2015/0365
Betrauung der Centralstation Veranstaltungs GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach den Maßgaben des EU-Beihilferechts
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2015/0365
5721 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Eigenbetrieb Kulturinstitute
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0365
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Betrauung der Centralstation Veranstaltungs GmbH mit Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftl ichem Interesse nach den Maßgaben des EU -Beihilferechts
Vorlage vom: 18.08.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt betraut die Centralstation Veranstaltungs GmbH für die
Jahre 2015 bis 2024 durch den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit den dort
beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verzichtet auf die Geltendmachung möglicher – nach dem
EU-Beihilferecht bestehender – Rückzahlungsansprüche gegenüber der Centralstation
Veranstaltungs GmbH aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Ausgleichszahlungen.
Anlagen: Betrauungsakt Centralstation Veranstaltungs GmbH 2015 -2024
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2015:
Mit Beschluss vom 06.02.2014 (Vorlage-Nr. 2014/0005) hat die Stadtverordnetenversamm-
lung der Gründung der Centralstation Veranstaltungs GmbH zugestimmt. Gegenstand der
Gesellschaft ist die Förderung der Kultur in Darmstadt. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck mit
der Durchführung kultureller Veranstaltungen in dem Gebäude und auf dem Vorplatz der HEAG
Halle B.
Zum 01.04.2014 hat die Centralstation Veranstaltungs GmbH die kulturellen Aufgaben von
der Centralstation Kultur GmbH übernommen.
Die Stadt leistet an die Centralstation Veranstaltungs GmbH Zahlungen. Aus EU -beihilfe-
rechtlicher Sicht war es erforderlich, das Unternehmen verbindlich mit von ihm erbrachten
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, nämlich mit der Planung,
Organisation und Durchführung eines vielfältigen, allen Bevölkerungsschichten zugänglichen,
hochwertigen Kulturangebots in den Bereichen Musik, Literatur, Kunst, Bildung und
Wissenschaft, zu betrauen, da andernfalls das Unternehmen verpflichtet werden könnte, die
empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Die Centralstation Veranstaltungs GmbH ist
deshalb mit dem o. a. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2014 zugleich
auch für das Jahr 2014 durch einen Betrauungsakt im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses
entsprechend betraut worden.
Die vorgenannte zeitliche Beschränkung der Geltungsdauer des bisherigen Betrauungsaktes
war notwendig, weil zunächst geboten war, vor einer längerfris tigen Betrauung Rechtss icher-
heit im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Beihilfen der Stadt Darmstadt an
die Centralstation Veranstaltungs GmbH durch Einholung einer verbindlichen Auskunft beim
Finanzamt zu erlangen.
Da die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG zu 100% an der
Centralstation Veranstaltungs-GmbH beteiligt ist und diese Gesellschaft ebenfalls von der Stadt
EU-beihilferechtlich betraut ist, war es zielführend, eine verbindliche Auskunft für beide
Gesellschaften gemeinsam beim Finanzamt zu beantragen.
Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Darmstadt wurde am 06.07.2015 erteilt. Das
Finanzamt gibt darin verbindlich zur Auskunft, dass es sich nach Überprüfung der
eingereichten Betrauungsakte zwischen der S tadt und der Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG sowie zwischen der Stadt und der Centralstation
Veranstaltungs GmbH bei den jeweiligen Zahlungen der Stadt um sogenannte echte Zuschüsse
handelt, die nicht umsatzsteuerbar sind.
Nachdem das Auskunftsverfahren nunmehr mit erfreulich positivem Ergebnis abgeschlossen
ist, kann jetzt die Betrauung beider Gesellschaften für den nach EU -Beihilferecht längst
möglichen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen, d. h. vorliegend für die Jahre 2015 bis 2 024.
Der beigefügte Betrauungsakt trägt dem hinsichtlich der Centralstation Veranstaltungs GmbH
Rechnung. Über die Änderung der Geltungsdauer hinaus und damit einhergehender geringer
redaktioneller Anpassungen, ergeben sich gegenüber dem bisherigen Betrau ungsakt keine
inhaltlichen Änderungen.
- 4 -
Wie in anderen Fällen, in denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt Unternehmen der
Stadtwirtschaft EU -beihilferechtlich betraut hat, wird gemäß Ziffer 2 des Beschlusstenors
dieser Vorlage auch vorliegend klarstellend und vorsorglich auf die Geltendmachung
möglicher EU-beihilferechtlicher Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Unternehmen
aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Au sgleichszahlungen verzichtet.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird sich in ihrer Sitzung am 03.09.2015 mit der Sache befassen.
Eine Beschlussfassung über die Betrauung der Wissenschafts- und Kongresszentrum
Darmstadt GmbH & Co. KG für die Jahre 2015 bis 2024 erfolgt mittels gesonderter V orlage.
Darmstadt, 18.08.2015
Dezernat I Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0365
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00