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1973/2021

Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 62486/02 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Ossendorfer Weg / Mühlenweg in Köln-Bickendorf

Mitteilung Ausschuss 01.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.06.2021, TOP 12.11

Anlage 4 vorh. B-Plan verkleinert

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Ansehen

Anlage 3 textliche Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 5 VEP verkleinert

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Ansehen

Anlage 2 Begründung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 4 vorh. B-Plan verkleinert

25342 Zeichen

A N L A G E  4 
Zeichenerklärung
I,III
S,W
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
Durchfahrt
PlanungBestand
Es wird bescheinigt, dass diese
Planunterlage den Bestimmungen des
§ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht.
(Stand )
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat
die Planaufstellung am 07.02.2019
nach § 12 Abs. 2 BauGB in
Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB
beschlossen. Der Beschluss wurde am
27.03.2019 ortsüblich bekannt
gemacht.
gez. Reker
Oberbürgermeisterin
Köln, den 14.03.2019
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat in der Zeit vom             bis
(am        ) nach § 13a Abs. 3 Nummer 2
BauGB stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom                          bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3
BauGB in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach §13a
BauGB durch Beschluss des Rates am
geändert worden.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan in seiner Sitzung
am nach § 10 Abs. 1 BauGB
in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB als
Satzung mit Begründung nach § 9 Abs.
8 BauGB beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die ortsübliche Bekanntmachung über
den Beschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes durch den Rat
einschließlich des Hinweises nach § 10
Abs. 3 BauGB ist am                 erfolgt.
Für den Planentwurf
Vorhabenträger/in
Köln, den
Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen,
 Bauen und Wirtschaft
     46.71
Gemarkungsgrenze
vorhandene Höhenlage über NHN
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
62486/02-00-00
und Vorhaben- und
Erschließungsplan
Ossendorfer Weg / Mühlenweg
in Köln-Bickendorf
Blatt 1 von 2
Baugrenze
Baulinie
Straßenbegrenzungslinie auch
gegenüber Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
0 25 50 Meter
Maßstab 1:500
Geltungsbereich des Vorhaben-
und Erschließungsplanes
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
TIM-online 2.0
Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online 2.0 (www.tim-online.nrw.de) am 11.04.2019 um 10:09 Uhr erstellt.
Land NRW (2019) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste.
P
z.B. III
- a -
LPB III
Packstation
TGa
St
T
a
FD
b
öffentliche Parkfläche
Ein- und Ausfahrtsbereich
Sead Vermessung
Bayenstraße 65, 50678 Köln
Für den Planentwurf
GAG Immobilien AG
Festgesetzte Geländehöhe
über Normalhöhennull
Straßenverkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung
I. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 - 3 BauGB
1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung
1.1. Ausschluss von Ausnahmen oder deren Umwandlung in allgemeine Zulässigkeit (§ 1 Abs.
6 BauNVO)
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahmsweise
zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO nicht Bestandteil des
Bebauungsplanes.
1.2. Zulässigkeit von Nutzungen in bestimmten Geschossen, Ebenen oder sonstigen Teilen
baulicher Anlagen (§ 1 Abs. 7 BauNVO)
a)  Gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 1 i.V.m. Abs. 8 und Abs. 9 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet
(WA) innerhalb des Baufeldes A im Erdgeschoss nur Anlagen für soziale Zwecke gem. § 4
Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Kindertageseinrichtung) zulässig.
b)  Gemäß § 12 Abs. 3a S. 1 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB sind im Rahmen der
festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die
Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.
1.3. Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO)
a)  Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet
(WA) folgende Gebäudehöhen als Höchstgrenze festgesetzt:
52,5 m ü. NHN für die I-geschossige Bebauung im Baufeld A
60,9 m ü. NHN für die IV-geschossige Bebauung im Baufeld A
63,8 m ü. NHN für die V-geschossige Bebauung im Baufeld A
64,5 m ü. NHN für die V-geschossige Bebauung im Baufeld B
67,5 m ü. NHN für die VI-geschossige Bebauung in Baufeld B
61,8 m ü. NHN für die IV-geschossige Bebauung im Baufeld C
Als oberer Bezugspunkt gilt bei Gebäuden mit Flachdächern die Oberkante der Attika
(Hauptgesimshöhe).
b) Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet
(WA) folgende Gebäudehöhen als Mindestgrenze festgesetzt:
64,0 m ü. NHN für die V-geschossige Bebauung im Baufeld B
67,0 m ü. NHN für die VI-geschossige Bebauung in Baufeld B
Als oberer Bezugspunkt gilt bei Gebäuden mit Flachdächern die Oberkante der Attika
(Hauptgesimshöhe).
c) Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen durch untergeordnete
Bauteile oder bauliche Anlagen (Dachaufbauten) - wie haustechnische Anlagen,
Aufzugsüberfahrten, Treppenhäuser, Brüstungen und Solaranlagen - auf den baulich
zugeordneten Dachflächen überschritten werden. Das höchstzulässige Maß der
Überschreitung beträgt 2,00 m in der Höhe. Der Flächenanteil der Überschreitungen je
Dachfläche darf insgesamt 30% nicht übersteigen. Die Dachaufbauten müssen mindestens
um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante des jeweiligen zugeordneten
Geschosses zurücktreten.
2. § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB
Abstandsflächen
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) das
Maß der Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H.
Auf den mit "b" gekennzeichneten Außenwände beträgt das Maß der Tiefe der Abstandsflächen
0,25 H, mindestens jedoch 2,5 m. In diesen Bereichen sind notwendige Fenster von
Aufenthaltsräumen unzulässig.
2.1. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO)
a) Für das Allgemeine Wohngebiet (WA) wirde eine abweichende Bauweise festgesetzt. Die
Baukörper in den Baufeldern A-C werden abweichend von § 22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO länger
als 50 m sein.
b) Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 werden für die überbaubaren Grundstücksflächen folgende
Ausnahmen festgesetzt:
Die Baulinien dürfen für einseitige Wandscheiben im Erdgeschoss mit Überdachungen im
Bereich der Hauseingänge um bis zu 1,5 m überschritten werden. Dabei darf in der Summe
ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten werden.
Oberhalb des Erdgeschosses darf die mit „a“ gekennzeichnete Baulinie durch Aufweitungen
des Laubengangs bis maximal 0,5 m überschritten werden. Die Aufweitungen dürfen im
Einzelnen eine Breite von 5,5 m und in der Summe ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite je
Geschoss nicht überschreiten.
c) Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 BauNVO werden für die
überbaubaren Grundstücksflächen folgende Ausnahmen festgesetzt:
Die Baugrenzen dürfen für einseitige Wandscheiben im Erdgeschoss mit Überdachungen im
Bereich der Hauseingänge um bis zu 1,5 m überschritten werden. Dabei darf in der Summe
ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten werden.
3. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Flächen für Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten
a) Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze für Pkw und motorisierte Zweiräder nur in den
nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dafür festgesetzten Flächen (TGa, St Carsharing + Kita)
zulässig. Innerhalb der Tiefgaragen (TGa) sind Lagerflächen, Abstellräume, Technik- und
Nebenräume sowie Abstellplätze für Fahrräder gemäß § 48 BauO NW bis zu einer maximalen
Fläche von 20 % der Tiefgaragenfläche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
zulässig.
Oberirdische Stellplätze mit St Carsharing + Kita gekennzeichnet, sind ausschließlich für die
Kindertageseinrichtungen und das Carsharing Angebot festgesetzt.
Überschreitungen der Umgrenzungslinien der Tiefgarage (TGa) durch Belüftungsanlagen der
Tiefgarage um bis zu 1,0 m sind zulässig.
b) Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind Nebenanlagen nur auf den hierfür festgesetzten
Flächen zulässig. Abstellplätze für Fahrräder, Abfallbehälter, oberirdische
Belüftungseinrichtungen der Tiefgarage und eine Packstation sind hiervon ausgenommen.
Die Packstation darf eine Grundfläche von 5,00 m² nicht überschreiten.
Oberirdische Belüftungseinrichtungen sind nur in einer Höhe von max. 1,2 m, in einer Breite
von max. 5,0 m und in einer Tiefe von max. 1,0 m zulässig.
4. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Ein- und Ausfahrtsbereiche
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 11 BauGB wird festgesetzt, dass Zu- und Ausfahrten von
Tiefgaragen ausschließlich in den mit Ein- und Ausfahrtsbereich festgesetzten Bereichen zulässig
sind.
5. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB wird innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) das
folgende Geh-, und Radfahrrecht festgesetzt:
Die mit G+R bezeichnete Fläche ist mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten.
6. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
a) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in
der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von
Aufenthaltsräumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärmpegel
nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH,
Berlin).
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen
Außenlärmpegeln ergibt sich aus nachfolgender Tabelle (DIN 4109-1):
N
Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte.
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im
bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein
niedriger Lärmpegelbereich oder ein maßgeblicher Außenlärmpegel an den Außenbauteilen
von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird.
b) Bei Schlaf- und Kinderzimmern ist bei einem Gesamtbeurteilungspegel > 45 dB(A) im
Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch
schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen
Fenstern und Türen sicher zu stellen.
c) Für Balkone und Loggien, die einen Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr (Straßen- und
Schienenverkehr) > 62 dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) aufweisen, sind
Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Durch die Schallschutzmaßnahmen muss sichergestellt
werden, dass der v. g. Gesamtbeurteilungspegel nicht überschritten wird. Hiervon
ausgenommen sind Balkone und Loggien von durchgesteckten Wohnungen, wenn zusätzlich
auf der lärmabgewandten Seite ein Balkon oder eine Loggia errichtet wird.
Hinweis: Die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche beruhen auf der freien
Schallausbreitung.
d) Gemäß § 9 Abs. 2 Satz Nr. 2 BauGB ist die Nutzung der Außenspielflächen der
Kindertageseinrichtungen erst dann zulässig, wenn eine Abschirmung mit einem
Schalldämmmaß von mindestens 20 dB(A) in einer Höhe von 2,6 m errichtet wird, die
sicherstellt, dass der Richtwert von 55 dB(A) tags eingehalten wird. Die genaue Lage der
Abschirmung ist dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 2) zu entnehmen. Mit
vollständiger Errichtung der Baukörper B und C (2.BA) entfällt die Notwendigkeit der
vorgenannten Abschirmung.
e) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind an den mit einer Baulinie festgesetzten Fassaden
öffenbare Fenster schutzbedürftiger Räume im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im
Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin) unzulässig.
7. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
Anpflanzen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende
Begrünungsmaßnahmen durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen:
- Die Bepflanzung der Grundstücksflächen, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen,
Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, mit Gräsern HH 7 (BR 132),
Stauden und / oder Sträuchern BB 1 (GH 51).
- Im Plangebiet 20 standortgerechte Laubbäume (BF 41 (GH742)) der 1. und 2.
Ordnung.
- Die Begrünung des oberen Abschlusses der Tiefgaragen (TGa) und / oder der
unterirdischen Gebäudeteile, soweit diese nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und
sonstigen Nebenanlagen überbaut werden. Die Vegetationstragschicht ist mit einer
mindestens 60 cm tiefen Bodensubstratschicht zuzüglich einer Filter- und Drainschicht
auszubilden.
- Die Baumpflanzungen auf der festgesetzten Tiefgarage mit der Stärke der
Bodensubstratschicht von mindestens 120 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht.
Der Wurzelraum muss je Baum mindestens 25 m³ betragen
- Im Allgemeinen Wohngebiet in den privaten Stellplätzen ( St Carsharing + Kita) je
vier angefangener oberiridischer Stellplätze ein Baum - BF 31 (GH 741).
- Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA) mit
einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244). Die
Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter-
und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind Dachterrassen und
technische Aufbauten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind.
Photovoltaikelemente sind über der Dachbegrünung zulässig.
- Die Flachdächer der oberirdischen Belüftungseinrichtungen im festgesetzten
allgemeinen Wohngebiet (WA) mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243
/ NB6244). Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm
zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen.
b)  Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern;
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind die in der Planzeichnung festgesetzten Bäume
zum Erhalt dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gelichwertig zu ersetzen. Der
Stammumfang von Ersatzbaumpflanzungen muss dabei mindestens 20 cm betragen.
8. § 9 Abs. 3 BauGB
Geländeoberfläche
Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB wird die Höhe der Geländeoberfläche in der Planzeichnung
festgesetzt. Geringfügige Abweichungen sind zur Neigung des Geländes für die
Oberflächenentwässerung zulässig. Darüber hinaus sind Über- bzw. Unterschreitungen der
festgesetzten Höhe der Geländeoberfläche bis zu 0,50 m durch Treppen- und Rampenanlagen
sowie durch Aufschüttungen und Abgrabungen zulässig.
II. Gestalterische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen:
1.      Dachformen / Dachaufbauten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Flachdächer zulässig. Dächer mit
einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdächer.
2.      Vorgärten
a) Die Vorgärten sind vollständig zu begrünen. Davon ausgenommen sind die notwendigen
Zuwegungen, Zufahrten für Stellplätze und Garagen sowie Standflächen für Fahrräder und
Abfallbehälter.
b)  Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen einzuhausen
oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können in die
Grundstückseinfriedungen integriert werden.
3.      Einfriedungen
Grundstückseinfriedungen im Vorgartenbereich sind nur als standortgerechte Hecken sowie als
Draht- oder Stabgitterzäune mit hinterpflanzten Hecken bis zu einer Höhe von jeweils 1,70 m über
der Geländeoberfläche gemäß § 2 Abs. 4 BauO NRW 2018 zulässig. In Einfriedungen integrierte
Müllboxen dürfen eine Höhe von 1,70 m nicht überschreiten.
4.      Satellitenschüsseln / Mobilfunksendeanlagen
a) Parabolantennen für den Satellitenrundfunkempfang sind nur auf den Dachflächen zulässig.
b) Mobilfunksendemasten und -anlagen sind auf den Dachflächen nicht zulässig.
III. Hinweise
1.      Rechtsgrundlagen
a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November
2017 (BGBI. I.S. 3634).
b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl. I S. 132) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21.November 2017  (BGBl. I S. 3786).
c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBl. I S. 58).
d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 (BauO
NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW S. 421).
e) Für die Rechtsgrundlagen a bis d gelten jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassungen.
2. Lärmimmissionen
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr und
des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes vorbelastet.
Zahl der Vollgeschosse als
Höchstmaß
Allgemeines WohngebietWA
abweichende Bauweise
nicht überbaubar | überbaubar
Gebäudehöhe über Normal-
höhennull (als Höchstmaß)
Lärmpegelbereiche z.B. III
Packstation gemäß textlichen
Festsetzungen
Gebäudehöhe über Normal-
höhennull (als Mindest- und
Höchstmaß)
Tiefgaragen
Flächen für Versorgungsanlagen
Mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten zu belastende
Flächen
Baum zu erhalten
Stellplätze
Trafostation
3. Denkmalschutz
Innerhalb des Plangebietes sind archäologische Bodenfunde nicht ausgeschlos-sen. Werden bei
Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist gemäß §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz (DSchG) das Römisch-Germanische Museum/Archäologische
Bodendenkmalpflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren.
4. Versickerung von Niederschlagswasser
Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Bezüglich der
wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten.
5. Kampfmittelbeseitigungsdienst
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von
Bauarbeiten (ca. 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40
(allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-
5315000-306/18 sowie der Bebauungsplan-Nummer 62486/02 einzuschalten. Die Anfrage kann
per E-Mail an kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen.
6. Artenschutz
a) Laut Artenschutzprüfung (Stufe I) vom Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur,
26. September 2019, „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62486/02 Ossendorfer Weg /
Mühlenweg in Köln Bickendorf - Fachbeitrag Artenschutz der Stufe 1 (Vorprüfung)“, ergeben
sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
bzw. keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG.
b) Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1
. März und 30. September
eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze
abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form-
und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung
von Bäumen.
  Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren
Aufnahme in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln durch einen
Fachgutachter nach besetzten Nestern und Fledermausquartieren zu suchen und bei deren
Auffinden die Rodungstätigkeit sofort einzustellen.
c) Die Baufeldräumung muss zur Vermeidung baubedingter Tötung von Brutvögeln und der
Zerstörung deren Nester beziehungsweise Gelege außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30.
September eines jeden Jahres erfolgen.
d) Abrissmaßnahmen sind außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (1. März und 30. September)
wildlebender Vogelarten durchzuführen.
e) Sind Abrissarbeiten außerhalb dieser Frist unvermeidbar, ist dies nach vorheriger Absprache
mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln dann zulässig, wenn unmittelbar vor
Beginn der Abrissarbeiten nochmals eine Kontrolle auf das Vorkommen planungsrelevanter
Artendurch einen Fachgutachter durchgeführt und das Ergebnis der unteren
Landschaftsbehörde der Stadt Köln angezeigt wird.
f)  Im Vorfeld der Abrissarbeiten werden vorsorglich je fünf Nisthilfen für die Vogelarten
Haussperling und Mauersegler im Bereich der Nachbargebäude Ossendorfer Weg 1-7
nagebracht werden
7. Vogelschutz
Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Fenster, Glaswände,
Absturzsicherungen) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel als
Hindernis erkennbar sind. Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang
auf den Leitfaden zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur
Ausgestaltung von Glasflächen entnommen werden können (vgl.
<https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren> /voegel_glas_licht_2012.pdf).
8. Baumschutzsatzung
Es gilt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln
(Baumschutzsatzung - BSchS) vom 01.08.2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17.08.2011).
9. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage zur
Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß §§ 135a bis 135c
BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser
Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln allgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für
Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert.
10. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der
Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln,
während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
11. Stellplatzreduzierung
Für das Plangebiet besteht die Möglichkeit, eine Stellplatzreduzierung von 20 % entsprechend §
48 BauO NRW aufgrund der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept im
Baugenehmigungsverfahren geltend zu machen.
12. Trafostation
Zur Sicherstellung der Stromversorgung sind im Plangebiet Trafostationen erforderlich. Die
genaue Lage einer festgesetzten Trafostation ist der Planzeichnung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans zu entnehmen. Bei weiteren erforderlichen Trafostationen werden die genauen
Standorte im Rahmen späterer Abstimmungen zur Verwirklichung der städtebaulichen
Maßnahmen festgelegt (z.B. im Wege einer Planvereinbarung).
13. Starkregenereignis
a)  Innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist im Freiraum ein Stauvolumen für
Niederschläge bei Starkregenereignissen zu schaffen.
b)  Im Plangebiet liegt bei einem Starkregenereignis gemäß der „Starkregen Gefahrenkarte“ der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) eine Überflutungsgefährdung vor. Baumaßnahmen
im Plangebiet sind vor deren Ausführung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln
abzustimmen.
14. Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Gemäß des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. Mai 2017 ist der Planbegünstigte/ sind die Planbegünstigten verpflichtet, mindestens 30
% der Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Segment gemäß der jeweils aktuellen
Wohnraumförderrichtlinie des Landes NRW zu errichten.
15. Gasregelstation
Zu der südlich an das Plangebiet angrenzenden Gasregelstation im Ossendorfer Weg muss ein
Schutzbereich von 5,0 Metern um die Station eingehalten werden.
Überschreitung der Baulinie
durch Aufweitungen zugelassen
gem. Textlichen Festsetzungen
Flachdach
Kennzeichnung der
Abstandsflächenunterschreitung
47.71
47.95
48.55
48.61
47.21
47.16
47.26
47.10
47.10
48.26
47.19
47.32
47.22
47.67
48.43
4 7.1 9 4 7.2 9
4 7.3 0
4 7.3 0
4 7.8 0 4 7.7 2
2121
4
658
10
146
125
2021
2015
7
1900
197
267
196
2122
1653
66
5
1786
1783
22
8
1899
6
176
1784
176
2120
216
747
748
3
1
673
145
747
748
FD
M a t h i a s
-B r u e g g e n
-S t r a s s e
u=1.0
d=14.0
u=0.80
d=8.0
u=0.90
d=10.0
u=0.80
d=9.0
u=0.50
d=6.0
u=0.60
d=7.0
O s s e n d o r f e r  
W e g
SDI
SD
u=1.30
d=12.0
u=1.0
d=10.0
u=0.80
d=10.0
u=1.20
d=14.0
u=1.0
d=8.0
u=0.80
d=10.0
u=0.60
d=7.0
u=0.70
d=8.0u=0.70
d=10.0
u=0.90
d=12.0
u=1.0
d=11.0
u=0.80
d=8.0
F
u=0.50
d=6.0
u=0.70
d=8.0
u=0.90
d=12.0
SDIIISDIII
SDIII
M u e h l e n w e g
u=2.10
d=18.0
u=2.20
d=20.0
u=1.10
d=14.0
VIII FD
FD
FD
I FD
VIII
FD
II
VIII
PDI
I
M a t h i a s
-B r u e g g e n
-S t r a s s e
Gem. Longerich
Flur 8
u=1.60
d=10
II FD
I FD
II
I
u=0,9/0,7/0,7/0,4
d=12,0
III
u=0.90
d=10.0
u=0.90
d=10.0
u=0.80
d=10.0
u=1.80
d=17.0
M a t h i a s
-B r u e g g e n
-S t r a s s e
u=1.10
d=14.0
u=0.70
d=8.0
FD
47,1 m
46,8 m
46,7 m
49,1 m
47,8 m
48,0 m
48,3 m
47,6 m
48,7 m
48,0 m
47,7 m
St
Carsharing
+ Kita
TGa
TGa
Kita im EG
G+R
Baufeld C
Baufeld A
Baufeld B
7,8
a
a
T
48,8 m
47,3 m
47,2 m
47,1 m
47,3 m
48,9 m
48,9 m
48,2 m
48,7 m
48,7 m
48,7 m
47,2 m
47,3 m
47,3 m
47,3 m
47,3 m
47,3 m
47,3 m
47,3 m
48,9 m
48,9 m
48,9 m
48,2 m
48,7 m
48,7 m
48,7 m
48,4 m
48,7 m
48,7 m
15,1
14,3
14,9
13,7
16,3
16,5
15,3
b
bb
b WA
FD
- a -
V
IV
I
OK 64,5 m
OK 61,8 m
OK 63,8 m
OK 52,5 m
IV
OK 60,9 m
OK 67,0 m -
67,5 m
V
OK 64,0 m -
64,5 m
Packstation
Kita
LPB 
V
LPB VI
LPB 
V
LPB IV
LPB VI
LPB VII
LPB 
V
LPB IV
LPB 
V
LPB IV
LPB 
V
LPB VI
V
VI
48,20 m
OK 67,7 m
OK 64,0 -
64,5 m

Anlage 3 textliche Festsetzungen

21185 Zeichen

1/10 
 
A N L A G E  3  
 
Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanent-
wurf Nr. 62486/02 – Arbeitstitel: Ossendorfer Weg / Mühlenweg in Köln -
Bickendorf 
  
I. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 - 3 BauGB 
1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 
Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung 
1.1. Ausschluss von Ausnahmen oder deren Umwandlung in allgemeine Zulässigkeit (§  1 
Abs. 6 BauNVO) 
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahmsweise 
zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungs-
planes.  
 
1.2. Zulässigkeit von Nutzungen in bestimmten Geschossen, Ebenen oder sonstigen Teilen 
baulicher Anlagen (§ 1 Abs. 7 BauNVO) 
a)  Gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 1 i.V.m. Abs. 8 und Abs. 9 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet 
(WA) innerhalb des Baufeldes A im Erdgeschoss nur Anlagen für soziale Zwecke gem. § 4 
Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Kindertageseinrichtung) zulässig. 
b)  Gemäß § 12 Abs. 3a S. 1 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 BauGB sind im Rahmen der 
festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die 
Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. 
 
1.3. Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) 
a)  Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet 
(WA) folgende Gebäudehöhen als Höchstgrenze festgesetzt: 
52,5 m ü. NHN für die I-geschossige Bebauung im Baufeld A 
60,9 m ü. NHN für die IV-geschossige Bebauung im Baufeld A 
63,8 m ü. NHN für die V-geschossige Bebauung im Baufeld A 
64,5 m ü. NHN für die V-geschossige Bebauung im Baufeld B 
67,5 m ü. NHN für die VI-geschossige Bebauung in Baufeld B 
61,8 m ü. NHN für die IV-geschossige Bebauung im Baufeld C 
Als oberer Bezugspunkt gilt bei Gebäuden mit Flachdächern die Oberkante der Attika 
(Hauptgesimshöhe).

2/10 
 
b) Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet 
(WA) folgende Gebäudehöhen als Mindestgrenze festgesetzt: 
64,0 m ü. NHN für die V-geschossige Bebauung im Baufeld B 
67,0 m ü. NHN für die VI-geschossige Bebauung in Baufeld B 
Als oberer Bezugspunkt gilt bei Gebäuden mit Flachdächern die Oberkante der Attika 
(Hauptgesimshöhe). 
c) Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen durch untergeord-
nete Bauteile oder bauliche Anlagen (Dachaufbauten) – wie haustechnische Anlagen, Auf-
zugsüberfahrten, Treppenhäuser, Brüstungen und Solaranlagen – auf den baulich zuge-
ordneten Dachflächen überschritten werden. Das höchstzulässige Maß der Überschreitung 
beträgt 2,00 m in der Höhe. Der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf 
insgesamt 30% nicht übersteigen. Die Dachaufbauten müssen mindestens um das Maß 
ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante des jeweiligen zugeordneten Geschosses zurück-
treten. 
 
2. § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB 
Abstandsflächen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) das 
Maß der Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H. 
Auf den mit „b“ gekennzeichneten Außenwänden beträgt das Maß der Tiefe der Abstandsflä-
chen 0,25 H, mindestens jedoch 2,5 m. In diesen Bereichen sind notwendige Fenster von Auf-
enthaltsräumen unzulässig. 
 
2.1. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) 
a) Für das Allgemeine Wohngebiet (WA) wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. Die 
Baukörper in den Baufeldern A-C werden abweichend von § 22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO län-
ger als 50 m sein. 
b) Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 werden für die überbaubaren Grundstücksflächen folgende                    
Ausnahmen festgesetzt: 
Die Baulinien dürfen für einseitige Wandscheiben im Erdgeschoss mit Überdachungen im 
Bereich der Hauseingänge um bis zu 1,5 m überschritten werden. Dabei darf in der Summe 
ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten werden. 
Oberhalb des Erdgeschosses darf die mit „a“ gekennzeichnete Baulinie durch Aufweitungen 
des Laubengangs bis maximal 0,5 m überschritten werden. Die Aufweitungen dürfen im Ein-
zelnen eine Breite von 5,5 m und in der Summe ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite je 
Geschoss nicht überschreiten. 
c) Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 BauNVO werden für die 
überbaubaren Grundstücksflächen folgende Ausnahmen festgesetzt: 
Die Baugrenzen dürfen für einseitige Wandscheiben im Erdgeschoss mit Überdachungen im 
Bereich der Hauseingänge um bis zu 1,5 m überschritten werden. Dabei darf in der Summe 
ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten werden.

3/10 
 
3. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 
Flächen für Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten 
a) Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze für Pkw und motorisierte Zweiräder nur in den 
nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB d afür festgesetzten Flächen (TGa, St Carsharing + Kita) zu-
lässig. Innerhalb der Tiefgaragen (TGa) sind Lagerflächen, Abstellräume, Technik- und Ne-
benräume sowie Abstellplätze für Fahrräder gemäß § 48 BauO NW bis zu einer maximalen 
Fläche von 20  % der Tiefgaragen fläche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche 
zulässig.  
Oberirdische Stellplätze mit St Carsharing + Kita gekennzeichnet, sind ausschließlich für 
die Kindertageseinrichtungen und das Carsharing Angebot festgesetzt. 
Überschreitungen der Umgrenzungslinien der Tiefgarage (TGa) durch Belüftungsanlagen 
der Tiefgarage um bis zu 1,0 m sind zulässig. 
b) Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind Nebenanlagen nur auf den hierfür festgesetzten 
Flächen zulässig. Abstellplätze für Fahrräder , Abfallbehälter, oberirdische Belüftungsein-
richtungen der Tiefgarage und eine Packstation sind hiervon ausgenommen. Die Packsta-
tion darf eine Grundfläche von 5,00 m² nicht überschreiten. 
Oberirdische Belüftungseinrichtungen sind nur in einer Höhe von max. 1,2 m, in einer 
Breite von max. 5,0 m und in einer Tiefe von max. 1,0 m zulässig. 
 
4. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB 
Ein- und Ausfahrtsbereiche 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 11 BauGB wird festgesetzt, dass Zu - und Ausfahrten von 
Tiefgaragen ausschließlich in den mit Ein - und Ausfahrtsbereich festgesetzten Bereichen zu-
lässig sind.  
 
5. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB 
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB wird innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) das 
folgende Geh-, und Radfahrrecht festgesetzt: 
Die mit G+R bezeichnete Fläche ist mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemein-
heit gemäß Planeintrag zu belasten. 
 
6. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB 
Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche 
a) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den 
in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von 
Aufenthaltsräumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärmpegel 
nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, 
Berlin). 
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen 
Außenlärmpegeln ergibt sich aus nachfolgender Tabelle (DIN 4109-1):

4/10 
 
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel 
La 
dB 
I 55 
II 60 
III 65 
IV 70 
V 75 
VI 80 
VII > 80 a 
 a   Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund 
    der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.  
 
Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte. 
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn 
im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein 
niedriger Lärmpegelbereich oder ein maßgeblicher Außenlärmpegel an den Außenbautei-
len von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. 
 
b) Bei Schlaf - und Kinderzimmern ist bei einem Gesamtbeurteilungspegel > 45 dB(A) im 
Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallge-
dämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen Fens-
tern und Türen sicher zu stellen. 
 
c) Für Balkone und Loggien, die einen Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr (Straßen- 
und  Schienenverkehr) > 62  dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) aufweisen, sind  
Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Durch die Schallschutzmaßnahmen muss sicherge-
stellt werden, dass der v.  g. Gesamtbeurteilungspegel nicht überschritten wird. Hiervon 
ausgenommen sind Balkone und Loggien von durchgesteckten Wohnungen, wenn zusätz-
lich auf der lärmabgewandten Seite ein Balkon oder eine Loggia errichtet wird. 
Hinweis: Die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche beruhen auf der freien 
Schallausbreitung.  
 
d) Gemäß § 9 Abs. 2 Satz Nr. 2 BauGB ist die Nutzung der Außenspielflächen der Kinderta-
geseinrichtungen erst dann zulässig, wenn eine Abschirmung mit einem Schalldämmmaß 
von mindestens 20 dB(A) in einer Höhe von 2,6 m errichtet wird, die sicherstellt, dass der 
Richtwert von 55 dB(A) tags eingehalten wird. Die genaue Lage der Abschirmung ist dem 
Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 2) zu entnehmen. Mit vollständiger Errichtung der 
Baukörper B und C (2. BA) entfällt die Notwendigkeit der vorgenannten Abschirmung. 
 
e) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind an den mit  einer Baulinie festgesetzten Fassaden 
öffenbare Fenster schutzbedürftiger Räume im Sinne der DIN 4109 (Schallschutz im Hoch-
bau, Ausgabe Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin) unzulässig.

5/10 
 
7. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB 
Anpflanzen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Begrünungs-
maßnahmen durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen: 
 Die Bepfl anzung der Grundstücksflächen, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen, 
Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, mit Gräsern HH 7 (BR 
132), Stauden und / oder Sträuchern BB 1 (GH 51). 
 
 Im Plangebiet 20 standortgerechte Laubbäume (BF 41 (GH742)) der 1. und 2. Ord-
nung. 
 
 Die Begrünung des oberen Abschlusses der Tiefgaragen (TGa) und / oder der unterir-
dischen Gebäudeteile, soweit diese nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und 
sonstigen Nebenanlagen überbaut werden. Die Vegetationstragschicht ist mit einer 
mindestens 60 cm tiefen Bodensubstratschicht zuzüglich einer Filter- und Drainschicht 
auszubilden. 
 
 Die Baumpflanzungen auf der festgesetzten Tiefgarage mit der Stärke der Bodensub-
stratschicht von mindestens 120 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht. Der Wur-
zelraum muss je Baum mindestens 25 m³ betragen 
 
 Im Allgemeinen Wohngebiet in den privaten Stellplätzen (St Carsharing + Kita) je vier 
angefangener oberiridischer Stellplätze ein Baum – BF 31 (GH 741) 
 
 Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA) mit ei-
ner extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244) . Die Vegetationstrag-
schicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht 
herzustellen. Ausgenommen hiervon sind Dachterrassen und technische Aufbauten, 
die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Photovoltaikelemente 
sind über der Dachbegrünung zulässig. 
 
 Die Flachdächer der oberirdischen Belüftungseinrichtungen im festgesetzten allgemei-
nen Wohngebiet (WA) mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / 
NB6244). Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüg-
lich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. 
 
b)  Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern; 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind die in der Planzeichnung festgesetzten Bäume 
zum Erhalt dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen. Der Stamm-
umfang von Ersatzbaumpflanzungen muss dabei mindestens 20 cm betragen.

6/10 
 
8. § 9 Abs. 3 BauGB  
Geländeoberfläche  
Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB wird die Höhe der Geländeoberfläche in der Planzeichnung festge-
setzt. Geringfügige Abweichungen sind zur Neigung des Geländes für die Oberflächenentwäs-
serung zulässig. Darüber hinaus sind Über - bzw. Unterschreitungen der festgesetzten Höhe 
der Geländeoberfläche bis zu 0,50 m durch Treppen - und Rampenanlagen sowie durch Auf-
schüttungen und Abgrabungen zulässig. 
 
 
II. Gestalterische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB 
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden 
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 
 
1. Dachformen / Dachaufbauten 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Flachdächer zulässig. Dächer 
mit einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdächer. 
 
2. Vorgärten 
a) Die Vorgärten sind vollständig zu begrünen. Davon ausgenommen sind die notwendigen 
Zuwegungen, Zufahrten für Stellplätze und Garagen sowie Standflächen für Fahrräder und 
Abfallbehälter. 
b)  Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen einzuhau-
sen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können 
in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. 
 
3. Einfriedungen 
Grundstückseinfriedungen im Vorgartenbereich sind nur als standortgerechte Hecken sowie als 
Draht- oder Stabgitterzäune mit hinterpflanzten Hecken bis zu einer Höhe von jeweils 1, 70 m 
über der Geländeoberfl äche gemäß § 2 Abs. 4 BauO NRW 2018 zulässig. In Einfriedungen 
integrierte Müllboxen dürfen eine Höhe von 1,70 m nicht überschreiten. 
 
4. Satellitenschüsseln / Mobilfunksendeanlagen 
a) Parabolantennen für den Satellitenrundfunkempfang  sind nur auf den Dachflächen               
zulässig.  
b) Mobilfunksendemasten und -anlagen sind auf den Dachflächen nicht zulässig.

7/10 
 
III. Hinweise 
 
1. Rechtsgrundlagen 
a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November  
2017 (BGBI. I.S. 3634). 
b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. 01.1990 (BGBl. I S. 132) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 21.November 2017  (BGBl. I S. 3786). 
c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
18.12.1990 (BGBl. I S. 58). 
d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung 2018 (BauO 
NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW S. 421). 
e) Für die Rechtsgrundlagen a bis d gelten jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltenden Fas-
sungen. 
 
2. Lärmimmissionen 
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr 
und des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes vorbelastet. 
 
3. Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes sind archäologische Bodenfunde nicht ausgeschlos -sen. Werden 
bei Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist gemäß §§ 15 und 16 Denkmal-
schutzgesetz (DSchG) das Römisch -Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmal-
pflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren.  
 
4. Versickerung von Niederschlagswasser 
Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsge-
setz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Bezüglich der was-
serrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten. 
 
5. Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bau-
arbeiten (ca. 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allge-
meine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-
306/18 sowie der Bebauungsplan-Nummer 62486/02 einzuschalten. Die Anfrage kann per E-
Mail an kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen. 
 
6. Artenschutz 
a) Laut Artenschutzprüfung (Stufe I) vom Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitek-
tur, 26. September 2019, „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62486/02 Ossendorfer

8/10 
 
Weg / Mühlenweg in Köln Bickendorf – Fachbeitrag Artenschutz der Stufe 1 (Vorprüfung)“, 
ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) bzw. keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 
BNatSchG. 
 
b) Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September 
eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschnei-
den, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pfle-
geschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von 
Bäumen. 
 
 Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren Aufnahme in 
Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln durch einen Fachgutachter 
nach besetzten Nestern und Fledermausquartieren zu suchen und bei deren Auffinden die 
Rodungstätigkeit sofort einzustellen.  
 
c) Die Baufeldräumung muss zur Vermeidung baubedingter Tötung von Brutvögeln und der 
Zerstörung deren Nester beziehungsweise Gelege außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. 
September eines jeden Jahres erfolgen.  
 
d) Abrissmaßnahmen sind außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit (1. März und 30. September) 
wildlebender Vogelarten durchzuführen.  
 
e) Sind Abrissarbeiten außerhalb dieser Frist unvermeidbar, ist dies nach vorheriger Abspra-
che mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln dann zulässig, wenn unmittelbar 
vor Beginn der Abrissarbeiten nochmals eine Kontrolle auf das Vorkommen planungsrele-
vanter Artendurch einen Fachgutachter durchgeführt und das Ergebnis der unteren Land-
schaftsbehörde der Stadt Köln angezeigt wird. 
 
f) Im Vorfeld der Abrissarbeiten werden vorsorglich je fünf Nisthilfen für die Vogelarten 
Haussperling und Mauersegler im Bereich der Nachbargebäude Ossendorfer Weg 1-7 na-
gebracht werden. 
 
7. Vogelschutz 
Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Fenster, Glas-
wände, Absturzsicherungen) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel 
als Hindernis erkennbar sind. Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammen-
hang auf den Leitfaden zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Aus-
gestaltung von Glasflächen entnommen werden können (vgl.  https://vogelglas.vogel-
warte.ch/assets/files/broschueren /voegel_glas_licht_2012.pdf). 
 
8. Baumschutzsatzung 
Es gilt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebau-
ten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baum-
schutzsatzung – BSchS) vom 01.08.2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17.08.2011).

9/10 
 
9. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen 
Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage 
zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung vo n Kostenerstattungsbeträgen gemäß §§ 135a bis 
135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). 
In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln allgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Be-
grünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert. 
 
10. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke 
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen 
des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden 
Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 
 
11. Stellplatzreduzierung 
Für das Plangebiet besteht die Möglichkeit, eine Stellplatzreduzierung von 20 % entsprechend 
§ 48 BauO NRW aufgrund der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept im Baugenehmigungs-
verfahren geltend zu machen. 
 
12. Trafostation 
Zur Sicherstellung der Stromversorgung sind im Plangebiet Trafostationen erforderlich. Die ge-
naue Lage einer festgesetzten Trafostation ist der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans zu entnehmen. Bei weiteren erforderlichen Trafos tationen werden die genauen 
Standorte im Rahmen späterer Abstimmungen zur Verwirklichung der städtebaulichen Maß-
nahmen festgelegt (z.B. im Wege einer Planvereinbarung).   
 
13. Starkregenereignis 
a)  Innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist im Freiraum ein Stauvolumen für 
Niederschläge bei Starkregenereignissen zu schaffen. 
b)  Im Plangebiet liegt bei einem Starkregenereignis gemäß der „Starkregen Gefahrenkarte“ 
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) eine Überflutungsgefährdung vor. Baumaß-
nahmen im Plangebiet sind vor deren Ausführung mit den Stadtentwässerungsbetrieben 
Köln abzustimmen. 
 
14. Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Gemäß des Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 10. Mai 2017 ist der Planbegünstigte/ sind die Planbegünstigten verpflichtet, min-
destens 30 % der Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Segment gemäß der je-
weils aktuellen Wohnraumförderrichtlinie des Landes NRW zu errichten.

10/10 
 
15. Gasregelstation 
Zu der südlich an das Plangebiet angrenzenden Gasregelstation im Ossendorfer Weg muss ein 
Schutzbereich von 5,0 Metern um die Station eingehalten werden.

Anlage 5 VEP verkleinert

100896 Zeichen

A N L A G E  5
Zeichenerklärung
I,III
S,W
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
Durchfahrt
PlanungBestand
Es wird bescheinigt, dass diese
Planunterlage den Bestimmungen des
§ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht.
(Stand )
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/in
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat
die Planaufstellung am 07.02.2019
nach § 12 Abs. 2 BauGB in
Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB
beschlossen. Der Beschluss wurde am
27.03.2019 ortsüblich bekannt
gemacht.
gez. Reker
Oberbürgermeisterin
Köln, den 14.03.2019
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat in der Zeit vom             bis
(am        ) nach § 13a Abs. 3 Nummer 2
BauGB stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom                          bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3
BauGB in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach §13a
BauGB durch Beschluss des Rates am
geändert worden.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan in seiner Sitzung
am nach § 10 Abs. 1 BauGB
in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB als
Satzung mit Begründung nach § 9 Abs.
8 BauGB beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die ortsübliche Bekanntmachung über
den Beschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes durch den Rat
einschließlich des Hinweises nach § 10
Abs. 3 BauGB ist am                 erfolgt.
Für den Planentwurf
Vorhabenträger/in
Köln, den
Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen,
 Bauen und Wirtschaft
     46.71
Gemarkungsgrenze
vorhandene Höhenlage über NHN
47.71
47.95
48.55
48.61
47.21
47.16
47.26
47.10
47.10
48.26
47.19
47.32
47.22
47.67
48.43
4 7.1 9 4 7.2 9
4 7.3 0
4 7.3 0
4 7.8 0 4 7.7 2
2020
2121
4
658
10
146
125
2021
2015
7
1900
197
2156
267
196
2122
1653
66
2028
15
5
1786
1783
22
8
1899
6
176
1784
176
2120
216
747
748
3
1
145
747
748
Bahngelaende
FD
u=1.0
d=14.0
u=0.80
d=8.0
u=0.90
d=10.0
u=0.80
d=9.0
u=0.50
d=6.0
u=0.60
d=7.0
O s s e n d o r f e r  
W e g
SDI
SD
u=1.30
d=12.0
u=1.0
d=10.0
u=0.80
d=10.0
u=1.20
d=14.0
u=1.0
d=8.0
u=0.80
d=10.0
u=0.60
d=7.0
u=0.70
d=8.0u=0.70
d=10.0
u=0.90
d=12.0
u=1.0
d=11.0
u=0.80
d=8.0
F
u=0.50
d=6.0
u=0.70
d=8.0
u=0.90
d=12.0
SDIIISDIII
SDIII
M u e h l e n w e g
u=2.10
d=18.0
u=2.20
d=20.0
u=1.10
d=14.0
VIII FD
FD
FD
I FD
VIII
FD
II
VIII
PDI
I
Gem. Longerich
Flur 8
u=1.60
d=10
II FD
I FD
II
I
u=0,9/0,7/0,7/0,4
d=12,0
III
I
u=0.90
d=10.0
u=0.90
d=10.0
u=0.80
d=10.0
u=1.80
d=17.0
u=1.10
d=14.0
O s s e n d o r f e r  W e g
FD
u=0.70
d=8.0
FD
M a t h i a s
-B r u e g g e n
-S t r a s s e
673
M a t h i a s
-B r u e g g e n
-S t r a s s e
M a t h i a s
-B r u e g g e n
-S t r a s s e
Vorhaben- und
Erschließungsplan zum
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Entwurf
62486/02-00-00
Ossendorfer Weg / Mühlenweg
in Köln-Bickendorf
Blatt 2 von 2
0 25 50 Meter
Maßstab 1:500
Geltungsbereich des Vorhaben-
und Erschließungsplanes
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
RM
1100l
VM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
RM
1100l
PM
1100lVM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
PM
1100l
RM
1100lVM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
2121
125
2021
1900
197
196
2122
1899
176
2. BA
1. BA
2. BA1. BA
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - 
Terrasse/
Rasenfläche
Privatgärten
 
- Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/
Rasenfläche
Privatgärten
 - 
Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-Steine
Ausbau
 Mühlenweg
 (Vorentwurf)
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 09.10.2020
 und
 Höhenangaben
 vom
 14.12.2020
  
Außenfläche KiTa 
(3 Gruppen)
Außenfläche KiTa 
(5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammel-
stelle
Sammel-
stelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - 
Versickerung
Schwebende 
Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Baukörper A
Baukörper
 B
Baukörper
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancier-
balken
Sandbaustelle 
mit Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancier-
strecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Pyca
Tc
Zaun 
mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
Luftansaugung
Luftansaugung
Handlauf
Sichtschutz-
wand
Sichtschutz-
wand
Tor
Temporäre
 Lärmschutzwand
 1.BA
 
Temporäre
 Lärmschutzwand1.BA
 
Ossendorfer Weg
Mühlenweg
Mathias-Brüggen-Straße
L-Steine
46,89
48,28
48,17
47,69
47,59
47,36
46,93 46,95 0
47,21
47,14
47,52
47,3
47,28
47,25
47,23
47,18
47,15
47,07
47,06
47
47,01
47,03
47,04
47,15
47,3
47,25
47,25
48,7
48,7
48,7
48,7
48,95
48,95
48,95
48,95
48,56
48,58
48,55
48,55
48,59
48,6
48,52
48,58
48,5 48,65
48,9
48,86
48,86
48,95
48,48
48,52
47,31
47,32
47,36
47,37
2,6%
3,2%
2,9%
47,53
48,06
46,946,81
48,3
48,16
48,08
48,65
48,4
48,4
48,26 48,23
48,14
48,05
47,75 47,59
47,53
48,13
47,35
48,2 48,1
48
47,9
47,9
47,5
47,9
47,58
47,47
48,45
48,4
48,11
48,22
48,02
47,6947,09
47,09
47
47,15
46,95
47,32
47,4
47,1
47,2 46,95
46,99
2,1%
2,7%
1,9%
3,2%
3,4%
2,7%
2,4%
2,2%
1,5%
3,5%
1,2%
1,1%
3,0%
2,2%
4,9%
1,9%
1,8%
3,3%
1,7% 2,5% 1,0%
1,1%
2,8%
3,6%
3,1%
3,3%
3,5%
47,2
47,25
47,25
47,25
47,25
47,05
46,83
46,9
47,09
47,09
46,82
46,8
46,83
48,15 48,2
48,24
48,27
48,3
48,07
48,21
47,96
47,8
48,1
48,25
46,85 47,68 48,3
47,75
48,1
48
48
48,4
48,66
46,85
47,8
46,65
47,1
46,73
47,8
48,36
48,95
47,75
47,3247,26
47,57
1,1%
1,8%
1,6%
0,5%
0,6%
1,2%
2,4%
0,7%
1,2%
2,9%
2,1%
2,7%
2,0%1,9%
2,3%
1,1%
0,5%
0,5%
2,2%
2,1%
1,6%
3,2%
1,4% 1,3%
1,7%
3,2%
1,1%
3,6%
2,4%
1,9%
1,8%
1,8%
2,0%
2,5%
2,5%
2,6%
2,5%
2,5%
1,3%
46,9
46,86
46,8
46,9 47,04
48,38
48,81
1,3%
48,93
3,5%
2,6%
47,25
47,25
47,25
48,95
48,95
48,95
48,7
48,7
48,7
48,7
47,35
48,7
47,25 48,7
48,7
48,7
48,71
47,08
47,2
48
3,1%
3,2%
1,8%
48,24
47,58
1,9%
2,1%
2,7%
4,4%
48,7
48,7
48,7
47,94
0,5%
48,95
48,7
48,7
2,6%
47,255,8%
2,3%
48,1
48,26
47,45
48,47
2,5%
48,18
48,63
48,61
48,16
3,2%
0,8%
48,11
3,3%
1,7%
2,1%
3,0%
2,5%
3,7%
47,02
48,34
48,28
48,16
48,19
48,18
48,23
48,3
48,21
48,24
48,17
47,17
48,4
48,65
48,59
48,66
48,19
47,73
48,83
48,83
48,95
47,51
47,47
47,77
47,93
48,78
48,6
48,48
48,52
48,72
48,74
48,73
49,08
49,24
49,37
47,02
46,68
2,2%
46,93
47,06
46,5
2,2%
2,0%
2,0%
1,8%
1,7%
1,3%
1,4%
2,4%
47,07
46,67
47,09
47,25
1,9%
1,2%
47,2
1,7%
47,91
48,33
47,15
47,18
2,1%
33,7%
33,9%
46,77
32,0%
46,76
46,77
46,92
47,07
47,12
47,06
36,8%
35,6%
47,63
25,8%
47,08
47,25
2,3%
47,03
47,99
2,3%
33,6%
32,9%
48,1
1,0%
0,8%
0,4% 0,5%
0,6%
1,9%
48
46,7546,66
46,96
46,69
47,05
47,3
47,05
47,25
47,15
47,12
47,25
47,17 47,15 47,05
47,25
47,25
47,08
47,1
47,17
47,2147,2
47,19
47,25
47,07
47,014746,98
47,15 47,15
47,2
9,7%
47,73
47,94
48,95
48,8748,95
48,86
48,7
47,21
47,25 47,13
47,2
47,18
47,15
48
47,15
47,11
47,05
46,83 47,02
47,04
47,12
47,08
47,22
47,22
47,35
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408.4_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2021-05-05
 
N
B U S
2020
2121
2019
658
146
1939
125
2026
2022
2021
2015
1900
2084
197
2085
2027
2156
2018
267
196
2122
1653
1090/20
2028
1786
1783
1938
1899
176
1784
219
176
2120
2119
1542
1933
748
1217/20
Mathias-Br
ueggen-Strasse
Muehlenweg
Frohnhofstrasse
Clemens-Hastrich-Strasse
Sandweg
Mathias-Brueggen-Strasse
Ossendorfer Weg
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk mit 
Dachbegrünung (Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
Steckleiterfläche (1,6 x 3,0m)
Abzweigfeld
Temporäre Lärmschutzwand 1.BA
Sichtschutzwand
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Rasenplatte
Bauabschnittsgrenze
48,95m Höhe Planung (Stadt Köln)
TIM-online 2.0
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Erschließung
Bäder, Küchen, Nebenräume
Aufenthaltsräume
Sead Vermessung
Bayenstraße 65, 50678 Köln
Für den Planentwurf
GAG Immobilien AG
N
63,35 üNHN
60,40 üNHN
63,35 üNHN
60,40 üNHN
64,05 üNHN
67,00 üNHN
61,35 üNHN
Ansichten (Verortung)
Ansicht A-A Baukörper A Südwest (Maßstab 1:500)
Ansicht B-B Baukörper B West (Maßstab 1:500)
Ansicht C-C Baukörper B Ost (Maßstab 1:500)
Ansicht D-D Baukörper C Ost (Maßstab 1:500)
A-A
B-B
D-D
C-C
Schallschutzgrundrisse
(Maßstab 1:500)
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
4
10
216
22
8
6
Asphalt
Tor
Gruen
Muell
Bordstein
Kantstein
Gruen
Platten
Kantstein
Kantstein
Platten
Platten
Bordstein
Bordstein Bordstein
Tor
Bordstein
Pflaster
Bordstein
BordsteinTiefbord
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Tiefbord
Gruen
Gehweg
Bordstein
Pflaster
Bordstein
Pflaster
Gruen
Platten
Bordstein
Kantstein
Platten
Platten
First=61,29
Gehweg
Platten
Platten
Gruen
ca. 516
 m2
62,42
5,42
R=10,00
ca. 413
 m2
31,22
97,00
Gruen
Gruen
Bordstein
Tor
Kantstein
Kantstein
Fussweg
Tor
Pflaster
Asphalt
Bgl.23,77
69,01
12,94
46,504,01
4,01
4,02
4,04
4,05
4,02
4,02
4,02
3,05
44,62
7,01
3,86
9,04
67,76
Gruen
SmD=56,37First=59,64
Radweg
Platten
Gehweg
Platten
Tiefbord
Gruen
Muell
Gasregelstation
Rheinenergie
Gruen
Gruen
Gruen Gruen
Gruen
Gruen
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Asphalt
Gruen
Gruen
Asphalt
Platten
Asphalt
Pflaster
SmD=58,17
Tor
Gruen
Platten
Radweg
Platten
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Bordstein
Bordstein
Gruen
Gruen
Muell
Platten
Gehweg
TiefbordBordstein
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Pflaster
H=54,08
H=52,49
IIFD
I FD
Gebaeude nach
Katasternachweis eingetragen.
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
ca. 501m2
5,0 18,5
31,00
Ausbau
 Muehlenweg
 (Verbreiterung)
 nachrichtlich
 aus
 SRH
 Studie
 1,2
 (AKER)
 entnommen.
First=61,01
H=51,12
SmD=57,87
H=50,17
H=51,04
First=52,62
First=59,60
SmD=50,78
SmD=56,40
Gruen
Bordstein
BordsteinGruen
Platten
Gruen
Gruen
Platten Platten
Beton
Beton
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Platten
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Beton
Beton
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Gruen
Gruen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Beton
Beton
Platten
Asphalt
Platten
Platten
Gruen
Beton
Muell
Platten
Gruen
Gruen
Platten
Platten
GruenSand
Sand-
kasten
PlattenPlatten
Platten
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
47,43
47,847,66
47,64
47,5247,64
47,5247,5847,39 47,2647,34
47,32
48,25
48,27
47,19
47,26
47,46
47,1247,16
47,247,31 47,3447,38
47,27
47,34
47,37
47,22
47,15
47,17
47,23
47,21
48,16
47,36
48,19
47,22
47,23
47,22
47,23
47,36
48,55
48,42
48,3648,48
48,4848,55
48,46
48,55
48,68
48,5748,65
48,6848,7348,67
48,63
48,56
48,5
48,43
48,61
47,7
47,82
47,73
47,73
48,47
48,47
48,61
48,67
48,46
48,24
47,78
47,79
47,82
47,51
48,28
47,1
48,33
48,35
48,48
48,63
48,55
48,62
48,36
48,33
48,21
48,6247,93
47,81
48,55
48,61
48,76
48,78
48,78
48,78
48,69
48,77
48,4
48,7
48,83
48,8348,73
48,78
48,88
48,8648,87
48,93
48,82
48,95
48,948,84
48,89
49,02
48,9848,84
48,96
49,08
49,0648,95
49,03
49,1149,19
48,96
49,22
49,43
49,4949,38
47,17
47,16
47,24
47,38
47,33
47,26
47,3
47,23
47,2747,26
47,3
47,14
47,25
47,48
47,12
47,11
47,1
47,36
47,15
47,18
47,28
47,17
47,1
47,26
47,32
47,81
47,99
47,68
47,94
48,03
47,6747,54
47,86
47,42
47,62
47,79
47,48
48,0848,11
47,95
48,03
48,26
48,34
48,26
48,22
48,04
47,97
47,93
47,13 46,9847,07 47,2147,27
47,01 46,8646,94 47,01 47,34
47,76
48,38
47,41
47,38
47,21
47,3
47,37
47,39
47,25
47,29
47,4
47,23
48,99
48,93
48,8648,73
48,5648,67
48,53
48,5348,65
48,75
47,96
47,28
47,37
47,38
47,29
47,37
47,3
47,27 47,4
47,6
47,67
48,0947,97
47,92
47,85
47,9147,98
48
47,49
47,4347,32
47,23
47,3
47,34
47,4247,45
47,94
48
47,96
47,8
48
47,13
47,1847,06
46,99
47,22
46,76
46,6746,76
46,846,83
47,71
48,19
48,2
48,11
47,1
47,1
47,09
47,146,97
47,0547,12
47,06
47,12
47,06
47,12 48,18
48,22
47,04
48,07
46,98
47,02
47,95
47,03
47,95
48
48,06
47,97
48,07 48,01
47,9
47,13
46,99
47,0246,89
46,88
46,89
47,1747,06
47,04
46,9747
47,05
47,28
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
47,72m
48,15m
48,56m
48,65m
48,68m
48,78m
48,8m
48,9m
1,5%
1,6%
1,8%
0,4%
0,1%
0,4%
0,1%
0,4%
1,8%
Ausbau
 Mühlenweg
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 21.01.2020
"voraussichtlichen
 Höhen
 der
 zukünftigen
 Gehweghinterkante"
 - Angaben
 vom
 19.07.2019
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa (3 Gruppen)
Außenfläche KiTa (5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Gebäudekomplex A
Gebäudekomplex
 B
Gebäudekomplex
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Tc
Pyca
Zaun mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
46,89m
49,09m
49,05m
48,94m
48,84m
48,83m
48,81m
48,8m
48,76m
48,73m
48,7m
48,69m
48,68m
48,68m
48,66m
48,65m
47,89m
47,86m
47,76m
47,63m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 47,02m
47,21m
47,22m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,56m
48,64m
48,53m
48,59m
48,58m
48,5m
48,56m
48,55m 48,65m
48,9m
48,86m
48,86m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,3m
47,32m
2,4%
3,2%
2,6%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,31m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,65m 47,59m
47,55m
48,13m
47,35m
48,1m 48,05m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,1m
47,07m
47,01m
47,02m
47,13m
47,16m 47,08m 47,05m 47m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m
46,95m
46,99m
2,2%
2,7%
1,9%
3,3%
3,7%
2,7%
2,6%
2,3%
1,6%
3,6%
2,7%
2,5%
2,9%
0,9%
2,1%
4,5%
2,6%
1,7%
3,2%
0,4% 2,5%
0,7%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,19m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,03m
46,8m
46,86m
46,93m
47,08m
47,08m
46,76m
47m 46,98m
47,1m
46,64m
46,62m 46,74m
47,02m
47,12m
46,85m
46,64m
47m
48,35m
48,05m
48,2m
48,28m48,25m
48,35m
48,07m
48,22m
48,12m
48,09m
47,7m
48,1m
48,1m
47,2m
47,2m 47,17m
47,13m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,43m
48,55m
48,6m
48,58m
48,6m
46,85m
48,3m
46,5m
47,1m
46,6m
47,22m 46,84m
46,97m
46,85m
46,8m
47,7m
48,87m
48,85m
48,36m
48,95m
47,75m
47,3m47,25m
47,15m
47,54m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,3%
2,0%
0,7%
1,2%
2,4%
2,9%
2,0%
3,8%
2,4%
2,0%
2,3%
1,3%
0,5%
1,8%
2,8%
1,6%
3,2%
1,4%
1,4%
2,0%
2,5%
2,0%
0,5%
47,13m
47,14m
2,5%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,5%
2,5%
1,5%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,4m
48,81m
1,2%
48,92m
3,7%
2,9%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,18m
47,11m
48m
3,0%
3,7%
1,9%
48,24m
47,55m
2,0%
2,0%
2,7%
48,71m
49,06m
4,8%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
0,4%
47,25m
47,25m
1,7%
47,25m
48,95m
3,1%
48,7m
48m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,46m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
2,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,07m
47,03m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2020-09-23
Vorabzug
 - 2020-09-23
 
N
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Asphalt Rampe
Betonsteinpflaster Stellplätze
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk 
mit Dachbegrünung 
(Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
4
10
216
22
8
6
Asphalt
Tor
Gruen
Muell
Bordstein
Kantstein
Gruen
Platten
Kantstein
Kantstein
Platten
Platten
Bordstein
Bordstein Bordstein
Tor
Bordstein
Pflaster
Bordstein
BordsteinTiefbord
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Tiefbord
Gruen
Gehweg
Bordstein
Pflaster
Bordstein
Pflaster
Gruen
Platten
Bordstein
Kantstein
Platten
Platten
First=61,29
Gehweg
Platten
Platten
Gruen
ca. 516
 m2
62,42
5,42
R=10,00
ca. 413
 m2
31,22
97,00
Gruen
Gruen
Bordstein
Tor
Kantstein
Kantstein
Fussweg
Tor
Pflaster
Asphalt
Bgl.23,77
69,01
12,94
46,504,01
4,01
4,02
4,04
4,05
4,02
4,02
4,02
3,05
44,62
7,01
3,86
9,04
67,76
Gruen
SmD=56,37First=59,64
Radweg
Platten
Gehweg
Platten
Tiefbord
Gruen
Muell
Gasregelstation
Rheinenergie
Gruen
Gruen
Gruen Gruen
Gruen
Gruen
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Asphalt
Gruen
Gruen
Asphalt
Platten
Asphalt
Pflaster
SmD=58,17
Tor
Gruen
Platten
Radweg
Platten
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Bordstein
Bordstein
Gruen
Gruen
Muell
Platten
Gehweg
TiefbordBordstein
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Pflaster
H=54,08
H=52,49
IIFD
I FD
Gebaeude nach
Katasternachweis eingetragen.
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
ca. 501m2
5,0 18,5
31,00
Ausbau
 Muehlenweg
 (Verbreiterung)
 nachrichtlich
 aus
 SRH
 Studie
 1,2
 (AKER)
 entnommen.
First=61,01
H=51,12
SmD=57,87
H=50,17
H=51,04
First=52,62
First=59,60
SmD=50,78
SmD=56,40
Gruen
Bordstein
BordsteinGruen
Platten
Gruen
Gruen
Platten Platten
Beton
Beton
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Platten
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Beton
Beton
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Gruen
Gruen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Beton
Beton
Platten
Asphalt
Platten
Platten
Gruen
Beton
Muell
Platten
Gruen
Gruen
Platten
Platten
GruenSand
Sand-
kasten
PlattenPlatten
Platten
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
47,43
47,847,66
47,64
47,5247,64
47,5247,5847,39 47,2647,34
47,32
48,25
48,27
47,19
47,26
47,46
47,1247,16
47,247,31 47,3447,38
47,27
47,34
47,37
47,22
47,15
47,17
47,23
47,21
48,16
47,36
48,19
47,22
47,23
47,22
47,23
47,36
48,55
48,42
48,3648,48
48,4848,55
48,46
48,55
48,68
48,5748,65
48,6848,7348,67
48,63
48,56
48,5
48,43
48,61
47,7
47,82
47,73
47,73
48,47
48,47
48,61
48,67
48,46
48,24
47,78
47,79
47,82
47,51
48,28
47,1
48,33
48,35
48,48
48,63
48,55
48,62
48,36
48,33
48,21
48,6247,93
47,81
48,55
48,61
48,76
48,78
48,78
48,78
48,69
48,77
48,4
48,7
48,83
48,8348,73
48,78
48,88
48,8648,87
48,93
48,82
48,95
48,948,84
48,89
49,02
48,9848,84
48,96
49,08
49,0648,95
49,03
49,1149,19
48,96
49,22
49,43
49,4949,38
47,17
47,16
47,24
47,38
47,33
47,26
47,3
47,23
47,2747,26
47,3
47,14
47,25
47,48
47,12
47,11
47,1
47,36
47,15
47,18
47,28
47,17
47,1
47,26
47,32
47,81
47,99
47,68
47,94
48,03
47,6747,54
47,86
47,42
47,62
47,79
47,48
48,0848,11
47,95
48,03
48,26
48,34
48,26
48,22
48,04
47,97
47,93
47,13 46,9847,07 47,2147,27
47,01 46,8646,94 47,01 47,34
47,76
48,38
47,41
47,38
47,21
47,3
47,37
47,39
47,25
47,29
47,4
47,23
48,99
48,93
48,8648,73
48,5648,67
48,53
48,5348,65
48,75
47,96
47,28
47,37
47,38
47,29
47,37
47,3
47,27 47,4
47,6
47,67
48,0947,97
47,92
47,85
47,9147,98
48
47,49
47,4347,32
47,23
47,3
47,34
47,4247,45
47,94
48
47,96
47,8
48
47,13
47,1847,06
46,99
47,22
46,76
46,6746,76
46,846,83
47,71
48,19
48,2
48,11
47,1
47,1
47,09
47,146,97
47,0547,12
47,06
47,12
47,06
47,12 48,18
48,22
47,04
48,07
46,98
47,02
47,95
47,03
47,95
48
48,06
47,97
48,07 48,01
47,9
47,13
46,99
47,0246,89
46,88
46,89
47,1747,06
47,04
46,9747
47,05
47,28
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
47,72m
48,15m
48,56m
48,65m
48,68m
48,78m
48,8m
48,9m
1,5%
1,6%
1,8%
0,4%
0,1%
0,4%
0,1%
0,4%
1,8%
Ausbau
 Mühlenweg
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 21.01.2020
"voraussichtlichen
 Höhen
 der
 zukünftigen
 Gehweghinterkante"
 - Angaben
 vom
 19.07.2019
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa (3 Gruppen)
Außenfläche KiTa (5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Gebäudekomplex A
Gebäudekomplex
 B
Gebäudekomplex
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Tc
Pyca
Zaun mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
46,89m
49,09m
49,05m
48,94m
48,84m
48,83m
48,81m
48,8m
48,76m
48,73m
48,7m
48,69m
48,68m
48,68m
48,66m
48,65m
47,89m
47,86m
47,76m
47,63m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 47,02m
47,21m
47,22m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,56m
48,64m
48,53m
48,59m
48,58m
48,5m
48,56m
48,55m 48,65m
48,9m
48,86m
48,86m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,3m
47,32m
2,4%
3,2%
2,6%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,31m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,65m 47,59m
47,55m
48,13m
47,35m
48,1m 48,05m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,1m
47,07m
47,01m
47,02m
47,13m
47,16m 47,08m 47,05m 47m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m
46,95m
46,99m
2,2%
2,7%
1,9%
3,3%
3,7%
2,7%
2,6%
2,3%
1,6%
3,6%
2,7%
2,5%
2,9%
0,9%
2,1%
4,5%
2,6%
1,7%
3,2%
0,4% 2,5%
0,7%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,19m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,03m
46,8m
46,86m
46,93m
47,08m
47,08m
46,76m
47m 46,98m
47,1m
46,64m
46,62m 46,74m
47,02m
47,12m
46,85m
46,64m
47m
48,35m
48,05m
48,2m
48,28m48,25m
48,35m
48,07m
48,22m
48,12m
48,09m
47,7m
48,1m
48,1m
47,2m
47,2m 47,17m
47,13m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,43m
48,55m
48,6m
48,58m
48,6m
46,85m
48,3m
46,5m
47,1m
46,6m
47,22m 46,84m
46,97m
46,85m
46,8m
47,7m
48,87m
48,85m
48,36m
48,95m
47,75m
47,3m47,25m
47,15m
47,54m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,3%
2,0%
0,7%
1,2%
2,4%
2,9%
2,0%
3,8%
2,4%
2,0%
2,3%
1,3%
0,5%
1,8%
2,8%
1,6%
3,2%
1,4%
1,4%
2,0%
2,5%
2,0%
0,5%
47,13m
47,14m
2,5%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,5%
2,5%
1,5%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,4m
48,81m
1,2%
48,92m
3,7%
2,9%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,18m
47,11m
48m
3,0%
3,7%
1,9%
48,24m
47,55m
2,0%
2,0%
2,7%
48,71m
49,06m
4,8%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
0,4%
47,25m
47,25m
1,7%
47,25m
48,95m
3,1%
48,7m
48m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,46m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
2,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,07m
47,03m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2020-09-23
Vorabzug
 - 2020-09-23
 
N
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Asphalt Rampe
Betonsteinpflaster Stellplätze
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk 
mit Dachbegrünung 
(Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
4
10
216
22
8
6
Asphalt
Tor
Gruen
Muell
Bordstein
Kantstein
Gruen
Platten
Kantstein
Kantstein
Platten
Platten
Bordstein
Bordstein Bordstein
Tor
Bordstein
Pflaster
Bordstein
BordsteinTiefbord
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Tiefbord
Gruen
Gehweg
Bordstein
Pflaster
Bordstein
Pflaster
Gruen
Platten
Bordstein
Kantstein
Platten
Platten
First=61,29
Gehweg
Platten
Platten
Gruen
ca. 516
 m2
62,42
5,42
R=10,00
ca. 413
 m2
31,22
97,00
Gruen
Gruen
Bordstein
Tor
Kantstein
Kantstein
Fussweg
Tor
Pflaster
Asphalt
Bgl.23,77
69,01
12,94
46,504,01
4,01
4,02
4,04
4,05
4,02
4,02
4,02
3,05
44,62
7,01
3,86
9,04
67,76
Gruen
SmD=56,37First=59,64
Radweg
Platten
Gehweg
Platten
Tiefbord
Gruen
Muell
Gasregelstation
Rheinenergie
Gruen
Gruen
Gruen Gruen
Gruen
Gruen
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Asphalt
Gruen
Gruen
Asphalt
Platten
Asphalt
Pflaster
SmD=58,17
Tor
Gruen
Platten
Radweg
Platten
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Bordstein
Bordstein
Gruen
Gruen
Muell
Platten
Gehweg
TiefbordBordstein
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Pflaster
H=54,08
H=52,49
IIFD
I FD
Gebaeude nach
Katasternachweis eingetragen.
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
ca. 501m2
5,0 18,5
31,00
Ausbau
 Muehlenweg
 (Verbreiterung)
 nachrichtlich
 aus
 SRH
 Studie
 1,2
 (AKER)
 entnommen.
First=61,01
H=51,12
SmD=57,87
H=50,17
H=51,04
First=52,62
First=59,60
SmD=50,78
SmD=56,40
Gruen
Bordstein
BordsteinGruen
Platten
Gruen
Gruen
Platten Platten
Beton
Beton
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Platten
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Beton
Beton
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Gruen
Gruen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Beton
Beton
Platten
Asphalt
Platten
Platten
Gruen
Beton
Muell
Platten
Gruen
Gruen
Platten
Platten
GruenSand
Sand-
kasten
PlattenPlatten
Platten
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
47,43
47,847,66
47,64
47,5247,64
47,5247,5847,39 47,2647,34
47,32
48,25
48,27
47,19
47,26
47,46
47,1247,16
47,247,31 47,3447,38
47,27
47,34
47,37
47,22
47,15
47,17
47,23
47,21
48,16
47,36
48,19
47,22
47,23
47,22
47,23
47,36
48,55
48,42
48,3648,48
48,4848,55
48,46
48,55
48,68
48,5748,65
48,6848,7348,67
48,63
48,56
48,5
48,43
48,61
47,7
47,82
47,73
47,73
48,47
48,47
48,61
48,67
48,46
48,24
47,78
47,79
47,82
47,51
48,28
47,1
48,33
48,35
48,48
48,63
48,55
48,62
48,36
48,33
48,21
48,6247,93
47,81
48,55
48,61
48,76
48,78
48,78
48,78
48,69
48,77
48,4
48,7
48,83
48,8348,73
48,78
48,88
48,8648,87
48,93
48,82
48,95
48,948,84
48,89
49,02
48,9848,84
48,96
49,08
49,0648,95
49,03
49,1149,19
48,96
49,22
49,43
49,4949,38
47,17
47,16
47,24
47,38
47,33
47,26
47,3
47,23
47,2747,26
47,3
47,14
47,25
47,48
47,12
47,11
47,1
47,36
47,15
47,18
47,28
47,17
47,1
47,26
47,32
47,81
47,99
47,68
47,94
48,03
47,6747,54
47,86
47,42
47,62
47,79
47,48
48,0848,11
47,95
48,03
48,26
48,34
48,26
48,22
48,04
47,97
47,93
47,13 46,9847,07 47,2147,27
47,01 46,8646,94 47,01 47,34
47,76
48,38
47,41
47,38
47,21
47,3
47,37
47,39
47,25
47,29
47,4
47,23
48,99
48,93
48,8648,73
48,5648,67
48,53
48,5348,65
48,75
47,96
47,28
47,37
47,38
47,29
47,37
47,3
47,27 47,4
47,6
47,67
48,0947,97
47,92
47,85
47,9147,98
48
47,49
47,4347,32
47,23
47,3
47,34
47,4247,45
47,94
48
47,96
47,8
48
47,13
47,1847,06
46,99
47,22
46,76
46,6746,76
46,846,83
47,71
48,19
48,2
48,11
47,1
47,1
47,09
47,146,97
47,0547,12
47,06
47,12
47,06
47,12 48,18
48,22
47,04
48,07
46,98
47,02
47,95
47,03
47,95
48
48,06
47,97
48,07 48,01
47,9
47,13
46,99
47,0246,89
46,88
46,89
47,1747,06
47,04
46,9747
47,05
47,28
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
47,72m
48,15m
48,56m
48,65m
48,68m
48,78m
48,8m
48,9m
1,5%
1,6%
1,8%
0,4%
0,1%
0,4%
0,1%
0,4%
1,8%
Ausbau
 Mühlenweg
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 21.01.2020
"voraussichtlichen
 Höhen
 der
 zukünftigen
 Gehweghinterkante"
 - Angaben
 vom
 19.07.2019
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa (3 Gruppen)
Außenfläche KiTa (5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Gebäudekomplex A
Gebäudekomplex
 B
Gebäudekomplex
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Tc
Pyca
Zaun mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
46,89m
49,09m
49,05m
48,94m
48,84m
48,83m
48,81m
48,8m
48,76m
48,73m
48,7m
48,69m
48,68m
48,68m
48,66m
48,65m
47,89m
47,86m
47,76m
47,63m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 47,02m
47,21m
47,22m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,56m
48,64m
48,53m
48,59m
48,58m
48,5m
48,56m
48,55m 48,65m
48,9m
48,86m
48,86m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,3m
47,32m
2,4%
3,2%
2,6%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,31m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,65m 47,59m
47,55m
48,13m
47,35m
48,1m 48,05m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,1m
47,07m
47,01m
47,02m
47,13m
47,16m 47,08m 47,05m 47m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m
46,95m
46,99m
2,2%
2,7%
1,9%
3,3%
3,7%
2,7%
2,6%
2,3%
1,6%
3,6%
2,7%
2,5%
2,9%
0,9%
2,1%
4,5%
2,6%
1,7%
3,2%
0,4% 2,5%
0,7%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,19m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,03m
46,8m
46,86m
46,93m
47,08m
47,08m
46,76m
47m 46,98m
47,1m
46,64m
46,62m 46,74m
47,02m
47,12m
46,85m
46,64m
47m
48,35m
48,05m
48,2m
48,28m48,25m
48,35m
48,07m
48,22m
48,12m
48,09m
47,7m
48,1m
48,1m
47,2m
47,2m 47,17m
47,13m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,43m
48,55m
48,6m
48,58m
48,6m
46,85m
48,3m
46,5m
47,1m
46,6m
47,22m 46,84m
46,97m
46,85m
46,8m
47,7m
48,87m
48,85m
48,36m
48,95m
47,75m
47,3m47,25m
47,15m
47,54m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,3%
2,0%
0,7%
1,2%
2,4%
2,9%
2,0%
3,8%
2,4%
2,0%
2,3%
1,3%
0,5%
1,8%
2,8%
1,6%
3,2%
1,4%
1,4%
2,0%
2,5%
2,0%
0,5%
47,13m
47,14m
2,5%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,5%
2,5%
1,5%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,4m
48,81m
1,2%
48,92m
3,7%
2,9%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,18m
47,11m
48m
3,0%
3,7%
1,9%
48,24m
47,55m
2,0%
2,0%
2,7%
48,71m
49,06m
4,8%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
0,4%
47,25m
47,25m
1,7%
47,25m
48,95m
3,1%
48,7m
48m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,46m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
2,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,07m
47,03m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2020-09-23
Vorabzug
 - 2020-09-23
 
N
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Asphalt Rampe
Betonsteinpflaster Stellplätze
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk 
mit Dachbegrünung 
(Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
4
10
216
22
8
6
Asphalt
Tor
Gruen
Muell
Bordstein
Kantstein
Gruen
Platten
Kantstein
Kantstein
Platten
Platten
Bordstein
Bordstein Bordstein
Tor
Bordstein
Pflaster
Bordstein
BordsteinTiefbord
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Tiefbord
Gruen
Gehweg
Bordstein
Pflaster
Bordstein
Pflaster
Gruen
Platten
Bordstein
Kantstein
Platten
Platten
First=61,29
Gehweg
Platten
Platten
Gruen
ca. 516
 m2
62,42
5,42
R=10,00
ca. 413
 m2
31,22
97,00
Gruen
Gruen
Bordstein
Tor
Kantstein
Kantstein
Fussweg
Tor
Pflaster
Asphalt
Bgl.23,77
69,01
12,94
46,504,01
4,01
4,02
4,04
4,05
4,02
4,02
4,02
3,05
44,62
7,01
3,86
9,04
67,76
Gruen
SmD=56,37First=59,64
Radweg
Platten
Gehweg
Platten
Tiefbord
Gruen
Muell
Gasregelstation
Rheinenergie
Gruen
Gruen
Gruen Gruen
Gruen
Gruen
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Asphalt
Gruen
Gruen
Asphalt
Platten
Asphalt
Pflaster
SmD=58,17
Tor
Gruen
Platten
Radweg
Platten
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Bordstein
Bordstein
Gruen
Gruen
Muell
Platten
Gehweg
TiefbordBordstein
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Pflaster
H=54,08
H=52,49
IIFD
I FD
Gebaeude nach
Katasternachweis eingetragen.
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
ca. 501m2
5,0 18,5
31,00
Ausbau
 Muehlenweg
 (Verbreiterung)
 nachrichtlich
 aus
 SRH
 Studie
 1,2
 (AKER)
 entnommen.
First=61,01
H=51,12
SmD=57,87
H=50,17
H=51,04
First=52,62
First=59,60
SmD=50,78
SmD=56,40
Gruen
Bordstein
BordsteinGruen
Platten
Gruen
Gruen
Platten Platten
Beton
Beton
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Platten
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Beton
Beton
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Gruen
Gruen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Beton
Beton
Platten
Asphalt
Platten
Platten
Gruen
Beton
Muell
Platten
Gruen
Gruen
Platten
Platten
GruenSand
Sand-
kasten
PlattenPlatten
Platten
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
47,43
47,847,66
47,64
47,5247,64
47,5247,5847,39 47,2647,34
47,32
48,25
48,27
47,19
47,26
47,46
47,1247,16
47,247,31 47,3447,38
47,27
47,34
47,37
47,22
47,15
47,17
47,23
47,21
48,16
47,36
48,19
47,22
47,23
47,22
47,23
47,36
48,55
48,42
48,3648,48
48,4848,55
48,46
48,55
48,68
48,5748,65
48,6848,7348,67
48,63
48,56
48,5
48,43
48,61
47,7
47,82
47,73
47,73
48,47
48,47
48,61
48,67
48,46
48,24
47,78
47,79
47,82
47,51
48,28
47,1
48,33
48,35
48,48
48,63
48,55
48,62
48,36
48,33
48,21
48,6247,93
47,81
48,55
48,61
48,76
48,78
48,78
48,78
48,69
48,77
48,4
48,7
48,83
48,8348,73
48,78
48,88
48,8648,87
48,93
48,82
48,95
48,948,84
48,89
49,02
48,9848,84
48,96
49,08
49,0648,95
49,03
49,1149,19
48,96
49,22
49,43
49,4949,38
47,17
47,16
47,24
47,38
47,33
47,26
47,3
47,23
47,2747,26
47,3
47,14
47,25
47,48
47,12
47,11
47,1
47,36
47,15
47,18
47,28
47,17
47,1
47,26
47,32
47,81
47,99
47,68
47,94
48,03
47,6747,54
47,86
47,42
47,62
47,79
47,48
48,0848,11
47,95
48,03
48,26
48,34
48,26
48,22
48,04
47,97
47,93
47,13 46,9847,07 47,2147,27
47,01 46,8646,94 47,01 47,34
47,76
48,38
47,41
47,38
47,21
47,3
47,37
47,39
47,25
47,29
47,4
47,23
48,99
48,93
48,8648,73
48,5648,67
48,53
48,5348,65
48,75
47,96
47,28
47,37
47,38
47,29
47,37
47,3
47,27 47,4
47,6
47,67
48,0947,97
47,92
47,85
47,9147,98
48
47,49
47,4347,32
47,23
47,3
47,34
47,4247,45
47,94
48
47,96
47,8
48
47,13
47,1847,06
46,99
47,22
46,76
46,6746,76
46,846,83
47,71
48,19
48,2
48,11
47,1
47,1
47,09
47,146,97
47,0547,12
47,06
47,12
47,06
47,12 48,18
48,22
47,04
48,07
46,98
47,02
47,95
47,03
47,95
48
48,06
47,97
48,07 48,01
47,9
47,13
46,99
47,0246,89
46,88
46,89
47,1747,06
47,04
46,9747
47,05
47,28
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
47,72m
48,15m
48,56m
48,65m
48,68m
48,78m
48,8m
48,9m
1,5%
1,6%
1,8%
0,4%
0,1%
0,4%
0,1%
0,4%
1,8%
Ausbau
 Mühlenweg
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 21.01.2020
"voraussichtlichen
 Höhen
 der
 zukünftigen
 Gehweghinterkante"
 - Angaben
 vom
 19.07.2019
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa (3 Gruppen)
Außenfläche KiTa (5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Gebäudekomplex A
Gebäudekomplex
 B
Gebäudekomplex
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Tc
Pyca
Zaun mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
46,89m
49,09m
49,05m
48,94m
48,84m
48,83m
48,81m
48,8m
48,76m
48,73m
48,7m
48,69m
48,68m
48,68m
48,66m
48,65m
47,89m
47,86m
47,76m
47,63m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 47,02m
47,21m
47,22m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,56m
48,64m
48,53m
48,59m
48,58m
48,5m
48,56m
48,55m 48,65m
48,9m
48,86m
48,86m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,3m
47,32m
2,4%
3,2%
2,6%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,31m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,65m 47,59m
47,55m
48,13m
47,35m
48,1m 48,05m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,1m
47,07m
47,01m
47,02m
47,13m
47,16m 47,08m 47,05m 47m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m
46,95m
46,99m
2,2%
2,7%
1,9%
3,3%
3,7%
2,7%
2,6%
2,3%
1,6%
3,6%
2,7%
2,5%
2,9%
0,9%
2,1%
4,5%
2,6%
1,7%
3,2%
0,4% 2,5%
0,7%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,19m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,03m
46,8m
46,86m
46,93m
47,08m
47,08m
46,76m
47m 46,98m
47,1m
46,64m
46,62m 46,74m
47,02m
47,12m
46,85m
46,64m
47m
48,35m
48,05m
48,2m
48,28m48,25m
48,35m
48,07m
48,22m
48,12m
48,09m
47,7m
48,1m
48,1m
47,2m
47,2m 47,17m
47,13m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,43m
48,55m
48,6m
48,58m
48,6m
46,85m
48,3m
46,5m
47,1m
46,6m
47,22m 46,84m
46,97m
46,85m
46,8m
47,7m
48,87m
48,85m
48,36m
48,95m
47,75m
47,3m47,25m
47,15m
47,54m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,3%
2,0%
0,7%
1,2%
2,4%
2,9%
2,0%
3,8%
2,4%
2,0%
2,3%
1,3%
0,5%
1,8%
2,8%
1,6%
3,2%
1,4%
1,4%
2,0%
2,5%
2,0%
0,5%
47,13m
47,14m
2,5%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,5%
2,5%
1,5%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,4m
48,81m
1,2%
48,92m
3,7%
2,9%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,18m
47,11m
48m
3,0%
3,7%
1,9%
48,24m
47,55m
2,0%
2,0%
2,7%
48,71m
49,06m
4,8%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
0,4%
47,25m
47,25m
1,7%
47,25m
48,95m
3,1%
48,7m
48m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,46m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
2,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,07m
47,03m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2020-09-23
Vorabzug
 - 2020-09-23
 
N
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Asphalt Rampe
Betonsteinpflaster Stellplätze
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk 
mit Dachbegrünung 
(Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
4
10
216
22
8
6
Asphalt
Tor
Gruen
Muell
Bordstein
Kantstein
Gruen
Platten
Kantstein
Kantstein
Platten
Platten
Bordstein
Bordstein Bordstein
Tor
Bordstein
Pflaster
Bordstein
BordsteinTiefbord
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Tiefbord
Gruen
Gehweg
Bordstein
Pflaster
Bordstein
Pflaster
Gruen
Platten
Bordstein
Kantstein
Platten
Platten
First=61,29
Gehweg
Platten
Platten
Gruen
ca. 516
 m2
62,42
5,42
R=10,00
ca. 413
 m2
31,22
97,00
Gruen
Gruen
Bordstein
Tor
Kantstein
Kantstein
Fussweg
Tor
Pflaster
Asphalt
Bgl.23,77
69,01
12,94
46,504,01
4,01
4,02
4,04
4,05
4,02
4,02
4,02
3,05
44,62
7,01
3,86
9,04
67,76
Gruen
SmD=56,37First=59,64
Radweg
Platten
Gehweg
Platten
Tiefbord
Gruen
Muell
Gasregelstation
Rheinenergie
Gruen
Gruen
Gruen Gruen
Gruen
Gruen
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Asphalt
Gruen
Gruen
Asphalt
Platten
Asphalt
Pflaster
SmD=58,17
Tor
Gruen
Platten
Radweg
Platten
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Bordstein
Bordstein
Gruen
Gruen
Muell
Platten
Gehweg
TiefbordBordstein
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Pflaster
H=54,08
H=52,49
IIFD
I FD
Gebaeude nach
Katasternachweis eingetragen.
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
ca. 501m2
5,0 18,5
31,00
Ausbau
 Muehlenweg
 (Verbreiterung)
 nachrichtlich
 aus
 SRH
 Studie
 1,2
 (AKER)
 entnommen.
First=61,01
H=51,12
SmD=57,87
H=50,17
H=51,04
First=52,62
First=59,60
SmD=50,78
SmD=56,40
Gruen
Bordstein
BordsteinGruen
Platten
Gruen
Gruen
Platten Platten
Beton
Beton
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Platten
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Beton
Beton
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Gruen
Gruen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Beton
Beton
Platten
Asphalt
Platten
Platten
Gruen
Beton
Muell
Platten
Gruen
Gruen
Platten
Platten
GruenSand
Sand-
kasten
PlattenPlatten
Platten
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
47,43
47,847,66
47,64
47,5247,64
47,5247,5847,39 47,2647,34
47,32
48,25
48,27
47,19
47,26
47,46
47,1247,16
47,247,31 47,3447,38
47,27
47,34
47,37
47,22
47,15
47,17
47,23
47,21
48,16
47,36
48,19
47,22
47,23
47,22
47,23
47,36
48,55
48,42
48,3648,48
48,4848,55
48,46
48,55
48,68
48,5748,65
48,6848,7348,67
48,63
48,56
48,5
48,43
48,61
47,7
47,82
47,73
47,73
48,47
48,47
48,61
48,67
48,46
48,24
47,78
47,79
47,82
47,51
48,28
47,1
48,33
48,35
48,48
48,63
48,55
48,62
48,36
48,33
48,21
48,6247,93
47,81
48,55
48,61
48,76
48,78
48,78
48,78
48,69
48,77
48,4
48,7
48,83
48,8348,73
48,78
48,88
48,8648,87
48,93
48,82
48,95
48,948,84
48,89
49,02
48,9848,84
48,96
49,08
49,0648,95
49,03
49,1149,19
48,96
49,22
49,43
49,4949,38
47,17
47,16
47,24
47,38
47,33
47,26
47,3
47,23
47,2747,26
47,3
47,14
47,25
47,48
47,12
47,11
47,1
47,36
47,15
47,18
47,28
47,17
47,1
47,26
47,32
47,81
47,99
47,68
47,94
48,03
47,6747,54
47,86
47,42
47,62
47,79
47,48
48,0848,11
47,95
48,03
48,26
48,34
48,26
48,22
48,04
47,97
47,93
47,13 46,9847,07 47,2147,27
47,01 46,8646,94 47,01 47,34
47,76
48,38
47,41
47,38
47,21
47,3
47,37
47,39
47,25
47,29
47,4
47,23
48,99
48,93
48,8648,73
48,5648,67
48,53
48,5348,65
48,75
47,96
47,28
47,37
47,38
47,29
47,37
47,3
47,27 47,4
47,6
47,67
48,0947,97
47,92
47,85
47,9147,98
48
47,49
47,4347,32
47,23
47,3
47,34
47,4247,45
47,94
48
47,96
47,8
48
47,13
47,1847,06
46,99
47,22
46,76
46,6746,76
46,846,83
47,71
48,19
48,2
48,11
47,1
47,1
47,09
47,146,97
47,0547,12
47,06
47,12
47,06
47,12 48,18
48,22
47,04
48,07
46,98
47,02
47,95
47,03
47,95
48
48,06
47,97
48,07 48,01
47,9
47,13
46,99
47,0246,89
46,88
46,89
47,1747,06
47,04
46,9747
47,05
47,28
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
47,72m
48,15m
48,56m
48,65m
48,68m
48,78m
48,8m
48,9m
1,5%
1,6%
1,8%
0,4%
0,1%
0,4%
0,1%
0,4%
1,8%
Ausbau
 Mühlenweg
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 21.01.2020
"voraussichtlichen
 Höhen
 der
 zukünftigen
 Gehweghinterkante"
 - Angaben
 vom
 19.07.2019
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa (3 Gruppen)
Außenfläche KiTa (5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Gebäudekomplex A
Gebäudekomplex
 B
Gebäudekomplex
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Tc
Pyca
Zaun mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
46,89m
49,09m
49,05m
48,94m
48,84m
48,83m
48,81m
48,8m
48,76m
48,73m
48,7m
48,69m
48,68m
48,68m
48,66m
48,65m
47,89m
47,86m
47,76m
47,63m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 47,02m
47,21m
47,22m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,56m
48,64m
48,53m
48,59m
48,58m
48,5m
48,56m
48,55m 48,65m
48,9m
48,86m
48,86m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,3m
47,32m
2,4%
3,2%
2,6%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,31m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,65m 47,59m
47,55m
48,13m
47,35m
48,1m 48,05m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,1m
47,07m
47,01m
47,02m
47,13m
47,16m 47,08m 47,05m 47m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m
46,95m
46,99m
2,2%
2,7%
1,9%
3,3%
3,7%
2,7%
2,6%
2,3%
1,6%
3,6%
2,7%
2,5%
2,9%
0,9%
2,1%
4,5%
2,6%
1,7%
3,2%
0,4% 2,5%
0,7%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,19m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,03m
46,8m
46,86m
46,93m
47,08m
47,08m
46,76m
47m 46,98m
47,1m
46,64m
46,62m 46,74m
47,02m
47,12m
46,85m
46,64m
47m
48,35m
48,05m
48,2m
48,28m48,25m
48,35m
48,07m
48,22m
48,12m
48,09m
47,7m
48,1m
48,1m
47,2m
47,2m 47,17m
47,13m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,43m
48,55m
48,6m
48,58m
48,6m
46,85m
48,3m
46,5m
47,1m
46,6m
47,22m 46,84m
46,97m
46,85m
46,8m
47,7m
48,87m
48,85m
48,36m
48,95m
47,75m
47,3m47,25m
47,15m
47,54m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,3%
2,0%
0,7%
1,2%
2,4%
2,9%
2,0%
3,8%
2,4%
2,0%
2,3%
1,3%
0,5%
1,8%
2,8%
1,6%
3,2%
1,4%
1,4%
2,0%
2,5%
2,0%
0,5%
47,13m
47,14m
2,5%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,5%
2,5%
1,5%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,4m
48,81m
1,2%
48,92m
3,7%
2,9%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,18m
47,11m
48m
3,0%
3,7%
1,9%
48,24m
47,55m
2,0%
2,0%
2,7%
48,71m
49,06m
4,8%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
0,4%
47,25m
47,25m
1,7%
47,25m
48,95m
3,1%
48,7m
48m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,46m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
2,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,07m
47,03m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2020-09-23
Vorabzug
 - 2020-09-23
 
N
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Asphalt Rampe
Betonsteinpflaster Stellplätze
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk 
mit Dachbegrünung 
(Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
RM
1100l
VM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
RM
1100l
PM
1100lVM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
PM
1100l
RM
1100lVM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
2121
125
2021
1900
197
196
2122
1899
176
2. BA
1. BA
2. BA1. BA
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - 
Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
Ausbau
 Mühlenweg
 (Vorentwurf)
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 09.10.2020
 und
 Höhenangaben
 vom
 14.12.2020
  
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa 
(3 Gruppen)
Außenfläche KiTa 
(5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Baukörper A
Baukörper
 B
Baukörper
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Pyca
Tc
Zaun 
mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
Luftansaugung
Luftansaugung
Handlauf
Sichtschutz-
wand
Sichtschutz-
wand
Sichtschutz-
wand
Tor
Temporäre
 Lärmschutzwand
 1.BA
 
Temporäre
 Lärmschutzwand
 1.BA
 
Ossendorfer Weg
Mühlenweg
Mathias-Brüggen-Straße
46,89m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 0m
47,21m
47,2m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47,01m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,58m
48,64m
48,55m
48,59m
48,6m
48,52m
48,58m
48,5m 48,65m
48,9m
48,86m
48,87m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,31m
47,32m
2,5%
3,2%
3,5%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,3m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,75m 47,59m
47,53m
48,13m
47,35m
48,2m 48,1m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,08m
47,07m
47m
47,05m
47,15m
47,16m 47,08m 47,05m 47,08m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m 46,95m
46,99m
2,2%
2,6%
1,9%
3,2%
3,4%
2,7%
2,4%
2,3%
1,5%
3,5%
1,2%
1,1%
3,0%
2,2%
4,9%
1,9%
1,8%
3,3%
1,7% 2,5%
0,8%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,2m47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,06m
46,83m
46,95m
47,09m
47,09m
47,08m 47,03m
47,1m
46,84m
46,8m
47,12m
46,85m
46,73m
47,03m
48,15m
48m
48,2m
48,24m
48,27m
48,3m
48,07m
48,22m
47,93m
47,8m
48,1m
48,25m
47,2m
47,2m 47,17m
47,15m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,4m
48,66m
46,85m
47,8m
46,65m
47,1m
46,73m
47,22m
47,8m
48,86m
48,36m
48,95m
47,75m
47,32m47,26m
47,15m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,2%
2,4%
0,7%
1,2%
2,5%
2,9%
2,1%
2,7%
2,0%
1,8%
2,3%
1,1%
0,4%
0,5%
2,2%
2,1%
1,6%
3,2%
1,5%
1,3%
1,4%
3,3%
0,8%
47,13m
3,0%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,7%
2,5%
1,4%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,36m
48,81m
1,3%
48,93m
3,7%
2,6%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,19m
47,12m
48m
3,1%
3,6%
1,8%
48,22m
47,56m
2,3%
2,3%
2,7%
48,7m
4,4%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
47,25m
47,25m
0,5%
47,25m
48,95m
48,7m
48,7m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,47m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
1,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,03m
47,14m
48,34m
48,28m
48,16m
48,19m
48,19m
48,25m
48,3m
48,21m
48,24m
48,17m
47,15m
47,12m
47,18m
48,41m
48,87m
48,65m
48,59m
48,66m
48,19m
47,73m
48,83m
48,83m
48,95m
47,51m
47,47m
47,77m
47,93m
48,78m
48,6m
48,48m
48,52m
48,72m
48,74m
48,73m
49,01m
49,18m
49,3m
49,35m
47,03m
46,75m
46,68m
2,1%
46,85m
47,07m
46,5m
2,5%
1,8%
1,7%
1,6%
2,3%
1,3%
1,4%
2,0%
47,07m
46,63m
47,11m
47,35m
47,25m
2,8%
1,2%
47,2m
1,7%
47,91m
48,33m
47,13m 47,11m
47,15m
47,17m
1,9%
47,18m 47,18m
47,05m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408.4_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2021-04-26
 
N
B U S
2020
2121
2019
658
146
1939
125
2026
2022
2021
2015
1900
2084
197
2085
2027
2156
2018
267
196
2122
1653
1090/20
2028
1786
1783
1938
1899
176
1784
219
176
2120
2119
1542
1933
748
1217/20
Mathias-Brue
ggen-S
trass
e
Muehlenweg
Frohnhofstrasse
Clemens-Hastrich-Strasse
Sandweg
Mathias-Brueggen-Strasse
Ossendorfer Weg
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk mit 
Dachbegrünung (Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus
Steckleiterfläche (1,6 x 3,0m)
Abzweigfeld
Temporäre Lärmschutzwand 1.BA
Sichtschutzwand
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Rasenplatte
Bauabschnittsgrenze
48,95m Höhe Planung (Stadt Köln)
5.00
1.01.0
2.0
2.0
15.75
1.55
1.55
5.99
1.34
T.
M
M
WT
196
1900
Grundstücksgrenze
 - GAG
0.1/2
0.4/12
0.1/2
0.5/9
0.3/7
1*1,2/9
4*0,4/12
0.3/6
0.3/6
4*0.2/3
0,4/8
0,45/10
0,2/4
0.2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0.2/4
0.1/3
0.2/4
0.15/3
0.3/6
0.5/10
6*0.2/6
6*0.2/6
0.25/4
0.3/6
0,2/4
3*0.25/6
0,25/5
0,2/4
0.25/4
0.25/4
0.1/2
0.25/4
0,15/3
0,15/3
0,25/6
0,15/3 0,2/5
0,2/4
0.1/3
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.2/4
0.4/12
0.5/12
1/16.0
0.5/9
0.3/8
0.35/7
0.35/6
0.25/4
0.3/6
0.7/15
1/16.0
0.25/4
0.25/4
0,25/5
0,25/5
0,35/8
0,2/5
0.3/10 0.5/12
2*0.2/4
2*0.3/6
47.40
47.04
48.70
48.57
48.60
48.69
48.66
48.79
48.89
48.62
48.54
48.67
48.92
48.95
49.00
48.91
48.97
47.31
47.28
47.2047.22
47.44
47.3447.24 47.64
47.73
47.50
47.59
47.61
47.53
47.39
48.47
48.72
48.62
48.60
48.48
48.64
48.80
49.39
49.28
49.31
49.32
49.49
49.53
49.51
49.41
47.2447.17
47.2447.16
47.3647.31
47.2147.27
47.11
47.06
47.17
47.17
47.2847.2747.1947.09
48.34
48.45
48.53
48.65
48.71
48.77
48.83
48.77
48.56
48.64
48.27
48.25
48.13
48.21
48.24
48.47
48.26
48.38
48.42
47.93
47.77
47.69
47.81
47.83
47.99
47.08
46.80
47.05
46.92
46.94
46.98
47.71
47.10
46.9746.91
47.01
46.90
47.10
47.00
47.08
47.88
47.1247.18
46.9847.06
47.0646.98
46.99
47.08
47.0747.15
47.21
47.10
47.02
49.07
49.05
48.97
47.01
47.0847.1147.15
47.1147.00
47.05
47.08
46.91
46.97
47.01
47.95
46.77
47.03
46.93
47.00
46.95
47.05
46.72
46.67
46.81
46.76
46.67
46.87
46.95
48.03
46.90
47.91
47.89
47.98
48.05
46.72
46.68
46.5946.59
47.72 47.68
46.73
46.74
46.77
47.85
46.85
47.83
47.09
47.46
47.91
47.61
47.57
47.16
48.22
48.47
48.50
48.69
48.79
48.81
48.8048.77
48.68
48.73
48.88
48.8148.8248.83
48.7748.85
48.80 49.05
48.68
48.81
49.09
49.0549.02
48.93
47.18
48.78
48.8348.88
48.94
49.0148.89
49.04 48.94
49.05
48.98
49.14
49.17
49.21
47.23
48.95
49.11
47.03 47.22
47.13
46.97
46.9746.99
46.99
47.07
46.98
47.19
47.12
47.0947.05
47.02
47.03
46.9847.02
47.01
47.06
46.85
47.01
46.95
47.03
47.0947.09
47.35 48.05
47.37
47.44
47.41
47.82
Pl.
Asph.
Ossendorfer
 Weg
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Asph.
Pl.
Gehweg
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Schwelle
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Mühlenweg
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Pl.
Gehweg
Radweg
Pfl.
GehwegRadweg
Tor
Beton
Pl.
Gehweg
Radweg
Gehweg
Pfl.
Müllbox
MB
Gas
MB
Treppe
Gemarkung LongerichFlur 8
II
I
Kindergarten
F
F
III SD
216
I SD
III SDIII S
2121
1899
2021
5.00
Katastergrenze
Festgelegte
 Grundstücksgrenze
 - Stadt
 Köln
1.01.0
2.0
2.0
2.50
2.00
2.00
4.50
2,00
2.50
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2,25
2.50
2.000.50
2,00
4.50
2,00
2.25
P
P
P
P
P
P
0.50
16,00
15.75
15.75
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
x
A
A
1.55
1.55
5.99
1.34
4
10
216
22
8
6
Asphalt
Tor
Gruen
Muell
Bordstein
Kantstein
Gruen
Platten
Kantstein
Kantstein
Platten
Platten
Bordstein
Bordstein Bordstein
Tor
Bordstein
Pflaster
Bordstein
BordsteinTiefbord
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Tiefbord
Gruen
Gehweg
Bordstein
Pflaster
Bordstein
Pflaster
Gruen
Platten
Bordstein
Kantstein
Platten
Platten
First=61,29
Gehweg
Platten
Platten
Gruen
ca. 516
 m2
62,42
5,42
R=10,00
ca. 413
 m2
31,22
97,00
Gruen
Gruen
Bordstein
Tor
Kantstein
Kantstein
Fussweg
Tor
Pflaster
Asphalt
Bgl.23,77
69,01
12,94
46,504,01
4,01
4,02
4,04
4,05
4,02
4,02
4,02
3,05
44,62
7,01
3,86
9,04
67,76
Gruen
SmD=56,37First=59,64
Radweg
Platten
Gehweg
Platten
Tiefbord
Gruen
Muell
Gasregelstation
Rheinenergie
Gruen
Gruen
Gruen Gruen
Gruen
Gruen
Bordstein
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Asphalt
Gruen
Gruen
Asphalt
Platten
Asphalt
Pflaster
SmD=58,17
Tor
Gruen
Platten
Radweg
Platten
Bordstein
Bordstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Bordstein
Bordstein
Gruen
Gruen
Muell
Platten
Gehweg
TiefbordBordstein
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Pflaster
H=54,08
H=52,49
IIFD
I FD
Gebaeude nach
Katasternachweis eingetragen.
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
ca. 501m2
5,0 18,5
31,00
Ausbau
 Muehlenweg
 (Verbreiterung)
 nachrichtlich
 aus
 SRH
 Studie
 1,2
 (AKER)
 entnommen.
First=61,01
H=51,12
SmD=57,87
H=50,17
H=51,04
First=52,62
First=59,60
SmD=50,78
SmD=56,40
Gruen
Bordstein
BordsteinGruen
Platten
Gruen
Gruen
Platten Platten
Beton
Beton
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Platten
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Gruen
Beton
Beton
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Gruen
Gruen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
Pflaster
Beton
Beton
Platten
Asphalt
Platten
Platten
Gruen
Beton
Muell
Platten
Gruen
Gruen
Platten
Platten
GruenSand
Sand-
kasten
PlattenPlatten
Platten
Pflaster
Gruen
Gruen
Gruen
47,43
47,847,66
47,64
47,5247,64
47,5247,5847,39 47,2647,34
47,32
48,25
48,27
47,19
47,26
47,46
47,1247,16
47,247,31 47,3447,38
47,27
47,34
47,37
47,22
47,15
47,17
47,23
47,21
48,16
47,36
48,19
47,22
47,23
47,22
47,23
47,36
48,55
48,42
48,3648,48
48,4848,55
48,46
48,55
48,68
48,5748,65
48,6848,7348,67
48,63
48,56
48,5
48,43
48,61
47,7
47,82
47,73
47,73
48,47
48,47
48,61
48,67
48,46
48,24
47,78
47,79
47,82
47,51
48,28
47,1
48,33
48,35
48,48
48,63
48,55
48,62
48,36
48,33
48,21
48,6247,93
47,81
48,55
48,61
48,76
48,78
48,78
48,78
48,69
48,77
48,4
48,7
48,83
48,8348,73
48,78
48,88
48,8648,87
48,93
48,82
48,95
48,948,84
48,89
49,02
48,9848,84
48,96
49,08
49,0648,95
49,03
49,1149,19
48,96
49,22
49,43
49,4949,38
47,17
47,16
47,24
47,38
47,33
47,26
47,3
47,23
47,2747,26
47,3
47,14
47,25
47,48
47,12
47,11
47,1
47,36
47,15
47,18
47,28
47,17
47,1
47,26
47,32
47,81
47,99
47,68
47,94
48,03
47,6747,54
47,86
47,42
47,62
47,79
47,48
48,0848,11
47,95
48,03
48,26
48,34
48,26
48,22
48,04
47,97
47,93
47,13 46,9847,07 47,2147,27
47,01 46,8646,94 47,01 47,34
47,76
48,38
47,41
47,38
47,21
47,3
47,37
47,39
47,25
47,29
47,4
47,23
48,99
48,93
48,8648,73
48,5648,67
48,53
48,5348,65
48,75
47,96
47,28
47,37
47,38
47,29
47,37
47,3
47,27 47,4
47,6
47,67
48,0947,97
47,92
47,85
47,9147,98
48
47,49
47,4347,32
47,23
47,3
47,34
47,4247,45
47,94
48
47,96
47,8
48
47,13
47,1847,06
46,99
47,22
46,76
46,6746,76
46,846,83
47,71
48,19
48,2
48,11
47,1
47,1
47,09
47,146,97
47,0547,12
47,06
47,12
47,06
47,12 48,18
48,22
47,04
48,07
46,98
47,02
47,95
47,03
47,95
48
48,06
47,97
48,07 48,01
47,9
47,13
46,99
47,0246,89
46,88
46,89
47,1747,06
47,04
46,9747
47,05
47,28
Tiefgarage
 / UG
Tiefgarage
 / UG
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
V
IIV
V
VI
V
IV
Zaun
 mit Tor
Kletter- und
Balancieranlage
Privatgärten
 - Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Privatgärten
 - Terrasse/Rasenfläche
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Freiwachsende
 Hecke
Böschung
Böschung
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
Handlauf
L-SteineL-Steine
47,72m
48,15m
48,56m
48,65m
48,68m
48,78m
48,8m
48,9m
1,5%
1,6%
1,8%
0,4%
0,1%
0,4%
0,1%
0,4%
1,8%
Ausbau
 Mühlenweg
 - nachrichtlich
 Amt
 66 - Planstand
 vom
 21.01.2020
"voraussichtlichen
 Höhen
 der
 zukünftigen
 Gehweghinterkante"
 - Angaben
 vom
 19.07.2019
Anpassung
 Gehweg
 Bestand
Außenfläche KiTa (3 Gruppen)
Außenfläche KiTa (5 Gruppen)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
Stellplatz KITA
(barrierefrei)
CarSharing 1
CarSharing 2
CarSharing 3
CarSharing 4
CarSharing 5
Vorhaltefläche 
TRAFO
CarSharing 6
Packstation
L-Steine
L-Steine
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Sammelstelle
Mulde
Versickerung
Mulde
Versickerung
Mulde - Versickerung
Schwebende Kisten
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
Hol-
 und
 Bring
HB +15cm Übergangsbord
Anpassung Gehweg Bestand
Doppeltorschaukel
Balanciermikado
Gebäudekomplex A
Gebäudekomplex
 B
Gebäudekomplex
 C
Treppenhaus
01
Treppenhaus02
Treppenhaus
03
Treppenhaus
04
Treppenhaus
05
Treppenhaus
06
Treppenhaus
07
Treppenhaus
08
Treppenhaus
09
Treppenhaus
10
Treppenhaus
11
Treppenhaus
12
Treppenhaus
13
Treppenhaus
14
Palettenstapel 
mit Rutsche Balancierbalken
Sandbaustelle mit
Matschtisch
Tropfenkreisel
Schiebe-
spielwand
Balancierstrecke
Zwergen-
rutschenhuegel
Stehwippe 
Rocker
Hol-
 und
 Bring
Tc
Acca
Acca
Acpl
Acca
Acpl
Md
Md
Prce
Qp
Qp
Qp
Qp
Rp
Rp
Rp
Rp
Ul
Ul
Ul
Ul
Ca
Ap
Ap
Cs
Sa
Aa
Sa
Ag
Ag
Ag
Aa
Aa
Ap
Aa
Cs
Cs
Tc
Pyca
Zaun mit Tor
Gasregelstation
Rheinenergie
46,89m
49,09m
49,05m
48,94m
48,84m
48,83m
48,81m
48,8m
48,76m
48,73m
48,7m
48,69m
48,68m
48,68m
48,66m
48,65m
47,89m
47,86m
47,76m
47,63m
48,28m
48,17m
47,69m
47,59m
47,36m
46,93m 46,95m 47,02m
47,21m
47,22m
47,36m
47,3m
47,28m
47,25m
47,23m
47,18m
47,15m
47,07m
47,06m
47,03m
47m
47,03m
47,04m
47,15m
47,3m
47,25m
47,25m
47,25m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,56m
48,56m
48,64m
48,53m
48,59m
48,58m
48,5m
48,56m
48,55m 48,65m
48,9m
48,86m
48,86m
48,87m
48,48m
48,52m
47,31m
47,27m
47,3m
47,32m
2,4%
3,2%
2,6%
47,53m
48,06m
46,9m46,81m
48,31m
48,16m
48,08m
48,65m
48,4m
48,4m
48,26m 48,2m
48,14m
48,05m
47,65m 47,59m
47,55m
48,13m
47,35m
48,1m 48,05m
48m
47,9m
47,9m
47,35m
47,5m
47,9m
47,58m
47,47m
48,45m
48,4m
48,1m
48,22m
48m
47,69m
47,09m
47,1m
47,07m
47,01m
47,02m
47,13m
47,16m 47,08m 47,05m 47m 46,95m 47m 47,02m
47,15m
47,32m
47,2m
47,4m
47,1m
47,2m
46,95m
46,99m
2,2%
2,7%
1,9%
3,3%
3,7%
2,7%
2,6%
2,3%
1,6%
3,6%
2,7%
2,5%
2,9%
0,9%
2,1%
4,5%
2,6%
1,7%
3,2%
0,4% 2,5%
0,7%
0,4%
2,9%
3,2%
3,1%
3,3%
3,3%
47,19m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,25m
47,03m
46,8m
46,86m
46,93m
47,08m
47,08m
46,76m
47m 46,98m
47,1m
46,64m
46,62m 46,74m
47,02m
47,12m
46,85m
46,64m
47m
48,35m
48,05m
48,2m
48,28m48,25m
48,35m
48,07m
48,22m
48,12m
48,09m
47,7m
48,1m
48,1m
47,2m
47,2m 47,17m
47,13m 46,85m 47,3m 48,3m
47,45m
48,1m
48,1m
47,94m
48m
48m
48,43m
48,55m
48,6m
48,58m
48,6m
46,85m
48,3m
46,5m
47,1m
46,6m
47,22m 46,84m
46,97m
46,85m
46,8m
47,7m
48,87m
48,85m
48,36m
48,95m
47,75m
47,3m47,25m
47,15m
47,54m
47,57m
1,0%
2,1%
1,6%
0,5%
0,6%
1,3%
2,0%
0,7%
1,2%
2,4%
2,9%
2,0%
3,8%
2,4%
2,0%
2,3%
1,3%
0,5%
1,8%
2,8%
1,6%
3,2%
1,4%
1,4%
2,0%
2,5%
2,0%
0,5%
47,13m
47,14m
2,5%
3,6%
2,4%
2,2%
1,8%
3,4%
2,0%
2,5%
2,6%
2,7%
2,5%
2,5%
1,5%
46,9m
46,86m
46,8m
46,9m
47,04m
47,73m
48,4m
48,81m
1,2%
48,92m
3,7%
2,9%
47,25m
47,25m
47,25m
48,95m
48,95m
48,95m
48,95m
48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,35m
47,25m
48,7m
47,25m 48,7m
48,7m
48,7m
48,7m
47,08m
47,18m
47,11m
48m
3,0%
3,7%
1,9%
48,24m
47,55m
2,0%
2,0%
2,7%
48,71m
49,06m
4,8%
48,7m
48,7m
48,7m
47,94m
0,4%
47,25m
47,25m
1,7%
47,25m
48,95m
3,1%
48,7m
48m
2,6%
46,69m
14,5%
47,25m
4,7%
2,3%
48,1m
48,26m
47,45m
48,46m
2,5%
48,18m
48,63m
48,61m
48,16m
3,2%
0,5%
48,11m
3,3%
1,7%
2,7%
3,1%
2,4%
3,7%
47,07m
47,03m
Auftraggeber:
Projekt:
Projektphase:
Alle Baumaße sind vor der Ausführung vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nachzurechnen. 
Unstimmigkeiten, die sich aus im Plan angegebenen Maßen und den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, 
sind vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung zu klären, andernfalls haftet der Unternehmer.
Geprüft:Gezeichnet:
Format:Maßstab:
Verfasser:
Übersichtsplan:
Plannummer:
Änderungsliste:
Index Datum Art der Änderung
Planname:
Gez.
Dateiname:
Darstellung auf Grundlage von:
Datum:
Unterschrift:
Architekt: Lorber Paul Architekten GmbH
 
Unterschrift:
 
Gottesweg 139  |  50939 Köln
fon: +49 (221) 640097-0  |  fax: +49 (221) 640097-70
mail@lorberpaul.de  |  www.lorberpaul.de
Lageplan (26.09.2019) - sead Vermessung
Verkehrsplanung (21.01.2020) -  Amt 66 Stadt Köln
Architektur (31.01.2020) - Lorber+Paul
Brandschutz (11.02.2020) - kölnbrandschutz
1:200
YS
 
GAG Immobilien AG
Straße des 17. Juni 4  |  51103 Köln
fon: +49 (221)2011-0  |  fax: +49 (221)2011-224
Ossendorfer Weg in Köln-Bickendorf
 
Entwurf (LPH3)
0408.3.L.005
Freianlagenplan für VEP
0408_Köln - Ossendorfer Weg.vwx
MF
ISO A0
Friedrichstraße 115a   |   40217 Düsseldorf
fon: +49 (211) 302037-0   |   fax: +49 (211) 392937-20
post@scape-net.de   |   www.scape-net.de
2020-09-23
Vorabzug
 - 2020-09-23
 
N
LEGENDE
Höhe Planung
Gefälleangabe
Grundstücksgrenze
Umgriff
Asphalt
Höhe Bestand
Signatur
befestigte Flächen
Schotterrasen
Sandfläche (Fallschutz)
Böschung
Einfassung T8 (Betonstein)
Einfassung HB15
Flurstücksgrenze
Betonsteinpflaster 
(Halbverband)
2,5%
48,6m
48,84m
Asphalt Rampe
Betonsteinpflaster Stellplätze
Rasen
Vegetationsflächen
Wiese
Dachbegrünung
Sedumteppich
(extensiv - Aufbau >9cm)
Dachbegrünung
Bienenweide (heimische Arten)
(extensiv - Aufbau >12cm)
Stauden / Gräser
Mulde Versickerung
Leitrinne
Auffindestreifen, Kleinpflaster
Leitstreifen, Kleinpflaster (2 Zeile)
Betonsteinpflaster 
3cm erhöht (Halbverband)
Blindenleitsystem
Pflasterrinne
Baukonstruktionen/ Bauwerke / Einbauten
Fahrradständer
Lüftungsbauwerk 
mit Dachbegrünung 
(Bauseits)
Feuerwehr Aufstellfläche
Schleppkurve für 
die Kraftfahrdrehleiter
Sitzbank
Winkelstütze (Betonstein)
Blockstufen (Betonstein)
Handlauf
Stabgitterzaun
Zauntor (B=1m)
Feuerwehr
Unterflurcontainer 3m3
Abfallbehälter
Leuchte, H=4m
Barrierefreiheit
Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m
VM
1100l
RM
1100l
PM
1100l
1.100 L Restmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Verpackungsmüll (1,5 x 1,2m)
1.100 L Papierabfall (1,5 x 1,2m)
Fassadenrinne
Punktablauf
Entwässerungsrinne
Entwässerung
Baum Bestand
Vegetation
Baum Planung
Gehölz Planung
Hecke Planung
Artenliste Bäume
Artenliste Gehölzpflanzung
Artenliste Heckenpflanzung
39x heimische Arten
heimische Arten
carpinus betulus

Anlage 2 Begründung

142970 Zeichen

1/43 
A N L A G E  2  
 
Begründung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 62486/02 
Arbeitstitel: Ossendorfer Weg / Mühlenweg in Köln-Bickendorf 
(Verfahren nach § 13a BauGB)    
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
1.1 Anlass der Planung 
Die GAG Immobilien AG plant auf einem circa 1,35 ha großen Areal am Ossendorfer Weg in Köln-
Bickendorf, Bezirk Ehrenfeld, die Entwicklung eines attraktiven Wohnstandortes einschließlich 
zweier Kindertagesstätten. In diesem Zusammenhang hat die GAG Immobilien AG mit Schreiben 
vom 21.09.2018 bei der Verwa ltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß §12 Baugesetzbuch 
(BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Plangebiet zwischen 
Ossendorfer Weg, Mühlenweg und Mathias-Brüggen-Straße beantragt. Im Plangebiet befinden sich 
bereits heute Wohnungsbestände der Grund und Boden GmbH (Grubo GmbH, Tochterunternehmen 
der GAG)  sowie private soziale Einrichtungen in Form von zwei Kindertageseinrichtungen mit 
insgesamt 7 Gruppen und einem Sozialhaus. Die Bestände entsprechen nicht mehr den heut igen 
Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen und energieeffiziente Bauten und sollen daher durch 
Neubauten ersetzt werden. Dazu sollen die Grundstücke der GAG Immobilien AG um die 
städtischen Grundstücke ergänzt  werden und die Fläche insgesamt einer städtebaulich en 
Neuordnung unterzogen werden . Die heute bereits vorhandenen Nutzungen - Wohnen und 
Kindertageseinrichtungen - sollen hierbei fortgeführt werden. Zur Realisierung des Planvorhabens 
ist die Niederlegung aller oberirdischen Bauten auf den Grundstücken der Vorhabenträgerin und 
den übrigen Grundstücken im Geltungsbereich des Vorhaben - und Erschließungsplans und die 
Neuerrichtung der vorhandenen Nutzungen beabsichtigt. 
Auf der Grundlage einer vorangegangenen  Machbarkeitsstudie fand im  Frühjahr / Sommer 2018 
eine frühzeitige Behörden - und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Um eine möglichst 
hohe architektonische und städtebauliche Qualität für das Vorhaben zu erlangen, beauftragte die 
GAG Immobilien AG im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sieben Büros zur Erarbeitung eines 
städtebaulichen Entwurfs. Dabei sind d ie Ergebnisse der frühzeitigen Behörden - und 
Trägerbeteiligung in die Auslobung eingeflossen. Das Verfahren der Mehrfachbeauftragung wurde 
am 12.12.2018 entschieden. Der städtebauliche Entwurf des Büros Lorber Paul Architekten GmbH 
in Zusammenarbeit mit scape Landschaftsarchitekten wurde  für die weitere Planung und als  
Grundlage für den Bebauungsplan ausgewählt. 
Das Verfahren soll in A nwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt 
werden. 
 
1.2 Ziel der Planung 
Durch die Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll auf der bereits 
heute für Wohnen und Kindertagesstätte genutzten Fläche zwischen Ossendorfer Weg und 
Mühlenweg in Köln -Bickendorf attraktiver Wohnraum in einer seines städtebaulichen Umfelds 
angemessenen Dichte und Struktur mit zwei Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. 
Insgesamt soll mit diesem Bebauung splan ein durchgrüntes, urbanes neues Wohnquartier

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entstehen, welches ein gemischtes Wohnangebot für unterschiedliche Nutzergruppen schafft. Dabei 
sollen 191 Wohnungen sowie zwei Kindertageseinrichtungen für insgesamt 8 Gruppen entwickelt 
werden. Die Neuba umaßnahme wird in zwei Abschnitten realisiert, so dass der Betrieb der 
vorhandenen Kindertageseinrichtungen während der Neuerrichtung weiterhin gewährleistet werden 
kann. 
Durch die Aufstellung des  Bebauungsplanes wird dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 
beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Rechnung getragen. Im StEK 
Wohnen ergibt sich  für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 ein zusätzliche r Bedarf an 
Wohneinheiten von insgesamt rund 52.100 Wohneinheiten (WE). Ziel der Kölner Wohnungspolitik 
ist dabei unter anderem bis 2020 jährlich 3.400 Wohneinheiten für den Geschosswohnungsbau zu 
realisieren. In diesem Zusammenhang strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 
2029 eine Neubautätigkeit von insg esamt rund 42 .550 Wohneinheiten (WE) in 
Mehrfamilienhäusern an. 
Mit der Planung wird zugleich dem städtebaulichen Grundsatz einer freiraumschonenden 
Innenentwicklung Rechnung getragen und ein Neubauvorhaben in erhaltenswerte Strukturen 
harmonisch eingefügt. Ziel der Planung ist es 191 neue Wohneinheiten als Mietwohnungen zu 
ermöglichen, um einen Beitrag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt 
Köln zu leisten. Um darüber hinaus dem Bedarf an besonders preisgünstigem Wohnraum zu 
begegnen, erklärt sich die Vorhabenträgerin bereit, einen Anteil von ca. 75 % der Geschossfläche 
für Wohnen im geförderten Wohnungsbau zu errichten. 
Mit der Neuerrichtung zweier Kindertageseinrichtungen sowie der Instandsetzung der umliegenden 
öffentlichen Spielplatzflächen wird ein Betrag zur sozialen Infrastruktur sowohl für die geplante 
Wohnbebauung als auch für die die angrenzen Wohnquartiere geleistet .  
Durch die Planung soll ein qualitätsvolles städtebauliches Ensemble geschaffen werden, das den 
verschiedenen Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird.  
Entsprechend der Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungsbaupolitik wird mit dieser Planung ein 
Nachverdichtungspotenzial in einem integrierten Siedlungsbereich für die Schaffung von neuem 
Wohnraum genutzt. Das Plangebiet liegt in erschlossener Lage und verfügt in fußläufiger Nähe 
über zahlreiche Infrastruktureinrichtungen und öffentlichen Nahverkehr, so dass diese Planung der 
Leitlinie "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" gerecht wird. 
 
2. Verfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 nach § 12 Ab s. 2 BauGB in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.  
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
erfolgte in der Zeit vom 18.05.2018 bis einschließlich 19.06.2018.  
Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 
Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 04. April 
bis 17. April 2019 zur Planung äußern. Es gingen keine Stellungnahmen ein. 
 
2.1 Bebauungsplan der Innenentwicklung 
Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der 
Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB.  
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs . 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb 
des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bleibt bei einer Plangebietsgröße

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von circa 15.200 m² unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Abs. 1 Nummer 
1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen 
Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben 
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem 
Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen.  
Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten 
Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete 
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine 
Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der 
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des BundesImmissionsschutzgesetzes zu 
beachten sind. 
Da die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, wird der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan „Ossendorfer Weg / Mühlenweg in Köln-Bickendorf“ im beschleunigten Verfahren 
aufgestellt. Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB 
in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht 
nach § 2a BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB sowie 
von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) gemäß § 4c BauGB wird 
abgesehen. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld, im Stadtteil Bickendorf.  
Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Blatt 1) 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 
15.200 m². Das Plangrundstück wird im Wesentlichen durch die Straßenbegrenzungslinien der 
umliegenden Straßen Ossendorfer Weg und Mühlenweg begrenzt und inkludiert einen Teilbereich 
der Mathias-Brüggen-Straße (Flurstück 2121). Der Geltungsbereich umfasst somit die Flurstücke 
1899, 1900, 196, 197. Zusätzlich schließt der Geltungsbereich einen Teil des Flurstückes 2121 der 
Gemarkung Müngersdorf (4962), Flur 80  ein, da auf Höhe der Verkehrsinsel Matthias-Brüggen-
Straße/Ossendorfer Weg straßenbegleitende öffentliche Stellplätze zugunsten des Hol - und 
Bringverkehrs der Kindertagesstätten errichtet werden sollen. 
Abgrenzung des Plangebietes des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) (Blatt 2) 
Das Plangebiet des Vorhaben - und Erschließungsplanes (VEP), welches Bestandteil des 
Durchführungsvertrages wird, umfasst eine Fläche von rund 13.500 m². Das Plangrundstück ist 
abgesehen von dem Te ilbereich der Mathias -Brüggen-Straße identisch mit dem Plangebiet des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet weist im Bestand eine ein- bis dreigeschossige Bebauung in offener Bauweise auf 
und umfasst im Wesentlichen drei Grundstücksbereiche, die bisher überwiegend für Wohnzwecke 
genutzt wurden. Darüber hinaus sind derzeit zwei Kindertageseinrichtungen auf den Grundstücken 
untergebracht. Das Grundstück verfügt über einen großen Bestand an Bäumen, die sich über das 
gesamte Plangebiet verteilen.

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Im Südwesten des Plangebiets liegen auf dem Flurstück 1900 die dreigeschossigen, Ost-West-
ausgerichteten Siedlungshäuser der Grubo GmbH, ein Tochterunternehmen der GAG Immobilien AG.  
Im nördlichen Flurstück 1899 ist derzeit eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung in einem ein - bis 
zweigeschossigen und mit Flachdach versehenen Gebäude angesiedelt, welche vom Sozialdienst 
Katholischer Männer e.V. (SKM) betrieben wird.   
Eine weitere, 2-gruppige Kindertageseinrichtung befindet sich an der nordöstlichen Plangebietsgrenze 
im dem dreigeschossigen Sozialhaus Mühlenweg 216, auf dem städtischen Flurstück 197. Sie wird 
vom Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. (AaK) betrieben.  
In dem Plangebiet befinden sich keine per Baulast gesicherten Flächen. 
Die Siedlungsstruktur im Umfeld  des Plangebietes wird im Norden durch die Kleingärten des 
Kleingartenvereins Alt-Bickendorf e.V. sowie durch gewerbliche Betriebe, wie z.B die Colonia GmbH 
& Co. KG, die ZBV Fels GmbH, oder HSR Kö ln West geprägt. Zudem haben sich in diesem 
Gewerbegebiet Nord Logistikunternehmen, Einzelhändler und weitere kleinere 
Dientsleistungsbetriebe angesiedelt. Im Süden befinden sich die achtgeschossigen sogenannten Y-
Geschosswohnungsbauten der Grubo GmbH (Tochter der GAG) sowie Bahnanlagen (Gütergleise 
der Deutschen Bahn AG ), die den Stadtteil Bickendorf in zwei Bereiche unterteilen . Im Westen 
liegen größere Freifläche n des äußeren Grüngürtels mit Spiel - und Bolzplatz , soziale 
Infrastruktureinrichtungen (Jugendeinrichtung, Kindertagesstätte, Familienzentrum) und im 
Weiteren westlichen Anschluss ein Wohngebiet, das von Geschosswohnungsbau geprägt ist. 
 
3.3 Erschließung 
Verkehrserschließung 
Das Plangebiet ist über die Straßen Mathias-Brüggen-Straße, Ossendorfer Weg und Mühlenweg von 
allen Seiten erschlossen und gut an das örtliche und überörtliche Straßennetz angebunden. Über die 
Mathias-Brüggen-Straße im Westen ist das Plangebiet an die Militärringstraße und die Venloer 
Straße – Bundesstraße 59 (B59) – angebunden. Diese wiederum binden in kurzer Entfernung an das 
Bezirkszentrum Ehrenfeld, die Bundesautobahn 1 (A1) sowie die Bundesautobahn 57 (A57) an. 
Das Plangebiet verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV). An der nördlichen Plangebietsgrenze liegt die Bushaltestelle „Köln, Ossendorf Mühlenweg“ 
der Linie 139, welche vom Stadtteil Longerich aus bis zur Stadtbahnhaltestelle „Köln -Bickendorf, 
Äußere Kanalstraße“ führt. Ferner befindet sich in einer Entfernung von ca. 1,0 km (fußläufig in ca. 
15-minütiger Entfernung zum Plangebiet) die Stadtbahnhaltestelle „Wollfsohnstraße“, von dort aus 
bestehen sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Verbindungen durch Busse und die 
Stadtbahnlinien 3 und 4. Diese Linien verbinden das Plangebiet in östlicher Richtung mit den 
Stadtteilen Ehrenfeld, Neuehrenfeld sowie mit der Innenstadt  und in westlicher Richtung mit dem 
Stadtteil Bocklemünd Mengenich.  
Auch für den Radverkehr bietet das Plangebiet gute Voraussetzungen. Es ist über den 
angrenzenden Mühlenweg an das beschilderte Radverkehrsnetz Nordrhein -Westfalen (NRW) 
angeschlossen. Von hier aus werden sowohl der Stadtteil Ehrenfeld, als auch die Kölner Innenstadt 
innerhalb von rund zwölf beziehungsweise 30 Minuten Fahrzeit erreicht. 
Die angrenzenden Straßen sind meist mit einem beidseitig geführten Gehweg ausgestattet.  
Technische Erschließung 
In der Umgebung des Plangebietes gibt es Anlagen der Rheinenergie AG, welche das Plangebiet mit 
Wasser und Energie versorgen können. An der südlichen Plangebietsgrenze am Ossendorfer Weg 
befindet sich eine Gasregelstation, deren Betrieb auch während und nach der Baumaßnahme 
weiterhin gewährleistet werden muss.

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Die öffentlichen Abwasserkanäle DN 400 im Mühlenweg, DN 800 / 1400 in der Mathias -Brüggen-
Straße sowie DN300 im Ossendorfer Weg können das anfallende Schmutzwasser sowie einen Teil 
des Niederschlagswassers (ca. 30 %) entwässern. Um die Entwässerung des Niederschlagswassers 
zu gewährleisten, werden die in Abschnitt 6.7 beschriebenen Maßnahmen zur Entwässerung und 
Versickerung umgesetzt. 
Die ausreichende Löschwasserversorgung mit einer Wassermenge von mindestens 1.600 l/min (96 
m³/h) für mindestens zwei Stunden ist sichergestellt. Die Entnahmestellen  für das Löschwasser 
(Hydrant im öffentlichen Straßenland) sind nicht weiter als 100 m vom Gebäudezugang entfernt. 
 
3.4 Alternativstandorte 
Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung in einem integrierten 
Siedlungsbereich. 
Das von drei Straßen erschlossene Grundstück verfügt über einen in Teilen über 60 Jahre alten 
Gebäudebestand in einem relativ schlechten Bauzustand. Die Gebäude genügen nicht mehr den 
aktuellen Ansprüchen. Die Wohngebäude sind nicht barrierefrei und die Grundrisse der Wohnungen 
nicht mehr zeitgemäß. Sie sind aufgrund der geringen Größe der Einzelräume für Familien unge-
eignet und weisen überwiegend keine Balkone oder auskömmliche Bäder auf. Auch entsprechen 
die Gebäude nicht den energetischen Anforderungen. Die schlecht gedämmten Gebäude werden 
mangels Zentralheizung in Teilen mit Kohleöfen bzw. Konvektoren geheizt. Auch die Warmwasser-
bereitung erfolgt wenig klima-freundlich mit Hilfe von Durchlauferhitzern. Des Weiteren zeichnet sich 
der Bestand durch bauzeitbedingte Schwächen im Schall- und Wärmeschutz aus. 
Die neu errichteten Wohnhäuser werden über zeitgemäße Grundrisse u.a. mit großen Bädern und 
einem Balkon, einer Loggia oder einer Terrasse verfügen und den aktuellen Energiestandards 
entsprechen. Sie werden barrierefrei errichtet, sodass die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen und 
zum gemeinschaftlichen Innenhof über Rampen möglich ist. Zudem entstehen durch die Planung 
neue, öffentlich geförderte und freifinanzierte Mietwohnungen im Quartier, die ein breit gestaffeltes 
Wohnungsangebot von 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen für unterschiedliche Personengruppen (Singles, 
Paare oder Familien) bieten.  Auch die geplanten Kindertageseinrichtungen werden als zeitgemäße 
Einrichtungen mit attraktiven Freibereichen errichtet. Durch die Realsierung in zwei Bauabschnitten 
wird eine kontinuierliche Fortführung beider Einrichtungen gewährleistet. 
Durch die Nachverdichtung der bereits überwiegend wohnbaulich genutzten Fläche werden 
zeitgemäße und energetisch optimierte Wohnungen erri chtet. Eine Sanierung der  derzeitigen 
Wohnungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, wurde geprüft. Sie ist auch aus den oben 
genannten Gründen nicht möglich. Zudem werden im Planvorhaben die Belange des Klimaschutzes 
mit den Belangen einer wachsenden Stadt vereint.  
Auf eine Untersuchung von Alternativstandorten konnte daher verzichtet werden. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln wird das Plangebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ 
(ASB) dargestellt. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als „Grünfläche“ (G) dargestellt. 
Die geplante Nutzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) widerspricht somit den Darstellungen 
des Flächennutzungsplans. Da das Plangebiet derzeit bereits als Wohngebiet genutzt wird,

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widerspricht die vorhandene Nutzung bereits den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der 
Flächennutzungsplan soll daher entsprechend § 13a Abs. 2 Nummer 2 BauGB im Wege der 
Berichtigung angepasst werden. 
 
4.3 Planungsrechtliche Situation 
Derzeit besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Plangebiet. 
Das Plangebiet grenzt an vier bestehende Bebauungspläne. Südlich grenzt der Bebauungsplan Nr. 
62489/02 an, westlich der Bebauungsplan Nr. 62489/04, nordwestlich der Bebauungsplan Nr. 
62490/02 Hugo -Eckener-Straße / Mühlenweg und nördlich der Bebauungsplan Nr. 6249/02 2. 
Änderung Köhlstraße. 
Der Bebauungsplan Nr. 62489/02 südlich des Plangebiets sieht für den entsprechenden 
Geltungsbereich zwei Allgemeine Wohngebiete vor (WA) mit einer maximalen Geschossigkeit von 
acht Geschossen und einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2. Weiterhin ist ein Gewerbegebiet mit 
einer GFZ von 1,6 bei offener Bauweise festgesetzt. 
Der Bebauungsplan Nr. 62489/04 westlich des Plangebiets setzt eine öffentliche Grünfläche, ein 
Mischgebiet (MI), eine Fläche für den Gemeinbedarf und ein Allgemeines Wohngebiet fest. Innerhalb 
der Grünfläche befinden sich die Zweckbestimmungen Friedhof, Spielplatz und Parkanlage. 
Der Bebauungsplan Nr. 62490/02 Hugo-Eckener-Straße / Mühlenweg nordwestlich des Plangebietes 
setzt ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ von 0,8 und einer GF Z von 2,0 fest. Innerhalb des 
Geltungsbereiches sind zudem eine Fläche für ein Umspannwerk und eine Fläche zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. 
Der Bebauungsplan Nr. 6249/02 2. Änderung Köhlstraße nördlich des Pl angebiets setzt 
Gewerbegebiete (GE) fest, die jeweils eine GRZ von 0,8 und einer GFZ von 2,0 aufweisen. Zusätzlich 
enthält der Bebauungsplan Regelungen zu Abstandsklassen entsprechend des Abstandserlasses 
NRW. Außerdem befindet sich auch eine öffentliche G rünfläche (Dauerklein-gärten) innerhalb des 
Geltungsbereichs. 
 
4.4 Landschaftsplan 
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Innenbereich dargestellt. Darüber hinaus 
enthält der Landschaftsplan keine Darstellungen für das Plangebiet.  
Die unmittelbar nordöstlich angrenzende Kleingartenanlage des Kleingartenvereins Alt-Bickendorf 
e.V. ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und 
angrenzende Grünverbindungen“. Das Landschaftsschutzgebiet L 10 besitzt als Bestandteil des 
landesweiten Biotopverbundsystems eine besondere Bedeutung (VB-K-5007-004 „Äußerer Grüngürtel 
zwischen Pesch und Müngersdorf“). 
Die westlichen angrenzende Freifläche einschl. Spiel- und Bolzplatz ist Bestandteil des 
Landschaftsschutzgebietes L11 „Äußerer Grüngürtel Nüss enberger Busch bis Müngersdorf“ . Das 
Landschaftsschutzgebiet L 11 besitzt als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundsystems eine 
besondere Bedeutung (VB-K-5007-003 „Parks und Freiflächen im Raum Bilderstöckchen-Ossendorf“). 
 
4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
beschlossen. Der hier ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010 -2029 in Höhe von rund 52.000 
Wohnungen basierte auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011.

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In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird zum Jahresende 2029 von rund 
1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich 
danach auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis zum Jahr 2019 - (1028/2015 
"Umsetzung STEK Wohnen" –Ratsbeschluss vom 20.12.2016). 
 
4.6 Kooperatives Baulandmodell 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 
das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 
2014 in Köln eingeführt. 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte 
Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an 
den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu 
beteiligen. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. 
Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung 
für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baure cht für 
Wohnzwecke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell kommt bei Vorhaben unterhalb der 
Schwellengrenze von 1.800 m² Geschossfläche für Wohnzwecke oder mit weniger als 20 Wohneinheiten 
nicht zur Anwendung.  
Für das Vorhaben mit 191 Wohneinheiten kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) 
in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat am 25.10.2018 die 
Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeichnet. 
Die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells erfolgt unter den nachfolgend benannten Aspekten: 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Bei Vorhaben , bei denen eine Geschossfläche von mindestens 1.800 m² für Wohnzwecke oder 
mindestens 20 Wohneinheiten entstehen,  sind 30 Prozent der geplanten Geschossfläche für 
Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. 
Bei dem vorliegenden Vorhaben beabsichtigt die Vorhabenträgerin, einen deutlich höhren Anteil, und 
zwar ca.  75% der geplanten Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten  Segment, zu 
errichten. Dadurch werden von der Vorhabenträgerin ca. 7.400 m² Geschossfläche mehr im öffentlich 
geförderten Segment realisiert, als nach dem Kooperativen Baulandmodell erforderlich sind. 
Soziale Infrastruktur 
Der aus der Planung resultierende Mehrbedarf im Bereich Kindertageseinrichtung wird rechnerisch 
ermittelt und dem bestehenden Betreuungsplatzangebot gegenübergestellt. Sofern der für das 
jeweilige Planverfahren rechnerisch ermittelte Mehrbedarf nicht mit den bestehenden 
Betreuungsplatzkapazitäten gedeckt werden kann, verpflichtet sich der Planbegünstigte zur Deckung 
des ursächlichen Mehrbedarf im Angebotssegment Kindertagesstätte. Unterhalb des maßgeblichen 
Schwellenwerts von < 50 Betreuungsplätze, besteht unter anderem die Möglichkeit, den Mehrbedarf 
alternativ abzulösen. 
Durch den geplant en Neubau der beiden bestehenden Kindertageseinrichtungen (5 -gruppig, 2 -
gruppig) und die Erweiterung auf insgesamt 8 Gruppen , werden Kapazitäten geschaffen, die den 
ursächlichen Mehrbedarf abdecken und die Versorgung der umliegenden Wohnquartiere 
sicherstellen.

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Öffentliche Grünfläche 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Grünflächen ist zu ermitteln und möglichst 
innerhalb des Plangebiets nachzuweisen. Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohnerin 
beziehungsweise Einwohner im Plangebiet ein Bedarf von 10 m² öffentliche Grünfläche begründet 
wird. Die Mindestgröße einer öffentlichen Grünfläche, die eine entsprechende Funktion als öffentliche 
Grünfläche übernehmen kann, beträgt 10.000 m².  
Liegt der Mehrbedarf zwischen 5.000 m² und 10.000 m² ist die entsprechende Fläche als öffentlich 
zugängliche private Grünfläche zu errichten, zu unterhalten oder in Absprache mi t dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen als öffentliche Grünfläche mit einer Herstellungspflege von 
mindestens zehn Jahren zu errichten. Des Weiteren ist diese Fläche unentgeltlich, kosten - und 
lastenfrei an die Stadt köln abzugeben.  Unterhalb des Schwellenwertes von 5.000 m² ist der 
Mehrbedarf alternativ abzulösen.  
Der durch das vorliegende Vorhaben ermittelte ursächliche Mehrbedarf von 2.963 m² öffentlicher 
Grünfläche kann zu einem Teil innerhalb des Plangebietes realisiert werden. Insgesamt werden von 
der Vorhabenträgerin ca. 2.450 m² öffentlich zugängliche Grünfläche und somit ca. 500 m² weniger 
als gefordert, realisiert. Die Unterdeckung wird durch eine Ausgleichszahlung in angemessener Höhe 
kompensiert. Die Höhe berechnet sich aufgrund der Ang aben im Kooperativen Baulandmodell 
(Fläche in m² x 30  € zzgl. MwSt.). Mit Hilfe dieser Mittel  sollen die angrenzenden öffentlichen 
Grünflächen Mühlenweg / Ossendorfer Weg durch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch 
Wegebau und das Aufstellen von Bänken aufgewertet werden. 
 
Öffentlicher Spielplatz 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öff entlichen Spielplatzflächen  ist innerhalb des 
Plangebiets nach den Vorgaben der Stadt Köln herzustellen und unentgeltlich, kosten- und lastenfrei 
an die Stadt Köln zu übertragen. Je Einwohner ist eine öffentliche Spielplatzfläche von 2 m² 
vorzusehen. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro Wohneinheit 
ausgegangen. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und 
zu betreiben ist, beträgt 500 m². Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der M ehrbedarf 
alternativ abzulösen. 
Im Plangebiet wird keine öffentliche Spielplatzfläche realisiert. Der ermitte lte Mehrbedarf im 
Angebotssegment öffentlicher Spielplatz von ca. 600 m², welcher durch die neu errichteten 132 
Wohneinheiten entsteht, wird in Absprache mit der Stadt Köln durch eine angemessene qualitative 
Aufbesserung der im Umfeld gelegenen Spielplatzf lächen ausgeglichen. Die Aufwertung erfolgt auf 
Grundlage des ermittelten Kostenrahmens (Fläche in m² x 170 € zzgl. MwSt.). 
 
Qualifizierungsverfahren 
Bei Vorhaben, bei denen Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten oder unabhängig von der Anzahl 
der Wohneinheiten eine Geschossfläche für Wohnzwecke von 6.750 m² geschaffen werden, ist ein 
Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. 
Im Herbst 2018 wurde ein Qualifizierungsverfahren mit sieben Büros durchgeführt, aus dem der 
Entwurf von Lorber Paul Architekten GmbH in Zusammenarbeit mit scape Landschaftsarchitekten als 
Sieger hervorging.

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5. Städtebauliches Planungs- und Freiraumkonzept 
Städtebauliches Konzept  
Das dreiecksförmige Plangebiet in Köln -Bickendorf liegt an der Schnittstelle zwischen Wohnen, 
Gewerbe und Kleingartenanlagen. Die Nordwest- und Nordostflanke des Grundstücks ist sowohl 
durch Verkehr- als auch Gewerbelärm stark belastet, wohingegen die Südseite zum Ossendorfer Weg 
weniger von Lärm beeinträchtigt wird. Ziel des Entwurfs ist es, ein qualität svolles städtebauliches 
Ensemble zu schaffen, das den verschiedenen Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird.  
Das dreiecksförmige Grundstück wird mit einer unterbrochenen Blockrandbebauung eingefasst. Die 
entlang der umliegenden Straßen platzierten vier- bis fünfgeschossigen Baukörper sorgen dafür, 
dass ein ruhiger Innenhof entsteht, der vor Immissionen aus der Umgebung geschützt ist. Zugleich 
ermöglichen schmale Durchgänge am Mühlenweg und der Matthias-Brüggen-Straße eine öffentliche 
Durchwegung des Blocks. Eine großzügigere Öffnung des Blocks nach Süden zum Ossendorfer 
Weg hin, wo keine Lärmbelastung besteht, ste llt eine Verknüpfung zu den angrenzenden 
Geschosswohnungen her und fungiert als Entree. Die Kindertageseinrichtungen sind 
flächensparend in das Erdgeschoss des südlichen Baukörpers, welcher den ersten Bauabschnitt 
darstellt, integriert. Ihre Außenspielflächen schließen sich nördlich an und fügen sich harmonisch in 
das Freiraumkonzept des gemeinsamen Blockinnenbereich ein. An den drei Grundstücksecken 
werden durch ein Zurückspringen der Gebäude grüne Auftaktplätze ausgebildet. Die von Südost nach 
Nordwest von IV auf VI  Geschosse ansteigende Höhenentwicklung der Gebäude ermöglicht eine 
optimale Belichtung sämtlicher Wohnungen  und reagiert zugleich auf die vorhandene 
Schallimmission. Nach Süden öffnet sich die Bebauung, so dass sich der grüne Hofraum mit dem 
benachbarten Grünraum verbindet. 
Die Baukörper werden grundsätzlich von den Straßenseiten und  - abhängig von der 
Wohnungsverteilung - über 2-4-spännige Erschließungen mit zum Teil Laubengängen erschlossen. 
Im nördlichen, vom Lärm am stärksten betroffenen Baukörper sind über alle Geschosse 
Schallschutzgrundrisse geplant und sämtliche Aufenthaltsbereiche der Wohnungen ausschließlich 
zum ruhigeren Hofraum hin orientiert. Im in den Hofraum hineinra genden Erdgeschoss des 
südwestlichen Baukörpers sind die beiden Kindertagesstätte untergebracht.  
Um eine ununterbrochene Nutzung der bestehenden Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, ist 
die Realisierung in zwei Bauabschnitten so vorgesehen, dass die bestehenden Einrichtungen erst 
abgerissen werden, wenn die neuen Kindertageseinrichtungen bereits errichtet sind. Der südwestliche 
Baukörper (Baufeld A) bildet daher den ersten Bauabschnitt. Der 2. Bauabschnitt umfasst die beiden 
Gebäude, welche entlang der Matthias -Brüggen-Straße und dem Mühlenweg die nördliche und 
östliche Raumkante (Baufeld B und C) bilden. 
Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht, die vom Ossendorfer Weg erschlossen 
und ebenfalls in zwei Bauabschnitten realisiert wird. Sie ist überwiegend unter den Gebäuden so 
angeordnet, dass der zentrale Grünbereich im Blockinneren als Gartenfläche mit Kontakt zum 
gewachsenen Boden ausgebildet werden kann . Ein Stellplatzangebot für 6 Carsharingplätze sowie 
für 2 Behindertenstellplätze für die Kindertageseinrichtungen ist oberirdisch im Bereich des 
Ossendorfer Weges vorgesehen. 
Freiraumplanerisches Konzept 
Die Baukörper strukturieren das Baufeld in drei thematische Freiräume. E in vor den Gebäuden 
umlaufender Grünstreifen bietet funktionale Flächen zur Anordnung von Eingangsbereichen, 
Fahrradständern und Müllcontainern an. In den Spitzen des dreieckigen Baufelds werden öffentliche 
Vorplätze als Beg egnungs- und Aufenthalts räume unter Baumgruppen  angeboten. Durch das 
Zurückspringen der Baukörper können in diesen Bereichen Bestandsbäume auf dem privaten 
Grundstück und im öffentlichen Straßenraum erhalten werden. Der Innenhof wird zu einem öffentlich

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zugänglichen, autofreien Freiraum mit eingestreuten  Bauminseln und Aktionsräumen entwickelt.  
Räumlich gefasst wird der begrünte Innenhof durch Bauminseln aus k leinkronigen, hoch 
aufgeasteten Bäumen.  
Die Durchwegung des Hofraums wird über die gesamte Länge von öffentlich zugänglichen, privaten 
Kleinkindspielflächen und Treffpunkten für die Bewohner begleitet. Die Außenspielflächen der 
beiden Kindertagesstätten liegen zentral im begrünten Innenhof und gliedern sich harmonisch in das 
Freiraumkonzept des Hofraums ein. Zum Schutz sind die Spielflächen durch Hecken und einen Zaun 
von der öffentlich zugänglichen Fläche abgetrennt.  
Das anfallende Niederschlagswasser von den Dachflächen und dem Innenhof wird einer 
Versickerung zugeführt. Die Versickerung erfolgt über Rigolen in Form von Sickerboxen an zwei 
Standorten im Plangebiet. Das Niderschlagswasser von Baufeld A und B wird zur zentralen 
Versickerungsanlage im Innenhof geführt. D ie Versickerungsanlage liegt zwischen den 
Tiefgaragenflächen unterhalb der Außenfläche der Kita . Das Niederschlagswasser von Baufeld C 
und t eilweise von Baufeld A wird zur zweiten Versickerungsanlage geführt. Die se befindet sich 
oberhalb der Stellplatzanlage am Ossendorfer Weg. Den Versickerungsanlagen sind 
Sedimentationsanlagen vorgelagert. 
 
6. Begründung der Planinhalte 
6.1 Art der baulichen Nutzung 
Vor dem Hintergrund eines großen Wohnraumbedarfes in Köln und als Ergänzung der 
bestehenden angrenzenden Wohnbebauung wird für das Plangebiet des Vorhaben - und 
Erschließungsplanes gemäß § 12 Abs. 3a BauGB ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Dadurch wird gegenüber dem konkreten zu 
realisierenden Vorhaben ein größeres Maß an Flexibilität gewährt, das – im Sinne eines langfristig 
gültigen Planungsrechts – durch eine Änderung des Durchführungsvertrages in Anspruch genommen 
werden kann.  
Die im Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, wie Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, 
Gartenbaubetriebe und Tankstellen (mit Mineralölstoffen) werden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO 
ausgeschlossen, da sie dem zu entwickelnden Gebietscharakter eines Wohnquartiers nicht 
entsprechen und damit eine funktionale und gestalterische Beeinträchtigung zu befürchten wäre. 
Darüber hinaus werden Tankstellen (mit Mineralölstoffen) auch aufgrund des zu erwartenden 
erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Verkehrs- / Immissionsbelastung 
ausgeschlossen.  
Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes werden für die Realisierung der 
Kindertageseinrichtungen gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 1 i.V.m. Abs. 8 und Abs. 9 BauNVO für das 
Erdgeschoss des Baufeldes A  nur Kindertageseinrichtungen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO 
zugelassen. Die Umsetzung wird im Durchführungsvertrag geregelt.  
Um sicherzustel len, dass das vereinbarte Vorhaben realisiert wird, sind im Rahmen der 
festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der 
Vorhabenträger verpflichtet. 
 
6.2 Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird gem. § 16 BauNVO  durch die überbaubaren 
Grundstücksflächen in Verbindung mit einer Grundflächenzahl (GRZ), einer Geschossflächenzahl 
(GFZ), den Zahlen der Vollgeschosse sowie den Höhen der baulichen Anlagen bestimmt.

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Im vorhabenbezogenen B ebauungsplan gem. §  12 BauGB kann auf die  Festlegung von 
Festsetzungen gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauNVO verzichtet werden, soweit die beabsichtigte 
Ausformung der Baukörper durch die überbaubare Grundstücksfläche und die Höhe der baulichen 
Anlagen eindeutig bestimmt ist  (vgl. Brügelmann-Bank, 112. EL Oktober 2019, BauGB § 12 Rn. 
154). 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 62486/02 – Ossendorfer Weg / Mühlenweg setzt eine 
durch  Baulinien und Baugrenzen eingefasste überbaubare Grundstücksfläche, eine maximal 
zulässige Anzahl an Vollgeschossen sowie die Gebäudehöhen als Höchstgrenze in Metern über 
Normalhöhennull (m ü. NHN) fest. Das Vorhaben ist hierdurch ausreichend bestimmt, sodass auf 
die Festsetzung einer Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl verzichtet wird. 
Die voraussichtlichen  Maße orientieren s ich am städtebaulichen Entwurf von Lorber Paul 
Architekten Gmbh , der im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) dargestellt und im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt wird. 
Die voraussichtliche Grundfläche des Vorhabens beträgt ca. 5.480 m². Bei einer Größe aller 
Baufelder von rund 13.500 m² innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes entspricht dies 
einer Grundflächenzahl (GRZ1) von 0,406 und einer GRZ 2 von 0,68. 
Folgende Maßnahmen werden getroffen, um die im Vergleich zur Bestandssituation erhöhte  
Versiegelung bzw. Unterbauung aus zugleichen und gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse zu 
ermöglichen sowie nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden: 
 Zur Schaffung einer hohen Freiflächenqualität bei gleichzeitiger urbaner Dichte soll der ruhende 
Verkehr überwiegend in Tiefgaragen untergebracht werden. 
 Die nicht durch Tiefgaragen unterbauten Flächen dienen als begrünter Innenhof und begrünte 
Vorgartenzonen der Wohngebäude, in dem die Wirkungspfade Boden – Mensch und Boden – 
Grundwasser gewährleistet sind. 
 Die mit der Versiegelung / Unterbauung verbundenen Nachteile werden durch die festgesetzte 
Begrünung großer Teile der Dach- und Tiefgaragenflächen gemindert. 
Die voraussichtliche Geschossfläche des Vorhabens beträgt ca. 18.930 m². Bei einer Größe aller 
Baufelder von insgesamt rund 13.500 m² innerhalb des Vorhaben - und Erschließungsplanes 
entspricht dies einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,40. 
Die voraussichtliche Geschossfläche von 18.930 m² begründet sich wie folgt: 
 Die Geschossfläche wird als ortsverträglich angesehen und entspricht der Lage des 
Plangebietes in unmittelbarer Nähe zu der dichten Bebauung der VIII-geschossigen Y-Bauten der 
Grubo GmbH. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, sind die 
planungsrechtlichen Festsetzungen eng an das konkrete Bauvorhaben geknüpft.  
 Bei der Umsetzung der planungsrechtlichen Festsetzungen werden die Anforderungen an 
gesunde Wohnverhältnisse eingehalten. Die Unterschreitung der Abstandsfläche n ist im 
Bereich der Durchgänge an der Matthias -Brüggen-Straße und dem Mühlenweg vorhanden, 
jedoch sind an diesen Stellen keine notwendigen Fenster betroffen. 
 Bei dem zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept handelt es sich um den Siegerentwurf 
einer Mehrfachbeauftragung, der als optimale städtebauliche und freiraumplanerische Lösung 
für den Standort ausgewählt worden ist und nur unmaßgeblich verändert zur Ausführung 
kommt. 
 Die Entwicklung eines urbanen und dichten Wohnquartiers auf einem gut erschlossenen 
Standort entspricht dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung.

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Für die geplante Nutzung (Wohnen und Kindertageseinrichtungen) ist eine entsprechende 
Verdichtung mit der vorliegenden geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Die durch die 
Nutzungen entstehenden verkehrlichen Belange werden geregelt. Dies beinhaltet die Unterbringung 
der Stellplätze in einer Tiefgarage, die Verortung der Ein - und Ausfahrtbereiche entlang des 
öffentlichen Straßenraumes, die St ellplatzanlage für die oberird ischen Stellplätze und die 
Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt 
bestehen nicht.  
Folgende Umstände sind geeignet, die bauliche Dichte auszugleichen: 
 Die unmittelbar östlich und westlich  angrenzenden Landschaftsschutzgebiete (L  10 - 
Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen und L  11 - Äußerer 
Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf)  stehen, auch mit ihrer kleinklimatischen 
Bedeutung, als Ausgleich zur Verfügung. 
Zusätzlich werden folgende Maßnahmen getroffen, um die Dichte auszugleichen: 
 Zur Schaffung eines wohnungsnahen Freiraums mit Spielplätzen, Aufenthaltsflächen und 
Bepflanzungen sowie zur Vermeidung der mit einer hohen Dichte verbundenen Verkehrs- und 
Immissionsbelastung wird das Quartier, mit Ausnahme einer Stellplatzfläche für ein Carsharing-
Angebot und Kitastellplätze, autofrei ausgebildet. Die Zu- / Ausfahrt der Tiefgarage ist an dem 
Eingang des Quartiers vom Ossendorfer Weg aus vorgesehen. 
 Die Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept (Erhöhung der notwendigen Fahrradabstellplätze 
und Anordnung von Carsharing-Plätzen) tragen zu einer Reduzierung des motorisierten 
Individualverkehrs (MIV) und somit zu einer Verringerung der Verkehrs- und 
Immissionsbelastung bei. 
 Die Flächen, die nicht von Gebäuden, Wegen , Spielplätzen  oder sonstigen Nebenanlagen 
überbaut sind, werden begrünt und bepflanzt. 
 Die obersten Dachflächen der Gebäude werden extensiv begrünt, was zur Reduzierung der 
Ableitmenge des Niederschlagswasser beiträgt und sich positiv auf das Kleinklima auswirkt. 
Oberhalb der Dachbegrünung sind Photovoltaikelementen möglich, sodass diese in Zukunft 
einen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Quartiers leisten können. 
 Durch die kompakte Bauweise und der überwiegend nördlichen Erschließung der Baukörper 
sind die Wohnräume nach Süden und Westen ausgerichtet. Die von Südost nach Nordwest 
ansteigende Höhenentwicklung der Gebäude  ermöglicht eine optimale Belichtung sämtlicher 
Wohnungen. 
Aus stadtplanerischer Sicht wird die geplante Nachverdichtung der bisher größtenteils wohnbaulich 
genutzten Fläche zu einer Fortentwicklung des Stadtteils Bickendorf beitragen. 
 
6.2.1 Zahl der Vollgeschosse, maximale Gebäudehöhen  
Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse dient der Steuerung des Maßes 
der baulichen Nutzung. Sie gewährleistet eine auf das Umfeld abgestimmte Höhenentwicklung und 
Gestaltung und trägt somit zu einem harmonischen Siedlungsbild bei. Es wird sichergestellt, dass sich 
die Planung in das Ortsbild sowie in die bestehenden Siedlungsstrukturen einfügt, aber auch als 
Maßnahme der Innenentwicklung den heutigen Ansprüchen an den Woh nungsmarkt entspricht. In 
diesem Zusammenhang wird a uf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes  in dem 
Allgemeinen Wohngebiet das Maß der baulichen Nutzung durch die Zahl der Vollgeschosse als 
Höchstmaß bestimmt. Das festgesetzte Höchstmaß der Vollgeschosse sichert städtebauliche

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Entwicklungsspielräume beim städtebaulichen Entwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen 
Lärmsituation. 
Das Planungskonzept sieht eine differenzierte Höhengliederung vor. Unter Berücksichtigung der 
bestehenden Lärmsituation durch die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen Mathias-Brüggen-Straße 
im Westen und Mühlenweg im Osten sowie durch die nördlich angrenzenden Gewerbebetriebe wird 
für d en nördlichen Baukörper eine fünfgeschossige Raumkante zzgl. eines sechstem Nicht -
Vollgeschoss ausgebildet. Nach Süden nimmt die Zahl der Vollgeschosse  und die maximalen 
Gebäudehöhen ab, sodass für den östlichen Baukörper vier Vollgeschosse festgesetzt werden. Der 
südwestliche Baukörper, indem die Kindertageseinrichtungen im Erdgeschoss verortet sind, wird als 
viergeschossige Bebauung zzgl. eines fünften Nicht-Vollgeschosses festgesetzt. 
Zur Ermöglichung einer einheitlichen, maßstäblichen und in die Umgebung integrierten Bebauung 
werden zusätzlich zu der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Gebäudehöhen 
als Höchstgrenze  in Metern über Normalhöhennull (m ü. NHN) festgesetzt. Dadurch wird die 
Überhöhung einzelner Gebäude vermieden und eine städtebauliche Ordnung garantiert. 
Um dem Gewerbelärm der nördlich angrenzenden Gewerbeflächen entgegenzuwirken und den 
begrünten Innenhof sowie die übrigen Wohngebäude vor Lärmimmissionen zu schützen, werden für 
das Wohngebäude in Baufeld B  zusätzlich Mindesthöhen von 67,0 m ü. NHN und 64,0 m ü. NHN 
festgesetzt. 
Mit den Festsetzungen des Vorhaben - und Erschließungsplanes ist die geplante Höhenstaffelung 
hinreichend konkretisiert, sodass eine weitere Dif ferenzierung und Detaillierung hinsichtlich der 
Gebäudehöhen und Geschossigkeiten auf Ebene des Bebauungsplanes nicht erforderlich wird. 
Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich dabei jeweils auf die auf die Oberkante der Attika.  
 
6.2.2 Technische Dachaufbauten 
Gebäudedächer dienen auch der Unterbringung einer Vielzahl von technischen Anlagen wie 
beispielsweise Lüftungs - und Kühlanlagen, Antennen, Treppenhäusern, Aufzugsüberfahrten, 
Anlagen zur Nutzung von Solarenergie. Diese Anlagen sollen im Allgemeinen Wohngebiet 
grundsätzlich zulässig sein, ohne das städtebauliche Erscheinungsbild nachhaltig zu stören. Daher 
wird festgesetzt, dass die festgesetzten Gebäudehöhen durch untergeordnete technische Anlagen 
und Gebäudeteile überschritten werden dürfen.  Das höchstzulässige Maß der Überschreitungen 
beträgt 2,00 m in der Höhe. Der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf insgesamt 
30% nicht übersteigen. Die Dachaufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der 
Gebäudeaußenwand des obersten Geschosses zurücktreten. 
Die Festsetzung  ermöglicht einen notwendigen Gestaltungsspielraum bei der Hochbauplanung, 
ohne städtebauliche Entwicklungsziele oder nachbarliche Belange zu beeinträchtigen.  
 
6.3 Abstandsflächenunterschreitung 
Für die Abstandsflächen wird gemäß Landesbauordnung 2018 NRW ein Abstandsflächenfaktor von 
0,4 H festgelegt.  
Die im städtebaulichen Konzept zur Durchwegung des Gebietes notwendigen Durchgänge zwischen 
den Baukörpern am Mühlenweg und an der Mathias -Brüggen-Straße sind aus Lärmschutzgründen 
möglichst schmal ausgebildet. Daher überlagern sich d ie Abstandsflächen der sich 
gegenüberliegenden Giebelwände im Du rchgang Matthias-Brüggen-Straße um max. 4 m und im 
Durchgang Mühlenweg um max. 3,5 m. Eine Beeinträchtigung hierdurch ist nicht zu erwarten, da es 
sich bei den Fenstern in den betroffenen Giebelwänden entweder um nicht notwendige Fenster handelt 
oder die geforderte Fensteröffnung von 1/8 der Grundfläche  über ein weiteres Fenster im

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Aufenthaltsraum gewährleistet werden kann. Über dieses weitere Fenster kann die ausreichende 
Belichtung sichergestellt und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. 
Um den Siegerentwurf mit den schmalen Zugängen zu de m Innenhof umsetzen zu können wird für 
die sogenannten Schmalseiten ein Abstandflächenfaktor mit 0,25 H festgesetzt. Die Abstandfläche 
muss mindestens 2,5 m betragen, um so einen aus Brandschutzgründen notwendigen 
Mindestabstand von 5,0 m sicherzustellen. Darüber hi naus erfolgt die Festsetzung, dass in diesen 
Bereichen notwendige Fenster zu Aufenthaltsräumen gemäß der BauO NRW nicht errichtet werden 
dürfen, um angemessene Sozialabstände zwischen Fenstern zu Aufenthaltsräumen nicht zu 
unterschreiten. 
Insgesamt entspri cht die Planung den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es wird der 
Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung gegeben. Die Deckung des Wohnraumbedarfs 
erfordert die vorgesehene Dichte der Bebauung. 
 
6.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
Bauweise 
Im Allgemeinen Wohngebiet erfolgt die Festsetzung einer abweichenden Bauweise. Es wird keine 
geschlossene Bauweise festgesetzt, da dies erfordert , dass ein Grundstück ohne seitlichen 
Grenzabstand von einer seitlichen Grundstücksgrenze bis zur anderen seitlichen Grundstücksgrenze 
bebaut werden muss. Zudem wird keine offene Bauweise festgesetzt, da die zulässige Maximallänge 
der in der offenen Bauweise errichteten Hausformen durch die in den Baufeldern A -C errichteten 
Baukörper überschritten wird. Durch die Festsetzung der abweichenden Bauweise  wird dem 
städtebaulichen Entwurf Rechnung getragen, um ein Quartier mit einem urbanen Charakter zu 
schaffen.  
Überbaubare Grundstücksflächen 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und Baugrenzen definiert.  
Die Baugrenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes orientieren sich dabei am Vorhaben- und 
Erschließungsplan, sodass einerseits die geplante Bebauung innerhalb der festgesetzten Baugrenzen 
realisiert werden kann und andererseits über den Vorhabenbezug hinaus ein gewisses Maß an 
Flexibilität bei der Ausformung der Gebäude ermöglicht werden kann. Diese werden in Anlehnung 
an den Vorhaben - und Erschließungsplan  mit einem Puffer von ca. 0,50 m entlang der  
Gebäudekanten festgesetzt. 
Im nördlichen Teilbereich des Baufeldes B wird die überbaubare Grundstücksfläche mit Baulinien 
festgesetzt. Durch die Festsetzung der Baulinien wird sichergestellt, dass die für den Lärmschutz 
notwendigen Gebäude auch an den in das Lärmschutzkonzept eingestellten Lagen errichtet werden.  
Durch den Ausschluss von öffenbaren Fenster an diesen Fassaden wird sichergestellt, dass keine 
Immissionsorte im Sinne der TA Lärm entstehen, an denen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 
zu beachten wären. 
An der östlichen Spitze der überbaubaren Grundstücksfläch e von Baufeld B wird die parallel zum 
Mühlenweg verlaufende Baulinie in südöstlicher Richtung durch eine Baugrenze um 50 cm 
verlängert. Durch diese Verlängerung wird für den Bau der rechtwinklig hierzu verlaufenden 
Gebäudewand im Durchgang ein Puffer von 0 ,50 m für ein gewisses Maß an Flexibilität bei der 
Ausformung der Gebäude ermöglicht. 
Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen 
Für die Baulinien und Baugrenzen werden einzelne Ausnahmen festgesetzt. Durch die Ausnahmen 
werden die Überschreitungen der Baulinien und Baugrenzen für bestimmte bauliche Elemente

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ermöglicht, um einen gewissen Gestaltungsspielraum zu eröffnen, ohne die Zielsetzungen des 
Vorhaben- und Erschließungsplans in Frage zu stellen. 
Aufweitungen des Laubengangs im Baufeld B 
Es wird fest gesetzt, dass Überschreitungen der mit „a“ gekennzeichneten Baulinie  durch 
Aufweitungen des Laubengangs (vorspringende Fensterelemente) um bis zu 0,50 m zulässig sind. 
Durch diese Festsetzungen soll ermöglicht werden,  dass die Laubengänge durch attraktive 
Aufenthaltsbereiche ergänzt werden und somit zusätzliche Wohnqualität für die Wohnungen im 
nördlichen Baukörper B geschaffen werden. Zudem wird eine abwechslungsreiche und attraktive 
Fassadengestaltung ermöglicht. Eine negative Auswirkung auf die angrenzen den Bereiche ist 
dadurch nicht zu erwarten. 
Die Aufweitungen sind in Ihrer Breite und in Ihrem Flächenanteil an der Fassade begrenzt. Hierduch 
wird die Überschreitung so gering wie möglich gehalten. 
Hauseingänge 
Überschreitungen der Baulinien und Baugrenzen durch einseitige Wandscheiben und Vordächer um 
bis zu 1,50 m sind zulässig, um Überdachungen der Hauseingänge  in einer vertretbaren 
Größenordnung zu ermöglichen. 
 
6.5 Nebenanlagen 
Nebenanlagen 
Um eine gute Nutzbarkeit des Innenhofes und der Grundstücke zu unterstützen und eine 
Übermöblierung zu verhindern, sind Nebenanlagen nur auf den dafür festgesetzten Flächen 
zulässig. Hiervon ausgenommen sind nur Abstellplätze für Fahrräder, Abfallbehälter, oberirdische 
Belüftungseinrichtungen für Tiefgaragen. Darüber hinaus sind weitere Nebenanlagen 
ausgeschlossen. 
Stellplätze und Tiefgaragen 
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden Flächen für Nebenanlagen ( Tiefgarage sowie 
Stellplätze für Carsharing und Kita) festgesetzt, sodass mit der Anordnung der Nebenanlagen eine 
geordnete städtebauliche Quartiersstruktur gewährleistet wird. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen 
richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der Baunutzungsverordnung.  
Für die Aufrechterhaltung eines attraktiven Wohnquartiers mit Kindertageseinrichtungen wird das 
Quartier weitgehend autofrei gestaltet. Der ruhende Verkehr wird dabei entsprechend des 
Vorhaben- und Erschließungsplanes überwiegend unterirdisch in einer Ti efgarage und einer 
oberirdischen Stellplatzanlage  organisiert. Daher sind Stellplätze für Pkw und motorisierte 
Zweiräder ausschließlich in Tiefgaragen (TGa) und innerhalb der mit „St Carsharing + Kita“ 
gekennzeichneten Fläche zulässig.  
Die mit „ St Carshar ing + Kita“ gekennzeichneten Stellplätze stehen zum einen den 
Kindertageseinrichtungen und zum anderen den Bewohnern des Quartiers zur Verfügung. Die 
Stellplatzanlage wird im Nahbereich der Kindertageseinrichtung zugeordnet und deckt den Bedarf 
an notwendigen barrierefreien Stellplätzen der Kita ab. 
Zusätzlich soll mit dem Carsharing -Angebot für die Bewohner des Quartiers eine Alternative zum 
eigenen Auro ermöglicht werden.  
In der Tiefgarage sind auch Lager -, Technik - und Nebenräume sowie Fahrradabstellplätze 
zulässig, um die notwendigen Räume für Technik und Lager, notwendige Fahrradabstellplätze

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sowie gegebenenfalls E-Ladestation für Besucherstellplätze zu ermöglichen.  
Innerhalb der mit „St Carsharing + Kita“ gekennzeichneten Fläche ist zudem eine P ackstation in 
einer angemessenen Größenordnung (maximale Grundfläche 5,00 m²) zulässig. 
Überschreitung der Umgrenzungslinie für Tiefgaragen 
Überschreitungen der festgesetzten Umg renzungslinien für Tiefgaragen durch unterirdische 
Belüftungseinrichtungen der Tiefgarage um bis zu 1,0 m sind zulässig. Dadurch werden die für die 
Kellerräume und Tiefgaragen erforderlichen Belüftungseinrichtungen ermöglicht, die in der Regel 
als Lichtschächte vor den TG-Außenwänden und somit außerhalb der Tiefgarage liegen.  
Oberirdische Belüftungseinrichtungen 
Oberirdische Belüftungseinrichtungen werden bis zu einer bestimmten Höhe und Ausdehnung 
zugelassen, um einen notwendigen Spielraum bei der Integration in die Freianlagengestaltung 
(Sitzbänke o.ä.) zu ermöglichen ohne die städtebauliche Ordnung zu gefährden.  
 
6.6 Erschließung 
6.6.1 Äußere Erschließung 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt weiterhin über die Straßen Mathias -Brüggen-
Straße, Ossendorfer Weg und Mühlenweg. Über diese Straßen ist das Plangebiet gut an das 
örtliche und überörtliche Straßennetz angebunden. 
Ein- und Ausfahrtsbereiche: 
Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie der oberirdischen Stellplätze („St Carsharing + Kita“) von 
beziehungsweise zur öffentlichen Verkehrsfläche (Ossendorfer Weg) sind ausschließlich innerhalb 
der dafür festgesetzten Bereiche zulässig. Dadurch soll, neben der notwendigen 
Erschließungsfunktion, eine möglichst attraktive Gestaltung des Quartierseing angs am 
Ossendorfer Weg ermöglicht und eine übermäßige Belastung des öffentlichen Straßenraums durch 
weitere Ein- und Ausfahrten an anderen Stellen verhindert werden. Feuerwehrzufahrten sind von 
den festgesetzten Ein- und Ausfahrtbereichen nicht berührt. 
 
6.6.2 Ruhender Verkehr 
Für die Umsetzung eines autofreien Quartiers wird d er ruhende Verkehr überwiegend unterirdisch 
in einer Tiefgarage organisiert. Oberirdisch ist der ruhende Verkehr nur innerhalb der festgesetzten 
Fläche „St Carsharing + Kita“ angeordnet.  
Für das Plangebiet besteht die Möglichkeit, eine Stellplatzreduzierung von 20 % entsprechend § 
48 BauO NRW durch die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes im Baugenehmigungsverfahren bei 
der Ermittlung der notwendigen Stellplätze anzunehmen. 
Im Verkehrsgutachten ist der Stellplatzbedarf auf der Grundlage der BauO NRW 2018 für die 
Nutzungen Wohnen und Kindertagesstätte ermittelt worden. Demnach sind für die Nutzungen 
Wohnen und Kita insgesamt 167 Stellplätze nachzuweisen. Bei Anwend ung des um 20 % 
reduzierten Stellplatzschlüssels besteht für das Wohnen ein Bedarf an 129 Stellplätzen und für die 
Kindertagesstätte ein Bedarf an 5 Stellplätzen. In Summe sind dies 134 Stellplätze.  
Der reduzierte Schlüssel findet Anwendung, wenn die Maßn ahmen des Mobilitätskonzeptes 
umgesetzt werden.

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Die Planung sieht die Unterbringung von 135 Stellplätzen in der Tiefgarage vor. Zusätzlich werden 
8 Stellplätze in einer oberirdischen Stellplatzanlage untergebracht. Sechs dieser Stellplätze sind 
der Unterbringung von Carsharing-Angeboten vorbehalten. Die zwei weiteren Stellplätze sind der 
Kindertagesstätte zugeordnet und werden barrierefrei ausgestaltet.  
Stellplätze Hol- und Bringverkehr 
Die Unterbringung der 6 notwendigen Stellplätze für den Hol - und Bringv erkehr der 
Kindertageseinrichtungen ist innerhalb  der Matthias-Brüggen-Straße vorgesehen. Die Stellplätze 
werden als Verke hrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Flächen für das Parken von 
Fahrzeugen“ festgesetzt. Sie liegen in unmittelbarer Nähe zu der Ver kehrsinsel an der Kreuzung 
Matthias-Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg und sollen während der Hol - und Bringzeiten  den 
Eltern der Kinder zur Verfügung stehen. 
Fahrradabstellplätze  
Den Vorgaben des unten genannten Mobilitätskonzeptes gemäß sieht die Planung zur 
Unterbringung von Fahrrädern diebstahlsichere, größtenteils wettergeschützte und gut zugängliche 
Radabstellanlagen für die Bewohnerinnen und Bewohner in den Tiefgaragen sowie an den 
oberirdischen Fahrradabstellplätzen an den Hauseingängen in Form von Bügeln vor.  
Für die Besucher der Kindertageseinrichtung werden oberirdische Fahrradabstellplätze 
vorgesehen.  
Die Anzahl der Fahrradabstellplätze richtet sich nach der Richtzahlenliste für den Stellplatzbedarf 
in NRW (BauO NRW 2018). Demnach sind für die Nutzungen Wohnen und Kindertagesstätte 
insgesamt 366 Fahrradstellplätze nachzuweisen.  
Zur gezielten Förderung des Radverkehrs liegt der Planung eine um den Faktor 1,3 erhöhte 
Richtzahl zugrunde. Hieraus resultier t ein Bedarf von ca. 477 Fahrradstellplätzen für das gesamte 
Plangebiet. Ein großer Teil dieser Fahrradabstellplätze, ca. 370 Stück, wird in den Tiefgaragen und 
nur ein kleiner Anteil, ca. 110 Stück, oberirdisch realisiert. Hierdurch soll die Freiraumquali tät 
gewährleistet bleiben. 
 
6.6.3 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
Um die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit für Radfahrer des begrünten Innenhofs inklusive der 
Kinderspielplätze zu gewährleisten, wird für diese Flächen ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten 
der Allgemeinheit festgesetzt (G+R). 
 
6.6.4 Verkehrsuntersuchung 
Der Verkehr und seine Auswirkungen wurden im Rahmen des Verkehrsgutachtens durch die 
Brenner Bernard Ingenieure GmbH von Januar 2020 untersucht. Darin wurde das aufgrund des 
geplanten Bauvorhabens entstehende  Verkehrsaufkommen in der Größenordnung von 
zusätzlichen 382 Kfz-Fahrten am Tag ermittelt.  
Für die Verkehrsumlegung der prognostizierten Neuverkehre wurde zunächst die räumliche 
Verteilung des induzierten Verkehrs abgeschätzt. Dies  erfolgte auf Grundlage der durchgeführten 
Verkehrserhebung an den angrenzenden Knotenpunkten. Daraus resultiert eine durchschnittliche 
prozentuale Verteilung des Neuverkehrs. 
In einer  Schwachstellenanalyse (Nachweis der verkehrlichen Leistungsfähigkeit) wurden die 
Knotenpunkte KP 01: Matthias -Brüggen-Straße / Mühlenweg und der Knotenpunkt KP 02:

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Matthias-Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg untersucht. A n dem Knotenpunkt KP 02: Matthias -
Brüggen-Straße / Ossendorfer Weg wurde ein leistungsfähige r Verkehrsablauf sowohl in der 
Morgen- als auch in der Abendspitze ermittelt werden.  
Der Knotenpunkt KP01 : Matthias-Brüggen-Straße / Mühlenweg wird im Bestand mit der 
Qualitätsstufe E (die Qualitätsstufen sind von A bis F gekennzeichnet, A: beste Qualität, F: 
schlechteste Qualität) bewertet. Der westliche Knotenarm des Mühlenwegs weist im 
Mischfahrstreifen einen starken Rückstau von bis zu 111m (rechnerisch nach HBS) und eine 
mittlere Wartezeit von ca. 83 Sekunden auf. Dieser Rückstau konnte bei einer 
Verkehrsbeobachtung bestätigt werden. Die Hauptrichtung der Mathias -Brüggen-Straße ist 
mindestens mit der Qualitätsstufe C zu bewerten.  Da der Knotenpunkt im Bestand bereits nicht 
leistungsfähig ist, muss eine signaltechnische Anpassung am Signalprogramm vorgenommen 
werden, um einen leistungsfähigen Verkehrsfluss (Qualitätsstufe D) nachweisen zu können. Die 
Hauptrichtung ist weiterhin mit der Qualitätsstufe C zu bewerten.  
Mobilitätskonzept  
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kann bei Planvorhaben entsprechend der 
Regelung „Mögliche Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher ÖPNV -Erschließung“ 
(Stadtentwicklungsausschuss (StEA) vom 18.09.2003 - letzte Aktualisierung 01.07.2011) für eine 
Reduktion der benötigten Stellplatzzahl im Plangebiet herangezogen werden. A ufgrund des 
abnehmenden Nutzens eines Autos bei steigender Erschließung durch den öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV) kann die Zahl der Stellplätze daraufhin gesenkt werden. Aufgrund 
der nur als ausreichend zu bewerteten Anbindung an den öffentlichen Pe rsonennahverkehr 
(ÖPNV) wird für das Planvorhaben Ossendorfer Weg / Mühlenweg kein Reduktionsfaktor bei der 
Stellplatzberechnung angesetzt. 
Durch das Amt für Straßen - und Verkehrsentwicklung wurde eine Reduzierung des 
Stellplatzbedarfes in Aussicht gestell t, wenn örtliche Maßnahmen (wie zum Beispiel eine 
Carsharing-Station oder eine erhöhte Stellplatzanzahl an Fahrrädern) im Rahmen eines 
Mobilitätskonzeptes aufgezeigt und realisiert werden.  
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung der  Brenner Bernard 
Ingenieure GmbH ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Die darin vorgesehenen Maßnahmen (eine 
Carsharing-Station, Verknüpfung von Verkehrsmitteln, erhöhte Stellplatzanzahl an Fahrrädern, 
Unterstützung von Rad- und Fußgängerverkehr) in Verbindung mit der vorhandenen Raumstruktur 
(verdichteter, nutzungsdurchmischter Stadtraum) führen zu einer Verringerung des Bedarfs an 
privaten Pkws bei der Bewohnerschaft.  
Es wird angenommen, dass eine Vielzahl derjenigen, die den eigenen Pkw nur zu besonderen 
Wegezwecken und Motiven nutzen, diesen bei dem Vorhandensein eines wohnungsnahen 
Carsharing-Angebotes abschaffen. Somit ist – neben Handlungsmaßnahmen im Bereich des Fuß- 
und Radverkehrs durch sichere und komfortable Fahrradabstellplätze – die Verfügbarkei t eines 
fußläufig erreichbaren Carsharing -Angebotes von besonderer Bedeutung für das Erfordernis 
privater Pkw -Stellplätze und entsprechend für die Herleitung des Stellplatznachweises. Es lässt 
sich statistisch ableiten, dass ein Carsharing -Fahrzeug etwa 8 bis 10 private Pkw ersetzen kann. 
Die geplanten 6 oberirdischen Carsharing-Stellplätze, die zeitlich uneingeschränkt zur Nutzung zur 
Verfügung stehen, werden somit 48 bis 60 private Pkw -Stellplätze ersetzen. Sie werden auf der 
Stellplatzfläche am Ossendorfer Weg festgesetzt. 
Durch konsequente Umsetzung der folgenden Maßnahmen, wie  
 die Förderung der Nahmobilität durch Unterstützung des Rad - und Fußgängerv erkehrs 
(Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Planung von Außenanlagen, Installation von 
geeigneten Fahrradabstellanlagen (z.T. auch wettergeschützt in den Tiefgaragen), Bereitstellung

19/43 
von Fahrradabstellanlagen für Sonderfahrräder, Vereinbarung mit Anbieter zum Ausbau eines 
Mobilitätsangebotes von stationsbasiertem Bikesharing, Angebot von Fahrradleasing), 
 die Errichtung einer erhöhten Stellplatzanzahl für Fahrräder, 
 die Einrichtung einer Carsharing-Station 
 sowie die dadurch ermöglichte Multimodalität bzw. Intermodalität (damit ist eine Verknüpfung 
mehrerer Verkehrsmittel untereinander, hier also die Verknüpfung von Carsharing -Station mit 
Fahrradabstellanlagen und einer ÖPNV-Haltestelle gemeint) 
wird eine Reduktion der erford erlichen Stellplatzzahl um 20 % aus verkehrsgutachterlicher Sicht 
als angemessen bewertet. Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen wird im 
Durchführungsvertrag geregelt. 
Stellplatzreduzierung 
Es ist zu erwarten, dass die angestrebte Förderung des Umwelt verbundes eine positive Wirkung 
auf den Modal-Split sowie den Stellplatzschlüssel entfaltet. Dementsprechend wird erwartet, dass 
durch eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept das 
Verkehrsaufkommen, welches durch die Bewohnerschaf t, Beschäftigten und Besuchenden 
verursacht wird, reduziert werden kann. Es ist anzunehmen, dass sich entsprechende Anteile auf 
den Umweltverbund verlagern. Die Bewohnerinnen und Bewohner profitieren in vollem Umfang 
von den Handlungsmaßnahmen im Rahmen de s Mobilitätskonzeptes. Daher wird in Ihrem 
Mobilitätsverhalten eine größere Wirkung angenommen. 
Es ist zu erwarten, dass die Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes aufgrund des 
reduzierten MIV -Anteils auch zu einem verringerten Stellplatzbedarf b ei den Nutzern des 
Plangebietes führt. Zudem kann sie zum Verzicht auf einen eigenen Pkw bei der Bewohnerschaft 
beitragen. Entsprechend ist zu begründen, dass der von der Stadt Köln geforderte 
Stellplatzschlüssel, bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen z u reduzieren ist. Die 
Umsetzung bzw. Realisierung der Maßnahmen ist im Durchführungsvertrag zwischen der 
Vorhabenträgerin und der Stadt Köln zu sichern. 
Die nachfolgend aufgeführten Abschläge können dabei aus verkehrsplanerischer Sicht 
berücksichtigt werden, sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden:  
• Förderung des Radverkehrs: 5 % 
• Förderung des Carsharings: 10 % 
• Sonstige Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes: 5 % 
In der Summe ergibt sich demnach bei Berücksichtigung und Umsetzung aller aufgeführten 
Handlungsmaßnahmen ein Abschlag von 20 % auf die Stellplatzherstellung.  
 
6.6.5 Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche 
Die mit der Feuerwehr abgestimmten Bewegungs- und Aufstellflächen sind in dem Vorhaben - und 
Erschließungsplan dargestellt. Sie liegen teilweise in den privaten Erschließungsflächen  und 
teilweise im öffentlichen Straßenraum.  
Begrünungen im Bereich notwendiger Flächen für die Feuerwehr werde n so angelegt, dass die 
Flächen für die Feuerwehr nicht eingeschränkt werden. Zur besseren Orientierung der Aufstellflächen 
und Zufahrten wird in Abstimmung mit der Feuerwehr, Abteilung Gefahrenschutz, an der Zufahrt zum 
Plangebiet ein Orientierungsplan aufgestellt.

20/43 
6.7 Technische Infrastruktur 
Die Versorgung des Plangebietes mit Wärme, Wasser und Strom wird aus den vorhandenen 
Leitungen der Rheinenergie AG über die Anschlüsse im Umfeld erfolgen.  
Die Entwässerung des Schmutzwassers wird durch den Anschluss an das Mischwasserkanalnetz 
der Städtentwässerungsbetriebe (StEB) sichergestellt.  
Entwässerungs- und Versickerungskonzept 
Da nur ca. 30% des Niederschlagwassers von dem Mischwasserkanal der StEB aufgenommen 
werden kann, wurde ein Entwä sserungskonzept erstellt. Demnach wird das  anfallende 
Oberflächenwasser von den überwiegenden Dachflächen und dem Innenhof einer Versickerung 
zugeführt. Die Versickerung erfolgt an zwei Standorten im Plangebiet in Form von Sickerboxen. Das 
Oberflächenwasser von Baufeld A und B wird über Rigolen zur zentralen Versickerungsanlage im 
Innenhof geführt. Die Versickerungsanlage liegt zwischen den Tiefgaragenflächen unterhalb der 
Außenfläche der Kita und hat ein Volumen von ca. 77 m³.  
Das anfallende Oberflächenwasser von Baufeld C und teilweise von Baufeld A wird ebenfalls über 
Rigolen zur zweiten Versickerungsanlage geführt. Die zweite Versickerungsanlage befindet sich 
oberhalb der Stellplatzanlage am Ossendorfer Weg und hat ein Volumen von ca. 24 m³. Den 
Versickerungsanlagen sind Sedimentationsanlagen vorgelagert.  
Das Niederschlagswasser einiger weniger Dachflächen wird in das M ischwasserkanalnetz 
abgeleitet. 
Starkregenereignis 
Aufgrund der immer öfter auftretenden Überflutungen und Überstaueffekten nach Intensiv - oder 
Starkregenereignissen sind zum Schutz und der Risikovorsorge von Gebäuden und 
Infrastrukturelementen der Erschließung entsprechende Vorkehrungen zu treffen.  
Gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) besteht 
für das Grundstück kein potentielles Überflutungsrisiko. Einzig auf Höhe der Tiefgarageneinfahrt am 
Ossendorfer Weg besteht bereits ab einem 20-jährlichen Ereignis ein potentielles Überflutungsrisiko 
bei Starkregenereignissen , da das Oberflächenwasser zum nächstgelegenen Tiefpunkt an der 
Kreuzung Ossendorfer Weg / Matthias-Brüggen-Straße fließt. Diesem potentiellen Überflutungsrisiko 
wird mit einer baulichen Überhöhung der Tiefgaragenzufahrt entgegengewirkt. 
Das Risiko bei einem Starkregenereignis wurde  erkannt und ein entsprechender Hinweis im 
Bebauungsplan festgesetzt. Im Baugenehmigungsverfahren wird zudem ein  Überflutungsnachweis 
erstellt. 
Trafostationen 
Für die Versorgung des Plangebietes sind neue Trafostationen erforderlich. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedarfsabschätzung der Stromnetzstationen (Trafostationen) 
auf einer Prognose anhand des durchschnittlichen Verbraucherverhaltens und des anzunehmenden 
Elektrifizierungsgrads der Gebäudetechnik sowie auf einer Annahme i n Bezug auf die Ausstattung 
mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge basiert. Aufgrund der Entwicklung der Elektromobilität 
und der Änderung anderer Rahmenbedingungen werden Aussagen bezüglich der erforderlichen 
Trafostationen erschwert. 
Die Menge der ta tsächlich benötigten Stromnetzstationen kann daher von der prognostizierten 
Anzahl abweichen.  Abhängig von der technischen Gebäudeausrüstung (inkl. E -
Mobilitätsladeinfrastruktur) können zusätzliche Standorte für Stromnetzstationen erforderlich werden

21/43 
und sich auch gegebenenfalls erst in Zukunft durch technische Entwicklungen neu ergeben. 
Unabhängig von der endgültigen Anzahl der Trafostationen, wird der zeichnerisch festgesetzte 
Standort an der südlichen Stellplatzanlage am Ossendorfer Weg benötigt. Dieser Standort ist bereits 
von der Rheinenergie AG genehmigt worden und berücksichtigt die notwendigen Mindestabstände 
von 10 m zu den Kindertagesstätten und von 3-4 m zur Wohnbebauung. Bei weiteren erforderlichen 
Trafostationen werden die genauen Standorte im Rahmen späterer Ab stimmungen zur 
Verwirklichung der städtebaulichen Maßnahmen festgelegt (z.B. im Wege einer Planvereinbarung). 
Müllentsorgung 
Das Plangebiet kann über die drei umliegenden öffentlichen Straßen (Mühlenweg, Ossendorfer Weg 
und Mathias -Brüggen-Straße) von der Müllabfuhr angefahren werden. Die Abfallbehälter werden 
oberirdisch dezentral in Abfallbehälter und/oder im Unterflursystem im Bereich der Eingänge - für die 
Müllabfuhr gut erreichbar - untergebracht.  
 
6.8 Soziale Infrastruktur / Öffentliche Grünfläche 
Für das Vorhaben mit 191 Wohneinheiten kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) 
in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Hierfür ist nur die G eschossfläche (GF) Wohnen 
maßgeblich, die durch das Bebauungsplanverfahren  neu geschaffen wird. Das heißt, erfolgt auf 
Grundlage der Planung eine Nachverdichtung oder ‚Abriss und  Neubau‘, so wird die im Vergleich 
zum heutigen Bestand zusätzliche Geschossflächen ( GF) Wohnen für die Einschätzung  
herangezogen.  
Im Bestand befinden sic h 59 Wohnungen innerhalb des Plangebietes. Durch das Planvorhaben 
werden 191 Wohneinheiten errichtet, so dass sich die Zahl der Wohnungen im Vergleich zum Bestand 
um 132 Wohnungen erhöht. 
Kindertageseinrichtung 
Im südwestlichen Baukörper A sind die drei- und fünfgruppige Kindertagesstätte (Kita) verortet. Die 
dreigruppige Kita wird ca. 60 Kindern Platz bieten und eine Nutzfläche von ca. 700 m² vorweisen. Die 
fünfgruppige Kita ist für ca. 100 Kinder mit einer Nutzfläche von ca. 1.100 m² gepla nt. Das 
Außengelände der beiden Kindertagesstätten, welche s Spielbereiche für die unterschiedlichen 
Altersgruppen bietet, ist insgesamt ca. 1.860 m² groß. 
Durch die Realisierung zweier Kindertagesstätten werden die bisher bestehenden Kindertagesstätten 
um eine Gruppe erweitert und dadurch zusätzliche Kindertagesplätze geschaffen, die zur Versorgung 
der angrenzenden Wohnquartiere vorgesehen sind. 
Schulentwicklung 
Im Rahmen des vorliegenden Entwurfs ist bei einem Wohnbaupotential von 191 Wohneinheiten unter 
Anwendung des modifizierten Verfahrens zur Prognose der Belegung je Wohneinheit mit 2,47 
Bewohnern von 11 zusätzlichen Schülerinnen bzw. Schülern je Jahrgangsstufe im Primarbereich und 
6 zusätzlichen Schülerinnen bzw. Schülern je Jahrgangsstufe in d er Sekundarstufe I auszugehen.  
Die dem Plangebiet nächstgelegenen Grundschulen verschiedener Schulart sind die GGS und KGS 
Erlenweg in Bickendorf.  
Unter Berücksichtigung der o.g. neuen 191 Wohneinheiten (WE) und der weiteren Planungskonzepte 
im Stadtteil Bickendorf (Häuschensweg 171 WE und Rochusstraße 12 Reihenhäuser) werden in den 
nächsten Jahren schätzungsweise 25 zusätzliche Schülerplätze im Stadtteil Bickendorf benötigt. 
Kapazitäten in dieser Höhe sind in beiden Grundschulen am Standort Erlenweg mittelfristig nicht

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mehr gegeben.  Bei Umsetzung der Grundschule am Butzweilerhof (Butzweilerhofallee) können 
jedoch mittel- bis langfristig voraussichtlich ausreichende Grundschulplätze für Bickendorf 
vorgehalten werden. 
Öffentliche Spielplatzflächen 
Im Plangebiet wird keine öffentliche Spielplatzfläche realisiert. Der ermittelte Mehrbedarf im 
Angebotssegment öffentlicher Spielplatz  von ca. 600 m², welcher durch die neu errichteten 132 
Wohneinheiten entsteht, wird in Absprache mit der Stadt Köln durch eine angemessene qualitative 
Aufbesserung der im Umfeld gelegenen Spielplatzflächen ausgeglichen. Die Aufwertung erfolgt auf 
Grundlage des ermittelten Kostenrahmens (Fläche in m² x 170 € zzgl. MwSt.). 
Zur Bewertung des vorhandenen Spielangebotes der bestehenden Spielplätze hat das Büro scape 
Landschaftsarchitekten das Konzept „playOSS“ erarbeitet, welches die verschiedenen Spielflächen 
in der Nachbarschaft des Planvorhabens verknüpft. Zudem beinhaltet das Konzept Maßnahmen 
zum Erhalt der bestehenden Spielflächen und zur Erweiterung des Spielangebots für Jugendliche 
und Kinder ab 12 Jahre.  
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Ossendorfer Weg / Mühlenweg“ wird ein Teil dieses 
Konzeptes durch die Vorhabenträgerin umgesetzt. Der Kostenrahmen und d ie Umsetzung durch 
die Vorhabenträgerin werden im Durchführungsvertrag geregelt. 
Private Spielplatzflächen 
Für die Bewohner des Plangebietes sind die nach Spielplatzsatzung der Stadt Köln zu errichtenden 
privaten Spielflächen für Kleinkinder – verteilt über das Plangebiet – im Nahbereich der 
Wohngebäude vorgesehen  und barrierefrei zugängig.  Sie entstehen in einer gemeinsamen 
Gestaltungssprache und bilden so eine zusammenhängende Spiellandschaft, die aufgrund der 
Autofreiheit des Quartiers eine sichere Bewegung der Kinder im Quartier gewährleistet.  
Öffentliche Grünfläche 
Der durch das vorliegende Vorhaben ermittelte ursächliche Mehrbedarf von 2.963 m² öffentlicher 
Grünfläche kann zu einem Teil innerhalb des Plangebietes realisiert werden. Insgesamt werden von 
der Vorhabenträgerin ca. 2.450 m² öffentlich zugängliche Grünfläche und somit ca. 500 m² weniger 
als gefordert, realisiert. Die Unterdeckung wird durch eine Ausgleichszahlung in angemessener Höhe 
kompensiert. Die Höhe berechnet sich aufgrund der Angaben im Kooperativen Baulandmodell 
(Fläche in m² x 30  € zzgl. MwSt.). Mit Hilfe dieser Mittel  sollen die angrenzenden öffentlichen 
Grünflächen Mühlenweg / Ossendorfer Weg durch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch 
Wegebau und das Aufstellen von Bänken aufgewertet werden. 
 
6.9 Immissionschutzbezogene Festsetzungen 
Das Plangebiet ist durch Straßen - und Schienenverkehr sowie Gewerbelärm erheblich vorbelas -
tet. In einer schalltechnischen Untersuchung (ADU Cologne Institut für Immissionsschutz GmbH – 
Stand: November 2020) wurden die auf das Plangebiet einwirkenden bzw. von diesem 
ausgehenden Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen untersucht und bewertet.  
Verkehrslärm 
Das Plangebiet ist von den öffentlichen Straßen Mühlenweg, Matthias -Brüggen-Straße und 
Ossendorfer Weg umgeben. Von diesen Straßen und den untergeordneten Straßen in der näheren 
Umgebung wirken Lärmimmissionen auf das Plangebiet ein. Östlich des Plangebi etes verläuft 
zudem der Streckenabschnitt 9604 der Deutschen Bahn AG, der vom Güterverkehr genutzt wird

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und südlich in einem Rangierbahnhof en det. Die Beurteilungspegel der Immissionen aus dem 
öffentlichen Straßen - und Schienenverkehr, die auf das Plangebi et einwirken, überschreiten die 
Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) im Tageszeitraum 
maximal um 15 dB und von 45 dB(A) im Nachtzeitraum um maximal 15 dB. 
Um den Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen gewährleisten zu können, sind im 
Bebauungsplan Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen a n Außenbauteilen gem. §  9 Abs.  1 
Nr. 24 BauGB getroffen worden. Diese Festsetzungen umfassen unter anderem passive 
Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen, die Sicherstellung einer 
fensterunabhängigen Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige 
Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und Türen, sowie Schallschutzmaßnahmen für 
Terrassen, Balkone und Loggien an Fassaden mit einem Gesamtbeurte ilungspegel aus dem 
Verkehr > 62 dB(A) im Tagzeitraum. 
In der Planzeichnung des Bebauungsplans sind die Lärmpegelbereiche der freien Schallausbreitung 
ohne Baukörper dargestellt. Durch die Neuplanung und die damit verbundene Eigenabschirmung 
der Gebäude ve rändern sich die Lärmpegelbereiche entlang der Fassaden, insbesondere in den 
Innenhöfen. Daher wird die Möglichkeit zur Minderung der Schallschutzmaßnahmen eingeräumt, 
wenn im Baugenehmigungsverfahren niedrigere maßgebliche Außenlärmpegel bzw. 
Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden. 
Die Planbebauung soll in zwei Bauabschnitten (BA 1 un d BA 2) zeitlich hintereinander errichtet 
werden. Durch d ie erst im zweiten Bauabschnitt zu errichtenden Baukörper B und C , ist die zum 
Inneren des Planungsgeländes gelegene Freifläche des ersten Bauabschnittes und des Baukörpers 
A, die zum Teil von der KITA genutzt wird, höheren Pegeln aus dem Verkehrslärm ausgesetzt. Um 
im ersten Bauabschnitt den Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen gewährleisten  zu können, 
wird temporär eine Abschirmung mit einer Mindesthöhe von 2,6 m und einem Schalldämmmaß von 
mindestens 20 dB(A) festgesetzt. Durch die festgesetzte Abschirmung werden die Pegel des 
dominierenden Straßenverkehrslärms tags für Allgemeine Wohngebie te (WA) vermindert . Damit 
liegen die zu erwartenden Beurteilungspegel tags unter 55 dB(A). 
Gewerbelärm 
Die Lärmsituation bezüglich des bestehenden Gewerbelärms wird durch die Gewerbflächen Nord 
und Ost sowie den Stellplätzen des Kindergartens und der Kita, welche westlich vom Plangebiet 
liegen, bestimmt. In den Gewerbeflächen Nord ist unter anderem die Colonia Gmbh & Co. KG. 
angesiedelt. Auf dem Grundstück der Colonia GmbH & co. KG. befinden sich mehrere Werkhallen, 
eine Tankstelle, eine Betriebswohnu ng sowie Park - und Abstellflächen. Nördlich davon befinden 
sich weitere gewerblich genutzte Flächen. Die Gewerbefläche Ost stellt aktuell eine Freifläche 
neben der Colonia GmbH & Co. KG. dar und bietet eine mögliche Erweiterungsfläche des 
Gewerbebetriebes. Westlich des Plangebietes befindet sich ein Kindergarten und eine 
Kindertagesstätte (Kita) mit insgesamt 19 Stellplätzen . 
Die Beurteilungspegel der Immissionen aus dem Gewerbelärm, die auf das Plangebiet einwirken, 
liegen im Tageszeitraum bei maximal 56 dB(A) und im Nachtzeitraum bei maximal 45 dB(A). Die 
Ergebnisse zeigen, dass an einigen Fassaden die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA 
Lärm überschritten werden. 
Zur Sicherung von gesunden Wohnverhältnissen sind daher Festsetzungen für die Planung vo n 
Wohnnutzungen für die entsprechende Fassade getroffen worden, die sicherstellen, dass hier keine 
Immissionsorte im Sinne der TA Lärm entstehen. An dem Gebäude im Baufeld B sind daher entlang 
der mit einer Baulinie festgesetzten Fassade öffenbare Fenster schutzbedürftiger Räume 
unzulässig. 
Für den Zeitraum nach Vollendung des ersten Bauabschnitts ( Baufeld A) und vor Errichtung der

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restlichen Plangebäude (Baufeld B und C) des zweiten Bauabschnitts sind insbesondere die zum 
Innenbereich de s Planungsgeländes hin ausgerichteten Fassaden mit anderen Pegeln 
beaufschlagt. An der Planbebauung des ersten Bauabschnitts (BA 1) we rden die Richtwerte der 
TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete (WA) tags sowie nachts an allen Fassadenabschnitten  
eingehalten. 
Kindergarten/Kindertagesstätte 
In dem südwestlich vorgesehenen Plangebäude (Baufeld A) sollen zwei Kindertageseinrichtungen 
mit 8 Kindergruppen,  eine mit 3 Gruppen und eine mit 5 Gruppen untergebracht werden. Es wird 
angenommen, dass bis zu 160 Kinder in den Kindertageseinrichtungen betreut werden. Kinderlärm 
wird im Allgemeinen als sozialadäquat angesehen und somit nicht beurteilt. Die Immissionspegel 
werden bei den maßgeblichen Außenlärmpegeln zur Dimensionierung des passiven Schallschutzes 
berücksichtigt. 
 
Die immissionschutzbezogenen Fest setzungen werden detailliert unter Absch nitt 7 
„Umweltbelange“ behandelt. 
 
6.10 Bepflanzung und Begrünung 
Dem Freiraumkonzept und erarbeiteten Grünordnungsplan folgend, sind für das Allgemeine 
Wohngebiet und die Erschließungsflächen Begrünungsmaß nahmen festgesetzt. Die 
grünordnerischen Festsetzungen dienen der Berücksichtigung der Belange von Natur  und 
Landschaft sowie dem Klimaschutz. 
Nicht überbaubare Grundstücksflächen 
Um eine attraktive Freiraumgestaltung zu schaffen sowie einen ökologischen und stadtklimatischen 
Beitrag zu leisten, wird festgesetzt, dass Grundstücksflächen, die nicht durch Gebäude, Wege, 
Spielplätze und sonstige Nebenanlagen überbaut werden, gärtnerisch mit Gräsern, Stauden 
und/oder Sträuchern mit standorttypischen Gehölzen zu begrünen sind.  
Anpflanzen von Bäumen 
Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie zur Aufwertung des 
Wohnumfeldes sind i nnerhalb des Plangebietes insgesamt 20 Bäume der ersten und zweiten 
Ordnung zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Dadurch soll eine angemessene Begrünung des 
Quartiers gewährleistet werden. 
Begrünung von Tiefgaragen 
Zur Umsetzung des Planungsziels, die Gestaltung wohnbezogener Grün - und Freiflächen zu 
sichern, wird festgesetzt, dass die nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen 
Nebenanlagen überbauten Flächen von Tiefgaragen als Vegetationsflächen mit einer 
Vegetationstragschicht von 60 cm zzgl. Filter- und Drainschicht dauerhaft zu begrünen sind.  
Damit Baumpflanzungen und Begrünungsmaßnahmen oberhalb von Tiefgaragen realisiert werden 
können, werden entsprechend einer angemessenen Vegetationstragschicht von mindestens 1,20 
m zzgl. einer Filter- und Drainschicht und ein mindestens 25 m³ Wurzelraum pro Baum festgesetzt.

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Stellplatzbegrünung 
Im Bereich der südlichen Stellplatzanlage , welche für die Kindertageseinrichtung und das 
Carsharing-Angebot zur Verfügung steht, ist je vier angefangene oberirdische Stellplätze eine 
Baumpflanzung vorgesehen. 
Planerische Ziele hinter diesen Festsetzungen sind einerseits positive klimatischen Effekte, die 
Bäume für das Stadtklima haben, und andererseits eine ansprechende Gestaltung der 
Stellplatzanlage mitsamt aller positiver Nebeneffekte wie Verschattung.  
Extensive Dachbegrünung 
Aus Gesichtsp unkten des Wasserhaushalts  und des Klimaschutzes wird festgesetzt, dass die 
Dachflächen von Gebäuden extensiv zu begrünen sind  und die Vegetationstragschicht mit einer 
Stärke von mindestens 8 cm zzgl. Filer - und Drainschicht herzustellen ist. Die extensive 
Dachbegrünung dient zum einen zur Reduzierung der Ableitmenge des Niederschlagswassers und 
zum anderen als Biotopfläche (Lebensraum und Nahrungsquelle) für Insekten und Vögel.  
Dabei sind Ausnahmen auf maximal 30% der jeweiligen Dachfläche für Dachterrassen und 
technische Aufbauten, zulässig, um genügend Spielraum für die notwendige Technik und Freisitze 
zu ermöglichen. Durch die Zul ässigkeit von Photovoltaikelementen oberhalb der Dachbegrünung 
wird ein Beitrag zur möglichen Nachhaltigkeit des Quartiers geleistet. Die Planung der 
Dachbegrünung hat auch eine positive Wirkung auf das Kleinklima.  
Um eine nachhaltige Begrünung des Quarti ers sicherzustellen, wird festgesetzt, dass sämtliche 
Pflanzungen und Begrünungsmaßnahmen dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen sind. 
Begrünung von oberirdischen Belüftungseinrichtungen  
Um eine attraktive Freiraumgestaltung zu schaffen sowie einen ökologischen und stadtklimatischen 
Beitrag zu leisten, wird festgesetzt,  dass die Dachflächen von  oberirdischen 
Belüftungseinrichtungen extensiv zu begrünen sind und die Vegetationstragschicht mit einer Stärke 
von mindestens 8 cm zzgl. Filer - und Drainschicht herzustellen ist. Die extensive Dachbegrünung 
dient zum einen zur Reduzierung der Ableitmenge des Niederschlagswassers und zum anderen 
als Biotopfläche (Lebensraum und Nahrungsquelle) für Insekten und Vögel.  
Erhalt von Bäumen 
Im Bebauungsplan werden sieben zum Erhalt festgesetzte Bäume dauerhaft erhalten und sind bei 
Verlust durch gleichwertige Ersatzbaumpflanzungen mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm 
zu ersetzen.  Drei Bäume befinden sich im Nordwesten  des Plangebietes entlang der Mathias -
Brüggen-Straße, die vier weiteren im Süden und Südwesten entlang der Straße  Ossendorfer Weg. 
 
6.11 Geländehöhe 
In der Planzeichnung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes wird zur Einhaltung der Geländehöhe 
an den Eckpunkten der geplanten Gebäude sowie an maßgeblichen Stellen im Freiraum die Höhe 
der Geländeoberfläche  festgesetzt. Die Höhen  liegen zwischen 46,73 und 49,14 m ü. NHN. 
Geringfügige Abweichungen sind zur Neigung des Geländes für die Oberflächenentwässerung 
zulässig. Über- bzw. Unterschreitungen der festgesetzten Höhe der Geländeoberfläche sind bis zu 
0,50 m durch Treppen- und Rampenanlagen oder Aufschüttungen und Abgrabungen zulässig, um 
ein gewisses Maß an Flexibilität bei  der Ausformung des Geländes zu ermöglichen, ohne das 
städtebauliche Gesamtbild zu beeinträchtigen.

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6.12 Gestalterische Festsetzungen 
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf werden örtliche Bauvorschriften (gestalterisch e 
Festsetzungen gemäß §  89 BauO NRW) getroffen. Diese dienen dazu, eine einheitliche und 
harmonische Gestaltung des Plangebietes zu erreichen. Es werden Regelungen zu Dachformen, 
Vorgärten, Einfriedungen sowie zu Satellitenschüsseln getroffen.  
Für ein einheitliches Quartiersbild  sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes ausschließlich 
Flachdächer mit einer Dachneigung bis maximal 5 Grad zulässig. Durch die Festsetzung von 
Flachdächern im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen entsprechend dem Vorhaben- und 
Erschließungsplan zeitgemäße Wohngebäude errichtet werden. Ferner begünstigt die Festsetzung 
der Flachdächer die gewünschte Dachbegrünung.  
Um die attraktive freiraumplanerische Gestaltung des Quartiers zu gewährleisten , sind Vorgärten 
vollständig zu begrünen. Um die sinnvolle Un terbringung von Zuwegungen, Zufahrten für 
Stellplätze und Garagen sowie Standflächen für Fahrräder und Abfallbehälter zu ermöglichen, sind 
hierfür Ausnahmen vorgesehen. 
Zur Vermeidung von gestalterisch unbefriedigenden Situationen sind Abstellplätze für 
Müllsammelbehälter in Vorgärten in Gestalt von Müllboxen einzuhausen oder mit standortgerechten 
Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen 
integriert werden. 
Um die einheitliche freiraumplanerische Gestaltung des Quartiers zu gewährleisten , sind 
Grundstückseinfriedungen im Vorgartenbereich nur als standortgerechte Hecken sowie als Draht - 
oder Stabgitterzäune mit hinterpflanzten Hecken bis zu einer Höhe von jeweils 1,70 m zulässig. Für 
die Sicherung eines einheitlichen Erscheinungsbildes sowie z ur Vermeidung gestalterisch 
unbefriedigender Situationen dürfen in Einfriedungen integrierte Müllboxen eine Höhe von 1,70 m 
nicht überschreiten.  
Um eine Beeinträchtigung der Fassaden und Balkone durch Satellitenschüsseln und 
Mobilfunkanlagen zu verhindern, werden  Parabolantennen für den Satellitenrundfunkempfang nur 
auf den Dachflächen zugelassen und Mobilfunksendemasten und -anlagen generell im Plangebiet 
ausgeschlossen. 
 
7. Umweltbelange 
Gemäß § 13a Abs . 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Abs . 3 BauGB wird auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet. Die 
Notwendigkeit, die von der Planung berührten Belange einschließlich der Umweltbelange nach § 1 
Abs. 6 Nummer 7 BauGB nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln und sachgerecht 
gegeneinander abzuwägen, bleibt hiervon unberührt.  
Dabei werden insbesondere folgende Umweltbelange betrachtet: 
– Pflanzen und Tiere (Baumschutz / Artenschutz), 
– umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, speziell Tageslicht in Innenräumen 
– Immissionsschutz, insbesondere Lärmschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm), 
– Schutz vor Blendwirkung  
– Schutz vor Bodenverunreinigungen  (Altlasten) 
– Ableitung von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen 
– Klimawandel / Stadtklima

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Die genannten Umweltbelange wurden unter anderem in einer Artenschutzprüfung (September 
2019), einem Lärmgutachten ( November 2020), einem Bodengutachten (Juni 2019), einem 
Grünordnungsplan ( März 2021 ) einer Bi otoptypenkartierung ( März 2021 ), sowie einer 
Baumkartierung und -bewertung ( März 2021) untersucht. Als Grundlage für das Lärmgutachten 
wurde zunächst ein Verkehrsgutachten (Januar 2020) erstellt.  
 
7.1 Tiere   
Für den Bebauungsplan wurde durch das Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur 
(26.09.2019) eine Artenschutzprüfung der Stufe I erstellt. Die im Rahmen der Prüfung 
durchgeführten Begehungen des Bestandsgebäude s im April, Juli und August 2019 ergaben nur 
wenige Hinweise auf eine aktuelle Nutzung der Gebäude durch die im Fokus stehenden 
Tiergruppen Feldermäuse und Vögel. 
Vogelarten 
Während der Begehungen wurde n keine Nester von den typischen Gebäudebewohnern 
Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler und Mehlschwalbe aufgefunden. Für den Mauersegler 
und die Mehlschwalbe können Vorkommen aufgrund fehlender Zugänge zum Dachbereich und 
fehlender Nester an den Dachüberhängen ausgeschlossen werden. 
Durch direkte Beobacht ung konnten  zusätzlich folgende Vogelarten festgestellt werden: Amsel, 
Blaumeise, Halsbandsittich, Kohlmeise, Mäusebussard, Mönchsgrasmücke, Rabenkrähe, 
Ringeltaube und Rotkehlchen. Für viele dieser Arten ist eine Brut im Gehölzbestand anzunehmen. 
In den Gebäuden selbst wurden nur wenige Hinweise auf eine Nutzung durch Vögel festgestellt. 
Durch die künftige Neubepflanzung der Freiflächen werden derartige Habitate nach Abschluss der 
Hochbaumaßnahmen wieder hergestellt, sodass es zu keinen dauerhaften nachtei ligen 
Veränderungen kommt. Eine Störung streng geschützter Arten kann ausgeschlossen werden. Nach 
Vorabstimmungen mit der Abteilung Freilandartenschutz der Stadt Köln sollen im Vorfeld der 
Abrissarbeiten vorsorglich zudem je fünf Nisthilfen für die Vogelarten Haussperling und Mauersegler 
im Bereich der Nachbargebäude Ossendorfer Weg 1-7 angebracht werden. 
Fledermäuse 
Durch Ausflugbeobachtungen am Abend konnten nur Kontakte zur streng geschützten 
Zwergfledermaus aufgezeichnet werden. Aus Quartieren ausfliege nde Tiere wurden hierbei nicht 
beobachtet. Nach Ort und Uhrzeit der Beobachtung lassen sich keine Quartiervorkommen im 
Planungsgebiet annehmen. Die beobachteten Tiere nutzen das Plangebiet zur Jagd.  
Aufgrund der Ergebnisse der Erhebungen kann eine Quartie rsnutzung (Wochenstubenquartier, 
Quartiere von Einzeltieren) des Objektes durch die Zwergfledermaus wie auch andere 
Fledermausarten sicher ausgeschlossen werden. 
Maßnahmen zur Vermeidung der Verletzung von Verbotstatbeständen 
Laut der Artenschutzp rüfung er geben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zur Vermeidung der Verletzung von Verbotstatbeständen 
des § 44 Abs . 1, BNatSchG sind verschiedene Maßnahmen zu treffen, die im Einzelnen in den 
textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgelistet sind. 
 
7.2 Pflanzen 
Gemäß § 13a Abs. 2 Nummer 4 BauGB gelten bei Bebauungsplänen mit einer Grundfläche von

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weniger als 20.000 m² Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten 
sind, im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder 
zulässig. 
Grünsituation / Biotopstruktur 
Das Plangebiet bildet mit einer Versiegelung der Gebäude und befestigten Freiflächen von ca. 42% 
die geringe Dichte der Bebauung und die großzügigen Freiräume der Kindertageseinrichtungen ab. 
Zugleich ist das Plangebiet von einem großen Baumbestand geprägt.  
Innerhalb des Plangebietes beläuft sich der vorhandene Baumbestand auf insgesamt 24 4 Bäume 
(geschützt + ungeschützt). Zudem sind aufgrund der realen Nutzung verschiedene Biotoptypen 
vorhanden. Zu den versiegelten Flächen zählen die Wohngebäude (SB13), die Kindergärten 
(SB1721), der Parkplatz (VF2212), die Zufahrten sowie die Rad - und Fußw ege (VF211). Die 
Grünflächen setzen sich aus Gebüsch und Strauchgruppen (GH51), Schnitthecken (GH411) sowie 
Rasenflächen (PA121) zusammen. Zusätzlich gibt es die Biotope Sandspielflächen (PA312) und 
Spielplatz (PA31) sowie Baumgruppen (GH721) und Einzelbäume (GH721). Keines der Biotope ist 
gemäß dem Biotopkataster NRW schützenswert. 
Im Westen liegt angrenzend an das Planungsgebiet das Landschaftsschutzgebiet „Erholungsgebiet 
Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“ und im Norden das Landschaftsschutzgebiet 
„Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. Das westliche Landschaftsschutzgebiet 
ist als Parkanlage gestaltet, das nördliche Landschaftsschutzgebiet grenzt mit einer 
Kleingartenanlage an das Planungsgebiet. 
Baumbestand und -bewertung  
Gemäß des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 24.05.1984 ist bei der Aufstellung und Änderung 
von Bebauungsplänen jeweils der im Sinne der Baumschutzsatzung schützenswerter 
Baumbestand zu erfassen und auf seinen Erhaltungswert zu überprüfen.  
Im Sinne des § 34 BauGB liegt das Plangebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, 
so dass die Baumschutzsatzung der Stadt Köln (BschS) zu beachten ist. Demnach liegt der Erhalt 
geschützter Bäume im öffentlichen Interesse und das Entfernen geschützter Bäume  aufgrund des 
Bauprojekts ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. 
Der im Plangebiet vorhandene Baumbestand wurde im August 2018 mit Stammumfang und 
Kronendurchmesser vom Vermessungsbüro sead, Dieper & Henkel GbR, Köln aufgemessen. Im 
Juli 2019 wurden die Vitalitäts-, Schad- und Erhaltungsstufen des Baumbestands vom Büro scape 
Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf kartiert. Die Einzelbäume sind mit der Nummerierung 
der Baumbewertung im Bestandsplan zeichnerisch dargestellt.  
Die Gesamtzahl des Baumbestandes in der Baumkartierung beträgt 244 Stück (geschützt 
und ungeschützt). Dabei sind 78 Bäume gemäß Baumschutzsatzung unter Schutz gestellt, 
die übrigen 166 Bäume unterliegen nicht der Baumschutzsatzung. 
Auf den privaten Grundstücken sind insgesamt 149 Bäume vorhanden. Davon fallen 52 unter 
die Baumschutzsatzung. Die übrigen 97 Bäume unterliegen nicht der Baumschutzsatzung. 
Auf den öffentlichen Grundstücken sind insgesamt 95 Bäume vorhanden. Davon fallen 26 
unter die Baumschutzsatzung. Die übrigen 69 Bäume unterliegen nicht der 
Baumschutzsatzung. 
Die insgesamt 78 satzungsgeschützten Bäume setzen sich aus folgenden Baumarten zusammen: 
Acer campestre, Acer pseudoplatanus, Acer palmatum, Carpinus betulus, Tilia cordata, Tilia 
platyphyllos, Betula pend ula, Aesculus x hippocastaneum, Prunus spec., Salix alba, Platanus x 
hispanica, Sophora japonica, Robinia pseudoaccacia. Von die sen Arten stellen die Acer mit 
insgesamt 39 Stück, die größte Gruppe dar.

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Die Schadstufen des Baumbestand entsprechend der „Empfehlung für die Beurteilung von Bäumen 
in der Stadt“ (GALK 2002)  und liegen überwiegend (98,7% der Gehölze) zwischen Sch adstufe 0 
und 2. Dabei kann der Baumbestand in drei Gruppen eingeteilt werden:  
Gruppe A =  Bäume in engen Baumscheiben inn erhalb von befestig ten Flächen; Schadstufe 2 
aufgrund des stark verdichteten Wurzelraums = 28,2% des geschützten 
Baumbestands 
Gruppe B =  Bäume in sehr geringem Abstand zu vers iegelten Flächen oder Gebäuden; 
Schadstufe 1 aufgrund des eingeschränken Wurzelraums = 51,3% des ge schützten 
Baumbestands 
Gruppe C =  Bäume in unversiegelten Freiflächen; Schadstufe 0 = 19,2%  des geschützten 
Baumbestands 
Die Vitalitätsstufen wurden aufgrund der überwiegend guten Kronenausbildung mit Vitalitätsstufen 
zwischen 0 und 1 bewertet; durch Ents iegelungen des Wurzelbereichs könnten die Standorte 
deutlich verbessert werden, so dass nur einzelne stark geschädigte Bäume mit der Erhaltungsstufe 
„kurzfristig entnehmen“ bewertet wurden. 
Baumschutz 
In der Auslobung der Mehrfachbeauftragung „Wohnen am Ossendorfer Weg“ aus dem Jahr 2018 
wurden Vorgaben gemacht, die unter anderem eine Blockrandbebauung gegen die 
Lärmimmissionen aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet, eine eingeschossige Tiefgarage 
für die Pkw -Stellplätze und eine Grundflächenzahl von max. 0,4 vorsehen.  Bedingt durch diese 
Vorgaben und das Planungskonzept war eine Überplanung des Großteils der Bäume nicht zu 
verhindern. Der Erhalt von zusätzlichen Bäumen wurde im Rahmen des Baumkarti erung durch das 
Büro scape Landschaftsarchitekten geprüft.  
Dennoch konnte ein Teil der Baumstandorte im öffentlichen Straßenraum  in Abstimmung mit dem 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bei 
der Planung der Feuerwehrzufahrten und des 2. Rettungsweges berücksichtigt  werden, sodass im 
öffentlichen Raum der Eingriff minimal gehalten werden konnte. 
Bedingt durch die Planung entfallen 50 satzungsgeschützte Bäume (5 Stück auf öffentlichem Grund 
und 45 Stück auf privatem Grund) und 166 nicht satzungsgeschützte Bäume auf öffentlichem und 
privatem Grund. Für die insgesamt 50 zu fällenden Bäume, welche durch die Baumschutzsatzung 
der Stadt Köln geschützt sind, müssen insgesamt 100 Neupflanzungen getätigt werden. Innerhalb 
des Plangebietes werden  39 Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm als 
Ersatzpflanzung gepflanzt. Die restlichen Ausgleichsverpflichtungen in Höhe von 61 
Neuanpflanzungen werden durch Ausgleichszahlungen oder an anderen Standorten der GAG 
Immobilien AG kompensiert. 
Durch weitere Begrünungsmaßnahmen, wie z.B. d ie Begrünung des  Innenhofes, der 
Vorgartenzone, der Belüftungseinrichtungen der Tiefgarage  oder den Dachflächen, soll eine 
zusätzliche Kompensation erfolgen. 
Pflanzmaßnahmen 
Innerhalb des Plangebietes sind eine Reihe von Bepflanzungs - und Begrünungsmaßnahmen zur 
Minderung des Eingriffs festgesetzt. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist dem 
Abschnitt 6.10 Bepflanzung und Begrünung zu entnehmen. 
Biotopverbund 
Schützenswerte Biotope gemäß dem Biotopkataster NRW sind i m Plangebiet nicht anzutreffen.

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FFH-Gebiete (Natura 2000-Gebiete) 
Schützenswerte FFH -Gebiete (Natura  2000-Gebiete) liegen gemäß der 
Landschaftsinformationssammlung NRW nicht im Plangebiet. 
 
7.3 Fläche 
Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebiet beträgt im Bestand ca. 42 %. Im Plangebiet 
befinden sich überwiegend bereits bebaute Flächen (ca. 20 %) und versiegelte Flächen (ca. 22 %). 
Die restlichen Flächenanteile sind Vegetationsflächen (52 %) und teilversiegelte Flächen (ca. 6 %). 
Mit Eintritt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können heute bestehende 
Vegetationsflächen und unversiegelte Flächen bebaut werden. Das Plangebiet wird nach 
Durchführung der Planung zu ca. 66 % versiegelt sein. Der restliche Anteil besteht zu ca. 34 % aus 
Vegetationsflächen. Zusätzlich werden die Dachflächen entsprechend begrünt. Das Maß der 
baulichen Nutzung darf dabei nicht überschritten werden.  
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  wird eine ca. 2.800 m² große 
Fläche, welche im Bestand unversiegelt war, für die Fläche des Allgemeinen Wohngebietes 
inanspruch genommen und einer Versiegelung hinzugefügt. 
Der erhöhte Versiegelungsgrad resultiert aus der Zielsetzung das Plangebiet für das innerstädtische 
Wohnen zu reaktivieren und den zukünftigen ruhenden Anliegerver kehr in Tiefgaragenstellfläche 
unterzubringen. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Fre iraum dauerhaft auf unterbauten Flächen 
als begrünte Freiflächen herzustellen und für die Bewohner erleb- und nutzbar zu machen. Mit dem 
Planvorhaben wird eine Maßnahme der Innenentwicklung realisiert, die dem Ziel einer nachhaltigen 
Entwicklung entspricht. 
Die Umsetzung der Planung erfolgt gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 BauGB. Da die Grundfläc he 
des Bebauungsplanes weniger als 20.000 m² groß ist, gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung 
des Bebauungsplanes zu erwarten sind, im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB als vor der pla-
nerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Diese Vorhaben unterliegen nicht der Eingriffsrege-
lung. Das Plangebiet, als Innenbereichsfläche gemäß § 34 Baugesetzbuch, ist kein ausgleichspflich-
tiger Eingriffsbereich und löst somit keine Ausgleichserfordernis aus. 
 
7.4 Boden 
Geologie 
Der Vorhabenbereich befindet sich  gemäß der Geologischen Karte 100 NRW in der älteren 
Niederterrasse des Rheins in einer Alluvialrinne. Das vorhandene Substrat wird als Hochflutsand 
über Kies bis Hochflutlehm über Sand / Kies charakterisiert. In der Geologischen Karte 25 des PGLA 
(1930) erfolgt eine ähnliche Einteilung in Auensande über Kies und Auenlehme über Sand und Kies. 
Nach einer bodenkundlicher Kartieranleitung (KA5) sind die folgenden Substrate für den 
Untersuchungsbereich zu benennen: Auensand Sfo, Auenlehm Lfo, Hochflutsand Shf u nd 
Hochflutlehm Lhf. Da der Vorhabenbereich gegenwärtig nicht mehr überflutet oder von Qualmwasser 
beeinflusst wird, erfolgt eine Substratkennzeichnung des oberflächennahen Untergrundes in 
Hochflutsand Shf und Hochflutlehm Lhf. 
 
Bodensituation 
Die im Planb ereich vorkommenden Böden sind anthropogen stark überprägt, so dass diese als 
Anthrosole zu bezeichnen sind. In der Bodenkarte (BK50) sind in der näheren Umgebung folgende

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Bodenformen benannt: stark lehmig -sandiger Allo-Regosol (U5), stark lehmig -sandige B raunerde 
(B51). 
Aus einer bodenkundlichen Erhebung aus dem Jahr 2016 sind die folgenden Bodenformen in der 
Umgebung des Vorhabenbereiches kartiert :  lehmig -sandiger  bis stark lehmig - sandiger Allo -
Regosol (RQ 52, 72) über Hochflutsand, stark lehmig -sandiger Kolluvisol (K52) über Hochflutlehm, 
lehmig-sandiger Hortisol (YO72) und lehmig sandige Braunerde (B72) über Hochflusand. 
 
Baugrunduntersuchung 
Im Rahmen einer orientierenden Baugrunduntersuchung (Dr. Hemling, Gräfe & Becker Baugrund 
GmbH) wurden am 23.01.2018 insgesamt 9 Rammkernsondierungen bis zur Erkundungsendtiefe 
von ca. 5 m durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse wurden in einer Stellungnahme „BV 
Ossendorfer Weg in Köln, Stellungnahme zur orientierenden Baugrunderkundung“ (März 2018) 
sowie in zwei Berichten „Bericht zur Baugrunderkundung (Gründung und Geotechnik)“ für die beiden 
Bauabschnitte Ossendorfer Weg BA1 (Flst. 1900) und Ossendorfer Weg BA2 (Flst. 196, 197 und 
1899) zusammengetragen. Die Ergebnisse, welche in den beiden Berichten (Juni 2019) genannt sind, 
werden im Folgenden zu Grunde gelegt. 
Hinweis: Die RKS 3 und RKS 7 tauchen in beiden Berichten auf, da sie unmittelbar in der Nähe der 
Grenze der zwei Bauabschnitte liegen. 
Als Höhenbezug wurde der Höhenpunkt der Straße mit 46,8 m NHN angenommen. Das Grundwasser 
wurde in den durchgeführten Sondierungen nicht erreicht. Aus der vorliegenden 
Grundwassergleichenkarte ergibt sich ein Grundwasserstand bei 40,0 m NHN. Dies entspricht einem 
Grundwasserflurabstand von ca. 7,0 m. Diese Wasserstän de wurden bei der Erstellung des 
Kartenwerks rechnerisch ermittelt und können in der Realität insbesondere nah am Vorfluter deutlich 
überschritten werden. Eine Beeinflussung des Bauvorhabens durch das Grundwasser ist nicht 
gegeben. 
Der Boden der Schicht 1 (humoser Oberboden) reicht etwa 0,20 – 0,30 m unter Gelände. Da es sich 
um umgelagertes Material handelt, entspricht das Material nicht der Bodenklasse 1 nach DIN 18.300. 
Es können Fremdanteile enthalten sein. Die Auffüllung (Schicht 2) reicht von 0,30 m bis maximal 1,10 
m unter Gelände. Es handelt sich um ein Sand -Schluff-Gemisch mit Anteilen von Bauschutt und 
Asphaltresten. Nach DIN 18 300 -2012 handelt es sich im Wesentlichen um die Bodenklasse 3 und 
4. Aufgrund des Steinanteils kann in Teilbereichen auch  Bodenklasse 5 (= Steinlagen) auftreten. 
Unter der Auffüllung folgen bei einigen Sondierungen bis zwischen 2,0 m und 3,0 m unter GOK 
sandige Schluffe (Schicht 3). Unter dem Schluff bzw. den Auffüllungen folgen bis zur Endteufe der 
Sondierungen kiesige Sande der Niederterrasse des Rheins (Schicht 4). Bezogen auf NHN beginnt 
der Kiessand zwischen 44,58 m NHN und 46,22 m NHN bzw. 46,57 m NHN. 
Die Durchlässigkeit des Untergrundes im Plangebiet ist mit einem kf-Wert von 1 x 10^-4 m/s gegeben. 
Aus den Baugrunduntersuchungen (2019) im Vorhabenbereich lassen sich zwei Aussagen ableiten: 
1. das Bodensubstrat besteht im Wesentlichen aus umgelagerten lehmigen Sanden und 
Kiessanden.  
2. Die folgende Bodentypen lassen sich potentiell hieraus ableiten: lehmig -sandiger  bis stark 
lehmig - sandiger Allo-Regosol (RQ 5, 7) sowie kiesig – lehmig – sandiger Allo-Regosol über 
Hochflutsanden 
Hinsichtlich der natürlichen Bodenfunktionen werden die vorliegenden Bodenformen als weniger 
schutzwürdig ausgewiesen. Hinsichtlich des Biotoptypenentwicklungspotentials liegt eine Tendenz 
zu einem mäßig trockenen Standort vor. Das Verdunstungskühlleistungspotential der vorliegenden 
Böden ist schwach bis mäßig ausgeprägt.

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Im Bereich des zentralen Grüns im Blockinneren bleibt der Kontakt zum gewachsenen Boden und 
unterliegenden Untergrund weiterhin erhalten. 
 
7.5 Wasser 
Grundwasser 
Das zu bebauende Grundstück befindet sich außerh alb von Trinkwasserschutzzonen. Aus der 
Grundwassergleichenkarte ergibt sich ein Grundwasserstand bei 40.00 m NHN. Dies entspricht 
einem Grundwasserflurabstand von ca. 7,0 m im Plangebiet. Aussagen zu tatsächlich gemessen 
Grundwasserständen lassen sich den Ganglinien aus Grundwassermessstellen in der Umgebung 
des Plangebiets entnehmen. Der höchste Wasserstand von 40.10 mNHN entspricht im Bereich des 
BV einem Grundwasserflurabstand von ca. 7 m. Hierbei ist zu beachten, dass die Ablesung nicht 
kontinuierlich erfolgt, so dass zwischen zwei Ablesungen und auch in Zukunft höhere 
Wasserstände möglich sind. 
Niederschlagsentwässerung 
Aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit des öffentlichen Kanalnetzes müss en alle oberflächig 
anfallenden Regenwässer in den Freianlagen zurückgehalten und nur 30% verzögert in das 
Kanalnetz eingeleitet werden. Die restlichen 70% des Niederschl agswassers werden im nicht 
unterbauten Bere ich des Innenhofs über begrünte Muldenrigolen versickert, gereinigt und dem 
Grundwasser zugeführt. 
Starkregen 
Im Bebauungsplanverfahren wurde d as Risiko bei einem Starkregenereignis erkannt und ein 
entsprechender Hinweis im Bebauungsplan festgesetzt. Im Baugenehmigungsverfahren wird zudem 
ein Überflutungsnachweis mit der Verortung der Retentionsflächen erstellt. 
Zum derzeitigen Zeitpunkt  wurde bereits durch die Überhöhung der Tiefgarageneinfahrt auf eine 
mögliche Starkregenproblematik reagiert. 
 
7.6 Klima / Luft / Energie 
Klimaschutz  
Das Klima in Köln ist mild sowie allgemein warm und gemäßigt. Köln hat während des Jahres eine 
erhebliche Menge an Niederschlägen zu verzeichnen. Das gilt auch für den trockensten Monat. Cfb 
lautet die Klassifikation des Klimas nach Köppen und Geiger. Die Jahresdurchschnittstemperatur 
in Köln liegt bei 10,1 °C. Über ein Jahr verteilt summieren sich die Niederschläge zu 774 mm auf.  
In der Sitzung am 09. Juli 2019 hat sich der Rat der  Stadt Köln mit der Erklärung zum 
„Klimanotstand“ nicht nur ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt, 
sondern außerdem ein Instrumentarium für die Verwaltung eingeführt, mit der eine 
Klimafolgenabschätzung für alle relevanten Projekte und Ratsvorlagen verbindlich wird.  
Das Bebauungsplanverfahren wurde bereits vor dem Beschluss zum Klimanotstand eingeleitet. Für 
die neu zu errichtenden Gebäude können ein verbesserter Wärmedämmstandard und eine 
emissionsärmere Art der Wärmebereitst ellung unterstellt werden. Die Gebäude werden 
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mindestens nach EnEV 16 bzw. der zukünftig 
gültigen Regeln der Technik errichtet. Entsprechend ist mit der Umsetzung der Planung eine 
Verringerung der Luftschadstoffem issionen einschließlich Treibhausgas sicher zu erwarten. Eine 
Bilanzierung der Minderung der Luftschadstoffemissionen liegt nicht vor.

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Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas 
Zusätzlich sieht die Vorhabenträgerin folgende Maßnahmen vor: Flachdächer und flach geneigte Dä-
cher (Dachneigung bis 5°) werden mit einer extensiven Dachbegrünung begrünt. Die vorgesehene 
Begrünung der Freiflächen und die Dachbegrünung mindern durch ihre Ausgleichswirkung (Transpi-
ration, Staubbindung, Beschattung) die Auswirkungen auf das Geländeklima und die stadtklimatisch 
negativen Auswirkungen der Bebauung.  Des Weiteren fördert die Typologie der unterbrochenen 
Blockrandbebauung die Durchlüftung des Quartiers sowie den Luftaustausch mit den  umgebenden 
Grünflächen. 
Die von Südost nach Nordwest von IV auf VI -geschossig ansteigende Höhenentwicklung der Ge-
bäude sorgt dafür, dass die Baukörper sich gegenseitig nicht verschatten und ermöglicht eine gute 
Belichtung sämtlicher Wohnungen. Ca. 80 % der Gebäude sind im Mittel kleiner als 45° nach Süden 
ausgerichtet. Somit ist eine Nutzung passiv-solarer Strahlung überwiegend gegeben. Zusätzlich eig-
nen sich aufgrund der Ausrichtung - mit Ausnahme des Flächendaches der Kindertageeinrichtung - 
alle Flachdächer für eine Nutzung der Solarenergie mit Photovoltaik.  
Die Bauweise ist trotz der Auflockerung in Form von leicht geknickten Fassaden, kompakt. Es gibt 
keine größeren Vor- und Rücksprünge in den Hauptfassaden. Die Kindertageseinrichtungen sind flä-
chensparend in das Erdgeschoss des südlichen Baukörpers, welcher den ersten Bauabschnitt dar-
stellt, integriert. 
Auf den Dachflächen der Gebäudekörper ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen, welche zur 
Reduzierung der Ableitmenge des Niederschlagswassers bei trägt. Des Weiteren wirkt sich die Be-
grünung positiv auf das Kleinklima aus und dient zusätzlich als Biotopfläche (Lebensraum und Nah-
rungsquelle) für Insekten und Vögel. Oberhalb der Dachbegrünung können zukünftig Photovoltaikele-
mente nachgerüstet werden und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Quartiers leisten. 
Die Begrünung der privaten Vorgärten ist im Bebauungsplan festgesetzt und im Vorhaben - und Er-
schließungsplan dargestellt. Die Umsetzung der Planung wird über den Durchführungsvertrag gesi-
chert. 
Um weitere Emissionen zu verhindern, werden innerhalb des Plangebietes unter anderem Car-Sha-
ring Stellplätze und mehr Fahrradstellplätze als notwendig angeboten. Neben normalen Fahrradab-
stellplätzen sind auch breitere Stellplätze für Lastenfahrräder vorgesehen. Des Weiteren werden die 
neuen Mieterinnen und Mieter über das ÖPNV -Angebot im Umfeld informiert. Für die E -Mobilität 
werden in der Tiefgarage insgesamt 6 Ladestationen für Pkw vorgerüstet. Zusätzlich wird innerhalb 
des Plangebietes eine Paketstation untergebracht, um den Lieferverkehr zu reduzieren. Diese Maß-
nahmen sollen zur Verringerung des Individualverkehrs führen und somit wesentliche Immissionen 
eindämmen. Die vorliegenden Verkehrszahlen und Screening -Ergebnisse mit dem Programm 
IMMISLuft lassen ke ine Grenzwertüberschreitungen gemäß der 39. BImSchV oder erhebliche 
Belastungen erwarten. Das Plangebiet liegt am Rand der Umweltzone der Stadt Köln. 
Die Gebäude werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mindestens nach EnEV 16 
bzw. der zukünftig gültigen Regeln der Technik errichtet. Zur Energieversorgung sind moderne, 
energieeffiziente Heizungsanlagen mit einer zentralen Warmwasserbereitung geplant. Da das 
Fernwärmenetz in Köln -Bickendorf nicht ausgebaut ist, wird die Energieversorgung durch 
emissionsmindernde Maßnahmen in Form von zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) erfolgen. Damit 
entspricht das Planvorhaben einem effizienten Einsatz von Energie. Zudem ist die Nachrüstung 
von Photovoltaikelementen über der extensiven Dachbegrünung geplant.  
Zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung sind in allen Geschossen Roll läden vorgesehen.

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7.7 Mensch 
7.7.1 Lärm 
Das Plangebiet ist durch Straßen- und Schienenverkehr sowie Gewerbelärm erheblich vorbelastet.  
Die Einwirkungen durch Lärm wurden in der „Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissio-
nen und -immissionen im Rahmen des VEP/Bebauungsplan -Verfahrens Arbeitstitel: Ossendorfer 
Weg / Mühlenweg in Köln-Bickendorf“ (Bearb.: ADU Cologne Institut für Immissionsschutz GmbH – 
Stand: November 2020) untersucht und wie folgt bewertet: 
 
7.7.1.1 Vorbelastung durch Lärm 
Auf das Plangebiet wirkt Verkehrslärm ein, der vorrangig von den vorhandenen Verkehren auf den 
Straßen Mühlenweg, Mathias-Brüggen-Straße und Ossendorfer Weg bestimmt ist. Außerdem wirkt 
Verkehrslärm durch öffentlichen Schienenverkehr auf dem Streckenabschnitt 9604 der Deutschen 
Bahn und der Hafen - und Güterbahn , durch Fernlärm und auch infolge eines Rangierbahnhofs 
südlich des Plangebietes, ein.  
Zusätzlich zum Straßen - und Schienenverkehrslärm wirken die Gewerbeflächen der 
Bebauungspläne Köhlstraße, 2. Änderung mit der Nr. 6249/02 – 00-02 und Hugo-Eckener-Straße/ 
Mühlenweg mit der Nr. 62490/ 02, in denen unter anderem der Betrieb Colonia GmbH & Co. KG. 
angesiedelt ist sowie die 19 Stellplätze des angrenzenden Kindergartens und der Kita als weitere 
gewerbliche Emissionen auf das Plangebiet ein.  
Nordwestlich des Plangebietes befinde t sich eine öffentliche Grünfläche, die mit einem 
Streetballfeld und ein em Bolzplatz ausgestattet ist, sodass auch Sportlärm auf das Plangebiet 
einwirkt. Westlich und Südwestlich liegen ein Kindergarten und eine Kita, die über Außenflächen 
verfügen. Der Kinderlärm, der bei der Nutzung der Außenflächen entsteht, ist als sozialadäquat 
anzusehen und wird  somit nicht beurteilt . Die Immissionen werden aber beim passiven 
Schallschutz berücksichtigt. 
 
7.7.1.2 Einwirkungen aus der Umgebung auf das Plangebiet 
Straßenverkehrslärm 
Die auf das Planungsgelände einwirkenden Pegel aufgrund der umgebenden Straßen (Mühlenweg, 
Mathias-Brüggen-Straße, Ossendorfer Weg)  liegen an den Plangebäudefassaden außen, zu den 
Straßen hin, tags in den Pegelklassen <= 65 dB(A) und <= 70 dB(A).  Nachts liegen die Lärmpegel 
an den äußeren Fassaden in der Pegelklasse von bis zu <= 5 5 dB(A) und <= 60 dB(A) . Die 
Freiflächen innerhalb des Baublocks profitieren von den abschirmenden Gebäuderiegeln und liegen 
tags in der Pegelklasse <= 55 dB(A) oder darunter.  
Im Fall freier Schallausbreitung sind Pegel bis 71 dB(A) tags an der nördlichen Ecke des 
Planungsgeländes zu erwarten.  Der überwiegende Teil des Plangebietes liegt tagsüber in den 
Pegelklassen <= 65 dB(A) . In den Randbereichen sind bis <= 70 dB(A ) zu erwarten. Nachts liegt 
das Plangebiet in den Pegelklassen <= 55 dB(A) und <= 60 dB(A). Die nördliche Grundstücksspitze 
weist Pegel von bis zu 65 dB(A) auf. Die ungünstigste Immissionshöhe befindet sich dabei in 7 m 
Höhe. 
Die Beurteilungspegel können verglichen werden mit den Orientierungswerten für Allgemeine 
Wohngebiete (WA) tags von 55 d B(A) und nachts von 45 dB(A) nach DIN18005 für den 
Straßenverkehr. Somit sind in Bezug auf Verkehrslärm bis zu 15 dB höhere Pegel tags und nachts 
an den äußeren Fassaden der neuen Gebäude zu erwarten.

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Um den Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen gewährleisten zu können, sind im 
Bebauungsplan Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen an Außenbauteilen gem. §  9 Abs.  1 
Nr. 24 BauGB getroffen worden. Diese Festsetzungen umfassen unter anderem passive 
Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen von Aufentha ltsräumen, die Sicherstellung einer 
fensterunabhängigen Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige 
Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und Türen, sowie Schallschutzmaßnahmen für Terrassen, 
Balkone und Loggien an Fassaden mit e inem Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr > 62 
dB(A) im Tagzeitraum. 
Derzeit ist geplant, den südlichen Baukörper A als ersten Bauabschnitt  und den nordwestlichen 
Riegel ( Baukörper B) und den nordöstlichen Riegel (Baukörper C) als zweiten Bauabschnitt z u 
errichten. Durch den erst im zweiten Bauabschnitt zu errichtenden Baukörper, ist die zum Inneren 
des Planungsgeländes gelegene Freifläche des Baukörpers A, die zum Teil von der KITA genutzt 
wird, höheren Pegeln aus dem Verkehrslärm ausgesetzt. Um diese F läche vor dem Schall zu 
schützen, ist vorrübergehend eine Abschirmung mit einem Schalldämmmäß von mindestens 20 
dB(A) und einer Mindesthöhe von 2,6 m vorgesehen , damit die Orientierungswerte der DIN 18005 
für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) eingehalten  werden. 
Schienenverkehrslärm 
Die Pegel aufgrund des Schienenverkehrs sind im Vergleich zu den Pegeln des öffentlichen 
Straßenverkehrs nach dem Gutachten nicht pegelbestimmend und sie werden  langfristig im 
Innenbereich des Planungsgeländes, der durch die P langebäuderiegel abgeschirmt wird , weiter 
vermindert. Im Innenbereich sind Beurteilungspegel tags und nachts von bis zu 52 dB(A) zu 
erwarten. An dem östlichen Plangebäude wird an einem östlich orientierten Fassadenabschnitt im 
3. Obergeschoss der sogenannte Sanierungswert nachts von 60 dB(A) mit 1 dB überschritten. Dort 
befindet sich eine Loggia ohne besonderer Schutzwürdigkeit nachts, sodass keine weiteren 
Maßnahmen zum Schutz der Wohnnutzung erforderlich sind.Öffenbare Fenster zu schutzwürdigen 
Räumen sind ausgeschlossen. Ansonsten werden die Sanierungswerte eingehalten.  
Im Fall freier Schallausbreitung sind tags und nachts Pegel zwischen 53 dB(A) im Westen und 63 
dB(A) im Osten  auf dem Planungsgelände zu erwarten.  Die Beurteilungspegel können verglichen  
werden mit den Orientierungswerten für Allgemeine Wohngebiete (WA) tags von 55 dB(A) und 
nachts von 45 dB(A) nach DIN18005 für den Schienenverkehr. Insgesamt werden die 
Orientierungswerte um bis zu 8 dB(A) tags und  nachts überschritten. Entsprechende  
Lärmschutzmaßnahmen sind vorgesehen. Der Freibereich der Kita, der erst nach Errichtung des 
nördlichen Baukörpers vollumfänglich von dem Schienenverkehr abgeschirmt wird, wird 
vorrübergehend durch eine 2,6 m hohe Lärmschutzanlage geschützt.  
Gesamtverkehrslärm 
Um den Gesamtverkehr lärm darzustellen, werden die einzelnen Beurteilungspegel der beiden 
Verkehrslärmkategorien energetisch aufsummiert. Die auf das Planungsgelände einwirkenden 
Pegel aufgrund des Gesamtverkehrs, liegen an den Plangebäudefassaden außen, zu den 
Plangeländegrenzen hin, tags zwischen 59 dB(A) bis 67 dB(A) und nachts zwischen 54 dB(A) und 
61 dB(A). Die Freiflächen im Blockinnenbereich profitieren von den abschirmenden Gebäuderiegeln 
und liegen fast ausschließlich in der Pegelklasse <= 55 dB(A ) tags. Lediglich in der südöstlichsten 
Ecke der Freifläche, wo eine Grünfläche mit  Bäumen und Hecken geplant sind, werden Pegel bis 
56 dB(A) erreicht. 
Gewerbelärm 
Nördlich des Planungsgeländes befinden sich Gewerbeflächen, die auf das Planobjekt einwirken . 
Der Bebauungsplan Köhlstraße, 2. Änderung mit der Nr. 6249/02 – 00-02 gliedert dieses

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Gewerbegebiet gemäß der Abstandsliste zum Abstandserlass des Ministerium für Umwelt, 
Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 02.04.1998 wie folgt:  
Zone 1: (parallel zur Hugo-Eckener Straße): Nicht zulässig sind Betriebsarten der Abstandsklassen 
I – VII sowie Betriebsarten mit ähnlichen Emissionsverhalten.  
Zone 2: Nicht zulässig sind Betriebsarten der Abstandsklassen I – VI sowie Betriebsarten mit 
ähnlichen Emissionsverhalten. 
Zone 3: Nicht zulässig sind Betriebsarten der Abstandsklassen I – V sowie Betriebsarten mit 
ähnlichen Emissionsverhalten. 
Zone 4: (angrenzend an das Plangebiet): Nicht zulässig sind Betriebsarten der Abstandsklassen I – 
IV sowie Betriebsarten mit ähnlichen Emissionsverhalten. 
An das Plangebiet grenzen eine festgesetzte Grünfläche und Gewerbeflächen der Zone 4 an. In 
dieser Zone sind Betriebe zulässig, für die ein Abstandsgebot von bis zu 300 m gilt.  
Im Umfeld des Plangebietes grenzt zusä tzlich westlich an die Mathias -Brüggen-Straße der 
Bebauungsplan Hugo -Eckener-Straße/ Mühlenweg mit der Nr. 62490/ 02. Dieser Plan schließt 
Betriebe der Abstandsklasse I (1500 m) bis IV (500 m) der Abstandsliste zum Abstandserlass vom 
21.03.1990 aus. Betriebe mit einem Abstandserfordernis von 300 m sind jedoch zulässig.  
Um diesen Sachverhalt ordnungsgemäß in der Abwägung berücksichtigen zu können, wurde im 
Laufe des Verfahrens die planungsrechtliche Situation und die Genehmigungslage recherchiert. 
Zudem wur de eine schalltechnische Untersuchung der Lärmemissionen und -immissionen durch 
das Gutachterbüro ADU cologne erstellt.  
Die Bestandsbebauung innerhalb des Plangebietes, welche planungsrechtlich im Grünbereich liegt, 
wurde zwischen 1956 und 1957 realisiert. Die sog. Grubo-Bauten sind auf dem Luftbild von 1965 zu 
erkennen. Der Bebauungsplan 6249/02 ist am 19.1.1970 rechtskräftig geworden und setzte 
„Flächen zur Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbetri eben“ fest. Die 2. 
Änderung des B -Plans 6249/02, Arbeitstitel: 2.  Änderung Köhlstraße in Köln Ossendorf erhielt am 
19.1.2005 Rechtskraft. Im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung am Butzweilerhof erfolgte in 
diesem Plan eine Gliederung des GE. Die in hier  vorliegenden Plangebiet bestehende 
Wohnbebauung fand bei dieser Gliederung keine Berücksichtigung, wodurch sich eine 
Gemengelage verfestigt hat. Auch im B -Plan Hugo -Eckener-Straße/ Mühlenweg (Nr. 62490/02) 
wurde die angrenzende Wohnbebauung nicht ausreich end berücksichtigt. Die bestehenden 
Unternehmen, deren planungsrechtliche Situation durch Bebauungsplan und Baugenehmigung 
gesichert sind,  werden in Ihrer Existenz sowie in der zukünftigen Entwicklungs - und 
Erweiterungsabsichten nicht eingeschränkt.  Die Be triebsstruktur innerhalb der angrenzenden 
Gewerbegebiete stellen sich sehr heterogen dar. In der festgesetzten Zone 4 des B -Planes 2. 
Änderung Köhlstraße in nur ca. 100 m Abstand zum Plangebiet ist der Betrieb Colonia -
Spezialfahrzeuge GmbH & Co. KG mit ein er 24 h -Betriebsgenehmigung im Bereich der Mathias -
Brüggen-Straße 68 und 37 a lärmtechnisch am relevantesten. Ansonsten findet sich entlang der 
Mathias-Brüggen-Straße u.a. noch ein Umzugsunternehmen, eine Firma zum Hydraulik -Service, 
eine Firma der Industr iemontage, eine Studiengesellschaft sowie ein Großhandel zum 
Heizungsbedarf und ein Erfrischungsgetränkehersteller.  
Zwischen der Köhlstraße und der Bleriostraße befinden sich sehr kleinteilige gewerbliche Nutzungen 
mit Betriebswohnen (u.  a. Lackiererei, Ha ustechnik, Schreinerwerkstätten, Malerfachbetrieb, 
Antriebstechnik). Betriebswohnen ist bei der Köhlstr. 5, 7 -11 und 15 genehmigt. Auf der südliche 
Seit der Bleriostraße sind ein Farbenfachgeschäft, ein Fahrzeugteilezulieferer sowie eine Moschee 
ansässig.  
Östlich der Firma Colonia an der Köhlstraße liegt eine Freifläche, die bislang noch nicht gewerblich 
genutzt wird, wo der Bebauungsplan Nr.6249/02 aber eine gewerbliche Nutzung ermöglicht.

37/43 
Nach Ortsbesichtigung und Internetrecherche fällt lediglich die F irma COLONIA Spezialtransporte 
als Spedition aller Art in die Abstandsklasse V und erfordert einen 300 m Abstand. Dabei ist zu 
berücksichtigen, dass bei in der Liste des Abstandserlasse mit (*) gekennzeichneten Anlagearten 
der angegebene Abstand sich aussc hließlich oder weit überwiegend aus Gründen des 
Lärmschutzes und auf die Geräuschimmissionsrichtwerte zum Schutz reiner Wohngebiete bezieht. 
Der Abstand darf daher um eine Klasse (somit 200 m) verringert werden, wenn es sich bei dem 
angrenzenden zu schütze nden Gebiet um ein allgemeines Wohngebiet oder besonderes 
Wohngebiet handelt.  
Das Unternehmen COLONIA Spezialfahrzeuge GmbH & Co. KG liegt in ca. 100 m Entfernung 
nördlich zum Plangebiet. Die von dem Unternehmen COLONIA Spezialfahrzeuge GmbH & Co. KG, 
zu erwartenden Emissionen sind entsprechend vorangehenden lärmtechnischen Untersuchungen:  
1. Schalltechnisches Prognosegutachten: Untersuchung der auf die geplante 
Flüchtlingsunterkunft an der Mathias -Brüggen-Straße einwirkenden Geräusche im 
Zusammenhang mit dem Betrieb der angrenzenden Colonia Spezialfahrzeuge GmbH Köln, 
Projektnummer A5423, 150810 sgut-1, 10.08.2015 
2. Schalltechnsiche Stellungnahme zu einem schalltechnischen Prognosegutachten der Fa. 
Graner + Partner bezüglich einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Köln Mathias-Brüggen-
Straße 86, B1510134-01, 11.09.2015, ADU cologne GmbH  
und einem Besprechungstermin mit dem Unternehmen am 23.05.2019 zwecks Überprüfung des 
aktuellen Nutzungsprofils berücksichtigt worden.  
Die übrigen nördlichen Gewerbeflächen s owie eine noch zu erschließende Freifläche im 
Gewerbegebiet, östlich von COLONIA, sind im Gutachten pauschal mit flächenbezogenen 
Schallleistungen pro Quadratmeter belegt worden. Üblicherweise werden dabei die für 
Gewerbegebiete geltenden TA Lärm-Richtwerte von 65 dB(A) tags und 50 db(A) nachts angesetzt. 
Allerdings ergeben sich innerhalb der Gewerbegebiete Köhlstraße sowie Hugo -Eckener-Straße/ 
Mühlenweg Einschränkungen durch Zwangspunkte im Bestand, wo die Lärmwerte bereits 
einzuhalten sind. Zu diesen Zwan gspunkten zählt u.a. die Betriebswohnungen in der Köhlstraße 
(Hausnummern 5, 7-11 und 15). Das allgemeine Wohngebiet an der Hugo-Eckener Straße nördlich 
des Gewerbegebietes ist ebenfalls ein Zwangspunkt, ebenso wie die östlich angrenzende 
Kleingartenanlage und die Bestandswohnungen im Plangebiet. 
Mit diesen Randbedingungen ergeben sich die flächenbezogenen Schallleistungen auf den 
gewerblich genutzten Flächen wie in der folgenden Tabelle angegeben: 
Tabelle 1: Flächenbezogene Schallleistungspegel auf den Gewerbeflächen nördlich des 
Planungsgeländes 
Gewerbefläche 
Flächenbezogener Schallleistungspegel LWA“  in 
dB(A) 
Tag Nacht (lauteste h) 
Gewerbefläche Nordwest 65 50 
Gewerbefläche Nord 63 49 
Gewerbefläche Nordost 49 47 
Gewerbefläche Köhlstraße 61 45

38/43 
Gewerbefläche West 65 50 
Freie Gewerbefläche Ost 61 46 
 
Innerhalb des Plangebietes wurden in der Lärmuntersuchung die gewerblichen Stellplatzverkehre 
aufgrund des Betriebs des Kindergartens Mathias -Brüggen-Straße 29 sowie der KITA Ossendorfer 
Weg 15 als Emittenten berücksichtigt.  
Insgesamt zeigt sich, dass mit  steigender Immissionshöhe die Pegel auf dem Planungsgelände 
zunehmen. Die ungünstigste Immissionshöhe befindet sich in 16 m Höhe. Im nördlichen Teil des 
Planungsgeländes wird nachts der Richtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 40 
dB(A) um bis zu 5 dB überschritten. Am südlichen Baukörper werden die Richtwerte der TA Lärm 
tags und nachts eingehalten. 
Da sich im Bestand in der Köhlstraße im Gewerbegebiet sowie auf dem Planungsgelände bereits 
Wohnbebauung und in der Kleingartenanlage Gartenba uten mit Schutzwürdigkeit tags befinden, 
wird den Gewerbeflächen durch die Planbebauung keine weitere Einschränkung über die 
existierende hinaus auferlegt. Der Ausschluss öffenbarer Fenster schutzbedürftiger Räume an den 
nördlichen und westlichen Fassaden der nördlichen Planbebauung trägt zudem dazu bei, einen 
aktiven Schallschutz für das Quartier in Richtung Gewerbegebiet herzustellen und die bestehende 
Gemengelage aufzulösen. So werden insbesondere im Innenhofbereich der Plangebäude niedrigere 
Beurteilungspegel im Vergleich zur freien Schallausbreitung erreicht.  
In der Schalltechnischen Untersuchung wurden Eingangsdaten verwendet , welche unter anderem 
mit der Fa. Colonia GmbH abgestimmt wurden. Diese Eingangsdaten berücksichtigen eine mögliche 
zukünftige E rweiterung des Unternehmens am jetzigen Standort.  Die bestehenden ansässigen 
Gewerbebetriebe, deren zukünftigen Entwicklungs- und Erweiterungsabsichten und die gewerbliche 
Ausnutzung der östlich an die Fa. Colonia angrenzende festgesetzten Gewerbefläche wi rd durch 
die vorgesehene Planung langfristig nicht eingeschränkt. 
Sportlärm 
Westlich des Plangebietes liegen ein Bolzplatz und ein Streetballfeld. Es wird davon ausgegangen, 
dass die maßgeblichen Aktivitäten nur tags und ausserhalb der morgentlichen Ruhezeit 
stattfinden.Tags außerhalb der morgendlichen Ruhezeit werden durch Sportlärm bis zu 54 dB(A) an 
den Fassaden der Planbebauung erreicht. Der Richtwert der 18. BImSchV von 55 dB(A) wird somit 
eingehalten. Die ungünstigste Immissionshöhe befindet sic h in 16 m Höhe. Die möglichen 
Lärmpegel des Sportlärms sind bei der Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 
4109 eingeflossen. 
Kindergarten / Kindertagesstätte 
Kinderlärm wird im Allgemeinen als sozialadäquat angesehen und somit nicht beurteilt. Die 
Immissionen werden aber beim passiven Schallschutz berücksichtigt. Die punktuelle Darstellung der 
Beurteilungspegel an den Fassaden der Planbebauung ist für jedes Geschoss und maximal über 
alle Geschosse für tags im Anhang O des Lärmgutachte ns zu finden.Am lautesten ist es am 
Baukörper A der Kita in der Erdgeschosszone, die direkt an die Freifläche anrenzt und an den an 
die Freifläche der Kita angrenzenden Fasssaden im 3. Obergeschoss, wo bis zu 59 dB(A) erwartet 
werden können. Die Ergebnisse  der Kindergarten- und KITA-Lärmberechnung ist in die Ermittlung 
der maßgeblichen Außenlärmpegel eingeflossen.

39/43 
7.7.1.3 Auswirkungen des Planvorhabens 
Die Auswirkungen des Planvorhabens durch Neuverkehr (Ziel - und Quellverkehr zu und von dem 
Planvorhaben) auf die angrenzende Bestandsbebauung sind im Rahmen des öffentlichen 
Straßenverkehrs zu beurteilen. Die durch den planbedingten Mehrverkehr erzeugte Zu nahme der 
Lärmemissionen und damit -immissionen muss mit +0,1 bis +0,7 dB(A) als nicht erhebliche 
Beeinträchtigung gewertet werden.  Nach Realisierung des Planvorhabens sind tags maximal 67 
dB(A) und nachts 59 dB(A) zu erwarten. Die Sanierun gswerte von 70 dB (A) tags und 60 dB(A) 
nachts werden eingehalten. Zudem sind entsprechende Schallschutzfestsetzungen vorgesehen (s. 
Kapitel 6.9, 7.7.1.4). 
Des Weiteren sind die Geräuschimmissionen der KITA auf dem Planungsgelände, der 
Gewerbelärm durch gewerblich genutzte Stellplätze der KITA sowie der Nachbarschaftslärm durch 
den Betrieb der Tiefgarage von Anwohnern zu betrachten. Kinderlärm wird im Allgemeinen als 
sozialadäquat angesehen und somit nicht beurteilt. Die Immissionspegel werden bei den 
maßgeblichen Außenlärmpegeln zur Dimensionierung des passiven Schallschutzes berücksichtigt. 
Lärmemissionen über die Zufahrt zu den Stellplätzen ist durch eine Linienquelle im Modell der 
Ausbreitungsrechnung berücksichtigt worden, während die Geräuschquellen durch Kfz -Ein- und -
Ausfahrten sowie über die Toröffnungen prognostiziert worden sind.  
Die geplanten KITA-Freiflächen profitieren von den geplanten abschirmenden Gebäuderiegeln und 
liegen in der Pegelklasse <= 55 dB(A) oder darunter.  
Aus dem Bestand in der Umgebung des Planob jekts sind keine Emissionen aufgrund von 
Nachbarschaftslärm, die auf das Planvorhaben einwirken, zu erwarten. An den Immissionsorten 
des Bestands werden die Richtwerte der TA Lärm tags sowie nachts eingehalten. An der eigenen 
Fassade des Planobjekts, in unmittelbarer Umgebung der Tiefgaragenzufahrt werden naturgemäß 
die höchsten Pegel erreicht. Die Auswirkungen aufgrund des Anwohnerstellplatzverkehrs sind in 
die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel eingeflossen.  
 
7.7.1.4 Zu treffende Schallschutzmaßnahmen 
Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen 
Die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm 
werden im Bebauungsplan zeichnerisch als Lärmpegelbereiche IV bis V bei freier Schallausbreitung 
dargestellt. Textlich festgesetzt wird, dass entsprechend den dargeste llten Lärmpegelbereichen 
Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen gemäß DIN 4109 -1 zu treffen sind. Anhand dieser im 
Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall 
(Baugenehmigungsverfahren) die Bauschalldämmmaße unterschritten  werden, wenn im 
bauordnungsrechtlichen Verfahren durch eine schalltechnische Untersuchung ein niedrigerer 
Lärmpegelbereich oder ein maßgeblicher Außenlärmpegel an den Außenbauteilen von 
schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. 
Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden 
Im Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) sind vor allen Fassadenbereichen der Gebäude im Plangebiet 
Gesamtbeurteilungspegel aus Straßen -, Schienen-, Gewerbe- und Nachbarschaftslärm größer als 
45 dB(A) zu erwarten.  
An der nördlichen und teilweise westlichen Fassade des Baukörpers B wird aus Lärmschutzgründen 
die Position der Fassade durch Baulinien festgesetzt und es werden zum Schutz vor Gewerbelärm 
öffenbare Fenster zu schutzbedürftigen Räumen ausgeschlossen (Vermeidung von 
Immissionsorten gemäß TA Lärm).

40/43 
Fensterunabhängige Belüftung 
Für Schlaf - und Kinderzimmer ist eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte 
Lüftungseinrichtungen bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen, wenn die 
Beurteilungspegel nachts in einem Abstand von 0,5 m vor geöffneten Fenstern bzw. Türen den Wert 
von 45 dB(A) überschreiten. So können die Fenster nachts geschlossen bleiben und ungestörtes 
Schlafen ermöglicht werden. Dies wird durch eine entsprechende textliche Festsetzung gesichert.  
Balkone und Loggien 
In dem  Allgemeinen Wohngebiet sind zum Schutz der Außenwohnbereiche wie z.B. Balkone, 
Loggien und Terrassen, die insbesondere aufgrund öffentlichen Straßen - und 
Schienenverkehrslärmseinen Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags überschreiten, 
Schallschutzmaßnahmen z u treffen. Durch Schallschutzmaßnahmen – wie beispielsweise 
entsprechende Verglasungen mit schallabschirmender Wirkung – soll sichergestellt werden, dass 
der Beurteilungspegel von 62 dB(A) nicht überschritten wird. Von der Festsetzung sind Balkone und 
Loggien von durchgesteckten Wohnungen ausgenommen, die zusätzlich auf der lärmabgewandten 
Seite einen Balkon oder eine Loggia aufweisen und somit sicherstellen, dass bei zumindest einem 
Balkon der Beurteilungspegel von 62 dB(A) eingehalten wird.  
Durch die Umsetzung der vorgenannten Festsetzungen werden die gesunden Wohnverhältnisse im 
Plangebiet sichergestellt und Immissionskonflikte mit Gewerbenutzungen und Sportflächen im 
Umfeld vermieden. 
Temporäre Schallschutzeinrichtung 
Da die Errichtung der Neubauten in zwei Bauabschnitten erfolgt, ist die zum Inneren des 
Planungsgeländes gelegene Freifläche des ersten Bauabschnittes und des Bau körpers A, die zum 
Teil von der KITA genutzt wird, höheren Pegeln aus dem Verkehrslärm ausgesetzt. Um im ersten 
Bauabschnitt den Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen gewährleisten zu können , wird 
temporär eine Abschirmung mit einer Mindesthöhe von 2,6 m und einem Schalldämmmaß von 
mindestens 20 dB(A) festgesetzt.  
Durch die festgesetzte Abschirmung werden die Pegel des dominierenden Straßenverkehrslärms 
tags für Allgemeine Wohngebiete (WA) vermindert. Damit liegen die zu erwartenden 
Beurteilungspegel tags unter 55 dB(A). Mit vollständiger Errichtung der Baukörper B und C (2. 
BA) entfällt die Notwendigkeit der vorgenannten Abschirmung. 
 
7.7.2 Altlasten 
Aus dem städtischen Altlastenkataster ergeben sich keine Anhaltspunkte auf Altablagerungen oder 
Altstandorte im Bereich des Plangebietes. Altlasten im Plangebiet sind bisher nicht bekannt.  
Eine chemische Untersuchung des Bodenmaterials durch das Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & 
Becker Baugrund GmbH hat im Frühjahr 2018 stattgefunden. Nach LAGA-Richtlinie entspricht das 
untersuchte Bodenmaterial aus einer Mischprobe von 9 Rammkernsondierung en bis 5,0 m unter 
GOK aufgrund des TOC-Gehalts der Zuordnungsklasse Z 1.1 und kann somit eingeschränkt weiter 
verwertet werden. 
Für die zukünftige Nutzung kann davon ausgegangen werden, dass durch die Erdarbeiten für 
Baugruben, Versickerungsrigolen, Kanal bau und Baustraßen der für den Wirkungspfad Boden -
Mensch bewertungsrelevante, oberflächennahe Boden vollständig entfernt wird. Zur Herstellung der 
neuen Außenanlagen ist güteüberwachtes Material anzuliefern und einzubauen, welches qualitativ 
den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung entspricht.

41/43 
7.7.3 Elektromagnetische Felder 
Am Ossendorfer Weg ist eine Trafostation der RheinEnergie AG geplant.  Der Abstand zur 
Kindertagesstätte und zu den Wohngebäuden beträgt ca. 15 m, sodass die  notwendigen Abstände 
deutlich eingehalten wird. 
 
7.7.4 Belichtung und Besonnung 
Die Bebauungsstruktur sieht eine straßenbegleitende und in Teilen geöffnete Blockrandstruktur mit 
großzügigem Blockinnenbereich vor. Die Wohnräume sind größtenteils nach Süden und Westen 
ausgerichtet.  
Die Durchgänge zwischen B aufeld A und B  sowie Baufeld B und C sind aufgrund der 
Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr möglichst schmal gehalten. Aufgrund dessen werden die 
Abstandsflächen gemäß Landesbauordnung 2018 NRW unterschritten. In den betroffenen Bereichen 
der Fassaden sind Fenster geplant, die nicht zur Belichtung der Aufenhaltsräume notwendig sind. Für 
die ausreichende Belichtung der Aufenthaltsräume sind zusätzliche Fenster an der Ost- oder West-
Fassade des jeweiligen Gebäudes vorgesehen. 
Eine ausreichende Belichtung und Besonnung aller Wohnungen gemäß den Anforderungen der 
Bauordnung NRW wird durch diese Regelung gewährleistet. 
 
7.7.5 Lichtimmissionen 
Die geplante Tiefgaragenein- / -ausfahrt liegt an der südlichen Plangebietsgrenze gegenüber Y-
Gebäudes am Ossendorfer Weg. Da sich in diesem Y -Gebäude im Erdgeschoss der 
Eingangsbereich und in den übrigen Geschossen Laubengänge befinden, ist sichergestellt, dass mit 
keiner Blendwirkung durch das Schein werferlicht ausfahrender Fahrzeuge auf gegenüberliegende 
Wohnungen zu rechnen ist. 
 
7.8 Kultur- und Sachgüter 
Archäologie 
Das Plangebiet liegt unmittelbar nördlich des ehemaligen Luftschiffhafens Köln-Bickendorf. Beim Bau 
eines Anschlussgleises für den Luftschiffbahnhof im Jahr 1917 wurde im westlichen Umfeld der 
Luftschiffhalle ein Brunnen, Keramik und Baumaterial einer ländlichen römischen Siedlung gefunden. 
Aufgrund der topographischen Lage der bekannten Fundstelle im Bereich des Westufers einer heute 
noch im Oberflächenrelief erhaltenen Altrinne, ist eine Ausdehnung des römischen Siedlungsplatzes 
in das Plangebiet beim derzeitigen Kenntnisstand nicht sehr wahrscheinlich, kann jedoch wegen des 
Fehlens archäologischer Vorermittlungen im Plangebiet auch nicht ausgeschlossen werden.  
Im Rahmen der Neubebauung sind daher baubegleitende archäologische Überwachungen auf der 
Grundlage von §§ 15 und 16 DSchG NW erforderlich, die mit dem Römisch-Germanischen Museum 
/ Archäologischen Bodendenkmalpflege und  -denkmalschutz der Stadt Köln unverzüglich 
abzustimmen sind. 
Denkmalschutz 
Baudenkmäler sind im Plangebiet gemäß Denkmalliste des Stadtteils Köln -Bickendorf nicht 
vorhanden. Naturdenkmale sind gemäß der Liste der Naturdenkmale der Stadt Köln im Plangebiet 
nicht vorhanden. Bodendenkmäler im Plangebiet sind bisher nicht bekannt.

42/43 
7.9 Kampfmittel 
Innerhalb des Plangebiets ist mit Kriegs altlasten zu rechnen. Vor Aufnahme von Baumaßnahmen 
mit Bodeneingriffen (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 
(allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-
306/18 sowie de r Bebauungsplan-Nummer 62486/02 einzuschalten. Ein entsprechender Hinweis 
ist in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen worden. 
 
7.10 Verwendete Unterlagen 
Im Zuge des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt: 
1. Fachbeitrag Artenschutz der Stufe 1 (Vorprüfung)  – BFL Büro für Freiraumplanung und 
Landschaftsarchitektur: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62486/02 Ossendorfer Weg / 
Mühlenweg in Köln-Bickendorf, 26. September 2019 
2. Bericht zur Baugrunderkundung (Gründung und Geotechnik) – Ingenieurteam Dr. Hemling, 
Gräfe & Becker Baugrund GmbH: Ossendorfer Weg BA 1, Projektnummer 18K006P002, 11. 
Juni 2019 
3. Bericht zur Baugrunderkundung (Gründung und Geotechnik) – Ingenieurteam Dr. Hemling, 
Gräfe & Becker Baugrund GmbH: Ossendorfer Weg BA 2, Projektnummer 18K006P002, 13. 
Juni 2019 
4. Stellungnahme zur orientierenden Baugrunderkundung - Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & 
Becker Baugrund GmbH: BV Ossendorfer Weg in Köln, Projektnummer 18K006P002, 05. März 
2018 
5. Stellungnahme Laboranalytik / abfalltechnische Bewertung - Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe 
& Becker Baugrund GmbH: BV Ossendorfer Weg in Köln, Projektnummer 18K006P002, 02. 
Februar 2018 
6. Biotopkartierung – scape Landschaftsarchitekten GmbH, 02. März 2021 
7. Baumkartierung und –bewertung – scape Landschaftsarchitekten GmbH, 02. März 2021 
8. Grünordnungsplan – scape Landschaftsarchitekten GmbH, Vorentwurf Stand: 02. März 2021 
9. Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen im Rahmen des 
VEP / Bebauungsplan-Verfahrens „Ossendorfer Weg / Mühlenweg“ in Köln-Bickendorf – ADU 
Cologne, November 2020 
10. Integrierte Verkehrsuntersuchung zum Neubauprojekt Ossendorfer Weg / Mühlenweg, 1. 
Fertigung – brenner BERNARD ingenieure GmbH, Köln, 13. Januar 2020 
11. Bodenkarte NRW, BK50 GD,NRW 
12. Geologische Karte NRW GK100 GD,NRW 
13. Preussische Geologische Karte (GK25), Blatt 5007, GD,NRW 
14. Bodenkundliche Kartierung 2014 - 2017 
15. Luftbilder Stadt Köln 1951 - 2018 
 
8. Planverwirklichung 
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB im 
beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB geschaffen. Gem. § 12 Abs. 1 
BauGB wird vor dem Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin, der

43/43 
GAG Immobilien AG, ein städtebaulicher Vertrag als Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser 
stellt s icher, dass es zur Realisierung des Vorhabens kommt. Da es sich um einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von 
der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. 
 
Regelungsinhalte des Durchführungsvertrags sind insbesondere:  
 Die Durchführung des Bauvorhabens, 
 die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau, 
 die Anpflanzung von Bäumen gemäß den Vorgaben des Freianlagenplans, 
 die Herstellung von Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr sowie Carsharing-Stellplätze, 
 die Herstellung von Stellplätzen für Fahrräder, 
 Nutzungen im WA-Gebiet, 
 Instandsetzung der öffentlichen Kinderspielflächen, 
 Herstellung von Wegerecht, 
 Errichtung der Kindertagesstätten und 
 Aufwertung der öffentlichen Grünfläche Mühlenweg / Ossendorfer Weg 
 
9. Städtebauliche Kenndaten 
Größe des Plangebietes  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan ca. 15.200 m² 
Vorhaben- und Erschließungsplan ca. 13.500 m² 
Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) 
Fläche Allgemeines Wohngebiet ca. 13.500 m² 
davon Geh- und Radfahrrecht ca. 2.450 m² 
Öffentliche Verkehrsfläche ca. 1.610 m² 
Voraussichtliche Grundfläche ca. 5.500 
Voraussichtliche Geschossfläche 
(Vollgeschosse) 
ca. 19.000

Mitteilung Ausschuss

4117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Rein Sa 
Vorlagen-Nummer 01.06.2021 
 1973/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 
 
Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 62486/02 gemäß § 3 Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB)  
Arbeitstitel: Ossendorfer Weg / Mühlenweg in Köln-Bickendorf 
Anlass und Ziel 
Die GAG Immobilien AG plant auf einem circa 1,35 ha großen Areal am Ossendorfer Weg in Köln-
Bickendorf, Bezirk Ehrenfeld, die Entwicklung eines attraktiven Wohnstandortes einschließlich zweier 
Kindertagesstätten. In diesem Zusammenhang hat die GAG Immobilien AG mit Schreiben vom 
21.09.2018 bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß §12 Baugesetzbuch (BauGB) 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Plangebiet zwischen Ossendor-
fer Weg, Mühlenweg und Mathias-Brüggen-Straße beantragt. 
 
Durch die Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll auf der bereits 
heute für Wohnen und Kindertagesstätte genutzten Fläche ein durchgrüntes, urbanes neues Wohn-
quartier entstehen, welches ein gemischtes Wohnangebot für unterschiedliche Nutzergruppen schafft. 
Dabei sollen 191 Wohnungen sowie zwei Kindertageseinrichtungen für insgesamt 8 Gruppen entwi-
ckelt werden.  
 
Ziel der Planung ist es 191 neue Wohneinheiten als Mietwohnungen zu ermöglichen, um einen Bei-
trag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Köln zu leisten. Um darüber 
hinaus dem Bedarf an besonders preisgünstigem Wohnraum zu begegnen, erklärt sich die Vorhaben-
trägerin bereit, einen Anteil von ca. 75 % der Geschossfläche für Wohnen im geförderten Wohnungs-
bau zu errichten. 
 
Mit der Neuerrichtung zweier Kindertageseinrichtungen sowie der Instandsetzung der umliegenden 
öffentlichen Spielplatzflächen wird ein Betrag zur sozialen Infrastruktur sowohl für die geplante 
Wohnbebauung als auch für die die angrenzen Wohnquartiere geleistet.  
 
Durch die Planung soll ein qualitätsvolles städtebauliches Ensemble geschaffen werden, das den 
verschiedenen Anforderungen aus dem Umfeld gerecht wird, sich als Neubauvorhaben in erhaltens-
werte Strukturen harmonisch einfügt und zugleich dem städtebaulichen Grundsatz einer freiraum-
schonenden Innenentwicklung Rechnung trägt.  
 
 
Verfahrensverlauf 
Auf der Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie fand im Sommer 2018 (18.05.2018 
bis einschließlich 19.06.2018) eine frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 
BauGB statt. Um eine möglichst hohe architektonische und städtebauliche Qualität für das Vorhaben 
zu erlangen, beauftragte die GAG Immobilien AG im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung sieben 
Büros zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs. Das Verfahren der Mehrfachbeauftragung

2 
 
wurde am 12.12.2018 entschieden. Der städtebauliche Entwurf des Büros Lorber Paul Architekten 
GmbH in Zusammenarbeit mit scape Landschaftsarchitekten wurde für die weitere Planung und als 
Grundlage für den Bebauungsplan ausgewählt. 
 
Am 07.02.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss nach § 12 Abs. 2 BauGB in Anwendung des 
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes beschlossen. 
 
Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-
kungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 04. April bis 17. 
April 2019 zur Planung äußern.  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
erfolgte in der Zeit vom 20.11.2020 bis einschließlich 06.02.2021. 
 
Die Offenlage wird vom 17. Juni 2021 bis 02. August 2021stattfinden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Geltungsbereich  
Anlage 2 – Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB 
Anlage 3 – Textliche Festsetzungen nach § 3 Abs. 2 BauGB 
Anlage 4 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 62486/02 Blatt 1 - verkleinert 
Anlage 5 – Vorhaben- und Erschließungsplan Nummer 62486/02 Blatt 2 – verkleinert 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 Geltungsbereich

376 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen BebauungsplanesOssendorfer Weg/Mühlenwegin Köln - Bickendorf
010050200300 Meter

Beratungsverlauf (2)

17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.06.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Mathias-Brüggen-Straße 68
  • Militärringstraße
  • Äußere Kanalstraße
  • Hugo-Eckener-Straße
  • Rochusstraße 12
  • Butzweilerhofallee
  • Köhlstraße 5
  • Friedrichstraße 115a
  • Clemens-Hastrich-Straße
  • Ossendorfer Weg 1
  • Mühlenweg 216
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Erlenweg
  • Häuschensweg 171W
  • Gottesweg 139
  • Straße des 17. Juni 4
  • Venloer Straße
  • Frohnhofstraße
  • Bayenstraße 65
  • Straße 6
  • Straße 8
  • Straße 2
  • Sandweg
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
1973/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.06.2021
Erstellt
25.05.2021 09:19