44) 9.027.949,90 8.998.193,66 86.600.260,73 __86.869.342,63 oonn0 9 15. 16. 17. Anlage II Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016 . Umsatzerlöse . Sonstige betriebliche Erträge . Materialaufwand a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen . Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung EUR 838.720,72 (Vorjahr EUR 925.981,39) . Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und . Sonstige betriebliche Aufwendungen . Erträge aus Beteiligungen . Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge . Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 209.468,80 (Vorjahr EUR 157.630,75) . Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. 12. 13. 14. Sonstige Steuern Jahresverlust vor städtischem Zuschuss Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jahresverlust (Vorjahr Jahresgewinn) nach städtischem Zuschuss Verlust aus dem Vorjahr Entnahmen aus Rücklagen Bilanzverlust 2016 2015 EUR EUR 2.426.790,01 3.838.237,86 3.668.260,50 3.697.736,85 6.095.050,51 7.535.974,71 848.896,79 784.761,99 2.241.806,10 2.394.874,82 3.090.702,89 3.179.636,81 6.492.306,46 6.400.205,07 2.172.714,85 2.221.335,94 8.665.021,31 8.621.541,01 1.111.366,63 1.125.278,53 2.611.405,57 2.993.423,26 769.976,28 5.273.459,00 125.752,74 83.010,73 551.598,11 530.909,59 -9.039.314,98 -3.558.344,76 2.061,25 2.481,65 -9.041.376,23 -3.560.826,41 8.691.504,72 5.370.000,00 -349.871,51 1.809.173,59 -21.414.670,13 -31.995.247,27 8.979.985,94 8.771.403,55 -12.784.555,70 -21.414.670,13 Anlage II Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2016 I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2016 wird gemäß $ 22 EigBGes nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rech- nungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufge- stellt. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel- tenden Grundsätzen der 88 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital- gesellschaften gemäß den 88 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß $ 24 Abs. 1 EigBGes mit einer Anpassung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wis- senschaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. De- zember 2013 erfolgsneutral in die Allgemeine Rücklage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährten Zuschüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ ausgewiesen. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver- mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel- len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstel- lungskosten nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorge- nommen worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Anlage II Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % der Nettoforderungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanz- stichtag darstellen. Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach $ 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich- keiten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist ($ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künf- tige Preis- und Kostensteigerungen mitberücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen ent- sprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre ver- wendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert ($ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet die durch das Bilanz- richtlinie-Umsetzungsgesetz (BiIRUG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gemäß Art. 75 Abs. 1 EGHGB erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2016 an. Ergebniswirksame Änderungen haben sich nicht ergeben. Anlage II Il. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VER- LUSTRECHNUNG Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 sind als Be- standteil des Anhangs als Anlage (Anlagenspiegel) beigefügt. Finanzanlagen Die Beteiligungen betreffen: EUR HEAG Holding AG 27.140.285,88 bauverein AG 17.743.561,65 44.883.847,53 Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG, Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in Höhe von nominal TEUR 15.916 (32,79 %) beteiligt. Das Stammkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2016 betrug TEUR 48.533. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis 900.000 und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00. Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: Anteile am Grundkapital Aktien EUR % Stück Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718 Bäder 3.747.930,00 7,7224 73.170 Bürgerhäuser 5.695.670,00 11,7356 111.195 Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842 Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075 Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000 Andere 2.433.260,00 5,0136 47.504 48.533.260,00 100,0000 947.504 Die HEAG Holding AG erzielte 2016 ein Ergebnis von TEUR 2.971 (2015: TEUR 2.138). Das Eigenkapital der HEAG Holding AG zum 31. Dezember 2016 betrug TEUR 401.391. Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 auf den Namen lautende Stückaktien der bauverein AG (5,86 %). Anlage II 10 Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2016 betrug TEUR 201.797 bzw. ohne eigene Anteile TEUR 184.185. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 177.061 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 184.185. Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten: Anteile am Grundkapital Aktien EUR % Stück Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361 Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt 172.366.860,71 85,416 165.700 Darmstadt bauverein AG 17.612.210,73 8,728 16.931 201.797.175,87 100,0000 193.992 Die bauverein AG erzielte 2016 ein Ergebnis von TEUR 19.067 (2015: TEUR 24.190). Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2016 betrug TEUR 313.092. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung: 31.12.2016 EUR Verrechnungen bis 2007 4.997.653,70 Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50 Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00 Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel -438.640,72 Forderung aus Zuschüssen 272.317,16 Forderungen an Stadt aus Liquiditätsausgleich 5.250.000,00 Laufende Verrechnungen mit der Stadt 2.794.885,32 Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.672.665,17 Umsatzsteuerforderungen 51.374,69 10.048.067,82 Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt. Die Forderungen an andere Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen Liefe- rungen und Leistungen. Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen an das Finanzamt 11 Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land im Rahmen des Entschuldungsfonds Übrige Anlage II 31.12.2016 EUR 1.593.955,11 61.535,35 40.485,08 1.695.975,54 Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus- schüttungen in 2015 und 2016. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar: Stand Stammkapital 15.500.000,00 Allgemeine Rücklage 78.277.337,75 Verlustvortrag -23.223.843,72 Gewinn/Verlust 1.809.173,59 Umgliederung 0,00 1.809.173,59 -1.809.173,59 Jahresergebnis nach städt. Zuschuss 2016 0,00 0,00 -349.871,51 Entschuldungs- hilfe 13.281,38 0,00 72.362.667,62 -349.871,51 13.281,38 Verlustver- rechnung gem. 811(6) Stand EigBGes für 2011 2016 31.12.2016 EUR EUR 0,00 15.500.000,00 -8.979.985,94 69.310.633,19 8.979.985,94 -12.434.684,19 0,00 -349.871,51 0,00 72.026.077,49 Der Jahresverlust 2016 in Höhe von EUR 349.871,51 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer- den. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, an dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt teilnimmt, erhielt der Eigenbetrieb im Jahr 2013 eine Entschuldungshilfe in Höhe von EUR 4.359.518,45. Diese wird entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes Anlage II 12 (SchuSV) innerhalb der allgemeinen Rücklage ausgewiesen. In 2016 wurde ein weiteres Darle- hen in Höhe von EUR 13.281,38 abgelöst. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewie- sen. Die Auflösung erfolgt in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Anlagegüter. Pensionsrückstellungen Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen An- wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) ge- mäß 8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung wird unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven von 2 %, einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate vorgenommen. Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgt nach $ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünf- zehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bun- desbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz, auf Basis des 10-Jahres- Durchschnittszins, für Dezember 2016 mit 4,01 % (Vorjahr 7-Jahres-Durchschnittszins mit 3,89 %) zugrunde. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorge- nommen. Der Eigenbetrieb hat für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen TEUR 4.071 zu- rückgestellt. Die Entwicklung der Pensionsrückstellung ist im Rückstellungsspiegel, im Lagebe- richt, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt TEUR 143. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 507. Der Betrag ist ausschüt- tungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind. Anlage II 13 Sonstige Rückstellungen Inanspruch- Aufzin- nahme (1)/ sung/ Stand Auflösung (A) Abzinsung Zuführung Stand 01.01.2016 2016 2016 2016 31.12.2016 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Beihilfen 486 74 (Il) 13 100 525 Urlaubsansprüche 11 11 (I!) [e) 13 13 Überstunden 32 32 (1) [e} 27 27 Altersteilzeit 33 9 (I!) [e) 0 24 Ungewisse Verbindlichkeiten 0 0 0 131 131 Instandhaltung 8 8 (1) [e) 0 [e) Archivierungskosten 34 0 0 0 34 Nebenkostenabrechnungen 602 422 (l) [e) 48 228 Ausstehende Rechnungen [e) [e) 107 107 Sonstige Personalaufwendun- gen 154 133 (1) 0 135 156 Abschlusserstellung und -prüfung, Erstellung Steuererklä- rungen 86 50 (1) 0 35 71 1.446 739 (1) 13 596 1.316 Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe- ne erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Ver- wendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß $ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil- feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei einer Restlauf- zeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe- ne erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses nach $ 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2016 mit 3,24 % zugrunde. Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnah- me des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3. Anlage II 14 Aufstockungsbeträge wurden bislang aufgrund der expliziten Vorgabe des - IDW RS HFA 3 a. F. vom 18. November 1998 als Abfindung klassifiziert. Die vorgenommene Klassifizierung wurde für alle seitherigen Altersteilzeitvereinbarungen beibehalten. Neue, in 2016 abgeschlos- sene Vereinbarungen lagen nicht vor. Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Be- rechtigten von 2 %. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte auf Basis des 7-Jahres- Durchschnittszinses nach & 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Ver- einfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2016 mit 3,24 % zugrunde. Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wur- den auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen Verwaltung für das Jahr 2016 ermittelt. Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeit- guthaben sowie die Prämien der Mitarbeiter. Der Restbetrag der Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen, die in Vorjahren entspre- chend des Wahlrechtes nach Artikel 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten worden war, wurde im Be- richtsjahr vollständig verbraucht. Anlage II 15 Verbindlichkeiten Davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag bis zu einem von mehr als von mehr als 31.12.2016 Jahr einem fünf Jahren EUR EUR EUR EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.769.208,29 827.266,75 6.941.941,54 3.939.644,61 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 205.355,41 205.355,41 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 25.949,15 25.949,15 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigen- betrieben 871.266,78 871.266,78 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 156.170,27 156.170,27 0,00 0,00 9.027.949,90 2.086.008,36 6.941.941,54 3.939.644,61 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leis- tungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 756 den Grundstückstausch im Vorjahr, mit TEUR 32 Lieferun- gen und Leistungen und mit TEUR 83 übertragene Personalrückstellungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 69 Verbindlichkeiten aus Spendengeldern enthalten. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt: 2016 2015 TEUR TEUR Benutzungsgebühren 2.074 2.005 Mieten und Pachten sowie Nebenerlöse 181 217 Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 71 87 Einnahmen aus Verkauf 31 22 Zuweisungen und Zuschüsse 0 1.479 Sonstiges 70 28 2.427 3.838 Die Definition der Umsatzerlöse nach $ 277 Abs. 1 HGB hat durch die Einführung des BiIRUG mit Wirkung zum 1. Januar 2016 eine erhebliche Änderung erfahren. Infolgedessen war die Umgliederung von Erlösen, die bis zum Vorjahr als sonstige betriebliche Erträge klassifiziert wurden, in die Umsatzerlöse erforderlich. Dies betrifft! sonstige Nebengeschäftserlöse (TEUR 43, Vorjahr TEUR 37). Desweiteren werden die bis zum Vorjahr als Umsatzerlöse aus- Anlage II 16 gewiesenen Allgemeinen Zuweisungen vom Land (TEUR 1.508; Vorjahr TEUR 1.479) seit dem Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Hierbei wirkte sich zum einen die Übertragung der Häuser Olbrich und Glückert vom Eigenbetrieb Im- mobilienmanagement auf die Kulturinstitute im Vorjahr aus. Im Gegenzug ging das "Alte Päda- gog" auf das Immobilienmanagement über. Die Wertdifferenz von TEUR 1.052 wurde im Vor- jahr als außerordentlicher Ertrag erfasst. Weiterhin wurden im Vorjahr deutlich höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 304) und der Herabsetzung von Einzelwertbe- richtigungen (TEUR 305) erzielt. Gegenläufig wirkt sich zum anderen die durch das BilRUG vorzunehmende Ausweisänderung der Allgemeinen Zuweisungen vom Land aus. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Betrag in Höhe von TEUR 15 aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse enthalten. Personalaufwand Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mit- arbeiter und setzt sich wie folgt zusammen: 2016 2015 TEUR TEUR Beamtenbezüge 235 260 Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 6.256 6.176 Veränderung der Urlaubsrückstellung 3 -17 Lebensarbeitszeit -2 -18 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.173 2.221 8.665 8.622 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben einem Verwaltungskostenbeitrag, der entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus den Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.093 Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.148. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betreffen vollständig die Ausschüttung der bauverein AG, da die HEAG Holding AG im Wirtschaftsjahr 2016 keine Dividende ausgeschüttet hat. Anlage II 17 Ill. ERGÄNZENDE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz- versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver- pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigen- betriebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Pflichtangaben Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 6 (Vorjahr 8) Beamte und 209 (Vorjahr 211) Beschäftigte tätig. Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für das Berichtsjahr TEUR 9 für die Abschlussprü- fungsarbeiten. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un- ternehmen und Personen nach $ 285 Nr. 21 HGB bestanden im Geschäftsjahr 2016 nicht. Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von ./.EUR 349.871,51 (Verlust) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Schutzschirmverfahren Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, an dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt teilnimmt, erhielt der Eigenbetrieb im Berichtsjahr eine Entschuldungshilfe in Höhe von EUR 13.281,38. Diese wurde entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Betriebsleitung Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2016 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster Betriebsleiter, und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, bestellt. Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß $ 286 Abs. 4 HGB in Ver- bindung mit 8 285 Nr. 9HGB. Anlage II 18 Betriebskommission Der Betriebskommission gehörten in 2016 an: a) b) c) d) Mitglieder des Magistrats Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch Herr Stadtkämmerer Andre Schellenberg Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin Frau Stadträtin Sabine Seidler, Pensionärin ab Mai 2016: Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Frau Stadtverordnete Hildegard Förster Heldmann, Innenarchitektin Herr Stadtverordneter Yücel Akdeniz, Dipl.-Sozialpädagoge ab Mai 2016: Thomas Tramer, Lehrer Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin Herr Stadtverordneter Georg Hang, EDV-Berater ab Mai 2016: Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG Mitglieder des Personalrats Herr Horst Weber, Verwaltungsfachangestellter ab Juni 2016: Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte Herr Walter Fuck, Beamter ab Juni 2016: Frau Dr. Sigrid Dreiseitel, Redakteurin Im Berichtsjahr fanden 4 Sitzungen der Betriebskommission statt. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Anlage II 19 Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Darmstadt, 25. September 2018 Betriebsleitung Aa Praf. Dr. Hünnekens Baum. (Erster Betriebsleiter) (Kaufmännischer Betriebsleiter) Anlage II (Anlage zum Anhang) 21 Entwicklung des Anlagevermögens 2016 22 Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt Entwicklung des Anlagevermögens 2016 Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Software 2. Geleistete Baukostenzuschüsse 3. Entgeltlich erworbene Rechte Anlage II (Anlage zum Anhang) Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2016 EUR Zugänge EUR ‚Abgänge Umbu- chungen 31.12.2016 196.729,72 13.000,00 3.921.608,77 0,00 6.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.131.338,49 6.000,00 0,00 Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten Maschinen und maschinelle Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 44.724.510,31 149.576,52 6.407.256,80 2.906.549,43 51.000,61 0,00 51.977,51 1.303.953,15 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzanlagen 1. Beteiligungen 2. Wertpapiere des Anlagevermögens 54.187.893,06 1.406.931,27 0,00 27.140.285,88 17.743.561,65 0,00 0,00 17.743.561,65 -17.743.561,65 44.883.847,53 0,00 0,00 Anlagevermögen gesamt 103.203.079,08 1.412.931,27 0,00 Abschreibungen 23 Restbuchwerte Anlage II (Anlage zum Anhang) Kennzahlen 01.01.2016 EUR Zugänge Abgänge Umbu- chungen 31.12.2016 EUR 31.12.2016 EUR 31.12.2015 Durch- schnitt- licher Abschrei- bungssatz Durch- schnitt- licher Restbuch- 173.253,72 3.200,00 1.325.040,77 0,00 0,00 0,00 176.753,72 5.350,00 1.402.549,77 19.976,00 13.650,00 2.519.059,00 1.501.494,49 0,00 1.584.653,49 2.552.685,00 22.490.935,27 108.534,52 4.927.001,53 0,00 7.895,72 0,00 438.416,91 0,00 23.376.563,75) 114.952,52 4.616.850,05 0,00 21.389.382,80 34.624,00 1.403.076,35 4.210.502,58 27.526.471,32 446.312,63 28.108.366,32] 27.037.585,73 0,00 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 0,00 0,00 0,00 44.883.847,53 29.027.965,81 446.312,63 29.693.019,81 74.474.118,26 PwC Anlage III Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG (nach IDW PS 720) Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi- a) b) c) d) dualisierte Offenlegung der Organbezüge Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge- schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Wei- sungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon- zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Der Eigenbetrieb verfügt über keinen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgaben der Betriebs- leitung sind in 8 4 der Betriebssatzung geregelt. In 8 7 der Betriebssatzung werden die Auf- gaben der Betriebskommission und in 8 9 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie- derschriften hierüber erstellt? Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat 2016 viermal getagt. Es wurden Niederschrif- ten über die Sitzungen erstellt. In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. $ 125 Abs. 1 Satz 5 des Akti- engesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Betriebsleitung ist in keinem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien i.S.d. 8 125 Abs. 1 Satz 5 des AktG tätig. Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu- alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er- folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie- sen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütungen haben keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit lang- fristiger Anreizwirkung. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Auf die Angabe der Vergütung der Mitglieder der Betriebsleitung wurde nach 8 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 0.0805729.001 PwC Anlage III Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) b) c) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/ Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es besteht kein Geschäftsverteilungsplan, jedoch liegen sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter vor, die mit den Aufgaben des Eigenbetriebs betraut sind. Es gelten die Zuständigkeiten und Weisungsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die bestehen- den Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig überprüft. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach den Dienstanweisungen verfahren wird. Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen- tiert? Die Betriebsleitung hat den Erlass vom Dezember 2008 „Korruptionsvermeidung in hessi- schen Kommunalverwaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Kenntnis genommen und die erarbeiteten Empfehlungen teilweise umgesetzt. Der Eigenbe- trieb wendet die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erlassene Rundverfügung zur Kor- ruptionsbekämpfung an. Diese Vorschrift wird allen Mitarbeitern zur Kenntnis und zur Un- terschrift vorgelegt. Die Compliance-Leitlinien der Stadt Darmstadt werden jährlich beschlossen und angewen- det. Zusätzlich sind im Jahr 2016 die Verwaltungsvorschriften zum "Sponsoring" und zur Korrup- tionsvermeidung eingeführt worden, die auch für die Eigenbetriebe gelten. Seit dem Jahr 2017 finden entsprechende Schulungen statt. 0.0805729.001 PwC Anlage III d) e) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro- zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf- nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? In 8 5 der Betriebssatzung sind die Zuständigkeiten der allgemeinen Verwaltung und speziel- le Befugnisse des Magistrats geregelt. Zusätzlich besteht eine Dienstanweisung für die Auf- tragsvergabe und -abwicklung, wonach die VOB/VOL zu beachten sind. Für die Sachbearbeitung gilt die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Darmstadt. Darüber hinaus ergeben sich Richtlinien zur Sachbearbeitung aus den Dienstan- weisungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes. Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften ergeben. Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Sämtliche für den Betrieb relevanten Verträge sind in einer Übersicht ordnungsgemäß do- kumentiert, die regelmäßig aktualisiert wird. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) b) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis- sen des Unternehmens? Das Planungswesen, das aus einem Wirtschafts-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie dem mittelfristigen Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung besteht, entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Die Betriebsleitung erstattet regelmäßig Bericht an die Betriebskommission. Hierbei wird auf Planabweichungen eingegangen. 0.0805729.001 PwC Anlage III c) d) e) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be- sonderen Anforderungen des Unternehmens? Es besteht eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung. Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An- forderungen des Eigenbetriebs. Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon- trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Die Überwachung des Finanzmanagements erfolgt zentral aufgrund besonderer Aufgaben- zuweisungen durch die Abteilung Stadtkasse. Nach unseren Feststellungen sind neben der Funktionsfähigkeit des Finanzmanagements auch die Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung gegeben und gewährleistet. Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Die Abwicklung der Zahlungsströme über die Stadtkasse entspricht in ihrer Funktion einem zentralen Cash-Management. Die Überprüfung der Administration der Stadtkasse war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen getroffen, dass die für das Cash-Management geltenden Regelungen nicht eingehalten wer- den. Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Nach unseren Feststellungen werden Entgelte vollständig in Rechnung gestellt und zeitnah eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnung und Zahlung rich- ten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, wonach ausstehende Forderungen nicht zeitnah und effektiv eingezogen worden sind. 0.0805729.001 PwC Anlage III E3) h) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? Es besteht innerhalb des Eigenbetriebes kein institutionalisiertes Controlling. Die Koordina- tion der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben wird durch die Betriebsleitung und andere zuständige Stellen vorgenommen. Als Controllinginstrument fingiert die Haushalts- überwachung, die alle Bereiche des Eigenbetriebs umfasst. Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be- steht? Für die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen hat die Wissenschaftsstadt Darm- stadt eine zentrale Beteiligungssteuerung eingerichtet, die für die Eigenbetriebe tätig sowie für die mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt zuständig ist. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) b) c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die nach Ansicht der Betriebsleitung erkennbaren Risiken werden auf ihre mögliche Abde- ckung hin untersucht. Der überwiegende Teil ist durch die abgeschlossenen Geschäftsversi- cherungen bzw. die abgeschlossenen Verträge abgedeckt. Die Betriebsleitung informiert re- gelmäßig, zeitnah und umfassend den zuständigen Dezernenten und die Betriebskommissi- on über Risiken. Frühwarnsignale wurden bislang nicht definiert. Es wurden auch keine Maßnahmen ergrif- fen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Angesichts der Größe und Struktur des Eigenbetriebs halten wir den Verzicht auf die gene- relle Einrichtung eines Frühwarnsystems jedoch für vertretbar. Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). 0.0805729.001 PwC Anlage III d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a). Fragenkreis5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften wurden derartige Geschäfte sowie der Einsatz von Zinsderivaten nicht vorgenommen und sind auch nicht vorgesehen. Eine Beantwortung des Fragenkreises entfällt somit. Fragenkreis 6: Interne Revision a) b) c) d) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revisi- on/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Eine eigene Interne Revision besteht beim Eigenbetrieb nicht. Die Funktion wird durch das Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen. Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/ Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Das Revisionsamt ist ein eigenständiger Bereich der Stadtverwaltung. Insoweit besteht keine Gefahr eines Interessenkonfliktes. Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi- on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un- vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch ge- trennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention be- richtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die durch das stadtinterne Revisionsamt übernommenen Aufgaben betrafen gemäß gelten- der Revisionsanordnung im Berichtsjahr Kassenprüfung bei fünf Zahlstellen des Eigenbe- triebs. Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung des Revisionsamts mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt. 0.0805729.001 PwC Anlage III e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel- che handelt es sich? Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Mängel festgestellt. Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Re- vision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort zu Fragenkreis 6 e). Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, a) b) c) Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be- schlüssen des Überwachungsorgans Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor- gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Die Betriebssatzung enthält in 8 5 einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf- ten und Maßnahmen durch die Überwachungsorgane. Soweit wir im Rahmen unserer Prüfung feststellen konnten, sind die im Berichtsjahr erfor- derlichen Zustimmungen eingeholt worden. Insofern haben sich keine Anhaltspunkte erge- ben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind. Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa- chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Eine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ist im Berichtsjahr nicht erfolgt. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn- liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. 0.0805729.001 PwC Anlage III d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa- chungsorgans übereinstimmen? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz und Betriebs- satzung vereinbar waren. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) b) c) d) e) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili- tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Investitionsplans und der mittelfristigen Investiti- onsplanung (fünf Jahre) findet eine angemessene Investitionsplanung statt. Die Investitio- nen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über- wacht und Abweichungen untersucht? Die Investitionen werden auch im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan laufend überwacht und Abweichungen untersucht. Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Bei abgeschlossenen Investitionen haben sich nach unseren Feststellungen und den uns er- teilten Auskünften keine Überschreitungen ergeben. Bei der im Berichtsjahr noch nicht ab- geschlossenen Sanierung des Georg-Moller-Hauses haben sich Mehrkosten von T€ 714 ab- gezeichnet, über die die Betriebskommission informiert wurde. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus- schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften nicht ergeben. 0.0805729.001 PwC Anlage III Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) b) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergabere- gelungen ergeben. Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Bei sämtlichen Bestellvorgängen erfolgen grundsätzlich Preisvergleiche und die Einholung von Konkurrenzangeboten. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) b) c) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? In 8 21 EigBGes i.V.m. der Betriebssatzung ist geregelt, dass die Betriebsleitung der Betriebs- kommission vierteljährlich einen Zwischenbericht, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Abwicklung des Vermögensplans vorzulegen hat. Die HEAG-Holding - Beteiligungsma- nagement erstellt für alle städtischen Betriebe Quartalsberichte, die in der Vergangenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wurden. Die Betriebskommissi- onmitglieder wurden mündlich auf die Quartalsberichte hingewiesen. Inzwischen werden die Quartalsberichte den Betriebskommissionsmitgliedern vorab zur Kenntnis vorgelegt. Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter- nehmens/Konzerns und der wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs. Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter- richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge- wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlas- sungen vor und wurde hierüber berichtet? Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an- gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt. 0.0805729.001 PwC Anlage III d) e) 2) 10 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so- wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen. Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet ($ 90 Abs. 3 AktG)? Die Betriebskommission hat nach unserer Kenntnis keine besonderen Berichte i.S.d. 8 90 Abs. 3 AktG bei der Betriebsführung des Eigenbetriebs angefordert. Üblicherweise werden derartige Wünsche in den Betriebskommissionsitzungen formlos ge- äußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Ausweislich der uns vorgelegten Proto- kolle gab es hier keine Besonderheiten. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach $ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die Betriebskommission nicht ausreichend war. Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es besteht keine D&O-Versicherung. Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor- gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Ge- schäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht in den Finanzanlagen. Dieses dient durch Di- videnden und Gewinnanteile der Stärkung der Einnahmen und des Eigenkapitals des Be- triebs. 0.0805729.001 PwC Anlage III b) c) 11 Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände festgestellt. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi- lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen- stände wesentlich beeinflusst wird? Auskunftsgemäß bestehen wesentliche stille Reserven in Grund und Boden und in den Fi- nanzanlagen. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam- men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich- tungen finanziert werden? Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von T€ 74.474 durch mittel und langfristig verfügbare Mittel von T€ 84.574 finanziert. Somit ermittelt sich zum Bilanz- stichtag eine rechnerische Überdeckung von T€ 10.100. Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar: 0.0805729.001 PwC Anlage III 12 31.12.2016 31.12.2015 Interne Externe Interne Externe Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung TE TE TE TE Eigene Mittel Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500 Rücklagen 69.311 78.277 Verlustvortrag -12.435 -23.224 Jahresverlust / Jahresgewinn -350 1.809 Investitionszuschüsse 160 166 -12.785 84.971 -21.415 93.943 Langfristige Fremdmittel Langfristige Rückstellungen 4.629 4.417 Verbindlichkeiten Beihilfen 83 79 Bankdarlehen 7.676 7.353 4.629 7.759 4.417 7.432 Kurzfristige Fremdmittel Übrige Rückstellungen 757 926 Bankverbindlichkeiten 93 98 Übrige kurzfristige Passiva 1.176 1.468 757 1.269 926 1.566 -7.399 93.999 -16.072 102.941 Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen nicht. Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf- nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Ein Konzern im Sinne des HGB liegt nicht vor. In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun- denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Eigenbetrieb hat von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen städtischen Zuschuss von TE 8.692 erhalten. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, an dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt teil- nimmt, hat das Land Hessen eine Entschuldungshilfe von T€ 14 ausgereicht, die in die all- gemeine Rücklage eingestellt wurde. Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Kredite des Eigenbetriebs im Rahmen des kommuna- len Schutzschirms abgelöst. Anhaltspunkte, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 0.0805729.001 PwC Anlage III 13 Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) b) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat- tung? Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital T€ 72.026 und die Eigenkapitalquote 83,2 % der Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme bestehen nicht, wobei auch der städtische Zu- schuss von T€ 8.692 im Berichtsjahr zu berücksichtigen ist. Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Jahresverlust nach Zuschuss der Stadt soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) b) c) d) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Kon- zernunternehmen zusammen? Eine Segmentierung des Betriebsergebnisses ist nicht erforderlich. Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis 2016 ist mit Ausnahme des städtischen Zuschusses von T€ 8.692 nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen in größerem Umfang geprägt. Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie- hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan- gemessenen Konditionen vorgenommen werden? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Leis- tungsaustausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, anderen Einrichtungen der Stadt und dem Eigenbetrieb zu eindeutig unangemessenen Konditionen vorgenommen wird. Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent- richten. 0.0805729.001 PwC Anlage III 14 Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) b) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Größere für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß- nahmen handelt es sich? Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen zu ergreifen. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung a) b) der Ertragslage Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Wesentliche Ursachen für den Jahresfehlbetrag vor dem städtischen Zuschuss waren die im Vorjahrsvergleich rückläufigen betrieblichen Erträgen, der Wegfall der Dividende der HEAG Holding AG und die nahezu Halbierung der Ausschüttung der bauverein AG, die durch die geringeren Aufwendungen nur teilweise kompensiert werden konnten. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un- ternehmens zu verbessern? Der Eigenbetrieb ist und wird auch zukünftig nicht in der Lage sein, im operativen Bereich Gewinne zu erwirtschaften. Bei den Kulturinstituten handelt es sich um Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zudem die At- traktivität der Stadt steigern sollen. Die Absicht Gewinne zu erzielen steht dabei nicht im Vordergrund. 0.0805729.001 PwC Anlage IV Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Firma Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Sitz Darmstadt Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung am 11. Dezember 1990 und deren Inkrafttreten am 1. Januar 1991 gegründet. Gegenstand des Eigenbe- Gegenstand des Eigenbetriebs sind der Betrieb des Institut Mathil- triebs laut Satzung denhöhe, des Museums der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst- Ludwig-Haus), des Haus Deiters, der Akademie für Tonkunst, der Halle B (Centralstation), der Volkshochschule, der Stadtbiblio- thek, des Alte Pädagog, des Multikulturelle Zentrum Bessunger Knabenschule und des Georg-Moller-Haus. Dem Eigenbetrieb ob- liegt auch die Förderung von Literatur, Theater und Musik. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Derzeitige Geschäfts- Die derzeitige Geschäftstätigkeit entspricht dem Gegenstand des tätigkeit Betriebs. Betriebssatzung Aktuelle Fassung vom 11. November 2016 Wirtschaftsjahr Kalenderjahr Betriebskommissions- Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 23. März, 8. Juli, 26. sitzung August und 12. Dezember 2016 statt. Betriebsleitung e Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens (Erster Betriebsleiter) e Herr Bernhard Baum (Kaufmännischer Betriebsleiter) 0.0805729.001 PwC Anlage IV Wichtige Verträge Nutzungsüberlassungsvertrag HEAG Halle B (Centralstation) Mit Datum vom 1. April 2014 wurde mit der Centralstation Veranstaltungs-GmbH, Darmstadt, ein Vertrag über die Nutzung und den Betrieb der HEAG Halle B (Centralstation) einschließlich Toilet- tenanlagen abgeschlossen, mit dem Ziel das Gebäude optimal auszulasten und den darin seit 1998 angesiedelten Kulturbetrieb „Centralstation“ mit meinem qualitativ hochwertigen und überregio- nalen Kulturprogramm zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nutzungsgegenstand ist das Grundstück der HEAG Halle B sowie drei Etagen im Gebäude Schuchardstraße 11. Der Eigenbetrieb hat gemäß Vertrag vom 29./30. August 1994 ein Nieß- brauchsrecht an der HEAG Halle B, die Räume im Gebäude in dem Anwesen Schuchardstraße 11 hat der Eigenbetrieb angemietet. Die Überlassung der Halle erfolgt für den Kulturbetrieb unentgeltlich. Für die Nutzung der Halle zu sonstigen Veranstaltungen sowie für Zwecke der Fremdvermietung für Veranstaltungen ist eine jährliche Betriebskostenpauschale von T€ 3 vereinbart. Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen führt die Centralstation Veranstaltungs-GmbH eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Ei- genbetrieb erstattet diese Kosten bis zu einem Betrag von T€ 170 jährlich, soweit die Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung stehen. Für die Erneuerung von Licht- und Tontechnik steht für die Dauer von fünf Jahren zusätzlich ein jährlicher Betrag von T€ 65 zur Verfügung. Die Toilettenanlagen im Untergeschoss sind als öffentliche Toiletten zu betreiben. Hierfür stellt der Eigenbetrieb jährlich einen Betrag von T€ 35 zur Verfügung. «e Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen Der Kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hessen zur Teilentschuldung der überschuldeten Gemeinden und Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwi- schen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt. Demnach gewährt das Land der Stadt und sei- nen Eigenbetrieben Entschuldungshilfen in Höhe von insgesamt € 187 Mio. zur schnellstmögli- chen Erreichung des Haushaltsausgleichs. Die Stadt schließt dazu mit der WIBank eine Vereinba- rung zur Ablösung der Investitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick auf die Zinstragungs- pflicht ab. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der Stadt bestandskräf- tig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im dritten aufeinander- folgenden Jahr ausgeglichen waren. 0.0805729.001 DoklD: Vordrucke ganz oder teilweise igen und/oder zu verbreiten. nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielf: Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, © IDW Verlag GmbH - Tersteegenstraße 14 - 40474 Düsseldorf Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts- prüfen oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem wWirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs- wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbs- beschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab- hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu- stellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf- trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 8. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungs- beschränkung des $ 323 Abs. 2 HGB. (2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. 8 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchs- begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. DoklD: 10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) _Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) _ Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) __Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) _Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristiosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) _Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden ‚Ansprüche gilt nur deutsches Recht. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723 20000003075510
anlage 4
272 Zeichen
Punkt 19: Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2019/0182) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD und Die Linke.
anlage 2
137337 Zeichen
Bericht
Eigenbetrieb Kulturinstitute der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017
Auftrag: 0.0844877.001
DB"
pwec
PwC
3
Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis.......unsersersersessonnnennnnnnsnennonnnnnnnennnnnnnnnnsnnnnnnnnennensonsnnnonnnnsnnesernnnsonsensnnnn 5
A. Prüfungsauftrag
I. Prüfungsauftrag ......uuesueessnessnesnnesnnensnensnnsnnnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnnsnnnnsnnsnssnnsssnsssnensnsnsnnnsnn 7
II. Bestätigung der Unabhängigkeit.........uueesesssesnesensesnsnennennensnnensnnennnnennenennnnnenesnnnnenenen 7
B. Grundsätzliche Feststellungen ............2uu220422000200020nnnnnnsnnnnnnnnnennennennnnnnnnnnnennnennnensnensnensnennenen 8
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter .......ueeessessesennenneenenn 8
II. _ Beanstandungen zur Rechnungslegung und sonstige Verstöße gegen die Satzung...... 10
1. Beanstandungen zur Rechnungslegung
2. Sonstige Verstöße gegen die Satzung
II. Wesentliche Geschäftsvorfälle ...............22042200420042004000nnnnnnnnnnennnennnennnnnnnnnnnennennnennenn 12
IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............uursussursoesnesnensennersonnnnnnennennnennnnnonnonnnennnnnen 18
D. Feststellungen zur Rechnungslegung...............2022200200snsusnsoennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnnonnnnssnnnnnn 22
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung............u..240224022000s00esnnennnnsnnnsnennennnennennnn
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss .
3. Lagebericht
II. _ Gesamtaussage des Jahresabschlusses...................2022002002002002s0nsnnnennenennensennenneennennnnn 23
E. Feststellungen gemäß 8 53 HGrG........uresssssesssessnesnnesnnennnonnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnonnonnonnsnnnsnnnsen 25
F. Schlussbemerkung..........u..2uu22402200020n0snnesnnesnnesnennennnnsnnnennnennnnnnnnnnnnnnnnnsnnnnnnsnnnsnssnnsnsnnssnensnn 27
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
0.0844877.001
PwC
5
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
D&O Directors and Officers
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetz
Eigenbetrieb Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darm-
stadt
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EigBGes Eigenbetriebsgesetz
EU Europäische Union
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
HGrIG Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IT Informationstechnologie
nF. neue Fassung
Nord LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover
Nr. Nummer
PS Prüfungsstandard des IDW
TE tausend Euro
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Frankfurt am Main
0.0844877.001
PwC
A. Prüfungsauftrag
I. Prüfungsauftrag
. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer in der Sitzung der Betriebskommission vom 12. De-
zember 2016 erteilte uns die Betriebskommission des
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,
(im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2017 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß 88 316 ff. HGB zu prüfen.
. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die für die Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vor-
schriften zu beachten. Gemäß 8 22 und $ 26 EigBGes finden die Bestimmungen für große Kapital-
gesellschaften bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs sinnge-
mäße Anwendung. Jahresabschluss und Lagebericht hat der Eigenbetrieb nach 88 316 ff. HGB
i.V.m. 8 27 EigBGes prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des 8 27 Abs. 4 EigBGes be-
kannt zu machen.
. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des 853 Abs. 1Nr.1und 2
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.
. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.
. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der ge-
prüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb ge-
richtet.
II. Bestätigung der Unabhängigkeit
. Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
0.0844877.001
PwC
B. Grundsätzliche Feststellungen
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht der Betriebsleitung dar:
« Der Eigenbetrieb bietet ein vielfältiges Angebot von kulturellen Veranstaltungen und fördert
ein breites Spektrum an kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich. Überre-
gional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind Mar-
kenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Damit auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge
die ausgeprägte Kulturpolitik der Wissenschaftsstadt Darmstadt umgesetzt werden kann be-
steht der Eigenbetrieb aus den folgenden Betriebszweigen:
« Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie Haus Deiters),
+ Volkshochschule,
«e Akademie für Tonkunst,
« Stadtbibliothek,
« Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,
« Bessunger Knabenschule,
« Haus Olbrich,
« Haus Glückert,
+ Literaturhaus,
+ Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15) und
«e Künstlerbahnhof Wixhausen.
« Die gegenüber dem Vorjahr höheren Umsatzerlöse von T€ 2.606 (Vorjahr T€ 2.427) resultie-
ren aus Benutzungsgebühren (T€ 2.230; Vorjahr T€ 2.074), Mieten und Pachten einschließlich
Nebenkostenerstattungen (T€ 180; Vorjahr T€ 181), Eintrittsgeldern und Teilnehmerbeiträgen
(TE 88; Vorjahr T€ 71), Einnahmen aus dem Verkauf (T€ 28; Vorjahr T€ 31) sowie sonstigen
Umsatzerlösen (T€ 80; Vorjahr T€ 70).
«e Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um T€ 287 auf T& 3.955 ist im Wesentlichen
mit TE 135 auf die Weiterleitung der Kulturförderabgabe 2011 und 2012 der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und mit TE 106 auf die Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichti-
gungen zurückzuführen.
e Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich um T€ 434 auf
TE 3.045 erhöht, im Wesentlichen durch die um TE 246 höheren Verwaltungskostenerstattun-
gen an die Stadt und den Eigenbetrieb Immobilienmanagement sowie die um T£ 119 höheren
Erstattungen an die Centralstation im Rahmen der Toilettensanierung.
0.0844877.001
PwC
« Ausder Beteiligung der HEAG Holding AG ergaben sich wie im Vorjahr keine Beteiligungser-
träge. Die Ausschüttung der bauverein AG lag mit T& 770 auf dem Vorjahresniveau.
e Der Eigenbetrieb erzielte einen Jahresverlust nach städtischem Zuschuss von T€ 2.489 (Vor-
jahr TE 350), der maßgeblich durch den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt von
TE 7.429 (Vorjahr TE 8.692) geprägt ist.
®e Gegenüber dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2017, der mit einem ausgeglichenen Ergebnis
schließt, resultiert die Ergebnisverschlechterung aus dem um T£ 2.265 geringeren Verlustaus-
gleich der Stadt und dem um T€ 475 höheren Personalaufwand, im Wesentlichen aufgrund der
Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen. Die übrigen Erträge und Aufwendun-
gen haben um T€ 251 gegenüber der Planung günstiger entwickelt.
* Die Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich um T€ 1.103 auf TE 87.703 erhöht.
° Die Investitionen im Wirtschaftsjahr 2017 von T€ 4.041 betrafen im Wesentlichen mit
TE 3.219 die Sanierungen der Ausstellungshallen Mathildenhöhe und des Georg-Moller-Hau-
ses.
«e Fürdas Wirtschaftsjahr 2018 ist ein städtischer Zuschuss von T€ 9.256 im Wirtschaftsplan vor-
gesehen, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.
e Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitigen Kostensteigerungen
können grundsätzlich nur durch Leistungseinschränkungen bei Kulturmaßnahmen umgesetzt
werden. Durch die weitere Konsolidierung des Haushalts soll dies jedoch verhindert werden.
«e Inden kommenden Jahren wird ein Schwerpunkt auf die Entwicklung des Jugendstilensem-
bles Mathildenhöhe mit den Künstlerhäusern gelegt. Aus dem Bundesprogramm „Nationale
Projekte des Städtebaus“ wurden Zuwendungen von T€ 5.000 für den Bau eines Besucherzent-
rums, für Sanierungsmaßnahmen an den Häusern Olbrich und Deiters sowie für die Außenan-
lage Mathildenhöhe bewilligt, da erwartet wird, dass die Mathildenhöhe in den nächsten Jah-
ren zum Weltkulturerbe erklärt wird.
«e Nach Einschätzung der Betriebsleitung wird der Eigenbetrieb auch zukünftig voraussichtlich
Verluste erwirtschaften. Die Höhe der Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt hängt von
den künftigen Dividendenausschüttungen der HEAG Holding AG ab.
. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, ist plausibel
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Er-
kenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und
inhaltlich zutreffend.
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II. Beanstandungen zur Rechnungslegung und sonstige Verstöße gegen die Sat-
zung
1. Beanstandungen zur Rechnungslegung
. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir folgende Fehler in der Rechnungslegung festgestellt, wel-
che von der Unternehmensleitung nicht korrigiert wurden. Bei einer Korrektur der Fehler im Rah-
men des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 hätte sich der Jahresverlust nach städtischem
Zuschuss um T€ 1.225 auf T€ 3.714 erhöht und die Bilanzsumme um T€ 1.122 auf TE 86.582 ver-
ringert:
Aktivierung von Aufwendungen
Die aktivierungsfähigen Aufwendungen des im Jahr 2012 begonnenen Projekts Sanierung Mathil-
denhöhe werden, bis zur Fertigstellung der Maßnahme, im Sachanlagevermögen als Anlagen im
Bau mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2017 von T€ 4.509 geführt. Im Rahmen des Projekts
war es notwendig, die städtische Kunstsammlung in ein angemietetes Depot in Dieburg auszula-
gern. Im Jahr 2018 wurde festgestellt, dass bis einschließlich dem Wirtschaftsjahr 2017 auch nicht
aktivierungsfähige Aufwendungen von insgesamt T€ 749 (davon T€ 671 für Vorjahre) aktiviert
wurden, die im Jahr ihres Anfalls als laufender Aufwand ergebniswirksam hätten erfasst werden
müssen. Des Weiteren sind in den Anlagen im Bau mit insgesamt TE 188 Vermögensgegenstände
und Mietereinbauten enthalten, die seit dem Jahr 2013 in Depot genutzt werden und bislang nicht
abgeschrieben wurden. Die bislang nicht berücksichtigten Abschreibungen betragen insgesamt
TE 115 (davon T€ 88 für Vorjahre).
Gewährter Investitionszuschuss
Die bei der Generalsanierung des Georg-Moller-Haus bis zum 31. Dezember 2017 angefallenen
Anschaffungs- und Herstellungskosten von insgesamt T€ 2.896 wurden beim Eigenbetrieb akti-
viert. Hierin enthalten ist nicht nur der auf den Eigentumsanteil des Eigenbetriebs (80 %) entfal-
lende Anteil an den Kosten von T€ 2.637, sondern mit T€ 259 auch ein vom Miteigentümer des Ge-
bäudes (20 %) zu tragender Anteil der Kosten. Eine Aktivierung dieses Kostenanteils ist beim Ei-
genbetrieb nicht zulässig. Der auf den Miteigentümer entfallende Anteil der bezahlten Rechnun-
gen, hätte diesem grundsätzlich in Rechnung gestellt werden müssen. Eine entsprechende Forde-
rung wurde nicht bilanziert, da der Miteigentümer vor Beginn der Baumaßnahme mitgeteilt hatte,
dass er sich nur bis maximal T€ 400 an den Kosten beteiligen kann. Am 11. Dezember 2018 hat die
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018 des Eigenbetriebs den
Beschluss gefasst, dem Miteigentümer, über den Eigenbetrieb, einen verlorenen nicht rückzahlba-
ren Investitionszuschuss ohne Bedingungen von T€ 259 zu gewähren. Da der Beschluss während
der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 gefasst worden ist und eine Wert-
aufhellung darstellt, hätte der Zuschuss bereits für das Berichtsjahr mit TE 259 aufwandswirksam
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erfasst werden müssen. Zudem hätten sich aufgrund des überhöhten Ansatzes der Anschaffungs-
und Herstellungskosten für das Gebäude um T€ 1 geringere Abschreibungen beim Georg-Moller-
Haus ergeben.
Nichtanwendung neue Richttafeln
Bei der Berechnung der personalbezogenen Rückstellungen kamen die Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck nicht zur Abwendung, da die Berechnung der Pensions- und Beihilferück-
stellungen vor deren Veröffentlichung im Oktober 2018 erfolgte und aus Gründen der Wesentlich-
keit und Wirtschaftlichkeit von Seiten des Eigenbetriebes auf eine Neuberechnung verzichtet
wurde. Bei der Anwendung der neuen Richttafeln ergeben sich im Durchschnitt um rund 1,5 % bis
2,5 % höhere personalbezogene Rückstellungen. Hierbei ist zu beachten, dass sich nach den bishe-
rigen Erkenntnissen der Verpflichtungsumfang bei jüngeren Anspruchsberechtigten (unter 55
Jahre) vermindert und bei älteren Anspruchsberechtigten erhöht. Da der Bestand der Anspruchs-
berechtigten bei dem Eigenbetrieb beide Gruppen nahezu in gleichem Umfang umfasst, ist davon
auszugehen, dass sich die Effekte der neuen Richttafeln zu einem Großteil kompensieren, so dass
sich der erwartete Fehler aus der Verwendung der alten Richttafeln auf rund 2 % der bilanzierten
Pensions- und Beihilferückstellungen bzw. insgesamt auf rund T& 103 beläuft.
Die Betriebsleitung hat uns mitgeteilt, die vorgenannten Fehler im Rahmen der Erstellung des Jah-
resabschlusses zum 31. Dezember 2018 korrigieren.
Diese Punkte stellen einen Verstoß gegen den handelsrechtlichen Grundsatz der Richtigkeit dar,
haben aber unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit nicht zu einer Einschränkung des Bestäti-
gungsvermerks geführt. Die Fehler beim Anlagevermögen resultieren nicht aus einer Überbewer-
tung, sondern aus falschen Zuordnungen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die schrift-
lich erteilte Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu den nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen
bzw. nicht korrigierten Angaben im Lagebericht (siehe Text 35).
2. Sonstige Verstöße gegen die Satzung
Wir weisen darauf hin, dass der Eigenbetrieb den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 nicht innerhalb der nach $ 15 der Satzung vorgese-
henen Frist von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt hat.
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III. Wesentliche Geschäftsvorfälle
Investitionen
Von den Investitionen in das Anlagevermögen mit T€ 4.041 entfallen T€ 1.853 auf die Generalsan-
ierung des Georg-Moller-Hauses, T€ 1.366 auf die energetische Sanierung der Ausstellungshalle
Mathildenhöhe, TE 394 auf die IT-Verkabelung der Akademie für Tonkunst und T€ 209 auf die
Bessunger Knabenschule. Die Maßnahmen waren zum Bilanzstichtag teilweise noch nicht abge-
schlossen und werden im Sachanlagevermögen unter den Anlagen im Bau ausgewiesen; davon
entfallen T€ 4.509 auf die Ausstellungshallen und TE 209 die Bessunger Knabenschule. Beim
Georg-Moller-Haus haben sich im Berichtsjahr weitere nicht geplante Kostensteigerungen bei ver-
schiedenen Gewerken von insgesamt T€ 285 ergeben, so dass sich die geplanten Gesamtausgaben
nach Abzug der Förderung durch das Land Hessen von T€ 197 von ursprünglich T€ 2.200 auf ins-
gesamt T€ 3.152 im Jahr 2017 erhöht haben. Im Jahr 2018 ergaben sich weitere Kostensteigerun-
gen von T€ 220, so dass sich der Gesamtwertumfang der Maßnahme auf TE 3.372 erhöht. Gemäß
den vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und der Freimauerloge „Johannes der Evangelist
zur Eintracht“ sind die Kosten der Sanierungsmaßnahme im Verhältnis der Eigentumsanteile zu
tragen, so dass auf die Freimauerlogen 1/5 der Kosten entfällt. Die Loge hatte ausgehend von der
ursprünglichen Kostenermittlung mitgeteilt, dass sich ihr Anteil an der Baumaßnahme auf TE 400
beschränken muss, da sie nicht in der Lage ist, einen darüberhinausgehenden Anteil zu finanzie-
ren. Die Festlegung auf die Obergrenze wurde Bestandteil der vertraglichen Regelung mit der
Stadt. Die Differenz zwischen den anteiligen Baukosten und der Obergrenze soll der Loge als In-
vestitionszuschuss nach Abschluss der Maßnahme von der Stadt gewährt werden; eine Bewilli-
gung ist bislang noch nicht erfolgt. Zum 31. Dezember 2017 wurden bei dem Eigenbetrieb für die
Sanierung des Georg-Moller-Hauses Anschaffungs- und Herstellungskosten von T€ 2.896 aktiviert
(siehe Text 11).
Für die Sanierung der Ausstellungshalle Mathildenhöhe wurden im Berichtsjahr weitere erforderli-
che Mehrkosten von T€ 4.905 genehmigt, so dass sich der Gesamtwertumfang der Maßnahme um
21,8 % auf TE 20.950 erhöht hat. Ende des Jahres 2018 hat sich der erforderliche Mittelbedarf
weiter aufrund T€ 22.000 erhöht. Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird im Jahr 2020 ge-
rechnet, erste Ausstellungen sollen nach einer Testphase im Jahr 2021 beginnen. Die Künstlerkolo-
nie Mathildenhöhe befindet sich derzeit auf der Tentativliste und soll ab dem Jahr 2020 als Welt-
kulturerbe nominiert werden.
Stundung Zinsforderungen
Die gemeinnützige Stiftung Hessischer Jägerhof, die das Ziel hat, das Jagdschloss Kranichstein mit
seinen kulturhistorischen Sammlungen zu erhalten, beantragte beim Eigenbetrieb im Januar 2015
den Erlass einer Zinsverbindlichkeit von T€ 137. Im August 2017 hat das Hessische Ministerium
für Wissenschaft und Kunst, das stellvertretend für alle Gläubiger die rechtliche und inhaltliche
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Prüfung des Schuldenerlasses durchgeführt hat, einen Bescheid erlassen, in dem der Forderungs-
erlass aus haushaltsrechtlichen Gründen in eine Stundung umgewandelt wurde. Der Eigenbetrieb
hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und der Stiftung mit Bescheid der Stadtkämmerei
vom 27. September 2017 seine Forderung für einen Zeitraum von sieben Jahren und zwar aus-
nahmsweise zinsfrei, vorbehaltlos und ungesichert gestundet. Mit dem Verzicht auf Stundungszin-
sen erfolgt letztlich ein Teilerlass der Forderung.
Kulturförderabgabe 2011 und 2012
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in den Jahren 2011 und 2012 eine Kulturförderabgabe erho-
ben, die aufgrund fehlender Differenzierung zwischen geschäftlichen und privaten Übernachtun-
gen anfechtbar war. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Oktober 2012
wurde die diesbezügliche Satzung zum 1. Januar 2013 aufgehoben und auf die Erhebung einer Ab-
gabe nur für private Übernachtungen verzichtet. Auf Antrag wurde die gezahlte Bettensteuer zu-
rückerstattet. Die Kulturförderabgabe sollte dem Eigenbetrieb für die konzeptionelle Förderung
der freien Theaterszene zugutekommen. Nach Eintritt der Verjährung der Ansprüche Dritter hat
die Wissenschaftsstadt Darmstadt dem Eigenbetrieb im Berichtsjahr dessen hieraus noch offenen,
bislang zur Auszahlung gesperrten, Forderungen von insgesamt T€ 754 ausgeglichen sowie wei-
tere TE 135 erstattet, für die die Stadt bislang Rückstellungen gebildet hatte und für die der Eigen-
betrieb bislang keine Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt geltend gemacht hatte.
Die Erstattung der Kulturförderabgabe ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Darlehen
Zum 2. November 2017 hat der Eigenbetrieb bei der Nord LB, ein Darlehen von T€ 3.000 aufge-
nommen, das bis zum Ende der Laufzeit am 30. September 2047 mit 1,81 % p.a. zu verzinsen ist.
Das Darlehen ist in 120 gleichbleibenden vierteljährlichen Raten von T€ 25 beginnend am 30. De-
zember 2017 zuzüglich Zinsen zu tilgen.
Für die Sanierung des Hauses Olbrich wurde am 2. Oktober 2017 bei der WIBank ein weiteres Dar-
lehen von T€ 500 aufgenommen. Das Darlehen, mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember 2037, ist
mit 0,9 % p.a. zu verzinsen und, beginnend am 15. Juni 2018, mit Halbjahresraten von T€ 12 zu-
züglich Zinsen zu tilgen.
Im Berichtsjahr erfolgten Darlehenstilgungen von insgesamt T€ 748.
Zuschüsse
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem Eigenbetrieb einen Ertragszuschuss von T€ 7.429 (Vor-
jahr TE 8.692) gewährt.
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IV. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
24. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 28. März 2019 den
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt,
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Darmstadt, — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, ein-
schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hin-
aus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
« entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe-
triebs zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2017.
« vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
8317 HGB und 8 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überein-
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
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Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstim-
mung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - be-
absichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die
sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig-
nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
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und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit 8 317 HGB und $ 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
« identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
° gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
e beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
« ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
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lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
e beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
« beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
e führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (88 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des
EigBGes (88 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017, bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017.
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebe-
richt tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen
einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung
und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den Lagebericht
haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Ge-
sellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf erstreckt,
ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind.
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 853 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
8 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.
Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.
Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten Dezember 2018 sowie Januar bis
März 2019 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs und bis zur Berichtsauslieferung in unseren
Büroräumen durchgeführt.
Ausgangspunkt war der von der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016.
Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 88 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der
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Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-
rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-
gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin-
derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich, die Überwachung obliegt der
Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-
sichtigt.
Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen
und -strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-
sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht,
welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In
diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt. Die Prüfung des internen Kon-
trollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug zur Rech-
nungslegung haben:
«e Kontrollumfeld des Eigenbetriebs
e Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten Ri-
siken gerichtet sind
«e Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestell-
ten Risiken
e Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse
e Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung.
Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken
festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse
haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-
chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken
eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen
Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-
folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:
« Erfassung der Umsatzerlöse
e Einkauf und Investitionen
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«e Personal
e IT-Prozess.
Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-
serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-
schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-
vor-fällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-
ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt
wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Be-
triebs in den Vordergrund.
Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Betrieb eingerichteten internen Kontrollen von
der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschließend
analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem vorge-
nommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem Ermes-
sen notwendiges Maß reduziert.
Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und
Leistungsverträge, Darlehensverträge, Rechnungen sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingese-
hen. Zur Prüfung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigun-
gen zum 31. Dezember 2017 eingeholt. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit-
und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum 31. Dezember 2017 Bankbestätigungen
zukommen lassen.
Auf die Einholung von Saldenbestätigungen zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen haben wir aufgrund der Struktur der Schuldner verzichtet. Auf die Teilnahme an
der Inventur der körperlichen Vorräte haben im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände ver-
zichtet.
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistun-
gen an Pensionäre und Hinterbliebene haben uns versicherungsmathematische Gutachten von ei-
nem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwerten konnten.
Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:
«e Zugänge im Sachanlagevermögen und Entwicklung der Anlagen im Bau
®e Abgrenzung von Erstellungs- und Instandhaltungsaufwand
«e Bewertung der Forderungen
«e Vollständigkeit der Darlehensverbindlichkeiten
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«e Dotierung der Rückstellungen.
35. Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.
In einer ergänzenden Erklärung hat die Betriebsleitung zudem bestätigt, dass nach ihrer Auffas-
sung die Auswirkungen von nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen im Jahresabschluss und von
nicht korrigierten Angaben im Lagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind.
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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von
dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die
Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si-
cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
2. Jahresabschluss
Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 des Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigB-
Ges, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der
Betriebssatzung in allen wesentlichen Belangen beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie 8 25 EigBGes (Anhang).
Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen we-
sentlichen Belangen eingehalten.
Auf folgende vertretbare Besonderheit im Ausweis weisen wir hin:
e Die HEAG-Halle B (Centralstation) wird der Centralstation-Veranstaltungs-GmbH für kultu-
relle Zwecke unentgeltlich überlassen. Intern wurde festgelegt, die unentgeltliche Nutzungs-
überlassung buchhalterisch zu erfassen und nachzuweisen. Daher wird jährlich ein fiktiver
Mietzuschuss von T€ 77 in den Umsatzerlösen des Eigenbetriebs ausgewiesen und über eine
entsprechende Gegenbuchung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgsneutral
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gestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages ist der Sachverhalt derzeit nicht zu bean-
standen. Wir empfehlen jedoch, die unentgeltliche Überlassung der Halle-B zukünftig außer-
halb der Buchhaltung nachzuweisen und zu dokumentieren.
«e Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß $ 24 Abs. 1 EigBGes
um den Posten Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt erweitert, um die gewährten Er-
tragszuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt transparent, und nicht in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen enthalten, auszuweisen.
®e Entsprechend wurden die Postenbezeichnungen Jahresverlust und Jahresergebnis um die Zu-
sätze vor bzw. nach städtischem Zuschuss ergänzt.
«e Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß $ 268 Abs. 1. HGB
i.V.m. $ 158 Abs. 1 AktG um die Posten Verlust aus dem Vorjahr und Entnahmen aus den Rück-
lagen erweitert, weil die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jah-
resergebnisses aufgestellt ist.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-
sentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften
(8 289 HGB und $ 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein
(8 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).
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Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken
ergänzend Folgendes:
Personalbezogene Rückstellungen
Die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck kamen nicht zur Abwendung, da die Berech-
nung der Pensions- und Beihilferückstellungen vor deren Veröffentlichung erfolgte und aus Grün-
den der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit von Seiten des Eigenbetriebes auf eine Neuberech-
nung verzichtet wurde. Bei der Anwendung der neuen Richttafeln ergeben sich im Durchschnitt
um rund 1,5 % bis 2,5 % höhere personalbezogene Rückstellungen. Hierbei ist zu beachten, dass
sich nach den bisherigen Erkenntnissen der Verpflichtungsumfang bei jüngeren Anspruchsberech-
tigten (unter 55 Jahre) vermindert und bei älteren Anspruchsberechtigten erhöht. Da der Bestand
der Anspruchsberechtigten bei dem Eigenbetrieb beide Gruppen nahezu in gleichem Umfang um-
fasst, ist davon auszugehen, dass sich die Effekte der neuen Richttafeln zu einem Großteil kompen-
sieren, so dass ein Fehler aus der Verwendung der alten Richttafeln mit rund 2 % der bilanzierten
Pensions- und Beihilferückstellungen bzw. von insgesamt rund TE 103 erwartet wird und somit
von der Betriebsleitung als nicht korrigierte unwesentliche Prüfungsdifferenzen im Jahresab-
schluss und im Lagebericht angesehen wird. Wir haben gegen diese Einschätzung keine Einwen-
dungen zu erheben.
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf
Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einem Einkommenstrend und einem
Rententrend von jeweils 2,0 %. Das Ruhegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und
dem 67. Lebensjahr) gemäß 8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Der Un-
terschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins und der
Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt T€ 715.
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E. Feststellungen gemäß $ 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 8 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2HGrG
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG)
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung, geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach $ 53 HGrG) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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INIINIANNNINNNN
F. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. De-
zember 2017 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prü-
fungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten.
Frankfurt am Main, den 28. März 2019
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christiane Lawrenz
Wirtschaftsprüferin
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exhous,
Fer Tüfg, ©\
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&
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Pr;
WIRTSCHAFTS-
PRÜFUNGS-
GESELLSCHAFT
SIEGEL,
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angaupe RN
Anlagen
pwc
PwC Anlagen
Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht 2017 .....eaeeessessssesuensssunnnnnsnusnsnnnnsnnenonnennenennenusnensensnnsnennennensnsenssnsnssnssnenennnsenesnnnn 1
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 .......nnnene- 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2017 ........uuuseesessessnesnesnesnesnessnennennennennennnennennennennennennnesnennennen 2
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017... 5
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017.........ueesesssesesnssusnssnssssnenennennenennennennnnennenesennnnnen 7
Entwicklung des Anlagevermögens 2017 ....zuesnesnersesneennennennennennernnennnnnennnnnernnennnnnennnnnen 19
III Fragenkatalog zur Prüfung nach 8 53 HGrG (nach IDW PS 720).......uuseeseesnesnessesneeneesnennennen 1
IV Rechtliche und wirtschaftsliche Verhältnisse ..................222200200200200ssensennnnnnenenensnnnnnnennnnnnennn 1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
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Anlage I
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Lagebericht 2017
1. Vorbemerkungen
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 wird der in $ 26 Eigenbetriebsgesetz geforderte
Lagebericht vorgelegt.
2. Geschäftsverlauf
2.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
Die Stärken des Eigenbetriebs liegen im vielfältigen Angebot von kulturellen Veranstaltungen und
der Breite an geförderten kulturellen Projekten im privatrechtlich organisierten Bereich.
Überregional anerkannte Kulturinstitute der Literatur, der bildenden Kunst und der Musik sind
Markenzeichen der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Mit einer ausgeprägten Kulturpolitik setzt die Stadt Darmstadt mit ihrem Eigenbetrieb auf ein
Zusammenwirken verschiedener Teilnehmer an den kulturellen Projekten und unterstützt dieses
durch weitreichende Kulturförderung.
Zusammen mit weiteren Kultureinrichtungen, Kulturvereinen, Initiatiren und einer freien
Kulturszene wird versucht, ein breites Spektrum zu erreichen.
Damit diesem Ziel, auch im Hinblick auf die Daseinsvorsorge Rechnung getragen werden kann,
besteht der Eigenbetrieb aus folgenden Betriebszweigen:
Institut Mathildenhöhe (Ausstellungshallen, Museum Künstlerkolonie Haus Deiters),
Volkshochschule,
Akademie für Tonkunst,
Stadtbibliothek,
Georg-Moller-Haus/Freie Szene Darmstadt e.V.,
Bessunger Knabenschule,
Haus Olbrich,
Haus Glückerrt,
Literaturhaus,
Atelierhaus Darmstadt (Riedeselstraße 15),
Künstlerbahnhof Wixhausen,
und ist Förderer von bildender und darstellender Kunst, Literatur und Musik.
Anlage I
2.2 Geschäftsergebnis und Ertragslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Verlust vor
städtischem Zuschuss von 9.918 T€ ab (Vorjahr ./. 9.041 T€).
Der Eigenbetrieb erzielte im Jahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 2.606 T€ (Vorjahr 2.427 TE).
Davon entfielen im Wesentlichen auf Benutzungsgebühren 2.230 T€ (Vorjahr 2.074 T€), auf
Mieten und Pachten 181 T€ (Vorjahr 181 T€) und auf Eintrittsgelder und Teilnehmerbeiträge 88 T€
(Vorjahr 70 TE).
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen gab es eine Steigerung auf 3.955 T€ (Vorjahr 3.668 T£),
die im Wesentlichen auf die Weiterleitung des bislang nicht geltend gemachten Anspruchs aus der
Kulturförderabgabe für die Jahre 2011 und 2012 (135 T€) und auf Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (80 T€) sowie von Einzelwertberichtigungen (26 T€) zurückzuführen ist.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 3.045 TE (Vorjahr 2.611 TE) resultiert
im Wesentlichen aus der Erhöhung der Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt und den EB
Immobilienmanagement von insgesamt 740 T€ (Vorjahr 494 T€) und des um 119 T€ höheren
vertraglich vereinbarten Zuschusses an die Centralstation aufgrund der Sanierung der
Toilettenanlage.
Die Beteiligungserträge sind gegenüber dem Vorjahr unverändert (bauverein AG 770 T€, HEAG
Holding AG 0 TE).
Im Nachfolgenden führen wir die einzelnen Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 2017 auf,
bezogen auf die einzelnen Betriebszweige, die zu den o.g. Umsatzerlösen geführt haben:
Institut Mathildenhöhe
Ausstellungsgebäude
Im Jahr 2017 konnten im Ausstellungsgebäude aufgrund der umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen weiterhin keine Ausstellungen stattfinden. Eine Wiedereröffnung ist für
den Herbst 2019 vorgesehen.
Museum Künstlerkolonie
Es fanden folgende Ausstellungen statt:
Ludwig Meidner, Begegnungen, 09. Oktober 2016 bis 05. Februar 2017
ORNAMENT IM QUADRAT, Die Jugendstilfliesen-Schenkung Inge Niemüller, 12. März 2017 bis
2. Juli 2017
Anlage I
Statistische Besucherzahlen des Museums Künstlerkolonie
2017 2016 2015 2014
21.511 Besucher 17.571 Besucher [22.351 Besucher 29.005 Besucher
Die Eintrittsentgelte und Umsatzerlöse für Ausstellungskataloge u. ä. betrugen 96 TE.
Haus Glückert
Das Haus ist an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. vermietet. Die Mieterlöse
belaufen sich unverändert auf 19 T€.
Akademie für Tonkunst
Die Künstlerische Reifeprüfung wurde 2017 von 16 Kandidaten abgeschlossen.
Stichtag 31.12.2017, zum 13.06.2018 haben 5 Kandidaten die Künstlerische Reifeprüfung
abgelegt.
Statistische Schülerzahlen der Akademie für Tonkunst
2018 2017 2017 2016 2015 2014
Stichtag Strichtag
13.06.2018 | 31.12.2017
Studierende 147 146 141 124 110 110
*Stichtag: 1.04.17
Musikschüler 1568 1579 1593 1996 2105 1950
Stichtag 31.08.2017
Die Zuweisung des Landes zur Berufsakademie betrug 1.295 T€. Die Benutzungsgebühren der
Musikschüler beliefen sich auf 965 T€ sowie 42 T€ Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen
Vergünstigungen.
Volkshochschule
An Benutzungsgebühren wurden 1.128 T€ erzielt, damit 28 T€ mehr als geplant. Hinzu kommen
7 T€ Erstattungen aufgrund von gewährten sozialen Vergünstigungen.
Stadtbibliothek
Gegenüber der Planung mit 322 TE konnten nur 137 T€ sowie 22 T€ Erstattungen aufgrund von
gewährten sozialen Vergünstigungen erzielt werden. Die Gründe sind eine mehrwöchige
Schließung aufgrund der Umstellung des Ausleihverfahrens auf RFID und die bessere Einhaltung
der Ausleihfristen durch die Nutzer.
Anlage I
Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus, Freie Szene Darmstadt e.V.)
Das Haus gehört zu 4/5 der Stadt Darmstadt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, und zu 1/5 der
Freimaurerloge „Johannes der Evangelist zur Eintracht“, die das 1. OG nutzten. Entsprechend den
Besitzanteilen muss sich die Loge zu 1/5 an den Betriebsaufwendungen beteiligen. Aufgrund der
durchgeführten Sanierungsmaßnahme betrugen die Kostenerstattungen lediglich 4 T€.
Atelierhäuser Darmstadt
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen 29 T€. Eine Mieterhöhung ist zum April 2018 erfolgt.
Literaturhaus Darmstadt
Die vertraglichen Mieteinnahmen betrugen 20 TE.
2.3 Finanz- und Vermögenslage
Die Veränderungen im lang- und mittelfristig gebundenen Vermögen des Eigenbetriebs sind aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um
1.103 T€ auf 87.703 T€ geändert.
Der Bestand des Anlagevermögens hat sich wie folgt entwickelt:
EUR
Stand 1. Januar 2017 (Restbuchwerte) 74.474.118,26
Zugänge 2017 4.041.261,50
Abgänge 2017 (abzüglich Abschreibung auf Abgänge) 17.907,38
Abschreibungen 2017 1.096.796,75
Stand 31. Dezember 2017 (Restbuchwerte) 77.400.675,63°
Die Zugänge betreffen im Wesentlichen mit 1.853 T€ das Georg-Moller-Haus, mit 1.366 T€ die
Ausstellungshallen Mathildenhöhe, mit 394 T€ die IT-Leitungen in der Akademie für Tonkunst und
mit 209 T€ die Bessunger Knabenschule. Für die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens
wird auf den im Anhang ausgewiesenen Anlagespiegel verwiesen.
Eigenkapital
Anlage I
Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 69.537 T€ und stellt sich wie folgt dar:
Verlustver-
Jahres- rechnung
ergebnis gem. $ 11 (6)
Stand Um- nach städt. EigBGes für Stand
01.01.2017 _ gliederung Zuschuss 2012 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 15.500 0 0 15.500
Allgemeine Rücklage 69.311 0 -7.089 62.222
Bilanzgewinn/-verlust
der Vorjahre -12.435 -350 0 7.089 -5.696
Gewinn/ Verlust -350 350 -2.489 0 -2.489
Summe 72.026 0 -2.489 0 69.537
Rückstellungen
Zum Bilanzstichtag wurden
betreffen im Einzelnen:
die notwendigen Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen
Stand Verbrauch/ Um- Aufzinsung Zuführung Stand
01.01.2017 _ Auflösung gliederung 2017 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Pensions-
rückstellungen 4.071 -34 -205 141 548 4.521
Sonstige
Rückstellungen 1.316 -609 -48 14 425 1.098
Summe 5.387 -643 -253 155 973 5.619
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Beihilferückstellungen
sowie für weitere personalbezogene Rückstellungen. Die Umgliederungen betreffen den Wechsel
von Beamten zwischen dem Eigenbetrieb und anderen städtischen Dienststellen und
Eigenbetrieben.
Anlage I
Liquidität
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs stiegen gegenüber dem Vorjahr um 596 T€ auf 829 T€. Das
langfristige Vermögen ist durch Eigenkapital, langfristige Rückstellungen und langfristige
Verbindlichkeiten gedeckt. Kurzfristige Verbindlichkeiten können durch die vorhandenen liquiden
Mittel sowie kurzfristig realisierbare Forderungen und sonstige \Vermögensgegenstände
ausgeglichen werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Wirtschaftsjahr
planmäßig getilgt.
Die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr zeigt die folgende Gegenüberstellung:
2017 2016
EUR EUR
Benutzungsgebühren 2.230.149,62 2.073.872,48
Miet- und Pachterträge 180.555,32 181.062,99
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 87.628,00 70.424,00
Einnahmen aus Verkauf 27.870,34 31.332,70
Sonstiges 79.802,59 70.097,84
Summe 2.606.005,87 2.426.790,01
Personalstand:
2017 2016
Beamte 8 6
Arbeitnehmer 212 209
Insgesamt 220 215
Die Personalaufwendungen betrugen:
2017 2016
EUR EUR
Löhne und Gehälter 6.938.014,73 _ 6.492.306,46
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und Unterstützung 2.697.298,72 2.172.714,85
Summe 9.635.313,45 8.665.021,31
Daneben wurden an die Stadt ordnungsgemäß Personal- und Sachkosten für Mitarbeiter, die
anteilig für den Eigenbetrieb tätig waren, erstattet.
Anlage I
2.4 Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2017
Der Eigenbetrieb hat gemäß $ 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) den vorgesehenen
Wirtschaftsplan erstellt.
Im Vergleich mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2017 (die im Wirtschaftsplan enthaltene
Kontenzuordnung entspricht nicht in allen Fällen der handelsrechtlich gebotenen Zuordnung der
Konten zu den Posten. Nach der Anpassung an das HGB entsprechen die hier unter
Wirtschaftsplan angegebenen Werte nicht denen im 1. Nachtragswirtschaftsplan) ergeben sich
folgenden Abweichungen gegenüber der Gewinn- und Verlustrechnung:
Wirtschafts-
plan GuV Abweichung
TE TE TE
Einnahmen
Umsatzerlöse 2.843 2.606 -237
Sonstige betriebliche Erträge * 13.335 3.955 -9.380
Erträge aus Beteiligungen 770 770 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 256 255
Summe Einnahmen 16.949 7.587 -9.362
Ausgaben
Materialaufwand
— Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 893 za „122
— Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.755 2.397 -358
Personalaufwand
— Löhne und Gehälter 7.006 6.938 -68
— soziale Abgaben und Aufwendungen für
2.154 2.697 543
Altersversorgung und für Unterstützung
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 1.120 1.097 -23
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.665 3.044 379
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 347 559 212
Sonstige Steuern 9 2 -7
Summe Ausgaben 16.949 17.505 556
Jahresergebnis vor dem städtischen Zuschuss* 0 -9.918 -9.918
Städtischer Zuschuss* - 7.429 7.429
Jahresergebnis nach dem städtischen
Zuschuss - -2.489 2.489
* Im Plan ist der der städtische Zuschuss in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten
Anlage I
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist ein Jahresergebnis in Höhe von
|. 2.489 T€ aus, während der Wirtschaftsplan von einem Jahresergebnis in Höhe von 0 T€
ausging.
Die wesentlichen Abweichungen lassen sich wie folgt erklären:
- Sonstige betriebliche Erträge:
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 13.335 T€ fielen die sonstigen betrieblichen Erträge in
Höhe von 3.955 T€ deutlich geringer aus. Anders als in der Planung vorgesehen, erfolgt der
Ausweis des Verlustausgleichs als gesonderte Position in der Gewinn- und Verlustrechnung
und nicht unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Verlustausgleich ist mit 7.429 TE um
2.265 T€ geringer als der Planansatz.
- Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung:
Gegenüber dem Planansatz in Höhe von 2.154 T€ entstanden Mehraufwendungen über
543 TE. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der Zuführung zu den Pensions- und
Beihilferückstellungen, die nicht geplant waren.
3. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens (Chancen und Risiken)
Nach 819 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und
kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieser Aufgabe kommt die Stadt Darmstadt unter
anderem durch den Betrieb der Kulturinstitute nach.
Wirtschaftliche Grundlage für die Finanzierung des Eigenbetriebs sind die Entgelte, die u.a. durch
die Eintrittsgelder der Museen, dem Betrieb der Volkshochschule, der Musikschule und der
Stadtbibliothek vereinnahmt werden, sowie der städtische Zuschuss.
Die städtischen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung, wonach eine Budgetausweitung nicht
zulässig ist, führen grundsätzlich bei gleichzeitig stattfindenden Kostensteigerungen bei Sach- und
Personalkosten, aber auch bei Dienstleistungen dazu, dass eine Umsetzung letztlich nur durch
Leistungseinschränkungen bei Kulturmaßnahmen, wie z. B. geringere Zuschüsse, möglich ist.
Bestimmender Faktor in den folgenden Jahren wird daher weiterhin die Konsolidierung des
Haushaltes sein, so dass es eben nicht zu weiteren Einschränkungen bei den Leistungen an die
Kulturtreibenden führt. Für 2019 ist der Abschluss der Sanierungsmaßnahme der
Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe im Rahmen der Empfehlungen des Advisory board zum
Weltkulturerbe zu erwarten, verbunden mit einer großen Eröffnungsausstellung mit Werken aus
der städtischen Kunstsammlung. Darüber hinaus steht weiterhin die Entwicklung des
Anlagel
Jugendstilensembles Mathildenhöhe mit den Künstlerhäusern und der Bau eines
Besucherzentrums für das Kulturdenkmal Weltkulturerbe Mathildenhöhe im Fokus. Hierfür sowie
für Sanierungsmaßnahmen am Haus Olbrich, am Haus Deiters und der Außenanlage
Mathildenhöhe wurde aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ eine
Zuwendung über 5 Mio. € bewilligt.
Auch in der Zukunft wird der Eigenbetrieb voraussichtlich Verluste erwirtschaften. In Abhängigkeit
von den Dividendenausschüttungen der Beteiligungsunternehmen wird der Eigenbetrieb auch in
Zukunft auf Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darmstadt angewiesen sein.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 sieht einen Zuschuss der Wissenschaftsstadt
Darmstadt von 9.256 TE€ vor.
4. Risiko, Risikocontrolling und Risikoabdeckung
Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Es gelten daher weiterhin die für die entsprechenden Risiken der Stadt
abgeschlossenen Versicherungsverträge.
Die Beiträge zu den Versicherungen werden vom Eigenbetrieb anteilig getragen. Die nachfolgend
aufgeführten Versicherungen sind auch zur Deckung von Risiken des Eigenbetriebs
abgeschlossen:
f Versicherungssumme in
Versicherung . EUR
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht (Personen-,
Sach- und Vermögens-Drittschäden)
2. Eigenschadenversicherung 150.000,00
mit 1.000 € Selbstbehalt
unbegrenzt
3. _ Strafrechtsschutzversicherung (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz
und Verkehrsrechtschutz) 2.000.000,00
4. Sachversicherung "KRISTALL" (Feuer, Leitungswasser, ohne
Einbruchdiebstahl Gebäude und Inhalt) (jeweils aktueller Neuwert)
5. __KFZ-Feuerversicherung Fahrzeuge zum Nennwert
Eine Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems wird im Bereich des
Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund von anderen
Umstellungsprozessen zurzeit nicht weiterverfolgt.
Base den 28. März 2019
AI
Bernhard Baum
Erster Betriebsleiter . Kaufmännischer Betriebsleiter
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Anlage II
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2017
Aktivseite
31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Il. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software 27.273,00 19.976,00
2. Geleistete Baukostenzuschüsse 12.388,00 13.650,00
3. Entgeltlich erworbene Rechte 2.441.549,00 2.519.059,00
2.481.210,00 2.552.685,00
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 23.401.009,26 21.389.382,80
. Maschinen und maschinelle Anlagen 28.206,00 34.624,00
. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.861.922,41 1.403.076,35
. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.744.480,43 4.210.502,58
30.035.618,10 27.037.585,73
. Finanzanlagen
Beteiligungen 44.883.847,53 44.883.847,53
77.400.675,63 74.474.118,26
. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 20.072,99 20.684,41
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 213.983,02 84.562,41
. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 48,00 0,00
. Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 8.744.379,92 10.048.067,82
. Forderungen gegen andere Eigenbetriebe 5.453,96 11.182,92
. Sonstige Vermögensgegenstände 454.006,09 1.695.975,54
9.417.870,99 11.839.788,69
. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 839.255,53 233.344,51
10.267.199,51 12.093.817,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten
87.703.144,21 __86.600.260,73
Anlage II
Passivseite
31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. Eigenkapital
Il. Stammkapital 15.500.000,00 15.500.000,00
Il. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 62.221.945,44 69.310.633,19
I. Bilanzverlust -8.184.509,64 -12.784.555,70
69.537.435,80 72.026.077,49
. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 4.521.435,00 4.070.695,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.098.256,40 1.315.602,34
5.619.691,40 5.386.297,34
. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.516.224,90 7.769.208,29
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 360.300,50 205.355,41
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 36.132,51 25.949,15
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben 1.043.584,42 871.266,78
Sonstige Verbindlichkeiten 196.768,18 156.170,27
davon
a) aus Steuern EUR 73.177,12 (Vorjahr EUR 67.369,60)
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.325,07
(Vorjahr EUR 2.969,47)
12.153.010,51 9.027.949,90
87.703.144,21 __86.600.260,73
oonn0 9
Anlage II
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017
. Umsatzerlöse
. Sonstige betriebliche Erträge
. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und
für Unterstützung
davon für Altersversorgung EUR 1.216.546,42
(Vorjahr EUR 838.720,72)
. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
. Sonstige betriebliche Aufwendungen
. Erträge aus Beteiligungen
. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 230.227,13
(Vorjahr EUR 209.468,80)
. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Sonstige Steuern
Jahresverlust vor städtischem Zuschuss
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jahresverlust nach städtischem Zuschuss
Verlust aus dem Vorjahr
Entnahmen aus Rücklagen
Bilanzverlust
2017 2016
EUR EUR
2.606.005,87 2.426.790,01
3.954.966,99 3.668.260,50
6.560.972,86 6.095.050,51
770.922,80 848.896,79
2.396.834,16 2.241.806,10
3.167.756,96 3.090.702,89
6.938.014,73 6.492.306,46
2.697.298,72 2.172.714,85
9.635.313,45 8.665.021,31
1.096.796,75 1.111.366,63
3.044.587,45 2.611.405,57
769.976,28 769.976,28
256.346,75 125.752,74
559.048,97 551.598,11
-9.916.207,69 -9.039.314,98
1.904,00 2.061,25
-9.918.111,69 -9.041.376,23
7.429.470,00 8.691.504,72
-2.488.641,69 -349.871,51
-12.784.555,70 -21.414.670,13
7.088.687,75 8.979.985,94
-8.184.509,64
-12.784.555,70
Anlage II
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2017 wird gemäß 8 22 EigBGes
nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in Verbindung mit den Rech-
nungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften in den aktuellen Fassungen aufge-
stellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute gel-
tenden Grundsätzen der $$ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapital-
gesellschaften gemäß den 88 264 bis 288 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß 8 24 Abs. 1 EigBGes
mit einer Anpassung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Ertragszuschüsse der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt transparent darzustellen. Zuschüsse der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zum Verlustausgleich wurden bis zum 31. Dezember 2013 erfolgsneutral in die Allgemei-
ne Rücklage eingestellt. Die seit dem Jahr 2014 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewähr-
ten Zuschüsse zum Verlustausgleich werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirk-
sam erfasst und in einem separaten Posten „Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ aus-
gewiesen.
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten
(Rechnungspreise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar, linear, ver-
mindert um planmäßige Abschreibungen, nach Maßgabe der wirtschaftlichen betriebsindividuel-
len Nutzungsdauern, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird außerplanmäßig auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden in den Herstel-
lungskosten nicht aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen EUR 150,00 und
EUR 1.000,00 werden über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, sind angemessene Wertabschläge vorge-
Anlage II
nommen worden; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % der Nettoforderungen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanz-
stichtag darstellen.
Das Stammkapital ist mit dem Nennwert bilanziert.
Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach $ 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten für
Investitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich-
keiten und sind somit mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist ($ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künf-
tige Preis- und Kostensteigerungen mitberücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen ent-
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre ver-
wendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert ($ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Il. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VER-
LUSTRECHNUNG
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2017 sind als Be-
standteil des Anhangs als Anlage (Anlagenspiegel) beigefügt.
Anlage II
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Finanzanlagen betreffen:
EUR
HEAG 27.140.285,88
bauverein AG 17.743.561,65
44.883.847,53
HEAG
Der Eigenbetrieb ist an der HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschafts-
stadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt, mit einem Anteil am Gesamtkapital in Höhe von nominal
TEUR 15.916 (32,79 %) beteiligt.
Das Stammkapital der HEAG zum 31. Dezember 2017 betrug TEUR 48.533. Die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 900.000 Aktien mit den Nummern von 1 bis 900.000
und einem Nominalwert von EUR 46.100.000,00.
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:
Anteile am Grundkapital Aktien
EUR % Stück
Kulturinstitute 15.915.660,00 32,7933 310.718
Bäder 3.747.930,00 7,1224 73.170
Bürgerhäuser 5.695.670,00 11,7356 111.195
Vivarium 1.887.120,00 3,8883 36.842
Kindertagesstätten 18.853.620,00 38,8468 368.075
Zwischensumme 46.100.000,00 94,9864 900.000
Sparkasse Darmstadt 2.433.260,00 5,0136 47.504
48.533.260,00 100,0000 947.504
Die HEAG erzielte 2017 ein Ergebnis von TEUR 4.538 (2016: TEUR 2.971).
Das Eigenkapital der HEAG zum 31. Dezember 2017 betrug TEUR 403.958.
bauverein AG
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hält insgesamt 11.361 auf den Namen lautende Stückaktien der
bauverein AG (5,86 %).
Das gezeichnete Kapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2017 betrug TEUR 201.797 bzw.
ohne eigene Anteile TEUR 184.185.
Anlage II
10
Die HEAG besitzt insgesamt 165.700 Aktien mit einem Nominalwert von TEUR 172.367 und die
Wissenschaftsstadt Darmstadt besitzt insgesamt 11.361 Aktien mit einem Nominalwert von
TEUR 11.818.
Die Aktien werden von den Aktionären wie folgt gehalten:
Anteile am Grundkapital Aktien
EUR % Stück
Kulturinstitute 11.818.104,43 5,856 11.361
HEAG 172.366.860,71 85,416 165.700
bauverein AG (eigene Aktien) 17.612.210,73 8,728 16.931
201.797.175,87 100,0000 193.992
Die bauverein AG erzielte 2017 einen Jahresüberschuss von TEUR 15.613 (2016:
TEUR 19.067).
Das Eigenkapital der bauverein AG zum 31. Dezember 2017 betrug TEUR 316.704 (2016:
TEUR 313.092.
Forderungen gegen die Stadt
Das Verrechnungskonto mit der Stadt zeigt zum Bilanzstichtag folgende Zusammensetzung:
31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
Verrechnungen bis 2007 4.997 .653,70 4.997.653,70
Rückzahlungsverpflichtung -1.452.187,50 -1.452.187,50
Liquiditätsvorschuss -4.100.000,00 -4.100.000,00
Forderungen aus Rückstellungen Personalwechsel -677.103,62 -438.640,72
Forderung aus Zuschüssen 272.317,16 272.317,16
Forderungen an Stadt aus Liquiditätsausgleich 5.250.000,00 5.250.000,00
Laufende Verrechnungen mit der Stadt 1.700.044,01 2.794.885,32
Verzinsung Verrechnungskonto kumuliert 2.753.656,17 2.672.665,17
Umsatzsteuerforderungen 0,00 51.374,69
8.744.379,92 10.048.067,82
Bis zum Jahr 2007 besaß der Eigenbetrieb kein eigenes Bankkonto. Zahlungsvorgänge wurden
bis dahin komplett über die Stadt abgewickelt.
Anlage II
11
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
Forderungen an das Finanzamt 406.161,30 1.593.955,11
Debitorische Kreditoren 7.175,64 0,00
Forderungen aus Schuldendiensthilfen vom Land
im Rahmen des Entschuldungsfonds 59.262,98 61.535,35
Übrige -18.593,83 40.485,08
454.006,09 1.695.975,54
Die Forderungen an das Finanzamt betreffen die anrechenbaren Steuern aus den Gewinnaus-
schüttungen in 2016 und 2017.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
Verlustver-
Jahresergebnis rechnung
Stand Umgliederung nach städt. gem. 811(6) Stand
Zuschuss 2017 EigBGes für
2012
01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 15.500.000,00 0,00 0,00 0,00 15.500.000,00
na meine Rück 59.310.633,19 0,00 0,00 -7.088.687,75 62.221.945,44
Verlustvortrag -12.434.684,19 -349.871,51 0,00 7.088.687,75 -5.695.867,95
Jahresverlust -349.871,51 349.871,51 -2.488.641,69 0,00 -2.488.641,69
72.026.077,49 0,00 -2.488.641,69 0,00 69.537.435,80
Der Jahresverlust 2017 in Höhe von EUR 2.488.641,69 soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt TEUR 15.500.
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, an dem die Wissenschaftsstadt Darmstadt teilnimmt,
erhielt der Eigenbetrieb im Jahr 2013 eine Entschuldungshilfe in Höhe von EUR 4.359.518,45.
Diese wird entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes
(SchuSV) innerhalb der allgemeinen Rücklage ausgewiesen. In 2017 fand keine Ablösung des
Darlehens statt.
Anlage II
12
Sonderposten
Die dem Eigenbetrieb gegebenen Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewie-
sen. Die Auflösung erfolgt in Höhe der Abschreibung der bezuschussten Anlagegüter.
Pensionsrückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen An-
wartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck.
Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr) ge-
mäß $ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt. Die Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck wurden, da die Berechnung der Pensionsrückstellungen vor deren Veröffentli-
chung erfolgt ist, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht angewendet.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Akti-
ven von 2 %, einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung
einer Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinses
nach $ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der
Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2017 verbindlich festgesetz-
te und veröffentlichte Zinssatz mit 3,68 % zugrunde. Bei einer Restlaufzeit von weniger als ei-
nem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen. Der Eigenbetrieb hat für Pensionen und ähnli-
che Verpflichtungen TEUR 4.521 zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensionsrückstellung ist
im Rückstellungsspiegel, im Lagebericht, dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt TEUR 141.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins
und der Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 715. Der Betrag ist ausschüt-
tungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.
Anlage II
13
Sonstige Rückstellungen
Stand Inanspruch- Umgliede- Aufzin- Zuführung Stand
01.01.2017 nahme (| )/ rungen sung 2017 31.12.2017
Auflösung (A) 2017
2017
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Beihilfen 525 oO «(l) -48 14 149 640
Urlaubsansprüche 13 13 (1) [e) 16 16
Überstunden 27 27 (I) [e) 37 37
Altersteilzeit 24 24 (I) [e) 0 0
Ungewisse Verbindlichkeiten 131 131 (1) {6} 0 0
Ausstehende Rechnungen 107 99 (I) [e) 34 42
Archivierungskosten 34 0 {0} 2 36
Nebenkostenabrechnungen 228 48 (I) [e) 9 109
80 (A)
Sonstige Personalaufwen-
dungen 156 137 (1) {0} 148 167
Abschlusserstellung und
-prüfung, Erstellung Steuerer-
klärungen 71 50 (1) 0 30 51
1.316 529 (1)
80 (A) -48 14 425 1.098
Die Ermittlung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe-
ne erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Ver-
wendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Die Richttafeln 2018 G von Klaus Heu-
beck wurden, da die Berechnung der Beihilfeverpflichtungen vor deren Veröffentlichung erfolgt
ist, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht angewendet.
Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem
67. Lebensjahr) gemäß $ 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der Beihil-
feleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate. Bei einer Restlauf-
zeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebe-
ne erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszinses nach $ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pau-
schal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deut-
schen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2017 mit
2,80 % zugrunde.
Die Umgliederungen betreffen den Wechsel von Beamten zwischen dem Eigenbetrieb und an-
deren städtischen Dienststellen bzw. Eigenbetrieben.
Anlage II
14
Die Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub und noch nicht vergütete Überstunden wur-
den auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten je Vergütungsgruppe in der städtischen
Verwaltung für das Jahr 2017 ermittelt.
Die Rückstellungen für die sonstigen Personalaufwendungen betreffen die Lebensarbeitszeit-
guthaben sowie die Prämien der Mitarbeiter.
Verbindlichkeiten
Mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag bis zu über von mehr als
31.12.2017 einem Jahr einem Jahr fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.516.224,90 958.130,17 9.558.094,73 6.025.103,74
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 360.300,50 360.300,50 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 36.132,51 36.132,51 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigen-
betrieben 1.043.584,42 1.043.584,42 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 196.768,18 196.768,18 0,00 0,00
12.153.010,51 2.594.915,78 9.558.094,73 6.025.103,74
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr mit TEUR 6.942, davon mehr als fünf Jahre TEUR 3.940. Alle anderen Ver-
bindlichkeiten hatten Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leis-
tungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt
Darmstadt betreffen mit TEUR 756 wie im Vorjahr den Grundstückstausch im Jahr 2015, mit
TEUR 200 (Vorjahr TEUR 32) Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 88 (Vorjahr TEUR 83)
übertragene Personalrückstellungen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 109 (Vorjahr TEUR 108) Verbindlichkeiten
aus Spendengeldern enthalten.
Anlage II
15
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
2017 2016
TEUR TEUR
Benutzungsgebühren 2.230 2.074
Eintrittsgelder/Teilnehmerbeiträge 88 71
Einnahmen aus Verkauf 28 31
Miet- und Pachtverträge 180 181
Sonstiges 80 70
2.606 2.427
Sonstige betriebliche Erträge
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die Weiterleitung des
bislang noch nicht geltend gemachten Anspruchs aus der Kulturförderabgabe für die Jahre
2011 und 2012 (TEUR 135), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 80) und die
Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen (TEUR 26) zurückzuführen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Betrag in Höhe von TEUR 18 aus der Auflösung
des Sonderpostens für Investitionszuschüsse enthalten.
Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft die dem Eigenbetrieb gemäß Stellenübersicht zugeordneten Mit-
arbeiter und setzt sich wie folgt zusammen:
2017 2016
TEUR TEUR
Beamtenbezüge 293 235
Löhne, Gehälter und Aushilfslöhne 6.623 6.256
Veränderung der Urlaubsrückstellung 13 3
Lebensarbeitszeit 9 -2
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 2.697 2.173
9.635 8.665
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten neben einem Verwaltungskostenbeitrag,
der entsprechend der jeweiligen personellen Beanspruchung der Stadtverwaltung anteilig aus
den Personal- und Sachkosten der allgemeinen Verwaltung berechnet wurde, von TEUR 1.480
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen von TEUR 1.025. sowie perioden-
fremde Aufwendungen von TEUR 156.
Anlage II
16
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen vollständig die Ausschüttung der bauverein AG, da die
HEAG im Wirtschaftsjahr 2017, wie im Vorjahr, keine Dividende ausgeschüttet hat.
Il. ERGÄNZENDE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und damit auch ihre Eigenbetriebe sind Mitglied der Zusatz-
versorgungskasse Darmstadt. Aus dieser Mitgliedschaft besteht eine mittelbare Pensionsver-
pflichtung, die in der Bilanz nicht auszuweisen ist.
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Eigen-
betriebes von Bedeutung sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Bei dem Eigenbetrieb waren im Berichtsjahr im Durchschnitt 8 (Vorjahr 6) Beamte und 212 Vor-
jahr 209) Beschäftigte tätig.
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 17
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Un-
ternehmen und Personen nach $ 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2017 nicht.
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses
Das Jahresergebnis nach städtischem Zuschuss in Höhe von ./.EUR 2.488.641,69 (Verlust) soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Betriebsleitung
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren in 2017 Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens, erster
Betriebsleiter, und Herr Bernhard Baum, kaufmännischer Betriebsleiter, bestellt.
Die Angabe der Vergütung für die Betriebsleitung unterbleibt gemäß $ 286 Abs. 4 HGB in Ver-
bindung mit $ 285 Nr. 9 HGB.
Anlage I
17
Betriebskommission
Der Betriebskommission gehörten in 2017 an:
a)
b)
c)
Mitglieder des Magistrats
Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch
Herr Stadtkämmerer Andre Schellenberg
Frau Stadträtin Iris Bachmann, Bibliothekarin
Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gerke, Ingenieur
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Frau Stadtverordnete Hildegard Förster Heldmann, Innenarchitektin
Thomas Tramer, Lehrer
Frau Stadtverordnete Irmgard Klaff-Isselmann, Landtagsabgeordnete
Frau Stadtverordnete Dagmar Metzger, Justiziarin
Herr Stadtverordneter Jürgen Barth, Rentner
Für die HEAG AG, Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand der HEAG Holding AG
Mitglieder des Personalrats
Frau Daniela Huxhorn, Verwaltungsfachangestellte
Frau Dr. Sigrid Dreiseitel, Redakteurin
Im Berichtsjahr fanden 3 Sitzungen der Betriebskommission statt.
Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
eingetreten.
Darmstadt, den 28. März 2019
Betriebsleitung
Qu
Prof. Dr, Ludger Hünnekens Bernhard Baum
(Erster Betriebsleiter) (Kaufmännischer Betriebsleiter)
Anlage II
(Anlage zum Anhang)
19
Entwicklung des Anlagevermögens 2017
20
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2017
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Software
2. Geleistete Baukostenzuschüsse
3. Entgeltlich erworbene Rechte
Anlage II
(Anlage zum Anhang)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017
EUR
Zugänge
EUR
‚Abgänge
EUR
Umbu- 31.12.2017
chungen
196.729,72
19.000,00
3.921.608,77
4.137.338,49
10.797,50
1.500,00
0,00
12.297,50
15.358,44
0,00
0,00
15.358,44
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
44.765.946,55
149.576,52
6.019.926,40
4.210.502,58
1.863.238,73
0,00
564.809,09
1.600.916,18
2.715,38
0,00
2.059.044,62
0,00
Finanzanlagen
Beteiligungen
55.145.952,05
4.028.964,00
2.061.760,00
44.883.847 ,53
0,00
0,00
44.883.847,53
0,00
0,00
44.883.847,53
Anlagevermögen gesamt
104.167.138,07
4.041.261,50
2.077.118,44
106.131.281,13
Anlage II
21 (Anlage zum Anhang)
Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.2017 Zugänge Abgänge Umbu- 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 Durch- Durch-
chungen schnitt- schnitt-
licher licher
Abschrei- Restbuch-
bungssatz
EUR EUR EUR EUR EUR
176.753,72 3.500,50 .358, 164.895,78 27.273,00 19.976,00
5.350,00 2.762,00 , 8.112,00 12.388,00 13.650,00
1.402.549,77 77.510,00 1.480.059,77| 2.441.549,00| 2.519.059,00
1.584.653,49 83.772,50 . 1.653.067,55| 2.481.210,00| 2.552.685,00
23.376.563,75| 894.479,98 ‚444, 24.268.598,97| 23.401.009,26| 21.389.382,80
114.952,52 6.418,00 , 121.370,52 28.206,00 34.624,00
4.616.850,05| 112.126,27| 2.041.407,86 2.687.568,46| 1.861.922,41| 1.403.076,35
0,00 0,00 0,00 0,00| 4.744.480,43| 4.210.502,58
28.108.366,32] 1.013.024,25] 2.043.852,62 27.077.537,95| 30.035.618,10| 27.037.585,73
0,00 0,00 , 44.883.847,53| 44.883.847 ,53
0,00 0,00 44.883.847,53| 44.883.847,53
29.693.019,81| 1.096.796,75| 2.059.211,06 28.730.605,50] 77.400.675,63| 74.474.118,26
PwC Anlage III
Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG (nach IDW PS 720)
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
a)
b)
c)
d)
dualisierte Offenlegung der Organbezüge
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Wei-
sungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-
zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?
Der Eigenbetrieb verfügt über keinen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgaben der Betriebs-
leitung sind in 8 4 der Betriebssatzung geregelt. In 8 7 der Betriebssatzung werden die Auf-
gaben der Betriebskommission und in 8 9 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung
festgelegt. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Nie-
derschriften hierüber erstellt?
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat 2017 dreimal getagt. Es wurden Niederschrif-
ten über die Sitzungen erstellt.
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. $ 125 Abs. 1 Satz 5 des Akti-
engesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Betriebsleitung ist in keinem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien i.S.d. 8 125 Abs.
1 Satz 5 des AktG tätig.
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütungen haben keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit lang-
fristiger Anreizwirkung. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten für ihre Tätigkeit
keine Vergütung. Auf die Angabe der Vergütung der Mitglieder der Betriebsleitung wurde
nach 8 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
0.0844877.001
PwC Anlage III
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a)
b)
c)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/
Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es besteht kein Geschäftsverteilungsplan, jedoch liegen sachgerechte Stellenbeschreibungen
für die Mitarbeiter vor, die mit den Aufgaben des Eigenbetriebs betraut sind. Es gelten die
Zuständigkeiten und Weisungsregelungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die bestehen-
den Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig
überprüft.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach
den Dienstanweisungen verfahren wird.
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?
Die Betriebsleitung hat den Erlass vom Dezember 2008 „Korruptionsvermeidung in hessi-
schen Kommunalverwaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur
Kenntnis genommen und die erarbeiteten Empfehlungen teilweise umgesetzt. Der Eigenbe-
trieb wendet die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erlassene Rundverfügung zur Kor-
ruptionsbekämpfung an. Diese Vorschrift wird allen Mitarbeitern zur Kenntnis und zur Un-
terschrift vorgelegt.
Die Compliance-Leitlinien der Stadt Darmstadt werden jährlich beschlossen und angewen-
det.
Zusätzlich sind im Jahr 2016 die Verwaltungsvorschriften zum "Sponsoring" und zur Korrup-
tionsvermeidung eingeführt worden, die auch für die Eigenbetriebe gelten. Seit dem Jahr
2017 finden entsprechende Schulungen statt.
0.0844877.001
PwC Anlage III
d)
e)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?
In 8 5 der Betriebssatzung sind die Zuständigkeiten der allgemeinen Verwaltung und speziel-
le Befugnisse des Magistrats geregelt. Zusätzlich besteht eine Dienstanweisung für die Auf-
tragsvergabe und -abwicklung, wonach die VOB/VOL zu beachten sind.
Für die Sachbearbeitung gilt die Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung
Darmstadt. Darüber hinaus ergeben sich Richtlinien zur Sachbearbeitung aus den Dienstan-
weisungen für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes.
Es haben sich keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung der entsprechenden Vorschriften
ergeben.
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?
Sämtliche für den Betrieb relevanten Verträge sind in einer Übersicht ordnungsgemäß do-
kumentiert, die regelmäßig aktualisiert wird.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a)
b)
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?
Das Planungswesen, das aus einem Wirtschafts-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie
dem mittelfristigen Investitionsprogramm und der mittelfristigen Finanzplanung besteht,
entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Betriebsleitung erstattet regelmäßig Bericht an die Betriebskommission. Hierbei wird auf
Planabweichungen eingegangen.
0.0844877.001
PwC Anlage III
c)
d)
e)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?
Es besteht eine Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.
Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.
Wir weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren die Jahresabschlüsse nicht innerhalb der
vorgegebenen Zeiträume erstellt wurden. Wir empfehlen, in Zusammenarbeit mit dem ex-
ternen Berater, den Jahresabschlusserstellungsprozess zu überprüfen und zu beschleunigen.
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Überwachung des Finanzmanagements erfolgt zentral aufgrund besonderer Aufgaben-
zuweisungen durch die Abteilung Stadtkasse.
Nach unseren Feststellungen sind neben der Funktionsfähigkeit des Finanzmanagements
auch die Liquiditätskontrolle und Kreditüberwachung gegeben und gewährleistet.
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Die Abwicklung der Zahlungsströme über die Stadtkasse entspricht in ihrer Funktion einem
zentralen Cash-Management. Die Überprüfung der Administration der Stadtkasse war nicht
Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen
getroffen, dass die für das Cash-Management geltenden Regelungen nicht eingehalten wer-
den.
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Nach unseren Feststellungen werden Entgelte vollständig in Rechnung gestellt und zeitnah
eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnung und Zahlung rich-
ten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, wonach ausstehende Forderungen nicht zeitnah
und effektiv eingezogen worden sind.
0.0844877.001
PwC Anlage III
E3)
h)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Es besteht innerhalb des Eigenbetriebes kein institutionalisiertes Controlling. Die Koordina-
tion der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben wird durch die Betriebsleitung und
andere zuständige Stellen vorgenommen. Als Controllinginstrument fingiert die Haushalts-
überwachung, die alle Bereiche des Eigenbetriebs umfasst.
Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der
Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?
Für die Steuerung und Überwachung der Beteiligungen hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt eine zentrale Beteiligungssteuerung eingerichtet, die für die Eigenbetriebe tätig sowie
für die mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt zuständig ist.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a)
b)
c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Die nach Ansicht der Betriebsleitung erkennbaren Risiken werden auf ihre mögliche Abde-
ckung hin untersucht. Der überwiegende Teil ist durch die abgeschlossenen Geschäftsversi-
cherungen bzw. die abgeschlossenen Verträge abgedeckt. Die Betriebsleitung informiert re-
gelmäßig, zeitnah und umfassend den zuständigen Dezernenten und die Betriebskommissi-
on über Risiken.
Frühwarnsignale wurden bislang nicht definiert. Es wurden auch keine Maßnahmen ergrif-
fen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können.
Angesichts der Größe und Struktur des Eigenbetriebs halten wir den Verzicht auf die gene-
relle Einrichtung eines Frühwarnsystems jedoch für vertretbar.
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).
0.0844877.001
PwC Anlage III
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 4a).
Fragenkreis5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften wurden derartige Geschäfte
sowie der Einsatz von Zinsderivaten nicht vorgenommen und sind auch nicht vorgesehen.
Eine Beantwortung des Fragenkreises entfällt somit.
Fragenkreis 6: Interne Revision
a)
b)
c)
d)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revisi-
on/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine eigene Interne Revision besteht beim Eigenbetrieb nicht. Die Funktion wird durch das
Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Das Revisionsamt ist ein eigenständiger Bereich der Stadtverwaltung. Insoweit besteht keine
Gefahr eines Interessenkonfliktes.
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi-
on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander un-
vereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch ge-
trennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention be-
richtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Die durch das stadtinterne Revisionsamt übernommenen Aufgaben betrafen gemäß gelten-
der Revisionsanordnung im Berichtsjahr Kassenprüfung bei fünf Zahlstellen des Eigenbe-
triebs.
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung des Revisionsamts mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.
0.0844877.001
PwC Anlage III
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?
Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine wesentlichen Mängel festgestellt.
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Re-
vision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 6 e).
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
a)
b)
c)
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be-
schlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?
Die Betriebssatzung enthält in 8 5 einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäf-
ten und Maßnahmen durch die Überwachungsorgane.
Soweit wir im Rahmen unserer Prüfung feststellen konnten, sind die im Berichtsjahr erfor-
derlichen Zustimmungen eingeholt worden. Insofern haben sich keine Anhaltspunkte erge-
ben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen
Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden sind.
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Eine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans ist
im Berichtsjahr nicht erfolgt.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anstelle von zustimmungsbedürftigen Geschäften vorgenommene ähnliche, aber nicht als
zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen und Rechtsgeschäfte haben wir im Rahmen
unserer Prüfung nicht festgestellt.
0.0844877.001
PwC Anlage III
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Feststellungen getroffen, die darauf schließen
lassen, dass die Geschäfte und Maßnahmen im Berichtsjahr nicht mit Gesetz und Betriebs-
satzung vereinbar waren.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a)
b)
c)
d)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Investitionsplans und der mittelfristigen Investiti-
onsplanung (fünf Jahre) findet eine angemessene Investitionsplanung statt. Die Investitio-
nen werden vor Realisierung auf Rentabilität, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Die Investitionen werden auch im Hinblick auf die Ansätze im Wirtschaftsplan laufend
überwacht und Abweichungen untersucht.
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Bei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Sanierung des Georg-Moller-Hauses haben sich ge-
genüber der ursprünglichen Planung Mehrkosten von T€ 1.172 ergeben (davon betrafen
TE 220 nachlaufende Kosten im Wirtschaftsjahr 2018), die zum einen durch zusätzliche Ar-
beiten bedingt sind, die bei der ursprünglichen Planung z.T. nicht vorhersehbar waren, und
zum anderen deutlich höhere Baukosten, als ursprünglich kalkuliert. Auch bei der General-
sanierung der Ausstellungshalle auf der Mathildenhöhe, die im Jahr 2019 abgeschlossen
werden soll, werden sich im Wesentlichen aus den gleichen Gründen erhebliche Mehrkosten
0.0844877.001
PwC Anlage III
e)
ergeben. Die Betriebskommission wurde über die jeweiligen Kostensteigerungen informiert
und hat die zusätzlich erforderlichen Mittel freigegeben.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und Auskünften
nicht ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a)
b)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergabere-
gelungen ergeben.
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Bei sämtlichen Bestellvorgängen erfolgen grundsätzlich Preisvergleiche und die Einholung
von Konkurrenzangeboten.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
b)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
In 8 21 EigBGes i.V.m. der Betriebssatzung ist geregelt, dass die Betriebsleitung der Betriebs-
kommission vierteljährlich einen Zwischenbericht, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und
die Abwicklung des Vermögensplans vorzulegen hat. Die HEAG-Holding - Beteiligungsma-
nagement erstellt für alle städtischen Betriebe Quartalsberichte die den Betriebskommissi-
onsmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt werden.
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und der wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.
0.0844877.001
PwC Anlage III
c)
d)
e)
8)
10
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen vorliegen.
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzerngeschäftsleitung dem Überwachungsorgan
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (8 90 Abs. 3 AktG)?
Die Betriebskommission hat nach unserer Kenntnis keine besonderen Berichte i.S.d. 8 90
Abs. 3 AktG bei der Betriebsführung des Eigenbetriebs angefordert.
Üblicherweise werden derartige Wünsche in den Betriebskommissionsitzungen formlos ge-
äußert und durch die Betriebsleitung beantwortet. Ausweislich der uns vorgelegten Proto-
kolle gab es hier keine Besonderheiten.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach 8 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war.
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es besteht keine D&O-Versicherung.
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Ge-
schäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet.
0.0844877.001
PwC Anlage III
11
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
b)
c)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht in den Finanzanlagen. Dieses dient durch Di-
videnden und Gewinnanteile der Stärkung der Einnahmen und des Eigenkapitals des Be-
triebs.
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände
festgestellt.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?
Auskunftsgemäß bestehen wesentliche stille Reserven in Grund und Boden und in den Fi-
nanzanlagen.
0.0844877.001
PwC Anlage III
12
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
b)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?
Zum Bilanzstichtag war das langfristig gebundene Vermögen von T€ 77.401 durch mittel
und langfristig verfügbare Mittel von T€ 85.644 finanziert. Somit ermittelt sich zum Bilanz-
stichtag eine rechnerische Überdeckung von T£ 8.243.
Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
31.12.2017 31.12.2016
Interne Externe Interne Externe
Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung
TE TE TE TE
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 15.500 15.500
Rücklagen 62.222 69.311
Verlustvortrag -5.696 -12.435
Jahresverlust -2.489 -350
Investitionszuschüsse 393 160
-8.185 78.115 -12.785 84.971
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 5.197 4.629
Verbindlichkeiten Beihilfen 88 83
Bankdarlehen 10.428 7.676
5.197 10.516 4.629 7.759
Kurzfristige Fremdmittel
Übrige Rückstellungen 423 757
Bankverbindlichkeiten 88 93
Übrige kurzfristige Passiva 1.549 1.176
423 1.637 757 1.269
-2.565 90.268 -7.399 93.999
Wesentliche Investitionsverpflichtungen, mit Ausnahme der im Zusammenhang mit den
noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen eingegangenen Verpflichtungen, bestehen
nicht.
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Ein Konzern im Sinne des HGB liegt nicht vor.
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c)
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In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Eigenbetrieb hat von der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen städtischen Zuschuss von
TE 7.429 erhalten.
Anhaltspunkte, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber
nicht beachtet wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
b)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital T€ 69.537 und die Eigenkapitalquote 79,3 %
der Bilanzsumme. Finanzierungsprobleme bestehen nicht, wobei auch der städtische Zu-
schuss von T£ 7.429 im Berichtsjahr zu berücksichtigen ist.
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Jahresverlust nach Zuschuss der Stadt soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies
ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
b)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Kon-
zernunternehmen zusammen?
Eine Segmentierung des Betriebsergebnisses ist nicht erforderlich.
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis 2017 ist mit Ausnahme des städtischen Zuschusses von T€ 7.429 nicht
entscheidend von einmaligen Vorgängen in größerem Umfang geprägt.
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c)
d)
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Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unan-
gemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Leis-
tungsaustausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, anderen Einrichtungen der
Stadt und dem Eigenbetrieb zu eindeutig unangemessenen Konditionen vorgenommen wird.
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
b)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Größere für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen
zu ergreifen.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
a)
b)
der Ertragslage
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Wesentliche Ursachen für den Jahresfehlbetrag vor dem städtischen Zuschuss waren die im
Vorjahrsvergleich höhere Sozialleistungen sowie Verwaltungskostenbeiträge für die perso-
nelle Beanspruchung der Stadtverwaltung.
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?
Der Eigenbetrieb ist und wird auch zukünftig nicht in der Lage sein, im operativen Bereich
Gewinne zu erwirtschaften. Bei den Kulturinstituten handelt es sich um Einrichtungen der
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Daseinsvorsorge für die Bürger/-innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zudem die At-
traktivität der Stadt steigern sollen. Die Absicht Gewinne zu erzielen steht dabei nicht im
Vordergrund.
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Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Firma Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sitz Darmstadt
Gründung Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung am
11. Dezember 1990 und deren Inkrafttreten am 1. Januar 1991
gegründet.
Gegenstand des Eigenbe- Gegenstand des Eigenbetriebs sind der Betrieb des Institut Mathil-
triebs laut Satzung denhöhe, des Museums der Künstlerkolonie Darmstadt (Ernst-
Ludwig-Haus), des Haus Deiters, der Akademie für Tonkunst, der
Halle B (Centralstation), der Volkshochschule, der Stadtbiblio-
thek, des Alte Pädagog, des Multikulturelle Zentrum Bessunger
Knabenschule und des Georg-Moller-Haus. Dem Eigenbetrieb ob-
liegt auch die Förderung von Literatur, Theater und Musik. Der
Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
Derzeitige Geschäfts- Die derzeitige Geschäftstätigkeit entspricht dem Gegenstand des
tätigkeit Betriebs.
Betriebssatzung Aktuelle Fassung vom 11. November 2016
Wirtschaftsjahr Kalenderjahr
Betriebskommissions- Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 19. Mai, 29. August
sitzung und 1. Dezember 2017 statt.
Betriebsleitung e Herr Prof. Dr. Ludger Hünnekens (Erster Betriebsleiter)
e Herr Bernhard Baum (Kaufmännischer Betriebsleiter)
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Wichtige Verträge
Nutzungsüberlassungsvertrag HEAG Halle B (Centralstation)
Mit Datum vom 1. April 2014 wurde mit der Centralstation Veranstaltungs-GmbH, Darmstadt, ein
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb der HEAG Halle B (Centralstation) einschließlich Toilet-
tenanlagen abgeschlossen, mit dem Ziel das Gebäude optimal auszulasten und den darin seit 1998
angesiedelten Kulturbetrieb „Centralstation“ mit meinem qualitativ hochwertigen und überregio-
nalen Kulturprogramm zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Nutzungsgegenstand ist das Grundstück der HEAG Halle B sowie drei Etagen im Gebäude
Schuchardstraße 11. Der Eigenbetrieb hat gemäß Vertrag vom 29./30. August 1994 ein Nieß-
brauchsrecht an der HEAG Halle B, die Räume im Gebäude in dem Anwesen Schuchardstraße 11
hat der Eigenbetrieb angemietet.
Die Überlassung der Halle erfolgt für den Kulturbetrieb unentgeltlich. Für die Nutzung der Halle
zu sonstigen Veranstaltungen sowie für Zwecke der Fremdvermietung für Veranstaltungen ist eine
jährliche Betriebskostenpauschale von T€ 3 vereinbart.
Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen führt die Centralstation
Veranstaltungs-GmbH eigenständig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Ei-
genbetrieb erstattet diese Kosten bis zu einem Betrag von T€ 170 jährlich, soweit die Mittel im
Haushaltsplan zur Verfügung stehen.
Für die Erneuerung von Licht- und Tontechnik steht für die Dauer von fünf Jahren zusätzlich ein
jährlicher Betrag von T€ 65 zur Verfügung.
Die Toilettenanlagen im Untergeschoss sind als öffentliche Toiletten zu betreiben. Hierfür stellt
der Eigenbetrieb jährlich einen Betrag von T€ 35 zur Verfügung.
«e Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen
Der Kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hessen zur Teilentschuldung der
überschuldeten Gemeinden und Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwi-
schen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt. Demnach gewährt das Land der Stadt und sei-
nen Eigenbetrieben Entschuldungshilfen in Höhe von insgesamt € 187 Mio. zur schnellstmögli-
chen Erreichung des Haushaltsausgleichs. Die Stadt schließt dazu mit der WIBank eine Vereinba-
rung zur Ablösung der Investitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick auf die Zinstragungs-
pflicht ab. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der Stadt bestandskräf-
tig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im dritten aufeinander-
folgenden Jahr ausgeglichen waren.
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50261
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas-
send „Wirtschaftsprüfer‘ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf — außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
‚Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
‚Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze ($ 323 Abs. 1 HGB,
8 43 WPO, $ 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des $ 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach $ 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß 8 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftliichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
‚Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach $
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des $ 2 des Verbraucherstreitbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft inkl. Tochtergesellschaften | 4319723
20000003773010
anlage 5
292 Zeichen
Punkt 4: Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2019/0182) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD-Fraktion Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
anlage 3
4546 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
14.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt:
Eigenbetrieb
Kulturinstitute
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0182
Magistratsbeschluss-Nr.
246
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 05.06.2019
Beschlussvorschlag:
1) Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit einem Jahresverlust nach städtischem Zuschuss in Höhe von
Euro 349.871,51 festgestellt.
2) Der Jahresverlust wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
3) Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme
ausgelegt.
4) Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 201 6 entlastet.
- 3 -
5) Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit einem Jahresverlust nach städtischem Zuschuss in Höhe von Euro
2.488.641,69 festgestellt.
6) Der Jahresverlust wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
7) Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme
ausgelegt.
8) Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 201 7 entlastet.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 26.06.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Juni 2019
Jahresabschluss 2016:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat in ihrer Sitzung am 29. November 2018 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis
genommen und den Jahresabschluss 2016 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitu ng für das Wirtschaftsjahr 2016.
Der Eigenbetrieb schloss das Wirtschaftsjahr 2016 nach städtischem Zuschuss mit einem
Verlust in Höhe von 349.871,51 € ab, der in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss betrug 9.039.314,98 € und fiel aufgrund der
geringen Beteiligungserträge deutlich höher aus als in 2015.
Jahresabschluss 2017:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2019 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis
genommen und den Jahresabschluss 2017 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017.
Der Eigenbetrieb schloss das Wirtschaftsjahr 2017 nach städtischem Zuschuss mit einem
Verlust in Höhe von 2.488.641,69 € ab, der in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen
wird.
Der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss betrug 9.916.207,69 €.
Ergänzung zum Jahresbericht: Im Lagebericht der Jahresrechnung (Anlage I) ist auf Seite 4,
Zeile 4, der angegebene Betrag von 4 T€ in 400 T€ zu korrigieren.
Zu beiden Jahresabschlüssen ist jedoch anzumerken, dass der Eigenbetrieb aus dem
operativen Geschäft nie Gewinne erzielen kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs
Kulturinstitute ist die Bereitstellung eines vielfältigen Angebots von kulturellen
Veranstaltungen und die breite Förderung von kulturellen Projekten. Weit über die Grenzen
der Stadt hinaus sind die Kulturinstitute in den Bereichen der Literatur, der Musik sowie der
bildenden und darstellenden Kunst ein Aushängeschild für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Für Details wird auf die beigefügten Berichte zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2016
und 2017 verwiesen.
Darmstadt, den
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 6
228 Zeichen
Punkt 28: Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2019/0182) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
2019/0182
4520 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Eigenbetrieb Kulturinst i-
tute
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0182
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Kulturinstitute
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 05.06.2019
Beschlussvorschlag :
1) Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit einem Jahresverlust nach städtischem Zuschuss in Höhe von
Euro 349.871,51 festgestellt.
2) Der Jahresverlust wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetrag en.
3) Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewate r-
houseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt.
4) Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastet.
5) Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit einem Jahresverlust nach städtischem Zuschuss in Höhe von Euro
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2.488.641,69 festgestellt.
6) Der Jahresverlust wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
7) Der Jahresabschluss wird mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewate r-
houseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme ausgelegt.
8) Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 entlastet.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 5. Juni 2019
Jahresabschluss 2016:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat in ihrer Sitzung am 29. November 2018 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis
genommen und den Jahresabschluss 2016 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitu ng für das Wirtschaftsjahr 2016.
Der Eigenbetrieb schloss das Wirtschaftsjahr 2016 nach städtischem Zuschuss mit einem
Verlust in Höhe von 349.871,51 € ab, der in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss betrug 9.039.314,98 € und fiel aufgrund der
geringen Beteiligungserträge deutlich höher aus als in 2015.
Jahresabschluss 2017:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2019 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis geno m-
men und den Jahresabschluss 2017 festgestellt.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017.
Der Eigenbetrieb schloss das Wirtschaftsjahr 2017 nach städtischem Zuschuss mit einem
Verlust in Höhe von 2.488.641,69 € ab, der in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen
wird.
Der Jahresverlust vor städtischem Zuschuss betrug 9.916.207,69 €.
Ergänzung zum Ja hresbericht: Im Lagebericht der Jahresrechnung (Anlage I) ist auf Seite 4,
Zeile 4, der angegebene Bet rag von 4 T€ in 400 T€ zu korrigieren.
Zu beiden Jahresabschlüssen ist jedoch anzumerken, dass der Eigenbetrieb aus dem oper a-
tiven Geschäft nie Gewinne erzielen kann. Primäres Ziel des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist
die Bereitstellung eines vielfältigen Angebots von kulturellen Veranstaltungen und die breite
Förderung von kulturellen Projekten. Weit über die Grenzen der Stadt hinaus sind die Kultu r-
institute in den Bereichen der Literatur, der Musik sowie der bildenden und darstellenden
Kunst ein Aushängeschild für die Wissenschaftsstadt Darmstadt .
Für Details wird auf die beigefügten Berichte zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2016
und 2017 verwies en.
Darmstadt, den
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Riedeselstraße 15
- Landwehrstraße
- Schuchardstraße 11
- Residenzschloss
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0182
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00