3125/2020
Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorga-ben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Wirt Sa Vorlagen-Nummer 3125/2020 Freigabedatum 26.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auswirkungen auf den Klimaschutz: Energiekonzept vorgesehen Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung/ Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen sind. Hintergrund Das Heliosgelände ist eine knapp vier Hektar große, teils überbaute und genutzte, teils brach liegen- de Fläche im Zentrum von Ehrenfeld. Neben der Grund- und Gesamtschule Helios soll dort eine le- bendige Mischung aus Wohnen, Kultur, Gewerbe und Einzelhandel realisiert werden. Im Jahr 2012 wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern das Leitbild "Belebtes Stadtquartier für alle" und der "Kodex" für die weitere Gestaltung des Gebietes erarbeitet. Im Herbst 2013 wurde ein kooperati- ves Gutachterverfahren durchgeführt, welches das Büro Ortner & Ortner Baukunst aus Köln in Zu- sammenarbeit mit FSWLA Landschaftsarchitekten, Düsseldorf, gewonnen hat. Aufgrund der Empfeh- lungen der Jury wurde das Planungskonzept von Ortner & Ortner überarbeitet und den zuständigen Ausschüssen des Rates und der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Jahr 2015 vorgelegt. Für die Grund- und Gesamtschule Helios wurde im Juni 2015 ein Architekturwettbewerb entschieden, dessen Ergeb- nis in die städtebauliche Planung mit eingeflossen ist. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 einen Beschluss zur weitrei- chenden Anpassung des städtebaulichen Konzepts gefasst. Im Anschluss an den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses hat das Planungsbüro Ortner & Ortner mehrere Planungsvarianten erarbeitet. Im März und Juni 2016 wurden zwei Workshops mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bezirksvertretung Ehrenfeld, der Verwaltung, des Eigentümers, der Planungsbüros, des Verkehrsgut- achters und der Bürgerinitiative Helios durchgeführt. In den Workshops wurden die im Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aufgeführten Punkte und die Planungen von Ortner & Ortner intensiv diskutiert. Durch den Ehrenfelder Bezirksbürgermeister wurde am 27.10.2016 ein öffentlicher Informationsabend veranstaltet, bei dem drei Planungsvarianten vorgestellt wurden. Alle drei Varianten unterscheiden sich vor allem durch die Gestaltung der Bebauung am Ehrenfeldgürtel und die Lage des Zugangs vom Ehrenfeldgürtel aus. Bei Variante 1 handelt es sich um die bereits 2015 vorgelegte Planung. Bei Variante 2 ist die Öffnung zum Heliosgelände so weit wie möglich an den Kreuzungsbereich Venloer Straße/Gürtel verschoben worden. Variante 3 stellt hinsichtlich des Zugangs zum Heliosgelände eine "Zwischenvariante" dar. Sowohl bei den beiden Workshops als auch bei der öffentlichen Informati- onsveranstaltung hat sich die Variante 3 als städtebauliche Vorzugsvariante herauskristallisiert. 3 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 die Durchführung der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 auf Grund- lage der Variante 3 beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung in der Aula des ‚Berufskollegs Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72 am 26. September 2017 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 4) dokumentiert. Schriftliche Stel- lungnahmen zur Planung konnten bis zum 06. Oktober 2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadt- bezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es sind 16 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Vorgabenbeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zu berücksichtigen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 4 Niederschrift der Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB) Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB Anlage 6 Verkehrsentwicklung und Verkehrsplanung (Präsentation vom 26.09.2017 AL/ 66)
Anlage 3 Abwägung 3.1
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A N L A G E 3 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld– eingegange- nen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung in der Aula des ‚Be- rufskollegs Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72 am 26. September 2017 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 4) dokumentiert. Schriftliche Stellung- nahmen zur Planung konnten bis zum 06. Oktober 2017 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es sind 16 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Kultur Die Kultur in Ehrenfeld solle in all ihren Facetten erhalten bleiben und ausgebaut werden (am besten sogar in den alten Gebäuden), da es sehr schwierig sei eine solche Subkultur in neuen Gebäuden anzusiedeln. Ehrenfeld sei durch seine Kultur Anziehungspunkt von vielen Men- schen. Kultur gehöre zu den Menschen und sie dürfe nicht aussterben. Bei Kultur dürfe es nicht allein um Geld ge- hen. teilweise Zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der kulturellen Nutzung ist im städtebaulichen Planungskonzept, aufbauend auf dem Kodex, ein Kulturbaustein an der Heliosstraße vorgesehen. Der Stadt- entwicklungsausschuss hat daher beschlossen, die Bezirksver- tretung Ehrenfeld zu beauftragen, gemeinsam mit dem Stadtpla- nungsamt und dem Kulturamt zu einem „Runden Tisch“ zur The- matik „Kultur auf dem Heliosgelände“ einzuladen. Mit dem Ziel, der vitalen Ehrenfelder Szene auch in Zukunft ausreichend Raum zur Verfügung zu st ellen, sollten im Rahmen der Gespräche Ideen für die Nutzung und Entwicklung des Kulturbausteins ge- sammelt werden. Teilnehmende waren interessierte Organisatio- nen aus der kommerziellen wie freien Kunst- und Kulturszene vor Ort, insbesondere Kulturanbieter, die auf dem Gelände ansässig sind oder waren, Vertreter der Grundstückseigentümerin PE Eh- renfeldgürtel GmbH & Co. KG, Vertreter aus dem Stadtentwick- lungs- und Kulturausschuss, Vertreter städtischer Ämter (Kultur- amt und Stadtplanungsamt), Vertreter der Bürgerinitiative Helios, Vertreter der inklusiven Universitätsschule „IUS Heliosschule“ sowie weitere politische Vertreter aus dem Rat und der Bezirks- - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung vertretung Ehrenfeld. Die Konzeption, Moderation und Dokumentation der Veranstal- tungen des Runden Tischs „Kul turbaustein Helios“ wurden nach Beauftragung durch das Stadtplanungsamt vom Architektur- und Stadtplanungsbüro Dewey Muller durchgeführt. Von Juni bis Sep- tember 2018 wurden insgesamt drei Veranstaltungen des Run- den Tisches „Kulturbaustein Helios“ durchgefü hrt. Bis Oktober 2019 wurde ein weiteres moderiertes Gespräch vorbereitet, das mit Vertretern der Grundstückseigentümerin und der sich 2018 gegründeten „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ stattfinden sollte. Der Finanzausschuss beschloss in seiner Si tzung vom 11.10.2019 die investive Maßnahme „Ankauf Kulturbaustein He- liosgelände“ mit einer Summe von 5 Mio. € in den Haushaltsplan für die Jahre 2020/21 aufzunehmen. Dieser ist mit einer Höhe von ca. 18 Metern und einer Grundflä- che von rd. 1.700 m² bei ca. 22,0 bis 25,0 x 77,5 Metern geplant. Die sich ergebende Brutto-Grundfläche (BGF) steht in Abhängig- keit von der Anzahl der Geschosse und somit von den erforderli- chen Raumhöhen der angestrebten Nutzungen. Aufgrund der bestehenden und geplanten Wohnbebauung in der Umgebung bestehen erhöhte Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Nutzungen im Kulturbaustein zum Tages- zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr, sofern mit geeigneten Schall- schutzmaßnahmen an der Lärmquelle versehen, erweisen sich als weitestgehend unproblematisch. Bei nächtlichen Nutzungen zwischen 22 und 6 Uhr, bspw. durch eine Diskothek oder einen Musikclub, sind hingegen insbesondere die Außenbereiche prob- lematisch (hier: Ankunft, An-/Abfahrender PKW-Verkehr, Rau- chen, Verlassen des Gebäudes). Im Rahmen der Runden Tische zum Helios Gelände wurden von DeweyMuller drei Funktions- und Volumenstudien unter Zugrun- delegung einer beispielhaften Nutzung durch das ZAMUS (Mehr- - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zweckraum Musik), die 1st Division GmbH (Partyraum, Konzerts- aal Pop/Rock, Kneipe), dem Büro Voggenreiter und artrmx (Aus- stellungshalle, Ateliers und Showrooms) sowie einer gastronomi- schen Nutzung, erstellt. Die Kulturverwaltung schließt sich dem Nutzungskonzept des Runden Tisches grundsätzlich an, schlägt jedoch einen leicht variierten Nutzungsmix vor, der die Raumbedarfe des ZAMUS nicht berücksichtigt. Das ZAMUS hat sich in der Zwischenzeit entschieden, seinen erhöhten Raumbedarf an seinem bisherigen Standort in der Heliosstraße mit seinem Vermieter durch einen Ausbau der Rheinlandhalle zu einem „Haus der Musik“ zu erwei- tern und hat somit seinen Raumbedarf im Kulturbaustein zurück- gezogen. Insgesamt würde ein Nutzungskonzept dann Flächen für Ateliers, Proberäume, eine Ausstellungsfläche sowie einen Musikclub nebst jeweiliger Gastronomie vorsehen. Weiterhin ist ein Veran- staltungssaal vorgesehen, der jedoch als Mehrzwecksaal für viel- fältigere Veranstaltungsarten nutzbar sein sollte. Für alle fünf Kul- turnutzungsarten existieren weiterhin erhebliche Bedarfe in Köln – insbesondere in Ehrenfeld durch den Wegfall von bisher exis- tierenden Flächen für Proberäume, Musikclubs und Atelierräume. Im Bebauungsplan kann für die Fläche des Kulturbausteins fest- gesetzt werden, dass ausschließlich Schank- und Speisewirt- schaften und Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sein werden sowie Vergnügungsstätten in Form von Einrichtungen und Be- trieben, die Musik- und Tanzveranstaltungen anbieten. Hierunter würde auch grundsätzlich die Wiederansiedlung von Musik-Kultur fallen. Es wird noch geprüft, ob die Ausweisung eines Mischge- bietes gem. § 6 BauNVO, die Ausweisung eines Urbanen Gebie- tes gem. § 6a BauNVO oder die Ausweisung eines Sondergebie- tes für kulturelle Nutzungen hierzu besser geeignet sind. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Im September 2020 wurde nachfolgender Beschluss durch die Politik gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Kulturbaustein Helios vorgesehene Fläche zu erwerben. 1.2 Verkehr Die geplanten 3-4 Spuren auf der Vogelsanger Straße seien besorgniserregend. Es müsse insgesamt mehr auf Fahrräder gesetzt werden. Die Fahrradwege müssten besser ausgebaut werden. teilweise Auf der Vogelsanger Straße im Abschnitt zwischen Grüner Weg und Ehrenfeldgürtel werden insgesamt drei Fahrstreifen entste- hen, eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung sowie eine Linksabbie- gespur zum einen in den Grünen Weg und zum anderen zum Ehrenfeldgürtel. Es soll zwischen Grüner Weg und Ehrenfeldgür- tel eine Mittelinsel als Querungshilfe in Höhe des zukünftigen Schuleingangs realisiert werden. Eine weitere Querungshilfe über die Vogelsanger Straße soll es im Bereich der Heliosstraße ge- ben. Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation wird sich die Situation für Radfahrer verbessern durch beidseitige Anlage von Rad- schutzstreifen auf der Vogelsanger Straße, Shared Space in der Heliosstraße und Durchquerungsmöglichkeit mit dem Fahrrad durch das Heliosgelände. 1.3 Begrünung Die in der Abendveranstaltung vorgetragene Idee mit ei- ner Bebauung von Dächern mit Grünanlagen werde be- grüßt. ja Eine Dachbegrünung wird im Bebauungsplan festgesetzt werden. Siehe Stellungnahme 6.4 2 Kultur – „Underground“ Es wäre erfreulich, wenn das Underground ein Ausweich- quartier auf dem Heliosgelände bekäme. An dieser Stelle würden neben dem Underground auch die Kultur weiterer Institutionen und Kulturschaffender fortgesetzt werden. Auch der wirtschaftliche Aspekt sei bedacht, so dass für den Eigentümer eine Basis vorhanden wäre. teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Eine Alternative wäre, das Objekt zu kaufen. Hierfür wäre ein Gespräch mit allen Beteiligten erforder- lich. Eine von 25.000 Menschen unterschriebene Petition zum Erhalt des Undergrounds zeige, dass es im allgemeinen Interesse sei, die Kultur auf dem Heliosgelände fortzuset- zen. 3 Es werde die Stellungnahme von 6 in allen Punkten un- terstützt. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6 4 Verkehrszahlen Es sei fraglich wie in der Heliosstraße eine Aufenthalts- qualität mit rund 4 000 Fahrzeugbewegungen entstehen solle. Auf der viel breiteren und sehr dicht befahrenen Venloer Straße sei von rund 10 000 Fahrzeugen gespro- chen worden. ja Im Gegensatz zur gegenwärtigen Situation wird sich die Aufent- haltsqualität deutlich verbessern in Annäherung an das Shared Space in der Heliosstraße und Durchquerungsmöglichkeit mit dem Fahrrad durch das Heliosgelände. Die Durchquerungsmög- lichkeit des Heliosgeländes für Fahrradfahrende und zu Fuß Ge- hende wird wiederum die Heliosstraße entlasten. 5 5.1 Radwegeführung Der Rad-Durchgangsverkehr werde über das Gelände geführt, es werde ein entsprechendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. ja Die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts erfolgt im Bebau- ungsplan 5.2 Öffentliche Durchfahrt/Stellplätze Die 45 Stellplätze auf der Nordseite der Rheinlandhalle sollten entfallen, spätestens bei Nutzungsänderung bzw. Mieterwechsel. Dies sei verbindlich, z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. Die Prüfung einer weiteren Reduzierung sei umgehend durchzuführen und offenzulegen. teilweise Aus mietvertraglichen Verpflichtungen bestehen derzeit 175 ober- irdische Stellplätze auf dem Heliosgelände. Diese müssen auch zukünftig zur Verfügung stehen, können jedoch perspektivisch größtenteils unterirdisch untergebracht werden. Auf Grund privat- rechtlicher Verpflichtungen müssen jedoch 20 Stellplätze oberir- disch in der Nähe des Helioshauses zur Verfügung stehen. Diese Forderung war schon in der Aufgabenstellung zum kooperativen Gutachterverfahren verankert. - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die grundsätzlichen Bestrebungen und die generellen Ansprüche der Fachverwaltung bestehen darin, die Anzahl der festzusetzen- den oberirdischen Stellplätze im Bebauungsplan weitestgehend gering zu halten und den gegenwärtigen Bestand gemäß o. g. privatrechtlicher Verpflichtungen zu reduzieren. Hierfür wird im weiteren Verfahrensablauf ein Verkehrsgutachten erstellt, wel- ches mit einem zu erarbeitenden Mobilitätskonzept konkrete Aussagen zur Anzahl erforderlicher Stellplätze und deren spezifi- schen Unterbringung treffen wird. Das Mobilitätskonzept samt Maßnahmenpaket zur Reduzierung von Stellplätzen wird eben- falls zum Bestandteil des städtebaulichen Vertrages gemacht und rechtlich gesichert. Bei notwendigen oberirdischen Stellplätzen werden diese im künftigen Bebauungsplan-Entwurf zeichnerisch festgesetzt. Au- ßerhalb der festgesetzten Flächen werden keine weiteren oberir- dischen Stellplätze zulässig sein. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes werden die Planungen zum ru- henden Verkehr auf dem Heliosgelände detailliert ausgearbeitet sein. Im Rahmen der sog. Offenlage wird neben dem Verkehrs- gutachten inkl. Mobilitätskonzept auch der Bebauungsplan- Entwurf mitsamt textlichen und zeichnerischen Festsetzung zu den oberirdischen und unterirdischen Stellplätzen der Öffentlich- keit zugänglich gemacht. In diesem Verfahrensschritt können er- neut Anregungen und Stellungnahmen durch die Bürgschaft ein- gebracht werden. Abschließend ist festzuhalten, dass der Großteil des erforderli- chen Bedarfs an Stellplätzen in der zu planenden Tiefgarage un- tergebracht werden soll. Aufgrund des langfristigen Planungsho- rizonts können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben zur Anzahl der oberirdischen Stellplätze gemacht wer- den. Diese werden aber sicherlich geringer sein als die bislang im Planungskonzept vorgesehenen 45 Stellplätze. Da die bestehen- den Stellplätze über bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung verfügen und eine Tiefgarage, für deren Unterbringung in unmit- telbarer Zukunft nicht zur Verfügung steht, können zum jetzigen Zeitpunkt keinen konkreten Angaben zur Reduzierung von ober- irdischen Stellplätzen getroffen werden. 5.3 Anlieferung Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehre werde abgelehnt. Es solle für die aktuellen Mieter nach einer anderen Lösung gesucht werden. Nach Mieterwech- sel sei eine Umnutzung nicht mehr gestattet. Dies sei ver- bindlich, z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzulegen. Es sei eine fundierte Begründung für die un- verzichtbare Umfahrung durch Lieferverkehre anzugeben. Ein möglicher Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel solle über den Ehrenfeldgürtel beliefert werden. Die Prüfung dazu sei umgehend durchzuführen und offenzulegen. Die vorgeschlagene Reduzierung des fließenden Verkehrs sei ernsthaft zu prüfen. teilweise Es bestehen für die aktuellen Mieter vertragliche Verpflichtungen hinsichtlich der Anlieferung. Die Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehre ist mit dem Amt für Schulentwicklung und den Heliosschulen abgeklärt. Es wird eine anlieferfreie Zeit zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr geben. Ein Verzicht auf eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferverkehr erscheint nicht möglich. Bei der Neuverhandlung der Mietverträge wird sich Bauwens bemühen, eine Neuorganisation der Anlieferung der Rheinland- halle zu erreichen. Eine vertragliche Sicherung der Anlieferung im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags wird im weiteren Verfah- ren juristisch überprüft. Die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs ist grund- sätzlich Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Daher kann die konkrete Anlieferung eines Einzelhandelsbetriebs in einem An- gebotsbebauungsplan nicht festgesetzt werden. Es können im Bebauungsplan Festsetzungen zu Ein- und Ausfahrten und An- schluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen erfolgen, z.B. Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt. 5.4 Handelsflächen Eine Ausdehnung der Handelsflächen werde abgelehnt. Einzelhandelsgeschäfte dürften nicht durch Anlieferver- kehr die Aufenthaltsqualität beeinflussen. Einzelhandel im nördlichen Baublock am Ehrenfeldgürtel teilweise Teile des Plangebiets liegen gemäß dem vom Rat am 17.12.2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept im Bezirks- zentrum Ehrenfeld, Venloer Straße. Ein Ausschluss von Einzel- handel ist hier nicht möglich, die Verwaltung ist an Ratsbeschlüs- se gebunden. Es ist ebenfalls im Sinne der Verwaltung, dass das nördliche - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung solle so gestaltet werden, dass keine unattraktive Rück- seite entstehe. Eckgebäude am Zugang Ehrenfeldgürtel von allen drei freiste- henden Seiten zu den Plätzen bzw. Ehrenfeldgürtel eine anspre- chende Erdgeschosszone hat und besonders zum Platz hin keine Rückseite erzeugt wird. Im Bebauungsplan gibt es hierzu keine Festsetzungsmöglichkeit. Die qualitätsvolle Gestaltung des Ge- bäudes liegt im Fokus der Verwaltung, wird jedoch erst im Bau- antragsverfahren relevant. Es wird hier sicherlich eine Einbezie- hung des Gestaltungsbeirates erfolgen. 5.5 Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle Eine Begrünung des Platzes vor der Rheinlandhalle und der Durchwegung werde gewünscht. Die Prüfung, in wel- cher Form eine Begrünung des Platzes sinnvoll sei, sei umgehend durchzuführen und offenzulegen. ja Eine Begrünung des Platzes ist vorstellbar. Es liegt noch keine Entwurfsplanung für den Platz vor der Rheinlandhalle vor. Fest- setzungen zu Baumpflanzungen oder sonstigen Pflanzmaßnah- men können im Bebauungsplan erfolgen. In Abstimmung mit dem Eigentümer soll ein ganzheitliches Freiraumkonzept für das He- liosgelände erarbeitet werden und als Anlage dem städtebauli- chen Vertrag zur vertraglichen Sicherung der freiraumplaneri- schen Maßnahmen beigefügt. 5.6 Kulturbaustein Das Gespräch zwischen dem Investor, den möglichen Veranstaltern, der BV, der Stadt und der BI Helios sei auf- zunehmen, um den finanziellen Anspruch des Investors und die Möglichkeiten der Nutzer auszuloten. Der Kodex solle umgesetzt werden, was Mindereinnahmen rechtferti- ge und die finanzielle Beteiligung der Stadt nicht aus- schließe. ja Siehe Stellungnahme 1.1 5.7 Bebauungsplan Der Bebauungsplan-Entwurf müsse für die bevorstehende Offenlage alle noch offenen Punkte konkret darstellen. ja Die offenen Punkte werden, soweit diese planungsrelevant sind, bis zur Offenlage geklärt. 6 6.1 Bebauungsplan und Städtebaulicher Vertrag Im Städtebaulichen Vertrag würden die Punkte geregelt, nein Städtebauliche Verträge dienen der Durchführung und Vorberei- tung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch. Die wichtigsten Fallgruppen für städtebauliche Verträge sind in § 11 - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung die im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden könnten. Die Festsetzungen seien so zu treffen, dass den Zielen widersprechende Duldungen (z.B. Anlieferung oder ober- irdische Parkplätze) in Rücksicht auf bisherige Mietverträ- ge nur solange tolerierten werden, wie die Situation durch Umnutzung oder Neubauten nicht verbessert werden könne. Der Städtebauliche Vertrag solle vor der endgültigen Un- terzeichnung veröffentlicht und mit der Bezirksvertretung diskutiert werden. nein Baugesetzbuch aufgeführt. Wichtig ist, dass städtebauliche Ver- träge nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Bauleitplanung abgeschlossen werden können. Die vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein. Eine Veröffentlichung der städtebaulichen Verträge wird derzeit juristisch geprüft. Die Einsichtnahme in den Vertrag wird jederzeit über Anfrage ermöglicht. 6.2 Kulturbaustein Der Neubau des Kulturbausteins an der Heliosstraße werde begrüßt. Vor dem Hintergrund des rasanten Ver- falls vergleichbarer Räume in Ehrenfeld sei der Neubau umso wichtiger. Die Stadt solle hier die Wiederansiedlung von Musik-Kultur durch eindeutige Festsetzungen im Be- bauungsplan und Städtebaulichen Vertrag gemeinsam mit dem Kulturamt aktiv fördern. Im Bebauungsplan seien alle Festsetzungen zu treffen, die für eine Veranstaltungshalle mit Abendveranstaltun- gen Gastronomie nötig seien: teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 Die von den Bürger/-innen nachfolgend geforderten Festsetzun- gen im Bebauungsplan werden anhand der nachfolgenden Stel- lungnahmen der Verwaltung bewertet. - Festlegung einer Erdgeschosshöhe von 9 m für eine Veranstaltungshalle mit Abendveranstaltungen und Außengastronomie. nein Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen nur die in § 9 Baugesetzbuch bindend vorgegebenen Festsetzungsmög- lichkeiten getroffen werden. An diesen numerus clausus der pla- nerischen Festsetzungsmöglichkeiten ist der Plangeber gebun- den. Die Festlegung einer Erdgeschosshöhe enthält dieser Katalog nicht. - Es solle die (ggf. zukünftig geänderte) minimal mög- liche Stellplatzanzahl festgelegt werden. teilweise Gemäß § 48 Absatz 1 BauO NRW müssen bei der Errichtung von Anlagen, bei denen Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe hergestellt werden. Gemäß § 48 Abs. 3 BauO NRW eine Satzung über notwendige Stellplätze oder Fahrradabstellplätze erlassen. Der Rat der Stadt Köln hat noch keine Satzung über notwendige Stellplätze oder Fahrradabstellplätze erlassen. Der Entwurf be- findet sich derzeit in der politischen Beratung. Es liegt bislang ebenfalls noch keine aktuelle Rechtsverordnung des Landes nach § 48 Abs. 2 BauO NRW vor. Daher werden die notwendigen Stellplätze weiterhin hilfsweise anhand der Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW berechnet zusammen mit der für Köln festgeleg- ten mögliche Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher ÖPNV- Erschließungsqualität, was im Bereich des Heliosgeländes eine Reduzierung von 30% bedeutet. Sobald eine Stellplatzsatzung für die Stadt Köln gem. § 48 BauO NRW beschlossen ist, wird diese angewandt. Durch ein Mobilitätskonzept und entsprechen- de Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bzw. Car- Sharing-Angebote kann eine weitere Reduzierung der erforderli- chen Stellplätze erfolgen. - Im Gegenzug für die Aufwertung des Heliosgelän- des durch die Umwandlung der Heliosstraße zu „Shared Space“ (Begegnungszone) solle der Inves- tor im Kulturbaustein bezahlbare Mieten garantieren, die im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. nein Mietrecht ist letztlich Privatrecht, so dass im städtebaulichen Ver- trag Mietpreise nicht festgelegt werden können. Eine Ausnahme bildet hier der öffentlich geförderte Wohnungsbau, eine entspre- chende Regelung gibt es für Kultureinrichtungen nicht. Die Fi- nanzierung und die Ausgestaltung von Miethöhen ist nicht Ge- genstand der Bauleitplanung. Siehe Stellungnahme 1.1 - Die bisherigen Kulturakteure sollten angesprochen und bevorzugt berücksichtigt werden. teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 - Die Nutzung der Obergeschosse des Kulturbau- steins als Ateliers oder innovative, kleine, bezahlba- re Atelierwohnungen dürften die Kulturnutzung nicht teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung einschränken (keine Luxuslofts, keine möblierten Studentenzimmer, keine Normalwohnungen). - Eine geplante Wohnnutzung auf dem gegenüberlie- genden Netto-Gelände müsse in Rücksicht auf die geplante Musik-Kulturnutzung auf Helios geplant werden und nicht umgekehrt. ja Grundsätzlich muss eine Wohnnutzung auf dem Nettogelände bei der Planung die Bestandsbebauung bzw. die Festsetzungen von Bebauungsplänen berücksichtigen. Für das Vorhaben auf dem Netto-Grundstück ist bereits eine Baugenehmigung erteilt worden. Der Investor der vorgesehenen Nutzung auf dem Netto-Gelände hat den geplanten Kulturbaustein in seiner Planung aber berück- sichtigt und wird Prallscheiben vor der Fassade errichten. Diese sind auch Teil der Baugenehmigung. - Bei einem nicht sofortigen Neubau des Kulturbau- steins sollte eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude entlang der Heliosstraße durch die bishe- rigen Akteure ermöglicht und von Seiten der Stadt gefördert werden. Die qualitative Erhaltung und Aufwertung der Heliosstraße könne dadurch auch kulturell erfolgen und gesichert werden. nein Die Gebäude entlang der Heliosstraße werden derzeit zwischen- genutzt (z.B. Stapel.Bar, Helios 37). Zwischennutzungen können nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. 6.3 Durchwegung und Verkehr rund ums Heliosgelände Es werde ausdrücklich begrüßt, dass die in der Abend- veranstaltung vorgestellten Vorschläge eine deutliche Förderung des Fuß- und Radverkehrs als Ziel formuliert werden. Folgende Punkte seien noch nicht berücksichtigt und es werde eine Festlegung im städtebaulichen Vertrag gefor- dert: Die von den Bürger/-innen geforderten Festlegungen können nur bedingt in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Im städtebaulichen Vertrag können jedoch die Durchquerbarkeit des Heliosgeländes über die Sicherung von Geh- und Fahrradfahr- rechten mittels Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienst- barkeit im Grundbuch zugunsten der Stadt Köln hergestellt wer- den. Darüber hinaus werden die aus dem Verkehrsgutachten im Mobilitätskonzept abgebildete Maßnahmen zur Reduktion der PKW-Stellplätze im Vertrag verankert. Hierzu können mitunter die Herstellung von Fahrradstellplätzen, Carsharing-Angebote sowie eine verbesserte Anbindung des ÖPNV zählen, die vertraglich gesichert werden können. Im Rahmen der Umgestaltung der Heliosstraße und der frei- - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung raumplanerischen Gestaltung des Heliosgeländes werden Maß- nahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, wie z.B. Fahr- radstellplätze und Stadtmobiliar, implementiert. Siehe Stellungnahme Nummer 4 Siehe Stellungnahme Nummer 6.1 - Eine Umfahrung der Rheinlandhalle durch Lieferver- kehr werde abgelehnt und gefordert, dass die Prü- fung einer anderen Lösung mit den jetzigen Mietern vorgenommen werde. Spätestens mit jeglicher Nut- zungsänderung werde die Umfahrung der Rhein- landhalle nicht mehr gestattet (städtebaulicher Ver- trag und Berücksichtigung durch die Bauaufsicht). teilweise Siehe Stellungnahme 5.3 - Die Zeitfenster der vorläufig noch zulässigen Umfah- rung seien als eindeutige Erlaubniszeiten analog zu den Regelungen in Fußgängerzonen und nicht als Verbotszeiten (wie bisher vorgesehen) zu regeln. Vorbild: Planung Supermarkt Venloer Stra- ße/Philippstraße . nein Siehe Stellungnahme 5.3 - Der Wegfall von 45, derzeit oberirdisch auf der Nordseite der Rheinlandhalle vorgesehenen Stell- plätzen und Nachweis im Neubau am Ehrenfeldgür- tel. teilweise Siehe Stellungnahmen 5.2 und 6.2 - Die Fahrzonen vor der Rheinlandhalle, Wendemög- lichkeiten und TG-Zufahrten zum Bestand Venloer Straße seien so klein wie irgend möglich zu gestal- ten. teilweise Es besteht eine kleine private Tiefgarage im rückwärtigen Bereich der Venloer Straße 383. Diese Tiefgaragenzufahrt muss auch weiterhin für die Nutzer anfahrbar sein. Hierzu besteht eine Bau- last für ein Geh- und Fahrrecht nördlich der Rheinlandhalle von der Heliosstraße aus zugunsten der Anlieger. Ebenso ist das - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Wegerecht für die jeweiligen Anlieger im Grundbuch als Grund- dienstbarkeit gesichert. Die Wendefläche für Anlieferfahrzeuge zur Bestandsbebauung wird soweit wie möglich reduziert, allerdings sind Wendeflächen für Anlieferung notwendig für die Geschäfte in der Bestandsbe- bauung an der Venloer Straße. Es werde gefordert, dass so schnell wie möglich ein „Runder Tisch Verkehr Heliosumfeld“ eingerichtet wird. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Ver- bänden und der Bürgerinitiative Helios entwickeln hier gemeinsam ein innovatives Verkehrskonzept für das Um- feld des Heliosgeländes. nein Die Einrichtung eines runden Tisches zum Themenfeld Verkehr ist nicht planungsrelevant. Sehr wohl ist es möglich unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren einen solchen einzurichten. Wenn es als erforderlich angesehen wird, einen Runden Tisch Heliosumfeld einzurichten, wird angeraten, ähnlich wie beim Runden Tisch der Kultur Heliosgelände, einen entsprechenden Beschluss durch den zuständigen Ausschuss des Rates zu fas- sen. 6.4 Freiräume, Grün und Aufenthaltsqualität - Im Bebauungsplan solle festgesetzt werden, dass 100% der Dachflächen (mind. 50% davon intensiv) begrünt werden müssen. - Auf den nicht unterbauten Flächen sollten mehr große Bäume gepflanzt werden. - Vor der Rheinlandhalle solle ein hochwertiger Platz mit Bäumen entstehen. Die Wendefläche für Anlie- ferfahrzeuge solle auf die nördliche Hälfte des Platzbereiches reduziert werden, um so der auto- freien Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle mit Bäumen Raum zu geben (eine zentrale Forderung aus dem Kodex). teilweise Im Bebauungsplan wird eine extensive Dachbegrünung festge- setzt. In wieweit auch eine intensive Dachbegrünung erfolgt, wird im weiteren Verfahren geprüft. Eine vollständige Nutzung der Dachflächen für eine Begrünung ist aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Es erfolgt eine Festsetzung zur Dachbegrünung für 70% der Dachflächen. Des Weiteren wird geprüft, ob über die bereits im städtebaulichen Planungskonzept dargestellten Bäume noch weitere Baumpflan- zungen auf dem Gelände möglich sind und in welcher Form eine Begrünung des Platzes aus städtebaulicher Sicht sinnvoll ist. Um Stellplätze soweit wie möglich unterirdisch unterzubringen, wird der Platz vor der Rheinlandhalle allerdings voraussichtlich kom- plett unterbaut werden. Die Wendefläche für Anlieferfahrzeuge wird soweit wie möglich reduziert, allerdings sind Wendeflächen für Anlieferung notwendig, auch für die Geschäfte in der Be- standsbebauung an der Venloer Straße. - 14 - / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung - Das nördliche Eckgebäude am Geländezugang Gür- tel dürfe keine Rückseite besitzen und müsse auf al- len drei freistehenden Seiten zu den Plätzen ein ge- öffnetes Erdgeschoss erhalten (Eingänge, Schau- fenster, Außengastronomie). Die Anlieferung müsse verträglich, ohne Rückseiten zu erzeugen, erfolgen. ja Es ist ebenfalls im Sinne der Verwaltung, dass das nördliche Eckgebäude am Zugang Ehrenfeldgürtel von allen drei freiste- henden Seiten zu den Plätzen bzw. Ehrenfeldgürtel eine anspre- chende Erdgeschosszone hat und besonders zum Platz hin keine Rückseite erzeugt wird. Im Bebauungsplan gibt es hierzu keine Festsetzungsmöglichkeit. Die qualitätsvolle Gestaltung des Ge- bäudes liegt im Fokus der Verwaltung, wird jedoch erst im Bau- antragsverfahren relevant. Es wird hier sicherlich eine Einbezie- hung des Gestaltungsbeirates erfolgen. Die abschließende Festlegung der Anlieferung kann ebenfalls erst im Baugenehmigungsverfahren erfolgen, da es sich um ei- nen Angebotsbebauungsplan handelt. Siehe Stellungnahme 5.3 - Eine Tiefgarage unter dem Eckgebäude solle so erweitert werden, dass die 45 zurzeit oberirdisch bestehenden Parkplätze für Bestandsmieter auf ein Minimum reduziert würden. Die Freifläche nördlich der Rheinlandhalle bis zur Heliosbar solle so eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten und nicht mehr nur einen Parkplatz darstellen. teilweise Um alle erforderlichen Stellplätze unterirdisch unterzubringen, muss, abgesehen vom Schulhof und der Bestandsbebauung, ein Großteil des Heliosgeländes bis zu zweigeschossig als Tiefgara- ge unterbaut werden. Eine zusätzliche Erweiterung der Tiefgara- ge über die jetzige Planung hinaus ist aus Platzgründen nicht möglich. Zudem sind Erweiterungsabsichten der bestehenden privaten Tiefgarage nicht vorgesehen und ein Eingriff in das pri- vate Eigentum an dieser Stelle obliegt nicht der Verwaltung. Siehe Stellungnahme 5.2 und 6.4 7 Es werde sich vollumfänglich der Stellungnahme 6 ange- schlossen Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6 8 Kultur In Ehrenfeld gebe es schöne alte Fabrikhallen, die perfekt für die alternative Szene genutzt werden. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.1 - 15 - / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Kultur und Nachtleben sei genauso wichtig zum Leben wie Wohnraum und Schule. Es müsse ein Kompromiss gefunden werden. 9 9.1 Es werden Fragen zum Thema Schule und Kultur gestellt Schule - Es wird angefragt, ob die Stadt sicherstellen könne, dass auch Altlasten unter dem Ehrenfeldgürtel, die nicht ausgehoben würden, keine Auswirkungen auf die Schüler haben werden. - Es wird angefragt, ob die Stadt die Möglichkeit habe die Baukosten für die Heliosschule zu senken. - Es wird angefragt, ob bereits ein Bauantrag für die Schule gestellt wurde. Kenntnisnahme Der Baubeschluss für die Heliosschulen –Grund- und Gesamt- schule wurde am 14.02.2019 vom Rat gefasst. Dabei wurden Gesamtkosten von brutto 91,72 Mio. € genehmigt. Zudem wurde ein Risikozuschlag von 10% bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung genehmigt. Die Baugenehmigung für die Grund- und Gesamtschule wurde erteilt, die Bauarbeiten haben Ende 2019 begonnen. Im Rahmen der Baumaßnahme werden Baugrunduntersuchun- gen durchgeführt. Negative Auswirkungen durch Altlasten werden nicht gegeben sein. 9.2 Kultur - Es wird angefragt, ob es die Möglichkeit gebe, die Schulspitze mit Turnhallen im Bereich Underground auf die Grundstücksecke Vogelsanger Stra- ße/Heliosgelände zu verlegen. Ein Drittel des Kul- turbausteins werde dann um 30 m auf das Under- groundgelände verlagert. - Es wird angefragt, ob sich bei einer Verlegung der Turnhallen Wohnungen darauf errichten ließen. - Es wird angefragt, inwieweit ein Neubau für den Kul- turbaustein geplant sei. - Im Kulturbaustein würde sich auch anbieten, im kleinen Maß Einzelhandel zuzulassen teilweise Der Baubeschluss für die Heliosschulen –Grund- und Gesamt- schule wurde am 14.02.2019 vom Rat gefasst und damit auch den Entwurf für den Neubau der Heliosschulen genehmigt. In 2015 wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, in dessen Ergebnis der Entwurf des Architekturbüros Schilling Architekten den 1. Preis erhielt und der als Grundlage in die vorliegende Pla- nung einfloss. Eine Änderung des Grundstückszuschnittes und Verschiebung der Turnhallen ist nicht möglich. Es wurde Ende 2019 mit dem Bau der Schule begonnen. Gemäß dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept liegt die Fläche des Kulturbausteins nicht innerhalb des Bezirkszentrums Ehren- feld. Kleinteilige Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimen- ten sind auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs möglich. Einzelhandel ist für den Kulturbaustein nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen, es sollen dort ausschließlich kulturelle Einrichtungen und evtl. gastronomische Nutzungen untergebracht - 16 - / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung werden. Für den Kulturbaustein ist ein Neubau vorgesehen. Siehe Stellungnahme 1.1 10 Kultur Es werden Bedenken gegen die Pläne zum Kulturblock an der Heliosstraße bekundet und sich für eine Erhaltung der bestehenden Einrichtungen Vogelsanger Stra- ße/Heliosstraße ausgesprochen. Es sei schwierig, Subkul- tur in neuen Gebäuden anzusiedeln. Bei Kultur dürfe es nicht allein ums Geld gehen. Es sei nachteilig für Ehrenfeld und die Stadt Köln, wenn immer mehr wichtige kulturelle Einrichtungen geschlossen und die Stadtviertel gentrifiziert werden würden. Es werde gehofft, dass es eine Möglichkeit gebe, die jet- zigen Betreiber der Einrichtungen mit in die Bebauungs- pläne einzubeziehen. teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 11 11.1 Kulturbaustein Es werde sich gegen eine Verlegung des Musikclubs „Un- derground“ in einen Neubau des Kulturbausteins an der Heliosstraße ausgesprochen. Ebenso widerspreche auch eine dem „Underground“ ähnliche Nutzung in der unmit- telbaren Nähe der Wohnhäuser der Heliosstraße massiv den Interessen der –zum Teil schon seit Jahrzehnten- hier lebenden Anwohner. Insbesondere die momentane Lage zeige, dass diese Art der Nutzung nicht funktioniere. Be- reits bei vergangenen Veranstaltungen im DQE sei es aufgrund der Nähe der Veranstaltungslokation zu den Wohnhäusern zu erheblichen Lärmbelästigungen ge- kommen. teilweise Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, welches die Emissionen der Planung auf den Bestand und die Immissionen des Bestandes auf die geplante Bebauung untersucht. Im Rahmen eines konkreten Bauantrages wäre dann vom Bau- herrn der Nachweis zu erbringen, dass die vorgesehene Nutzung mitsamt der von ihr ausgehenden Lärmemission mit der Nach- barschaft verträglich ist. Siehe Stellungnahme 1.1 - 17 - / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Seit Eröffnung von Stapelbar und Helios37 sei die Lage für die Anwohner nahezu unerträglich, die Musik sei in den Wohnhäusern hör- und spürbar. Zum anderen komme es auch zu einer nicht hinnehmba- ren Belästigung durch die Besucher (Lärmbelästigungen: grölen, singen, schreien, pöbeln; Verschmutzungen: zer- brochene Flaschen, Graffiti, Erbrochenes, Urin, Kot) der Veranstaltungen. Ein weiteres Problem seien die Men- schenansammlungen nachts, welche sich durch eine Nut- zung des Kulturbausteins noch verstärken würden und so statt zu einer Aufwertung eher zu einer Abwertung der Heliosstraße führen würden. Es sei zu erwarten, dass der Neubau schnell durch Graffiti verschandelt werde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wohngebäude He- liosstraße 2-6 vor dem Underground oder anderen Musik- Kulturnutzungen an der Heliosstraße angesiedelt waren. Eine Nutzung des geplanten Kulturbausteins für Abend- veranstaltungen und Außengastronomie nach 22 Uhr sei für die Anwohner nicht akzeptabel. Dem „Underground“ solle daher nahegelegt werden, sich einen anderen Standort für die Neueröffnung zu suchen. Die Nutzung des Kulturbausteins werde nicht durch die Nutzung des Obergeschosses als Wohnungen einge- schränkt, da bereits direkt gegenüber Wohnungen vor- handen seien. Insbesondere sei noch anzumerken, dass eine Zwischen- nutzung der bestehenden Gebäude nicht möglich sei, da kein ausreichender Schallschutz bestehe. 11.2 Freiräume, Grün und Aufenthaltsqualität teilweise Siehe Stellungnahme 11.1 - 18 - / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es werde darauf hingewiesen, dass bei einer weiteren Clubnutzung das Heliosgelände als Partygelände genutzt werde und es durch das Verweilen von Besuchern auf den zugänglichen Plätzen zu einer weiteren Intensivierung der Lautstärke kommen werde. 12 Dach- und Fassadenbegrünung Es solle festgesetzt werden, dass Dach- und Fassaden- begrünungen vorgesehen werden. Alle Dächer sollen eine extensive oder intensive Dachbegrünung erhalten. Für mindestens die Hälfte der Dachflächen solle die Dachbe- grünung intensiv gestaltet werden, die Dachfläche der Heliosschulen komplett intensiv begrünt werden. Zudem werde vorgeschlagen, auch die Südfassaden der Gebäude zu begrünen. Es werde angeboten, auf den intensiv begrünten Dachflä- chen der Heliosgeländes gemeinschaftlich zu gärtnern. Die entstehenden Dachflächen könnten auch als Schul- garten genutzt werden. teilweise Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6.4 Es wird geprüft, ob Fassadenbegrünung in Teilen festgesetzt werden kann. 13 13.1 Kulturbaustein Es werde gefordert, dass alle bisherigen BespielerInnen des Kulturbetriebs auf dem Heliosgelände die Möglichkei- ten haben, unter Nutzung des noch intakten Gebäudebe- standes auf der Planfläche Kulturbaustein, das zukünftige Konzept zu entwickeln. Bestehende Altbausubstanz solle architektonisch eingegliedert werden. Priorität habe der Schulbau, die Frage der Neubebauung der Fläche solle offen gelassen werden, es solle kein Tiefbau geleistet werden. teilweise Siehe Stellungnahme 1.1 Zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist voraussicht- lich auch auf dem Grundstück des Kulturbausteins eine Tiefgara- ge notwendig. 13.2 ÖPNV und Stellplätze teilweise Siehe Stellungnahme 6.2 - 19 - / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es solle aktiv der Anreiz gegeben werden, kulturelle Ver- anstaltungen mit dem ÖPNV zu erreichen. Mehr Stellplätze führten nur zu mehr Autoverkehr, dem müsse vorgebeugt werden. 13.2 In weiteren Punkten werde sich der Stellungnahme 6 an- geschlossen. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 6 14 Kulturbaustein Teile der Gebäude sollen stehen gelassen werden, um den Fortbestand der Subkultur zu sichern und um diesen einen künstlerischen Platz zu bieten. Die Stadt solle durch Kulturmittel zum einen Teil die Ge- bäude subventionieren, so dass es für den Investor finan- ziell attraktiv bleibe. teilweise Es gibt noch kein architektonisches Konzept für den Kulturbau- stein. Es ist aber davon auszugehen, dass es für den Kulturbau- stein einen Neubau geben wird. Siehe Stellungnahme 1.1 15 Underground Es werde bedauert, dass das Underground dem Neubau- projekt auf dem Heliosgelände weichen musste und im- mer mehr freie Flächen wie das Heliosgelände und das Jack in the Box Gelände bebaut werde. Es werde auf dem Heliosgelände eine vergleichbare Lo- cation wie das Underground gewünscht. Es sollten die bereits in dem Bereich bestehenden Hallen genutzt wer- den. Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1.1 16 Schule Fragen zu den Altlasten und den Baukosten Schule seien bei der Abendveranstaltung am 26.09.2017 nicht ausrei- chend beantwortet worden. teilweise Siehe Stellungnahme 9.1 - 20 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ebenso sei nicht auf eine Verlegung der Turnhallen von der Fläche des Undergrounds an die Ecke Heliosstra- ße/Vogelsanger Straße eingegangen worden.
Anlage 4 Niederschrift gez. 3.1
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NIEDERSCHRIFT über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Planungskonzept ,,Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld" Veranstaltungsort: Aula des Berufskollegs Ehrenfeld Weinsbergstraße 72 (Eingang Piusstraße) Termin: 26.09.2017 Beginn: 19:05 Uhr Ende: 21 :30 Uhr Besucher: ca. 140 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Herr Wirges Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld Podium: Frau Müller Stadt Köln, Leiterin des Stadtplanungsamtes Herr Harzendorf Stadt Köln, Leiter des Amtes für Straßen und Ver- kehrstechnik Herr Kniola Stadt Köln, Kulturamt Herr Moreyko Stadt Köln, Gebäudewirtschaft Herr Jacobi Bauwens Development GmbH & Co. KG Herr Heuchel Ortner & Ortner Architekten Herr Küßner brenner BERNARD ingenieure GmbH . Niederschrift: Frau Solbach Stadt Köln, Stadtplanungsamt Anlage 4
Anlage 6 Verkehrsentwicklung
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Folie 1Amt für Straßen und Verkehrstechnik Thema der Präsentation maximal zweizeilig Vortragende Person, Ort, Datum Stadt Köln/PE Ehrenfeldgürtel Helios-Quartier - Verkehr Stand: 26.09.2017 Anlage 6 Folie 2Amt für Straßen und Verkehrstechnik Übergeordnete Verkehrsuntersuchung Folie 3Amt für Straßen und Verkehrstechnik Aufgabenstellung Berücksichtigte Aufsiedlungen • Verkehrliche Analysen für die Gesamt-Gebietsentwicklung in Ehrenfeld • Im Auftrag mehrerer Projektentwickler • In Abstimmung mit der Stadt Köln © Geobasis NRW 2016 Folie 4Amt für Straßen und Verkehrstechnik Verkehrserhebungen aus 2015 Morgenspitze: 07:45-08:45 Uhr Nachmittagsspitze: 16:00-17:00 Uhr Folie 5Amt für Straßen und Verkehrstechnik Umfeldanalyse - Fußverkehrsziele Angebot Bestand Defizite/Potenziale • Leichte Durch- querbarkeit für Fußgänger • Gute Zugänglich- keit von Stadtbahn- haltestellen • Verbesserung der Fußgänger- situation in der Heliosstraße Ziele Folie 6Amt für Straßen und Verkehrstechnik Umfeldanalyse - Radverkehrsziele Angebot Bestand Defizite/Potenziale Ziele • Radschutz- streifen auf der Vogelsanger Straße • Plangebiet für Radverkehr durchlässig gestalten • Anbindung Plangebiet an vorhandene Radinfrastruktur Folie 7Amt für Straßen und Verkehrstechnik Umfeldanalyse - ÖPNV-Ziele sehr gute Erschließung des Plangebietes im ÖPNV Folie 8Amt für Straßen und Verkehrstechnik Verkehrsprognose Neuverkehr Entwicklungsgebiete Tagesverkehr [Kfz/24h] Spitzenstunde morgens [Kfz/h] Spitzenstunde abends [Kfz/h] Summe aus Quell- und Zielverkehr Quell- bzw. Zielverkehr Quellverkehr Zielverkehr Quellverkehr Zielverkehr ehem. Güter- bahnhof Eh- renfeld 2182 2182 104 225 224 174 Weko-Gelände 184 184 11 11 15 19 Heliosgelände 1487 1487 70 130 128 118 sonstige städ- tebauliche Entwicklungen 3180 3180 153 416 410 174 Summe 7033 7033 338 782 777 485 Folie 9Amt für Straßen und Verkehrstechnik Verkehrsumlegung Differenzen Prognose-Planfall minus Bestand [Kfz/24h] Folie 10Amt für Straßen und Verkehrstechnik Leistungsfähigkeiten im Kfz-Verkehr Übersicht Optimierungsmaßnahmen im Nahbereich Helios-Quartier • Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße: Umbau/signaltechnische Anpassung • Vogelsanger Straße/Grüner Weg: Furt/signaltechnische Anpassung • Oskar-Jäger-Str./Weinsbergstr.: Umbau/signaltechnische Anpassung • Melatengürtel/Weinsbergstraße: signaltechnische Anpassung Folie 11Amt für Straßen und Verkehrstechnik Erschließung Helios-Quartier Folie 12Amt für Straßen und Verkehrstechnik Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Übersicht der Linien und Haltestellen, erwartete Hauptzugänge Folie 13Amt für Straßen und Verkehrstechnik Führung der Fußgänger - Relevante Fußwegeverbindungen • Heliosstraße mit fußgängerfreundlicher Gestaltung (Shared Space) Platz Folie 14Amt für Straßen und Verkehrstechnik Führung des Radverkehrs in und um das Plangebiet Folie 15Amt für Straßen und Verkehrstechnik Kfz-Verkehr Straßenklassen und Belastungen • Heliosstraße fuß- und radverkehrsfreundlich (Shared space) • Umbau Vogelsanger Straße zwischen Heliosstraße und Gürtel • Ehrenfeldgürtel: reduziert auf eine Zufahrt • Venloer Straße: Entfall der heutigen Zufahrt • Vogelsanger Straße: eine Zufahrt an den maßgebenden Hauptverkehrs- und Hauptstraßen Anzahl der Störstellen reduziert Folie 16Amt für Straßen und Verkehrstechnik Kfz-Verkehr - Tiefgaragenanbindungen (Basis: Lageplans 16.09.2016) Folie 17Amt für Straßen und Verkehrstechnik Oberirdische Anlieferung und Kundenverkehr sowie potenzielle Mehrfachnutzung der K+R-Zone • Mehrfachnutzung K+R- Zone • Vorläufig: zeitliche Einschränkungen Lieferzeiten Rheinlandhalle • Perspektivisch: Anlieferung Nordseite bei neuen Miet- verträgen anstreben Folie 18Amt für Straßen und Verkehrstechnik Kfz-Verkehr - Bring- und Holverkehr Schule • K+R-Zone in der Heliosstraße (6 Plätze) • Absetzen von Inklusions- schülern an der Vogelsanger Straße nahe des Haupteingangs der Schule (3 Plätze) Folie 19Amt für Straßen und Verkehrstechnik Zusätzliche Untersuchungen Vogelsanger Straße Folie 20Amt für Straßen und Verkehrstechnik Netzfall 1: Ein Linksabbiegefahrstreifen in Richtung Ehrenfeldgürtel Definition • Kernpunkt: Entfall Linksabbieger von Vogelsanger Straße in Grünen Weg Folie 21Amt für Straßen und Verkehrstechnik Netzfall 1 - Verkehrsführung im Vergleich zum bisherigen Planfall (4-streifig) • Kleinräumige Veränderung zum bisherigen Planfall • Morgens verringern sich die Verkehrsmengen auf der Vogelsanger Straße um 10-20 Kfz/h im Vergleich zum bisherigen Planfall • Keine nennenswerten Zusatzbelastungen im Bereich des Linksabbiegers von der Vogelsanger Straße in den Melatengürtel (Alternative zum Entfall) • Abends verringern sich die Verkehrsmengen auf der Vogelsanger Straße um ca. 20 Kfz/h. • Die Fahrten verlagern sich auf die Route Melatengürtel Grüner Weg. • Schwierige Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer mit Ziel Schule Folie 22Amt für Straßen und Verkehrstechnik Netzfall 1b – Einbahnstraße Grüner Weg Definition • Kernpunkt: Entfall Linksabbieger von Vogelsanger Straße in Grünen Weg mit Einbahnstraße Grüner Weg Folie 23Amt für Straßen und Verkehrstechnik Netzfall 1b – Verkehrsführung im Vergleich zum bisherigen Planfall (4-streifig) • Zielverkehr von der Vogelsanger Straße West muss Grünen Weg über den Melatengürtel anfahren wegen der Einbahnstraße • Morgens zusätzliche Kfz auf dem Rechtsabbieger der Venloer Straße zum Ehrenfeldgürtel, der ohnehin wegen dem Durchsetzen von Fußgängern und Radfahrer schwierig ist • Mehrbelastung in der Vogelsanger Straße stadteinwärts, da Quellverkehr Grüner Weg über Einbahnstraße abfließen muss • Schwierige Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer mit Ziel Schule Folie 24Amt für Straßen und Verkehrstechnik Netzfall 2 – Querungshilfe auf Vogelsanger Straße vor der Schule Definition • Kernpunkt: Linksabbieger in Vogelsanger Straße nur mit etwa halber Länge, Querungshilfe für Fußgänger/Rad Folie 25Amt für Straßen und Verkehrstechnik Netzfall 2 – Verkehrsführung (Vorzugsvariante) im Vergleich zum bisherigen Planfall (4-streifig) • Kürzere Abbiegefahrstreifen, dadurch nachmittags längere Staus auf der Vogelsanger Straße stadteinwärts • Hierdurch Verlagerungen des Kfz-Verkehrs in Richtung der nördlichen Radialen (z. B. Venloer Straße) • Fußgänger und Radfahrer haben eine weitere Querungsmöglichkeit der Vogelsanger Straße in Höhe der Schule Folie 26Amt für Straßen und Verkehrstechnik Straßenraum Vogelsanger Straße Konzeptioneller Entwurf Folie 27Amt für Straßen und Verkehrstechnik Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße Übersicht Querschnitt mit drei Fahrstreifen • Beidseitige Radschutzstreifen • Querungshilfe im Bereich Heliosstraße • Zusätzliche Furt und ergänzte Radmarkierung am Knoten Vogelsanger Straße/Grüner Weg • Radschutzstreifen im Grünen Weg • Gehweg, Radfahrer frei im Bereich der Schule • K+R-Stellplätze in Heliosstraße, Anlieferung von behinderten Schülern an der Vogelsanger Straße • Angepasste Markierung am Knoten Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße Folie 28Amt für Straßen und Verkehrstechnik Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße Abschnitt Heliosstraße bis Grüner Weg • Querungshilfe im Bereich Heliosstraße auch als Hilfe für Radfahrer zum Erreichen der Abstellplätze in der Tiefgarage oder bei Abfahrt in Richtung Grüner Weg • Gehwegbreite auf der Seite der Schule ca. 3,70 m oder mehr Fahrrad- abstell- anlagen Folie 29Amt für Straßen und Verkehrstechnik Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße Abschnitt Vogelsanger Straße/Grüner Weg • Zusätzliche Furt östlich des Knotens • Radschutzstreifen für alle Fahrbeziehungen • Mindestbreite Gehweg auf der Seite der Schule an der Engstelle ca. 3,40 m Folie 30Amt für Straßen und Verkehrstechnik Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße Abschnitt Grüner Weg bis Ehrenfeldgürtel (3-streifig) • Querungshilfe im Bereich Haupteingang Schule für Fußgänger und übergeordnete Radwegführung bei Erhalt von beiden Linksabbiegefahrstreifen • Gehwegbreite auf der Seite der Schule ca. 5,00 m oder mehr • Fläche für Bringen/Holen der Inklusions- Schüler Haupteingang Schule Folie 31Amt für Straßen und Verkehrstechnik Skizze Aufteilung Straßenraum Vogelsanger Straße Knotenpunkt Ehrenfeldgürtel/Vogelsanger Straße • Angepasste Radverkehrsführung im Knotenpunkt • Angepasste Signalisierung Ehrenfeldgürtel Melatengürtel Folie 32Amt für Straßen und Verkehrstechnik Zusammenfassung Folie 33Amt für Straßen und Verkehrstechnik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Anlage 5 Abwaegung 4.1
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A N L A G E 5 / 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnah- men aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 06.09.2015 bis zum 07.10.2015 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 6 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Schreiben vom 07.09.2015 – Hinweis, dass die Einrichtung der Zuwegungen sowie Schlepp- kurven und Wendeanlagen gemäß RASt 06 erfolgen müssen. – Hinweis auf Berücksichtigung der § 10 Standplätze für Abfall- behälter, Abfallsatzung Stadt Köln Kenntnisnahme Die RASt 06 dient als Grundlage der Verkehrserschließung. Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmittelräum- dienst, Schreiben vom 28.09.2015 – Hinweise durch Luftbilder auf vermehrte Kampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung auf Kampfmittel der zu überbauenden Fläche empfohlen. – Nach 1945 erfolgte Aufschüttungen sind bis auf das Gelän- deniveau von 1945 abzuschieben. – Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. – Hinweis, dass Teile der beantragten Fläche schon in Vorfeld ausgewertet worden sind. Verweis auf Stellungnahme vom 02.10.2014 (AZ 22.5-3-5315000-672/14) Kenntnisnahme In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 23.09.2015 - 2 - / 3 Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung – Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden. – Hinweis zu rechtzeitiger Abstimmung für Erschließungsmaß- nahmen – Hinweis, dass eine Versorgung des Areals nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer aus- reichenden Planungssicherheit möglich ist – Hinweis auf notwendige Abstimmungen für Rückbau der be- stehenden Gebäude und der Neuversorgung für die neu zu er- richtenden Gebäude Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren (Ausbauplanung) sind die Leitungen zu berücksichtigen. Industrie- und Handelskammer zu Köln, Schreiben vom 05.10.2015 – Es wird begrüßt, dass im Planungskonzept Flächen für die Kul- tur- und Kreativwirtschaft vorgesehen sind – Anmerkung, dass die gewerblichen Nutzer der Rheinlandhalle entsprechend der Länge ihrer M ietverträge ihrer Tätigkeit wei- ter nachkommen können und dadurch Planungssicherheit ha- ben – Hinweis auf Lärmimmissionen aufgrund von Straßenverkehr- und Schienenlärm und dadurch erforderliche städtebauliche Lösungen und passive Lärmmaßnahmen Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt und daraus ableitend entsprechende Festsetzungen für passiven Schall- schutz im Bebauungsplan getroffen Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 05.10.2015 RheinEnergie AG – Hinweis, dass vorliegendes Planungskonzept die Gashausan- schlussleitung für die Rheinlandhalle überplant – Um Wärmeversorgung weiterhin zu gewährleisten können, muss die Leitung gesichert bzw. umgelegt werden, was die Kenntnisnahme Es handelt sich dabei um das vorgeschlagene Gebäude an der Venloer Straße, welches sich nicht auf dem Grundstückseigen- tum der PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG befindet. Die Reali- sierung ist daher noch nicht absehbar. Städtebaulich wird ein An- - 3 - Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bebauung entweder verhindern oder zu Umlegungskosten füh- ren würde – Anregung, dass deshalb evtl. Umstellung auf umwelt- freundliche Fernwärme in Betracht gezogen werden sollte – Hinweis, dass zukünftige Bebauung sehr nah an bestehende Versorgungsleitungen heranrückt. Frühzeitige Abstimmungen hinsichtlich erforderlicher Schutz bzw. Sicherungsmaßnahmen während Bauphase erforderlich bau an die bestehende Bebauung Venloer Straße 383b begrüßt, weshalb im Bebauungsplan perspektivisch die M öglichkeit gege- ben werden soll, dort zu bauen. Die Verlegung der Gashausan- schlussleitung ist dann in den nachgeordneten verfahren zu klä- ren und müsste dann bei einer Bebauung verlegt werden. . Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 05.10.2015 – Grundsätzlich keine Bedenken – Hinweis, dass der vorhandene Abwasserkanal in der Helios- straße das anfallende Abwasser aufnehmen kann – Hinweis auf Problematik des Starkregens. Zur Berücksichti- gung von Starkregen müssen geeignete M aßnahmen zur Risi- kovorsorge bereits in der Bauleitplanung integriert werden Kenntnisnahme Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird das Thema Starkregen geprüft.
Anlage 2 Planungskonzept
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oberirdische Stellplätzeoberirdische Stellplätze: genaue Anzahl ist noch zu bestimmen oberirdische Stellplätze 16.12.2020
Anlage 7_Auszug BV 4
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Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 01.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 öffentlich 10.1.1 Städtebauliches Planungskonzept Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 3125/2020 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (An- lage 3) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschrän- kung zustimmt. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Top 10.1.1 und fasst parallel dazu den folgenden Begleitbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungs- plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent lichkeitsbe- teiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; Darüber hinaus soll zum einen die Beschlussvorlage um den Punkt a) und die in Anlage 3 der Stellungnahmen der V erwaltung um die Punkte b) bis h) er- gänzt werden: a) Die Erfüllung des Kodexes, welcher von Bürger*innen, Vertreter*innen der politischen Parteien, der Verwaltung und des Investors mehrheitlich mitgetragen wurden somit auch von allen akzeptiert wird, muss g ewähr- leistet sein und ist im weiteren Verfahren darzustellen. Deswegen soll der Kodex Teil der Begründung zum Bebauungsplan werden und Erwäh- nung finden. Der derzeitige Entwurf setzt wesentliche Vereinbarungen des Kodexes nicht um und muss an den entspreche nden Stellen geän- dert werden. Dies schließt ausdrücklich auch alle Verkehrsplanungen, die das Helios-Gelände betreffen, mit ein. b) Lfd. Nr. 1.1 Die Verwaltung erstellt, vor Ankauf des erforderlichen Grund- stückes, auf Basis der Abschlussdokumentation „Runde r Tisch Kultur- baustein Helios“, bis Anfang 2022 einen Umsetzungs - und Ablaufplan, der folgende Punkte beinhaltet: 1. Gründung einer juristischen Person als verantwortliche Betrei- berin des Projektes „Kulturbaustein Helios“ 2. Darstellung eines verbindlichen Betri ebskonzeptes als Pla- nungsgrundlage 3. Darstellung eines belastbaren Kosten - und Finanzierungspla- nes für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes „Kultur- baustein Helios“ c) Lfd. Nr. 5.3 Die Möglichkeit der Umfahrung der Rheinlandhalle für Liefer- verkehr wird a bgelehnt: Es sind alle planerischen und rechtlichen Mög- lichkeiten auszuschöpfen, um die südliche Umfahrung der Rheinlandhal- le durch Lieferverkehr zu unterbinden. Dies ist verbindlich zu sichern, z. B. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags oder durch die t extliche B- Plan Festsetzung. Die Maßnahmen sind der BV Ehrenfeld vor Abschluss der Verträge vorzustellen. Die Anlieferung erfolgt von der Heliosstraße über die nördliche Zufahrt der Rheinlandhalle. Der Platzbereich südlich der Rheinlandhalle bleibt frei von Lieferverkehren. d) Lfd. Nr. 6.3 Die öffentliche und barrierefreie Durchwegung des Gesamt- geländes ist planungsrechtlich zu sichern und auch schon während an- stehender Bauphasen jederzeit zu gewährleisten. Die mitgeteilte Einzäu- nung des Schulhofs (3580/2020) „bis zur Herrichtung der Außenanlagen des gesamten Plangebiets“ darf so nicht umgesetzt werden. Einzelne Baustellenabschnitte müssen durch ein Baustellenmanagement jeweils für sich gesichert werden und jeweils die Durchwegung des Geländes und damit insb. den Zugang zur Heliosschule prioritär sicherstellen. Die Platzgestaltung südlich und östlich der Rheinlandhalle wird bis zur Be- triebsaufnahme der Schule 2024 so weit fertiggestellt, dass der Ver- kehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers im Umfeld de r Schule genüge getan ist. Nicht bebaute Baufelder außerhalb dieser Frei- flächen sind vom Eigentümer zu sichern. Dies ist im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. e) Lfd. Nr. 5.5 Insgesamt fehlen bei der Planung kreative Ideen, um mehr Grünflächen, Springbrunnen, Bäume, Bänke, intensive Dachbegrünung, Plätze zum Verweilen und Fassadenbegrünung auf dem Gelände zu er- möglichen. Gerade die Platzgestaltung vor der Rheinlandhalle, sowie alle weiteren „Freiflächen“ sind unter diesen Aspekten zu gestalten. Das ganzheitliche Freiraumkonzept wird zum Wettbewerb ausgeschrieben und mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. . f) Lfd. Nr. 5.2 Die oberirdischen Stellplätze auf der Nordseite der Rhein- landhalle sollen entfallen und falls dennoch erforderlich in die Tiefgarage verlegt werden. Dies ist verbindlich im Rahmen des städtebaulichen Ver- trages festzulegen. g) Lfd. Nr. 4 Die Heliosstraße wird als Shared Space ausgewiesen und es wird auf öffentliche Stellplätze und die gesamten Kiss -and-Ride-Plätze verzichtet. Jegliche geplanten Park -/Stellflächen auf der Vogelsanger Straße müssen ersatzlos gestrichen werden h) Lfd. Nr. 6.1 Wie auch in anderen Kommunen bereits praktiziert, soll die Verwaltung den städtebaulichen Vertrag sowie Durchführungsverträge, die das Hel iosgelände betreffen, vor Unterzeichnung in die BV und den entsprechenden Gremien vorstellen und soweit wie möglich öffentlich machen. Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung: gegenüber der Bauherrin auf einen zügigen Wohnungsbau am Ehren- feldgürtel außerhalb der Fläche, die durch einen Schnellimbiss bis 2032 belegt ist, zu drängen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Anlage 1 Geltungsbereich
361 Zeichen
[38 staat Köln | Stadtplanungsamt Anlage 1 Heliosgelände in Köln - Ehrenfeld \ pp = %% Q % % % Maßstab 1:5 000 50 0 100 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Heliosstraße
- Weinsbergstraße 72
- Venloer Straße 419
- Vogelsanger Straße
- Oskar-Jäger-Straße
- Grüner Weg
- Ehrenfeldgürtel
- Philippstraße
- Melatengürtel
- Piusstraße
- Straße 4
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 3125/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 27.10.2020 11:20