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2015/0117

Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG

Magistratsvorlage 19.03.2015

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2015/0117

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248 Zeichen

Punkt 15: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & 
Co. KG 
 (V-Nr. 2015/0117) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktionen Die Linke. und FDP

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265 Zeichen

Punkt 4: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & 
Co. KG 
 (V-Nr. 2015/0117) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE, Die Linke. und PIRATEN 
empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

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238 Zeichen

Punkt 5: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & 
Co. KG 
 (V-Nr. 2015/0117) 
 
Bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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4798 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 308 
II 52 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0117 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
139 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & 
Co. KG 
 
Vorlage vom: 1 9.03.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG 
gemäß beiliegender Begründung wird zugestimmt. 
 
 
 
 
 
Anlagen: § 1 Gesellschaftsvertrag  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.04.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.03.2015  
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 die Gründung d er Darmstädter 
Sportstätten GmbH & Co. KG beschlossen (vgl. Magistratsvorlage Nr. 2014/0114). 
 
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind bisher der Umbau und der Betrieb des 
Stadions am Böllenfalltor. 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  16.12.2014 (Magistratsvorlage  Nr. 
2014/0457) zur Bestellung von Erbbaurechten zugunsten der Gesellschaft übernimmt die 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG neben dem Umbau und dem Betrieb des 
Böllenfalltorstadions auch die umliegenden Trainingsgelände sowie die Böllenfalltorhalle und 
das Parkplatzgelände, um eine einheitliche Bewirtschaftung des Areals zu gewährleisten und 
damit entsprechende Synergien und Effizienzvorteile zu generieren.  Infolgedessen ist der 
Unternehmensgegenstand insoweit zu erweitern. 
 
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG soll aus Gründen der steuerlichen Optimierung 
in der Zukunft  auch für die Unterhaltung, den Betrieb und die Errichtung städtischer  
Sporteinrichtungen zuständig we rden. Damit der Gesellschaftsvertrag bei der Re alisierung 
dieses Vorhabens nicht nochmals (kostenverursachend) geändert werden muss, empfiehlt es 
sich auch diesen zukünftigen Gesellschaftszweck jetzt in den Gesellschaftsvertrag 
aufzunehmen. 
 
§ 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages soll daher folgende Fassung erhalten: 
 
„Die Gesellschaft verfolgt dem Allgemeinwohl dienende öffentliche, insbesondere sportliche, 
schulsportliche, kulturelle und gesellschaftliche Zwecke.  
 
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Umbau und den Betrieb de r 
Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ sowie durch die Errichtung, den Umbau und den 
Betrieb weiterer Sportstätten im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gegenstand 
des Unternehmens).  
 
Die Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ besteht aus d em Sportstadion selbst, dem 
umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle sowie sonstigen Nebeneinrichtungen wie 
dem Parkplatzgelände. 
 
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an 
ihnen beteiligen. Sie  darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an dritte Unternehmen 
weiterreichen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem 
vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich si nd. Sie 
kann sich an Gesellschaften und anderen Unternehmungen und allen Geschäften beteiligen, die 
mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen“. 
 
§ 1 Abs. 2 – 4 der bisherigen Fassung bleiben unverändert. 
 
Die bisherige Fassung des § 1 liegt als Anlage bei. 
 
Mit dem neuen Gesellschaftszweck wird sowohl die Einhaltung kommunalrechtlicher 
Vorschriften (öffentlicher Zweck - § 121 Abs. 1 Nr. 1 HGO) als auch die Einhaltung EU -
Beihilferechtlicher Belange (DAWI -Tätigkeiten – dem Allgemeinwohl dienende Zwec ke) 
dokumentiert.

Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes bedarf gemäß § 51 Nr. 11 HGO der 
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Danach wird die Gesellschafterversammlung 
der KG die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschließen. 
 
Tätigkeiten auf den Gebieten des Sports, der Kultur und der Erholung gelten nach § 121 Abs. 2 
HGO nicht als wirtschaftliche Betätigung. Die Kammern sind daher mit der Angelegenheit nicht 
zu befassen. 
 
Darmstadt, 19.03.2015 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Rafael Reißer 
Oberbürgermeister     Bürgermeister

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1376 Zeichen

Gesellschaftsvertrag der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co.KG
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt als alleiniger Kommanditistin
und der
Darmstädter Sportstätten Verwaltungsgesellschaft mbH als alleiniger Komplementärin

wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

& 1 Gegenstand, Firma und Sitz des Unternehmens, Geschäftsjahr

(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Umbau und der Betrieb des Böllenfalltorstadions in
Darmstadt.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu

dienen geeignet sind.

Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an

ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an dritte Unternehmen weiterreichen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vor-
stehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Sie kann sich
an Gesellschaften und anderen Unternehmungen und allen Geschäften beteiligen, die mit dem Ge-
genstand des Unternehmens zusammenhängen.
(2) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG

(3) Sitz der Gesellschaft ist Darmstadt.

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Ge-

sellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.

2015/0117

4729 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.03.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0117 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sport stätten GmbH & 
Co. KG 
 
Vorlage vom: 19.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Änderung des Unternehmensgegenstandes der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG 
gemäß beiliegender Begründung wird zugestimmt. 
 
 
 
 
 
Anlagen: § 1 Gesellschaftsvertrag  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  19.03.2015  
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.04.2014 die Gründung der Darmstädter 
Sportstätten GmbH & Co. KG beschlossen (vgl. Magistratsvorlage Nr. 2014/0114). 
 
Unternehmensgegenstand der Ges ellschaft sind bisher der Umbau und der Betrieb des 
Stadions am Böllenfalltor. 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2014 (Magistratsvorlage  Nr. 
2014/0457) zur Bestellung von Erbbaurechten zugunsten der Gesellschaft übernimmt die 
Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG neben dem Umbau und dem Betrieb des 
Böllenfalltorstadions auch die umliegenden Trainingsgelände sowie die Böllenfalltorhalle und 
das Parkplatzgelände, um eine einheitliche Bewirtschaftung des Areals zu gewährleisten und 
damit entsprechende Synergien und Effizienzvorteile zu generieren.  Infolgedessen ist der 
Unternehmensgegenstand insoweit zu erweitern. 
 
Die Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG soll aus Gründen der steuerlichen Optimierung 
in der Zukunft  auch für die Unte rhaltung, den Betrieb und die Errichtung städtischer  
Sporteinrichtungen zuständig we rden. Damit der Gesellschaftsvertrag bei der Realisierung 
dieses Vorhabens nicht nochmals (kostenverursachend) geändert werden muss, empfiehlt es 
sich auch diesen zukünftig en Gesellschaftszweck jetzt in den Gesellschaftsvertrag 
aufzunehmen. 
 
§ 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages soll daher folgende Fassung erhalten: 
 
„Die Gesellschaft verfolgt dem Allgemeinwohl dienende öffentliche, insbesondere sportliche, 
schulsportliche, kulturelle und gesellschaftliche Zwecke.  
 
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Umbau und den Betrieb der 
Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ sowie durch die Errichtung, den Umbau und den 
Betrieb weiterer Sportstätten im Stad tgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gegenstand 
des Unternehmens).  
 
Die Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ besteht aus dem Sportstadion selbst, dem 
umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle sowie sonstigen Nebeneinrichtungen wie 
dem Parkplatzgelände. 
 
Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an 
ihnen beteiligen. Sie darf ihre Aufgaben ganz oder teilweise an dritte Unternehmen 
weiterreichen. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte  zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem 
vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Sie 
kann sich an Gesellschaften und anderen Unternehmungen und allen Geschäften beteiligen, die 
mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen“. 
 
§ 1 Abs. 2 – 4 der bisherigen Fassung bleiben unverändert. 
 
Die bisherige Fassung des § 1 liegt als Anlage bei. 
 
Mit dem neuen Gesellschaftszweck wird sowohl die Einhaltung kommunalrechtlicher 
Vorschriften (öffentlicher Zweck - § 121 Abs. 1 Nr. 1 HGO) als auch die Einhaltung EU -
Beihilferechtlicher Belange (DAWI -Tätigkeiten – dem Allgemeinwohl dienende Zwecke) 
dokumentiert.

- 4 - 
Die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes bedarf gemäß § 51 Nr. 11 HGO der 
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Danach wird die Gesellschafterversammlung 
der KG die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschließen. 
 
Tätigkeiten auf den Gebieten des Sports, der Kultur und der Erholung gelten nach § 121 Abs. 2 
HGO nicht als wirtschaftliche Betätigung. Die Kammern sind daher mit der Angelegenheit nicht 
zu befassen. 
 
Darmstadt, 19.03.2015 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Rafael Reißer 
Oberbürgermeister     Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0117
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00