SV-2013/0018
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 5. April 2013 betr. Konversion II
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SV-2013/0018
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Vorlage-Nr. SV-2013/0018 SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Große Anfrage Konversion II Vorbemerkung: Die SPD-Fraktion hat am 19.6.2012, ein Jahr nach Verabschiedung der Rahmenplanung Bessungen- Süd und des Entwicklungskonzeptes Lincoln-Siedlung (Magistratsvorlage 2011/0202), dem Themenkatalog zum städtebaulichen Vertrag mit der BIMA (Magistratsvorlage 2011/0197) sowie dem Konzept zum städtebaulichen Wettbewerb betr. Cambrai-Fritsch-Kaserne (Magistratsvorlage 2011/0207), sämtlich vorgelegt von Stadtrat Wenzel, eine große Anfrage betr. Konversion gestellt, die am 13.8.2012 beantwortet und in der Stadtverordnetenversammlung im September 2012 diskutiert wurde. Auf den Fragenkatalog und die Antworten nehmen wir Bezug. Mit der Vorlage 2011/0460 vom 16.11.2011 wurden vorbereitende Untersuchungen zur Durchführung von Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach §165 Abs.4 BauGB beschlossen mit dem Ziel „einer zügigen Durchführung der Entwicklung…. im Sinne der Gemeinde“. Außerdem wurde eine Bürgerinformation bezgl. Kelly-Barracks/Nathan Hale Depot durchgeführt. Seit der Beantwortung der Großen Anfrage sind 7 Monate vergangen, seit der Beschlussfassung betr. Entwicklungsmaßnahme 16 Monate, ohne dass der Stadtverordnetenversammlung durch eine zusammenfassende Vorlage zum Entwicklungsstand berichtet wurde. Verschiedentlich wurde in der Presse berichtet, dass sich die Verhandlungen mit der BIMA schwierig gestalteten und dass der Oberbürgermeister sich in die Verhandlungen eingeschaltet habe. Angesichts ständig steigender Wohnraum- und Baulandnachfrage in Darmstadt fragen wir erneut den Magistrat unter Bezugnahme auf seine Antworten vom 13.8.2012, wobei wir die Nummerierung der Fragen aus unserer Anfrage vom 19.6.2012 (nebst Bezugnahme auf Antworten) zur leichteren Auffindung weitgehend beibehalten: 1. Die Frage zum Wohnraumbedarf in Darmstadt wurde im Sinne unserer Einschätzung beantwortet. 2. Wir stellen Frage 2 erneut: Was hat der Magistrat (jenseits der in der Beantwortung zu 2) nach der erwähnten Rahmenplanung und der Beschlussfassung zu vorbereitenden Untersuchungen betr. Entwicklungsmaßnahme) unternommen, um die bereits seit 2008 freistehenden Wohnungen baldmöglichst dem Wohnungsmarkt zuzuführen? Logo SPD Dar... 2 2a. Wie ist der Stand der im Herbst 2011 beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen? Wurde der Auftrag vergeben und wenn extern, an welche Institution? Wann ist mit einem Bericht zu rechnen und gegebenenfalls mit der Einleitung der Entwicklungsmaßnahmen? Wir verweisen auf eine Pressemitteilung von Stadträtin Lindscheid, die am 14.9.2012 mitgeteilt hat, sie rechne mit dem Abschluss der Untersuchungen „in diesem Herbst“ (gemeint war Herbst 2012). 2b. Was steht der „zügigen Durchführung“ entgegen? 3. Wir nehmen zur Kenntnis, dass für die Gebäude in der Lincolnsiedlung keine Baugenehmigungen bestehen. Wurden für Gebäude in der Lincolnsiedlung zur Nutzbarmachung studentischen Wohnraums oder auch sonst Anträge auf Baugenehmigung gestellt? 3a. Besteht auch jenseits von vielleicht noch nicht gestellten Anträgen die Möglichkeit, vorbereitend Baurecht nach HBO zu schaffen, damit am Tag X (der Übereinkunft mit der BIMA) zügig Wohnraum in den Markt gegeben werden kann? Teilt der Magistrat unsere Auffassung, dass dies zur Beschleunigung beitragen würde? 4. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Jeffersonsiedlung ungeachtet der vorhandenen Bebauung im Außenbereich liegen soll. Besteht nicht die Möglichkeit einer Änderung dieser Rechtslage durch Bauleitplanung? 4a. Wann wird diese eingeleitet? Oder 4b. Müssen Beseitigungsverfügungen bezüglich der Gebäude erlassen werden um der Außenbereichslage Rechnung zu tragen? 5. Wir nehmen (allerdings nicht zustimmend) zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Rahmenplanung durch Weiterentwicklung der schon 2009 beschlossenen Bauleitplanung für die Lincolnsiedlung nicht ohne Beschluss zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfolgen kann. 5a. Warum ist der Magistrat dieser Auffassung? 5b. Eine Bauleitplanung wird üblicherweise für die Zukunft durchgeführt. Wieso sieht sich der Magistrat daran gehindert? 5c. Erneut: Wenn zunächst ein Beschluss zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen muss, wann ist damit zu rechnen? 5d. Arbeitet das Stadtplanungsamt intern an der Fortführung der beschlossenen Bauleitplanung für den Tag X? (also Beschluss über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) um die Offenlage dann „zügig durchführen“ zu können? 6. In welcher Weise übt der Magistrat Nachdruck auf den Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen nach § 164 Abs.4. BauGB aus ? 7. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ein Treuhänder zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme beauftragt werden könnte. Gibt es ein Vorbereitungen für ein Ausschreibungsverfahren („konfiguriert nach der Rahmenplanung von 2011“), um schnell nach dem Tag X reagieren zu können? 3 8. Bezüglich der Auswahl des geeigneten Treuhänders: Könnten die vom Magistrat genannten Eigenschaften „Seriosität, Kooperationsbereitschaft, Erfahrung“ auf Experten zutreffen, die erfolgreich und vor allem schneller in anderen Städten Konversionsmaßnahmen durchgeführt haben, und bestehen bereits Kontakte zu solchen Personen oder Unternehmen? 9. Stellen wir erneut gleichlautend: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der BIMA über die Rahmenplanung und die Entwicklung (der Konversionsflächen) und was steht einem Fortgang bzw. einem Verhandlungsergebnis entgegen? Drehen sich die Gespräche tatsächlich nur um die „Folgekosten“ (so die Antwort auf unsere Frage)? 10. Wir nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der BIMA ein kooperatives Verfahren anstrebt. Dennoch wiederholen wir nach weiterem Zeitablauf die Frage: Sieht der Magistrat nicht nun doch geeignete Druckmittel, damit die Verhandlungen wenigstens endlich zu einem Fortschritt kommen? Wir nehmen Bezug auf jüngste Verlautbarungen von Bundeswohnungsbauminister Ramsauer über Absichten des Bundes zur Milderung des Wohnungsnotstandes in Universitätsstädten und Ballungsgebieten und die Aktivierung von ehemaligen Kasernengebieten. Derartiges trifft unseres Erachtens auf Darmstadt zu. Teilt der Magistrat diese Auffassung? 11. Im Interview mit dem DE vom 12.1.2013 hat OB Partsch von seinen Kontakten zur Spitze der Bima berichtet. Was ist dabei herausgekommen außer der Erkenntnis, dass die Bima den Verkauf durch zu hohe Preisvorstellungen „blockiere“? Gab es seitdem Kontakte? Wie soll die „Blockade“ gelöst werden? 11a. Wurde seitens der Stadt Darmstadt mit der BIMA über eine Zwischennutzung verhandelt? Wenn nein, warum nicht? 12. Wir nehmen Bezug auf Frage und Antwort 16 aus der Anfrage vom 19.6.2012 und fragen erneut, 12a. wann mit der Fortführung der Beteiligung der interessierten Bürgergruppen (bezgl. Lincoln-, Jefferson- und Cambrai-Fritsch-Siedlung) zu rechnen ist? 12b. wie der Stand der Wettbewerbs-Planung für die Cambrai-Fritsch-Kaserne ist. Warum wurde dieser nicht schon ausgelobt? Darmstadt, 5. April 2013 Katrin Kosub Hanno Benz Michael Siebel (Fraktionsvorsitzender) Moritz Hoffmann (Stadtverordnete)
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Dezernat III
Stadträtin Brigitte Lindscheid
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Stadträtin
Brigitte Lindscheid
SPD-Stadtverordnetenfraktion
Wilhelminenstr. 7a
64283 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2307 u. 13-23 08
Telefax: 06151 13-2329
E-mail: dezernatIII@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de
17.05.2013
Ihre Große Anfrage vom 5. April 2013 betr. Konversion II
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre o.g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
„Die SPD-Fraktion hat am 19.6.2012, ein Jahr nach Verabschiedung der Rahmenplanung Bessungen-Süd
und des Entwicklungskonzeptes Lincoln-Siedlung (Magistratsvorlage 2011/0202), dem Themenkatalog
zum städtebaulichen Vertrag mit der BIMA (Magistratsvorlage 2011/0197) sowie dem Konzept zum
städtebaulichen Wettbewerb betr. Cambrai-Fritsch-Kaserne (Magistratsvorlage 2011/0207), sämtlich
vorgelegt von Stadtrat Wenzel, eine große Anfrage betr. Konversion gestellt, die am 13.8.2012 beantwor-
tet und in der Stadtverordnetenversammlung im September 2012 diskutiert wurde. Auf den Fragenkata-
log und die Antworten nehmen wir Bezug. Mit der Vorlage 2011/0460 vom 16.11.2011 wurden vorberei-
tende Untersuchungen zur Durchführung von Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach §165
Abs.4 BauGB beschlossen mit dem Ziel „einer zügigen Durchführung der Entwicklung…. im Sinne der
Gemeinde“. Außerdem wurde eine Bürgerinformation bezgl. Kelly-Barracks/Nathan Hale Depot durch-
geführt.
Seit der Beantwortung der Großen Anfrage sind 7 Monate vergangen, seit der Beschlussfassung betr.
Entwicklungsmaßnahme 16 Monate, ohne dass der Stadtverordnetenversammlung durch eine zusam-
menfassende Vorlage zum Entwicklungsstand berichtet wurde. Verschiedentlich wurde in der Presse
berichtet, dass sich die Verhandlungen mit der BIMA schwierig gestalteten und dass der Oberbürger-
meister sich in die Verhandlungen eingeschaltet habe.
Angesichts ständig steigender Wohnraum- und Baulandnachfrage in Darmstadt fragen wir erneut den
Magistrat unter Bezugnahme auf seine Antworten vom 13.8.2012, wobei wir die Nummerierung der Fra-
gen aus unserer Anfrage vom 19.6.2012 (nebst Bezugnahme auf Antworten) zur leichteren Auffindung
weitgehend beibehalten.“
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Frage 1:
Die Frage zum Wohnraumbedarf in Darmstadt wurde im Sinne unserer Einschätzung beantwortet.
Frage 2:
Wir stellen Frage 2 erneut: Was hat der Magistrat (jenseits der in der Beantwortung zu 2 nach der er-
wähnten Rahmenplanung und der Beschlussfassung zu vorbereitenden Untersuchungen betr. Entwick-
lungsmaßnahme) unternommen, um die bereits seit 2008 freistehenden Wohnungen baldmöglichst dem
Wohnungsmarkt zuzuführen?
Antwort
:
Der Magistrat steht dazu fortlaufend in Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA), in engen zeitlichen Abständen auch auf Spitzenebene.
Dass weit voneinander abweichende Preisvorstellungen bestehen, ist öffentlich bekannt. Der Magistrat
muss jedoch darauf bestehen, dass der Eigentümer einen angemessenen Beitrag zur nachhaltigen Ent-
wicklung der neuen Quartiere leistet. Diese Forderung wird nicht nur von Darmstadt, sondern auch von
zahlreichen anderen Konversionsstädten erhoben. Dies hat inzwischen verschiedenste Initiativen auf
kommunaler, Länder- und Bundesebene ausgelöst.
Frage 2a:
Wie ist der Stand der im Herbst 2011 beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen?
Wurde der Auftrag vergeben und wenn extern, an welche Institution? Wann ist mit einem Bericht
zu rechnen und gegebenenfalls mit der Einleitung der Entwicklungsmaßnahmen?
Wir verweisen auf eine Pressemitteilung von Stadträtin Lindscheid, die am 14.09.2012 mitgeteilt hat,
sie rechne mit dem Abschluss der Untersuchungen „in diesem Herbst“ (gemeint war Herbst 2012).
Antwort
:
Die Vorbereitenden Untersuchungen zur Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
(SEM) werden durch die HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH bearbeitet und sind inhaltlich abge-
schlossen. Der Endbericht wird derzeit fertig gestellt. Der Bericht kann dem Magistrat und der Stadtver-
ordnetenversammlung sodann kurzfristig zum Beschluss und/oder zur Kenntnisnahme vorgelegt werden,
sofern der Magistrat keine andere Möglichkeit zur Erreichung der von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Stadtentwicklungsziele auf den Konversionsflächen sieht.
Frage 2b:
Was steht der „zügigen Durchführung“ entgegen?
Antwort
:
Die planerischen Voraussetzungen bestehen. Der Endbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen
wird alsbald vorliegen (s. Antwort 2a.). Der Magistrat sieht sich allerdings verpflichtet, bis zuletzt alle
Möglichkeiten zur Abwendung einer SEM auf dem Verhandlungswege zu nutzen. Sofern der Magistrat
keine andere Möglichkeit zur Erreichung der Entwicklungsziele der Stadt auf den Konversionsflächen
mehr sieht (s. Antwort 2a.), wird der Satzungsbeschluss zu einer SEM angestrebt.
Im Übrigen konnten die Verhandlungen aufgrund der hohen Erlöserwartungen der BImA bisher noch
nicht abgeschossen werden. Dieser Umstand ist Hauptgrund dafür, dass die Entwicklungen nicht im wün-
schenswerten Tempo voranschreiten. Hierzu berichten national auch andere Akteure über problemati-
sche Verhandlungen mit der BImA (s. Antwort 2.).
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Frage 3:
Wir nehmen zur Kenntnis, dass für die Gebäude in der Lincolnsiedlung keine Baugenehmigungen beste-
hen. Wurden für Gebäude in der Lincolnsiedlung zur Nutzbarmachung studentischen Wohnraums oder
auch sonst Anträge auf Baugenehmigung gestellt?
Antwort
:
Für die Wohngebäude in der Lincoln-Siedlung wurden bisher von dritter Seite keine Bauanträge gestellt,
auch nicht zur Nutzbarmachung als studentischer Wohnraum. Der Magistrat steht einer solchen Nutzung
jedoch positiv gegenüber und hat den Verhandlungspartner BImA und Studentenwerk eine wohlwollende
Begleitung des Verfahrens stets in Aussicht gestellt. Das bestätigt das Studentenwerk auch öffentlich (s.
z.B. Artikel „Problem sind die Investitionen“, FAZ, Rhein-Main & Hessen, 27.04.13, S. 56). Sobald zwi-
schen den Verhandlungspartnern BImA und Studentenwerk eine Einigung erzielt ist, wird der Magistrat
kurzfristig handeln können. Zum Verständnis der Verhandlungssituation und monetären Hintergründe
der Forderungen der BImA an das Studentenwerk gibt nicht zuletzt der oben genannte Artikel Auskunft.
Zwischenzeitlich hat sich in Absprache mit dem Magistrat auch der Wohnungsbaubeauftragte der Hessi-
schen Landesregierung in die Verhandlungen eingeschaltet. Es ist wünschenswert, dass hierdurch weiter-
führende Ergebnisse erzielt werden. Die finale betriebs- und immobilienwirtschaftliche Tragfähigkeit einer
möglichen Einigung mit der BImA hat hat jedoch ausschließlich das Studentenwerk als Betreiber zu be-
urteilen.
Frage 3a:
Besteht auch jenseits von vielleicht noch nicht gestellten Anträgen die Möglichkeit, vorbereitend
Baurecht nach HBO zu schaffen, damit am Tag X (der Übereinkunft mit der BIMA) zügig Wohnraum
in den Markt gegeben werden kann? Teilt der Magistrat unsere Auffassung, dass dies zur
Beschleunigung beitragen würde?
Antwort :
Die Lincoln-Siedlung wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Es ist zudem ein Aufstellungsbe-
schluss zum Bebauungsplan gefasst. Relevant ist außerdem die von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossene Rahmenplanung.
Für bestehende Gebäude können auf dieser Grundlage Bauanträge gestellt und beurteilt werden. Auf die-
ser Basis kann der Magistrat zügig und flexibel auf Anforderungen bezüglich studentischen Wohnens
reagieren. Die Aufstellung des Bebauungsplans ergibt in dieser Hinsicht keinen wesentlichen Vorteil.
In Bezug auf die Gesamtentwicklung des Areals hält es der Magistrat für angezeigt, im Dialog mit
dem/den zukünftigen Eigentümer/n, sobald diese absehbar sind, einen Bebauungsplanentwurf aus der
Rahmenplanung heraus zu entwickeln und zur Beschlussfassung zu bringen, um neben den städtischen
Zielen auch die Entwicklungsabsichten künftiger Investoren in angemessenem Umfang berücksichtigen
zu können.
Frage 4:
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Jeffersonsiedlung ungeachtet der vorhandenen Bebauung im Außen-
bereich liegen soll. Besteht nicht die Möglichkeit einer Änderung dieser Rechtslage durch Bauleitpla-
nung?
Antwort :
Grundsätzlich kann der planungsrechtliche Status eines Areals durch ein Bauleitplanverfahren geändert
werden. Für den Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung ist ein städtebaulicher
und landschaftsplanerischer Wettbewerb vorgesehen, aus dessen Ergebnis ein Bebauungsplan entsteht.
Eine Eingrenzung einer Planung auf die Jefferson-Siedlung steht den Zielen einer ganzheitlichen Entwick-
lung entgegen.
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Hier ist zudem vor dem Hintergrund der laufenden Kaufverhandlungen in der gebotenen Zurückhaltung
darauf hinzuweisen, dass der planungsrechtliche Status eines Grundstücks Wertimplikationen beinhaltet,
die seine private und/oder bürgerschaftliche Nutzbarkeit beeinflussen können.
Frage 4a:
Wann wird diese eingeleitet? Oder
Antwort :
Das Bauleitplanverfahren wird eingeleitet, wenn die städtebaulichen Ziele formuliert und beschlossen
sind.
Frage 4b:
Müssen Beseitigungsverfügungen bezüglich der Gebäude erlassen werden um der Außenbereichslage
Rechnung zu tragen?
Antwort :
Die Beurteilung der Jefferson-Siedlung nach § 35 BauGB erfolgt auf Basis der aktuellen Anschauung des
Areals und bedarf keiner weiteren Stützung.
Frage 5:
Wir nehmen (allerdings nicht zustimmend) zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Rahmenplanung durch
Weiterentwicklung der schon 2009 beschlossenen Bauleitplanung für die Lincolnsiedlung nicht ohne Be-
schluss zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfolgen kann.
Frage 5a:
Warum ist der Magistrat dieser Auffassung?
Antwort
:
Die Stadtentwicklungsziele für die Konversionsareale können auch ohne Durchführung einer SEM erreicht
werden. Hierzu führt der Magistrat intensive Verhandlungen mit dem Eigentümer. Solange diese Ver-
handlungen noch nicht zu einem Abschluss gekommen sind, wird der Magistrat weiterhin daran arbeiten,
die Voraussetzungen zur Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu schaffen, da
auf diese Weise die Stadtentwicklungsinteressen der Stadt gegenüber dem Grundstückseigentümer und
seinen spezifischen, vorrangig monetären Zielen am Besten durchgesetzt werden können. Wird eine SEM
aufgrund günstiger Verhandlungsergebnisse abgewendet, so kann die Umsetzung der Rahmenplanung
auch ohne diese erfolgen.
Frage 5b:
Eine Bauleitplanung wird üblicherweise für die Zukunft durchgeführt. Wieso sieht sich der Magistrat
daran gehindert?
Antwort
:
Weil der momentane Eigentümer der Flächen die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt nicht akzep-
tiert und seine Mitarbeit an deren Umsetzung verweigert. Aus Sicht des Magistrats werden die bisher
erarbeiteten Rahmenplanungen derzeit als ausreichende Zielformulierung und als angemessene Grundla-
ge für die künftige Bauleitplanung erachtet.
Frage 5c:
Erneut: Wenn zunächst ein Beschluss zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen muss,
wann ist damit zu rechnen?
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Antwort :
Die SEM könnte formal kurzfristig zur Satzung beschlossen werden. Der konkrete Zeitpunkt hängt aller-
dings auch von den weiteren Verhandlungsergebnissen ab (s. Antworten 2a., 2b.).
Frage 5d:
Arbeitet das Stadtplanungsamt intern an der Fortführung der beschlossenen Bauleitplanung für
den Tag X (also Beschluss über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) um die Offenlage dann
„zügig durchführen“ zu können?
Antwort :
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Lincoln-Siedlung ist gefasst. Das Stadtplanungsamt wird
die weitere Planung auf Grundlage der beschlossenen Rahmenplanung qualifizieren, um dann die zügige
Entwicklung der Fläche einzuleiten.
Frage 6:
In welcher Weise übt der Magistrat Nachdruck auf den Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen
nach § 164 Abs. 4 BauGB aus?
Antwort :
Hierzu ist keine Druckausübung erforderlich. Siehe Antwort zu Frage 2a.
Frage 7:
Wir nehmen zur Kenntnis, dass ein Treuhänder zur Durchführung der Entwicklungsmaßnahme beauftragt
werden könnte. Gibt es Vorbereitungen für ein Ausschreibungsverfahren („konfiguriert nach der Rahmen-
planung von 2011“), um schnell nach dem Tag X reagieren zu können?
Antwort :
Dem Magistrat sind potenzielle Akteure bekannt. Im Falle eines Satzungsbeschlusses über eine SEM
kann zeitlich angemessen reagiert werden.
Frage 8:
Bezüglich der Auswahl des geeigneten Treuhänders: Könnten die vom Magistrat genannten Eigenschaften
„Seriosität, Kooperationsbereitschaft, Erfahrung“ auf Experten zutreffen, die erfolgreich und vor allem
schneller in anderen Städten Konversionsmaßnahmen durchgeführt haben, und bestehen bereits Kontak-
te zu solchen Personen oder Unternehmen?
Antwort :
Ja, es bestehen zahlreiche Kontakte zu Anbietern, die den hier formulierten Anforderungen entsprechen
können.
Frage 9:
Stellen wir erneut gleichlautend:
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der BIMA über die Rahmenplanung und die Entwicklung (der
Konversionsflächen) und was steht einem Fortgang bzw. einem Verhandlungsergebnis entgegen? Drehen
sich die Gespräche tatsächlich nur um die „Folgekosten“ (so die Antwort auf unsere Frage)?
Antwort:
Es finden derzeit Gespräche über sämtliche Konversionsflächen statt, so z.B. über den Verkauf von Flä-
chen an Unternehmen im Konversionsbereich West, vor allem aber auch über einen Direkterwerb der
Lincoln-Siedlung. Kernpunkt ist hierbei weiterhin die Höhe der Einnahmewartung der BImA, die bisher
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eine sinnvolle und nicht zuletzt sozial nachhaltige Quartiersentwicklung, sowohl im Bestand als auch in
der städtebaulichen Weiterentwicklung der Siedlung verhindert. Folgekosten für soziale und technische
Infrastruktur zur Ertüchtigung der Siedlung spielen hierbei in den Kalkulationen, wie bei jedem Woh-
nungsbauprojekt, selbstverständlich eine Rolle.
Frage 10:
Wir nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der BIMA ein kooperatives Verfahren an-
strebt. Dennoch wiederholen wir nach weiterem Zeitablauf die Frage:
Sieht der Magistrat nicht nun doch geeignete Druckmittel, damit die Verhandlungen wenigstens endlich
zu einem Fortschritt kommen? Wir nehmen Bezug auf jüngste Verlautbarungen von Bundeswohnungs-
bauminister Ramsauer über Absichten des Bundes zur Milderung des Wohnungsnotstandes in Universi-
tätsstädten und Ballungsgebieten und die Aktivierung von ehemaligen Kasernengebieten. Derartiges trifft
unseres Erachtens auf Darmstadt zu. Teilt der Magistrat diese Auffassung?
Antwort :
Der Magistrat teilt diese Auffassung. Die gegenwärtig gültigen Vorgaben der BIMA (BImA-Gesetz, Bun-
deshaushaltsordnung) stehen diesem Ansatz jedoch entgegen.
Frage 11:
Im Interview mit dem DE vom 12.01.2013 hat OB Partsch von seinen Kontakten zur Spitze der BIMA
berichtet. Was ist dabei herausgekommen außer der Erkenntnis, dass die BIMA den Verkauf durch zu
hohe Preisvorstellungen „blockiere“? Gab es seitdem Kontakte? Wie soll die „Blockade“ gelöst werden?
Antwort :
Es gibt permanente Bestrebungen diese „Blockade“ zu lösen. Der Magistrat steht kontinuierlich in Ver-
handlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), in kurzen Intervallen auch auf Spit-
zenebene (s. Antwort 2.).
Frage 11a:
Wurde seitens der Stadt Darmstadt mit der BIMA über eine Zwischennutzung verhandelt?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort :
Die Gespräche zwischen BImA und Studentenwerk über eine Zwischennutzung von Teilen der Lincoln-
siedlung wurden vom Magistrat initiiert. Eine gemeinsame Begehung von BImA, Technischer Universität
und Magistrat fand am 12. Januar 2012 statt. Über eine Zwischennutzung innerhalb der Lincoln-Siedlung
im Sinne studentischen Wohnens verhandeln die BImA und das Studentenwerk seitdem. Nachdem die
Gespräche im Sommer 2012 zwischenzeitlich gescheitert waren, hatte Oberbürgermeister Jochen
Partsch persönlich beim Vorstand der BImA eine Wiederaufnahme erwirkt. Der Magistrat steht dazu kon-
tinuierlich in Kontakt mit dem Studentenwerk. Naturgemäß berührt die Frage einer studentischen Zwi-
schennutzung immer wieder auch die Gespräche zwischen BImA und Stadt. Dabei wurde stets verdeut-
licht, dass der Magistrat einer solchen Nutzung positiv gegenüber steht. Den Verhandlungspartnern wur-
de eine wohlwollende Begleitung des Verfahrens immer wieder zugesagt(s. Antwort 3.).
Frage 12:
Wir nehmen Bezug auf Frage und Antwort 16 aus der Anfrage vom 19.06.2012 und fragen erneut,
Frage 12a:
wann mit der Fortführung der Beteiligung der interessierten Bürgergruppen (bezgl. Lincoln-,
Jefferson- und Cambrai-Fritsch-Siedlung) zu rechnen ist?
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Antwort
:
s. Antwort 12b.
Frage 12b:
wie der Stand der Wettbewerbs-Planung für die Cambrai-Fritsch-Kaserne ist. Warum wurde dieser
nicht schon ausgelobt?
Antwort :
Die für einen städtebaulichen Wettbewerb notwendigen Gutachten liegen noch nicht vollständig vor. Dazu
müssten Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Die BImA als Eigentümerin der Grundstücke ist
derzeit nicht bereit, weitere Untersuchungen durchzuführen und sich inhaltlich an dem Verfahren zu
beteiligen. Die Auslobung eines Wettbewerbes ist ohne Abstimmung und Mitwirkung des Eigentümers
nicht möglich. Dieser versagt zudem derzeit übergreifend seine Zustimmung zu den in der Rahmenpla-
nung für den Konversionsbereich Süd formulierten, städtebaulichen Zielen, auf welchen der Wettbewerb
basieren wird.
Im Umkehrschluss ist festzustellen, dass das Wettbewerbsverfahren gestartet werden wird, sobald eine
Einigung mit der BImA über die Verwertung der Flächen erzielt wurde. Die nächsten Planungswerkstätten
als Teil der Bürgerbeteiligung in der Konversion sind in den Ablauf des Wettbewerbsfahrens einbettet und
korrespondieren insofern mit dessen Zeitplan.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Wilhelminenstraße 7a
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2013/0018
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 09.04.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00