3717/2018
Kommunale Förderung der Glücksspielberatung in Köln
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Anlage 2_Sachstandsbericht_kommunale-Förderung-Glücksspielberatung_08.11.2018
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Anlage 2 Sachstandsbericht zur kommunalen Förderung der Glücksspielberatung in Köln Aktueller Stand der gemäß Handlungskonzept neu aufgestellten Beratungsangebote Als Basis dieses Sachstandsberichtes dient die Mitteilung 0586/2016 (Handlungskonzept zur Verhin- derung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels in Köln). Die dort angekündigte Überarbei- tung der Handlungsempfehlungen ist Ende 2017 erfolgt. Zudem standen m it der Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 erstmals 70.000,- € zur Förderung einer Beratung von Menschen mit einer Glücksspielsucht im Umfang von zwei halben Personalstellen zur Verfügung. Um die vom „Runden Tisches“ empfohlene Trägervielfalt sicherzustellen, wurden die Personalstellen auf zwei freie Träger (Diakonie Köln und Drogenhilfe Köln gGmbH) aufgeteilt. Beide Träger haben sich bereit erklärt, ein entsprechendes niedrigschwelliges Ber atungsangebot zu schaffen und verfügten bereits über Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich. Zielgruppe des Beratungsangebots Erwachsene Menschen aus Köln mit einer Glücksspielsucht , Menschen mit Komorbiditäten (z. B. Glücksspielsucht und Alkohol) und Menschen, die gefährdet sind, eine Glücksspielsucht zu entwickeln und ihre Angehörigen Standorte Auf der Grundlage des Entwurfes des Handlungskonzeptes Glückspielsucht des „Runden Tisches“ wurde das Beratungsangebot in bereits vorhandenen Beratungsstellen der Träger jeweils im lin ks- und rechtsrheinischen Köln verortet. Diakonie Köln: Rechtsrheinische Suchtberatungsstelle in Köln-Mülheim Drogenhilfe Köln gGmbH: Linksrheinische Kölner Fachstelle Glücksspielsucht in der Kölner Innenstadt Aktuell findet die Beratung der Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe sowohl links- als auch rechtsrheinisch statt. Inhalte des Angebots gemäß Rundem Tisch Diakonie Köln: Niederschwellige Einzelfallberatung sowie Gruppenangebote von Komorbidität gefährdeten bzw. betroffenen Menschen (Alkohol -/Medikamenten/-Glücksspielproblematik), ihre Angehörigen so- wie Menschen mit ausschließlicher pathologischer Glücksspielsucht und -gefährdung. Drogenhilfe Köln gGmbH: Niederschwellige Einzelfallberatung von gefährdeten bzw. betroffenen Menschen und ihre n An- gehörigen. Für beide Träger gilt Bei Bedarf vermitteln die Träger ihre Klientinnen und Klienten an Schuldnerberatungsstellen so- wie in Rehabilitationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der hierfür erforderlichen Vorbereitung und Kooperation. Aufbau und Begleitung von Selbsthilfegruppen: o Die Hilfeträger werden genderbezogene Selbsthilfegruppenangebote miteinander abstimmen und bedarfsgerecht Gruppen jeweils für Männer und Frauen aufbauen und vorhalten. Aufbau bzw. Intensivierung einer Netzwerkarbeit innerhalb des Hilfesystems: o Beide Hilfeträger werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt das Netzwerk im Rahmen vorhandener Strukturen (z. B. Runder Tisch) aufbauen. Jährliche Aktionen in Köln zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht: o Beide Hilfeträger werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt Veranstaltungen für Erwach- sene im Bereich der Verhinderung und Reduzierung von Glücksspielsucht planen und durch- führen. Ein zusätzliches, kultursensibles Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Förderung der „interkulturellen Öffnung von Suchtberatungsstellen“ (Interkulturelles Maßnahmenpro- gramm – Maßnahmen des Integrationsbudgets) wird seit 2015 mit aktuell einer halben (0,5) Stelle bis 2019 bei der Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe finanziert. Somit stehen für die Glücksspiel- beratung seit 2016 insgesamt 1,5 kommunal geförderte Stellen zur Verfügung. Aktuelle Auswertungen für das Jahr 2017 In der Kölner Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH (1,0 bzw. eine ganze Stelle) fand an 47 Abenden , jeweils montags von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, eine Motivationsgruppe in der Fachstelle Glücksspielsucht stattfand, an der 139 (13 Frauen, 126 Männer) verschiedene Personen ein- oder mehrmalig teilnahmen. Das mittlere Alter dieser Personengruppe betrug 36 Jahre (Alters- spanne von 18-68 Jahren). Die mittlere Gruppengröße umfasste 11 Personen (7-18 Personen). Durch- schnittlich besuchte jeder Klient drei Gruppengespräche (ein- bis 18-malige Teilnahme). Gemäß Teil- nehmerangaben ergab sich eine durchschnittliche Dauer von knapp neun Jahren bis zum Zeitpunkt des Einstiegs in die Beratungsgruppe mit einem mittleren Schuldenstand von etwa 27.300 €. Der Anteil der Migranten und Migrantinnen betrug 26%, und von den neun nicht-deutschen Nationalitäten waren 33% Türkeistämmige vertreten. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass die Zahlen nicht differenziert nach Beratungstyp (Glücksspiel, interkulturell, etc.) ausgewiesen wurden. Die Anzahl der Beratungen und Hilfesuchenden kann nicht unmittelbar mit denen der Diakonie vergli- chen werden, da unterschiedliche Stellenanteile, auch auf Basis anderer Fördermittel, u.a. Landesför- derung, für die Drogenhilfe bereitgestellt worden sind. Seitens des Diakonischen Werks des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region (0,5 bzw. eine halbe Stelle) liegen aktuell Zahlen von 01/03/2017 bis 31/12/2017 vor. Es konnten 59 Menschen beraten werden (4 Frauen, 55 Männer), wobei ca. ein Drittel der Altersgruppe der 31 -40-Jährigen zuzuordnen war. Nach Etablierung und Bekanntmachung der Beratungsstelle in Köln-Mülheim ist eine steigende Tendenz der Nutzerzahlen zu beobachten. Über die Hälfte der Ratsuchenden haben einen Migrationshintergrund, 69% davon die deutsche Staatsbürgerschaft – der überwiegende Teil lebt schon länger in Deutschland. Auch hier sind Personen mit türkischem Migrationshintergrund am stärksten vertreten, wobei die rechtsrheinische Lage beider Beratungsstellen auch eine Rolle spielen dürfte.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 15.11.2018 3717/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.11.2018 Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Kommunale Förderung der Glücksspielberatung in Köln Ausgangslage Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 0160/2013) wu rden die Fachau s- schüsse im Jahr 2013 über das neue Glücksspielrecht informiert. Hintergrund waren Änd e- rungen in der europäischen und nationalen Rechtsprechung zum Glücksspielrecht. Im Ko n- text der Bedeutung und den damit verbundenen Aufgaben für die Stadt Köln wurden Kriterien für ein Handlungskonzept aufgestellt, wobei die Verwaltung die zuständigen Ausschüsse über die weitere Entwicklung des städtischen Handlungskonzeptes fortlaufend informieren soll. Diesem Auftrag gemäß erarbeitete die Verwaltung gemein sam mit dem eigens hierfür eing e- richteten „Runden Tisch Glücksspielsucht“ einen ersten Entwurf des Handlungskonzeptes zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels und präsentierte diesen den Fachausschüssen im Rahmen der Mitteilung 0586/2016. Nach Kenntnisnahme durch die Fachausschüsse wurden das Handlungskonzept und die Empfehlungen zur Umsetzung und Beschlussfassung überarbeitet und fortgeschrieben. Der Runde Tisch Glücksspielsucht hat am 22.09.2017 das „Handlungskonzept zur Verhind e- rung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln“ mit den Empfehlu n- gen zu den Handlungsfeldern Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Einbindung der Angebote in die Kölner Versorgungsstruktur, Verhaltensprävention sowie zur ordnungsrechtlichen Überwa- chung des Jugend - und Spielerschutzes, zur Verwendung der Vergnügungssteuer - Einnahmen, zur Spielbankabgabe und zur Anzahl der Spielstätten fortgeschrieben. Zwischenstand Mit Genehmigung des Haushaltes 2016/2017 standen 70.000 € zur Förderung einer Ber a- tung von Menschen mit einer Glücksspielsucht in freier Trägerschaft im Umfang von zwei halben Personalstellen zur Verfügung. Zur Sicherstellung einer Trägervielfalt – wie im Hand- lungskonzept empfohlen – wurden die Personalstellen auf zwei freie Träger (Diakonie Köln und Drogenhilfe Köln gGmbH) aufgeteilt. Zusätzlich stand der Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe bereits seit 2015 eine Viertelstelle für die interkulturelle Beratung üb er Mittel des Integrationsrates zur Verfügung. Faktisch handelt es sich dabei seit 2015 bis 12/2019 um 2 eine halbe Stelle, da ein Träger zugunsten der Drogenhilfe zunächst verzichtete. Beide Tr ä- ger, Diakonie Köln und Drogenhilfe Köln, verfügten bereits über Erfahrungen in der Glück s- spielberatung und hatten sich bereit erklärt, jeweils ein entsprechendes Angebot zu schaffen und dem Gesundheitsamt ein Beratungskonzept vorzulegen. Die beiden Träger hatten sich zudem verpflichtet, Statistiken auf Basis einer dur ch die Psychiatriekoordination erstellten Vorlage zu führen und Sachstandsberichte gemäß den „Standards der Sachberichtsersta t- tung des Gesundheitsamtes“ zu präsentieren. Am 06.06.2017 wurde dem „Runden Tisch Glücksspielsucht“ seitens der Westspiel GmbH ein Präventions - und Sozialkonzept zum Spielerschutz in Spielbanken und Casinos vorg e- stellt. Aktuelle Situation Beide Träger haben die oben genannten Vereinbarungen bezüglich der Berichterstattung zur Inanspruchnahme der neuen Beratungsangebote für das Jahr 2017 umgesetzt. Angesichts der bisherigen Inanspruchnahme ist grundsätzlich von einem Beratungsbedarf auszugehen, Schlussfolgerungen zu Art und Umfang weitergehender Bedarfe können zum jetzigen Zei t- punkt aufgrund der kurzen Förderphase aber noch nicht präzise getroffen werden. Gemäß der Empfehlung des Handlungskonzepts ist der Ausbau der Betreuungs - und Ver- sorgungsstrukturen für Gefährdete, Angehörige und Spielsüchtige exemplarisch zu evalui e- ren. Um die Notwendigkeit und Weiterentwicklung der Angebote zu dokumentieren und E r- kenntnisse für künftigen Handlungsbedarf in diesem Bereich zu gewinnen, ist eine weitere Datenerhebung erforderlich. Gegenüber 2016/2017 stehen aktuelle und weiterreichende wissenschaftliche Daten zur Ep i- demiologie des pathologischen Gl ücksspiels in Deutschland zur Verfügung, zudem hat sich die Situation bezüglich der Rechtslage verändert. Beides ist in das aktuelle Konzept aufg e- nommen worden. Die überarbeiteten Handlungsempfehlungen und der Sachstandsbericht zur Glücksspielber a- tung auf Basis des aktualisierten „Handlungskonzepts zur Verhinderung und Reduktion der pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln 2017/2018“ mit Stand 01.11.2018 (siehe Anl a- ge) werden nun den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben. Ein neuer Termin für den Runden Tisch Glücksspielsucht ist für Anfang des Jahres 2019 g e- plant. Als mögliche Themen wären perspektivisch z. B. ein Antrag im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Planung einer Fachvera n- staltung vorstellbar. Anlagen: Anlage 1: Aktualisiertes Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln 2017/2018, vorgelegt durch den Runden Tisch Glücksspiel- sucht in Köln Anlage 2: Sachstandsbericht zur Förderung der kommunalen Glücksspielberatung in Köln Anlage 3: Vorlagenhistorie in Ausschüssen (Tabelle 1) Gez. Dr. Rau
Anlage 3_Tab_Historie_Ausschuesse
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Anlage 3 Tabelle 1: Vorlagenhistorie in Ausschüssen Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (Mitteilungsvorlage über das neue Glücksspielrecht vom 18.01.2013, Nr. 0160/2013) 28.01.2013 Gesundheitsausschuss (Mitteilungsvorlage über das neue Glücksspielrecht vom 18.01.2013, Nr. 0160/2013) 29.01.2013 Ausschuss Soziales und Senioren (Mitteilungsvorlage über das neue Glücksspielrecht vom 18.01.2013, Nr. 0160/2013) 28.02.2013 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (Mitteilungsvorlage über ein Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels vom 25.02.2016, Nr. 0586/2016) 07.03.2016 Gesundheitsausschuss (Mitteilungsvorlage über ein Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels vom 25.02.2016, Nr. 0586/2016) 08.03.2016 Jugendhilfeausschuss (Mitteilungsvorlage über ein Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels vom 25.02.2016, Nr. 0586/2016) 08.03.2016 Stadtentwicklungsausschuss (Mitteilungsvorlage über ein Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels vom 25.02.2016, Nr. 0586/2016) 10.03.2016 Ausschuss Soziales und Senioren (Mitteilungsvorlage über ein Handlungskonzept zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels vom 25.02.2016, Nr. 0586/2016) 14.04.2016
Anlage 1_Aktualisiertes-Handlungskonzept_Stand_01.11.2018
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Anlage 1
Stand: 01.11.2018
Stadt Köln Gesundheitsamt
Abteilung Psychiatrie- und Suchtkoordination,
Gesundheitsberichterstattung und -aufklärung
Aktualisiertes Handlungskonzept
zur Verhinderung und Reduzierung
des pathologischen Glücksspiels
in der Stadt Köln 2017/2018
Vorgelegt durch den Runden Tisch Glücksspielsucht in Köln
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1. Einführung
2. Problemlage
2.1 Glücksspiel und das Phänomen Glücksspielsucht
2.2 Definition Glücksspielsucht
2.3. Auftreten in der Bevölkerung, Risikofaktoren und Entwicklungstrends
2.4. Studienergebnisse zur Einschätzung des Bedarfs von Hilfen
3. Bestandsaufnahme vorhandener Hilfen in Köln – Rückmeldungen auf die
Befragungen
3.1 Bestandsaufnahme und Nutzung der vorhandenen Hilfen für gefährdete und pathologische Glücks-
spielerinnen und Glücksspieler in Köln
3.1.1 Beratungs- und Betreuungsangebote der Suchthilfe für Menschen mit einer Glücksspiel-
problematik und -sucht
3.1.2 Beispiel für ein spezielles, bereits bestehendes Beratungs- und Betreuungsangebot für
Menschen mit pathologischem Glücksspielverhalten
3.1.3 Fachkliniken
3.1.4 Schuldnerberatung
3.1.5. Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die Situation in Köln
3.2 Bewährungshilfe
3.3 Selbsthilfe
3.4 Erzieherischer Jugendschutz – Übergreifendes Handlungsfeld nach
§ 14 SGB VIII
3.5 Verhaltensprävention
3.5.1 Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche
3.5.2 Altersunabhängige Verhaltensprävention
3.6 Kooperationen und Einschätzung der Hilfebedarfe von Seiten der Sucht- und Schuldnerhil-
fen
4. Gewerbliches Glücksspiel/Verhältnispräventive Maßnahmen
4.1 Bestandsanalyse der Konzessionen für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
4.2 Überwachung des Gewerbes und Untersagung bei Werbung und illegalem Glücksspiel
durch die Ordnungsbehörde
4.3 Überprüfung bzw. Reduzierung der Anzahl der Spielstätten über die Bauaufsicht oder das
Stadtplanungsamt
5. Steuereinnahmen, Abgaben und Verwendung
5.1 Gewerbesteuer
5.2 Vergnügungssteuer
5.3 Spielbankabgabe
(Glücksspielstaatsvertrag Artikel 3 Spielbankgesetz – § 12 )
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6. Geplante Spielbank in Köln
6.1 Aktueller Planungsstand
6.2 Sozialkonzepte nach § 6 Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV
7. Schlussfolgerungen für die Stadt Köln zur Verhinderung und Reduzierung des pathologischen
Glücksspiels in Köln
7.1 Empfehlungen zum Bedarf an Hilfen für gefährdete und pathologische Glücksspielerinnen
und Glücksspieler über vorhandene Angebote hinaus unter Berücksichtigung des Wunsch
und Wahlrechts der Betroffenen
7.1.1 Empfehlungen zum Handlungsfeld Beratung
7.1.2 Empfehlungen zum Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit
7.2 Empfehlungen zum Handlungsfeld Einbindung der Angebote in die Kölner Versorgungs-
struktur
7.3 Empfehlungen zum Handlungsfeld Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche sowie
altersunabhängig für darüber hinaus gehende Zielgruppen
6.3.1 Empfehlungen zur Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche
6.3.2 Empfehlungen zur Verhaltensprävention – altersunabhängig und für darüber hin-
aus gehende Zielgruppen
7.4 Empfehlungen für das Handlungsfeld ordnungsrechtliche Überwachung des Jugend - und
Spielerschutzes
7.5 Empfehlungen zur Verwendung der Vergnügungssteuer-Einnahmen
7.6 Empfehlungen zur Spielbankabgabe
7.7 Empfehlungen zur (Reduktion der) Anzahl der Spielstätten
8. Finanzierung
8.1 Antrag auf Finanzierung einer Evaluation des Kölner Konzeptes zur Verhinderung und Re-
duzierung des pathologischen Glücksspiels
8.2 Einstellung von Haushaltsmitteln der Stadt Köln
9. Literatur
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1. Einführung
Mit dem Thema Sucht werden in der Regel stoffgebundene Abhängigkeiten, wie zum Beispiel die Alkoholsucht,
Medikamentensucht oder auch die Nikotinsucht verbunden. Diese Stoffe erzeugen eine biochemische Reaktion
im Körper, insbesondere auf das sogenannte Belohnungssystem im Vorderhirn. Außerdem bewirken sie Effekte
auf diverse Körperfunktionen, die beim Absetzen der Substanz zu körperlichen Entzugssymptomen und ggf. zu
einer veränderten Wahrnehmung führen können. Ein Abhängigkeitssyndrom kann sich jedoch auch ohne Auf-
nahme eines Suchtstoffes entwickeln, da das Verhalten einen mit einem Suchtmittel vergleichbaren Effekt auf
das Belohnungssystem aufweist. In diesem Fall wird von einer stoffungebundenen Sucht oder auch von einer
Verhaltenssucht gesprochen. Mit einer solchen Sucht – hier: der Glücksspielsucht – beschäftigt sich das vor-
liegende Handlungskonzept für die Stadt Köln.
Die Fachausschüsse Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales; Gesundheit sowie
Soziales und Senioren wurden im Jahr 2013 per Mitteilungsvorlage über das neue Glücksspielrecht mit Ände-
rungen in der europäischen und nationalen Rechtsprechung informiert. Aufgrund der Bedeutung und den damit
verbundenen Aufgaben für die Stadt Köln wurden Kriterien für ein Handlungskonzept entwickelt.
Eigens zur Erstellung eines Handlungskonzeptes hat das Gesundheitsamt am 29. April 2014 den „Runden
Tisch Glücksspielsucht“ einberufen. Das Gremium wurde durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln koordiniert
und setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen, Dienststellen und Einrichtungen zu-
sammen:
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln
Bauaufsichtsamt der Stadt Köln
Fachbereich des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (Bewährungshilfe)
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Jobcenter Köln
Kassen- und Steueramt der Stadt Köln
Katholische Hochschule NRW Köln
Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW
LVR-Klinik Köln, Abt. für Abhängigkeitserkrankungen
Polizei
Schuldnerberatung: Caritasverband für die Stadt Köln, Diakonie Köln und Region, Schuldnerhilfe e. V,
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Köln, Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Köln
Selbsthilfegruppe – Anonyme Spieler
Stadtplanungsamt der Stadt Köln
Suchtberatung: Allgemeine Hospitalgesellschaft (AHG), Blaues Kreuz e. V., Diakonie Köln und Region,
Drogenhilfe Köln gGmbH, Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Sozialdienst Katholischer Männer e. V.
Der „Runde Tisch Glücksspielsucht“ hat sich seit dem 29. April 2014 insgesamt sechsmal getroffen und den
inhaltlichen Prozess gestaltet. Das kommunale Handlungskonzept mit seinen Handlungsempfehlungen wurde
im Verlauf der Sitzungen des Runden Tisches fachlich abgestimmt. Die Fachausschüsse des Rates wurden in
Form einer Mitteilungsvorlage informiert, sodass im darauf folgenden Schritt die Handlungsempfehlungen zur
Umsetzung und Beschlussfassung überarbeitet werden konnten.
Eine erneute Befragung der Hilfeeinrichtungen wurde angeregt, so dass hinsichtlich der Nutzung der Hilfeein-
richtungen eine neue Datenlage zusammengetragen werden konnte.
Nach Kenntnisnahme und Zustimmung durch die Fachausschüsse im Jahr 2016 wurden das Handlungskon-
zept und die Empfehlungen zur Umsetzung und Beschlussfassung überarbeitet und fortgeschrieben. Durch
eine erneute Befragung konnte die Datenlage zur Nutzung von Hilfeeinrichtungen auf den neuesten Stand ge-
bracht werden. Der Runde Tisch Glücksspielsucht hat am 22.09.2017 dem aktualisierten „Handlungskonzept
zur Verhinderung und Reduktion des pathologischen Glücksspiels in der Stadt Köln“ einstimmig zugestimmt.
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Das nun vorliegende, an die aktuelle Datenlage angepasste und entsprechend überarbeitete Konzept mit Stand
vom 01.11.2018 umfasst eine Bestandsaufnahme der Versorgungs - und Angebotssituation und nimmt eine
Bewertung der entsprechenden Bedarfe für eine Weiterentwicklung der Hilfelandschaft in Köln vor. Zudem the-
matisiert das Konzept die Einbindung des Glücksspiels im Hinblick auf den geänderten Glücksspielstaatsver-
trag (GlüÄndStV) vom 15.12.2011 (Artikelgesetz), das Ausführungsgesetz des Landes NRW (AG GlüStV NRW)
vom 13.11.2012 und die Rahmenbedingungen beim gewerblichen Glücksspiel, z. B. durch Einhaltung des Ju-
gend- und Spielerschutzes.
Des Weiteren wird diskutiert, inwieweit Gewinneinnahmen (z. B. Glückspielsteuer der Stadt Köln) sowie Abga-
ben aus der geplanten Spielbankzulassung in Köln für landesweite Suchtpräventions - und Hilfemaßnahmen
verwendet werden können.
Ebenso werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgung von Angehörigen, Gefährdeten und Ab-
hängigen sowie Hinweise zur Evaluation konkreter Maßnahmen des Handlungskonzeptes ausgesprochen.
Mithilfe dieses Konzeptes wird verdeutlicht, inwieweit sich die Sta dt Köln selbst, durch ihre Ämter oder durch
Dritte – Träger der Suchthilfe – zum Thema Glücksspielsucht und dessen Verhinderung und Reduzierung ein-
bringen kann.
Die aktuellen Daten zu Prävalenz, Komorbidität und Hilfsangebote , auf die im Handlungskonzept Bezug ge-
nommen wird, basieren auf Ergebnissen bundesweiter Studien. Hierbei sind insbesondere die Ergebnisse und
Trends des Surveys 2017 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2017 [1], der PAGE-Studie (Pa-
thologisches Glücksspielen und Epidemiologie) aus 2011 [2] sowie einer Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2012
[3] zu nennen.
2. Problemlage
2.1 Glücksspiel und das Phänomen Glücksspielsucht
Beim „Glücksspiel“ ist der Ausgang des Spiels überwiegend vom Zufall abhängig . Einsatz und Gewinnanreiz
sind monetärer Art. Zum einen gibt es reine Zufallsspiele (z. B. Spielautomaten, Roulette, Lotterie), zum ande-
ren Spiele mit begrenzten, in der Regel überschätzten Einflussmöglichkeiten (z. B. Poker und Sportwetten ).
Damit unterscheidet sich das „Glücksspiel“ grundlegend vom kreativen „Spiel“, bei dem Freude am Tun und
Entwicklung neuer Möglichkeiten im Vordergrund stehen.
Suchtartiges Glücksspielen äußert sich durch dauerndes, wiederholtes Glücksspielen und beeinträchtigt das
persönliche und familiäre Leben. Es weist ähnliche Merkmale wie bei stoffgebundenen Süchten auf, beispiels-
weise das ausschließliche Denken an das Glücksspiel, das „Nicht-aufhören-können“, die Abstinenzunfähigkeit,
die Vernachlässigung von Familie, Freunde und Hobbys bis hin zur Beschaffungskriminalität [4]. Suchtartiges
Glücksspiel ist seit Jahrhunderten bekannt und wird je nach Zeit- und Kulturepoche in den jeweils populären
Erscheinungsformen ausgeübt.
Um die Gefährdung durch Glücksspielsucht einzuschränken, unterliegt das öffentliche Glücksspiel in Deutsch-
land rechtlichen Reglementierungen. Basierend auf dem bisher ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages
(GlüÄndStV) vom 15.12.2011 (Artikelgesetz) [5] (siehe auch unter 3.2) und dem Ausführungsgesetz des Lan-
des NRW (AG GlüStV NRW) vom 13.11.2012 [6] darf Glücksspiel nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle
durchgeführt werden.
In den letzten Jahren hat sich das Angebot an Glück sspielen bundesweit stark erweitert. Dabei gehen von
Geldspielautomaten, die in gastronomischen Betrieben und Spielhallen aufgestellt werden, ein hohes Risiko
aus, das eine Glücksspielsucht hervorrufen kann (siehe Punkt 1.3.). Vor diesem Hintergrund erweist sich die
leichte Zugänglichkeit der Geldspielautomaten als besonders problematisch.
Laut bundesweiten Erhebungen [1-3] tritt die Glücksspielsucht bei Jugendlichen und Erwachsenen aller Alters-
gruppen und dabei überproportional häufig bei Männern auf. Auch in Köln ist auf Grundlage d ieser Studien
(siehe Punkt 1.3.) davon auszugehen, dass mehrere tausend Menschen von Glücksspielsucht betroffen sind.
5
2.2. Definition Glücksspielsucht
Bei „pathologischem Glücksspielverhalten“, handelt es sich um ein Syndrom psychopathologischer Störungen
auf der Verhaltens-, kognitiven und emotionalen Ebene. Aktuellen Erkenntnissen zufolge ähnelt Glücksspiel-
sucht in ätiologischer, phänomenologischer und neurobiologischer Hinsicht substanzgebundenen Süchten, da-
her wird sie nicht länger als Störung der Impulskontrolle gesehen, sondern der Kategorie der Verhaltenssüchte
zugeordnet [1]. Sie ist in den beiden gängigen medizinischen Klassifikationen von Erkrankungen aufgeführt und
definiert, jedoch ordnet die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-
heitsprobleme, (ICD-10) [7] der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer 10. Revision pathologisches
Glücksspiel bisher noch unter dem Begriff „abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“ (F 63)
ein. Es bleibt abzuwarten, ob in der ICD-11 eine entsprechende Anpassung erfolgen wird.
Im DSM-5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen – 5. Auflage) [8] wird das patho-
logische Glücksspiel als andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Spielverhalten definiert, das sich
in mindestens vier der folgenden Merkmale ausdrückt:
Ist stark eingenommen vom Glücksspiel (z. B. starkes Sich-Beschäftigen mit gedanklichem Nacherleben
vergangener Spielerfahrungen, mit Verhindern oder Planen der nächsten Spielunternehmungen, Nach-
denken über Wege, Geld zum Spielen zu beschaffen). Starke Bindung an das Glücksspiel (Hobbys wer-
den aufgegeben, Schule wird vernachlässigt etc.).
Toleranzentwicklung: Muss mit immer höheren Einsätzen spielen, um die gewünschte Erregung zu errei-
chen.
Abstinenzunfähigkeit: Hat wiederholt erfolglose Versuche unternommen, das Spielen zu kontrollieren,
einzuschränken oder aufzugeben.
Entzugserscheinungen: Ist unruhig und gereizt beim Versuch, das Spielen einzuschränken oder aufzu-
geben.
Spielt, um Problemen zu entkommen oder um eine dysphorische Stimmung (z. B. Gefühl von Hilflosig-
keit, Schuld, Angst, Depression) zu erleichtern.
Kehrt, nachdem er beim Glücksspiel Geld verloren hat, oft am nächsten Tag zurück, um den Verlust
auszugleichen (Chasing – "hinterherjagen”).
Verheimlichung: Belügt Familienmitglieder, den Therapeuten oder andere, um das Ausmaß seiner Ver-
strickung in das Spielen zu vertuschen.
Hat eine wichtige Beziehung, seinen Arbeitsplatz, Ausbildungs- oder Aufstiegschancen wegen des
Spielens gefährdet oder verloren.
Freikaufen – Bail-out: Verlässt sich darauf, dass andere ihm Geld bereitstellen, um die durch das Spie-
len verursachte hoffnungslose finanzielle Situation zu überwinden.
Von pathologischem Glücksspielverhalten wird problematisches bzw. auffälliges Glücksspielverhalten abge-
grenzt, welches durch einen moderateren bzw. geringeren Schweregrad der Symptome gekennzeichnet ist.
Zugrunde gelegt wird, dass sich aus einer zunächst nur leichten Symptomatik bei fortgesetztem bzw. intensi-
viertem Glücksspiel eine schwere Symptomatik entwickeln kann [1].
2.3 Auftreten in der Bevölkerung, Risikofaktoren und Entwicklungstrends
Aktuelle bundesweite Erhebungen zum Glücksspiel geben Auskunft über das Auftreten von Spielsucht, proble-
matisches Glücksspielverhalten, Risikofaktoren, Inanspruchnahme des Hilfesystems sowie die aktuelle Ent-
wicklung des Erkrankungsgeschehens im Vergleich zu den Vorjahren.
Die Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird seit 2007
in zweijährigen Abständen durchgeführt. In der aktuellen Erhebung 2017 [1] wurden etwa 11.500 16- bis
6
70-jährige über telefonische Stichproben zum Glücksspielverhalten sowie zu ihrer glücksspielbezogenen
Einstellungen und Problemen befragt.
Die „PAGE-Studie“ (Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie) der Universitäten Greifswald und
Lübeck von 2011 [2] liefert Auskünfte über das Auftreten und die Behandlung der Glücksspielsucht. Mit
Hilfe von Telefonstichproben wurden 15.023 Personen im Alter von 14 bis 64 Jahren untersucht.
In der Übersichtsarbeit von Erbas et al. 2012 wurden Sekundärdaten der Deutschen Rentenversicherung
und der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes ausgewertet. Ferner wurde eine selektive
Literaturrecherche zu Komorbidität und Hilfsangeboten durchgeführt [3].
Laut Angaben der BZgA-Studie 2017 [1] haben 75,3 % der Befragten bereits einmal in ihrem Leben am Glücks-
spiel teilgenommen, ein Rückgang gegenüber der Befragung im Jahr 2009 um 11,8 %. Gegen den rückläufigen
Trend beim Lottospiel sowie beim Spiel an Geldspielautomaten lässt sich alleine beim Euro-Jackpot ein statis-
tisch signifikanter Anstieg von 6 auf 11,6 % feststellen. Nachdem kontinuierlichen und signifikanten Rückgang
bleibt die Teilnahme an irgendeinem Glücksspiel in den letzten 12 Monaten im Vergleich zu den Vorerhebungen
erstmals stabil. Der Anteil mindestens problematischer Spielender liegt mit 0,87% im mittleren Bereich der bis-
her von der BZgA durchgeführten Repräsentativerhebungen (0,44%-1,5%) [1, 9].
Im Jahr 2017 berichteten 1,8 % der 16 -70-jährigen Befragten, die in den letzten 12 Monaten an i rgendeinem
Glücksspiel teilgenommen hatten, sich schon einmal durch Wetten oder Spielen mit Geldeinsatz belastet ge-
fühlt zu haben; dies traf 2017 auf Männer häufiger als auf Frauen zu (2,5% vs. 0,9%) sowie auch in allen
Erhebungsjahren außer der Ersterhebung 2007 [1].
Weitere Erkenntnisse zur Größenordnung der Problematik liefert die Deutsche Sperrdatenbank, die auf Glück-
spiele in Spielbanken, Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial ausgerichtet ist. Sie
enthielt Ende 2016 insgesamt 33.155 Sperrsätze. Von den 31.255 Spielsperren in Spielbanken beruhen 85, 9
% auf einer Selbstsperre und 14,1 % auf einer Fremdsperre (durch Anbieter oder Angehörige) [9]. Einer aktu-
ellen, in Hessen durchgeführten Studie zufolge wurden Spielersperren nahezu ausschließlich von den Betroffe-
nen selbst initiiert , wobei d er persönliche Nutzen einer Spielersperre von den befragten Spielenden als sehr
hoch und mit positiven Effekten für die psychische Gesundheit eingeschätzt wurde [26].
Problematisches und pathologisches Glücksspielverhalten
Laut der BZgA-Erhebung 2018 liegt im Jahr 2017 bei 0,31 % (180.000 Personen) der Befragten ein pathologi-
sches Glückspielverhalten vor [1, 9].
Von problematischem Glücksspielverhalten sind demnach bundesweit etwa 0,56 % (326.000 der 16-70-Jähri-
gen) [1, 9] im Jahr 2017 betroffen.
Laut der Übersichtsarbeit von Erbas et al. 2012 sind bundesweit 103.000-290.000 Menschen spielsüchtig (Orth
et al. 2010, Bühringer et al. 2007), und weitere 103.000 -350.000 weisen problematisches Verhalten auf (Orth
et al. 2010; Sassen 2011). Dies entspricht jeweils einer 0,2-0,6-prozentigen 12-Monatsprävalenz.
Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der betreuten Spieler/innen in bundesweit 1.440 ambulanten Suchtbe-
ratungsstellen (Stand November 2016) verweist für 2016 auf rund 24.100 Fälle mit der Einzeldiagnose „Patho-
logisches Spielen“ nach 23.600 im Jahr 2015 [9].
In den Beratungsstellen bilden Spieler/innen an Geldspielautomaten weiterhin mit Abstand die größte Gruppe.
Bei 72,3 % der Klienten (inklusive Mehrfachnennungen) wurde ein pathologisches Spielverhalten in Bezug auf
Geldspielautomaten diagnostiziert. Glückspiele in Spielbanken waren in 5,3 % der Fälle problembehaftet, Wet-
ten in 9,1 % und andere Spielform in 13,3 % der Fälle [9].
7
Für Köln gibt es keine gesonderte Erhebung zur Glücksspielsucht. Es ist daher lediglich möglich, die Bundes-
werte unter Vorbehalt entsprechend zu übertragen, um Hinweise auf das mögliche Ausmaß an Betroffenen in
Köln zu erhalten: Von den insgesamt 1.081.701 Einwohnerinnen und Einwohnern am 31.12.2016 gehörten
794.153 Personen zu der Altersgruppe der 16- bis 70-Jährigen, so dass über 6.900 Personen ein problemati-
sches oder pathologisches Glücksspielverhalten (0,87 %) aufweisen würden.
Risikofaktoren
Laut BZgA-Studie stehen problematisches und pathologisches Glücksspielverhalten am häufigsten im Zusam-
menhang mit dem Gebrauch von Geldspielautomaten und Sportwetten. Häufige Nennungen erhalten darüber
hinaus die Glücksspielformen Lotto „6 aus 49“, Eurojackpot, Sofortlotterien.
Online-Casinospiele zeichnen sich durch eine hohe Spielgeschwindigkeit, oftmals höhere Auszahlungsquoten
und eine ständige Verfügbarkeit aus [1]. Wegen schwankender Prävalenzen des mindestens problematischen
Glücksspiels unter Online-Glücksspielern ist das Ausmaß der Online-Sucht derzeit noch unklar. Auch können
noch keine epidemiologischen Aussagen über mögliche Zusammenhänge zwischen Online -Spielen und
Glücksspielproblemen über die BZgA-Verlaufsdaten von 2007 bis 2017getroffen werden, da sich Online-Spiele
erst in jüngerer Zeit verbreitet haben. Weiterhin verbleibt unklar, inwieweit Online -Glücksspiele ein Suchtver-
halten auslösen oder eine leicht verfügbare Option darstellen [1].
Männliche Befragte aller Altersgruppen spielen öfter als weibliche Befragte und weisen auch eine erhöhte Wahr-
scheinlichkeit auf, spielsüchtig zu werden. So zeigte sich laut der BZgA -Studie 2017 [1] eine 12-Monatsprä-
valenz problematischen Glücksspielverhaltens 16-70-Jähriger bei Männern von 0,64% und 0,47% bei Frauen.
Am häufigsten tritt problematisches oder pathologisches Glücksspiel bei
Männern im Alter von 21 bis 25 Jahren (3,84%) und 18-20 Jahren (2,44%) auf. Als glücksspielsüchtig werden
rund 0,55% der Männer sowie 0,06% der Frauen eingeschätzt.
Bei gewerblichen Glücksspielen erweist sich eine Zunahme der 12-Monats-Prävalenz mit dem Alter: 4,9 % (18-
bis 20-Jährige), 11,1 % (21- bis 25-Jährige), 20,8 % (26- bis 35-Jährige), 24,5 % (36- bis 45-Jährige), 23,4 %
(46- bis 55-Jährige) und 30,1 % bei den über 55-Jährigen.
Bei Geldspielautomaten (aber auch Sportwetten und Live-Wetten) können entgegengesetzte Nutzungsmuster
beobachtet werden – 12-Monatsprävalenz: 7,8% (18- bis 20-Jährige), 6,3% (21- bis 25-Jährige), 5,0% (26- bis
35-Jährige), 2,3 % (36- bis 45-Jährige), 0,7% (46- bis 55 Jährige) und 0,6% (56-Jährige und älter): 0,6 %).
In beiden Studien [1, 2] werden übereinstimmend als weitere Risikofaktoren für ein mindestens problematisches
Glücksspielverhalten unter anderem ein niedriger Bildungsabschluss und Migrationshintergrund angegeben.
Laut Erbas et al. [3] sind Männer mit 70-80% deutlich häufiger als Frauen betroffen. Mehr als 90% der Betroffe-
nen weisen weitere Erkrankungen auf, wobei für 40% fünf verschiedenen Diagnosen gestellt wurden.
Die PAGE-Studie [2] bezieht Jugendliche im Alter von 14 Jahren ein – bereits bei 14- bis 17-Jährigen ist prob-
lematisches und pathologisches Glücksspiel zu beobachten.
Darüber hinaus sind pathologische Glücksspielerinnen und Glücksspieler im Vergleich zur Allgemeinbevölke-
rung zudem deutlich häufiger von anderen psychischen Erkrankungen betroffen. Ohne Berücksichtigung von
Suchtstörungen beträgt diese Quote 71 % gegenüber 16 % in der Allgemeinbevölkerung. Werden zudem al-
kohol-, drogen- oder tabakbezogene Störungen einbezogen, haben 95 % der pathologischen Glücksspielerin-
nen und Glücksspieler mindestens eine weitere psychische Störung im Vergleich zu 35 % in der Allgemeinbe-
völkerung [2].
Inanspruchnahme des Hilfesystems und Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung
Laut der PAGE-Studie 2011 [2] hatten knapp 80 % der pathologischen Glücksspielerinnen und Glücksspielern
in ihrem Leben noch nie Kontakt zu irgendeiner Form professioneller Hilfe einschließlich Selbsthilfegruppen.
Das gilt auch für ehemalige Betroffene.
8
Laut der BzGA-Studie 2017 [1] hat der Bekanntheitsgrad von Beratungsangeboten zur Glücksspielsucht bis
2015 stetig zugenommen und sinkt 2017 nur geringfügig. In der Bevölkerung findet eine intensive Auseinan-
dersetzung mit der Thematik statt. Gesetzliche Reglungen sowie die staatliche Kontrolle des Glücksspiels zum
Schutz der Betroffenen, insbesondere der Jugendlichen, stoßen weitgehend auf Akzeptanz.
Erbas et al. zufolge ist die Zahl derjenigen Personen, die aufgrund einer Glücksspielsucht eine ambulante oder
stationäre Behandlung in Anspruch nehmen, in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen. Dennoch befindet
sich, gemessen an der Gesamtzahl pathologischer Spieler, nur ein Bruchteil der Betroffenen in Behandlung .
Sie werden aufgrund ihrer psychischen Begleiterkrankungen medizinisch behandelt, ohne dabei das patholo-
gische Spielen zu thematisieren [3]
2.4. Studienergebnisse zur Einschätzung des Bedarfs von Hilfen
Die Ergebnisse der Studien zur Glücksspielsucht lassen eine weite Verbreitung des Glücksspiels erkennen,
dass bei einem Teil der Spielenden problematisches sowie spielsüchtiges Verhalten auslöst. Bisher werden
spezifische Hilfen bei Glücksspielsucht von einem relativ geringen Anteil der Personen mit Spielsucht aufge-
sucht. Zwar hat sich der Bekanntheitsgrad von Hilfen in den letzten Jahren erhöht, dennoch stellt sich die Frage,
ob das bisherige Angebot ausreichend und niedrigschwellig genug ist, um die Personen mit Spielsucht zu er-
reichen.
Laut BZgA-Umfragen [1] können durch/vom Glücksspiel gefährdete bzw. betroffene Personen durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, um ihnen den Zugang zu Unterstützungsangeboten und Beratungshilfen
zu erleichtern.
Die größte Verbreitung im Jahr 2017 erfahr en Werbespots im Fernsehen oder Radio (34,6 % bzw. 31,7 %),
gefolgt von Anzeigen (22,5 %), Plakatmotiven (20,8 %) und Informationen in Lotto -Annahmestellen (20,5 %).
Broschüren oder Flyern werden am wenigsten verbreitet (8,2 %). Bei den meisten Angeboten zeigt sich zudem
eine Abnahme gegenüber der Erhebung 2015.
Im Folgenden wird die Betreuungs- und Versorgungssituation in Köln untersucht und dargestellt, inwieweit das
bestehende Hilfesystem die Spielsuchtproblematik in Köln bereits aufgreift und welche Bedarfe darüber hinaus
ersichtlich werden.
3. Bestandsaufnahme vorhandener Hilfen – Rückmeldungen auf die Befragung
3.1 Bestandsaufnahme und Nutzung der vorhandenen Hilfen für gefährdete und pathologische
Glücksspielerinnen und Glücksspieler
Aussagen zur Einschätzung von Gefährdungen und Abhängigkeiten in Köln können ausschließlich auf der Ba-
sis von Nutzerzahlen der frequentierten Einrichtungen getroffen werden. Im Zuge der Erstellung des vorliegen-
den Handlungskonzepts wurde eine Befragung verschiedener Einrichtungen der Kölner Suchthilfe durchge-
führt, an der sich auch die Schuldnerberatungsstellen und die Suchtabteilungen der Kölner Fachkliniken betei-
ligt haben. Eigens dazu wurde am Runden Tisch ein Fragebogen abgestimmt (siehe Anhang, Anlage 2), der
den unterschiedlichen Einrichtungen jeweils in den Jahren 2014 und 2016 zugeleitet wurde. Ziel war es, einen
zeitlichen Überblick über die Zahl derer zu erhalten, die wegen einer Glücksspielproblematik oder
-sucht das vorhandene Hilfesystem aufsuchen.
Angesichts des Fragebogenrücklaufs und der noch wenig belastbaren Datenlage aufgrund bisher fehlender
standardisierter und systematischer Dokumentation kann grundsätzlich von einem Beratungsbedarf in der Stadt
Köln ausgegangen werden.
3.1.1 Ergebnisse der Befragungen von Beratungs- und Betreuungsangebotsträgern der Suchthilfe
für Menschen mit einer Glücksspielproblematik und -sucht
An den Befragungen haben unterschiedliche Beratungs- und Betreuungsangebote der Suchthilfe in Köln teil-
genommen, die vorwiegend Menschen mit einer stoffgebundenen Suchtproblematik und -erkrankung beraten
bzw. behandeln:
9
Die AHG Gesundheitsdienste Köln, die Suchtberatung Meschenich der Alexianer Köln GmbH, die Fach-
stelle Sucht des Blauen Kreuzes e. V. und die Suchtberatung der Diakonie unterstützen in erster Lin ie
Menschen mit einer Alkoholproblematik.
Die Drogenberatungsstelle „Vor Ort“ Kalk/Porz und das Wohnprojekt Schmalbeinstraße des Sozialdienstes
Katholischer Männer e. V. Köln (SKM e. V.) sowie der Verein Vision e. V. beraten und begleiten Menschen
mit einer Drogenproblematik.
Die Jugend-Suchtberatung und die Fachambulanz Sucht des SKM e. V. sind Anlaufstellen für Menschen
mit Süchten aus dem legalen und illegalen Bereich.
Bis auf die Suchtberatung Köln-Meschenich der Alexianer Köln GmbH haben alle Befragten Kontakte zu
(pathologischen) Glücksspielern.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der ratsuchenden Personen mit der Hauptdiagnose Glücksspielsucht
und die Anzahl Ratsuchender mit einer anderen Erstdiagnose (beispielsweise Alkohol- oder Drogenabhängig-
keit) und der Nebendiagnose Glücksspielproblematik. Die Diagnosen basieren auf den bei Erstkontakt seitens
der Hilfesuchenden geäußerten und von den Beratungsstellen dokumentierten Problematiken.
Tabelle 1: Anzahl der Ratsuchenden mit einer Glücksspielsucht in Beratungs- und Betreuungsange-
boten der Suchthilfe
Anzahl Ratsuchender
mit Glücksspielsucht 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
- als Hauptdiagnose 6 7 30 39 39 31 33
- als Nebendiagnose 10 13 21 31 30 33 79
Insgesamt 16 20 51 70 69 64 112
Der Anstieg der Ratsuchenden mit einer Glücksspielproblematik von 2014 auf 2015 ist wahrscheinlich darauf
zurückzuführen, dass sich die Anzahl an Personen mit Glücksspielsucht als Nebendiagnose erhöht hat. Dies
lässt unter anderem vermuten, dass Glückspielsucht als Komorbidität neben einer weiteren Suchterkrankung
zunehmend in der Suchthilfe auftritt, als solche wahrgenommen wird und im weiteren Hilfeprozess Berücksich-
tigung findet.
3.1.2 Beispiel für ein bereits bestehendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit pa-
thologischem Glücksspielverhalten
Die Drogenhilfe Köln gGmbH bietet in erster Linie Angebote für Menschen mit einer Drogenproblematik an
unterschiedlichen Standorten in Köln an. Hierzu zählt die Kölner Fachstelle Glücksspielsucht.
Da die Kölner Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH bereits seit 2005 spezifische Bera-
tungs- und Therapieangebote (z. B. medizinische Rehabilitation) für Glücksspielsüchtige, problematische
Glücksspielerinnen und Glücksspieler und deren Angehörige in Köln an bietet, bestand die Möglichkeit einer
gesonderten, exemplarischen Auswertung.
Tabelle 2: Anzahl der Ratsuchenden mit der Hauptdiagnose Glücksspielsucht des speziellen Bera-
tungs- und Betreuungsangebots
Anzahl Ratsuchender mit
Glücksspielsucht als Hauptdiagnose 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
129 130 149 207 226 172 157
Gemäß den Befragungen zeigt sich die Anzahl der Ratsuchenden i n den Jahren 2014 und 2015 gegenüber
dem ansteigenden Trend der vorherigen Jahre etwas rückläufig (Tab. 1).
10
Laut Aussagen der Kölner Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH sind 90% der ratsuchen-
den Spielsüchtigen männlich. Der Anteil derjenigen Menschen mit pathologischem Glücksspielverhalten im Al-
ter von 26 bis 35 bzw. 36 bis 45 Jahre betrage jeweils etwa 40 % (siehe Anhang). In den letzten Jahren hätten
über 50% der Betroffenen komorbide Erkrankungen in Form einer psychiatrischen Erkrankung aufgewiesen.
3.1.3 Fachkliniken
An der Befragung haben folgende Fachkliniken teilgenommen, die Suchtpatientinnen und Suchtpatienten aus
Köln sowohl ambulant als auch stationär versorgen: Alexianer Köln GmbH – Fachkrankenhaus für Psychiatrie,
Psychotherapie und Neurologie, Tagesklinik Alteburger Straße, LVR-Klinik Köln und Psychosomatische Klinik
Bergisch Land gGmbH.
Alle vier Kliniken haben zurückgemeldet, dass sie Kontakt zu (pathologischen) Glücksspielerinnen und Glücks-
spielern haben. Die LVR-Klinik Köln hat im Vergleich zu den anderen Kliniken erwartungsgemäß die bei weitem
höchste Anzahl an Patientinnen und Patienten mit einer Glücksspielsucht als Nebendiagnose.
Tabelle 3: Anzahl Ratsuchender mit einer Glücksspielsucht in den Fachklinken (ambulant und stationär)
Anzahl
Ratsuchender mit Glücksspielsucht 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
- als Hauptdiagnose 6 18 4 27 18 6 5
- als Nebendiagnose 54 77 64 112 131 87 109
Insgesamt 60 95 68 139 149 93 114
In den letzten sieben Jahren ist die Anzahl der Personen, die mit der Hauptdiagnose „pathologisches Glücks-
spiel“ in den Fachklinken behandelt wurden, insgesamt schwankend und liegt 2015 mit fünf Personen auf einem
niedrigen Niveau. Die Anzahl Ratsuchender mit Glücksspielsucht als Nebendiagnose ist zwar insgesamt höher,
zeigt sich jedoch ebenfalls schwankend. Die Fachkliniken berichten für das Jahr 2015, dass 95% der Behan-
delten männlich gewesen seien.
3.1.3 Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung ist ein kostenloses Angebot und richtet sich u. a. an überschuldete Einzelpersonen und
Familien. Zu den Angeboten gehören – über die Maßnahmen zur Schuldenregulierung hinaus – verschiedene
andere Leistungen (z. B. Budgetberatung).
Insgesamt haben an den Befragungen Schuldnerberatungsstellen in folgender Trägerschaft teilgenommen:
Caritasverband für die Stadt Köln
Diakonie Köln und Region
Schuldnerhilfe e. V
Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Sozialdienst Katholischer Männer e. V.
Alle Schuldnerberatungsstellen geben an, Kontakt zu Menschen mit einer Glücksspielsucht zu haben. Das
Vorliegen einer Glücksspielsucht wird von den Schuldnerberatungsstellen jedoch bisher nicht statistisch erho-
ben, so dass kein belastbares Datenmaterial vorliegt. Schätzungen zur Anzahl Ratsuchender bewegen sich
zwischen fünf und 23 mit einem überwiegenden Teil männlicher Personen im Alter von 26 bis 46 Jahren.
3.1.4 Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die Situation in Köln
Der hohe Anteil männlicher Ratsuchender in Köln lässt sich unter Vorbehalt mit den Ergebnissen der BzgA-
und der PAGE-Studie sowie der Übersichtsarbeit von Erbas et al. vergleichen.
11
Auch scheint sich in Köln ebenfalls ein Anstieg an Personen mit der Nebendiagnose Spielsucht in der allgemei-
nen Suchtberatung und in der stationären Suchtbehandlung zu entwickeln. Möglicherweise wird problemati-
sches Glückspiel häufiger im laufenden Suchthilfeprozess erkannt, aufgegriffen und miteinbezogen, auch wenn
eine andere Suchtproblematik zunächst im Vordergrund steht.
Den Befragungen zufolge wurden im Jahre 2015 in Köln etwa 430 Personen mit Spielsuchtproblematik im Rah-
men des Hilfesystems erfasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derzeit noch kein flächendeckendes, standar-
disiertes, für alle Hilfeträger verbindliches Dokumentation ssystem existiert. Daher kann es bei der Befragung
einerseits zu Doppelnennungen und anderseits zur Unterfassung von Hilfeangeboten gekommen sein, so dass
diese Zahl lediglich als eine Schätzgröße gesehen werden sollte. Bei einer geschätzten Anzahl von mehreren
tausend Personen mit Glücksspielsucht in Köln liegt die Vermutung einer hohen Dunkelziffer nahe: neben den
Erkrankten, die ihre Sucht ohne professionelle Hilfe überwinden können, findet möglicherweise ein Großteil der
Hilfebedürftigen keinen Zugang zu entsprechenden Angeboten, oder passende Angebote scheinen nicht ver-
fügbar zu sein.
3.2 Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe in Köln ist ein Fachbereich des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz. Sie umfasst eine
psychosoziale Beratung, die Erarbeitung von Lösungen für die verschiedensten Problemlagen des alltäglichen
Lebens sowie lebenspraktische Hilfen. Die Überwachung der Einhaltung von Bewährungsauflagen gehört
ebenfalls zu den originären Aufgaben der Bewährungshilfe.
Laut Bewährungshilfe werden derzeit etwa 3300 Personen im Amtsgerichtsbezirk Köln betreut. Nur etwa die
Hälfte der Personen habe einen Migrationshintergrund und spreche überwiegend gut bis perfekt Deutsch, für
Menschen aus dem osteuropäischen Raum müssten die Gespräche mit Dolmetschern geführt werden. Der
Altersdurchschnitt der betreuten Personen liege zwischen 20 und 30 Jahren.
Der Anteil der Alkoholabhängigen sei relativ groß, daher arbeite die Bewährungshilfe mit den in Köln ansässigen
Einrichtungen und Diensten der Suchthilfe eng zusammen . Eine genaue Anzahl der betreuten Personen mit
einer Glücksspielsucht bzw. mit einem probl ematischen Glücksspielverhalten werde allerdings nicht erhoben.
Zumeist werde der Weg in die Hilfen über das Gericht im Rahmen der Bewährungsweisungen und nicht freiwillig
gefunden.
3.3 Selbsthilfe
In Köln hat sich die Selbsthilfegruppe der Anonymen Spieler etabliert. Die Gruppe wurde bereits vor einigen
Jahren gegründet und kooperiert mit der Selbsthilfe -Kontaktstelle, die Interessierte berät und die einzelnen
Gruppen begleitend unterstützt. Angaben der Selbsthilfegruppe der Anonymen Spieler zufolge finanziert sie
sich über Spenden und erhält keine weiteren Mittel.
Laut Selbsthilfegruppe der Anonymen Spieler können die regelmäßig einmal pro Woche im Gemeindehaus der
Antoniterkirche stattfindenden Gruppentreffen ohne Voranmeldung besucht werden . An den Treffen nehmen
laut Angaben der Selbsthilfegruppe durchschnittlich 6 Personen von insgesamt 8 bis 20 Mitgliedern teil. 25 %
der Mitglieder s eien Angehörige und 75 % S Betroffen. Es bestehe e ine telefonische Erreichbarkeit, die von
Betroffenen und Angehörigen auch gut in Anspruch genommen werde. Einmal im Monat finde zusätzlich ein
Treffen nur für Angehörige statt.
Inzwischen hat sich eine weitere Selbsthilfegruppe namens AFRL - Away from Real Life etabliert, eine geleitete
SH-Gruppe für "Onlinespielsüchtige", die sich 14-tägig in den Räumen der MEDIAN Gesundheitsdienste Köln
(vormals AHG) in der Floriansgasse 31, 50737 Köln trifft. Der Kontakt kann über ruediger@afrl.de hergestellt
werden.
12
Seit Oktober 2015 arbeitet zudem die Selbsthilfegruppe „Game-Over“, die sich jeden Freitag um 18 Uhr in den
Räumlichkeiten der Fachstelle Glücksspielsucht, Krefelder Straße 3, 50670 Köln trifft.
3.4 Erzieherischer Jugendschutz – Übergreifendes Handlungsfeld nach § 14 SGB VIII
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie – Kinderinteressen und Jugendförderung nimmt als Träger der öffent-
lichen Jugendhilfe die Aufgaben gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII wahr. Hierzu zählt die Entwicklungsförderung
junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie Kinder- und
Jugendschutz vor Gefahren. In Verbindung mit dem § 14 Abs. 2 SGB VIII ist die Jugendhilfe aufgefordert, Maß-
nahmen zu ergreifen, die junge Menschen dazu erziehen, Eigenverantwortung bzw. Verantwortung gegenüber
ihren Mitmenschen zu übernehmen.
Das Themenfeld „Präventionsarbeit bei Glücksspielsucht“, das präventive Information und Aufklärung über die
Gefahren des Glücksspiels umfasst, könne aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nur marginal bear-
beitet werden.
3.5 Verhaltensprävention
3.5.1 Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche
In Maßnahmen der Suchtprävention zur Bekämpfung stoffgebundener Abhängigkeiten sind bereits heute um-
fassende Angebote zur Verhaltensprävention eingebettet. Diese richten sich an die Zielgruppe Kinder, Jugend-
liche und deren Eltern wie auch an Multiplikatoren.
So beinhaltet beispielsweise die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“ mit dem Fokus auf das Thema Alkohol-
missbrauch in sehr konkreter Form auch diesen Präventionsgedanken.
Für Kinder und Jugendliche notwendige Angebote zur gezielten Prävention der Glücksspielsucht sind in Köln
hingegen begrenzt und bedürfen eines flächendeckenden Ausbaus. Eine kommunale Förderung dieses Berei-
ches ist derzeit noch nicht im Haushaltsplan der Stadt Köln vorgesehen , so dass entsprechende Präventions-
angebote durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung
bisher noch nicht umgesetzt werden konnten.
Folgende Angebote haben Maßnahmen zur allgemeinen und gezielten Verhaltensprävention im Fokus:
Die JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN/ Fachstelle für Sucht - und AIDS-Prävention des SKM Köln hält
verhaltenspräventive Angebote vor, die jedoch das Thema Glücksspielsucht nicht gesondert fokussieren .
Allerdings wird im Rahmen von Veranstaltungen für Jugendliche und junge Erwachsene, für Fachkräfte aus
Jugendhilfe und Schule vor Ort („Rauschangriff“) und auf Elternabenden u. a. auch Glücksspielsucht the-
matisiert.
Die Fachstelle Suchtprävention der Drogenhilfe gGmbH hält ebenfalls eine Vielzahl von suchtspezifischen
Präventionsangeboten vor, die sich in erster Linie an Jugendliche und junge Erwachsene richten.
Das Internetportal „kidkit“, das die Drogenhilfe Köln gGmbH mit weiteren Kooperationspartnern betreibt,
bietet seit 2002 über eine kleine Gruppe von ehrenamtlich Tätigen Informationen und eine Onlineberatung
für Kinder aus suchtbelasteten Familien an. Da die betroffenen Kinder ein deutlich erhöhtes Risiko aufwei-
sen, selbst eine Abhängigkeit zu entwickeln, wird mithilfe dieses Angebots eine indizierte Präventionsmaß-
nahme seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt. 2014 nahmen bereits 184 Kinder das Beratungsangebot in
Anspruch.
Das Programm „Lucky“ dient dagegen der Methodenfortbildung und dem Einzelcoaching in der Prävention
von Glücksspielsucht. In diesem Angebot kommt ein Methodenkoffer zum Einsatz, der in der Fachstelle
Suchtprävention ausgeliehen werden kann. Die Nutzung des Koffers wird Multiplikatorinnen und Multiplika-
toren in einer zweistündigen Schulung erläutert.
Im Fall von bereits problematischem Umgang mit Glücksspielen können sich Jugendliche und Eltern auch
direkt in der Kölner Fachstelle für Glücksspielsucht der Drogenhilfe gGmbH Köln beraten lassen.
Bei Bedarf werden an Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 auch Elternabende durch die Fachstelle für Glücks-
spielsucht angeboten; sie informieren rund um das Thema Glücksspiel und sollen Eltern für diese Proble-
matik sensibilisieren.
13
Darüber hinaus führen die Kölner Fachstelle für Glücksspielsucht sowie die Fachstelle für Suchtprävention
praxisnahe Fortbildungen zum Thema Glücksspielsucht durch und vermitteln methodische Ansätze der
Glücksspielprävention an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugend - bzw. Jugendfreizeiteinrichtungen
sowie an Lehrerinnen und Lehrern.
Laut Drogenhilfe können die genannten Beratungsangebote aktuell nur durch den Einsatz von Drittmitteln sei-
tens des Trägers Drogenhilfe gGmbH umgesetzt werden.
3.5.2 Altersunabhängige Verhaltensprävention
Außerhalb der Maßnahmen im Kindes- und Jugendalter stehen bisher in der Stadt Köln keine sonstigen, auch
altersunabhängigen Suchtpräventionsmaßnahmen im Bereich der Glücksspielsucht zur Verfügung. Auch für
besondere Zielgruppen wie beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund werden in Köln (noch) keine
spezifischen Präventionsprogramme durchgeführt.
3.6 Kooperationen und Einschätzungen der Hilfebedarfe von Seiten der Sucht- und Schuldnerhilfen
Die Facheinrichtungen der Suchthilfen und Schuldnerhilfen sind bei Gefährdungen und Abhängigkeiten sowie
bei Schulden für viele Menschen Anlaufstellen, wenn für sie oder für Angehörige Hilfen notwendig geworden
sind. Lücken bei der Betreuung, fehlende Zusammenarbeit verschiedener Hilfeeinrichtungen und nicht vorhan-
dene Hilfen werden daher auch in diesen Facheinrichtungen häufig zuerst wahrgenommen.
Ziel ist es, ein gut erreichbares und differenziertes Angebot für Menschen mit problematischem Glücksspielver-
halten sowie Glücksspielsucht bereitzustellen.
Die Befragungen der Einrichtungen der Sucht- und Schuldnerhilfen umfassten,
inwieweit das Phänomen der Glücksspielsucht dort in Erscheinung tritt
welches Angebot es für die Betroffenen bereits gibt
wie die Zusammenarbeit im Hilfesystem stattfindet und
welche (weiteren) Hilfen für Menschen mit dieser Problematik als notwendig erachtet werden.
Dabei ergab sich folgendes Bild:
Laut Aussage der Kölner Fachstelle suchen die meisten Glücksspielerinnen und Glücksspieler die Fachstelle
eigenverantwortlich aufgrund eines massiven Leidensdrucks auf. Einige würden durch Familienangehörige ge-
drängt, etwas zu unternehmen oder durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte vermittelt , beispielsweise durch
die LVR-Klinik Köln. Nur wenige Personen würden im Zuge einer vorangegangenen Beratung beispielsweise
durch die Schuldnerberatungsstellen oder das Jobcenter a n die Kölner Fachstelle verwiesen. Etwa 63 % der
Betroffenen seien Automatenspielerinnen und Automatenspieler, gefolgt von Personen, die an Sportwetten und
Pokerspielen teilnähmen oder ein Casino aufsuchten. Die Kölner Fachstelle bietet Beratung, sowie die ambu-
lante medizinische Rehabilitation/Therapie und wöchentlich eine Gruppe für Angehörige von Glücksspielsüch-
tigen an. Bei Bedarf vermittelt sie Glücksspielsüchtige zur stationären medizinischen Rehabilitation in diversen
Fachkliniken. Darüber hinaus arbeitet sie mit verschiedenen Schuldnerberatungsstellen eng und vertrauensvoll
zusammen. Vorteilhaft wäre nach Aussage der Therapeuten ein eigenes Schuldnerberatungsangebot als kom-
binierte Betreuung „aus einer Hand“ direkt vor Ort in der Einrichtung.
Des Weiteren werden Schulungen der sozialen Fachkräfte, zum Beispiel im Bereich Jugendhilfe und Jobcenter
zum Thema Glücksspielsucht als notwendig erachtet. Die Vereinbarung zum Clearingangebot für das Jobcenter
Köln sollte für Kundinnen und Kunden mit einer Gl ücksspielsucht gezielt ausgebaut werden. Die Präventions-
angebote zum Thema Glücksspielsucht für Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Behörden und Firmen soll-
ten ebenfalls erweitert und insbesondere der Einsatz der verschiedenen Methodenkoffern in der Jugen dhilfe
forciert werden.
Allgemeine Suchthilfe
Die Betroffenen werden an die befragten Einrichtungen und Dienste der Suchthilfe über Dritte beispielsweise
über Betriebe, Suchtnotruf, Hausärztinnen und Hausärzte, Schuldnerberatung, Krankenhäuser, Jobcenter ver-
14
mittelt. Laut Angaben der befragten Einrichtungen spielen die meisten Betroffenen an Automaten oder beteili-
gen sich an Sportwetten. Die befragten Einrichtungen und Dienste bieten selbst meist eine ambulante Beratung
an und vermitteln bei Bedarf an das Betreute Wohnen oder an die Selbsthilfegruppe der Anonymen Glücks-
spielerinnen und Glücksspieler. Eine Zusammenarbeit mit den Schuldnerberatungsstellen finde in Form einer
Vermittlung im Einzelfall statt. Stehe eine Glücksspielsucht im Vordergrund, werde in der Regel auf die Kölner
Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH verwiesen, da es diese Einrichtung in Köln am längs-
ten gebe.
Aus Sicht der Suchthilfe sollte es mehr Ansprechpartner und Anlaufstellen geben, die Beratung für Gefährdete
bzw. Abhänge anbieten und bei Bedarf in weiterführende Hilfen wie z. B. Therapien vermitteln. Ebenso werden
zusätzliche Angebote der Beratung und Unterstützung für Angehörige gewünscht. Darüber hinaus bestehe zu-
nehmender Bedarf an Beratung und vor allem ambulanter Therapie. Es würden niederschwellige und aufsu-
chende Angebote benötigt. Für Menschen mit Migrationshintergrund sollte es im Hilfesystem sowohl bei der
Beratung als auch bei der Behandlung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Sprachkenntnissen geben . Des
Weiteren wird Bedarf an Prävention gesehen.
Fachkliniken
Laut Angaben der befragten Fachkliniken werden die Patientinnen und Patienten meist über das Hilfesystem,
insbesondere Suchtberatungsstellen vermittelt oder melden sich selbst. Drei von vier Kliniken geben an, dass
die Patientinnen und Patienten meist Glücksspiel an Automaten betreiben. Die LVR -Klinik Köln differenziert
zwischen Automaten, Kartenspiel, Sportwetten und Medi ensucht. Die Kliniken beraten sowohl ambulant als
auch stationär und vermitteln in das Hilfesystem.
Alle Kliniken arbeiten mit den Fachberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege bzw. mit den klinikeigenen Be-
ratungsstellen zusammen. Zwei Kliniken vermitteln an die Kölner Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe
Köln gGmbH. Die anderen beiden Kliniken vermitteln je nach Einzelfall an spezielle Fachkliniken oder an andere
Beratungsstellen.
Von Seiten der Kliniken werden mehr offene Anlaufstellen und ambulante Beratung, eine spezifische Behand-
lung für Menschen mit Glücksspielsucht sowie Transparenz im Hilfesystem gewünscht.
Schuldnerberatungsstellen
Wenn die Ratsuchenden über eine mögliche Glücksspielsucht berichten, verweisen die Schuldnerberatungs-
stellen in erster Linie auf die Kölner Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe gGmbH, damit vorrangig an
der Suchtproblematik gearbeitet werden kann. Im Zusammenhang mit stoffgebundenen Süchten arbeiten die
Schuldnerberatungsstellen mit den trägereigenen Suchtberatungsstellen zusammen. Die Schuldnerberatungs-
stellen erachten eine enge Zusammenarbeit zwischen Suchthilfeeinrichtungen und Schuldnerberatung als drin-
gend erforderlich, andernfalls sei eine Schuldenregulierung eines „aktiven Spielers“ oder einer „aktiven Spiele-
rin“ nicht möglich. Bislang hätten jedoch erst wenige Menschen mit einer Glücksspielsucht und Schulden in
einer allgemeinen Schuldnerberatungsstelle vorgesprochen.
Weitergehenden Bedarf sehen die Schuldnerberatungsstellen in Bezug auf frühzeitige Intervention bei Kindern
und Jugendlichen, Schaffung von Präventionsangeboten und Gruppen für Angehörige sowie Er weiterung der
ambulanten Angebote. Es sollte eine Checkliste für Frühwarnsysteme zur Erkennung der Spielsucht erarbeitet
werden und eine Intensivierung der Netzwerkarbeit erfolgen.
Zusammenfassung der Bedarfe in Köln aus Sicht des Hilfesystems
Das Hilfesystem sollte nach Aussagen der Suchtfachkräfte insgesamt transparenter und das ambulante Hilfs-
angebot für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte weiter ausgebaut werden, wobei genderbezogene Ange-
bote sowie Maßnahmen von Prävention und frühzeitiger Intervention bei Kindern und Jugendlichen vorgehalten
werden sollten.
Darüber hinaus zeichnet sich jetzt schon ein weiterer Bedarf an kultursensiblen Angeboten für Menschen mit
Migrationshintergrund sowie an Fachkräften mit entsprechenden Sprachkenntnissen ab, da häufig Betroffene
mit Migrationshintergrund eine Beratung und Behandlung in ihrer Erstsprache benötigen. Mit dem Aufbau der
15
interkulturellen Suchtberatung wird deutlich, dass die Akzeptanz der Beratungsarbeit gefördert und die Inan-
spruchnahme der Beratungsleistung erhöht wird, wenn fremdsprachliches Personal in der Suchtberatung tätig
ist. Häufig gilt die Fremdsprache dann als „Eintrittstor“ für die Wahrnehmung einer Beratungsleistung.
Ebenso sollten individuelle Hilfen für Angehörige und Beratungsangebote für Gefährdete erweitert werden.
Netzwerkarbeit innerhalb des Hilfesystems wird als dringend erforderlich erachtet und sollte – soweit noch nicht
ausreichend vorhanden – intensiviert werden.
4. Gewerbliches Glücksspiel/Verhältnispräventive Maßnahmen
Neben verhaltensbezogener Maßnahmen kommt auch der verhältnisbezogenen Prävention eine wichtige Rolle
zu. Hier steht die Gestaltung und Veränderung von Strukturen im Vordergrund, um gesunde Lebensbedingun-
gen auszubauen sowie gesundheitsgefährdende Lebensbe dingungen zu reduzieren. Dazu gehören unmittel-
bare materielle oder soziale Strukturen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen. Verhaltensbezogene Maßnah-
men stehen in engem Wechselbezug mit der Verhältnisprävention, da diese den Rahmen vorgibt. Bezogen auf
die Glücksspielsucht wurden daher die verhältnispräventiven Maßnahmen seitens des Runden Tisches prob-
lematisiert und überprüft. Es wurden kommunale oder auch landesweite Handlungsspielräume hinterfragt, die
Gefährdungen reduzieren bzw. die Glücksspielsucht ver hindern helfen können. Hierzu gehören zum Beispiel
Kontrollmöglichkeiten des Jugend- und Spielerschutzes sowie die Prüfung, ob kommunale Eingriffsspielräume
zur Reduktion von Glücksspielmöglichkeiten bestehen.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei den recht lichen Rahmenbedingungen bezüglich der Geldspielauto-
maten zu, die mit dem höchsten Risiko behaftet sind, eine Glücksspielsucht zu entwickeln (siehe Punkt 1). Wie
bereits oben erwähnt, gelten Geldspielautomaten, die in gastronomischen Betrieben und Spielhallen aufgestellt
sind, laut rechtlicher Definition jedoch nicht als „Glücksspiele“. Sie werden als „Unterhaltungsautomaten mit
Gewinnmöglichkeit“ beschrieben, fallen unter das Gewerberecht und werden daher als „ Gewerbliche Glücks-
spiele“ bezeichnet.
Gewerbliches Glücksspiel findet u. a. in Spielhallen und in Gaststätten statt, die hierzu eine entsprechende
Konzession benötigen bzw. die die einschränkenden Regelungen der Gewerbeordnung und der Spielverord-
nung zu beachten haben. Die Gewerbe- und Spielverordnung regelt das Spiel für die Spielgeräte und andere
Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Laut Spielverordnung (SpielV)1 darf in Spielhallen z. B. pro 12 m² ein Geldspiel-
gerät aufgestellt werden. Die maximale Anzahl der Geldspielgeräte pro Spielhallenkonzession ist auf 12 Geräte
beschränkt. In gastronomischen Betrieben dürfen drei Geldspielgeräte 2 aufgestellt werden. Die Mindestspiel-
dauer bei Geldspielgeräten wurde bereits in 2006 von 12 Sekunden auf fünf Sekunden reduziert, so dass statt
300 Spiele pro Stunde seitdem 720 Spiele möglich sind. Die Summe der Verluste im Verlauf einer Stunde darf
nicht mehr als 60,00 € betragen. Geldspielautomaten weisen anerkanntermaßen ein sehr hohes Suchtpotenzial
auf.
Zuständig für die Erteilung der Konzession/Erlaubnis ist die ört liche Ordnungsbehörde, die gleichzeitig für die
Überwachung des gewerblichen Spiels zuständig ist. Die Kontrolle und Durchsetzung des Spieler- und Jugend-
schutzes wird zudem über das Ordnungsamt geregelt. Die Kommunen sind als örtliche Ordnungsbehörden für
die Überwachung und Untersagung von unerlaubten Glücksspielen und der Werbung (bis auf die Veranstaltung
von Glücksspielen in Rundfunk, Fernsehen und Internet) zuständig. Darüber hinaus sind die Ordnungsbehör-
den bei der Bekämpfung illegaler Sportwetten und Überwachung von Pokerturnieren zuständig. Ob möglicher-
weise der Straftatbestand des § 284 Strafgesetzbuches (unerlaubte Veranstaltungen eines Glücksspiels) erfüllt
ist, haben die Strafverfolgungsbehörden dabei zu überprüfen.
1 Zuletzt geändert am 18.7. 2016 (persönliche Kommunikation mit Frau Füchtenschnieder, Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW, am
24.10.2018)
2 Ab November 2019 wird die Anzahl auf 2 reduziert (persönliche Kommunikation mit Frau Füchtenschnieder, Landeskoordinierungsstelle Glücksspiel-
sucht NRW, am 24.10.2018)
16
Für das sogenannte gewerbliche Spiel, also insbesondere den Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von
Geldspielgeräten zum Beispiel in der Gastronomie greifen die Vorschriften der Gewerbeordnung und der Spiel-
verordnung.
Im Sinne der Aufgabenerfüllung ist allerdings zu berücksichti gen, dass die personelle Ausstattung städtischer
Ordnungsbehörden nicht unabhängig von kommunalen Einnahmen zu betrachten und daher vor dem Hinter-
grund der schwierigen Finanzausstattung der Gebietskörperschaften zu bewerten ist. Um Verstöße zu ahnden
(u. a. Einhalten des Jugendschutzes, Spielerschutz) bzw. unerlaubtes Glücksspiel durch Ordnungsbehörden
zu untersagen, bedarf es daher hinreichend personeller Ressourcen. Nur so können nötige und regelmäßige
Kontrollen stattfinden. Bezüglich einer Einschätzung des Bestandes von Spielgeräten in Köln, werden nachfol-
gend die Konzessionen und Anzahl der Spielhallen dargestellt.
4.1 Bestandsanalyse der Konzessionen für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Wie bei der Verfügbarkeit von Alkohol und den damit verbundenen Suchtproblemen wurde auch bei der Glücks-
spielsucht nachgewiesen, dass bei einer besonders hohen Spielautomatendichte, die Zahl der Menschen eben-
falls groß ist, die Probleme mit dem Glücksspiel hatten oder sogar abhängig waren [10]. Vor diesem Hintergrund
wird nachfolgend dargestellt, wie sich die Zahl der Spielhallen und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (GSG)
in Köln entwickelt hat. In Konsens mit dem Runden Tisch wird hierzu ein Vergleich mit den vier größten Städten
in NRW durchgeführt.
Die Zahlen zu den Spielhallen und Spielgeräten veröffentlicht die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht
NRW auf ihren Internetseiten. Diese Angaben wurden im Bereich „Spielgeräte in Gaststätten“ durch das Amt
für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ergänzt.
Laut Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht wurden in Köln im Jahr 2013 insgesamt 159 Spielhallen ge-
zählt. 2010 befanden sich in Kölner Gaststätten 1.851 Geldspielgeräte und im Jahr 2013 waren es bereits 2.152.
Tabelle 4: Anzahl der Spielhallen und Spielgeräte der fünf größten Städte Nordrhein-Westfalens 2017
Stadt Bevölkerung
gesamt
Anzahl Stand-
orte Spielhallen
Anzahl der Ge-
räte in Spielhal-
len
Anzahl der Geräte
in Gaststätten
Anzahl Kon-
zessionen
Spielbank an-
sässig
Duisburg 499.845 89 1.321 817 122
Essen 583.084 82 1.261 533 127
Dortmund 585.813 104 1.783 700 167
Düsseldorf 613.230 65 979 1.137 94
Köln 1.075.935 155 2.582 1.861 239
Quelle: Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW, Stichtag 1.1. 2018
In Köln kommt demnach eine Spielhalle auf 6942 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Vergleich mit Düsseldorf
(9.434 Einwohner pro Spielhalle) und Essen (7 .111 Einwohner pro Spielhalle) liegt Köln auf dem dritten und
somit mittleren Platz.
Tabelle 5: Einwohnerinnen und Einwohner (EW) pro Spielgerät in Spielhallen und Gasstätten 2017
Duisburg auf 234 EW kommt ein Spielgerät in Spielhallen und Gaststätten
Essen auf 325 EW kommt ein Spielgerät in Spielhallen und Gaststätten
Dortmund auf 236 EW kommt ein Spielgerät in Spielhallen und Gaststätten
Düsseldorf auf 290 EW kommt ein Spielgerät in Spielhallen und Gaststätten
Köln auf 242 EW kommt ein Spielgerät in Spielhallen und Gaststätten
Quelle: Berechnungen basierend auf Angaben der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW, Stichtag 1.1. 2018
17
In Köln kommt ein Spielgerät auf 242 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Vergleich zu den anderen Städten
befindet sich Köln hinter Düsseldorf erneut auf dem dritten, also mittleren Platz.
4.2 Überwachung des Gewerbes und Untersagung bei Werbung und illegalem Glücksspiel durch
die Ordnungsbehörde
Das Glücksspiel ist mittlerweile ein Milliardengeschäft: die Bruttospielerträge (eingesetzte Summe abzüglich
Gewinnausschüttung) betrugen im Jahr 2016 in Deutschland3 14,6 Milliarden Euro4, an denen auch der Staat
mitverdient. Derzeit versuchen die Bundesländer, sich auf einen neuen Staatsvertrag über die Regulierung des
Glücksspiels zu einigen, der die Legalisierung und Liberalisierung vor allem der bisher in Deutschland verbote-
nen Online-Casinos und Sportwetten im Internet anstrebt . Für Glücksspielunternehmen würde dies eine her-
ausragende Zukunftssicherung bedeuten [11].
Der ursprüngliche Glücksspielstaatsvertrag (GüStV) [5] gab dem Gesundheitsschutz den Vorrang vor der Libe-
ralisierung von Glücksspielangeboten:
Seine Ziele umfassten die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht, die Begrenzung des Glücksspielan-
gebotes zur Vermeidung nicht erlaubter Glücksspiele, die Gewähr leistung des Jugend - und Spielerschutzes
sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen und Abwehr von Folge- und
Begleitkriminalität. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und um die Einnahmen aus Glücksspielen in
die Staatskassen zu lenken, wurde in § 10 Abs. 2 GlüStV a.F. das staatliche Glücksspielmonopol festgeschrie-
ben.
Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 8. September 2010, dass das staatliche Sportwet-
tenmonopol gegen europarechtliche Vorgaben verstoße [12].
Im Jahr 2012 trat der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) [6] in Kraft. Durch ihn wurde u.
a. das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet aufgehoben und ein grenzüberschreitender Lotto -Jackpot
sowie Spielbankwerbung ermöglicht. Zudem wird für Anbieter von Sportwetten in einer siebenjährigen Experi-
mentierphase eine Ausnahme vom staatlichen Monopol vorgesehen, in dem maximal 20 Konzessionen für
staatliche und private Anbieter vergeben werden.
Allerdings befassen sich die sechsten und siebten Verordnungen zur Änderung der Spielverordnung mit Vor-
gaben für Geldspielgeräte im Sinne des Spielerschutzes [ 13, 14]. Inwieweit diese umgesetzt werden, bleibt
abzuwarten. Verfassungsbeschwerden von vier Spielhallenbetreiberinnen aus Berlin, Bayern und dem Saar-
land gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen sind gescheitert [15].
Der Erste sollte 2018 durch den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV) abgelöst werden,
trat jedoch nicht in Kraft, da ihn nicht alle Bundesländer ratifiziert hatten.
Im Rahmen des gewerblichen Glücksspiels finden die Überwachung des Gewerbes und die Einhaltung des
Jugend- und Spielerschutzes durch die Ordnungsbehörde der Stadt Köln statt. Der eigens für den Bereich des
Glücksspiels eingerichtete Ermittlungsdienst (Dienstgruppe 7) wurde aufgelöst und in die neuen bezirklichen
Zuständigkeiten integriert. Die Bediensteten kontrollieren weiterhin die Betriebe im gesamten Kölner Stadtbe-
zirk, in Einzelfällen und in Sonderaktionen auch gemeinsam mit der Polizei, dem Zoll oder der Steuerfahndung.
Insgesamt sind im Jahr 2014 518 Wettvermittlungsstellen bekannt geworden. Aktuell gibt es 305 Wett-
annahmestellen (Stand 25.09.2018).
In 152 Fällen wurden wegen fehlender Erlaubnisfähigkeit Untersagungsverfahren eingeleitet.
2014 wurde in 46 Fällen die Wettvermittlung untersagt.
3 Regulierter und unregulierter Markt (persönliche Kommunikation mit Frau Füchtenschnieder, Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW, am
24.10.2018)
4 Vgl. DHS (Hrsg.) Jahrbuch Sucht 2018, S. 119
18
Im Jahr 2014 wurden196 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, für den aktuellen Zeitraum sind es
110.
In 66 Fällen wurde wegen unzulässiger Werbung ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet.
Im Zeitraum von Januar 2017 bis Juni 2018 wurden 753 Ermittlungsaufträge an 324/3 erstellt und 16
Stellungnahmen zu Bauanfragen gefertigt.
Aktuell wurde in 178 Fällen ein Verfahren wegen gleichzeitigen Betreibens von Geldspielautomaten und
der Vermittlung von Sportwetten eingeleitet
In 57 Fällen wurde eine Ordnungsverfügung erlassen
In Verlauf der Kontrollen des Ermittlungsdienstes zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes wurde 2015
kein Jugendlicher in einer Spielstätte angetroffen. Dies sei möglicherweise darauf zurückzuführen, dass die
einzelnen Spielhallen und Spielstätten für junge Leute nur wenig attraktiv sind, evtl. aber auch durch mangelnde
Personalkapazitäten zu erklären, die Kontrollen lediglich zu eingeschränkten Uhrzeiten zuließen.
Die Veranstaltung und die Vermittlung von Glücksspielen – hierzu gehören auch Sportwetten – bedürfen gemäß
des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2012) in Ve rbindung mit § 3 Abs. 4 bzw. § 13 Abs. des Ausführungs-
gesetzes NRW GlüStV 2012 (AG GlüStV 2012 NRW) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Konzessi-
onsverfahren wurde bundesweit bis Oktober 2016 vom Land Hessen durchgeführt. Zukünftig soll die Konzes-
sionsvergabe durch Nordrhein-Westfalen verantwortet werden. Die Entwicklungen hierzu bleiben abzuwarten.
Auch die Vermittlung der Sportwetten an diese Konzessionäre wird danach mit einer entsprechenden Erlaubnis
möglich sein. In NRW ist die Anzahl der Wettvermittlungsstellen auf 920 begrenzt. Wann dieses Erlaubnisver-
fahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht abzusehen.
Aufgrund des laufenden Konzessionsverfahrens ist nach einschlägiger Rechtsprechung die Untersagung der
nicht erlaubten Wettvermittlungen wegen des Fehlens einer Erlaubnis derzeit nicht möglich. Wenn allerdings
festgestellt wird, dass der Wettvermittlungsbetrieb nach den glücksspielrechtlichen Vorschriften nicht erlaub-
nisfähig ist (etwa wegen nicht eingehaltener Abstandsregelung), wird ein Untersagungsverfahren eingeleitet.
Nach Abschluss des derzeit ausges etzten Konzessionsverfahrens können die Wettvermittlungsstellen erheb-
lich reduziert werden. Voraussichtlich wird sich die Anzahl auf ca. 40 Vermittlungsstellen in Köln verringern.
Auch die neuen glücksspielrechtlichen Regelungen zum Betreiben von Spielhallen (Verbot der Mehrfachkon-
zession, Mindestabstände zu anderen Spielhallen und zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder -
und Jugendhilfe) werden zu einer Reduktion dieser Sp ielstätten führen. Sofern Anträge auf Erteilung einer
glücksspielrechtlichen Erlaubnis abgelehnt werden, folgen mit hoher Wahrscheinlichkeit Klagen der jeweiligen
Betreiber/innen. Die Klagewelle wird zu zeitlichen Verzögerungen in der Reduzierung aktueller Bestandsspiel-
hallen führen.
Die Verträge des Ermittlungsdienstes der ehemaligen Dienstgruppe 7 des Amtes für öffentliche Ordnung sind
inzwischen unbefristet, so dass eine fortlaufende Aufgabenerfüllung sichergestellt ist.
4.3 Überprüfung bzw. Reduzierung der Anzahl der Spielstätten über die Bauaufsichtsbehörde oder
das Stadtplanungsamt
4.3.1 Zulassung von Spielstätten
Die Zulassung von Spielstätten unterliegt u. a. einem Genehmigungsverfahren nach der BauO NRW (Bauord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen) [16]. Hinterfragt wurde durch den Runden Tisch, ob über dieses Ver-
fahren eine Einflussmöglichkeit zur Reduktion von Spielstätten besteht. Die Möglichkeiten der Einflussnahme
auf die Zahl der Spielstätten werden aus Sicht der Baugenehmi gungsbehörde als sehr begrenzt angesehen.
Demnach sind Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen, wenn keine Gründe zur Versagung vorliegen. Gegen
19
illegale Nutzungen wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten bauordnungsbehördlich vorgegangen. Als
Mittel zur grundsätzlichen Reduzierung von Spielstätten ist das Baurecht jedoch nicht geeignet.
4.3.2 Bebauungsplanung
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren können Vergnügungsstätten nur dann ausgeschlossen bzw. verhin-
dert werden, wenn ausschließlich städtebauliche Gründe vorliegen [16]. Vorzugsweise siedeln sich Spielhallen
in Gewerbegebieten an, da die Zugangsvoraussetzungen einfacher sind (z. B. wegen der notwendigen Bereit-
stellung von Parkplätzen, geringere Mietkosten). Um gegenzusteuern, wurde eine Vielzahl von Bebauungsplä-
nen entsprechend geändert bzw. ergänzt.
Seit der Baunutzungsverordnungen 1990 [17] sind Vergnügungsstätten als eine eigenständige Nutzungsform
nur noch in den Baugebieten zulässig oder ausnahmsweise zulässig, in denen sie ausdrücklich erwähnt sind.
Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind grundsätzlich nur im Kerngebiet allgemein und im Gewerbege-
biet ausnahmsweise zulässig. Dabei hat die Rechtsprechung für Spielhallen einen Schwellenwert von 100 qm
Nutzfläche entwickelt für die Annahme der Kerngebietstypik. Mischgebietsverträgliche Vergnügungsstätten
(WB-Vergnügungsstätten) im Sinne von § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke) [18] sind in solchen Teilen des Mischgebietes allgemein zulässig, die überwiegend durch gewerb-
liche Nutzungen geprägt sind, im Übrigen sind sie ausnahmsweise zulässig in besonderen Wohngebieten, im
Dorfgebiet und in den übrigen Teilen des Mischgebietes mit nicht überwiegend gewerblicher Struktur.
In der Vergangenheit haben Spielhallenbetreiber versucht, den Schwellenwert zur kerngebietstypischen Spiel-
halle durch die Beantragung von sogenannten Mehrfachspielhallen, d. h. mehrere unabhängige Spielhallen
knapp unterhalb der Größenordnung von 100 qm nebeneinander, zu unterlaufen. Da der Sicherung der Zweck-
bestimmung von Gewerbegebieten für Dienstleistungs - und produzierende Gewerbebetriebe Priorität einge-
räumt wird, sind in der Regel entsprechende planungsrechtliche Schritte erfolgt, durch die weitere Ansiedlungen
von Vergnügungsstätten verhindert wurden.
Als Problem der letzten Zeit werden die Wettbüros genannt, die allesamt formell und materiell illegal entstanden
sind. Sobald diese Wettbüros ordnungsbehördlich geschlossen werden, eröffnen die Betreiber sie unter neuem
Namen an anderen Standorten. Ein wei teres Problem sind Wettautomaten, die in Kiosken aufgestellt werden
und ohne Aufenthaltsqualität einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen und somit nicht als Ver-
gnügungsstätte eingestuft werden können. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber diese Gesetzeslücke
schließen wird.
Im Internet treten vermehrt ausländische Anbieter für Glücksspiele aller Art auf, die nicht kontrollierbar bzw.
einschränkbar sind. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aus Sicht des Stadtplanungsamtes keine über die bereits
genannten Möglichkeiten hinausgehende Handhabe, eine Reduzierung der Anzahl von legal entstandenen
Glücksspielstätten zu betreiben. Dies wäre auch durch ein sogenanntes Vergnügungsstättenkonzept, was
strukturierte Rahmenbedingungen und Vorgaben für oder gegen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten für
die Gesamtstadt enthalten würde, für vorhandene Bestände nicht mehr möglich. Der geplante Bau eines Casi-
nos, das wahrscheinlich zu 60 % der Fläche mit Spielautomaten bestückt sein wird, steht im Widerspruch zum
verfolgten Ziel der Einschränkung von Glücksspiel-Vergnügungsstätten.
5. Steuereinnahmen, Abgaben und Verwendungen
In Gebietskörperschaften wird seit Jahren darüber diskutiert, ob die Höhe der Steuereinnahmen dazu beitragen
kann, die Glücksspielsucht zu verhindern bzw. ob Einnahmen aus Steuern eingesetzt werden können. Nach
Auskunft des Steueramtes der Stadt Köln kann eine Gewerbe- bzw. Vergnügungssteuer nicht zweckgebunden
erhoben werden. D as heißt, es ist nicht möglich, die Steuereinnahmen von vornherein zur Bekämpfung der
Glücksspielsucht in Köln zu erheben.
20
Wie jedoch die Mittel aus Steuereinnahmen verwendet werden, wird im Haushalt der Stadt Köln im Rahmen
der politischen Willensbildung (z. B. wie bei der Kulturförderabgabe) festgelegt. In der Diskussion sind vorrangig
die Gewerbesteuer und die Vergnügungssteuer als Einnahmen der Stadt zu unterscheiden.
5.1 Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland [19]. Sie unter-
liegt einem festen Hebesatz, den die Gemeinde festlegt und besteht unabhängig davon, welche Art der Tätigkeit
der Steuerpflichtige ausübt. Eine Steuerung bzw. Reduzierung der Glücksspielsucht durch die Höhe der Ge-
werbesteuer wäre daher nicht möglich.
5.2 Vergnügungssteuer
Der Runde Tisch hat sich nach eingehender Diskussion dafür ausgesprochen, Mittel aus der Vergnügungs-
steuer zur Realisierung des Handlungskonzeptes Glücksspielsucht einzusetzen.
Die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Stadt Köln in
ihrer Höhe festgesetzt [20]. Derzeit wird ein Steuersatz von 13,08 % auf die Kasse (also die Einnahmen des
Betreibers) erhoben. Dies ist nach Aussage des zuständigen Amtes ein allseits akzeptierter Steuersatz, was im
Hinblick auf die derzeit laufende Nachveranlagung der Steuer für zurückliegende Jahre wichtig ist. Die Höhe
der Einnahmen beläuft sich derzeit im Durchschnitt auf 10 Millionen € je Kalenderjahr.
Ob eine Erhöhung des Steuersatzes zu einer Reduzierung der Geldspielgeräte führt, kann nicht generell, son-
dern nur unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten in der betroffenen Gemeinde beantwortet wer-
den. Aus Sicht des Kassen- und Steueramtes wäre derzeit in Köln eine Erhöhung des Steuersatzes kontrapro-
duktiv, allerdings wird diese Frage in etwa 2 Jahren erneut geprüft.
Eine andere Frage ist die Verwendung der kommunalen Vergnügungssteuer zur Verhinderung bzw. Beseiti-
gung der Glücksspielsucht. Vor dem Hintergrund der Gefährdungen und Abhängigkeiten diskutierte der Runde
Tisch, ob Mittel aus der kommunalen Vergnügungssteuer für Hilfen für Gefährdete, Angehörige und Abhängige
eingesetzt werden sollten. Es könnte mit der Vergnügungssteuer nicht nur eine Haushaltskonsolidierung unter-
stützt, sondern auch Mittel aus der Vergnügungssteuer zur Verhinderung und Reduktion der Glücksspielsucht
bereit gestellt werden, wie andere Kommunen dies bereits schon umsetzen (z. B. die Stadt Bielefeld).
5.3 Spielbankabgabe (Glücksspielstaatsvertrag Artikel 3 Spielbankgesetz – § 12 )
Laut dem Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz
NRW – SpielbG NRW, [21]) vom 13. November 2012 , Artikel 3 Spielbankgesetz NRW – SpielbG NRW, § 12
[21] sind die Spielbankunternehmer verpflichtet, an das Land e ine Spielbankabgabe zu entrichten. Die Spiel-
bankabgabe ist nach Maßgabe des Haushaltsplans für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Die Höhe der Abgaben regelt eine Rechtsverordnung. Die Kommunen erhalten einen prozentualen Anteil, der
täglich durch den Spielbankunternehmer festzustellen und wöchentlich den Kommunen mitgeteilt wird (§ 14
GlücksspielVO NRW – GlüSpVO NRW [22]). Die Höhe des Anteils für die Kommunen ist jedoch verhältnismä-
ßig gering (Beispiel Dortmund: Die Stadt erhielt im Jahr 2017 2,7 Millionen an Spielbankabgaben [27]).
Der Runde Tisch spricht sich dafür aus zu prüfen, ob bei Inbetriebnahme der Spielbank in Köln (voraussichtlich
nach 2021) Mittel aus den kommunalen Einnahmen für Maßnahmen zur Verhinderung und Reduzie rung der
Glücksspielsucht verwendet werden können.
21
6. Geplante Spielbank in Köln
6.1 Aktueller Planungsstand
Schon im Jahr 2005 hatte sich der Rat der Stadt Köln mit deutlicher und breiter Mehrheit dafür ausgesprochen,
sich bei der Landesregierung für die bereits damals diskutierte fünfte Spielbank als Standort zu bewerben.
Damals hatte sich das Land aber letztlich nicht für eine fünfte Lizenz ausgesprochen. Nachdem sich der Land-
tag erneut mit der Thematik befasst und den rechtlichen Rahmen für eine weitere Spielbank geschaffen hat,
bemühte sich die Stadt Köln unverzüglich bei den beteiligten Stellen wie dem Innenministerium, der NRW.BANK
und der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG (Westspiel GmbH) um eine Ansiedlung.
Im November 2012 hat die Landesregierung schließlich beschlossen, dass Köln nach Aachen, Duisburg, Dort-
mund und Bad Oeynhausen die fünfte Spielbank des Landes erhalten soll. Die Westdeutsche Spielbanken
GmbH möchte auf dem Grundstück in Köln-Deutz Ottoplatz/Opladener Straße eine Spielbank in Köln errichten.
Der Rat der Stadt Köln hat diesem Vorhaben zugestimmt. Die Bebauungsplanung befinde sich noch in der
Abstimmung. 2021 solle die Fertigstellung der Spielbank erfolgen, was derzeit jedoch wieder fraglich sei. Durch
den geplanten Verkauf könne sich einiges ändern.
6.2 Sozialkonzepte nach § 6 Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV
Gemäß des ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – GlüÄndStV, [5]) vom 13.11.2012 und dem Ausführungsgesetz
NRW (AG GlüStV NRW, [6]) sind die Betreiber von Glücksspielen (Spielbanken, Spielhallen etc.) verpflichtet,
zur Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von Glücksspielen Konzepte, Darstellungen und Bescheini-
gungen vorzulegen, die z. B. Anforderungen an die Aufklärung von Suchtrisiken beinhalten.
Zur Umsetzung sogenannter Sozialkonzepte zum Spielerschutz sind z. B. neben der Beratung entsprechende
Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spielbanken notwendig. Derzeit wird in der bundesdeut-
schen Wohlfahrtspflege kontrovers darüber diskutiert, ob Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe Personal der
Spielbanken und Spielhallen schulen bzw. beraten sollten. Der Runde Tisch spricht sich dafür aus, dass sich
die örtliche Suchthilfe nicht an der Erstellung von Schulungskonzepten für die geplante Spielbank in Köln be-
teiligt.
Ein heterogenes Bild zeichnet sich allerdings im Dialog mit den Trägern der Kölner Suchtberatungsstellen ab,
die sich zum Teil für die Übernahme bzw. Durchführung von Beratungsangeboten in der geplanten Spielbank
in Köln ausgesprochen haben.
Während sich eine Suchtberatungsstelle in Köln vordringlich und parteiisch den Betroffenen, deren Gefährdung
und Abhängigkeit widmen möchte und nicht ihre Dienste den Institutionen zur Verfügung stellen würde, die als
Verursacher der Gefährdung und Abhängigkeit von Glücksspielsucht gelten, sehen andere Beratungsstellen
vor dem Hintergrund ihrer Fachlichkeit die Notwendigkeit ihres Einsatzes gerade auch dort gegeben, wo sich
Gefährdungen und Abhängigkeiten entwickeln. Sie würden ihre Dienste dem Betreiber der Spielbank zur Schu-
lung seines Personals sowie zum Schutz von Spielerinnen und Spielern im Rahmen von Beratungsleistungen
auf der Basis ihrer Satzungsvorschriften und Leitbilder zur Verfügung stellen.
Der Runde Tisch hat sich nach hinreichender Diskussion gegen eine Empfehlung für eine einheitliche Vorge-
hensweise der Suchtberatungsstellen bezüglich der Beratung der geplanten Kölner Spielbank ausgesprochen.
Vielmehr wird die Handhabung in eig ener Entscheidung der je weiligen Suchtberatungsstelle gestel lt. Ge-
wünscht wird allerdings eine transparente Vorgehensweise für den Fall, dass eine Suchtberatungsstelle in Köln
die Spielbank beraten wird. Zudem hält der Runde Tisch es für erforderlich, dass im Rahmen möglicher abzu-
schließender Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Köln und der freien Wohlfahrtspflege die Spielbank-
beratung nicht Gegenstand des kommunalen Handlungsfeldes wird.
Auf der Internetseite des Ministeriums des Innern NRW sind bisher 16 Schulungsträger (Stand 08/2018) veröf-
fentlicht worden.
Die Westspiel GmbH hat in einer Sitzung des Runden Tisches die Vorgehensweise zur Erstellung eines Sozi-
alkonzeptes zum Spielerschutz vorgestellt. Sie wird durch das Kompetenzzentrum Verhaltenssucht der Uni-
versitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beraten.
22
7. Schlussfolgerungen für die Stadt Köln zur Verhinderung und Reduzierung de s pathologischen
Glücksspiels in Köln
7.1 Empfehlungen zum Bedarf an Hilfen für gefährdete und pathologische Glücksspielerinnen und
Glücksspieler über vorhandene Angebote hinaus unter Berücksichtigung des Wunsch und
Wahlrechts der Betroffenen
Die nachfolgenden Empfehlungen des „Runden Tisches Glücksspielsucht“ beziehen sich auf die dort diskutier-
ten Handlungsfelder und beinhalten Maßnahmen, die der Verhinderung und Reduzierung des pathologischen
Glücksspiels in Köln dienen sollen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Empfehlungen:
Universelle, zielgruppenspezifische, geschlechtsspezifische und kultursensible Angebote der Prävention, Be-
ratung und Therapie sind erforderlich, um den Zugang für die Betroffenen zu den Hilfeangeboten sicherzustel-
len. Da Glücksspielsucht häufig in Verbindung mit anderen psychischen Problemen oder Suchtproblemen auf-
tritt, erweist es sich als sinnvoll, für diese Fälle im Rahmen integrierter Angebote die Glücksspielproblem atik
aufzugreifen und „mitzubehandeln“. Zudem wird empfohlen, dass vorhandene Beratungseinrichtungen (z. B.
Schuldnerberatungsstellen, Familienberatungsstellen, Lebens- und Eheberatungsstellen) als Multiplikatoren im
Bereich der Glücksspielsucht geschult werden.
Vielfach wird darauf hingewiesen, dass eine gelingende Betreuung, Beratung und Therapie dann stattfinden
kann, wenn Kooperationen und Netzwerke dabei unterstützen, dass Schnittstellen verhindert, Zugänge in Hilfen
sichergestellt und in ein differenziertes Netzwerk von Hilfen vermittelt wird. Zudem würde eine Weiterentwick-
lung des Hilfesystems gefördert.
Des Weiteren erweisen sich Kooperationen, insbesondere mit der Jugendhilfe und der Suchthilfe im Rahmen
des erzieherischen Jugendschutzes, als unumgänglich.
Zielgruppe des Beratungsangebots:
Erwachsene Menschen aus Köln mit einer Glücksspielsucht bzw. Menschen mit Komorbidität (z. B. Glücks-
spielsucht und Alkohol) und Menschen, die gefährdet sind, eine Glücksspielsucht zu entwickeln und ihre Ange-
hörigen
Inhalte des Angebots gemäß Rundem Tisch:
Diakonie Köln (rechtsrheinisch):
Niederschwellige Einzelfallberatung sowie Gruppenangebote von Komorbidität gefährdeten bzw. betroffe-
nen Menschen (Alkohol-/Medikamenten/-Glücksspielproblematik), ihre Angehörigen sowie Menschen mit
ausschließlicher pathologischer Glücksspielsucht und -gefährdung.
Drogenhilfe Köln gGmbH (linksrheinisch):
Niederschwellige Einzelfallberatung von gefährdeten bzw. betroffenen Menschen und ihre Angehörigen.
Für beide Träger gilt:
Im Falle des Vermittlungsbedarfs in eine Schuldnerberatung sowie Rehabilitationsmaßnahme werden die
Träger für ihre Klientinnen und Klienten die erforderliche Vorbereitung durchführen bzw. kooperieren.
Aufbau und Begleitung von Selbsthilfegruppen:
o Die Träger werden genderbezogene Selbsthilfegruppenangebote miteinander abstimmen und
bedarfsgerecht Gruppen jeweils für Männer und Frauen aufbauen bzw. vorhalten
Aufbau oder Intensivierung einer Netzwerkarbeit innerhalb des Hilfesystems:
o Beide Träger werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt das Netzwerk im Rahmen vor-
handener Strukturen aufbauen.
Jährliche Aktionen in Köln zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht:
o Beide Hilfeträger werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt Veranstaltungen für Erwach-
sene im Bereich der Verhinderung und Reduzierung von Glücksspielsucht planen und durchfüh-
ren.
23
7.1.1 Empfehlungen zum Handlungsfeld Beratung
Die Beratungskompetenz im Bereich der Glücksspielsucht soll im Stadtgebiet der Stadt Köln zur besseren
Erreichbarkeit für Gefährdete und Abhängige an verschiedenen Stellen (z. B. in vorhandenen Suchtbera-
tungsstellen) erweitert werden. So wird gewährleistet, dass Hilfesuchende im Rahmen ihres Wahlrechtes
auf vorhandenes geschultes Fachpersonal zurückgreifen können. Zudem würde damit sichergestellt, dass
bei gleichzeitigem Suchtmittelkonsum und komplexeren Problemlagen geholfen werden kann. Bei weiter-
gehendem Hilfebedarf würde an weite re Facheinrichtungen fachkompetent vermittelt werden. Für ge-
schlechtsspezifische, kultursensible, alters- und zielgruppenspezifische Beratungsbedarfe werden für die
Stadt Köln daher Ressourcen benötigt, um Gefährdete, Angehörige und Betroffene im Rahmen vo n Ein-
zel- und Gruppenangeboten beraten zu können.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Menschen mit einer Glücksspielproblematik ihre Lebenssituation bei-
spielsweise in den Schuldnerberatungs-, Ehe- und Familienberatungsstellen aber auch in den Jobcentern
offenbaren. Dabei handelt es sich u. a. auch um Gefährdungen und Abhängigkeiten von Glücksspiel. Um
in solchen Beratungssettings kompetent agieren zu können, werden Ressourcen zur Durchführung von
Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendig, die als Multiplikatoren in ihren Beratungs-
stellen fungieren sollen. Zudem wird von Seiten der Schuldnerberatungsstellen und Suchtberatungsstellen
eine enge Zusammenarbeit für erforderlich gehalten. Vor diesem Hintergrund wird die räumliche Nähe der
Angebote der Schuldnerberatungsstellen zu den Suchtberatungsstellen (z. B. in Form von Sprechstun-
den) zur Regulierung der Schulden als sinnvoll erachtet.
Die ambulante Rehabilitation bei pathologischem Glücksspiel ist eine sehr wirkungsvolle Hilfe, die als
hochschwelliges Angebot, aufgrund der formulierten Rahmenbedingungen [23] jedoch derzeit nur von
einer Suchtberatungsstelle mit Fachkräften im Bereich der Glücksspielsucht angeboten wird. Grundsätz-
lich wäre eine Aufstockung der ambulanten Rehabilitation mit Einzel- und Gruppenangeboten unter Be-
rücksichtigung der weiteren bestehenden Vorgaben [23] zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in
Köln sinnvoll.
Innerhalb des „Runden Tisches Glücksspielsucht“ sprechen sich die Kölner Suchthilfeträger dafür aus,
dass eine Beratung und Schulung der Spielbank nicht Gegenstand der künftigen Leistungsvereinbarungen
mit den jeweiligen Ämtern der Stadt Köln werden möge. Diese Tätigkeit wird nicht als kommunale Aufgabe
gesehen. Sollten sich Kölner Suchthilfeträger entschließen, die Beratung der Spielbank zu übernehmen,
vereinbaren diese, ihre Beratungsleistungen offenzulegen und transparent zu machen.
7.1.2 Empfehlungen zum Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit
Eine gezielte Öffentlichkeitarbeit, die sich sowohl an ein Fachpublikum als auch an die Bürgerinnen und Bürger
Kölns richtet, ist eine effektive Form der Aufklärung bzw. Prävention. Zudem erreichen nachweislich die Alltags-
medien Menschen, die Probleme mit dem Glücksspiel haben und erleichtern damit die Zugänge in Hilfen. Die
Medien tragen darüber hinaus dazu bei, die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Im Einzelnen wer-
den Ressourcen für folgende Maßnahmen und Aktionen benötigt:
Jährliche Aktionen in Köln zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht (jeweils am letzten Mittwoch
im September) in Kooperation mit den örtlichen Akteuren mit Unterstützung durch die Kommune
Infos und TV-Spots, Radiodurchsagen usw. zum Thema Glücksspielsucht.
7.2 Empfehlungen zum Handlungsfeld Einbindung der Angebote in die Kölner Versorgungsstruktur
Der „Runde Tisch Glücksspielsucht“ schlägt eine Netzwerkgründung vor, an der sich sowohl Vertreterinnen und
Vertreter der Kommune als auch Mitglieder verschiedener Hilfeeinrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen
beteiligen (Suchthilfe, Schuldnerhilfe etc.) . Das Netzwerk soll verbindliche Aufgaben übernehmen und auch
institutionsübergreifend tätig sein. Zu den einzelnen Aufgaben gehören beispielsweise:
Gewährleistung eines regelmäßigen Fachaustauschs der Beteiligten
24
Zugänge zu vorhandenen Angeboten erweitern und sicherstellen
Schnittstellen reduzieren und Fallbesprechungen ermöglichen
Der Aufbau eines Monitorings
Die Begleitung des (Weiter-) Entwicklungsprozesses in Hinblick auf die Betreuung bzw. Versorgung der
Zielgruppe
Die gemeinsame Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit z. B. Organisation des Aktionstages
Die Kontaktherstellung und Pflege eines Austausches mit Anbietern des Glücksspiels (z. B. bezüglich
Absprachen für Sperren, Anhebung von Altersgrenzen)
7.3 Empfehlungen zum Handlungsfeld Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche sowie al-
tersunabhängig für darüber hinaus gehende Zielgruppen
(Sucht-)präventive Maßnahmen haben sich bewährt, wobei diese „keine Fehlentwicklungen der Wirtschafts-
und Sozialpolitik ausgleichen“ können. Wird Prävention aber richtig angewandt, „kann sie Fehlentwicklungen
gegensteuern und damit jede Einzelne und jeden Einzelnen vor gesundheitlichen Schäden bewahren und ge-
sellschaftliche Kosten im Gesundheitswesen sowie im Sozial- und Wirtschaftsfaktor senken“ [24].
7.3.1 Empfehlungen zur Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche
Suchtpräventive Maßnahmen sind insbesondere dann wirksam und nachhaltig, wenn sie geprüften Qualitäts-
standards entsprechen und aktuelle Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung berücksich tigen. Die Mög-
lichkeiten eines bedarfsgerechten Zugangs der angesprochenen Zielgruppen sollten dabei im Fokus stehen
und die zu entwickelnden Angebote den Lebenswelten der Betroffenen gerecht werden [24]. Entscheidend ist,
dass sowohl die Eltern als auch die Kinder und Jugendlichen als Zielgruppe erkannt und mit den Maßnahmen
auch erreicht werden.
Das Thema Glücksspielsucht wird im Bereich der Suchtprävention in Köln aufgegriffen (siehe Punkt 2.5.1).
Insgesamt sieht der Runde Tisch einen Bedarf nach universellen Konzepten der Prävention bzw. Gesundheits-
förderung im Kindes- und Jugendalter. Hierfür eignen sich besonders Konzepte, die Kinder im frühen Alter (z .B.
Kindergarten und Grundschulalter) erreichen und die emotionalen, sozialen Gesundheits - und Lebenskompe-
tenzen stärken. Als Beispiele seien Konzepte wie „Papilio“ für Kindergärten oder „Klasse 2000“ für die Grund-
schulen erwähnt.
Darüber hinaus werden gezielte Bedarfe diskutiert, die bereits aufgrund vorliegender Studienergebnisse iden-
tifiziert wurden.
Je nach Zielgruppe sollen vorhandene Suchtpräventionskonzepte den Bereich Glücksspielsucht integrieren,
damit mit diesen Konzepten die Besucherinnen und Besucher von Regeleinrichtungen, wie Schulen, Jugend-
einrichtungen usw. erreicht werden. Im Zuge von M ultiplikatorenschulungen sollten diese Regeleinrichtungen
und sonstige Institutionen in die Lage versetzt werden, junge Menschen unmittelbar über das Gefährdungspo-
tenzial des Glücksspiels zu informieren. Für beide Bereiche sind Mittel erforderlich, damit e ine Prävention –
unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen – erfolgen kann.
Angebote zur Prävention im Rahmen der allgemeinen Suchtprävention (z. B. unter Einbeziehung von
Maßnahmen zum Thema Alkohol, illegalen Drogen) für verschiedene Institutionen mit Hilfe von Multipli-
katorenqualifizierung für gewisse Risikogruppen.
Multiplikatorenschulungen für Pädagoginnen und Pädagogen z. B. in Hauptschulen, Realschulen, Be-
rufsschulen unter Nutzung vorhandener Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern (z. B. über
Schulsozialarbeit, pädagogisches Personal) aufgrund besonderer Hinweise der Studien.
Angebote für die zugezogenen Flüchtlinge müssen geschaffen werden. Die Fachkräfte in der Flücht-
lingsarbeit müssen geschult werden. Auch hier steht die Mulitplikatorenschulung der haupt- und ehren-
amtlichen Mitarbeiter aus der Flüchtlingsarbeit im Fokus, um möglichst viele Flüchtlinge frühzeitig über
mögliche Abhängigkeiten von Glücksspielsucht aufzuklären und Hilfen bei bereits vorhandenen proble-
matischem Spielverhalten zu vermitteln.
25
7.3.2 Empfehlungen zur Verhaltensprävention – altersunabhängig und für darüber hinausgehende
Zielgruppen
Neben der Verhaltensprävention für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls Maßnahmen sinnvoll, die alle Al-
tersgruppen in den Blick nehmen. Die bereits beschriebene Öffentlichkeitsarbeit für unterschiedliche Zielgrup-
pen ist hierbei eine wirksame Form, ggfls. eine Verhaltensänderung zu fördern bzw. die Motivation für Gefähr-
dete und Abhängige zum Aufsuchen von Hilfen zu stärken. Dabei sollten auch Menschen mit einem Migrations-
hintergrund berücksichtigt werden.
Zudem zeigt sich (ähnlich wie die Prävention in Schulen und Jugendeinrichtungen), dass im Lebensumfeld von
Erwachsenen die Suchtprävention einen hohen Stellenwert einnimmt. Der Arbeitsplatz hat sich dabei als wich-
tiges Umfeld herauskristallisiert, um auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen einzuwirken. Die Ar-
beitgeber sollen befähigt werden, innerhalb ihrer Firmenstrukturen das Thema im Rahmen der Gesundheitsför-
derung am Arbeitsplatz aufzugreifen. Zur Suchtprävention am Arbeitsplatz stehen bereits umfassende Kon-
zepte und Erfahrungen sowie Kooperationen von Arbeitgebern mit zum Beispiel Krankenkassen zur Verfügung.
Die Suchtprävention am Arbeitsplatz ist (z. B. auch im Rahmen von Leistungsvereinbarungen) kein kommuna-
les Handlungsfeld.
Ob und welche Chancen sich im Rahmen des neuen Präventionsgesetztes [25] für die Suchtprävention entwi-
ckeln, müsste beobachtet und begleitet werden. Das Präventionsgesetz berücksichtigt erstmals Gesundheits-
förderung in Lebenswelten (Settingansatz), wobei es sich an die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in
der Prävention und Gesundheitsförderung und Prävention richtet. Der Runde Tisch bietet in seiner Zusammen-
setzung eine gute Voraussetzung zur Zusammenarbeit auch im Bereich der Prävention. Eine Verständigung,
sich den Krankheitsbildern zuzuwenden, die unter „gesundheitsziele.de“ benannt werden, hat auf Bundesebene
für die Prävention stattgefunden. Im Bereich Sucht sind die Ziele „Alkohol- und Tabakkonsum reduzieren“ fest-
geschrieben. Hier gilt es zu schauen, ob gerade vor dem Hintergrund der Zunahme der Menschen mit einer
komorbiden Erkrankung (z.B. Suchtmittelkonsum und Glücksspielsucht) neue Impulse und Maßnahmen greifen
können.
7.4 Empfehlungen für das Handlungsfeld ordnungsrechtliche Überwachung des
Jugend- und Spielerschutzes
Die nachhaltige Überwachung des Jugend - und Spielerschutzes setzt wie unter Punkt 3 beschrieben voraus,
dass die städtische Ordnungsbehörde auskömmlich personell ausgestattet ist. Ein erster Schritt hierzu war, die
ehemalige Dienstgruppe 7, deren Personal und Aufgaben inzwischen in die Bezirksbere iche eingegliedert
wurde, unbefristet zu beschäftigen. Aktuell besteht die Personalausstattung für diese Aufgabe aus zwei Voll-
zeitkräften. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die Überwachungskapazitäten ausgedehnt werden können,
um eine zeitlich engere Kontrolle der Spielstätten zu ermöglichen und auf besondere Problemlagen im erfor-
derlichen Umfang reagieren zu können. Im weiteren Verlauf ist sicherzustellen, dass die Überwachungstätig-
keiten nachhaltig und bedarfsangemessen erfolgen können. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kom-
mune die ordnungsrechtliche Überwachung des Jugend- und Spielerschutzes fortsetzen kann. Die Entwicklung
der gesetzlichen Regelungen – insbesondere der Spielverordnung – sind zu beobachten und auf Änderungen
ist entsprechend zu reagieren. Beispielsweise wurden nach der Rechtsänderung keine Geeignetheitsbestäti-
gungen mehr für erlaubnisfreie Gaststätten erteilt. Dies führt in der Folge jedoch dazu, dass zunehmend diese
Gaststätten in erlaubnispflichtige Betriebe (mit Alkoholausschank) geändert werden.
7.5 Empfehlungen zur Verwendung der Vergnügungssteuer-Einnahmen
Die bereits genannten Maßnahmen zur Beratung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit erfordern den laufenden
Einsatz von Ressourcen. Der Runde Tisch spricht sich dafür aus, dass ein Teil der Einnahmen aus der Vergnü-
gungssteuer für die Verhinderung und Reduzierung der Glücksspielsucht verwendet wird. Es wird daher emp-
fohlen, die benötigten Ressourcen für die Empfehlungen Punkt 6.1.1 Handlungsfeld Beratung, Punkt 6.1.2
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit und Punkt 6.3. Handlungsfeld Verhaltensprävention für Kinder und Jugend-
liche über die kommunale Vergnügungssteuer zu refinanzieren.
26
Die Sicherstellung des Jugend - und Spielerschutzes ist eine kommunale Aufgabe auch beim gewerblichen
Glücksspiel. Hierfür werden auskömmliche Ressourcen benötigt. Der Runde Tisch spricht sich dafür aus, dass
über die Vergnügungssteuer die benötigten Personalressourcen (s. 6.4) der Ordnungsbehörde refinanziert wer-
den.
7.6 Empfehlungen zur Spielbankabgabe
Bei Inbetriebnahme der geplanten Kölner Spielbank (voraussichtlich nach 2021) ist diese verpflichtet, Abgaben
an das Land zu entrichten, die anteilig an die Kommune weitergeleitet werden. Der „Runde Tisch Glücksspiel-
sucht“ empfiehlt rechtzeitig vorher zu prüfen, wie diese Gelder (auch anteilig) zur Bekämpfung und Reduzierung
von Glücksspielsucht in Köln eingesetzt werden.
7.7 Empfehlungen zur (Reduktion der) Anzahl der Spielstätten
Der „Runde Tisch Glücksspielsucht“ empfiehlt – neben den bestehenden Vorschriften (beispielsweise im Hin-
blick auf die Abstandsregung zu Schulen und Ähnliches) – durch das Stadtplanungsamt ein sogenanntes Ver-
gnügungsstättenkonzept für prospektiv zuzulassende Spielstätten zu entwickeln.
Ein solches Konzept würde strukturierte Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Ansiedlung von künftigen
Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen) schaffen und die Ansiedlung von neuen Spielstätten konsequent regeln.
Damit würden sogenannte „Trading-Down-Prozesse“ verhindert werden können, die sich durch eine unstruktu-
rierte Ansiedlung bzw. eine Vielzahl von Vergnügungsstätten mit ihren Folgen entwickeln können.
8. Finanzierung
8.1 Antrag auf Finanzierung einer Evaluation des Kölner Konzeptes zur Verhinderung und Reduzie-
rung des pathologischen Glücksspiels
Der Ausbau der Betreuungs - und Versorgungsstruktur für Gefährdete, Angehörige und Spielsüchtige soll
exemplarisch evaluiert werden, um die Notwendigkeit und Weiterentwicklung der Angebote zu dokumentieren
und Erkenntnisse für die Weiterentwicklung zu ziehen. Konkrete Fragestellungen für eine Evaluation könn-
ten zielgruppenspezifische Angebote wie zum Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund oder
auch genderspezifische Angebote sein.
8.2 Einstellung von Haushaltsmitteln der Stadt Köln
Für die in den Handlungsempfehlungen genannten Maßnahmen (für Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Prä-
vention) werden Haushaltsmittel benötigt. Darüber hinaus wird in den Handlungsempfehlungen empfohlen,
diese über Umlagen und Vergnügungssteuer zu refinanzieren.
27
9. Literatur
[1] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2018). Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht
in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends. BZgA-Forschungsbericht 15. Februar 2018.
https://www.bzga.de/pdf.php?id=3b979848c42a0a54b3991d67d46f5e0f. Zugriff am 23.09.2018
[2] Meyer C, Rumpf HJ, Kreuzer A et al. (2011). Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie (PAGE):
Entstehung, Komorbidität, Remission und Behandlung. Endbericht an das Hessische Ministerium des In-
nern und für Sport. University of Greifswald, Lübeck. http://www.jogoremoto.pt/docs/extra/FooxpP.pdf.
Zugriff am 23.09.2018
[3] Erbas B, Buchner UG: Pathological gambling – prevalence, diagnosis, comorbidity, and intervention in Ger-
many. Dtsch Arztebl Int 2012; 109(10):173-179. DOI: 10.3238/arztebl.2012.00173
[4] Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren. http://www.dhs.de/suchtstoffe-verhalten/gluecksspiel.html. Zuge-
griffen: 12.09.2018
[5] Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag. http://www.gluestv.de/Gesetzesdatenbank/Staatsver-
traege/Erster-Gluecksspielaenderungsstaatsvertrag. Zugriff: 23.09.2018
[6] Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsver-
trag AG GlüStV NRW). https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000145.
Zugriff am 23.09.2018
[7] Internationale und statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision, German Modification (GM) (ICD-10-GM) Version 2018. Kapitel V. Psychische und Verhaltens-
störungen (F00-F99). https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-su-
che/htmlgm2018/block-f60-f69.htm. Zugriff am 23.09.2018
[8] American Psychiatric Association. Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen – 5.
Auflage. Falkai P, Wittchen H-U (Deutsche Hrsg), 2. korrigierte Auflage 2018, Hogrefe, ISBN:
9783801728038.
[9] Meyer G. Glücksspiel – Zahlen und Fakten. In: DHS Jahrbuch Sucht 2018. Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (Hrsg).
[10] Prävention der Glücksspielsucht. Memorandum der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Hamm
2007 http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs_stellungnahmen/praevention_der_gluecksspiel-
sucht_memorandum_2007.pdf. Zugriff am 27.09.2018
[11] Das Milliardengeschäft mit dem Glücksspiel. Neue Westfälische 2018. https://www.nw.de/nachrichten/re-
gionale_politik/22261755_Das-Milliardengeschaeft-mit-dem-Gluecksspiel.html. Zugriff am 11.10.2018
[12] Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum staatlichen Sportwettenmonopol. http://curia.europa.eu/ju-
ris/document/document.jsf?text=&docid=80772&pageIndex=0&do-
clang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1. Zugriff am 11.10.2018
[13] Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.com-
ponent.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D'266909'%5D&skin=pdf&tlevel=-2&no-
hist=1. Zugriff am 11.10.2018
[14] Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.com-
ponent.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D'266827'%5D&skin=pdf&tlevel=-2&no-
hist=1. Zugriff am 11.10.2018
[15] Pressemitteilung Nr. 27/2017 über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsbe-
schwerde gegen landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen. https://www.bundesverfassungsge-
richt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-027.html. Zugriff am 11.10.2018
[16] Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), Bekanntmachung
der Neufassung https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838. Zugriff am
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28
[17] Bebauungsplan über Vergnügungsstätten. http://www.rechtsportal.de/lnk/go/r/g_baugb-masznah-
meng_p_2a. Zugriff am 11.10.2018
[18] Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/.
Zugriff am 11.10.2018
[19] Gewerbesteuer (Deutschland). https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_(Deutschland). Zugriff am
11.10.2018
[20] Vergnügungssteuer. https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/vergnuegungssteuer-1. Zugriff am
11.10.2018
[21] Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz
NRW - SpielbG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000691.
Zugriff am 11.10.2018
[22] Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GlücksspielVO NRW - GlüSpVO NRW).
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000560. Zugriff am 11.10.2018
[23] Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und
Rentenversicherungsträger für die medizinische Rehabilitation bei
Pathologischem Glücksspielen http://www.gluecksspielsucht.de/materialien/EMPFEH1D.pdf. Zugriff am
11.10.2018
[24] Suchtprävention in Deutschland. Stark für die Zukunft. http://www.dhs.de/fileadmin/user_up-
load/pdf/dhs_stellungnahmen/Praeventionspapier_2.pdf. Zugriff am 11.10.2018
[25] Präventionsgesetz. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praeventi-
onsgesetz.html. Zugriff am 11.10.2018
[26] Hayer T, Turowski T, von Meduna M, Brosowski T, Meyer G. Studie zur Wirkung und Optimierung von
Spielersperren und Sozialkonzepten in Spielhallen in Hessen. Abschlussbericht an das Hessische Minis-
terium für Soziales und Integration. https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/gluecksspiel-
studie.pdf. Zugriff am 11.10.2018
[27] Westspielmitarbeiter sorgen sich um ihre Jobs. https://www.waz.de/politik/westspiel-mitarbeiter-sorgen-
sich-um-ihre-jobs-id215648201.html. Zugriff am 24.10.2018
29
Anlage 1
Beratungs- und Betreuungsangebote der Suchthilfe für Menschen mit einer Glücksspielproblematik
und -sucht
An der Befragung haben unterschiedliche Beratungs- und Betreuungsangebote der Suchthilfe in Köln teilge-
nommen, die vorwiegend Menschen mit einer stoffgebundenen Suchtproblematik und -erkrankung beraten
bzw. behandeln. Die AHG Gesundheitsdienste Köln, die Suchtberatung Meschenich der Alexianer Köln GmbH,
die Fachstelle Sucht des Blauen Kreuzes e. V., die Suchtberatung der Diakonie, der Verein Vision e. V, die
Drogenberatungsstelle „Vor Ort“ Kalk/Porz, das Wohnprojekt Sch malbeinstraße, die Jugend Sucht Beratung
und die Fachambulanz Sucht des SKM e. V. sind Anlaufstellen für Menschen mit Süchten aus dem legalen und
illegalen Bereich.
Tabelle 6: Menschen mit einer Glücksspielsucht als Hauptdiagnose in o. g. Einrichtungen
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Absolute Zahl 6 7 30 39 39 31 33
davon
männlich 6 6 23 28 34 30 31
Tabelle 7: Menschen mit einer Glücksspielsucht als Nebendiagnose in o.g. Einrichtungen
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Absolute Zahl 10 13 21 31 30 33 79
davon
männlich 9 13 18 29 27 31 72
Bereits bestehendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit einem pathologischen
Glücksspielverhaltens
Befragung der Kölner Fachstelle Glücksspielsucht der Drogenhilfe Köln gGmbH
Tabelle 8: Menschen mit einer Glücksspielsucht als Hauptdiagnose in o. g. Einrichtung
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Absolute Zahl 129 130 149 207 226 172 157
davon
männlich 123 118 138 197 208 157 139
16 – 17 Jahre 0 0 2 3 3
18 – 20 Jahre 4 6 11 11 15 4 6
21 – 25 Jahre 11 14 18 25 33 13 16
26 – 35 Jahre 41 37 47 69 70 68 64
36 – 45 Jahre 46 49 34 64 67 71 51
46 – 65 Jahre 24 22 25 31 35 13 16
Über 65
Jahre 3 2 0 4 3 3 4
30
Fachkliniken
An der Befragung Haben Fachkliniken teilgenommen, die Suchtpatientinnen und Suchtpatienten aus Köln so-
wohl ambulant als auch stationär versorgen: Alexianer Köln GmbH – Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psy-
chotherapie und Neurologie, Tagesklinik Alteburger Straße, LVR-Klinik Köln und Psychosomatische Klinik Ber-
gisch Gladbach.
Tabelle 9: Menschen mit einer Glücksspielsucht als Hauptdiagnose in oben genannten. Einrichtungen
(ambulant und stationär)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Absolute Zahl 6 18 4 27 18 6 5
davon
männlich 4 18 3 25 15 3 5
18 – 20 Jahre 2 2
21 – 25 Jahre 2 6 1 2
26 – 35 Jahre 2 5 3 9 4 1
36 – 45 Jahre 1 9 1 6 7 1
46 – 65 Jahre 1 2 4 4
Keine Angabe 2 5 2
Tabelle 10: Menschen mit einer Glücksspielsucht als Nebendiagnose in oben genannten Einrichtungen
(ambulant und stationär)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Absolute Zahl 50 72 59 101 125 87 109
davon
männlich 40 64 47 90 101 74 103
18 – 20 Jahre 0 3 4 1 4 0 0
21 – 25 Jahre 4 8 9 11 11 7 13
26 – 35 Jahre 12 34 12 18 34 18 23
36 – 45 Jahre 17 15 15 28 33 26 36
46 – 65 Jahre 12 11 16 28 42 23 17
Keine Angabe 5 1 3 15 1 13 20
1
Anlage 2 - Fragebögen
I - Abfrage in Kliniken
Neue Abfrage zum Thema: Glücksspielhilfeangebote in Köln
Mit der Bitte um Beantwortung bis zum 06.10.2016
1. Kurzbeschreibung der Einrichtung (Klinik, Abteilung, etc.) – Primäre Zielgruppe und Hilfeansatz (Hier bitte beliebig Text
eingeben)
2. Haben Sie in Ihrer Klinik Kontakt zu (pathologischen) Glücksspielern?
Nein Ja
2.1. Wenn ja, wie viele Ihrer Patientinnen und Patienten weisen eine Problematik (Haupt - und Nebendiagnose) bezüglich pathologi-
schen Glücksspielens auf?
2.1.1. Hauptdiagnose:
2014 2015
Absolute Zahl
in Prozent von allen
Wie viele davon männlich/ weiblich
Wie ist die Altersstruktur?
18 - 20 Jahre
21 - 25 Jahre
26 - 35 Jahre
36 - 45 Jahre
46 - 65 Jahre
Keine Angabe
2.1.2. Nebendiagnose:
2014 2015
Absolute Zahl
in Prozent von allen
Wie viele davon männlich/ weiblich
Wie ist die Altersstruktur?
18 - 20 Jahre
21 - 25 Jahre
26 - 35 Jahre
36 - 45 Jahre
46 - 65 Jahre
Keine Angabe
2
2.2. Wenn ja, möchten wir Sie bitten, zu den pathologischen Spielern und Spielerinnen in Ihrer Einrichtung folgende Angaben zu ma-
chen:
2.2.1. Durch wen werden die Glücksspieler/innen zu Ihnen vermittelt? (Nennung von Institutionen/ Diensten)?
2.2.2. Welche Form des Glücksspiels liegt vor (z. B. Automatenspiel)?
2.2.3. Arbeiten Sie mit den Suchtberatungsstellen zusammen?
Nein Ja, und zwar in Form von… (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
2.2.4. In welche Suchthilfeeinrichtungen oder andere Facheinrichtungen vermitteln Sie? (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
2.2.5. Bieten Sie Unterstützung bei der Bewältigung des Glücksspielens an?
Nein Ja, und zwar in Form von...
Ambulante Beratung
Ambulante medizinische Rehabilitation/ Therapie
Sonstige… (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
3. Welche Bedarfe sehen Sie für den Bereich der Glücksspielhilfe in Köln?
3
II – Abfrage in Einrichtungen der Suchthilfe in Köln
Neue Abfrage zum Thema: Glücksspielhilfeangebote in Köln
Mit der Bitte um Beantwortung bis zum 06.10.2016
1. Kurzbeschreibung der Einrichtung – Primäre Zielgruppe und Hilfeansatz
(Hier bitte beliebig Text eingeben.)
2. Haben Sie in Ihrer Einrichtung Kontakt zu (pathologischen) Glücksspielern?
Nein Ja
2.1. Wenn ja, wie viele Ihrer Klientinnen und Klienten weisen eine Problematik (Haupt- und Nebendiagnose) bezüglich pathologischen
Glücksspielens auf?
2.1.1. Hauptdiagnose:
2014 2015
Absolute Zahl
in Prozent von allen
Wie viele davon männlich/ weiblich
Wie ist die Altersstruktur?
18 - 20 Jahre
21 - 25 Jahre
26 - 35 Jahre
36 - 45 Jahre
46 - 65 Jahre
Keine Angabe
2.1.2. Nebendiagnose:
2014 2015
Absolute Zahl
in Prozent von allen
Wie viele davon männlich/ weiblich
Wie ist die Altersstruktur?
18 - 20 Jahre
21 - 25 Jahre
26 - 35 Jahre
36 - 45 Jahre
46 - 65 Jahre
Keine Angabe
4
2.2. Wenn ja, möchten wir Sie bitten, zu den pathologischen Spielern und Spielerinnen in Ihrer Einrichtung folgende Angaben zu ma-
chen:
2.2.1. Durch wen werden die Glücksspieler/innen zu Ihnen vermittelt? (Nennung von Institutionen/ Diensten)?
2.2.2. Welche Form des Glücksspiels liegt vor (z. B. Automatenspiel)?
2.2.3. Arbeiten Sie mit den Schuldnerberatungsstellen zusammen?
Nein Ja, und zwar in Form von… (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
2.2.4. In welche Suchthilfeeinrichtungen oder andere Facheinrichtungen vermitteln Sie? (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
2.2.5. Bieten Sie Unterstützung bei der Bewältigung des Glücksspielens an?
Nein Ja, und zwar in Form von...
Ambulante Beratung
Ambulante medizinische Rehabilitation/ Therapie
Sonstige… (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
3. Welche Bedarfe sehen Sie für den Bereich der Glücksspielhilfe in Köln?
5
III - Einrichtungen der Schuldnerberatung in Köln
Neue Abfrage zum Thema: Glücksspielhilfeangebote in Köln
Mit der Bitte um Beantwortung bis zum 06.10.2016
1. Kurzbeschreibung der Einrichtung – Primäre Zielgruppe und Hilfeansatz
(Hier bitte beliebig Text eingeben.)
2. Haben Sie in Ihrer Einrichtung Kontakt zu Menschen, die Schulden vermutlich aufgrund von Glücksspiel
haben?
Nein Ja
2.1 Wenn ja, wie viele Ihrer Klientinnen und Klienten (in der Budgetberatung, Kurzberatung, Schuldnerbera-
tung, etc.) weisen vermutlich eine Problematik aufgrund von Glücksspiel auf?
Absolute Zahl 2014 2015
in Prozent von allen
Wie viele davon männlich/ weiblich
Wie ist die Altersstruktur?
12 - 15 Jahre
16 - 17 Jahre
18 - 20 Jahre
21 - 25 Jahre
26 - 35 Jahre
36 - 45 Jahre
46 - 65 Jahre
Keine Angabe
2.2. Wenn ja, mit welchen Suchtberatungsstellen oder anderen Diensten und Einrichtungen arbeiten Sie zusammen? (Hier bitte beliebig
Text eingeben.)
2.3. Wenn ja, in welche Suchthilfeeinrichtungen oder anderen Facheinrichtung vermitteln Sie? (Hier bitte beliebig Text eingeben.)
3. Welche Bedarfe sehen Sie für den Bereich der Glücksspielhilfe in Köln?
(Hier bitte beliebig Text eingeben.)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3717/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 12.11.2018 09:59