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Verwendung von vereinnahmten Stellplatzablösungsbeträgen gemäß §51 Absatz 5 Landesbauordnung NRW

Verwaltungsvorlage 66/ 13/2016 vom 03.02.2016

Stand: Am 17.02.2016 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss zur Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.02.2016

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss

    TOP 6, -. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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