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A-R/0017/2009

"Solartechnik auf allen städtischen Dächern und Grundstücken" Regenerative Energie, insbesondere Sonnenkraft besser nutzen

Antrag an den Rat 16.06.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 31.1

a-r-0017-2009

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a-r-0017-2009

3231 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2009  
Fraktionsvorsitzender: 
stellvertretender Fraktionsvorsitzender: 
Fraktionsgeschäftsstelle: 
 
Fraktionsgemeinschaft 
im Rat 
der Stadt Münster 
Fritz Pfau 
Gerd Kersting 
Junkerstraße 3, 48153 Münster 
 
 
fraktion.uwg-oedp@citykom.net  
Antrag an den Rat 
Münster, 16.05.2009 
 
„Solartechnik auf allen städtischen Dächern und Grundstücken“ 
Regenerative Energie, insbesondere Sonnenkraft besser nutzen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit m it ihren Beteiligung- und  
Tochtergesellschaften (z. B. den Stadtwerken), zu p rüfen, wie unter Berücksichtigung 
ökonomischer Ressourcen sowie ökologischer Aspekte die Sonnenergie mit Hilfe 
städtischer Ämter und/oder Gesellschaften (Liegensc haftsamt, Stadtwerke) in Münster 
besser ausgenutzt werden kann. 
Insbesondere sollen hierzu die Möglichkeiten der So lar- bzw. Photovoltaik auf den 
Dächern aller städtischen Liegenschaften in Betracht gezogen werden. 
Ebenso soll geprüft werden, wie im Stadtgebiet Müns ter alle städtischen Grundstücke 
(bebaut sowie unbebaut) zur Gewinnung von Sonnenene rgie, wie auch Windkraft und 
Erdwärme genutzt werden können.  
In diesem Zusammenhang ist die gänzliche Umsetzung der Vorlage 0495 / 2005 
(Hauptausschuss: Solarkraftwerke auf städtischen Dächern) zu überprüfen. 
 
Begründung: 
Mit ihrem Preis „Bundshauptstadt im Klimaschutz 200 6“ hat die Stadt Münster in ihrer 
Vorbildfunktion auch eine Verpflichtung gegenüber anderen Städten und Gemeinden in 
Nordrhein-Westfalen. 
Ebenso sei daran erinnert, dass die Stadt Münster im Rahmen ihres in 2005 erhaltenen 
Preises „European Energy Award GOLD“ (EEA) ihren St andard regelmäßig 
nachweisen muss, so fern sie diesen Preis weiterhin tragen möchte.  
           - bitte wenden -

- 2 - 
 
 
So muss die Stadt Münster alles daran setzen, ihr erklärtes Klimaschutzziel lt. 
Ratsbeschluss vom 12.03.2008 
a) die Reduzierung von CO 
2 um 40% bis zum Jahr 2020 (Basis 1990) 
b) den Anteil von 20% erneuerbare Energien an der g esamten Energieversorgung in 
Münster 
umzusetzen. 
 
Die derzeitige Nutzung städtischer Liegenschaften ( vgl. Gebäudekatalog der v. g. 
Vorlage 0495/2005) für die Gewinnung von Strom aus regenerativen 
Energietechnologien, ist nicht hinreichend ausgeschöpft. 
So sind weitere städtische – neben denen im v. g. K atalog aufgeführten – Gebäude 
hinsichtlich Solar- bzw. Photovoltaiktechnik in Bet racht zu ziehen. Städtische 
Grundstücke hingegen sind darüber hinaus auch auf d ie Option der 
Erdwärmegewinnung zu prüfen. 
 
Im Rahmen steigender Energiepreise (auch Gas wird a uf Dauer nicht preisgünstiger) 
amortisiert sich die Investition in umweltfreundlic he technische Anlagen immer mehr. 
Das kommt neben dem Umweltschutz auch dem städtisch en Haushalt zugute, d. h. 
langfristig können solche Einlagen zum Schuldenabbau der Stadt Münster beitragen. 
 
So ist die Stadt Münster selbst in der Pflicht, zu investieren. Auch und gerade dann, 
wenn privaten Investoren nicht gefunden werden. 
 
Die Stadt Münster kommt mit diesen Maßnahmen ihrem Ziel – Treibhausgase zu 
reduzieren – erheblich schneller nach. 
 
gez. Gerd Kersting 
gez. Fritz Pfau 
gez. Hannelore Wiesenack-Hauss

Beratungsverlauf (1)

24.06.2009 Rat
TOP 31.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Junkerstraße 3

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0017/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
16.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37