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3125/2020

Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorga-ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 26.01.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Abwägung 3.1

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Ansehen

Anlage 4 Niederschrift gez. 3.1

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Ansehen

Anlage 6 Verkehrsentwicklung

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Anlage 5 Abwaegung 4.1

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Anlage 2 Planungskonzept

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Anlage 7_Auszug BV 4

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6295 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wirt Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3125/2020 
Freigabedatum  26.01.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Energiekonzept vorgesehen 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. 
aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung/ 
Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet 
erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur 
Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben 
findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte 
den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen sind. 
 
Hintergrund 
Das Heliosgelände ist eine knapp vier Hektar große, teils überbaute und genutzte, teils brach liegen-
de Fläche im Zentrum von Ehrenfeld. Neben der Grund- und Gesamtschule Helios soll dort eine le-
bendige Mischung aus Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel realisiert werden. Im Jahr 2012 
wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern das Leitbild "Belebtes Stadtquartier für alle" und 
der "Kodex" für die weitere Gestaltung des Gebietes erarbeitet. Im Herbst 2013 wurde ein kooperati-
ves Gutachterverfahren durchgeführt, welches das Büro Ortner & Ortner Baukunst aus Köln in Zu-
sammenarbeit mit FSWLA Landschaftsarchitekten, Düsseldorf, gewonnen hat. Aufgrund der Empfeh-
lungen der Jury wurde das Planungskonzept von Ortner & Ortner überarbeitet und den zuständigen 
Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Jahr 2015 vorgelegt. Für die Grund- 
und Gesamtschule Helios wurde im Juni 2015 ein Architekturwettbewerb entschieden, dessen Ergeb-
nis in die städtebauliche Planung mit eingeflossen ist. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 einen Beschluss zur weitrei-
chenden Anpassung des städtebaulichen Konzepts gefasst. Im Anschluss an den Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschusses hat das Planungsbüro Ortner & Ortner mehrere Planungsvarianten 
erarbeitet. Im März und Juni 2016 wurden zwei Workshops mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld, der Verwaltung, des Eigentümers, der Planungsbüros, des Verkehrsgut-
achters und der Bürgerinitiative Helios durchgeführt. In den Workshops wurden die im Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschusses aufgeführten Punkte und die Planungen von Ortner & Ortner intensiv 
diskutiert.  
 
Durch den Ehrenfelder Bezirksbürgermeister wurde am 27.10.2016 ein öffentlicher Informationsabend 
veranstaltet, bei dem drei Planungsvarianten vorgestellt wurden. Alle drei Varianten unterscheiden 
sich vor allem durch die Gestaltung der Bebauung am Ehrenfeldgürtel und die Lage des Zugangs 
vom Ehrenfeldgürtel aus. Bei Variante 1 handelt es sich um die bereits 2015 vorgelegte Planung. Bei 
Variante 2 ist die Öffnung zum Heliosgelände so weit wie möglich an den Kreuzungsbereich Venloer 
Straße/Gürtel verschoben worden. Variante 3 stellt hinsichtlich des Zugangs zum Heliosgelände eine 
"Zwischenvariante" dar. Sowohl bei den beiden Workshops als auch bei der öffentlichen Informati-
onsveranstaltung hat sich die Variante 3 als städtebauliche Vorzugsvariante herauskristallisiert.

3 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 die Durchführung der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grund-
lage der Variante 3 beschlossen.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im 
Rahmen einer Abendveranstaltung in der Aula des ‚Berufskollegs Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72 am 
26. September 2017 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 4) dokumentiert. Schriftliche Stel-
lungnahmen zur Planung konnten bis zum 06. Oktober 2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadt-
bezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 
Köln, gerichtet werden. Es sind 16 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Vorgabenbeschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 
2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zu berücksichtigen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich 
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Anlage 4 Niederschrift der Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 
BauGB) 
Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB 
Anlage 6 Verkehrsentwicklung und Verkehrsplanung (Präsentation vom 26.09.2017 AL/ 66)

Anlage 3 Abwägung 3.1

41548 Zeichen

A N L A G E  3  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld– eingegange-
nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung in der Aula des ‚Be-
rufskollegs Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72 am 26. September 2017 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 4) dokumentiert. Schriftliche Stellung-
nahmen zur Planung konnten bis zum 06. Oktober 2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus 
Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es sind 16 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert sowie ihre Berücksichtigung im weiteren 
Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1  
1.1 
Kultur 
Die Kultur in Ehrenfeld solle in all ihren Facetten erhalten 
bleiben und ausgebaut werden (am besten sogar in den 
alten Gebäuden), da es sehr schwierig sei eine solche 
Subkultur in neuen Gebäuden anzusiedeln. Ehrenfeld sei 
durch seine Kultur Anziehungspunkt von vielen Men-
schen. Kultur gehöre zu den Menschen und sie dürfe nicht 
aussterben. Bei Kultur dürfe es nicht allein um Geld ge-
hen. 
teilweise Zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der kulturellen Nutzung ist 
im städtebaulichen Planungskonzept, aufbauend auf dem Kodex, 
ein Kulturbaustein an der Heliosstraße vorgesehen.  Der Stadt-
entwicklungsausschuss hat daher beschlossen, die Bezirksver-
tretung Ehrenfeld zu beauftragen, gemeinsam mit dem Stadtpla-
nungsamt und dem Kulturamt zu einem „Runden Tisch“ zur The-
matik „Kultur auf dem Heliosgelände“ einzuladen. Mit dem Ziel, 
der vitalen Ehrenfelder Szene auch in Zukunft ausreichend Raum 
zur Verfügung zu st ellen, sollten im Rahmen der Gespräche 
Ideen für die Nutzung und Entwicklung des Kulturbausteins ge-
sammelt werden. Teilnehmende waren interessierte Organisatio-
nen aus der kommerziellen wie freien Kunst- und Kulturszene vor 
Ort, insbesondere Kulturanbieter, die auf dem Gelände ansässig 
sind oder waren, Vertreter der Grundstückseigentümerin PE Eh-
renfeldgürtel GmbH & Co. KG, Vertreter aus dem Stadtentwick-
lungs- und Kulturausschuss, Vertreter städtischer Ämter (Kultur-
amt und Stadtplanungsamt), Vertreter der Bürgerinitiative Helios, 
Vertreter der inklusiven Universitätsschule „IUS Heliosschule“ 
sowie weitere politische Vertreter aus dem Rat und der Bezirks-

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
vertretung Ehrenfeld. 
Die Konzeption, Moderation und Dokumentation der Veranstal-
tungen des Runden Tischs „Kul turbaustein Helios“ wurden nach 
Beauftragung durch das Stadtplanungsamt vom Architektur- und 
Stadtplanungsbüro Dewey Muller durchgeführt. Von Juni bis Sep-
tember 2018 wurden insgesamt drei Veranstaltungen des Run-
den Tisches „Kulturbaustein Helios“ durchgefü hrt. Bis Oktober 
2019 wurde ein weiteres moderiertes Gespräch vorbereitet, das 
mit Vertretern der Grundstückseigentümerin und der sich 2018 
gegründeten „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ stattfinden 
sollte. Der Finanzausschuss beschloss in seiner Si tzung vom 
11.10.2019 die investive Maßnahme „Ankauf Kulturbaustein He-
liosgelände“ mit einer Summe von 5 Mio. € in den Haushaltsplan 
für die Jahre 2020/21 aufzunehmen.  
Dieser ist mit einer Höhe von ca. 18 Metern und einer Grundflä-
che von rd. 1.700 m² bei ca. 22,0 bis 25,0 x 77,5 Metern geplant. 
Die sich ergebende Brutto-Grundfläche (BGF) steht in Abhängig-
keit von der Anzahl der Geschosse und somit von den erforderli-
chen Raumhöhen der angestrebten Nutzungen. Aufgrund der 
bestehenden und geplanten Wohnbebauung in der Umgebung 
bestehen erhöhte Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung der 
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum 
Schutz gegen Lärm). Nutzungen im Kulturbaustein zum Tages-
zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr, sofern mit geeigneten Schall-
schutzmaßnahmen an der Lärmquelle versehen, erweisen sich 
als weitestgehend unproblematisch. Bei nächtlichen Nutzungen 
zwischen 22 und 6 Uhr, bspw. durch eine Diskothek oder einen 
Musikclub, sind hingegen insbesondere die Außenbereiche prob-
lematisch (hier: Ankunft, An-/Abfahrender PKW-Verkehr, Rau-
chen, Verlassen des Gebäudes). 
Im Rahmen der Runden Tische zum Helios Gelände wurden von 
DeweyMuller drei Funktions- und Volumenstudien unter Zugrun-
delegung einer beispielhaften Nutzung durch das ZAMUS (Mehr-

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zweckraum Musik), die 1st Division GmbH (Partyraum, Konzerts-
aal Pop/Rock, Kneipe), dem Büro Voggenreiter und artrmx (Aus-
stellungshalle, Ateliers und Showrooms) sowie einer gastronomi-
schen Nutzung, erstellt. 
Die Kulturverwaltung schließt sich dem Nutzungskonzept des 
Runden Tisches grundsätzlich an, schlägt jedoch einen leicht 
variierten Nutzungsmix vor, der die Raumbedarfe des ZAMUS 
nicht berücksichtigt. Das ZAMUS hat sich in der Zwischenzeit 
entschieden, seinen erhöhten Raumbedarf an seinem bisherigen 
Standort in der Heliosstraße mit seinem Vermieter durch einen 
Ausbau der Rheinlandhalle zu einem „Haus der Musik“ zu erwei-
tern und hat somit seinen Raumbedarf im Kulturbaustein zurück-
gezogen.  
 
Insgesamt würde ein Nutzungskonzept dann Flächen für Ateliers, 
Proberäume, eine Ausstellungsfläche sowie einen Musikclub 
nebst jeweiliger Gastronomie vorsehen. Weiterhin ist ein Veran-
staltungssaal vorgesehen, der jedoch als Mehrzwecksaal für viel-
fältigere Veranstaltungsarten nutzbar sein sollte. Für alle fünf Kul-
turnutzungsarten existieren weiterhin erhebliche Bedarfe in Köln 
– insbesondere in Ehrenfeld durch den Wegfall von bisher exis-
tierenden Flächen für Proberäume, Musikclubs und Atelierräume. 
Im Bebauungsplan kann für die Fläche des Kulturbausteins fest-
gesetzt werden, dass ausschließlich Schank- und Speisewirt-
schaften und Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sein werden 
sowie Vergnügungsstätten in Form von Einrichtungen und Be-
trieben, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten. Hierunter 
würde auch grundsätzlich die Wiederansiedlung von Musik-Kultur 
fallen. Es wird noch geprüft, ob die Ausweisung eines Mischge-
bietes gem. § 6 BauNVO, die Ausweisung eines Urbanen Gebie-
tes gem. § 6a BauNVO oder die Ausweisung eines Sondergebie-
tes für kulturelle Nutzungen hierzu besser geeignet sind.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Im September 2020 wurde nachfolgender Beschluss durch die 
Politik gefasst:  
Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Kulturbaustein Helios 
vorgesehene Fläche zu erwerben.   
1.2 Verkehr 
Die geplanten 3-4 Spuren auf der Vogelsanger Straße 
seien besorgniserregend. Es müsse insgesamt mehr auf 
Fahrräder gesetzt werden. Die Fahrradwege müssten 
besser ausgebaut werden. 
teilweise Auf der Vogelsanger Straße im Abschnitt zwischen Grüner Weg 
und Ehrenfeldgürtel werden insgesamt drei Fahrstreifen entste-
hen, eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung sowie eine Linksabbie-
gespur zum einen in den Grünen Weg und zum anderen zum 
Ehrenfeldgürtel. Es soll zwischen Grüner Weg und Ehrenfeldgür-
tel eine Mittelinsel als Querungshilfe in Höhe des zukünftigen 
Schuleingangs realisiert werden. Eine weitere Querungshilfe über 
die Vogelsanger Straße soll es im Bereich der Heliosstraße ge-
ben. 
Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation wird sich die Situation 
für Radfahrer verbessern durch beidseitige Anlage von Rad-
schutzstreifen auf der Vogelsanger Straße, Shared Space in der 
Heliosstraße und Durchquerungsmöglichkeit mit dem Fahrrad 
durch das Heliosgelände.  
1.3 Begrünung 
Die in der Abendveranstaltung vorgetragene Idee mit ei-
ner Bebauung von Dächern mit Grünanlagen werde be-
grüßt. 
ja Eine Dachbegrünung wird im Bebauungsplan festgesetzt werden. 
Siehe Stellungnahme 6.4  
2 Kultur – „Underground“ 
Es wäre erfreulich, wenn das Underground ein Ausweich-
quartier auf dem Heliosgelände bekäme. An dieser Stelle 
würden neben dem Underground auch die Kultur weiterer 
Institutionen und Kulturschaffender fortgesetzt werden.  
Auch der wirtschaftliche Aspekt sei bedacht, so dass für 
den Eigentümer eine Basis vorhanden wäre. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Eine Alternative wäre, das Objekt zu kaufen. 
Hierfür wäre ein Gespräch mit allen Beteiligten erforder-
lich. 
Eine von 25.000 Menschen unterschriebene Petition zum 
Erhalt des Undergrounds zeige, dass es im allgemeinen 
Interesse sei, die Kultur auf dem Heliosgelände fortzuset-
zen. 
3 Es werde die Stellungnahme von 6 in allen Punkten un-
terstützt.  
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6  
4 Verkehrszahlen 
Es sei fraglich wie in der Heliosstraße eine Aufenthalts-
qualität mit rund 4 000 Fahrzeugbewegungen entstehen 
solle. Auf der viel breiteren und sehr dicht befahrenen 
Venloer Straße sei von rund 10 000 Fahrzeugen gespro-
chen worden.  
ja Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation wird sich die Aufent-
haltsqualität deutlich verbessern in Annäherung an das Shared 
Space in der Heliosstraße und Durchquerungsmöglichkeit mit 
dem Fahrrad durch das Heliosgelände. Die Durchquerungsmög-
lichkeit des Heliosgeländes für Fahrradfahrende und zu Fuß Ge-
hende wird wiederum die Heliosstraße entlasten. 
5 
5.1 
Radwegeführung 
Der Rad-Durchgangsverkehr werde über das Gelände 
geführt, es werde ein entsprechendes Geh-, Fahr- und 
Leitungsrecht festgesetzt.  
ja  Die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts erfolgt im Bebau-
ungsplan 
5.2 Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze 
Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle 
sollten entfallen, spätestens bei Nutzungsänderung bzw. 
Mieterwechsel. Dies sei verbindlich, z.B. im Rahmen eines 
städtebaulichen Vertrags festzulegen. Die Prüfung einer 
weiteren Reduzierung sei umgehend durchzuführen und 
offenzulegen.  
teilweise Aus mietvertraglichen Verpflichtungen bestehen derzeit 175 ober-
irdische Stellplätze auf dem Heliosgelände. Diese müssen auch 
zukünftig zur Verfügung stehen, können jedoch perspektivisch 
größtenteils unterirdisch untergebracht werden. Auf Grund privat-
rechtlicher Verpflichtungen müssen jedoch 20 Stellplätze oberir-
disch in der Nähe des Helioshauses zur Verfügung stehen. Diese 
Forderung war schon in der Aufgabenstellung zum kooperativen 
Gutachterverfahren verankert.

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die grundsätzlichen Bestrebungen und die generellen Ansprüche 
der Fachverwaltung bestehen darin, die Anzahl der festzusetzen-
den oberirdischen Stellplätze im Bebauungsplan weitestgehend 
gering zu halten und den gegenwärtigen Bestand gemäß o. g. 
privatrechtlicher Verpflichtungen zu reduzieren. Hierfür wird im 
weiteren Verfahrensablauf ein Verkehrsgutachten erstellt, wel-
ches mit einem zu erarbeitenden Mobilitätskonzept konkrete 
Aussagen zur Anzahl erforderlicher Stellplätze und deren spezifi-
schen Unterbringung treffen wird. Das Mobilitätskonzept samt 
Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Stellplätzen wird eben-
falls zum Bestandteil des städtebaulichen Vertrages gemacht und 
rechtlich gesichert.  
Bei notwendigen oberirdischen Stellplätzen werden diese im 
künftigen Bebauungsplan-Entwurf zeichnerisch festgesetzt. Au-
ßerhalb der festgesetzten Flächen werden keine weiteren oberir-
dischen Stellplätze zulässig sein. Bis zur öffentlichen Auslegung 
des Bebauungsplan-Entwurfes werden die Planungen zum ru-
henden Verkehr auf dem Heliosgelände detailliert ausgearbeitet 
sein. Im Rahmen der sog. Offenlage wird neben dem Verkehrs-
gutachten inkl. Mobilitätskonzept auch der Bebauungsplan-
Entwurf mitsamt textlichen und zeichnerischen Festsetzung zu 
den oberirdischen und unterirdischen Stellplätzen der Öffentlich-
keit zugänglich gemacht. In diesem Verfahrensschritt können er-
neut Anregungen und Stellungnahmen durch die Bürgschaft ein-
gebracht werden.  
Abschließend ist festzuhalten, dass der Großteil des erforderli-
chen Bedarfs an Stellplätzen in der zu planenden Tiefgarage un-
tergebracht werden soll. Aufgrund des langfristigen Planungsho-
rizonts können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten 
Angaben zur Anzahl der oberirdischen Stellplätze gemacht wer-
den. Diese werden aber sicherlich geringer sein als die bislang im 
Planungskonzept vorgesehenen 45 Stellplätze. Da die bestehen-
den Stellplätze über bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
verfügen und eine Tiefgarage, für deren Unterbringung in unmit-
telbarer Zukunft nicht zur Verfügung steht, können zum jetzigen 
Zeitpunkt keinen konkreten Angaben zur Reduzierung von ober-
irdischen Stellplätzen getroffen werden.   
5.3 Anlieferung  
Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehre 
werde abgelehnt. Es solle für die aktuellen Mieter nach 
einer anderen Lösung gesucht werden. Nach Mieterwech-
sel sei eine Umnutzung nicht mehr gestattet. Dies sei ver-
bindlich, z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags 
festzulegen. Es sei eine fundierte Begründung für die un-
verzichtbare Umfahrung durch Lieferverkehre anzugeben. 
Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am 
Ehrenfeldgürtel solle über den Ehrenfeldgürtel beliefert 
werden. Die Prüfung dazu sei umgehend durchzuführen 
und offenzulegen. Die vorgeschlagene Reduzierung des 
fließenden Verkehrs sei ernsthaft zu prüfen.  
teilweise Es bestehen für die aktuellen Mieter vertragliche Verpflichtungen 
hinsichtlich der Anlieferung.  
Die Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehre ist mit 
dem Amt für Schulentwicklung und den Heliosschulen abgeklärt. 
Es wird eine anlieferfreie Zeit zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr 
geben. Ein Verzicht auf eine Umfahrung der Rheinlandhalle 
durch Lieferverkehr erscheint nicht möglich.  
 
Bei der Neuverhandlung der Mietverträge wird sich Bauwens 
bemühen, eine Neuorganisation der Anlieferung der Rheinland-
halle zu erreichen. Eine vertragliche Sicherung der Anlieferung im 
Rahmen eines städtebaulichen Vertrags wird im weiteren Verfah-
ren juristisch überprüft.  
 
Die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs ist grund-
sätzlich Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Daher kann die 
konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs in einem An-
gebotsbebauungsplan nicht festgesetzt werden. Es können im 
Bebauungsplan Festsetzungen zu Ein- und Ausfahrten und An-
schluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen erfolgen, z.B. 
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt. 
5.4 Handelsflächen 
Eine Ausdehnung der Handelsflächen werde abgelehnt. 
Einzelhandelsgeschäfte dürften nicht durch Anlieferver-
kehr die Aufenthaltsqualität beeinflussen.  
Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel 
teilweise Teile des Plangebiets liegen gemäß dem vom Rat am 17.12.2013 
beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept im Bezirks-
zentrum Ehrenfeld, Venloer Straße. Ein Ausschluss von Einzel-
handel ist hier nicht möglich, die Verwaltung ist an Ratsbeschlüs-
se gebunden.  
Es ist ebenfalls im Sinne der Verwaltung, dass das nördliche

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
solle so gestaltet werden, dass keine unattraktive Rück-
seite entstehe.  
Eckgebäude am Zugang Ehrenfeldgürtel von allen drei freiste-
henden Seiten zu den Plätzen bzw. Ehrenfeldgürtel eine anspre-
chende Erdgeschosszone hat und besonders zum Platz hin keine 
Rückseite erzeugt wird. Im Bebauungsplan gibt es hierzu keine 
Festsetzungsmöglichkeit. Die qualitätsvolle Gestaltung des Ge-
bäudes liegt im Fokus der Verwaltung, wird jedoch erst im Bau-
antragsverfahren relevant. Es wird hier sicherlich eine Einbezie-
hung des Gestaltungsbeirates erfolgen.  
5.5 Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle 
Eine Begrünung des Platzes vor der Rheinlandhalle und 
der Durchwegung werde gewünscht. Die Prüfung, in wel-
cher Form eine Begrünung des Platzes sinnvoll sei, sei 
umgehend durchzuführen und offenzulegen.  
ja Eine Begrünung des Platzes ist vorstellbar. Es liegt noch keine 
Entwurfsplanung für den Platz vor der Rheinlandhalle vor. Fest-
setzungen zu Baumpflanzungen oder sonstigen Pflanzmaßnah-
men können im Bebauungsplan erfolgen. In Abstimmung mit dem 
Eigentümer soll ein ganzheitliches Freiraumkonzept für das He-
liosgelände erarbeitet werden und als Anlage dem städtebauli-
chen Vertrag zur vertraglichen Sicherung der freiraumplaneri-
schen Maßnahmen beigefügt.   
5.6 Kulturbaustein 
Das Gespräch zwischen dem Investor, den möglichen 
Veranstaltern, der BV, der Stadt und der BI Helios sei auf-
zunehmen, um den finanziellen Anspruch des Investors 
und die Möglichkeiten der Nutzer auszuloten. Der Kodex 
solle umgesetzt werden, was Mindereinnahmen rechtferti-
ge und die finanzielle Beteiligung der Stadt nicht aus-
schließe.  
ja Siehe Stellungnahme 1.1 
5.7 Bebauungsplan 
Der Bebauungsplan-Entwurf müsse für die bevorstehende 
Offenlage alle noch offenen Punkte konkret darstellen.  
ja Die offenen Punkte werden, soweit diese planungsrelevant sind, 
bis zur Offenlage geklärt.   
6 
6.1 
Bebauungsplan und Städtebaulicher Vertrag 
Im Städtebaulichen Vertrag würden die Punkte geregelt, 
 
nein 
Städtebauliche Verträge dienen der Durchführung und Vorberei-
tung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch. Die 
wichtigsten Fallgruppen für städtebauliche Verträge sind in § 11

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden könnten. 
Die Festsetzungen seien so zu treffen, dass den Zielen 
widersprechende Duldungen (z.B. Anlieferung oder ober-
irdische Parkplätze) in Rücksicht auf bisherige Mietverträ-
ge nur solange tolerierten werden, wie die Situation durch 
Umnutzung oder Neubauten nicht verbessert werden 
könne.  
Der Städtebauliche Vertrag solle vor der endgültigen Un-
terzeichnung veröffentlicht und mit der Bezirksvertretung 
diskutiert werden. 
 
 
 
 
 
nein 
Baugesetzbuch aufgeführt. Wichtig ist, dass städtebauliche Ver-
träge nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Bauleitplanung 
abgeschlossen werden können. Die vereinbarten Leistungen 
müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein. 
 
 
Eine Veröffentlichung der städtebaulichen Verträge wird derzeit 
juristisch geprüft. Die Einsichtnahme in den Vertrag wird jederzeit 
über Anfrage ermöglicht.  
6.2 Kulturbaustein 
Der Neubau des Kulturbausteins an der Heliosstraße 
werde begrüßt. Vor dem Hintergrund des rasanten Ver-
falls vergleichbarer Räume in Ehrenfeld sei der Neubau 
umso wichtiger. Die Stadt solle hier die Wiederansiedlung 
von Musik-Kultur durch eindeutige Festsetzungen im Be-
bauungsplan und Städtebaulichen Vertrag gemeinsam mit 
dem Kulturamt aktiv fördern. 
Im Bebauungsplan seien alle Festsetzungen zu treffen, 
die für eine Veranstaltungshalle mit Abendveranstaltun-
gen Gastronomie nötig seien: 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 
Die von den Bürger/-innen nachfolgend geforderten Festsetzun-
gen im Bebauungsplan werden anhand der nachfolgenden Stel-
lungnahmen der Verwaltung bewertet. 
 - Festlegung einer Erdgeschosshöhe von 9 m für eine 
Veranstaltungshalle mit Abendveranstaltungen und 
Außengastronomie. 
nein Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen nur die 
in § 9 Baugesetzbuch bindend vorgegebenen Festsetzungsmög-
lichkeiten getroffen werden. An diesen numerus clausus der pla-
nerischen Festsetzungsmöglichkeiten ist der Plangeber gebun-
den.  
Die Festlegung einer Erdgeschosshöhe enthält dieser Katalog 
nicht. 
 - Es solle die (ggf. zukünftig geänderte) minimal mög-
liche Stellplatzanzahl festgelegt werden. 
teilweise Gemäß § 48 Absatz 1 BauO NRW müssen bei der Errichtung von 
Anlagen, bei denen Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist,

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe hergestellt werden. 
Gemäß § 48 Abs. 3 BauO NRW eine Satzung über notwendige 
Stellplätze oder Fahrradabstellplätze erlassen.  
Der Rat der Stadt Köln hat noch keine Satzung über notwendige 
Stellplätze oder Fahrradabstellplätze erlassen. Der Entwurf be-
findet sich derzeit in der politischen Beratung. Es liegt bislang 
ebenfalls noch keine aktuelle Rechtsverordnung des Landes 
nach § 48 Abs. 2 BauO NRW vor. Daher werden die notwendigen 
Stellplätze weiterhin hilfsweise anhand der Anlage zu Nr. 51.11 
VV BauO NRW berechnet zusammen mit der für Köln festgeleg-
ten mögliche Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher ÖPNV-
Erschließungsqualität, was im Bereich des Heliosgeländes eine 
Reduzierung von 30% bedeutet. Sobald eine Stellplatzsatzung 
für die Stadt Köln gem. § 48 BauO NRW beschlossen ist, wird 
diese angewandt. Durch ein Mobilitätskonzept und entsprechen-
de Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bzw. Car-
Sharing-Angebote kann eine weitere Reduzierung der erforderli-
chen Stellplätze erfolgen.  
 - Im Gegenzug für die Aufwertung des Heliosgelän-
des durch die Umwandlung der Heliosstraße zu 
„Shared Space“ (Begegnungszone) solle der Inves-
tor im Kulturbaustein bezahlbare Mieten garantieren, 
die im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. 
nein Mietrecht ist letztlich Privatrecht, so dass im städtebaulichen Ver-
trag Mietpreise nicht festgelegt werden können. Eine Ausnahme 
bildet hier der öffentlich geförderte Wohnungsbau, eine entspre-
chende Regelung gibt es für Kultureinrichtungen nicht. Die Fi-
nanzierung und die Ausgestaltung von Miethöhen ist nicht Ge-
genstand der Bauleitplanung. 
Siehe Stellungnahme 1.1 
 - Die bisherigen Kulturakteure sollten angesprochen 
und bevorzugt berücksichtigt werden. 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 
 
 - Die Nutzung der Obergeschosse des Kulturbau-
steins als Ateliers oder innovative, kleine, bezahlba-
re Atelierwohnungen dürften die Kulturnutzung nicht 
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
einschränken (keine Luxuslofts, keine möblierten 
Studentenzimmer, keine Normalwohnungen). 
 - Eine geplante Wohnnutzung auf dem gegenüberlie-
genden Netto-Gelände müsse in Rücksicht auf die 
geplante Musik-Kulturnutzung auf Helios geplant 
werden und nicht umgekehrt. 
ja Grundsätzlich muss eine Wohnnutzung auf dem Nettogelände 
bei der Planung die Bestandsbebauung bzw. die Festsetzungen 
von Bebauungsplänen berücksichtigen. Für das Vorhaben auf 
dem Netto-Grundstück ist bereits eine Baugenehmigung erteilt 
worden.  
Der Investor der vorgesehenen Nutzung auf dem Netto-Gelände 
hat den geplanten Kulturbaustein in seiner Planung aber berück-
sichtigt und wird Prallscheiben vor der Fassade errichten. Diese 
sind auch Teil der Baugenehmigung. 
 - Bei einem nicht sofortigen Neubau des Kulturbau-
steins sollte eine Zwischennutzung der bestehenden 
Gebäude entlang der Heliosstraße durch die bishe-
rigen Akteure ermöglicht und von Seiten der Stadt 
gefördert werden. Die qualitative Erhaltung und 
Aufwertung der Heliosstraße könne dadurch auch 
kulturell erfolgen und gesichert werden.  
nein Die Gebäude entlang der Heliosstraße werden derzeit zwischen-
genutzt (z.B. Stapel.Bar, Helios 37). Zwischennutzungen können 
nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.  
6.3 Durchwegung und Verkehr rund ums Heliosgelände 
Es werde ausdrücklich begrüßt, dass die in der Abend-
veranstaltung vorgestellten Vorschläge eine deutliche 
Förderung des Fuß- und Radverkehrs als Ziel formuliert 
werden. 
Folgende Punkte seien noch nicht berücksichtigt und es 
werde eine Festlegung im städtebaulichen Vertrag gefor-
dert: 
 
 
Die von den Bürger/-innen geforderten Festlegungen können nur 
bedingt in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Im 
städtebaulichen Vertrag können jedoch die Durchquerbarkeit des 
Heliosgeländes über die Sicherung von Geh- und Fahrradfahr-
rechten mittels Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienst-
barkeit im Grundbuch zugunsten der Stadt Köln hergestellt wer-
den. Darüber hinaus werden die aus dem Verkehrsgutachten im 
Mobilitätskonzept abgebildete Maßnahmen zur Reduktion der 
PKW-Stellplätze im Vertrag verankert. Hierzu können mitunter die 
Herstellung von Fahrradstellplätzen, Carsharing-Angebote sowie 
eine verbesserte Anbindung des ÖPNV zählen, die vertraglich 
gesichert werden können. 
Im Rahmen der Umgestaltung der Heliosstraße und der frei-

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
raumplanerischen Gestaltung des Heliosgeländes werden Maß-
nahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, wie z.B. Fahr-
radstellplätze und Stadtmobiliar, implementiert.  
Siehe Stellungnahme Nummer 4   
 
Siehe Stellungnahme Nummer 6.1 
 
 - Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferver-
kehr werde abgelehnt und gefordert, dass die Prü-
fung einer anderen Lösung mit den jetzigen Mietern 
vorgenommen werde. Spätestens mit jeglicher Nut-
zungsänderung werde die Umfahrung der Rhein-
landhalle nicht mehr gestattet (städtebaulicher Ver-
trag und Berücksichtigung durch die Bauaufsicht). 
teilweise Siehe Stellungnahme 5.3 
 
 - Die Zeitfenster der vorläufig noch zulässigen Umfah-
rung seien als eindeutige Erlaubniszeiten analog zu 
den Regelungen in Fußgängerzonen und nicht als 
Verbotszeiten (wie bisher vorgesehen) zu regeln. 
Vorbild: Planung Supermarkt Venloer Stra-
ße/Philippstraße . 
nein Siehe Stellungnahme 5.3 
 
 - Der Wegfall von 45, derzeit oberirdisch auf der 
Nordseite der Rheinlandhalle vorgesehenen Stell-
plätzen und Nachweis im Neubau am Ehrenfeldgür-
tel. 
teilweise Siehe Stellungnahmen 5.2 und 6.2 
 
 - Die Fahrzonen vor der Rheinlandhalle, Wendemög-
lichkeiten und TG-Zufahrten zum Bestand Venloer 
Straße seien so klein wie irgend möglich zu gestal-
ten. 
teilweise Es besteht eine kleine private Tiefgarage im rückwärtigen Bereich 
der Venloer Straße 383. Diese Tiefgaragenzufahrt muss auch 
weiterhin für die Nutzer anfahrbar sein. Hierzu besteht eine Bau-
last für ein Geh- und Fahrrecht nördlich der Rheinlandhalle von 
der Heliosstraße aus zugunsten der Anlieger. Ebenso ist das

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Wegerecht für die jeweiligen Anlieger im Grundbuch als Grund-
dienstbarkeit gesichert. 
Die Wendefläche für Anlieferfahrzeuge zur Bestandsbebauung 
wird soweit wie möglich reduziert, allerdings sind Wendeflächen 
für Anlieferung notwendig für die Geschäfte in der Bestandsbe-
bauung an der Venloer Straße. 
 Es werde gefordert, dass so schnell wie möglich ein 
„Runder Tisch Verkehr Heliosumfeld“ eingerichtet wird. 
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Ver-
bänden und der Bürgerinitiative Helios entwickeln hier 
gemeinsam ein innovatives Verkehrskonzept für das Um-
feld des Heliosgeländes. 
nein Die Einrichtung eines runden Tisches zum Themenfeld Verkehr 
ist nicht planungsrelevant. Sehr wohl ist es möglich unabhängig 
von dem Bebauungsplanverfahren einen solchen einzurichten. 
Wenn es als erforderlich angesehen wird, einen Runden Tisch 
Heliosumfeld einzurichten, wird angeraten, ähnlich wie beim 
Runden Tisch der Kultur Heliosgelände, einen entsprechenden 
Beschluss durch den zuständigen Ausschuss des Rates zu fas-
sen.  
6.4 Freiräume, Grün und Aufenthaltsqualität 
- Im Bebauungsplan solle festgesetzt werden, dass 
100% der Dachflächen (mind. 50% davon intensiv) 
begrünt werden müssen. 
- Auf den nicht unterbauten Flächen sollten mehr 
große Bäume gepflanzt werden. 
- Vor der Rheinlandhalle solle ein hochwertiger Platz 
mit Bäumen entstehen. Die Wendefläche für Anlie-
ferfahrzeuge solle auf die nördliche Hälfte des 
Platzbereiches reduziert werden, um so der auto-
freien Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle mit 
Bäumen Raum zu geben (eine zentrale Forderung 
aus dem Kodex). 
 teilweise Im Bebauungsplan wird eine extensive Dachbegrünung festge-
setzt. In wieweit auch eine intensive Dachbegrünung erfolgt, wird 
im weiteren Verfahren geprüft. Eine vollständige Nutzung der 
Dachflächen für eine Begrünung ist aus bautechnischen Gründen 
nicht möglich. Es erfolgt eine Festsetzung zur Dachbegrünung für 
70% der Dachflächen.  
Des Weiteren wird geprüft, ob über die bereits im städtebaulichen 
Planungskonzept dargestellten Bäume noch weitere Baumpflan-
zungen auf dem Gelände möglich sind und in welcher Form eine 
Begrünung des Platzes aus städtebaulicher Sicht sinnvoll ist. Um 
Stellplätze soweit wie möglich unterirdisch unterzubringen, wird 
der Platz vor der Rheinlandhalle allerdings voraussichtlich kom-
plett unterbaut werden. Die Wendefläche für Anlieferfahrzeuge 
wird soweit wie möglich reduziert, allerdings sind Wendeflächen 
für Anlieferung notwendig, auch für die Geschäfte in der Be-
standsbebauung an der Venloer Straße.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 - Das nördliche Eckgebäude am Geländezugang Gür-
tel dürfe keine Rückseite besitzen und müsse auf al-
len drei freistehenden Seiten zu den Plätzen ein ge-
öffnetes Erdgeschoss erhalten (Eingänge, Schau-
fenster, Außengastronomie). Die Anlieferung müsse 
verträglich, ohne Rückseiten zu erzeugen, erfolgen. 
ja Es ist ebenfalls im Sinne der Verwaltung, dass das nördliche 
Eckgebäude am Zugang Ehrenfeldgürtel von allen drei freiste-
henden Seiten zu den Plätzen bzw. Ehrenfeldgürtel eine anspre-
chende Erdgeschosszone hat und besonders zum Platz hin keine 
Rückseite erzeugt wird. Im Bebauungsplan gibt es hierzu keine 
Festsetzungsmöglichkeit. Die qualitätsvolle Gestaltung des Ge-
bäudes liegt im Fokus der Verwaltung, wird jedoch erst im Bau-
antragsverfahren relevant. Es wird hier sicherlich eine Einbezie-
hung des Gestaltungsbeirates erfolgen.  
Die abschließende Festlegung der Anlieferung kann ebenfalls 
erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen, da es sich um ei-
nen Angebotsbebauungsplan handelt.  
Siehe Stellungnahme 5.3 
 - Eine Tiefgarage unter dem Eckgebäude solle so 
erweitert werden, dass die 45 zurzeit oberirdisch 
bestehenden Parkplätze für Bestandsmieter auf ein 
Minimum reduziert würden. Die Freifläche nördlich 
der Rheinlandhalle bis zur Heliosbar solle so eine 
höhere Aufenthaltsqualität erhalten und nicht mehr 
nur einen Parkplatz darstellen. 
teilweise Um alle erforderlichen Stellplätze unterirdisch unterzubringen, 
muss, abgesehen vom Schulhof und der Bestandsbebauung, ein 
Großteil des Heliosgeländes bis zu zweigeschossig als Tiefgara-
ge unterbaut werden. Eine zusätzliche Erweiterung der Tiefgara-
ge über die jetzige Planung hinaus ist aus Platzgründen nicht 
möglich. Zudem sind Erweiterungsabsichten der bestehenden 
privaten Tiefgarage nicht vorgesehen und ein Eingriff in das pri-
vate Eigentum an dieser Stelle obliegt nicht der Verwaltung.  
Siehe Stellungnahme 5.2 und 6.4 
 
7 Es werde sich vollumfänglich der Stellungnahme 6 ange-
schlossen 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6 
 
8 Kultur 
In Ehrenfeld gebe es schöne alte Fabrikhallen, die perfekt 
für die alternative Szene genutzt werden.  
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Kultur und Nachtleben sei genauso wichtig zum Leben 
wie Wohnraum und Schule. 
Es müsse ein Kompromiss gefunden werden.  
9 
9.1 
Es werden Fragen zum Thema Schule und Kultur gestellt 
Schule 
- Es wird angefragt, ob die Stadt sicherstellen könne, 
dass auch Altlasten unter dem Ehrenfeldgürtel, die 
nicht ausgehoben würden, keine Auswirkungen auf 
die Schüler haben werden.  
- Es wird angefragt, ob die Stadt die Möglichkeit habe 
die Baukosten für die Heliosschule zu senken.  
- Es wird angefragt, ob bereits ein Bauantrag für die 
Schule gestellt wurde.  
Kenntnisnahme  Der Baubeschluss für die Heliosschulen –Grund- und Gesamt-
schule wurde am 14.02.2019 vom Rat gefasst. Dabei wurden 
Gesamtkosten von brutto 91,72 Mio. € genehmigt. Zudem wurde 
ein Risikozuschlag von 10% bezogen auf die nicht-indizierten 
Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung genehmigt.  
Die Baugenehmigung für die Grund- und Gesamtschule wurde 
erteilt, die Bauarbeiten haben Ende 2019 begonnen.  
Im Rahmen der Baumaßnahme werden Baugrunduntersuchun-
gen durchgeführt. Negative Auswirkungen durch Altlasten werden 
nicht gegeben sein.  
9.2 Kultur 
- Es wird angefragt, ob es die Möglichkeit gebe, die 
Schulspitze mit Turnhallen im Bereich Underground 
auf die Grundstücksecke Vogelsanger Stra-
ße/Heliosgelände zu verlegen. Ein Drittel des Kul-
turbausteins werde dann um 30 m auf das Under-
groundgelände verlagert.  
- Es wird angefragt, ob sich bei einer Verlegung der 
Turnhallen Wohnungen darauf errichten ließen.  
- Es wird angefragt, inwieweit ein Neubau für den Kul-
turbaustein geplant sei.  
- Im Kulturbaustein würde sich auch anbieten, im 
kleinen Maß Einzelhandel zuzulassen 
teilweise Der Baubeschluss für die Heliosschulen –Grund- und Gesamt-
schule wurde am 14.02.2019 vom Rat gefasst und damit auch 
den Entwurf für den Neubau der Heliosschulen genehmigt.  
In 2015 wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, in dessen 
Ergebnis der Entwurf des Architekturbüros Schilling Architekten 
den 1. Preis erhielt und der als Grundlage in die vorliegende Pla-
nung einfloss. Eine Änderung des Grundstückszuschnittes und 
Verschiebung der Turnhallen ist nicht möglich.  
Es wurde Ende 2019 mit dem Bau der Schule begonnen.  
Gemäß dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept liegt die Fläche 
des Kulturbausteins nicht innerhalb des Bezirkszentrums Ehren-
feld. Kleinteilige Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimen-
ten sind auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs 
möglich. Einzelhandel ist für den Kulturbaustein nach derzeitigem 
Stand nicht vorgesehen, es sollen dort ausschließlich kulturelle 
Einrichtungen und evtl. gastronomische Nutzungen untergebracht

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
werden.  
Für den Kulturbaustein ist ein Neubau vorgesehen.  
Siehe Stellungnahme 1.1 
10 Kultur 
Es werden Bedenken gegen die Pläne zum Kulturblock an 
der Heliosstraße bekundet und sich für eine Erhaltung der 
bestehenden Einrichtungen Vogelsanger Stra-
ße/Heliosstraße ausgesprochen. Es sei schwierig, Subkul-
tur in neuen Gebäuden anzusiedeln.  
Bei Kultur dürfe es nicht allein ums Geld gehen. Es sei 
nachteilig für Ehrenfeld und die Stadt Köln, wenn immer 
mehr wichtige kulturelle Einrichtungen geschlossen und 
die Stadtviertel gentrifiziert werden würden.  
Es werde gehofft, dass es eine Möglichkeit gebe, die jet-
zigen Betreiber der Einrichtungen mit in die Bebauungs-
pläne einzubeziehen.  
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 
 
11 
11.1 
Kulturbaustein 
Es werde sich gegen eine Verlegung des Musikclubs „Un-
derground“ in einen Neubau des Kulturbausteins an der 
Heliosstraße ausgesprochen. Ebenso widerspreche auch 
eine dem „Underground“ ähnliche Nutzung in der unmit-
telbaren Nähe der Wohnhäuser der Heliosstraße massiv 
den Interessen der –zum Teil schon seit Jahrzehnten- hier 
lebenden Anwohner. Insbesondere die momentane Lage 
zeige, dass diese Art der Nutzung nicht funktioniere. Be-
reits bei vergangenen Veranstaltungen im DQE sei es 
aufgrund der Nähe der Veranstaltungslokation zu den 
Wohnhäusern zu erheblichen Lärmbelästigungen ge-
kommen. 
teilweise Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmgutachten 
erstellt, welches die Emissionen der Planung auf den Bestand 
und die Immissionen des Bestandes auf die geplante Bebauung 
untersucht.  
Im Rahmen eines konkreten Bauantrages wäre dann vom Bau-
herrn der Nachweis zu erbringen, dass die vorgesehene Nutzung 
mitsamt der von ihr ausgehenden Lärmemission mit der Nach-
barschaft verträglich ist. 
Siehe Stellungnahme 1.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Seit Eröffnung von Stapelbar und Helios37 sei die Lage 
für die Anwohner nahezu unerträglich, die Musik sei in 
den Wohnhäusern hör- und spürbar.  
Zum anderen komme es auch zu einer nicht hinnehmba-
ren Belästigung durch die Besucher (Lärmbelästigungen: 
grölen, singen, schreien, pöbeln; Verschmutzungen: zer-
brochene Flaschen, Graffiti, Erbrochenes, Urin, Kot) der 
Veranstaltungen. Ein weiteres Problem seien die Men-
schenansammlungen nachts, welche sich durch eine Nut-
zung des Kulturbausteins noch verstärken würden und so 
statt zu einer Aufwertung eher zu einer Abwertung der 
Heliosstraße führen würden. 
Es sei zu erwarten, dass der Neubau schnell durch Graffiti 
verschandelt werde.  
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohngebäude He-
liosstraße 2-6 vor dem Underground oder anderen Musik-
Kulturnutzungen an der Heliosstraße angesiedelt waren. 
Eine Nutzung des geplanten Kulturbausteins für Abend-
veranstaltungen und Außengastronomie nach 22 Uhr sei 
für die Anwohner nicht akzeptabel. Dem „Underground“ 
solle daher nahegelegt werden, sich einen anderen 
Standort für die Neueröffnung zu suchen.  
Die Nutzung des Kulturbausteins werde nicht durch die 
Nutzung des Obergeschosses als Wohnungen einge-
schränkt, da bereits direkt gegenüber Wohnungen vor-
handen seien.  
Insbesondere sei noch anzumerken, dass eine Zwischen-
nutzung der bestehenden Gebäude nicht möglich sei, da 
kein ausreichender Schallschutz bestehe.  
11.2 Freiräume, Grün und Aufenthaltsqualität teilweise Siehe Stellungnahme 11.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es werde darauf hingewiesen, dass bei einer weiteren 
Clubnutzung das Heliosgelände als Partygelände genutzt 
werde und es durch das Verweilen von Besuchern auf 
den zugänglichen Plätzen zu einer weiteren Intensivierung 
der Lautstärke kommen werde.  
 
12 Dach- und Fassadenbegrünung 
Es solle festgesetzt werden, dass Dach- und Fassaden-
begrünungen vorgesehen werden. Alle Dächer sollen eine 
extensive oder intensive Dachbegrünung erhalten. Für 
mindestens die Hälfte der Dachflächen solle die Dachbe-
grünung intensiv gestaltet werden, die Dachfläche der 
Heliosschulen komplett intensiv begrünt werden. 
Zudem werde vorgeschlagen, auch die Südfassaden der 
Gebäude zu begrünen.  
Es werde angeboten, auf den intensiv begrünten Dachflä-
chen der Heliosgeländes gemeinschaftlich zu gärtnern. 
Die entstehenden Dachflächen könnten auch als Schul-
garten genutzt werden.  
teilweise 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Siehe Stellungnahme 6.4 
Es wird geprüft, ob Fassadenbegrünung in Teilen festgesetzt 
werden kann.   
 
13 
13.1 
Kulturbaustein 
Es werde gefordert, dass alle bisherigen BespielerInnen 
des Kulturbetriebs auf dem Heliosgelände die Möglichkei-
ten haben, unter Nutzung des noch intakten Gebäudebe-
standes auf der Planfläche Kulturbaustein, das zukünftige 
Konzept zu entwickeln. Bestehende Altbausubstanz solle 
architektonisch eingegliedert werden.  
Priorität habe der Schulbau, die Frage der Neubebauung 
der Fläche solle offen gelassen werden, es solle kein 
Tiefbau geleistet werden.  
teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 
Zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist voraussicht-
lich auch auf dem Grundstück des Kulturbausteins eine Tiefgara-
ge notwendig.  
13.2 ÖPNV und Stellplätze teilweise  Siehe Stellungnahme 6.2

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/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es solle aktiv der Anreiz gegeben werden, kulturelle Ver-
anstaltungen mit dem ÖPNV zu erreichen. 
Mehr Stellplätze führten nur zu mehr Autoverkehr, dem 
müsse vorgebeugt werden.  
 
13.2 In weiteren Punkten werde sich der Stellungnahme 6 an-
geschlossen. 
 
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6  
14 Kulturbaustein 
Teile der Gebäude sollen stehen gelassen werden, um 
den Fortbestand der Subkultur zu sichern und um diesen 
einen künstlerischen Platz zu bieten.  
Die Stadt solle durch Kulturmittel zum einen Teil die Ge-
bäude subventionieren, so dass es für den Investor finan-
ziell attraktiv bleibe.  
teilweise Es gibt noch kein architektonisches Konzept für den Kulturbau-
stein. Es ist aber davon auszugehen, dass es für den Kulturbau-
stein einen Neubau geben wird.  
Siehe Stellungnahme 1.1 
 
15 Underground 
Es werde bedauert, dass das Underground dem Neubau-
projekt auf dem Heliosgelände weichen musste und im-
mer mehr freie Flächen wie das Heliosgelände und das 
Jack in the Box Gelände bebaut werde.  
Es werde auf dem Heliosgelände eine vergleichbare Lo-
cation wie das Underground gewünscht. Es sollten die 
bereits in dem Bereich bestehenden Hallen genutzt wer-
den.  
Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.1 
 
16 Schule 
Fragen zu den Altlasten und den Baukosten Schule seien 
bei der Abendveranstaltung am 26.09.2017 nicht ausrei-
chend beantwortet worden.  
teilweise Siehe Stellungnahme 9.1

- 20 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Ebenso sei nicht auf eine Verlegung der Turnhallen von 
der Fläche des Undergrounds an die Ecke Heliosstra-
ße/Vogelsanger Straße eingegangen worden.

Anlage 4 Niederschrift gez. 3.1

856 Zeichen

NIEDERSCHRIFT 
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Planungskonzept 
,,Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld" 
Veranstaltungsort: Aula des Berufskollegs Ehrenfeld 
Weinsbergstraße 72 (Eingang Piusstraße) 
Termin: 26.09.2017 
Beginn: 19:05 Uhr 
Ende: 21 :30 Uhr 
Besucher: ca. 140 Bürgerinnen und Bürger 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: 
Herr Wirges Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld 
Podium: 
Frau Müller Stadt Köln, Leiterin des Stadtplanungsamtes 
Herr Harzendorf Stadt Köln, Leiter des Amtes für Straßen und Ver-
kehrstechnik 
Herr Kniola Stadt Köln, Kulturamt 
Herr Moreyko Stadt Köln, Gebäudewirtschaft 
Herr Jacobi Bauwens Development GmbH & Co. KG 
Herr Heuchel Ortner & Ortner Architekten 
Herr Küßner brenner BERNARD ingenieure GmbH 
. Niederschrift: 
Frau Solbach Stadt Köln, Stadtplanungsamt 
Anlage 4

Anlage 6 Verkehrsentwicklung

8600 Zeichen

Folie 1Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Thema der Präsentation 
maximal zweizeilig
Vortragende Person, 
Ort, Datum
Stadt Köln/PE Ehrenfeldgürtel
Helios-Quartier - Verkehr
Stand: 26.09.2017
Anlage 6

Folie 2Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Übergeordnete Verkehrsuntersuchung

Folie 3Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Aufgabenstellung
Berücksichtigte Aufsiedlungen
• Verkehrliche Analysen für die Gesamt-Gebietsentwicklung in Ehrenfeld
• Im Auftrag mehrerer Projektentwickler
• In Abstimmung mit der Stadt Köln
© Geobasis NRW 
2016

Folie 4Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Verkehrserhebungen aus 2015
Morgenspitze:
07:45-08:45 Uhr
Nachmittagsspitze:
16:00-17:00 Uhr

Folie 5Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Umfeldanalyse - Fußverkehrsziele
Angebot Bestand Defizite/Potenziale
• Leichte Durch-
querbarkeit für
Fußgänger
• Gute
Zugänglich-
keit von
Stadtbahn-
haltestellen
• Verbesserung
der Fußgänger-
situation in der
Heliosstraße
Ziele

Folie 6Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Umfeldanalyse - Radverkehrsziele
Angebot Bestand Defizite/Potenziale Ziele
• Radschutz-
streifen auf der 
Vogelsanger 
Straße
• Plangebiet für 
Radverkehr 
durchlässig 
gestalten
• Anbindung 
Plangebiet an 
vorhandene 
Radinfrastruktur

Folie 7Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Umfeldanalyse - ÖPNV-Ziele
sehr gute Erschließung des 
Plangebietes im ÖPNV

Folie 8Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Verkehrsprognose
Neuverkehr Entwicklungsgebiete
 
Tagesverkehr 
[Kfz/24h] 
Spitzenstunde morgens 
[Kfz/h] 
Spitzenstunde abends 
[Kfz/h] 
Summe aus 
Quell- und 
Zielverkehr 
Quell- bzw. 
Zielverkehr Quellverkehr Zielverkehr Quellverkehr Zielverkehr 
ehem. Güter-
bahnhof Eh-
renfeld 
2182 2182 104 225 224 174 
Weko-Gelände 184 184 11 11 15 19 
Heliosgelände 1487 1487 70 130 128 118 
sonstige städ-
tebauliche 
Entwicklungen 
3180 3180 153 416 410 174 
Summe 7033 7033 338 782 777 485

Folie 9Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Verkehrsumlegung
Differenzen Prognose-Planfall minus Bestand [Kfz/24h]

Folie 10Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Leistungsfähigkeiten im Kfz-Verkehr
Übersicht Optimierungsmaßnahmen im Nahbereich Helios-Quartier
• Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße: 
Umbau/signaltechnische Anpassung
• Vogelsanger Straße/Grüner Weg:
Furt/signaltechnische Anpassung
• Oskar-Jäger-Str./Weinsbergstr.:
Umbau/signaltechnische Anpassung
• Melatengürtel/Weinsbergstraße:
signaltechnische Anpassung

Folie 11Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Erschließung Helios-Quartier

Folie 12Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Übersicht der Linien und Haltestellen, erwartete Hauptzugänge

Folie 13Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Führung der Fußgänger - Relevante Fußwegeverbindungen
• Heliosstraße mit 
fußgängerfreundlicher 
Gestaltung (Shared Space)
Platz

Folie 14Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Führung des Radverkehrs in und um das Plangebiet

Folie 15Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Kfz-Verkehr
Straßenklassen und Belastungen
• Heliosstraße fuß- und 
radverkehrsfreundlich 
(Shared space)
• Umbau Vogelsanger Straße 
zwischen Heliosstraße und 
Gürtel

• Ehrenfeldgürtel: 
reduziert auf eine Zufahrt
• Venloer Straße:
Entfall der heutigen 
Zufahrt
• Vogelsanger Straße:
eine Zufahrt
 an den maßgebenden 
Hauptverkehrs- und 
Hauptstraßen Anzahl der 
Störstellen reduziert
Folie 16Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Kfz-Verkehr - Tiefgaragenanbindungen (Basis: Lageplans 16.09.2016)

Folie 17Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Oberirdische Anlieferung und Kundenverkehr
sowie potenzielle Mehrfachnutzung der K+R-Zone
• Mehrfachnutzung K+R-
Zone
• Vorläufig: zeitliche 
Einschränkungen 
Lieferzeiten 
Rheinlandhalle
• Perspektivisch: 
Anlieferung Nordseite 
bei neuen Miet-
verträgen anstreben

Folie 18Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Kfz-Verkehr - Bring- und Holverkehr Schule
• K+R-Zone in der 
Heliosstraße (6 Plätze)
• Absetzen von Inklusions-
schülern an der 
Vogelsanger Straße nahe 
des Haupteingangs der 
Schule (3 Plätze)

Folie 19Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Zusätzliche Untersuchungen
Vogelsanger Straße

Folie 20Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Netzfall 1: Ein Linksabbiegefahrstreifen in Richtung Ehrenfeldgürtel
Definition
• Kernpunkt: Entfall Linksabbieger von Vogelsanger Straße in Grünen Weg

Folie 21Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Netzfall 1 - Verkehrsführung
im Vergleich zum bisherigen Planfall (4-streifig)
• Kleinräumige Veränderung zum bisherigen Planfall
• Morgens verringern sich die Verkehrsmengen auf der 
Vogelsanger Straße um 10-20 Kfz/h im Vergleich zum 
bisherigen Planfall
• Keine nennenswerten Zusatzbelastungen im Bereich 
des Linksabbiegers von der Vogelsanger Straße in 
den Melatengürtel (Alternative zum Entfall)
• Abends verringern sich die Verkehrsmengen auf der 
Vogelsanger Straße um ca. 20 Kfz/h.
• Die Fahrten verlagern sich auf die Route 
Melatengürtel  Grüner Weg.
• Schwierige Querungssituation für Fußgänger und 
Radfahrer mit Ziel Schule

Folie 22Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Netzfall 1b – Einbahnstraße Grüner Weg
Definition
• Kernpunkt: Entfall Linksabbieger von Vogelsanger Straße in Grünen Weg
mit Einbahnstraße Grüner Weg

Folie 23Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Netzfall 1b – Verkehrsführung
im Vergleich zum bisherigen Planfall (4-streifig)
• Zielverkehr von der Vogelsanger Straße West muss 
Grünen Weg über den Melatengürtel anfahren wegen 
der Einbahnstraße
• Morgens zusätzliche Kfz auf dem Rechtsabbieger der 
Venloer Straße zum Ehrenfeldgürtel, der ohnehin 
wegen dem Durchsetzen von Fußgängern und 
Radfahrer schwierig ist
• Mehrbelastung in der Vogelsanger Straße 
stadteinwärts, da Quellverkehr Grüner Weg über 
Einbahnstraße abfließen muss
• Schwierige Querungssituation für Fußgänger und 
Radfahrer mit Ziel Schule

Folie 24Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Netzfall 2 – Querungshilfe auf Vogelsanger Straße vor der Schule
Definition
• Kernpunkt: Linksabbieger in Vogelsanger Straße nur mit etwa halber Länge, 
Querungshilfe für Fußgänger/Rad

Folie 25Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Netzfall 2 – Verkehrsführung (Vorzugsvariante)
im Vergleich zum bisherigen Planfall (4-streifig)
• Kürzere Abbiegefahrstreifen, dadurch nachmittags 
längere Staus auf der Vogelsanger Straße 
stadteinwärts
• Hierdurch Verlagerungen des Kfz-Verkehrs in 
Richtung der nördlichen Radialen (z. B. Venloer 
Straße)
• Fußgänger und Radfahrer haben eine weitere 
Querungsmöglichkeit der Vogelsanger Straße in Höhe 
der Schule

Folie 26Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Straßenraum Vogelsanger Straße
Konzeptioneller Entwurf

Folie 27Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße
Übersicht Querschnitt mit drei Fahrstreifen
• Beidseitige Radschutzstreifen
• Querungshilfe im Bereich Heliosstraße
• Zusätzliche Furt und ergänzte 
Radmarkierung am Knoten Vogelsanger 
Straße/Grüner Weg
• Radschutzstreifen im Grünen Weg
• Gehweg, Radfahrer frei im Bereich der 
Schule
• K+R-Stellplätze in Heliosstraße, 
Anlieferung von behinderten Schülern 
an der Vogelsanger Straße
• Angepasste Markierung am Knoten 
Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße

Folie 28Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße
Abschnitt Heliosstraße bis Grüner Weg
• Querungshilfe im Bereich Heliosstraße 
auch als Hilfe für Radfahrer zum Erreichen 
der Abstellplätze in der Tiefgarage oder bei 
Abfahrt in Richtung Grüner Weg
• Gehwegbreite auf der Seite der Schule ca. 
3,70 m oder mehr
Fahrrad-
abstell-
anlagen

Folie 29Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße
Abschnitt Vogelsanger Straße/Grüner Weg
• Zusätzliche Furt östlich des 
Knotens
• Radschutzstreifen für alle 
Fahrbeziehungen
• Mindestbreite Gehweg auf 
der Seite der Schule an der 
Engstelle ca. 3,40 m

Folie 30Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße
Abschnitt Grüner Weg bis Ehrenfeldgürtel (3-streifig)
• Querungshilfe im Bereich Haupteingang 
Schule für Fußgänger und übergeordnete 
Radwegführung bei Erhalt von beiden 
Linksabbiegefahrstreifen
• Gehwegbreite auf der Seite der Schule ca. 
5,00 m oder mehr
• Fläche für Bringen/Holen der Inklusions-
Schüler
Haupteingang
Schule

Folie 31Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße
Knotenpunkt Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße
• Angepasste 
Radverkehrsführung im 
Knotenpunkt
• Angepasste Signalisierung
Ehrenfeldgürtel
Melatengürtel

Folie 32Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Zusammenfassung

Folie 33Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Anlage 5 Abwaegung 4.1

4867 Zeichen

A N L A G E  5  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnah-
men aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 06.09.2015 bis zum 
07.10.2015 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 6 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH,  
Schreiben vom 07.09.2015 
  
– Hinweis, dass die Einrichtung der Zuwegungen sowie Schlepp-
kurven und Wendeanlagen gemäß RASt 06 erfolgen müssen. 
– Hinweis auf Berücksichtigung der § 10 Standplätze für Abfall-
behälter, Abfallsatzung Stadt Köln 
Kenntnisnahme Die RASt 06 dient als Grundlage der Verkehrserschließung. 
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5  Kampfmittelräum-
dienst, Schreiben vom 28.09.2015 
  
– Hinweise durch Luftbilder auf vermehrte Kampfhandlungen. Es 
wird eine Überprüfung auf Kampfmittel der zu überbauenden 
Fläche empfohlen.  
– Nach 1945 erfolgte Aufschüttungen sind bis auf das Gelän-
deniveau von 1945 abzuschieben. 
– Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit 
erheblichen mechanischen Belastungen. 
– Hinweis, dass Teile der beantragten Fläche schon in Vorfeld 
ausgewertet worden sind. Verweis auf Stellungnahme vom 
02.10.2014 (AZ 22.5-3-5315000-672/14)  
Kenntnisnahme  
 
 
 
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen 
 
 
Deutsche Telekom Technik GmbH,  
Schreiben vom 23.09.2015

- 2 - 
 
/ 3 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
– Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien 
der Telekom befinden.  
– Hinweis zu rechtzeitiger Abstimmung für Erschließungsmaß-
nahmen  
– Hinweis, dass eine Versorgung des Areals nur bei Ausnutzung 
aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer aus-
reichenden Planungssicherheit möglich ist 
– Hinweis auf notwendige Abstimmungen für Rückbau der be-
stehenden Gebäude und der Neuversorgung für die neu zu er-
richtenden Gebäude 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren (Ausbauplanung) sind die Leitungen zu 
berücksichtigen. 
Industrie- und Handelskammer zu Köln, 
Schreiben vom 05.10.2015 
  
– Es wird begrüßt, dass im Planungskonzept Flächen für die Kul-
tur- und Kreativwirtschaft vorgesehen sind 
– Anmerkung, dass die gewerblichen Nutzer der Rheinlandhalle 
entsprechend der Länge ihrer M ietverträge ihrer Tätigkeit wei-
ter nachkommen können und dadurch Planungssicherheit ha-
ben 
– Hinweis auf Lärmimmissionen aufgrund von Straßenverkehr- 
und Schienenlärm und dadurch erforderliche städtebauliche 
Lösungen und passive Lärmmaßnahmen 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt und daraus 
ableitend entsprechende Festsetzungen für passiven Schall-
schutz im Bebauungsplan getroffen 
Stadtwerke Köln GmbH, 
Schreiben vom 05.10.2015 
  
RheinEnergie AG 
– Hinweis, dass vorliegendes Planungskonzept die Gashausan-
schlussleitung für die Rheinlandhalle überplant 
– Um Wärmeversorgung weiterhin zu gewährleisten können, 
muss die Leitung gesichert bzw. umgelegt werden, was die 
Kenntnisnahme  
Es handelt sich dabei um das vorgeschlagene Gebäude an der 
Venloer Straße, welches sich nicht auf dem Grundstückseigen-
tum der PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG befindet. Die Reali-
sierung ist daher noch nicht absehbar. Städtebaulich wird ein An-

- 3 - 
 
 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bebauung entweder verhindern oder zu Umlegungskosten füh-
ren würde 
– Anregung, dass deshalb evtl. Umstellung auf umwelt-
freundliche Fernwärme in Betracht gezogen werden sollte 
– Hinweis, dass zukünftige Bebauung sehr nah an bestehende 
Versorgungsleitungen heranrückt. Frühzeitige Abstimmungen 
hinsichtlich erforderlicher Schutz bzw. Sicherungsmaßnahmen 
während Bauphase erforderlich 
bau an die bestehende Bebauung Venloer Straße 383b begrüßt, 
weshalb im Bebauungsplan perspektivisch die M öglichkeit gege-
ben werden soll, dort zu bauen. Die Verlegung der Gashausan-
schlussleitung ist dann in den nachgeordneten verfahren zu klä-
ren und müsste dann bei einer Bebauung verlegt werden. .   
 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln,  
Schreiben vom 05.10.2015 
  
– Grundsätzlich keine Bedenken 
– Hinweis, dass der vorhandene Abwasserkanal in der Helios-
straße das anfallende Abwasser aufnehmen kann 
– Hinweis auf Problematik des Starkregens. Zur Berücksichti-
gung von Starkregen müssen geeignete M aßnahmen zur Risi-
kovorsorge bereits in der Bauleitplanung integriert werden 
Kenntnisnahme Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird das Thema Starkregen 
geprüft.

Anlage 2 Planungskonzept

122 Zeichen

oberirdische Stellplätzeoberirdische Stellplätze: genaue Anzahl ist noch zu bestimmen 
oberirdische Stellplätze
16.12.2020

Anlage 7_Auszug BV 4

6258 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 01.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 31.05.2021 
öffentlich 
10.1.1 Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
3125/2020 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An-
lage 3) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung 
unter Top 10.1.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage 
des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungs-
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent lichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der 
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen;  
 
Darüber hinaus soll zum einen die Beschlussvorlage um den Punkt a) und  die 
in Anlage 3 der Stellungnahmen der V erwaltung um die Punkte b) bis h) er-
gänzt werden:

a) Die Erfüllung des Kodexes, welcher von Bürger*innen, Vertreter*innen 
der politischen Parteien, der Verwaltung und des Investors mehrheitlich 
mitgetragen wurden somit auch von allen akzeptiert wird, muss g ewähr-
leistet sein und ist im weiteren Verfahren darzustellen. Deswegen soll 
der Kodex Teil der Begründung zum Bebauungsplan werden und Erwäh-
nung finden. Der derzeitige Entwurf setzt wesentliche Vereinbarungen 
des Kodexes nicht um und muss an den entspreche nden Stellen geän-
dert werden. Dies schließt ausdrücklich auch alle Verkehrsplanungen, 
die das Helios-Gelände betreffen, mit ein.  
 
b) Lfd. Nr. 1.1 Die Verwaltung erstellt, vor Ankauf des erforderlichen Grund-
stückes, auf Basis der Abschlussdokumentation „Runde r Tisch Kultur-
baustein Helios“, bis Anfang 2022 einen Umsetzungs - und Ablaufplan, 
der folgende Punkte beinhaltet: 
1. Gründung einer juristischen Person als verantwortliche Betrei-
berin des Projektes „Kulturbaustein Helios“ 
2. Darstellung eines verbindlichen Betri ebskonzeptes als Pla-
nungsgrundlage 
3. Darstellung eines belastbaren Kosten - und Finanzierungspla-
nes für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes „Kultur-
baustein Helios“ 
 
c) Lfd. Nr. 5.3 Die Möglichkeit der Umfahrung der Rheinlandhalle für Liefer-
verkehr wird a bgelehnt: Es sind alle planerischen und rechtlichen Mög-
lichkeiten auszuschöpfen, um die südliche Umfahrung der Rheinlandhal-
le durch Lieferverkehr zu unterbinden. Dies ist verbindlich zu sichern, z. 
B. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags oder durch die t extliche B-
Plan Festsetzung. Die Maßnahmen sind der BV Ehrenfeld vor Abschluss 
der Verträge vorzustellen. Die Anlieferung erfolgt von der Heliosstraße 
über die nördliche Zufahrt der Rheinlandhalle. Der Platzbereich südlich 
der Rheinlandhalle bleibt frei von Lieferverkehren. 
 
d) Lfd. Nr. 6.3 Die öffentliche und barrierefreie Durchwegung des Gesamt-
geländes ist planungsrechtlich zu sichern und auch schon während an-
stehender Bauphasen jederzeit zu gewährleisten. Die mitgeteilte Einzäu-
nung des Schulhofs (3580/2020)  „bis zur Herrichtung der Außenanlagen 
des gesamten Plangebiets“ darf so nicht umgesetzt werden. Einzelne 
Baustellenabschnitte müssen durch ein Baustellenmanagement jeweils 
für sich gesichert werden und jeweils die Durchwegung des Geländes 
und damit insb. den Zugang zur Heliosschule prioritär sicherstellen. Die 
Platzgestaltung südlich und östlich der Rheinlandhalle wird bis zur Be-
triebsaufnahme der Schule 2024 so weit fertiggestellt, dass der Ver-
kehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers im Umfeld de r 
Schule genüge getan ist. Nicht bebaute Baufelder außerhalb dieser Frei-
flächen sind vom Eigentümer zu sichern. Dies ist im städtebaulichen 
Vertrag zu vereinbaren. 
 
e) Lfd. Nr. 5.5 Insgesamt fehlen bei der Planung kreative Ideen, um mehr 
Grünflächen, Springbrunnen, Bäume, Bänke, intensive Dachbegrünung, 
Plätze zum Verweilen und Fassadenbegrünung auf dem Gelände zu er-
möglichen. Gerade die Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle, sowie alle

weiteren „Freiflächen“ sind unter diesen Aspekten zu gestalten. Das 
ganzheitliche Freiraumkonzept wird zum Wettbewerb ausgeschrieben 
und mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. .  
 
f) Lfd. Nr. 5.2 Die oberirdischen Stellplätze auf der Nordseite der Rhein-
landhalle sollen entfallen und falls dennoch erforderlich in die Tiefgarage 
verlegt werden. Dies ist verbindlich im Rahmen des städtebaulichen Ver-
trages festzulegen. 
 
g) Lfd. Nr. 4 Die Heliosstraße wird als Shared Space ausgewiesen und es 
wird auf öffentliche Stellplätze und die gesamten Kiss -and-Ride-Plätze 
verzichtet. Jegliche geplanten Park -/Stellflächen auf der Vogelsanger 
Straße müssen ersatzlos gestrichen werden 
 
h) Lfd. Nr. 6.1 Wie auch in anderen Kommunen bereits praktiziert, soll die 
Verwaltung den städtebaulichen Vertrag sowie Durchführungsverträge, 
die das Hel iosgelände betreffen, vor Unterzeichnung in die BV und den 
entsprechenden Gremien vorstellen und soweit wie möglich öffentlich 
machen.  
 
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung: 
  
gegenüber der Bauherrin auf einen zügigen Wohnungsbau am Ehren-
feldgürtel außerhalb der Fläche, die durch einen Schnellimbiss bis 2032 
belegt ist, zu drängen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin 
Pöttgen (FDP).

Anlage 1 Geltungsbereich

361 Zeichen

[38 staat Köln |

Stadtplanungsamt

Anlage 1

Heliosgelände
in Köln - Ehrenfeld

\ pp
=

%%

Q
%

%
%

Maßstab 1:5 000

50 0 100 200 300 Meter

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beratungsverlauf (3)

11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Heliosstraße
  • Weinsbergstraße 72
  • Venloer Straße 419
  • Vogelsanger Straße
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Grüner Weg
  • Ehrenfeldgürtel
  • Philippstraße
  • Melatengürtel
  • Piusstraße
  • Straße 4
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3125/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.01.2021
Erstellt
27.10.2020 11:20