Mandari Insight

1746/2026

Mitgliedschaft des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln beim Institut der Rechnungsprüfer - IDR e. V., Im Zollhafen 18, Kranhaus 1, 50678 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5479 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/14 
 
Vorlagen-Nummer 
 1746/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitgliedschaft des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln beim Institut der 
Rechnungsprüfer - IDR e.V., Im Zollhafen 18, Kranhaus 1, 50678 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln dem 
Institut der Rechnungsprüfer - IDR e.V. als Mitglied beitritt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag  
beträgt derzeit 150,00 € jährlich. 
 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja     ___    % 
 Ja, ergebniswirksam  
Aufwendungen für die Maßnahme jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 € 
Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen       € 
b) Sachaufwendungen etc. jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 € 
c) bilanzielle Abschreibungen       € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Was ist das Institut der Rechnungsprüfer - IDR e.V. (IDR)? 
Das IDR ist der zentrale Berufsverband für alle Fachkräfte der öffentlichen Finanzkontrolle. Es 
vernetzt und vertritt die Interessen von Führungskräften und Mitarbeitenden aus Bundes- und 
Landesrechnungshöfen, kommunalen Rechnungsprüfungsämtern sowie Revisionsstellen in 
weiteren öffentlichen Verwaltungen und Körperschaften – von der Forschung und Bildung bis 
hin zum Sozialwesen und weitere Akteure der öffentlichen Finanzkontrolle. 
Ziel ist es, die öffentliche Finanzkontrolle zukunftsfähig zu gestalten. Dafür setzt sich das IDR 
insbesondere in vier Bereichen ein: 
 Attraktivität des Berufsbildes – Das IDR macht den Beruf der Rechnungsprüfenden 
sichtbarer und stärkt seine Bedeutung als zentrale Instanz für eine funktionierende öf-
fentliche Verwaltung. 
 Weiterbildung und Qualifizierung – Um den steigenden Anforderungen gerecht zu wer-
den, bietet das IDR praxisnahe Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte der Finanz-
kontrolle. Durch Schulungen, Fachkonferenzen und digitale Lernangebote ermöglicht 
es eine kontinuierliche Weiterentwicklung und immer auf dem neuesten Stand der 
rechtlichen und technischen Entwicklungen zu bleiben.

3 
 Einheitliche Standards – Das IDR fördert die Harmonisierung von Normen und Prozes-
sen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, um eine transparente und effiziente 
Finanzkontrolle zu gewährleisten. 
 Digitale Transformation – Mit innovativen Lösungen treibt das IDR die Digitalisierung 
voran, für eine moderne und effiziente Finanzkontrolle. 
Innerhalb des IDR werden die unterschiedlichen Themen in den dazugehörigen Arbeitskreisen 
bearbeitet. Hierzu gehören unter anderem die Arbeitskreise Antikorruption & Compliance, 
Technik, Digitalisierung & IT-Sicherheit.  
Notwendigkeit Vereinsbeitritt 
Die Prüfenden in der Rechnungsprüfung benötigen neben Fortbildungen (Erweiterung des 
Wissens) auch die Möglichkeit, ihre Prüferfahrung mit anderen zu teilen beziehungsweise von 
anderen zu profitieren (Erfahrungsaustausch). Im IDR treffen die verschiedenen Rechnungs-
prüfenden aus unterschiedlichen Bundesländern, Gemeinden und Städten aufeinander, um 
sich in den verschiedenen Bereichen über Prüfungshandlungen und möglichen Prüffeldern 
auszutauschen. Außerhalb des IDR nutzt die Stadt Köln bisher den Austausch über den Deut-
schen Städtetag (auf Amtsleitungsebene), den VLRG NRW (Verbund Leitungen Rechnungs-
prüfung Großstädte – auf Ebene Amtsleitung/Abteilungsleitung) sowie beispielsweise Treffen 
der technischen Rechnungsprüfenden (auf Ebene Abteilungs-/Sachgebietsleitung). Ein institu-
tioneller Austausch der Prüfenden existiert somit noch nicht.  
Im IDR erfolgt ebenfalls eine Erarbeitung von bundesweit beziehungsweise landesweit gülti-
gen Leitlinien, um einheitliche Standards in der Rechnungsprüfung zu schaffen. Somit können 
Ergebnisse miteinander verglichen beziehungsweise interkommunale Prüfungen angestoßen 
werden. 
Das IDR fungiert als Sprachrohr der Rechnungsprüfenden bei Gesetzgebungsverfahren und 
nimmt offiziell Stellung zu relevanten Themen. 
Um von den Vorteilen des IDR profitieren zu können, ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig. 
Auch in der aktuellen Haushaltlage ist eine Mitgliedschaft im Institut der Rechnungsprüfer wirt-
schaftlich sinnvoll. Der Nutzen durch fachlichen Input und Austausch übersteigt die Aufwen-
dungen von 150 € jährlich bei Weitem. Das Institut liefert dafür praxisnahe Standards und Leit-
linien. Auch der Zugang zu qualitativ hochwertigen Fortbildungen und Zertifizierungen (mit 
deutlich reduzierten Gebühren) stärkt die Kompetenz des Rechnungsprüfungsamtes, um den 
steigenden Anforderungen an eine moderne Rechnungsprüfung gerecht zu werden und zur 
wirtschaftlichen, zweckmäßigen und rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung 
beizutragen. 
Die Mittel für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags stehen im Haushalt des Rechnungsprüfungs-
amtes zur Verfügung.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

637 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Rat der Stadt Köln beschließt über den Mitgliedsbeitritt des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt 
Köln in das Institut der Rechnungsprüfer – IDR e.V.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 10.21 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1746/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
11.06.2026 09:27