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0984/2025

Ombudsstelle für Geflüchtete: Verlängerung der Befristung der Stellen Ombudspersonen bis Ende 2026 und Bezuschussung einer 0,5 Stelle zur Kompetenzerweiterung bis Ende 2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.31

Anlage 1 - Rückblick und Berichtswesen zur Ombudsstelle

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Rückblick und Berichtswesen zur Ombudsstelle

5145 Zeichen

Rückblick und Berichtswesen zur Ombudsstelle 
Die Ombudsstelle für Geflüchtete hat im August 2016 ihre Arbeit als zentrale und un-
abhängige Anlaufstelle für Geflüchtete in städtischer Unterbringung und deren ehren-
amtlicher Unterstützer*innen aufgenommen. Seit ihrer Einrichtung ist die Ombuds-
stelle beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. angebunden und hat ihren Sitz in der Neuen 
Maastrichter Straße 12-14; 50672 Köln.  
Nach einer ersten Verlängerung der Befristung bis Ende 2019 (2735/2017) beschloss 
der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 (3188/2019), die Weiterführung der Ombuds-
stelle für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021. Eine erneute Weiterführung bis 
31.12.2023 erfolgte in seiner Sitzung am 16.09.2021 (1625/2021). Letztmalig verlän-
gert wurde die Ombudsstelle per Ratsbeschluss vom 07.09.2023 (2090/2023) bis 
Ende 2025. 
Im Jahr 2016 wurde mit 13.258 unterzubringenden Menschen ein Höchststand bei 
den Bewohner*innenzahlen in den städtischen Unterkünften erreicht. In den Jahren 
danach war die Entwicklung zwar zunächst rückläufig, hob sich aber immer wieder 
durch Kriege und Krisen in Europa und weltweit an. Mit Beginn des Ukrainekrieges am 
24.02.2022 und den dadurch bis heute anhaltenden Fluchtbewegungen veränderte 
sich der bis dato zu verzeichnende Rückgang der unterzubringenden Geflüchteten 
und führte zum erneuten Anstieg der Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren (Stand 
06.02.2025: 9.327 städtisch untergebrachte Geflüchtete). Zwar ist eine stark rückläu-
fige Entwicklung in den Folgejahren nicht abzusehen, jedoch ist aufgrund der seit 
September 2024 durchgeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgren-
zen nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes auch nicht ab-
sehbar, ob ein so deutlicher Anstieg der Zahlen wie in den Vorjahren zu erwarten ist.  
Am 04.02.2021 hat der Rat flankierend zum Ressourcenmanagementkonzept 
(3217/2017) die Verwaltung beauftragt, in den nächsten Jahren alle Gemeinschaftsun-
terkünfte mit Gemeinschaftsverpflegung, -küchen und -sanitäranlagen für Geflüchtete 
aufzulösen und die Menschen in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen, 
wobei Risikogruppen und vulnerable Personen vorrangig zu berücksichtigen sind 
(AN/0250/2021). Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die Quote der geflüchteten 
Menschen, die in Köln in abgeschlossenen Wohneinheiten leben (damals 80%), jähr-
lich um 5%-Punkte zu steigern. 
Die Unterbringungssituation stellt nach wie vor eine kommunale Herausforderung dar. 
Während der Anteil an Unterbringungen in abgeschlossenen Wohneinheiten weiter 
gesteigert wurde, leben weiterhin viele Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit 
Gemeinschaftsverpflegung, -küchen oder -sanitäranlagen, was das Konfliktpotenzial 
erhöht. Dies ist u.a. des kurzfristigen Bedarfs an Unterkünften auch mit nicht abge-
schlossenen Wohneinheiten nach der Fluchtbewegung durch den Ukraine-Krieg ge-
schuldet.  
In den Jahren 2023 und 2024 war ein signifikanter Teil der Beschwerden bei der Om-
budsstelle auf Gewaltvorfälle, Verletzungen der Menschenwürde sowie Diskriminie-
rung zurückzuführen. Die Ombudsstelle hat durch ihre Interventionen maßgeblich 
dazu beigetragen, in Einzelfällen Lösungen herbeizuführen und strukturelle Defizite 
aufzuzeigen. Die Reduzierung der Unterbringung in Notunterkünften sowie die weitere 
Verbesserung der Unterbringungsbedingungen wurden auch in den Tätigkeitsberich-
ten der Ombudsstelle wiederholt als Handlungsempfehlungen formuliert, so auch in 
Anlage 1

2 
den Jahresberichten 2023 und 2024.  
 
Berichtswesen 
 
Jeder Beschwerdefall, der von der Ombudsstelle entgegengenommen wird, fließt ano-
nymisiert in deren Tätigkeitsberichte ein. Die Berichte informieren über Rahmenbedin-
gungen und geben Anhaltspunkte über die Inanspruchnahme und die von der Om-
budsstelle geleistete Arbeit. Bisher wurden 25 Quartals- und 6 Jahresberichte erstellt 
und dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kennt-
nis gegeben, zuletzt der Jahresbericht 2024.  
 
Vergleich der Fallzahlen gemäß den vorliegenden Tätigkeitsberichten:  
 
Jahr  Fälle  
2017 154 
2018 130 
2019 173 
2020 147 
2021 162 
2022 186 
2023 160 
2024 155 
 
Die Fallzahlen bewegen sich somit weiterhin auf einem konstant hohen Niveau..  
Die Ombudsstelle nimmt eine zentrale Rolle bei der Bearbeitung und Lösung von Kon-
flikten in den städtischen Unterkünften ein, insbesondere vor dem Hintergrund der 
weiterhin hohen Belegungszahlen. Auch die Jahresberichte 2023 und 2024 dokumen-
tieren eine Zunahme von Beschwerden im Bereich Gewalt und Menschenwürdeverlet-
zungen sowie eine weiterhin hohe Anzahl an Fällen von Diskriminierung und sexuel-
len Übergriffen. Es zeigte sich überdies, dass beispielsweise fehlende digitale Teil-
habe und eine hohe Belegungsdichte wiederkehrende Problemfelder darstellen. 
 
Die Gesamtzahl der im System des Amtes für Wohnungswesen untergebrachten Per-
sonen sank vom 31.12.2022 (10.839 Personen) bis zum 06.02.2025 (9.327) leicht ab 
mit einem zwischenzeitlichen Anstieg zum 31.03.2023 auf 11.388 Personen, was über 
dem Niveau der Jahre 2015, 2017 und 2018 lag.

Beschlussvorlage Rat

11886 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0984/2025 
Freigabedatum 
03.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ombudsstelle für Geflüchtete: Verlängerung der Befristung der Stellen 
Ombudspersonen bis Ende 2026 und Bezuschussung einer 0,5 Stelle zur 
Kompetenzerweiterung bis Ende 2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung ei-
ner Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016), 14.11.2017 
(Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017), 07.11.2019 (Verlängerung 
der Befristung bis 31.12.2021: 3188/2019), 16.09.2021 (Verlängerung der Befristung 
bis 31.12.2023: 1625/2021), 07.09.2023 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2025: 
2090/2023) und des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Se-
nioren vom 17.08.2023 zur Kompetenzerweiterung der Ombudsstelle durch eine 0,5 
Stelle (AN/1146/2023): 
 
a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 
31.12.2025 hinaus für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026,  
 
b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Träger der 
Ombudsstelle in Höhe von jeweils 112.350 € für das Jahr 2026, 
 
c) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Träger der 
Ombudsstelle in Höhe von jeweils 40.000 € für die Jahre 2025 und 2026 für die Ver-
längerung einer 0,5 Stelle zur Kompetenzerweiterung der Ombudsstelle. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme in 2025 und 2026 benötigte Aufwandsermächti-
gung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004 Bereitstellung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. 
 
Integrationsrat 03.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2025: 40.000 
2026: 152.350  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Bei der Ombudsstelle können sich geflüchtete Menschen oder auch deren Unterstüt-
zer*innen über die Unterbringung durch die Stadt Köln beschweren. Die Stadt Köln 
bezahlt die Ombudsstelle für ihre Arbeit. Das ist bis zum 31.12.2025 befristet. Damit 
sie ihre Arbeit fortsetzen kann, muss der Rat über die Verlängerung bis Ende 2026 
entscheiden. Zur Unterstützung der Ombudsstelle wurde zum ersten Mal in 2024 eine 
weitere halbe Stelle geschaffen, die bis Ende 2024 befristet war und nun bis Ende 
2026 verlängert werden soll.

3 
Ombudsstelle mit den beiden Ombudspersonen 
 
Die Ombudsstelle für Geflüchtete hat im August 2016 ihre Arbeit als zentrale und un-
abhängige Anlaufstelle für Geflüchtete in städtischer Unterbringung und deren ehren-
amtlicher Unterstützer*innen aufgenommen. Seit ihrer Einrichtung ist die Ombuds-
stelle beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. angebunden und hat ihren Sitz in der Neuen 
Maastrichter Straße 12-14; 50672 Köln.  
Nach einer ersten Verlängerung der Befristung bis Ende 2019 (2735/2017) beschloss 
der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 (3188/2019), die Weiterführung der Ombuds-
stelle für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021. Eine erneute Weiterführung bis 
31.12.2023 erfolgte in seiner Sitzung am 16.09.2021 (1625/2021). Zuletzt wurde die 
Ombudsstelle per Ratsbeschluss vom 07.09.2023 (2090/2023) bis Ende 2025 verlän-
gert. 
  
Ursprünglich war für die Ombudsstelle eine Besetzung durch einen Ombudsmann und 
eine Ombudsfrau vorgesehen. Seit dem 01.09.2023 ist eine der beiden Stellen durch-
gängig besetzt. Die zweite Stelle wurde nach Ausscheiden des Ombudsmannes zum 
30.11.2024 zum 06.01.2025 mit einer Frau nachbesetzt, da die Ausschreibung aus 
Gleichbehandlungsgründen offen formuliert wurde und eine weibliche Bewerberin als 
Beste aus der Auswahlrunde hervorgegangen ist. Auch künftig erfolgt die Besetzung 
vakanter Stellen durch „Ombudspersonen“ grundsätzlich geschlechterunabhängig und 
nach bester Eignung. 
 
Informationen zur Entwicklung (Rückblick) und dem Berichtswesen sind der Vorlage 
als Anlage beigefügt. 
 
Die Notwendigkeit, große Notunterkünfte weiter zu betreiben, führt weiterhin zu einem 
erhöhten Konfliktpotenzial, insbesondere durch beengte Wohnverhältnisse und die 
Nutzung gemeinschaftlicher Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. 
Die Ombudsstelle bleibt eine wichtige, unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und 
Hinweise außerhalb der Stadtverwaltung. Sie trägt durch ihr Hilfsangebot dazu bei, 
gesellschaftliche Teilhabe für die Bewohner*innen städtischer Unterkünfte zu sichern 
und die bestehenden Beschwerde-, Kontroll- und Unterstützungssysteme sinnvoll zu 
ergänzen. Die Ombudsstelle leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der 
Mindeststandards in den Unterkünften, indem sie auf Missstände hinweist und Emp-
fehlungen ausspricht.  
Aufgrund der stabil hohen Fallzahlen und der anhaltenden Herausforderungen im Be-
reich der Unterbringung von Geflüchteten empfiehlt die Verwaltung die Ombudsstelle 
mit den beiden Ombudspersonen auch in 2026 finanziell zu unterstützen. 
 
Kompetenzerweiterung der Ombudsstelle durch eine zusätzliche 0,5 Stelle 
 
In 2020 hat der Rat ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Geflüchtetenunter-
künfte beschlossen (0990/2020). Das Konzept definiert Qualitätsstandards, die eine 
verbindliche Grundlage für die Mitarbeiter*innen vor Ort bilden. Es zielt mit seinem 
ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktlösung darauf ab, 
Gewalt in den Unterkünften zu minimieren. Dabei werden die Bewohner*innen und vor 
Ort beteiligte Akteur*innen in die Prozesse einbezogen. Auch die Ombudsstelle ist ein 
wichtiger Pfeiler in der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes. 
Zur Stärkung der Ombudsstelle hat der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se-
nioren in seiner Sitzung am 17.08.2023 (AN/1146/2023) eine Kompetenzerweiterung 
der Ombudsstelle beschlossen. Im Rahmen der Auftragserweiterung wurde zur Si-
cherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie zur Umsetzung 
des Gewaltschutzkonzeptes befristet bis zum 31.12.2024 eine 0,5 Stelle in der Om-
budsstelle beschlossen.

4 
 
Die Ombudsstelle setzte die Kompetenzerweiterung in 2024 um, indem sie ein Moni-
toring zur Einhaltung der Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen 
durchführte und sich auf die Belange geflüchteter Kinder und Jugendlicher fokussierte. 
Zudem wurde die Umsetzung des Betreuungsschlüssels (1:60) und die medizinische 
Versorgung in Unterkünften durch regelmäßige Befragungen evaluiert. Die Ombuds-
stelle organisierte Infoveranstaltungen zu Kinderrechten in Unterkünften, die das Be-
wusstsein für Beschwerden stärkten. Herausforderungen waren u. a. Sprachbarrieren 
und unzureichende Freizeitangebote für Jugendliche. 
 
Durch regelmäßige Besuche in den Unterkünften soll die Ombudsstelle mit dieser zu-
sätzlichen Ressource in 2025 und 2026 auch die Belange von geflüchteten Kindern 
und Jugendlichen expliziter berücksichtigen und die gewonnenen Erkenntnisse und 
Handlungsempfehlungen in regelmäßigen Abständen - in akuten Fällen unmittelbar - 
an die Betreuungsträger und das Amt für Wohnungswesen berichten. 
Zurzeit ist diese 0,5 Stelle vakant. Eine Ausschreibung der Stelle durch den Träger 
Kölner Flüchtlingsrat e.V. ist zwischenzeitlich erfolgt, die Besetzung der Stelle zum 
15.6.2025 geplant. 
 
Finanzierung:  
Mit Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2025/2026 (3987/2024) wurde für die Maßnahme „Gewaltschutz plus Ombudsstelle“ 
ein Betrag in Höhe von 450.000 € jährlich in 2025 und 2026 zur Verfügung gestellt.  
Aus diesen Mitteln wird zur Finanzierung der 0,5 Stelle zur Kompetenzerweiterung der 
Ombudsstelle in 2025 und 2026 ein Teilbetrag in Höhe von 40.000 € jährlich herange-
zogen. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme in 2025 und 2026 benötigte Aufwandsermächti-
gung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 
1004 - Bereitstellung von Wohnraum, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung. 
 
Notwendigkeitserklärung gemäß Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei 
vom 23.04.2025 
Eine Prüfung unter Berücksichtigung der Auflagen der Bezirksregierung hat ergeben, 
dass die finanzielle Förderung der Ombudsstelle eine freiwillige Leistung darstellt, die 
aus den folgenden Gründen notwendig und unverzichtbar ist: 
Die in 2016 eingerichtete Ombudsstelle ist eine etablierte und unabhängige Anlauf-
stelle für städtisch untergebrachte Geflüchtete in Köln.  
 
Durch den Einsatz der Ombudspersonen können nicht nur Schwachstellen im städti-
schen Unterkunftssystem noch besser identifiziert werden; von Gewalt und Diskrimi-
nierung betroffene Geflüchtete, insb. vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder, Jugend-
liche oder erkrankte Geflüchtete mit und ohne Behinderungen haben eine Möglichkeit, 
niedrigschwellig Kontakt zu den Ombudspersonen aufzunehmen und Unterstützung 
bei konkreten Beschwerdesituationen angeboten zu bekommen. Den fortdauernden 
Bedarf spiegeln auch die Jahresberichte der Ombudsstelle. Mit der 0,5 Stelle Kompe-
tenzerweiterung kann zudem im Kontext Gewaltschutz ein Fokus auf die besonders 
vulnerable Gruppe von Kindern und Jugendlichen gerichtet werden. 
Die Maßnahmen (Zuschüsse an Anstellungsträger Kölner Flüchtlingsrat e.V.) dienen 
dem Erhalt von teils langjährigen und bewährten Strukturen. In 2020 wurde die Zu-
schusshöhe für die beiden Ombudspersonen von 127.600 Euro auf 107.000 Euro re-
duziert. Ermöglicht wurde die damalige Senkung des Standards durch eine Reduzie-
rung der wöchentlichen Arbeitszeit des Ombudsmannes. Hintergrund seinerzeit waren 
Optimierungen im Unterbringungssystem (Annahme weniger große Einrichtungen mit

5 
erhöhtem Konfliktpotenzial bedeuten weniger Einsätze der Ombudspersonen) sowie 
auch rückläufige Zahlen bei den untergebrachten Geflüchteten. Durch den fortdauern-
den Ukrainekrieg und die Gewalt im Nahen Osten sind die Zahlen an städtisch unter-
zubringenden Geflüchteten inzwischen wieder gestiegen und bewegen sich mit rund 
9.300 Personen weiterhin auf einem hohen Niveau. Die jährliche Zuschusshöhe ist 
insgesamt von ursprünglich 127.600 € in 2016 auf 112.350 € in 2024 reduziert wor-
den.  
Von einer kurz- oder mittelfristigen Aufgabe der Leistung wird aus den genannten 
Gründen dringend abgeraten.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse konnte die Vor-
lage nicht fristgemäß eingebracht werden. 
Eine Entscheidung im Rat noch vor der Sommerpause ist dringend erforderlich zur 
Mittelfreigabe zum Beschlusspunkt c) Gew ährung eines Zuschusses an den Kölner 
Flüchtlingsrat e.V. als Träger der Ombudsstelle in Höhe von jew eils 40.000 € für die 
Jahre 2025 und 2026 für die Verlängerung einer 0,5 Stelle zur Kompetenzerw eiterung 
der Ombudsstelle. 
 
 
 
Anlage:  
Rückblick und Berichtswesen zur Ombudsstelle

Beratungsverlauf (4)

03.06.2025 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0984/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.06.2025
Erstellt
01.04.2025 12:50