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BV10/009/2026

Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe - Anfrage von Frau Rothkegel (AfD-Fraktion) -

Anfrage 13.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.01.2026, TOP 7.3

Anfrage

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Anfrage

2107 Zeichen

BV10/009/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.01.2026
Marita Rothkegel (AFD-Fraktion)
in der Bezirksvertretung 10
 
 
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.01.2026
 
 
Betrifft:
Aufschotterung des Waldweges in der Urdenbacher Kämpe - Anfrage von Frau 
Rothkegel (AfD-Fraktion) -
Anfrage:
 
1.
Welches Amt ist für die Koordinierung und Durchführung der 
Aufschotterungsarbeiten auf dem genannten Waldweg zuständig?
 
2.
Welches Material (z. B. Split, Schotter o. Ä.) wird für die Aufschotterung 
verwendet und in welchem Umfang? Bitte um eine kurze Beschreibung des 
Materials sowie dessen Eigenschaften in Bezug auf den vorgesehenen 
Verwendungszweck. Zusätzlich wird um Angaben zu Gewicht bzw. Volumina 
gebeten.
 
3.
Zu welchen Zeitpunkten im Jahr und wie häufig finden diese 
Aufschotterungsarbeiten statt? Bitte um eine tabellarische Übersicht für den 
Zeitraum 2020 bis 2025.
 
 
Begründung:
 
Auf dem Waldweg der Urdenbacher Kämpe entlang des bebauten Gebietes – 
beginnend am Fußballplatz am Rittersberg, weiterführend entlang der 
Hermann-vom-Endt-Straße, Peter-Behrens-Straße und Emil-Barth-Straße bis
zur Garather Brücke – werden jährlich Aufschotterungsarbeiten durchgeführt.
Das hierbei verwendete Material ist jedoch sehr feinkörnig und wird 
stellenweise über längere Abschnitte von etwa 20 bis 30 Metern aufgebracht.
Dies stellt insbesondere für Radfahrende eine erhebliche Rutsch- und 
Sturzgefahr dar. Vor allem Rad fahrende Schulkinder, die diesen Weg 
regelmäßig als sichere Verbindung zur nahegelegenen Schule nutzen,

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geraten durch das lose Material leicht ins Schleudern – vergleichbar mit dem 
Befahren von Sandflächen.
Darüber hinaus weist das eingesetzte Material eine Beschaffenheit auf, durch die
die Schritte von Fußgängern und Joggern über weite Entfernungen deutlich 
hörbar sind. Für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner stellt dies 
insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie in den Sommermonaten mit 
langer Tageshelligkeit eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung dar.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 10
TOP 7.3 - Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/009/2026
Typ
Anfrage
Datum
13.01.2026
Erstellt
13.01.2026 09:57