BV10/009/2026
Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe - Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) -
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Anfrage
2107 Zeichen
BV10/009/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.01.2026 Marita Rothkegel (AFD-Fraktion) in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.01.2026 Betrifft: Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe - Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) - Anfrage: 1. Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der Aufschotterungsarbeiten auf dem genannten Waldweg zuständig? 2. Welches Material (z. B. Split, Schotter o. Ä.) wird für die Aufschotterung verwendet und in welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des Materials sowie dessen Eigenschaften in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben zu Gewicht bzw. Volumina gebeten. 3. Zu welchen Zeitpunkten im Jahr und wie häufig finden diese Aufschotterungsarbeiten statt? Bitte um eine tabellarische Übersicht für den Zeitraum 2020 bis 2025. Begründung: Auf dem Waldweg der Urdenbacher Kämpe entlang des bebauten Gebietes – beginnend am Fußballplatz am Rittersberg, weiterführend entlang der Hermann-vom-Endt-Straße, Peter-Behrens-Straße und Emil-Barth-Straße bis zur Garather Brücke – werden jährlich Aufschotterungsarbeiten durchgeführt. Das hierbei verwendete Material ist jedoch sehr feinkörnig und wird stellenweise über längere Abschnitte von etwa 20 bis 30 Metern aufgebracht. Dies stellt insbesondere für Radfahrende eine erhebliche Rutsch- und Sturzgefahr dar. Vor allem Rad fahrende Schulkinder, die diesen Weg regelmäßig als sichere Verbindung zur nahegelegenen Schule nutzen, Seite 2 geraten durch das lose Material leicht ins Schleudern – vergleichbar mit dem Befahren von Sandflächen. Darüber hinaus weist das eingesetzte Material eine Beschaffenheit auf, durch die die Schritte von Fußgängern und Joggern über weite Entfernungen deutlich hörbar sind. Für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner stellt dies insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie in den Sommermonaten mit langer Tageshelligkeit eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung dar.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV10/009/2026
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 13.01.2026 09:57