Verwendung von vereinnahmten Stellplatzablösungsbeträgen gemäß §51 Absatz 5 Landesbauordnung NRW
Verwaltungsvorlage 66/ 13/2016 vom 03.02.2016
Stand: Am 17.02.2016 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss zur Kenntnis genommen.
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