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1100/2024

Änderungen der Wohnraumförderung 2024 einschließlich Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2023

Mitteilung Ausschuss 09.04.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 18.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 bezugsfertige Wohnungen 2017-2023

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Anlage 1 Veränderungen Förderbestimmungen 2024

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Mitteilung Ausschuss

7797 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/1 
 
Vorlagen-Nummer           09.04.2024 
 1100/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 
Bauausschuss 29.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
 
 
Änderungen der Wohnraumförderung 2024 einschließlich Übersicht der bezugsfertigen 
Wohnungen 2017 bis 2023 
Mit Wirkung 01.03.2024 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung 
des Landes Nordrhein Westfalens (MHKBD NRW) die neue Förderrichtlinie Öffentliches Woh-
nen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen 2024) erlassen.  
 
Für den geförderten Wohnungsbau in NRW steht 2024 ein Programmvolumen von insgesamt 
1,7 Mrd. Euro (Vorjahr 1,6 Mrd. Euro) zur Verfügung. Die Finanzierung setzt sich zusammen 
aus Kreditmitteln der NRW Bank, Haushaltsmitteln des Landes und Bundesfinanzhilfen. 
 
Die Fördermittel verteilen sich im Grundsatz zunächst wie folgt: 
 
- Neuschaffung von Mietwohnungen,  
  Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung  
  und experimenteller Wohnungsbau    900 Mio. Euro 
- Ersterwerb, Neuschaffung und Erwerb von selbstgenutztem 
  Wohnraum           160 Mio. Euro 
- Modernisierungsmaßnahmen im Bestand     210 Mio. Euro 
- Maßnahmen der Quartiersentwicklung    250 Mio. Euro 
- Wohnungen und Wohnheimplätze  
  für Studierende und Auszubildende    150 Mio. Euro  
 
Mit Budgetierungserlass vom 12.03.2024 wurde der Stadt Köln ein jährliches Globalbudget in 
Höhe von 100 Mio. Euro zugewiesen.  
Weitere Fördermittel können nach Ausschöpfung des Globalbudgets beim MHKBD NRW an-
gefordert werden (Budgetaufstockung). Zusätzlich stehen im Rahmen des Wohnraumförder-
programms Sonderkontingente für bestimmte Förderbausteine zur Verfügung, die den Bewilli-
gungsbehörden projekt- bzw. einzelfallbezogen zugeteilt werden.

2 
 
Die bisher separaten Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen d. h. die Wohnraum-
förderbestimmungen (WFB NRW), die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von 
Wohnraum (RL Mod) und die Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen im Land Nordrhein-
Westfalen (BEB NRW) wurden in einer Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen (FRL öff Woh-
nen) zusammengeführt, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen.  
 
Neubau und Neuschaffung von Wohnraum 
Das Grunddarlehen ist für beide Einkommensgruppen A (EKA) und B (EKB) jeweils um 
100,00 € pro qm erhöht worden. Somit beträgt das Grunddarlehen für Förderberechtigte mit 
Wohnberechtigungsschein (WBS) A für den Neubau von Wohnungen 3.490,00 €. Für Förder-
berechtigte mit Wohnberechtigungsschein nach EKB beträgt das Grunddarlehen 2.350,00 € 
pro qm.  
 
Die Bewilligungsmiete wird in der Einkommensgruppe A um 0,75 € auf 7,85 € je Quadratmeter 
Wohnfläche und Monat angehoben. In der Einkommensgruppe B ist die Bewilligungsmiete um 
1,00 € gestiegen und liegt nun bei 9,00 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat.  
Das Zusatzdarlehen für Energieeffizienz Netto Null Standard ist wie im Vorjahr mit 450,00 
€/m² förderfähig.  
 
Das pauschale Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnraum (Wohnraum für Roll-
stuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung) wird um 3.000,00 € aufgestockt und 
es kann nun ein Zusatzdarlehen von pauschal 15.000,00 € je Wohnung gewährt werden.  
 
Das Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser ist um 10.000,00 € erhöht worden. Aktuell kann 
für Mieteinfamilienhäuser ein Zusatzdarlehen von 25.000,00 € gewährt werden.  
 
Die jährliche Erhöhung der Bewilligungsmiete wird auf 2,00 % angehoben und ist dynamisiert 
worden (vorher 1,7 % statisch). Ab Erteilung der Förderzusage ist dies möglich.  
 
Bei den allgemeinen technischen und städtebaulichen Voraussetzungen für die Wohnraumför-
derung gibt es insbesondere im Hinblick auf die Lage, die Geschossigkeit, die Sicherung so-
zial stabiler Bewohnerstrukturen („Quoten Erlass“), die Begrünung, Wohnqualitäten und 
Grundrisse gegenüber dem Jahr 2023 weniger strenge Anforderungen. Zudem ist den kom-
munalen Bewilligungsbehörden ein größerer Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Aus-
nahme von diesen Voraussetzungen eingeräumt worden.  
 
Digitaler Gebäuderessourcenpass und Innovationsklausel 
Um zirkuläre Bauweisen zu fördern und die Verbreitung des digitalen Gebäuderessourcenpas-
ses voranzubringen, soll im Förderjahr 2024 bei insgesamt zehn Vorhaben in NRW die Erstel-
lung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses für den Neubau oder die Bestandsmoderni-
sierung erprobt werden.  
 
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum  
Die ergänzende Förderung für die EKB und die Förderung ab einem 1 Personenhaushalt 
wurde beibehalten.  
Während der Dauer der Zinsbindung ist das Förderobjekt von den Förderempfängern zu nut-
zen (Zweckbindung). Die Zweckbindung endet vorzeitig, sobald das Förderdarlehen zurückge-
zahlt worden ist. Bei Leerstand oder Überlassung an Dritte wird das Darlehen mit 2 % über 
dem gültigen Basiszinssatz verzinst.  
Das Grunddarlehen für EKA ist auf 184.000,00 € gestiegen. Das Grunddarlehen für die EKB 
ist auf 110.000,00 € gestiegen. Weiterhin ist der Familienbonus um 1.000,00 € auf 24.000,00 
€ gestiegen. Keine Veränderungen gibt es in den Zusatzdarlehen (BEG Effizienz, barrierefrei).  
 
Modernisierung von Bestandswohnraum  
Der Darlehnshöchstbetrag beträgt je Wohnung 220.000,00 €. Bei Modernisierung von höher-
geschossigen Gebäuden ist künftig kein Bewirtschaftungskonzept mehr vorzulegen. Zur Ver-
meidung von Zwischenfinanzierungen werden die Darlehensbeträge auf vier Auszahlungsra-
ten erhöht (vorher drei Auszahlungsraten).  
 
Wohnraum für Studierende

3 
 
Die Grunddarlehen werden auf 95.000,00 € und die monatliche Bewilligungsmiete auf 230,00 
€ je Wohnplatz erhöht.  
 
Inklusives Wohnen 
Der Passus der Anzahl der Wohnräume hat sich dahingehend geändert, dass aus der festen 
Obergrenze nun eine  Sollvorschrift geworden ist (jede Einrichtung soll 24 Wohnräume zuzüg-
lich 2 Wohnräume für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung 
von Menschen mit Behinderungen umfassen). Weiterhin fällt die Einschränkung weg, dass 
kein weiterer Wohnraum für Menschen mit Behinderung am selben Standort oder in der nähe-
ren Umgebung vorhanden oder in Planung sein durfte.  
Die Größe des Individualbereichs muss mindestens 18 m² sein.  
Die Betreuungspauschale hat sich von 30.00 € auf 60,00 € erhöht.  
 
Ankauf von Bindungen 
Der Anfang 2021 gestartete Modellversuch wird fortgesetzt. Ziel ist der Erwerb von Zweckbin-
dungen von Wohnungen, die frei sind, innerhalb von sechs Monaten frei werden oder bereits 
vermietet sind. Inbegriffen sind auch die gebundenen, in der Nachwirkungsfrist befindlichen 
Wohnungen. Die Bewilligungshöhe des einmaligen Festbetragszuschusses beträgt für freie 
und vermietete Wohnungen 3,00 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat und für gebun-
dene Wohnungen 2,00 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat.  
 
Geänderte Auszahlungsmodalitäten 
Die Auszahlungen haben sich geändert. Zukünftig gibt es anstelle von drei nun vier Auszah-
lungsraten: 
 
20 % bei Vorlage aller relevanten Auszahlungsunterlagen 
45 % bei Maßnahmenbeginn 
15 % bei Fertigstellung der Maßnahmen 
20 % bei Prüfung des Kostennachweises  
 
Im Bereich der Eigentumsförderung bleibt es bei den drei Auszahlungsraten: 
 
40 % bei Baubeginn 
40 % bei Fertigstellung des Rohbaus 
20 % bei Bezugsfertigkeit  
 
Die Veränderungen der Förderkonditionen 2024 für Köln sind aus der Anlage 1 ersichtlich. 
Eine Übersicht der seit 2017 gefertigten Wohnungen ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
 
 
Anlage 1 
Veränderungen der Förderbestimmungen für 2024 gegenüber 2023 
 
Anlage 2 
Übersicht der bezugsfertigen Wohnungen 2017 bis 2023  
 
 
gez. Dr. Rau

Anlage 2 bezugsfertige Wohnungen 2017-2023

333 Zeichen

601 647 695
580
486 498 476
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800
900
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Fertigstellung von neugebauten und modernisierten 
Wohneinheiten 2017 - 2023 
(blau = Wohnungen Neubau, grün = Wohnungen modernisiert)
rot = Gesamtzahl

Anlage 1 Veränderungen Förderbestimmungen 2024

1092 Zeichen

Veränderungen der Förderbestimmungen 2024
Mietwohnungsbau 2024 Vorjahr
Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau Mietwohnungen Einkommensgruppe A/B 3.490 € / 2.350 € 3.390 €  / 2.250 €
Bewilligungsmiete Neubau je qm Wohnfläche A/B 7,85 € / 9,00 € 7,10 € / 8,00 €
Zusatzdarlehen für Rollstuhlnutzende pauschal je Wohnung / je unterfahrbare Küche 15.000 € / 8.000 € 12.000 € / 6.000 €
Eigentumsförderung 2024 Vorjahr
Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum Einkommensgruppe A/B 184.000 € / 110.000 € 177.000 € / 106.000 €
Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person 24.000 € 23.000 €
Modernisierungsförderung 2024 Vorjahr
Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 220.000 € 200.000 €
Zweckbindung für Einkommensgruppe A +B A
allgemeine Bedingungen Neubau / Modernisierung 2024 Vorjahr
Zinshöhe ersten 5 Jahre / bis 15 Jahre 0,00 % / 0,50 % 0,00 % / 0,00 %
Mieterhöhungsoption (bis 2022 ab Fertigstellung, seit 2023 ab Bewilligung) 2,00% 1,70%
Wohnraum für Studierende und Auszubildende 2024 Vorjahr
Grunddarlehen/mtl. Miete je Wohnplatz 95.000 € / 230 € 92.300 € / 210 €
Anlage 1

Beratungsverlauf (5)

15.04.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.04.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2024 Bauausschuss
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1100/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.04.2024
Erstellt
26.03.2024 07:56