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Bürgerbegehren "Alle Grundschulen erhalten" hier: Entscheidung gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Beschluss-Vorlage 209/2018 vom 11.10.2018

Stand: Am 11.10.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 11.10.2018

    Rat

    TOP 7.. Ergebnis: Einstimmig

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