A-R/0017/2009
"Solartechnik auf allen städtischen Dächern und Grundstücken" Regenerative Energie, insbesondere Sonnenkraft besser nutzen
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a-r-0017-2009
3231 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2009
Fraktionsvorsitzender:
stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Fraktionsgeschäftsstelle:
Fraktionsgemeinschaft
im Rat
der Stadt Münster
Fritz Pfau
Gerd Kersting
Junkerstraße 3, 48153 Münster
fraktion.uwg-oedp@citykom.net
Antrag an den Rat
Münster, 16.05.2009
„Solartechnik auf allen städtischen Dächern und Grundstücken“
Regenerative Energie, insbesondere Sonnenkraft besser nutzen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit m it ihren Beteiligung- und
Tochtergesellschaften (z. B. den Stadtwerken), zu p rüfen, wie unter Berücksichtigung
ökonomischer Ressourcen sowie ökologischer Aspekte die Sonnenergie mit Hilfe
städtischer Ämter und/oder Gesellschaften (Liegensc haftsamt, Stadtwerke) in Münster
besser ausgenutzt werden kann.
Insbesondere sollen hierzu die Möglichkeiten der So lar- bzw. Photovoltaik auf den
Dächern aller städtischen Liegenschaften in Betracht gezogen werden.
Ebenso soll geprüft werden, wie im Stadtgebiet Müns ter alle städtischen Grundstücke
(bebaut sowie unbebaut) zur Gewinnung von Sonnenene rgie, wie auch Windkraft und
Erdwärme genutzt werden können.
In diesem Zusammenhang ist die gänzliche Umsetzung der Vorlage 0495 / 2005
(Hauptausschuss: Solarkraftwerke auf städtischen Dächern) zu überprüfen.
Begründung:
Mit ihrem Preis „Bundshauptstadt im Klimaschutz 200 6“ hat die Stadt Münster in ihrer
Vorbildfunktion auch eine Verpflichtung gegenüber anderen Städten und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen.
Ebenso sei daran erinnert, dass die Stadt Münster im Rahmen ihres in 2005 erhaltenen
Preises „European Energy Award GOLD“ (EEA) ihren St andard regelmäßig
nachweisen muss, so fern sie diesen Preis weiterhin tragen möchte.
- bitte wenden -
- 2 -
So muss die Stadt Münster alles daran setzen, ihr erklärtes Klimaschutzziel lt.
Ratsbeschluss vom 12.03.2008
a) die Reduzierung von CO
2 um 40% bis zum Jahr 2020 (Basis 1990)
b) den Anteil von 20% erneuerbare Energien an der g esamten Energieversorgung in
Münster
umzusetzen.
Die derzeitige Nutzung städtischer Liegenschaften ( vgl. Gebäudekatalog der v. g.
Vorlage 0495/2005) für die Gewinnung von Strom aus regenerativen
Energietechnologien, ist nicht hinreichend ausgeschöpft.
So sind weitere städtische – neben denen im v. g. K atalog aufgeführten – Gebäude
hinsichtlich Solar- bzw. Photovoltaiktechnik in Bet racht zu ziehen. Städtische
Grundstücke hingegen sind darüber hinaus auch auf d ie Option der
Erdwärmegewinnung zu prüfen.
Im Rahmen steigender Energiepreise (auch Gas wird a uf Dauer nicht preisgünstiger)
amortisiert sich die Investition in umweltfreundlic he technische Anlagen immer mehr.
Das kommt neben dem Umweltschutz auch dem städtisch en Haushalt zugute, d. h.
langfristig können solche Einlagen zum Schuldenabbau der Stadt Münster beitragen.
So ist die Stadt Münster selbst in der Pflicht, zu investieren. Auch und gerade dann,
wenn privaten Investoren nicht gefunden werden.
Die Stadt Münster kommt mit diesen Maßnahmen ihrem Ziel – Treibhausgase zu
reduzieren – erheblich schneller nach.
gez. Gerd Kersting
gez. Fritz Pfau
gez. Hannelore Wiesenack-Hauss
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Junkerstraße 3
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0017/2009
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 16.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37