2015/0117
Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
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Punkt 15: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (V-Nr. 2015/0117) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen Die Linke. und FDP
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Punkt 4: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (V-Nr. 2015/0117) Bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und PIRATEN empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 5: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (V-Nr. 2015/0117) Bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308
II 52
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0117
Magistratsbeschluss -Nr.
139
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH &
Co. KG
Vorlage vom: 1 9.03.2015
Beschlussvorschlag :
Der Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
gemäß beiliegender Begründung wird zugestimmt.
Anlagen: § 1 Gesellschaftsvertrag
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 08.04.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 die Gründung d er Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG beschlossen (vgl. Magistratsvorlage Nr. 2014/0114).
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind bisher der Umbau und der Betrieb des
Stadions am Böllenfalltor.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2014 (Magistratsvorlage Nr.
2014/0457) zur Bestellung von Erbbaurechten zugunsten der Gesellschaft übernimmt die
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG neben dem Umbau und dem Betrieb des
Böllenfalltorstadions auch die umliegenden Trainingsgelände sowie die Böllenfalltorhalle und
das Parkplatzgelände, um eine einheitliche Bewirtschaftung des Areals zu gewährleisten und
damit entsprechende Synergien und Effizienzvorteile zu generieren. Infolgedessen ist der
Unternehmensgegenstand insoweit zu erweitern.
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG soll aus Gründen der steuerlichen Optimierung
in der Zukunft auch für die Unterhaltung, den Betrieb und die Errichtung städtischer
Sporteinrichtungen zuständig we rden. Damit der Gesellschaftsvertrag bei der Re alisierung
dieses Vorhabens nicht nochmals (kostenverursachend) geändert werden muss, empfiehlt es
sich auch diesen zukünftigen Gesellschaftszweck jetzt in den Gesellschaftsvertrag
aufzunehmen.
§ 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages soll daher folgende Fassung erhalten:
„Die Gesellschaft verfolgt dem Allgemeinwohl dienende öffentliche, insbesondere sportliche,
schulsportliche, kulturelle und gesellschaftliche Zwecke.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Umbau und den Betrieb de r
Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ sowie durch die Errichtung, den Umbau und den
Betrieb weiterer Sportstätten im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gegenstand
des Unternehmens).
Die Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ besteht aus d em Sportstadion selbst, dem
umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle sowie sonstigen Nebeneinrichtungen wie
dem Parkplatzgelände.
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an
ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an dritte Unternehmen
weiterreichen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem
vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich si nd. Sie
kann sich an Gesellschaften und anderen Unternehmungen und allen Geschäften beteiligen, die
mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen“.
§ 1 Abs. 2 – 4 der bisherigen Fassung bleiben unverändert.
Die bisherige Fassung des § 1 liegt als Anlage bei.
Mit dem neuen Gesellschaftszweck wird sowohl die Einhaltung kommunalrechtlicher
Vorschriften (öffentlicher Zweck - § 121 Abs. 1 Nr. 1 HGO) als auch die Einhaltung EU -
Beihilferechtlicher Belange (DAWI -Tätigkeiten – dem Allgemeinwohl dienende Zwec ke)
dokumentiert.
Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes bedarf gemäß § 51 Nr. 11 HGO der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Danach wird die Gesellschafterversammlung
der KG die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschließen.
Tätigkeiten auf den Gebieten des Sports, der Kultur und der Erholung gelten nach § 121 Abs. 2
HGO nicht als wirtschaftliche Betätigung. Die Kammern sind daher mit der Angelegenheit nicht
zu befassen.
Darmstadt, 19.03.2015
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
anlage 1
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Gesellschaftsvertrag der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co.KG zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als alleiniger Kommanditistin und der Darmstädter Sportstätten Verwaltungsgesellschaft mbH als alleiniger Komplementärin wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen: & 1 Gegenstand, Firma und Sitz des Unternehmens, Geschäftsjahr (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Umbau und der Betrieb des Böllenfalltorstadions in Darmstadt. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an dritte Unternehmen weiterreichen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vor- stehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Sie kann sich an Gesellschaften und anderen Unternehmungen und allen Geschäften beteiligen, die mit dem Ge- genstand des Unternehmens zusammenhängen. (2) Die Firma der Gesellschaft lautet: Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (3) Sitz der Gesellschaft ist Darmstadt. (4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Ge- sellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.
2015/0117
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.03.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0117
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sport stätten GmbH &
Co. KG
Vorlage vom: 19.03.2015
Beschlussvorschlag :
Der Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG
gemäß beiliegender Begründung wird zugestimmt.
Anlagen: § 1 Gesellschaftsvertrag
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 die Gründung der Darmstädter
Sportstätten GmbH & Co. KG beschlossen (vgl. Magistratsvorlage Nr. 2014/0114).
Unternehmensgegenstand der Ges ellschaft sind bisher der Umbau und der Betrieb des
Stadions am Böllenfalltor.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2014 (Magistratsvorlage Nr.
2014/0457) zur Bestellung von Erbbaurechten zugunsten der Gesellschaft übernimmt die
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG neben dem Umbau und dem Betrieb des
Böllenfalltorstadions auch die umliegenden Trainingsgelände sowie die Böllenfalltorhalle und
das Parkplatzgelände, um eine einheitliche Bewirtschaftung des Areals zu gewährleisten und
damit entsprechende Synergien und Effizienzvorteile zu generieren. Infolgedessen ist der
Unternehmensgegenstand insoweit zu erweitern.
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG soll aus Gründen der steuerlichen Optimierung
in der Zukunft auch für die Unte rhaltung, den Betrieb und die Errichtung städtischer
Sporteinrichtungen zuständig we rden. Damit der Gesellschaftsvertrag bei der Realisierung
dieses Vorhabens nicht nochmals (kostenverursachend) geändert werden muss, empfiehlt es
sich auch diesen zukünftig en Gesellschaftszweck jetzt in den Gesellschaftsvertrag
aufzunehmen.
§ 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages soll daher folgende Fassung erhalten:
„Die Gesellschaft verfolgt dem Allgemeinwohl dienende öffentliche, insbesondere sportliche,
schulsportliche, kulturelle und gesellschaftliche Zwecke.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Umbau und den Betrieb der
Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ sowie durch die Errichtung, den Umbau und den
Betrieb weiterer Sportstätten im Stad tgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gegenstand
des Unternehmens).
Die Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ besteht aus dem Sportstadion selbst, dem
umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle sowie sonstigen Nebeneinrichtungen wie
dem Parkplatzgelände.
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an
ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an dritte Unternehmen
weiterreichen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem
vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Sie
kann sich an Gesellschaften und anderen Unternehmungen und allen Geschäften beteiligen, die
mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen“.
§ 1 Abs. 2 – 4 der bisherigen Fassung bleiben unverändert.
Die bisherige Fassung des § 1 liegt als Anlage bei.
Mit dem neuen Gesellschaftszweck wird sowohl die Einhaltung kommunalrechtlicher
Vorschriften (öffentlicher Zweck - § 121 Abs. 1 Nr. 1 HGO) als auch die Einhaltung EU -
Beihilferechtlicher Belange (DAWI -Tätigkeiten – dem Allgemeinwohl dienende Zwecke)
dokumentiert.
- 4 -
Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes bedarf gemäß § 51 Nr. 11 HGO der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Danach wird die Gesellschafterversammlung
der KG die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschließen.
Tätigkeiten auf den Gebieten des Sports, der Kultur und der Erholung gelten nach § 121 Abs. 2
HGO nicht als wirtschaftliche Betätigung. Die Kammern sind daher mit der Angelegenheit nicht
zu befassen.
Darmstadt, 19.03.2015
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0117
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00