0373/2023
Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022
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Auszug aus der Sitzung vom Rechnungsprüfungsausschuss vom 21.03.2023
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Naiga Ngawanzu Telefon: (0221) 221 22928 Fax: (0221) 221 25501 E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt- koeln.de Datum: 11.04.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.03.2023 öffentlich 6.3 Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022 Rechnungsprüfungsausschuss 14.06.2022, TOP 6.3 0373/2023 Jörg Detjen freut sich über die Mitteilung, die aufzeige, dass sich die Mittel für bedürf- tige Menschen, von 24,4 Mio. Euro im Jahr 2021 auf 29,5 Mio. Euro im Jahr 2022 er- höht haben. Die Verwaltung arbeite stetig an einer Erhöhung der Mittel für das Bil- dungs- und Teilhabepaket. Erika Oedingen empfiehlt die Mitteilung in den Ausschuss Schule und Weiterbildung und den Integrationsrat zu verweisen. Werner Marx schließt sich der Empfehlung an. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mittteilung zur Kenntnis.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 03.02.2023/ Korrek- turdatum: 15.02.2023 0373/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 21.03.2023 Integrationsrat 18.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 Mittelbewirtschaftung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Sachstand 2022 Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich in Köln im Jahr 2022 verbessert. Die Anzahl der Inanspruchnahmen ist wieder deutlich höher als im Vorjahr. Die Ausgaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die beigefügte Übersicht stellt den Mittelabfluss für Bildungs- und Teilhabeleistungen von *2017 bis 2022 dar, sowie die Anzahl der abgerechneten Module je Kind. Hierbei werden die jeweils in Anspruch genommenen Module nur einmal jährlich je Kind aufgeführt, auch wenn mehrere Bewilligungen im selben Jahr und in derselben Bildungs- und Teilhabeleistungsart erfolgt sind. Für alle Rechtskreise wurden in 2022 insgesamt 31.465.350,72 € (2021: 25.945.585,95 €) für die Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgewendet. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 21,274 % (16,287 % von 2020 bis 2021). Aufgeteilt nach den Modulen stellen sich die Veränderungen bei den Gesamtausgaben wie folgt dar: Erstattungsfähige Aufwendungen: Im Februar 2023 wurden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen (MAGS NRW) als bundeserstattungsfähige Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b BKGG insgesamt Aufwendungen i.H.v. Modul Gesamtausgabenveränderung von 2021 zu 2022 in € Veränderung in % (gerundet) Schulbedarf - 25.284,45 - 0,60 Klassen- und Gruppenfahrten/ Ausflüge + 2.102.950,90 + 271,12 Lernförderung + 1.260.250,93 + 28,05 Mittagessen in Schulen/ Kin- dergärten + 1.956.905,99 + 12,26 Soziale und kulturelle Teilhabe + 223.507,05 + 57,12 Schülerbeförderung + 1.434,35 + 1,59 2 *Korrektur der Jahreszahl 29.570.334,76 € (2021: 24.366.536,35 €) gemeldet. Für den Rechtskreis SGB II wurden 23.867.773,67 € (2021: 19.956.742,69 €) und für den Rechtskreis nach dem BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag) wurden 5.702.561,09 € (2021: 4.409.793,66 €) gemeldet. Kommunale Aufwendungen: Für die beiden kommunal finanzierten Rechtskreise SGB XII und AsylbLG wurden in 2022 insgesamt 1.895.015,96 € (2021: 1.579.049,60 €) aufgewendet. Im Gegensatz zu den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Coronapandemie im Jahr 2022 kaum noch einschränkend auf die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes aus- gewirkt, so dass die Inanspruchnahme erneut deutlich gesteigert wurde. Die Ausgaben in den Modulen sind gestiegen, was unter anderem an der Erhöhung des Min- destlohns, gestiegener Energiekosten und der Teuerungen durch die Inflation liegt. In dem Modul Klassen- und Gruppenfahrten und Ausflüge waren die Einschränkungen unter der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 am gravierendsten. In 2022 konnte das Modul wieder intensiv genutzt und die Inanspruchnahme um 66,68 % gesteigert werden. Eine deutli- che Steigerung ist vor allem in den Rechtskreisen Wohngeld, SGB XII und AsylblG zu erken- nen. Dies hängt auch mit der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine zusammen. Auch auf das Modul Lernförderung hat sich die Pandemie ausgewirkt. Viele Schüler*innen haben in der Pandemie und in der Zeit des homeschoolings den Anschluss verloren. Um den Lernrückstand aufzuholen, haben die Kinder und Jugendlichen deutlich mehr Förderstunden benötigt. Die Inanspruchnahme hat sich um 11,84 % gesteigert. Das Bundesprogramm „An- kommen und Aufholen nach Corona“ konnte den Kindern und Jugendlichen nur bedingt helfen (Förderung von max. 10 Doppelstunden) und hat nicht zu einer reduzierten Inanspruchnahme bei BuT geführt. Viele gewerbliche Anbieter haben ihre Preise in 2022 neu kalkulieren müssen und es führte in Köln auch zu der Erhöhung der anerkennungsfähigen Vergütungssätze mit Beginn des Schuljahres 2022/2023. Die Inanspruchnahme in dem Modul Mittagessen in Schule und Kindergarten hat sich um 3,56 % gesteigert. Hier ist bereits eine Kostensteigerung durch die gestiegenen Energiepreise und die allgemeine Teuerungsrate festzustellen. Für die Zukunft werden hier weitere Kostensteige- rungen erwartet. Das Modul soziale und kulturelle Teilhabe weist mit 47,82 % ebenfalls eine sehr hohe Steige- rung der Inanspruchnahme auf. Durch die Einschränkungen der Pandemie war hier die Inan- spruchnahme in den Jahren 2020 und 2021 deutlich zurückgegangen. Vor allem in den Rechtskreisen SGB II und AslybLG hat sich die Inanspruchnahme deutlich erhöht. Darüber hinaus wurden Kooperationsvereinbarungen mit den Anbietern der sozialen und kulturellen Teilhabe ausgeweitet und beispielsweise in Flüchtlingseinrichtungen vermehrt Ferienfreizeiten für die Kinder und Jugendlichen angeboten. Nahezu gleichbleibend ist die Inanspruchnahme des Moduls Schülerbeförderung. Hier hat sich die Inanspruchnahme um 1,28 % gesteigert. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde zu Beginn des Jahres 2023 und mit Beginn des zwei- ten Schulhalbjahres mit einer Citylightkampagne beworben. Gleichzeitig erfolgte eine begleite- te socialmedia Berichterstattung. Gez. Dr. Rau
Übersicht Mittelabfluss BuT 2018-2022
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Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1 mal p.a. gezählt) Mittelabfluss SGB II Geringverdiener Wohngeld 267.700,00 € 287.727,74 € 356.170,05 € 388.091,72 € 382.366,07 € 454.812,49 € Kinderzuschlag 40.372,00 € 39.408,00 € 46.063,54 € 165.003,54 € 224.596,00 € 205.469,50 € SGB XII 20.647,00 € 18.934,29 € 27.928,42 € 38.912,86 € 23.234,00 € 23.647,77 € AsylbLG 219.775,00 € 179.706,09 € 217.724,89 € 285.401,31 € 188.492,37 € 170.677,74 € SGB II 14.040 17.893 16.951 10.596 11.211 18.629 Geringverdiener 146 160 174 68 39 49 Wohngeld 2.578 356.654,00 € 2.606 349.234,14 € 2.762 366.032,83 € 1.375 90.374,36 € 1.566 97.923,02 € 2.917 397.620,03 € Kinderzuschlag 417 50.196,00 € 445 57.317,29 € 478 58.981,25 € 416 24.992,90 € 1.161 79.545,13 € 1.621 209.304,00 € SGB XII 116 42.375,00 € 198 32.176,98 € 196 19.560,55 € 95 4.091,50 € 96 5.522,56 € 155 14.589,80 € AsylbLG 1.530 107.458,00 € 1.298 112.916,66 € 1.193 115.127,41 € 859 23.208,62 € 753 31.925,68 € 1.341 132.879,71 € SGB II 1.970 2.215 2.546 2.834 3.230 3.538 Geringverdiener 50 44 50 29 23 14 Wohngeld 386 283.954,00 € 445 296.696,60 € 468 359.129,47 € 447 381.822,21 € 453 411.668,63 € 620 570.359,95 € Kinderzuschlag 60 41.946,00 € 65 33.798,30 € 89 60.443,12 € 125 86.272,76 € 319 258.753,73 € 348 321.321,74 € SGB XII 29 27.916,00 € 30 43.494,14 € 32 25.718,33 € 31 21.238,30 € 25 20.192,95 € 29 43.483,05 € AsylbLG 169 138.006,00 € 192 140.432,45 € 252 219.836,25 € 313 249.400,04 € 282 249.260,15 € 296 359.060,60 € SGB II 17.226 19.473 20.043 19.366 21.471 21.706 Geringverdiener 286 197 214 167 81 63 Wohngeld 3.166 1.355.329,00 € 3.181 1.202.702,39 € 3.378 1.642.105,90 € 3.143 1.551.898,91 € 3.256 1.646.338,99 € 3.783 2.076.888,86 € Kinderzuschlag 554 186.645,00 € 531 187.477,13 € 566 236.391,90 € 1.383 613.918,17 € 2.407 1.147.684,64 € 2.531 1.237.474,07 € SGB XII 165 237.135,00 € 280 115.717,03 € 280 119.812,29 € 248 114.052,46 € 226 124.474,64 € 206 121.063,26 € AsylbLG 1.903 635.796,00 € 1.571 529.317,28 € 1.569 790.668,81 € 1.533 759.751,56 € 1.620 919.699,54 € 1.808 987.316,58 € SGB II 2.743 3.007 3.089 2.488 1.980 2.880 Geringverdiener 118 117 140 90 46 38 Wohngeld 1.054 110.950,00 € 1.119 119.551,47 € 1.035 118.473,04 € 918 114.895,28 € 713 84.152,01 € 1.071 130.041,55 € Kinderzuschlag 157 12.235,00 € 183 13.821,56 € 177 12.377,84 € 445 39.513,62 € 518 49.109,74 € 731 68.764,38 € SGB XII 31 2.832,00 € 45 3.723,50 € 32 3.137,00 € 21 2.526,50 € 17 2.023,41 € 25 2.926,50 € AsylbLG 189 12.997,00 € 185 14.278,65 € 166 15.059,00 € 149 13.536,50 € 99 11.067,00 € 241 34.210,25 € SGB II 117 142 152 278 279 278 Geringverdiener 5 0 2 8 10 5 Wohngeld 23 1.607,00 € 37 2.717,20 € 53 6.343,80 € 78 12.909,09 € 98 17.785,70 € 114 20.754,22 € Kinderzuschlag 1 276,00 € 1 84,00 € 7 468,00 € 27 3.720,12 € 60 9.870,00 € 55 9.750,30 € SGB XII 0 0,00 € 1 154,00 € 4 246,00 € 5 847,80 € 8 984,10 € 6 1.340,30 € AsylbLG 8 351,00 € 9 967,40 € 6 672,00 € 61 8.706,50 € 14 2.173,20 € 17 3.820,40 € Summen 49.237 16.315.276,00 € 55.670 18.701.079,28 € 56.104 22. 251.990,41 € 47.596 22.311.675,01 € 52.061 25.945.585,9 5 € 65.115 31.465.350,72 € davon bundeserstattungsfähig (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag) 14.869.988,00 € 17.509.260,81 € 20.696.499,46 € 20.790 .001,06 € 24.366.536,35 € 29.570.334,76 € Steigerung Ausgaben von 2021 auf 2022 in % 21,274% gezählt wurden die in Anspruch genommenen Module, jedoch das selbe Modul nur 1mal jährlich je Kind, auch wenn es 2mal im Jahr bewilligt wurde Nicht gezählt wurde der Schulbedarf, der außer im Rechtskreis BKGG automatisch mit der Grundleistung ausgezahlt wird, d.h. ohne dass ein BuT-Antrag gestellt werden muss. 378.824,21 € 55.801,67 € 2022 3.353.729,02 € 2.124.222,85 € 4.459.439,59 € 13.495.756,33 € Module Rechtskreis Schulbedarf Klassen- u. Gruppenfahrten/ Ausflüge Lernförderung Mittagessen Schule und Kindergarten Schülerbeförderung soziale u. kulturelle Teilhabe 59.219,54 € 2017 2018 2019 2020 2021 3.414.932,53 € 560.749,10 € 3.553.538,54 € 12.123.395,30 € 244.907,68 € 2.114.302,04 € 54.527,33 € 10.003.891,17 € 337.899,08 € 3.239.329,04 € 476.668,89 € 2.751.424,32 € 10.500.465,79 € 294.173,01 € 2.107.935,46 € 8.566.147,12 € 2.117.470,00 € 1.642.751,00 € Grundlage für die Zählung: Datum der Auszahlung- das bedeutet, dass Kinder, für die Anfang 2022 noch eine Auszahlung für 2021 erfolgt, werden anzahlmäßig in 2022 abgebildet, während der korrespondierende Mittelabfluss noch dem Jahr 2021 haushaltsrechtlich zugebucht wird (Unschärfe!) 17.924,76 €11.436,00 € 12.783,50 € 1.507.083,00 € 6.623.440,00 € 259.944,00 € 1.800.750,26 € 316.806,61 € 2.769.905,24 € 1.977.140,65 € 2.326.757,82 €
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0373/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.04.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 16:04