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Kommunale Beobachter:innen Karneval

Die PARTEI Antrag nach § 3 AN/0209/2023 vom 30.01.2023

Stand: Am 09.02.2023 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Die FRAKTION Antrag nach § 3

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.01.2023 AN/0209/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.02.2023 Kommunale Beobachter:innen Karneval Sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie, für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Köln am 09.02.2022 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Der Rat möge beschließen: Die Stadt Köln ermöglicht sog. "Kommunale Beobachter:innen" in der Zeit vom 16.02. bis zum 22.02.2022 das karnevalistische Sicherheitskonzept vor Ort in Augenschein zu nehmen. Hierzu ermög- licht die Stadt den kommunalen Beobachter:innen jederzeitigen Zugang zu den vom Sicherheitskonzept der Stadt betroffenen Flächen. Insgesamt sollen a us jeder Fraktion des Kölner Stadtrates bis zu zwei Ratsmitglieder, sowie die Einzelmandatsträger:innen als kommunale Beobachter:innen bestimmt wer- den. Die Akkreditierung wird vom Büro der Oberbürgermeisterin ausgestellt. Die zu Akkreditierenden werden von den Fraktionen benannt. An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - Begründung Analog zur Funktion der Parlamentarischen Beobachter:innen fordern wir die Beobachtungsmöglichkeit des städtischen Handelns im Rahmen des Kölner Karnevals durch Ratsmitglieder. Der 11.11. hat ge- zeigt, dass sich die Wahrnehmung der Stadt und der Oberbürgermeisterin teilweise dramatisch von der Darstellung in der Presse und von den Menschen vor Ort, seien es Feiernde oder Anwohnende, unter- scheidet. Das alles macht es erforderlich, dass sich Ratsmitglieder selber ein Bild vor Ort machen können. Dazu müssen Sie in die zugangsbeschränkten Bereiche hinein und zwischen ihnen wechseln können. Nur so sind ungeschönte und ungefilterte Eindrücke möglich, die wiederum in die politische Gremienarbeit ein- fließen. Zugleich entlastet die persönliche Inaugenscheinnahme di e Verwaltung von umfangreichen Anfragen zum Thema. Gez. Michael Hock (Gf. Die FRAKTION)

Beratungsverlauf

  1. 09.02.2023

    Rat

    TOP 3.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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