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1657/2023

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.05.2023

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 21.08.2023, TOP 4.1.1.1

AN/0098/2023_Antrag LA_Dünnwalder Maupfad

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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AN/0098/2023_Antrag LA_Dünnwalder Maupfad

1668 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919 
Fax: +49 (221) 221-24555 
gruene-fraktion@stadt-koeln.de An die  
Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.01.2023 
AN/0098/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 23.01.2023 
 
Aktuelle Nutzung Dünnwalder Mauspfad 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses aufzunehmen. 
 
Zur Schaffung sozialen und innovativen Wohnraums ist die Stadt Köln zunehmend auch auf 
städtische Flächen angewiesen. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind bei Neu-
bauvorhaben unter anderem auf eine gute öffentliche Verkehrsanbindung und die Nutzung 
von bereits versiegelten Flächen zu achten. Eine Fläche, die die drei Kriterien (städtisch, 
ÖPNV-Anbindung, versiegelt) erfüllt, stellt der süd-westliche Bereich von Flur 53/Flurstück 27 
an der Ecke Dünnwalder Mauspfad/Berliner Straße dar.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
- Wie wird die Fläche aktuell genutzt und wie ausgelastet ist sie über das Jahr? 
- Welche Alternativstandorte kämen für die aktuellen Nutzungen in Betracht? 
- Welche baurechtlichen Bedingungen müssten erfüllt sein, um eine Wohnbebauung in 
Auftrag zu geben? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez.Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2303 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
AN/0098/2023 
Vorlagen-Nummer 30.05.2023 
 1657/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 21.08.2023 
 
Aktuelle Nutzung Dünnwalder Mauspfad 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 
18.01.2023 
 
Zur aktuellen Nutzung der Platzfläche am Dünnwalder Mauspfad hat die Fraktion 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß Vorlage AN/0098/2023 vom 18.01.2023 fol-
gende Fragen gestellt: 
 
1. Wie wird die Fläche aktuell genutzt und wie ausgelastet ist sie über das Jahr? 
2. Welche Alternativstandorte kämen für die aktuellen Nutzungen in Betracht? 
3. Welche baurechtlichen Bedingungen müssten erfüllt sein, um eine Wohnbebauung 
in Auftrag zu geben? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage wie folgt Stellung: 
 
Antwort zu Frage Nr. 1: 
 
Die städtische Fläche wird als unbefestigter Parkplatz und zugleich als Festplatz für 
den Stadtteil Dünnwald genutzt.  
 
Zur Auslastung als Parkplatz liegen keine Erkenntnisse vor. 
In den letzten Jahren wurde der Platz für Feste oder ähnliches nur selten in Anspruch 
genommen: 
 
2016 – Nutzungsvertrag: St. Seb. Schützenbruderschaft Köln-Dünnwald 1648 e.V.  
2022 – Schützenfest Dünnwald: St. Seb. Schützenbruderschaft Köln-Dünnwald 1648 
e.V. 
2022 – Straßenfest Dünnwalder Mauspfad: Große Dünnwalder KG 1927 e.V.  
 
Aktuell liegt kein Antrag für die Nutzung der Fläche im Jahr 2023 vor. 
 
Antwort zu Frage Nr. 2: 
 
Ohne hinreichende Erkenntnisse über die Auslastung bzw. die Nutzenden des Park-

2 
 
platzes können keine Aussagen zu einem geeigneten Alternativstandort getroffen wer-
den. 
 
Für die Nutzung als Festplatz für Veranstaltungen des dort ansässigen Schützenver-
eins gibt es in direkter Nähe keine alternative Fläche in städtischem Besitz und in ent-
sprechender Größe (rund 7.000 m²). 
 
Antwort zu Frage Nr. 3: 
 
Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Es 
ist davon auszugehen, dass ein größeres Wohnungsbauvorhaben eine Planbedürftig-
keit auslösen würde. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens müsste auch der Flä-
chennutzungsplan entsprechend angepasst werden, da dieser den Bereich als "Flä-
che für die Forstwirtschaft – Erholungsfläche" darstellt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

21.08.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dünnwalder Mauspfad
  • Berliner Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
1657/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.05.2023
Erstellt
15.05.2023 23:39