1746/2026
Mitgliedschaft des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln beim Institut der Rechnungsprüfer - IDR e. V., Im Zollhafen 18, Kranhaus 1, 50678 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/14 Vorlagen-Nummer 1746/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliedschaft des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln beim Institut der Rechnungsprüfer - IDR e.V., Im Zollhafen 18, Kranhaus 1, 50678 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln dem Institut der Rechnungsprüfer - IDR e.V. als Mitglied beitritt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 150,00 € jährlich. Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja ___ % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Was ist das Institut der Rechnungsprüfer - IDR e.V. (IDR)? Das IDR ist der zentrale Berufsverband für alle Fachkräfte der öffentlichen Finanzkontrolle. Es vernetzt und vertritt die Interessen von Führungskräften und Mitarbeitenden aus Bundes- und Landesrechnungshöfen, kommunalen Rechnungsprüfungsämtern sowie Revisionsstellen in weiteren öffentlichen Verwaltungen und Körperschaften – von der Forschung und Bildung bis hin zum Sozialwesen und weitere Akteure der öffentlichen Finanzkontrolle. Ziel ist es, die öffentliche Finanzkontrolle zukunftsfähig zu gestalten. Dafür setzt sich das IDR insbesondere in vier Bereichen ein: Attraktivität des Berufsbildes – Das IDR macht den Beruf der Rechnungsprüfenden sichtbarer und stärkt seine Bedeutung als zentrale Instanz für eine funktionierende öf- fentliche Verwaltung. Weiterbildung und Qualifizierung – Um den steigenden Anforderungen gerecht zu wer- den, bietet das IDR praxisnahe Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte der Finanz- kontrolle. Durch Schulungen, Fachkonferenzen und digitale Lernangebote ermöglicht es eine kontinuierliche Weiterentwicklung und immer auf dem neuesten Stand der rechtlichen und technischen Entwicklungen zu bleiben. 3 Einheitliche Standards – Das IDR fördert die Harmonisierung von Normen und Prozes- sen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, um eine transparente und effiziente Finanzkontrolle zu gewährleisten. Digitale Transformation – Mit innovativen Lösungen treibt das IDR die Digitalisierung voran, für eine moderne und effiziente Finanzkontrolle. Innerhalb des IDR werden die unterschiedlichen Themen in den dazugehörigen Arbeitskreisen bearbeitet. Hierzu gehören unter anderem die Arbeitskreise Antikorruption & Compliance, Technik, Digitalisierung & IT-Sicherheit. Notwendigkeit Vereinsbeitritt Die Prüfenden in der Rechnungsprüfung benötigen neben Fortbildungen (Erweiterung des Wissens) auch die Möglichkeit, ihre Prüferfahrung mit anderen zu teilen beziehungsweise von anderen zu profitieren (Erfahrungsaustausch). Im IDR treffen die verschiedenen Rechnungs- prüfenden aus unterschiedlichen Bundesländern, Gemeinden und Städten aufeinander, um sich in den verschiedenen Bereichen über Prüfungshandlungen und möglichen Prüffeldern auszutauschen. Außerhalb des IDR nutzt die Stadt Köln bisher den Austausch über den Deut- schen Städtetag (auf Amtsleitungsebene), den VLRG NRW (Verbund Leitungen Rechnungs- prüfung Großstädte – auf Ebene Amtsleitung/Abteilungsleitung) sowie beispielsweise Treffen der technischen Rechnungsprüfenden (auf Ebene Abteilungs-/Sachgebietsleitung). Ein institu- tioneller Austausch der Prüfenden existiert somit noch nicht. Im IDR erfolgt ebenfalls eine Erarbeitung von bundesweit beziehungsweise landesweit gülti- gen Leitlinien, um einheitliche Standards in der Rechnungsprüfung zu schaffen. Somit können Ergebnisse miteinander verglichen beziehungsweise interkommunale Prüfungen angestoßen werden. Das IDR fungiert als Sprachrohr der Rechnungsprüfenden bei Gesetzgebungsverfahren und nimmt offiziell Stellung zu relevanten Themen. Um von den Vorteilen des IDR profitieren zu können, ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Auch in der aktuellen Haushaltlage ist eine Mitgliedschaft im Institut der Rechnungsprüfer wirt- schaftlich sinnvoll. Der Nutzen durch fachlichen Input und Austausch übersteigt die Aufwen- dungen von 150 € jährlich bei Weitem. Das Institut liefert dafür praxisnahe Standards und Leit- linien. Auch der Zugang zu qualitativ hochwertigen Fortbildungen und Zertifizierungen (mit deutlich reduzierten Gebühren) stärkt die Kompetenz des Rechnungsprüfungsamtes, um den steigenden Anforderungen an eine moderne Rechnungsprüfung gerecht zu werden und zur wirtschaftlichen, zweckmäßigen und rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung beizutragen. Die Mittel für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags stehen im Haushalt des Rechnungsprüfungs- amtes zur Verfügung.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Rat der Stadt Köln beschließt über den Mitgliedsbeitritt des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Köln in das Institut der Rechnungsprüfer – IDR e.V.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1746/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 09:27