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V/0537/2023

Schulden- und Liquiditätsbericht 2021 / 2022

Vorlagen 07.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 19.09.2023, TOP 7.3

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

986 Zeichen

Anlage A zur V/0537/2023 
Kurzüberblick 
Im Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr 
ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und 
Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für 
das laufende und für kommende Haushaltsjahre berichtet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Informationen über das städtische Schulden- und Liquiditätsmanagement 
 
Finanzierung 
entfällt 
 
Pflichtigkeitsgrad 
entfällt 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Letztlich dient die Finanzierung städtischer Aufgaben und Leistungen aus vorhandener Liquidität, 
durch Neuaufnahme oder Umschuldung von kurz- oder langfristigen Krediten sowie weiteren Fi-
nanzierungsinstrumenten auch den Querschnittsthemen wie Demographie, Gleichstellung, Inklu-
sion, Klimaschutz und Migration.

Berichtsvorlage

17463 Zeichen

V/0537/2023 
V/0537/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Schulden- und Liquiditätsbericht 2021 / 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dieser Vorlage wird wie in den Vorjahren über die Entwicklung der Verschuldungs - und Liquidi-
tätssituation der Stadt Münster informiert. Schwerpunkte hierbei sind  
 die Entwicklungen der Jahre 2021 und 2022 
 eine Vorausschau auf die diesjährige / künftige Entwicklung. 
 
 
1.   Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 
 
Das Jahr 2021 stand (erneut) im Zeichen der Corona-Pandemie. Als positiv ist daher zu bewer-
ten, dass es der Weltwirtschaft gelungen ist, nach diesem globalen Schock nahezu auf den ur-
sprünglichen Wachstumspfad zurückzukehren. Ursache waren hier sicherlich die hohen fiskali-
schen Impulse vieler Regierungen, um die negativen Auswirkungen der Lockdowns abzufedern. 
Das schnelle Wiedererwachen der Wachstumsdynamik führte im Verlauf des Jahres aber auch 
zu Lieferengpässen bei zahlreichen Produkten, die in Münster insbesondere b ei Baumaßnah-
men, aber auch an anderen Stellen spürbar wurden. Eine weitere Entwicklung setzte ebenfalls 
ein, die viele Expertinnen und Experten nicht oder zumindest nicht in diesem Umfang vorherge-
sehen hatten: Die Rückkehr der Inflation.  
 
Im Jahr 2022 dominierte der russische Angriff auf die  Ukraine, der neben den mannigfachen 
menschlichen Tragödien nicht nur auf geopolitischer Ebene weitreichende Konsequenzen hatte. 
Die stark gestiegenen Energiepreise und bereits seit dem Vorjahr in Mitleidenschaft gezogenen 
Lieferketten haben die Inflationsraten weltweit massiv ansteigen lassen. Die Zentralbanken sa-
hen sich gezwungen, die Zinsen schnell und kontinuierlich zu erhöhen, um zu verhindern, dass 
die Wirtschaftsteilnehmenden hohe Inflationsraten als „neue Normal ität“ betrachten könnten . 
Kaufkraftverluste der Konsumenten, Produktions- und Investitionsrückgänge infolge der höheren 
Inflation und Zinsen sowie die anhaltenden Probleme in China ( „Null-Covid-Strategie“, Immobili-
enkrise) haben weltweit zu einer Wachstumsverlangsamung geführt. 
 
Diese Entwicklungen zeitigten auch deutliche Verwerfungen an den Kapitalmärkten. Der Diversi-
fikationsvorteil, der aus der Streuung eines Portfolios über Renten, Aktien und gegebenenfalls 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
08.09.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller 
Telefon: 492-2000 
MoellerFrank@stadt-
muenster.de

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V/0537/2023 
anderen Anlageklassen resultiert, hat 2022 schlecht funktioniert, da Anleihen und Aktien hoch 
korreliert waren und zur gleichen Zeit deutlich einbrachen. 
 
In Münster waren beide Jahre im Wesentlichen durch einen (weiteren) Abbau von Liquiditätsre-
serven in Form von Geldanlagen gekennzeichnet. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 
mussten auch wieder verstärkt langfristige Kredite aufgenommen werden, kurzfristige Liquiditäts-
kredite dienten der Stützung der Liquiditätssituation. Zur Entwicklung im Einzelnen: 
 
 
2.   Entwicklung der Investitionskredite und des Schuldendienstes 
 
2.1 Langfristige Kredite und deren Tilgung 
 
Die Entwicklung des Schuldenstandes unter Berücksichtigung von Neuaufnahmen und Tilgungen 
bis zum Jahresende 2022 stellt sich wie folgt dar: 
 
 
 
Hervorzuheben ist das zeitweilige Zwischenhoch beim Schuldenstand im Jahr 2018, das auf die 
deutlich erhöhte Konzernfinanzierung zurückzuführen ist. Von 2019  bis 2021 war eine fallende 
Tendenz zu verzeichnen, mit dem Jahr 2022 ist der Schuldenstand auf rund 907 Mio. € angestie-
gen. Wesentliche Ursache ist das umfangreiche Investitionsprogramm, das jedoch bei vollständi-
ger Umsetzung eine weitaus höhere Verschuldung mit sich gebracht hätte.  
 
Eine differenzierte Darstellung, welcher Eurobetrag auf die Kernverwaltung bzw. auf Kredite im 
Rahmen der Konzernfinanzierung zurückzuführen ist, liefert die nachfolgende Tabelle (alle Anga-
ben in Mio. €):  
 
 Netto-Verän-
derung ges. 
Schuldenstand 
Kernverwaltung 
Schuldenstand 
Konzernfinanzierung 
Schuldenstand  
gesamt 
2017 26,6 768,2  8,2  776,4  
2018 94,6 786,5  84,5  871,0  
2019 -38,3 751,7  81,1  832,7

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V/0537/2023 
2020 -40,2 702,9  89,6  792,5  
2021 -41,7 662,8  88,1  750,8  
2022 156,7 786,1  121,4  907,5  
Plan 2023 119,2 924,7  102,0  1.026,7  
Plan 2024 115,6 1.051,9  90,4  1.142,3  
Plan 2025 40,5 1.109,0  73,8  1.182,8  
Plan 2026 33,1 1.155,6  60,3  1.215,9  
 
In den Planjahren von 2023 bis 2026 steigt rechnerisch die veranschlagte Kreditsumme auf bis 
zu 1,2 Mrd. € durch die hohen geplanten Investitionen und unter Berücksichtigung einer ange-
nommenen entsprechenden Kreditquote an. 
 
Trotz nennenswerter Planansätze auch in den vergangenen Jahren war die tatsächliche Entwick-
lung davon abweichend. Wie bereits im letzten Schulden - und Liquiditätsbericht dargestellt, hat 
die Verwaltung diese Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist -Entwicklung zum Anlass 
genommen, das Instrument der Budgetierung stärker in den Fokus zu rücken, um so zu einer 
besseren zeitlichen Steuerung der Investitionsmaßnahmen zu gelangen, bei der auch die Reali-
sierungsfähigkeit der Investitionen stärker betrachtet wird. 
 
2022 wurden insgesamt 205 Mio. € an Krediten aufgenommen, davon 140 Mio. € im Wege eines 
Nachhaltigkeitsschuldscheins / „Green Bonds“ (vgl. Vorlagen V/0666/2021 und V/0697/2022 so-
wie die städtische Internetseite zur nachhaltigen Finanzierung 1). Aus dem Volumen des Green 
Bonds sind 3 0 Mio. € im Rahmen der Konzernfinanzierung an die Stadtwerke Münster GmbH 
weitergeleitet worden. Darüber hinaus wurden 2022 weitere 5 Mio. € zur Konzernfinanzierung 
aufgenommen. Am Jahresende 2022 entfiel vom gesamten Schuldenstand ein Anteil von 12,8 % 
auf die Konzernfinanzierung. 
 
Neben den klassischen Kommunalkrediten waren Ende 2022 ca. 297,6 Mio. € (ca. 32 ,8 % des 
Kreditvolumens) über Schuldscheine finanziert. 
 
 
2.2 Zinsen für langfristige Kredite 
 
Die Entwicklung des Zinsaufwands aufgrund langfristiger Kredite stellt sich wie folgt dar  (Anga-
ben in Mio. €, Stand: Haushaltsplan 2023): 
 
                                                 
1 https://www.stadt -muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/nachhaltige -finanzierung

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V/0537/2023 
 
 
Hierbei macht sich einerseits die günstige prozentuale Zinsentwicklung in den letzten Jahren 
durch sinkende Beträge bemerkbar, andererseits steige n die jährlichen Zinsaufwendungen im 
Zusammenhang mit dem geplanten steigenden kreditfinanzierten Investitionsvolumen in den 
nächsten Jahren und vor dem Hintergrund steigender Zinsen kontinuierlich an. 
 
Bedingt durch unterschiedliche Laufzeiten, Umschuldungen von Altkrediten, Zwischenfinanzie-
rungen usw. wirkt sich die im Berichtszeitraum noch vorherrschende Niedrigzinsphase positiv auf 
die Durchschnittsverzinsung aller Kredite aus. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt ein konti-
nuierlich sinkendes Zinsniveau auf: 
 
 2019 2020 2021 2022 
Durchschnittszinssatz 2,24% 1,91% 1,90% 1,52% 
 
Die positive Entwicklung bis Mitte 2022 macht allerdings auch das Risiko deutlich, welches sich 
für den städtischen Haushalt durch die seit 2022 steigenden Zinsen ergeben. 
 
 
3.   Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements 
 
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines ak-
tiven Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unter-
schiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass d er Zinsaufwand begrenzt bzw. bestenfalls mi-
nimiert wird. Dazu gehört es, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändern-
de Marktbedingungen zulassen und je nach Marktlage Zinskonditionen mittel- und langfristig zu 
sichern. 
 
Um Risiken in der Finanzierung zu streuen und zu begrenzen, wird die Verwaltung über die 
Haushaltssatzung ermächtigt, verschiedene Instrumente zu nutzen. In der Haushaltssatzung 
2022 war hierzu in § 2 u.a. festgelegt: 
 
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr 
ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsri-
siken abzuschließen (z.B. Derivate).  
Von Neuaufnahmen in Fremdwährungen wird abgesehen. Ausgenommen von dieser Regelung 
sind Umschuldungen/Prolongationen für Investitionskredite.“

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Zum 31.12.2022 stellt sich die Nutzung dieser Optionen wie folgt dar: 
 
 Bestand 
(in Mio. €) Anteil Höchst-
grenze 
Fremdwährungskredite 0 0 % 15 % 
variable Kredite 15,4 1,70 % 30 % 
 
2022 wurden keine Fremdwährungskredite aufgenommen und keine neuen Derivate abgeschlos-
sen. 
 
 
4. Liquiditätsmanagement 
 
4.1 Liquiditätskredite und Cash-Pooling 
 
Im Jahr 2021 wurden nur in geringem Umfang Investitionskredite aufgenommen, die benötigte 
Liquidität wurde stattdessen aus zurückfließenden Festgeldern in Höhe von rund  61 Mio. € und 
aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten finanziert. Aufgrund des Zinsniveaus am Kapitalmarkt 
konnten mit der Kreditaufnahme Zinserträge erzielt werden. 2021 lagen die Zinssätze bei Lauf-
zeiten der Liquiditätskredite zwischen 14 und 73 Tagen zwischen -0,44 % und -0,49 %. In Sum-
me wurde aus den Liquiditätskrediten ein Ertrag in Höhe von 77.054,17 € erzielt. 
 
Über das Cash -Pooling sind die Stadt und die beteiligten städtischen Töchter in einem Liquidi-
tätsverbund zusammengefasst. Vorteil des Cash-Poolings ist, dass zunächst die vorhandene Li-
quidität innerhalb der Stadt und der beteiligten Töchter genutzt werden kann, bevor ein Zugriff auf 
Kredite erfolgt. Im Berichtsjahr 2021 konnte der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu ei-
ner Höhe von maximal  37,82 Mio. € über das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus 
dem Cash-Pooling erfolgte an 365 Zinstagen mit einem Durchschnittswert von rund 18,99 Mio. €. 
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Zur besseren Darstellung 
wurde der 1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.  
 
 
 
 
Im Jahr 2022 musste die Stadt Münster deutlich häufiger als in den vorangegangenen Jahren auf 
Liquiditätskredite zurückgreifen, insgesamt wurden im Jahr 2022  25 Liquiditätskredite aufg e-
nommen. Aufgrund der Negativzinsen am kurzfristigen Kapitalmarkt konnten mit der Kreditauf-
nahme bis 01.07.2022 Zinserträge von insgesamt 107.597 € erzielt werden. Für die Aufnahmen

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V/0537/2023 
ab 01.08.2022 waren wieder Zinsen zu zahlen.  Die geforderten Zinssätze orientierten sich am 
Einlagenzins der EZB und lagen Ende 2022 bei 2,02 % . An Zinsen waren bis zum Jahresende 
104.947 € zu zahlen, so dass im Jahr 2022 im Saldo 2.650 € Einnahmen erzielt wurden. 
 
Im Berichtsjahr 20 22 konnte der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu einer Höhe von 
maximal 55,47 Mio. € über das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus dem Cash -
Pooling erfolgte an 343 Zinstagen mit einem Durchschnittswert von rund 21,29 Mio. €. Der Zeit-
ablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Zur besseren Darstellung wurde der 
1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.  
 
 
 
 
4.2 Geldanlagegeschäfte 
 
Die städtischen Geldanlagegeschäfte werden auf der Grundlage der städtischen Kapitalanlage-
richtlinie getätigt, deren aktuelle Fassung mit Vorlage V/0364/2020 vom Haupt- und Finanzaus-
schuss im Mai 2020 beschlossen wurde. 
 
Die Stadt Münster nutzt für ihre Geldanlagegeschäfte folgende Anlageformen: 
- Tagesgelder, 
- Festgeldanlagen,  
- Spezialfonds.  
 
Die Entwicklung der Anlagen in den Jahren 2021 und 2022 stellt sich wie folgt dar (in Mio. €): 
 
 Tagesgelder Festgeld-
anlagen Fonds Summe 
01.01.2021 4,95 81,10 53,66 139,71 
30.12.2021/ 
01.01.2022 10,00 20,00 66,63 96,63 
30.12.2022 -,- 0,5 65,43 65,93 
 
Bei der Tabelle handelt es sich um eine rein stichtagsbezogene Darstellung. Die unterjährige Li-
quiditätsentwicklung der verschiedenen Anlageformen ist nicht kontinuierlich, sondern schwankt 
im Zeitablauf. Aufgrund hoher Zahlungseingänge kurz vor dem Jahresende 2021 (zum Steuer-
termin am 15.11. bzw. zum Auszahlungstermin der Landessteuern (Einkommen -

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/Umsatzsteueranteil) am 22.12.) war der Liquiditätsbestand deutlich höher als zu vielen unterjäh-
rigen Zeitpunkten. 
 
In den Jahren 2021 und 2022 wurden keine Festgeldanlagen abgeschlossen. 
 
 
4.3 Spezialfonds 
 
Die Stadt Münster investiert in zwei Fonds, die im Wesentlichen für die Finanzierung zukünftiger 
Pensionsverpflichtungen eingerichtet wurden. Es handelt sich um den 
- VUS-Münster-Fonds (Versorgungs- und Sanierungs-Fonds) und 
- WVR-Fonds (Westfälischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds). 
 
Fondsanleger beim VUS -Münster-Fonds sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater 
Münster und die AWM. Beim WVR -Fonds sind neben der Stadt Münster noch weitere Kommu-
nen aus NRW und Niedersachsen am Fonds beteiligt. 
 
Mit der Ratsvorlage V/0810/2017 wurde beschlossen, für die Finanzierung der zukünftigen Pen-
sionsverpflichtungen die jährliche Zuführung zu den städtischen Fonds auf 6 ,0 Mio. € festzuset-
zen. Zum Haushaltsjahr 2020 wurde di eser Betrag auf bis zu 10,0 Mio. € erhöht. Die Zuführung 
ist unterjährig aufgrund der Schwankungen der Aktienmärkte auf mehrere Teilzuführungen aufge-
teilt worden. Aufgrund der unter Punkt 1 beschriebenen Verwerfungen am Kapitalmarkt wurden 
im Jahr 2022  6 ,5 Mio. € angelegt und damit die Haushaltsermächtigung in Höhe von 10 Mio. € 
nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Weitere Zuführungen erfolgten durch die beteiligten eigen-
betriebsähnlichen Einrichtungen. 
 
Der VUS-Fonds und der WVR-Fonds entwickelten sich im Berichtsjahr 2021 wie folgt: 
 
 VUS-Fonds 
(Stadt Münster und Eigenbetriebe) 
WVR-Fonds 
(Stadt Münster und Eigenbetriebe) 
 in Mio. € Anzahl 
Anteile 
Wert je  
Anteil (€) in Mio. € Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
Anfangswert 
31.12.2020  55,071 310.788 177,20 55,484 508.795 109,05 
Endwert 31.12.2021 65,978 355.030 185,84 71,059 623.661 113,94 
Wertentwicklung je 
Fondsanteil   
+8,64 € 
+4,87 % 
  
+4,89 € 
+4,48 % 
Betragsveränderung 
2021 + 10,907 + 44.242  + 15,575 + 114.866

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Für das Berichtsjahr 2022 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar: 
 
 VUS-Fonds 
(Stadt Münster und Eigenbetriebe) 
WVR-Fonds 
(Stadt Münster und Eigenbetriebe) 
 in Mio. € Anzahl 
Anteile 
Wert je  
Anteil (€) in Mio. € Anzahl 
Anteile 
Wert je 
Anteil (€) 
Anfangswert 
31.12.2021  65,978 355.030 185,84 71,059 623.661 113,94 
Endwert 31.12.2022 63,151 384.159 164,39 68,495 697.089 98,26 
Wertentwicklung je 
Fondsanteil   
-21,45 € 
-11,54 %  
  
-15,68 € 
-13,76 %  
Betragsveränderung 
2022 -2,827 + 29.129  - 2,564 + 73.428  
 
Im Ergebnis haben beide Fonds im Jahr 2021 eine zufriedenstellende Rendite erwirtschaftet, die 
oberhalb des langjährigen Durchschnitts lag. Das Jahr 2022 konnte aufgrund der negativen Ent-
wicklungen sowohl auf den Aktien - als auch Rentenmärkten dagegen kein  positives Ergebnis 
hervorbringen.  
 
Beide Fonds werden unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gesteuert: In den Anla-
gerichtlinien sind ESG -Kriterien, also ökologische, soziale und Governance -Aspekte hinterlegt, 
das Fondsmanagement steuert die Fonds auf dieser Basis. Für den VUS -Fonds informiert das 
Fondsmanagement zusätzlich über ESG-Verbesserungen und den CO2-Fußabdruck des Fonds. 
An der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaspekte in den Fonds arbeitet die Verwaltung der-
zeit. Die nachhaltige  Anlage von Geldern in den beiden Fonds ist in die städtische Nachhaltig-
keitsstrategie 2030 eingebettet. 
 
 
5.   Ausblick auf das Jahr 2023 
 
5.1 Langfristige Investitionskredite 
 
Im Jahr 202 3 stehen langfristige Kredite mi t einem Gesamtvolumen von ca. 100  Mio. € zur 
Zinsanpassung an. Soweit diese mit Derivaten unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Ba-
sis von variablen Krediten mit kurzer Laufzeit, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür gibt die 
Haushaltssatzung und die derzeitige variable Quote ausreichend Spielraum.  
 
Für alle weiteren Umschuldungen oder Neuaufnahmen werden Zinsfestschreibungen von unter 
10 Jahren angestrebt. In Situationen von nachgebenden Zinsen werden diese für längerfristige 
Aufnahmen genutzt. Hier werden auch weiterhin so wohl klassische Gläubiger als auch Investie-
rende außerhalb des Bankensektors angesprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern.  
 
Die Kreditermächtigung für 2023 liegt bei 182,6 Mio. zzgl. übertragener Kreditermächtigungen 
aus dem Jahr 202 2. Die Inanspruchnahme ist abhängig von der weiteren Liquiditätssituation in 
diesem Jahr und dem tatsächlichen Kreditbedarf. Erkennbar ist aber bereits jetzt, dass die Haus-
haltsentwicklung keinerlei Potential für zusätzliche, ungeplante Maßnahmen bietet. 
 
 
5.2 Liquidität 
 
Die städtische Liquiditätssituation im Jahr 2023 ist durch ein hohes Maß an Auszahlungsbedarfen 
in den unterschiedlichsten städtischen Aufgabenbereichen geprägt. Bislang sind unterjährig sie-

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V/0537/2023 
ben Liquiditätskredite aufgenommen worden, um die jederzeitige Zah lungsfähigkeit zu gewähr-
leisten. Im Mai (vom 15.5. bis 31.5.) ist eine Festgeldanlage abgeschlossen worden. 
 
Der Rahmen für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, ist 
mit 200 Mio. € weiterhin als angemessen und ausreichend zu bezeichnen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
   Anlage A

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0537/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2023
Erstellt
06.09.2023 19:47