Organisation der städtischen Förderschulen a) Bildung eines Schulverbundes der Förderschule Roßheideschule als Hauptstandort mit der Förderschule Willy-Brandt-Schule als Teilstand- ort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW b) Ausbau der Roßheideschule für den Bereich 'Emotionale und soziale Entwicklung' um die Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2013/14 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
Beschlussvorlage 13/0131 vom 21.02.2013
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13/0131
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