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A-R/0026/2017

Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten

Antrag an den Rat 09.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 30.9

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4162 Zeichen

Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017  
 
1  
  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
08. Mai 2017 
 
 Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten 
 
Beschluss 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln,  
zukünftig die Leistungsgewährung ämterübergreifend (leistungsträger-
übergreifend) zu organisieren, bei der eine existenzielle Absicherung durch 
SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen, 
z.B. bei Kinderzuschlag und Wohngeld gewährleistet werden kann. Hierzu 
sollten auch die unabhängigen Sozialberatungsstellen mit einbezogen werden. 
2.  In dem Konzept wird dargelegt, wie im Jobcenter eine Leistungsgewährung 
für die Leistungsbezieher*innen auch bei Übergängen von SGB II-Leistungen 
zu anderen gesetzlich vorrangigen Leistungen ohne Zahlungsausfälle 
organisiert werden kann. 
 
Begründung: 
1)  Gemäß § 12a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, andere – 
vorrangige - Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, 
Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich 
ist. Beim Wohngeld und Kinderzuschlag muss die Hilfebedürftigkeit aller 
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 Monate beseitigt 
werden. Die Praxis der Übergänge von SGB II-Leistungen hin zu vorrangigen 
Leistungen in Form von Wohngeld und Kinderzuschlag (KIZU) ist seit jeher 
geprägt von finanziellen Unsicherheiten für die betroffenen 
Leistungsberechtigten. Die Existenzsicherung ist in vielen Fällen nicht 
gewährleistet.  
Aber auch während der Bewilligung von Wohngeld und Kinderzuschlag kommt 
es zu Zahlungsausfällen, die zu einer Existenzgefährdung bei den 
Leistungsbezieher*innen führen können.

Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017  
 
2  
Insbesondere beim Übergang von SGB II – Leistungen zu Wohngeld und 
Kinderzuschlag entstehen in der Regel gravierende Zahlungslücken, wenn SGB II 
eingestellt wird und die Bewilligung von Kinderzuschlag und Wohngeld nicht 
zeitnah erfolgt. 
Bei laufenden Zahlungen von Kinderzuschlag und Wohngeld entstehen finanzielle 
Probleme, wenn Kinderzuschlag-Bewilligungen rückwirkend, zeitweise oder für 
die Zukunft teilweise oder sogar vollständig zurückgenommen werden.  
 
2) Folgende Ziele sollten mit dem Konzept verfolgt werden: 
• frühzeitiges Erkennen des Jobcenters , dass vorrangige Leistungen 
(Wohngeld und KIZU) möglich sind; 
• Information  für die Leistungsberechtigten zu den o.g. vorrangigen 
Ansprüchen; 
• Beratung der Leistungsberechtigten zur Antragsstellung; 
• Absicherung der zuvor gestellten Prognose, dass mit Kinderzuschlag und 
Wohngeld ein Leben unabhängig von SGB II-Leistungen möglich ist und 
zwar ohne Zahlungsunterbrechung; 
• zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung. 
 
Hierzu sollten folgende Vorschläge geprüft werden:  
o Bei Übergängen von ALG II zu Kinderzuschlag (KIZU) und Wohngeld sollte 
die existenzielle Absicherung durch SGB II bis zu einer regelmäßigen 
Bewilligung von vorrangigen Leistungen, hier KIZU und Wohngeld 
gewährleistet werden. Rechtlich ist eine Überbrückung durch SGB II-
Leistungen in Verbindung mit Erstattung gemäß §104 SGB X möglich (wie 
auch bei Kindergeld und Unterhaltsvorschuss u.a.). 
o Eine persönliche Beratung zu dem Verfahren des Überganges sollte 
angeboten werden. 
o Bei laufenden Bewilligungen von Kinderzuschlag und Wohngeld sollte es bei 
Problemen bezüglich einer kontinuierlichen Bewilligung ein Ablaufverfahren 
geben, welches zeitnah mit Familienkasse und Amt für Wohngeld für eine 
finanzielle Absicherung sorgt. 
Darüber hinaus gilt es zu klären, in wie weit die erforderlichen Beratungen zu 
den Übergängen von SGB II und Kinderzuschlag und auch zu laufenden 
Leistungen durch Kinderzuschlag und Wohngeld neue, zusätzliche 
Beratungskapazitäten erfordern und ob es auch Synergieeffekte geben kann, die 
für eine nachhaltige Unterstützung mit genutzt werden können. 
 
gez.        gez. 
Harald Wölter       Stefan Weber 
Otto Reiners       Richard Halberstadt  
Sylvia Rietenberg 
und Fraktion       und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Rat
TOP 30.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0026/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37