A-R/0026/2017
Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten
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Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017 1 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 08. Mai 2017 Existenzsicherung durch leistungsträgerübergreifende Kooperation gewährleisten Beschluss Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, zukünftig die Leistungsgewährung ämterübergreifend (leistungsträger- übergreifend) zu organisieren, bei der eine existenzielle Absicherung durch SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen, z.B. bei Kinderzuschlag und Wohngeld gewährleistet werden kann. Hierzu sollten auch die unabhängigen Sozialberatungsstellen mit einbezogen werden. 2. In dem Konzept wird dargelegt, wie im Jobcenter eine Leistungsgewährung für die Leistungsbezieher*innen auch bei Übergängen von SGB II-Leistungen zu anderen gesetzlich vorrangigen Leistungen ohne Zahlungsausfälle organisiert werden kann. Begründung: 1) Gemäß § 12a SGB II sind Leistungsberechtigte verpflichtet, andere – vorrangige - Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Beim Wohngeld und Kinderzuschlag muss die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für mindestens 3 Monate beseitigt werden. Die Praxis der Übergänge von SGB II-Leistungen hin zu vorrangigen Leistungen in Form von Wohngeld und Kinderzuschlag (KIZU) ist seit jeher geprägt von finanziellen Unsicherheiten für die betroffenen Leistungsberechtigten. Die Existenzsicherung ist in vielen Fällen nicht gewährleistet. Aber auch während der Bewilligung von Wohngeld und Kinderzuschlag kommt es zu Zahlungsausfällen, die zu einer Existenzgefährdung bei den Leistungsbezieher*innen führen können. Antrag an den Rat Nr . A-R/0026/2017 2 Insbesondere beim Übergang von SGB II – Leistungen zu Wohngeld und Kinderzuschlag entstehen in der Regel gravierende Zahlungslücken, wenn SGB II eingestellt wird und die Bewilligung von Kinderzuschlag und Wohngeld nicht zeitnah erfolgt. Bei laufenden Zahlungen von Kinderzuschlag und Wohngeld entstehen finanzielle Probleme, wenn Kinderzuschlag-Bewilligungen rückwirkend, zeitweise oder für die Zukunft teilweise oder sogar vollständig zurückgenommen werden. 2) Folgende Ziele sollten mit dem Konzept verfolgt werden: • frühzeitiges Erkennen des Jobcenters , dass vorrangige Leistungen (Wohngeld und KIZU) möglich sind; • Information für die Leistungsberechtigten zu den o.g. vorrangigen Ansprüchen; • Beratung der Leistungsberechtigten zur Antragsstellung; • Absicherung der zuvor gestellten Prognose, dass mit Kinderzuschlag und Wohngeld ein Leben unabhängig von SGB II-Leistungen möglich ist und zwar ohne Zahlungsunterbrechung; • zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung. Hierzu sollten folgende Vorschläge geprüft werden: o Bei Übergängen von ALG II zu Kinderzuschlag (KIZU) und Wohngeld sollte die existenzielle Absicherung durch SGB II bis zu einer regelmäßigen Bewilligung von vorrangigen Leistungen, hier KIZU und Wohngeld gewährleistet werden. Rechtlich ist eine Überbrückung durch SGB II- Leistungen in Verbindung mit Erstattung gemäß §104 SGB X möglich (wie auch bei Kindergeld und Unterhaltsvorschuss u.a.). o Eine persönliche Beratung zu dem Verfahren des Überganges sollte angeboten werden. o Bei laufenden Bewilligungen von Kinderzuschlag und Wohngeld sollte es bei Problemen bezüglich einer kontinuierlichen Bewilligung ein Ablaufverfahren geben, welches zeitnah mit Familienkasse und Amt für Wohngeld für eine finanzielle Absicherung sorgt. Darüber hinaus gilt es zu klären, in wie weit die erforderlichen Beratungen zu den Übergängen von SGB II und Kinderzuschlag und auch zu laufenden Leistungen durch Kinderzuschlag und Wohngeld neue, zusätzliche Beratungskapazitäten erfordern und ob es auch Synergieeffekte geben kann, die für eine nachhaltige Unterstützung mit genutzt werden können. gez. gez. Harald Wölter Stefan Weber Otto Reiners Richard Halberstadt Sylvia Rietenberg und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0026/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37