2362/2021
Beantwortung der Anfrage AN/1245/2021 der Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI, : Walls of Fame für Ehrenfeld? Wo und wie
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AN1245202_Anfrage der Fraktion die Linke, die Partei
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Bezirksrathaus Ehrenfeld · Venloer Straße 419-421 · 50825 Köln Telefon: 0221 / 221-94308 ·Telefax: 0221 / 221-94310 Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI, Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1245/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Anfrage der Fraktion Die Linke/Die Partei, betr: Walls of Fame für Ehrenfeld? Wo und wie Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31. Mai 2021 aufzunehmen: Graffitos gibt es überall! Selbst das mittlerweile immer beschaulichere Ehrenfeld wird regelmäßig von ihnen heimgesucht – und barg einst historische Orte wie die legendäre Wall of Fame am Underground. Leider hat unser Bezirk ein Defizit, wir haben zu wenig legale Graffiti-Flächen, wo Menschen ohne Zeit- und Repressionsstress in Ruhe ihrer Kunst nachgehen können. Stattdessen müssen sie (meist vermummt und schwarzgekleidet mit klackernden Laptoptaschen über beiden Schultern) durch die Nächte spurten und mehr schlecht als recht bei dem Licht eines Feuerzeugs das Eigentum anderer beschmieren. Legale Graffiti-Wände hingegen sehen schön aus, fördern Kultur und senken die Vandalismusstatistik. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: (1) Wie bewertet die Verwaltung das Ansinnen und den Wunsch vieler Akteur:innen, legale Graffiti-Wände (sog. Wall of Fames oder Aufstellwände z.B. in Parks/auf Freiflächen) in Ehrenfeld einzurichten? (2) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss eine Wand/ein Standort erfüllen, um als Wall of Fame genutzt zu werden? (3) Auf welchen konkreten Flächen (bspw. an öffentlichen Gebäuden) kann sich die - 2 - Verwaltung vorstellen legale Graffiti-Flächen einzurichten? (4) Augenscheinlich gibt es einen Reker-Tag (siehe Anhang, gesprochen Täg). Werden die Tags von Rekers Wahlkampfchef Frederik Schorn persönlich angebracht? Wenn ja, privat oder öffentlich finanziert? Herzlichen Dank im Vorhinein. Mit freundlichen Grüßen gez. Christoph Besser Ulrike Detjen (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreterin) Leonard Schwanitz (Bezirksvertreter)
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 AN/1245/2021 Vorlagen-Nummer 2362/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Datum 28.06.2021 Beantwortung der Anfrage AN/1245/2021 der Fraktion DIE LINKE./Die PARTEI, : Walls of Fame für Ehrenfeld? Wo und wie „Wie bewertet die Verwaltung das Ansinnen und den Wunsch vieler Akteur:innen, legale Graf- fiti-Wände (sog. Wall of Fames oder Aufstellwände z.B. in Parks/auf Freiflächen) in Ehrenfeld einzurichten? Neben der Graffiti -Entfernung und Strafverfolgung von Sachbeschädigungen durch illegale Farb- schmierereien unterstützt die KASA regelmäßig Präventions- sowie Gestaltungsprojekte. Beispiele hierfür sind die Gestaltungen der Stützwände, rund um den Bahnhof Geldernstra- ße/Parkgürtel, mit der dazugehörigen Hall of Fame oder die geplante Gestaltung und Einrichtung ei- ner Hall of Fame im Stadtbezirk Chorweiler. Ziel der Projekte ist es junge und kreative Menschen in die Gestaltu ng des öffentlichen Raums mit einzubeziehen. Die KASA arbeitet bei diesen Projekten regelmäßig ämterübergreifend mit Vereinen und den jeweiligen Stadtbezirken zusammen. Die KASA verspricht sich unter anderem durch diese Projekte eine legale alternative für die Sprayerszene zu schaffen und dadurch illegalen Verunreini- gungen entgegenzuwirken. Grundsätzlich entstehen die Projekte auf Grundlage der Beschlüsse der jeweiligen Bezirksvertretun- gen. Sollte ein dementsprechender Beschluss gefasst werden steht die Ordnungspartnerschaft KASA bei der Projektumsetzung unterstützend zur Seite. „Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss eine Wand/ein Standort erfüllen, um als Wall of Fame genutzt zu werden?“ Grundsätzlich besteht die Möglichkeit jede nicht geschützte Flä che zur Umsetzung einer Wall of Fa- me heranzuziehen. Diese Flächen müssen von dem jeweiligen Besitzer freigegeben werden. Aus Sicht der KASA ist es jedoch notwendig Regeln für die jeweilige Wall of Fame aufzustellen. Es muss sichergestellt werden, dass Möglichkeiten zur Müllentsorgung vor Ort gegeben sind. Eine Behinderung des Verkehrs darf durch die Nutzung der Wand ebenfalls nicht entstehen. Des Weiteren bietet es sich an zusätzliche Verhaltensregel zu vereinbaren und die Anwohner*Innen im Vorfeld zu informieren. Zur Überwachung und Unterhaltung der Wände ist es sinnvoll einen Verein als Ansprechpartner und Verantwortlichen für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen und Müllentsorgung zu verpflichten. Eine regelmäßige Kontrolle durch die Stellen der Stadt Köln kann nicht gewährleistet werden. „Auf welchen konkreten Flächen (bspw. an öffentlichen Gebäuden) kann sich die Verwaltung vorstellen legale Graffiti-Flächen einzurichten?“ 2 Im Auftrag der Ordnungspartnerschaft KASA werden jedes Jahr rund 20.000 Quadratmeter Flächen an öffentlichem Eigentum gereinigt. Neben der Reinigung der eigenen Objekte verfolgt die KASA jede illegale Farbschmiererei durch Anzeigenerstattung bei der Polizei sowie Geltendmachung zivilrechtli- cher Ansprüche. Die KASA unt erstützt Dienststellen und Stadtbezirke bei der Umsetzung von Gestaltungs - und Prä- ventionsprojekten im Kölner Stadtgebiet. Eine Empfehlung von konkreten Flächen kann durch die KASA nicht ausgesprochen werden. „Augenscheinlich gibt es einen Reker -Tag. Werden die Tags von Rekers Wahlkampfchef Fre- derik Schorn persönlich angebracht? Wenn ja, privat oder öffentlich finanziert?“ Herr Schorn stellt klar, dass er nicht mehr der Wahlkampfleiter der Oberbürgermeisterin ist da der Wahlkampf abgeschlossen ist. Die sogenannten Reker-Tags wurden nicht von Herrn Schorn angebracht. Es handelt sich in diesem Fall um illegale Verunreinigungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Venloer Straße 419
- Parkgürtel
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 2362/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2021
- Erstellt
- 17.06.2021 15:36