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2015/0365

Betrauung der Centralstation Veranstaltungs GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach den Maßgaben des EU-Beihilferechts

Magistratsvorlage 18.08.2015

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2015/0365

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2015/0365

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Eigenbetrieb Kulturinstitute  
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0365 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Betrauung der Centralstation Veranstaltungs GmbH mit Dienstleistungen von 
allgemeinem wirtschaftl ichem Interesse nach den Maßgaben des EU -Beihilferechts  
 
Vorlage vom: 18.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt betraut die Centralstation Veranstaltungs GmbH  für die 
 Jahre 2015 bis 2024 durch den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit den dort 
 beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. 
 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verzichtet auf die Geltendmachung möglicher –  nach dem 
 EU-Beihilferecht bestehender – Rückzahlungsansprüche gegenüber der Centralstation 
 Veranstaltungs GmbH  aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Ausgleichszahlungen. 
 
 
Anlagen: Betrauungsakt Centralstation Veranstaltungs GmbH 2015 -2024

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2015: 
 
Mit Beschluss vom 06.02.2014 (Vorlage-Nr. 2014/0005) hat die Stadtverordnetenversamm-
lung der Gründung der Centralstation Veranstaltungs GmbH zugestimmt. Gegenstand der 
Gesellschaft ist die Förderung der Kultur in Darmstadt. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck mit 
der Durchführung kultureller Veranstaltungen in dem Gebäude und auf dem Vorplatz der HEAG 
Halle B.  
 
Zum 01.04.2014 hat die Centralstation Veranstaltungs GmbH  die kulturellen Aufgaben von 
der Centralstation Kultur GmbH übernommen. 
 
Die Stadt leistet an die Centralstation Veranstaltungs GmbH Zahlungen. Aus EU -beihilfe-
rechtlicher Sicht war es erforderlich, das Unternehmen verbindlich mit von ihm erbrachten 
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, nämlich mit der Planung, 
Organisation und Durchführung eines vielfältigen, allen Bevölkerungsschichten zugänglichen, 
hochwertigen Kulturangebots in den Bereichen Musik, Literatur, Kunst, Bildung und 
Wissenschaft, zu betrauen, da andernfalls das Unternehmen verpflichtet werden könnte, die 
empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Die Centralstation Veranstaltungs GmbH ist 
deshalb mit dem o. a.  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2014 zugleich 
auch für das Jahr 2014 durch einen Betrauungsakt im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses 
entsprechend betraut worden. 
 
Die vorgenannte zeitliche Beschränkung der Geltungsdauer des bisherigen Betrauungsaktes 
war notwendig, weil zunächst geboten war, vor einer längerfris tigen Betrauung Rechtss icher-
heit im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Beihilfen der Stadt Darmstadt an 
die Centralstation Veranstaltungs GmbH durch Einholung einer verbindlichen Auskunft beim 
Finanzamt zu erlangen.  
 
Da die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG zu 100% an der 
Centralstation Veranstaltungs-GmbH beteiligt ist und diese Gesellschaft ebenfalls von der Stadt 
EU-beihilferechtlich betraut ist, war es zielführend, eine verbindliche Auskunft für beide 
Gesellschaften gemeinsam beim Finanzamt zu beantragen. 
  
Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Darmstadt wurde am 06.07.2015 erteilt. Das 
Finanzamt gibt darin verbindlich zur Auskunft, dass es sich nach Überprüfung der 
eingereichten Betrauungsakte zwischen der S tadt und der Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG sowie zwischen der Stadt und der Centralstation 
Veranstaltungs GmbH bei den jeweiligen Zahlungen der Stadt um sogenannte echte Zuschüsse 
handelt, die nicht umsatzsteuerbar sind. 
 
Nachdem das Auskunftsverfahren nunmehr mit erfreulich positivem Ergebnis abgeschlossen 
ist, kann jetzt die Betrauung beider Gesellschaften für den nach EU -Beihilferecht längst 
möglichen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen, d. h. vorliegend für die Jahre 2015 bis 2 024. 
 
Der beigefügte Betrauungsakt trägt dem hinsichtlich der Centralstation Veranstaltungs GmbH 
Rechnung. Über die Änderung der Geltungsdauer hinaus und damit einhergehender geringer 
redaktioneller Anpassungen, ergeben sich gegenüber dem bisherigen Betrau ungsakt keine 
inhaltlichen Änderungen.

- 4 - 
Wie in anderen Fällen, in denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt Unternehmen der 
Stadtwirtschaft EU -beihilferechtlich betraut hat, wird gemäß Ziffer 2 des Beschlusstenors 
dieser Vorlage auch vorliegend klarstellend und vorsorglich auf die Geltendmachung 
möglicher EU-beihilferechtlicher Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Unternehmen 
aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Au sgleichszahlungen  verzichtet. 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
wird sich in ihrer Sitzung am 03.09.2015 mit der Sache befassen. 
 
Eine Beschlussfassung über die Betrauung der Wissenschafts- und Kongresszentrum 
Darmstadt GmbH & Co. KG für die Jahre 2015 bis 2024 erfolgt mittels gesonderter V orlage.  
 
 
Darmstadt, 18.08.2015  
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
        i.V. 
 
 
Jochen Partsch       Jochen Partsch  
Oberbürgermeister      Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0365
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00