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2023/0147

Sozial geförderter Wohnungsbau hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes

Magistratsvorlage 25.04.2023

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.04.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 64 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0147 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
195 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Sozial geförderter Wohnungsbau  
hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes  
 
Vorlage vom: 25.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum 
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2022 zur Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.05.2023 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.04.2023 
 
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzeptes soll jährlich über die umgesetzten 
Maßnahmen des Vorjahres berichtet werden. 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte gegen den Bundestrend im dritten Jahr in Folge 
eine positive Entwicklung der Belegungsbindungen verzeichnet werden. Insgesamt  stehen 76 
neu geschaffene Belegungsbindungen im Jahr 2022 zu Gunsten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt den im gleichen Zeitraum weggefallenen 68 Belegungsbindungen gegenüber. 
Gründe für die nur sehr moderate Steigerung im Neubaubereich waren die Problemlagen im 
Bausektor aufgrund von Fachkräftemangel, Lieferkettenentwicklung, Preisentwicklung und dem 
Krieg in der Ukraine, weshalb die geplanten Fertigstellungen des Jahres 2022 ins Jahr 2023 
verschoben wurden. 
 
Die Anzahl der wohnungssuchend gemeldeten Haushalte steigt von 2.450 Haushalten im 
Dezember 2021 auf 2.463 Haushalte im Dezember 2022. 
 
Aufgrund des zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Wohngeld-Plus-Gesetzes wird in dieser 
Vorlage eine erste Übersicht über die Antragsentwicklung gegeben. 
 
Entwicklung der Wohngeldanträge: 
Anträge Januar 2022: 235 
Anträge Januar 2023: 595 
Anträge Februar 2022: 192 
Anträge Februar 2023: 371 
Anträge März 2022: 227 
Anträge März 2023: 348 
 
Entwicklung der Wohngeldzahlsumme (Bundes-/Landesmittel) in kumulierter Form: 
Zahlsumme Wohngeld Januar 2022:    736.028,53 Euro 
Zahlsumme Wohngeld Januar 2023: 2.461.630,91 Euro 
Zahlsumme Wohngeld Februar 2022: 1.153.479,90 Euro 
Zahlsumme Wohngeld Februar 2023: 3.245.083,75 Euro 
Zahlsumme Wohngeld März 2022: 1.714.560,31 Euro 
Zahlsumme Wohngeld März 2023: 4.242.443,27 Euro 
 
Aus den dargelegten Zahlen wird deutlich, dass es zu einer Steigerung der Anträge gekommen 
ist. 
 
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2022 die 
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten 
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt 
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden. 
 
1. Neubau von Mietwohnungen 
 
Im Jahr 2022 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 53 
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden: 
 
24 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI 
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG, 
25 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI 
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG. 
 
2 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG  Frankfurt 
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH, 
2 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG Frankfurt 
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH.

- 5 - 
Bei den Wohnungen handelt es sich um die ersten 4 von 6 Wohnungen, weitere 2 Wohnungen 
werden im Jahr 2023 folgen. 
 
2. Ankauf von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2022 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch den Ankauf von 
Belegungsrechten von der bauverein AG 7 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden. 
Die Wohnungen, die in der Kernstadt, Kranichstein, Arheilgen und in Eberstadt liegen, haben 
eine Bindungsdauer von 10 Jahren. Insgesamt wurden hierfür 87.643,20 Euro gezahlt.  
 
15 Wohnungen der Projekta Grundinvest GmbH Co. Boulevard KG in der Dieburger Straße 
18+20 wurden neu in die Bindung genommen.  
 
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsbindungen musste sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit 
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen. 
 
3. Verlängerung von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2022 sind bei 68 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten 
verlängert werden können. Diese gliedern sich wie folgt: 
 
13 Wohnungen von der bauverein AG  
Aufgrund der anstehenden großen Sanierungsnotwendigkeit wird aktuell auf die Verlängerung 
der Belegungsbindungen verzichtet. Hinzu kommt, dass die Wohnungen nicht mehr dem 
Anspruch an sozial geförderte Wohnungen hinsichtlich der Größen und den Kosten der 
Unterkunft entsprechen. Anstelle der 13 Wohnungen sollen 15 Wohnungen an anderer Stelle in 
die Belegungsbindung genommen werden. 
 
55 Wohnungen vom Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW) 
Die GSW hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen weit vor dem 
ursprünglichen Bindungsende abgelöst und war nicht bereit, neue Bindungen zu vereinbaren. 
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige 
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige 
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.  
 
4. Modernisierung 
 
Im Jahr 2022 wurden keine Wohnungsbaufördermittel des Landes Hessen im Rahmen des 
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen, da entsprechende Antragstellungen 
durch Investierende nicht erfolgt sind. 
 
5. Sonstiges 
 
Es wurde eine bisher gewerblich vermietete Wohnung der bauverein AG zum 01.04.2022 in 
eine sozial geförderte Mietwohnung umgewandelt und direkt in die Bindung genommen. 
 
Darmstadt, 25.04.2023 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

2023/0147

6427 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.04.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0147 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Sozial geförderter Wohnungsbau  
hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes  
 
Vorlage vom: 25.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum 
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2022 zur Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.04.2023 
 
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzeptes soll jährlich über die umgesetzten 
Maßnahmen des Vorjahres berichtet werden. 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte gegen den Bundestrend im dritten Jahr in Folge 
eine positive Entwicklung der Belegungsbindungen verzeichnet werden. Insgesamt stehen 76 
neu geschaffene Belegungsbindungen im Jahr 2022 zu Gunsten der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt den im gleichen Zeitraum weggefallenen 68 Belegungsbindungen gegenüber. 
Gründe für die nur sehr moderate Steigerung im Neubaubereich waren die Problemlagen im 
Bausektor aufgrund von Fachkräftemangel, Lieferkettenentwicklung, Preisentwicklung  und dem 
Krieg in der Ukraine, weshalb die geplanten Fertigstellungen des Jahres 2022 ins Jahr 2023 
verschoben wurden. 
 
Die Anzahl der wohnungssuchend gemeldeten Haushalte steigt von 2.450 Haushalten im 
Dezember 2021 auf 2.463 Haushalte im Dezember 2022. 
 
Aufgrund des zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Wohngeld-Plus-Gesetzes wird in dieser 
Vorlage eine erste Übersicht über die Antragsentwicklung gegeben. 
 
Entwicklung der Wohngeldanträge: 
Anträge Januar 2022: 235 
Anträge Januar 2023: 595 
Anträge Februar 2022: 192 
Anträge Februar 2023: 371 
Anträge März 2022: 227 
Anträge März 2023: 348 
 
Entwicklung der Wohngeldzahlsumme (Bundes-/Landesmittel) in kumulierter Form: 
Zahlsumme Wohngeld Januar 2022:    736.028,53 Euro 
Zahlsumme Wohngeld Januar 2023: 2.461.630,91 Euro 
Zahlsumme Wohngeld Februar 2022: 1.153.479,90 Euro 
Zahlsumme Wohngeld Februar 2023: 3.245.083,75 Euro 
Zahlsumme Wohngeld März 2022: 1.714.560,31 Euro 
Zahlsumme Wohngeld März 2023: 4.242.443,27 Euro 
 
Aus den dargelegten Zahlen wird deutlich, dass es zu einer Steigerung der Anträge gekommen 
ist. 
 
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2022 die 
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten 
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt 
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden. 
 
1. Neubau von Mietwohnungen 
 
Im Jahr 2022 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 53 
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden: 
 
24 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI 
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG, 
25 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 7 + 9 von der CRI 
Wertgrund Wohnen GmbH und Co. KG. 
 
2 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG Frankfurt 
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH, 
2 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Lerchenweg 5 von der BWG  Frankfurt 
am Main Bundesbahn- Wohnungsgesellschaft mbH. 
Bei den Wohnungen handelt es sich um die ersten 4 von 6 Wohnungen, weitere 2 Wohnungen 
werden im Jahr 2023 folgen.

- 4 - 
 
2. Ankauf von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2022 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch den Ankauf von 
Belegungsrechten von der bauverein AG 7 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden. 
Die Wohnungen, die in der Kernstadt, Kranichstein, Arheilgen und in Eberstadt liegen, haben 
eine Bindungsdauer von 10 Jahren. Insgesamt wurden hierfür 87.643,20 Euro gezahlt.  
 
15 Wohnungen der Projekta Grundinvest GmbH Co. Boulevard KG in der Dieburger Straße 
18+20 wurden neu in die Bindung genommen.  
 
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsbindungen musste sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit 
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen. 
 
3. Verlängerung von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2022 sind bei 68 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten 
verlängert werden können. Diese gliedern sich wie folgt: 
 
13 Wohnungen von der bauverein AG  
Aufgrund der anstehenden großen Sanierungsnotwendigkeit wird aktuell auf die Verlängerung 
der Belegungsbindungen verzichtet. Hinzu kommt, dass die Wohnungen nicht mehr dem 
Anspruch an sozial geförderte Wohnungen hinsichtlich der Größen und den Kosten der 
Unterkunft entsprechen. Anstelle der 13 Wohnungen sollen 15 Wohnungen an anderer Stelle in 
die Belegungsbindung genommen werden. 
 
55 Wohnungen vom Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW) 
Die GSW hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen weit vor dem 
ursprünglichen Bindungsende abgelöst und war nicht bereit, neue Bindungen zu vereinbaren. 
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige 
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige 
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.  
 
4. Modernisierung 
 
Im Jahr 2022 wurden keine Wohnungsbaufördermittel des Landes Hessen im Rahmen des 
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen, da entsprechende Antragstellungen 
durch Investierende nicht erfolgt sind. 
 
5. Sonstiges 
 
Es wurde eine bisher gewerblich vermietete Wohnung der bauverein AG zum 01.04.2022 in 
eine sozial geförderte Mietwohnung umgewandelt und direkt in die Bindung genommen. 
 
Darmstadt, 25.04.2023 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

anlage 2

206 Zeichen

Punkt 3: Sozial geförderter Wohnungsbau 
hier: Übersicht 2022 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes 
 (V-Nr. 2023/0147) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

TOP 3
TOP 195

Orte (3)

  • Haardtring 7
  • Lerchenweg 5
  • Dieburger Straße 18

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0147
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.04.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00