2023/0147
Sozial geförderter Wohnungsbau hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
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anlage 1
6514 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.04.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 64
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0147
Magistratsbeschluss -Nr.
195
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Sozial geförderter Wohnungsbau
hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
Vorlage vom: 25.04.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2022 zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.05.2023
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.04.2023
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzeptes soll jährlich über die umgesetzten
Maßnahmen des Vorjahres berichtet werden.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte gegen den Bundestrend im dritten Jahr in Folge
eine positive Entwicklung der Belegungsbindungen verzeichnet werden. Insgesamt stehen 76
neu geschaffene Belegungsbindungen im Jahr 2022 zu Gunsten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt den im gleichen Zeitraum weggefallenen 68 Belegungsbindungen gegenüber.
Gründe für die nur sehr moderate Steigerung im Neubaubereich waren die Problemlagen im
Bausektor aufgrund von Fachkräftemangel, Lieferkettenentwicklung, Preisentwicklung und dem
Krieg in der Ukraine, weshalb die geplanten Fertigstellungen des Jahres 2022 ins Jahr 2023
verschoben wurden.
Die Anzahl der wohnungssuchend gemeldeten Haushalte steigt von 2.450 Haushalten im
Dezember 2021 auf 2.463 Haushalte im Dezember 2022.
Aufgrund des zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Wohngeld-Plus-Gesetzes wird in dieser
Vorlage eine erste Übersicht über die Antragsentwicklung gegeben.
Entwicklung der Wohngeldanträge:
Anträge Januar 2022: 235
Anträge Januar 2023: 595
Anträge Februar 2022: 192
Anträge Februar 2023: 371
Anträge März 2022: 227
Anträge März 2023: 348
Entwicklung der Wohngeldzahlsumme (Bundes-/Landesmittel) in kumulierter Form:
Zahlsumme Wohngeld Januar 2022: 736.028,53 Euro
Zahlsumme Wohngeld Januar 2023: 2.461.630,91 Euro
Zahlsumme Wohngeld Februar 2022: 1.153.479,90 Euro
Zahlsumme Wohngeld Februar 2023: 3.245.083,75 Euro
Zahlsumme Wohngeld März 2022: 1.714.560,31 Euro
Zahlsumme Wohngeld März 2023: 4.242.443,27 Euro
Aus den dargelegten Zahlen wird deutlich, dass es zu einer Steigerung der Anträge gekommen
ist.
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2022 die
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden.
1. Neubau von Mietwohnungen
Im Jahr 2022 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 53
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden:
24 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG,
25 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG.
2 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG Frankfurt
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH,
2 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG Frankfurt
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH.
- 5 -
Bei den Wohnungen handelt es sich um die ersten 4 von 6 Wohnungen, weitere 2 Wohnungen
werden im Jahr 2023 folgen.
2. Ankauf von Belegungsrechten
Im Jahr 2022 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch den Ankauf von
Belegungsrechten von der bauverein AG 7 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden.
Die Wohnungen, die in der Kernstadt, Kranichstein, Arheilgen und in Eberstadt liegen, haben
eine Bindungsdauer von 10 Jahren. Insgesamt wurden hierfür 87.643,20 Euro gezahlt.
15 Wohnungen der Projekta Grundinvest GmbH Co. Boulevard KG in der Dieburger Straße
18+20 wurden neu in die Bindung genommen.
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsbindungen musste sich die Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen.
3. Verlängerung von Belegungsrechten
Im Jahr 2022 sind bei 68 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten
verlängert werden können. Diese gliedern sich wie folgt:
13 Wohnungen von der bauverein AG
Aufgrund der anstehenden großen Sanierungsnotwendigkeit wird aktuell auf die Verlängerung
der Belegungsbindungen verzichtet. Hinzu kommt, dass die Wohnungen nicht mehr dem
Anspruch an sozial geförderte Wohnungen hinsichtlich der Größen und den Kosten der
Unterkunft entsprechen. Anstelle der 13 Wohnungen sollen 15 Wohnungen an anderer Stelle in
die Belegungsbindung genommen werden.
55 Wohnungen vom Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW)
Die GSW hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen weit vor dem
ursprünglichen Bindungsende abgelöst und war nicht bereit, neue Bindungen zu vereinbaren.
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.
4. Modernisierung
Im Jahr 2022 wurden keine Wohnungsbaufördermittel des Landes Hessen im Rahmen des
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen, da entsprechende Antragstellungen
durch Investierende nicht erfolgt sind.
5. Sonstiges
Es wurde eine bisher gewerblich vermietete Wohnung der bauverein AG zum 01.04.2022 in
eine sozial geförderte Mietwohnung umgewandelt und direkt in die Bindung genommen.
Darmstadt, 25.04.2023
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
2023/0147
6427 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.04.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0147
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Sozial geförderter Wohnungsbau
hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
Vorlage vom: 25.04.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2022 zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.04.2023
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzeptes soll jährlich über die umgesetzten
Maßnahmen des Vorjahres berichtet werden.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte gegen den Bundestrend im dritten Jahr in Folge
eine positive Entwicklung der Belegungsbindungen verzeichnet werden. Insgesamt stehen 76
neu geschaffene Belegungsbindungen im Jahr 2022 zu Gunsten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt den im gleichen Zeitraum weggefallenen 68 Belegungsbindungen gegenüber.
Gründe für die nur sehr moderate Steigerung im Neubaubereich waren die Problemlagen im
Bausektor aufgrund von Fachkräftemangel, Lieferkettenentwicklung, Preisentwicklung und dem
Krieg in der Ukraine, weshalb die geplanten Fertigstellungen des Jahres 2022 ins Jahr 2023
verschoben wurden.
Die Anzahl der wohnungssuchend gemeldeten Haushalte steigt von 2.450 Haushalten im
Dezember 2021 auf 2.463 Haushalte im Dezember 2022.
Aufgrund des zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Wohngeld-Plus-Gesetzes wird in dieser
Vorlage eine erste Übersicht über die Antragsentwicklung gegeben.
Entwicklung der Wohngeldanträge:
Anträge Januar 2022: 235
Anträge Januar 2023: 595
Anträge Februar 2022: 192
Anträge Februar 2023: 371
Anträge März 2022: 227
Anträge März 2023: 348
Entwicklung der Wohngeldzahlsumme (Bundes-/Landesmittel) in kumulierter Form:
Zahlsumme Wohngeld Januar 2022: 736.028,53 Euro
Zahlsumme Wohngeld Januar 2023: 2.461.630,91 Euro
Zahlsumme Wohngeld Februar 2022: 1.153.479,90 Euro
Zahlsumme Wohngeld Februar 2023: 3.245.083,75 Euro
Zahlsumme Wohngeld März 2022: 1.714.560,31 Euro
Zahlsumme Wohngeld März 2023: 4.242.443,27 Euro
Aus den dargelegten Zahlen wird deutlich, dass es zu einer Steigerung der Anträge gekommen
ist.
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2022 die
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden.
1. Neubau von Mietwohnungen
Im Jahr 2022 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 53
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden:
24 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG,
25 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG.
2 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG Frankfurt
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH,
2 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG Frankfurt
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH.
Bei den Wohnungen handelt es sich um die ersten 4 von 6 Wohnungen, weitere 2 Wohnungen
werden im Jahr 2023 folgen.
- 4 -
2. Ankauf von Belegungsrechten
Im Jahr 2022 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch den Ankauf von
Belegungsrechten von der bauverein AG 7 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden.
Die Wohnungen, die in der Kernstadt, Kranichstein, Arheilgen und in Eberstadt liegen, haben
eine Bindungsdauer von 10 Jahren. Insgesamt wurden hierfür 87.643,20 Euro gezahlt.
15 Wohnungen der Projekta Grundinvest GmbH Co. Boulevard KG in der Dieburger Straße
18+20 wurden neu in die Bindung genommen.
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsbindungen musste sich die Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen.
3. Verlängerung von Belegungsrechten
Im Jahr 2022 sind bei 68 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten
verlängert werden können. Diese gliedern sich wie folgt:
13 Wohnungen von der bauverein AG
Aufgrund der anstehenden großen Sanierungsnotwendigkeit wird aktuell auf die Verlängerung
der Belegungsbindungen verzichtet. Hinzu kommt, dass die Wohnungen nicht mehr dem
Anspruch an sozial geförderte Wohnungen hinsichtlich der Größen und den Kosten der
Unterkunft entsprechen. Anstelle der 13 Wohnungen sollen 15 Wohnungen an anderer Stelle in
die Belegungsbindung genommen werden.
55 Wohnungen vom Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW)
Die GSW hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen weit vor dem
ursprünglichen Bindungsende abgelöst und war nicht bereit, neue Bindungen zu vereinbaren.
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.
4. Modernisierung
Im Jahr 2022 wurden keine Wohnungsbaufördermittel des Landes Hessen im Rahmen des
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen, da entsprechende Antragstellungen
durch Investierende nicht erfolgt sind.
5. Sonstiges
Es wurde eine bisher gewerblich vermietete Wohnung der bauverein AG zum 01.04.2022 in
eine sozial geförderte Mietwohnung umgewandelt und direkt in die Bindung genommen.
Darmstadt, 25.04.2023
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
anlage 2
206 Zeichen
Punkt 3: Sozial geförderter Wohnungsbau hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes (V-Nr. 2023/0147) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Haardtring 7
- Lerchenweg 5
- Dieburger Straße 18
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0147
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00