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2020/0151

Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII

Magistratsvorlage 20.05.2020

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Anlage 1 - Übersicht der neuen Mietobergrenzen ab 0 1.07.2020 
 
 
Personen m²-Preis Kaltmiete Betriebskosten = 
1,87€/m² Mietobergrenzen 
 1 
                    
9,10 €                 455,00 € 
                        
93,50 € 
 
549 € 
 2 
                  
8,73 €                 523,95 € 
                         
112,20 € 
  
636 € 
 3 
                    
8,58 €                 643,13 € 
                         
140,25 € 
    
783 € 
 4 
                   
8,79 €                 765,12 € 
                        
162,69 € 
   
928 €  
 5 
                    
8,83 €                 873,97 € 
                        
185,13 € 
   
1.059 € 
 6 
                   
8,66 €                 961,78 € 
                   
207,57 € 
           
1.169 € 
 7 
                   
9,01 €              1.108,31 € 
                   
230,01 € 
                             
1.338 € 
 8 
                   
9,05 €              1.221,75 € 
                  
252,45 € 
 
1.474 €

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753 Zeichen

Anlage 2 – Gegenüberstellung der bisherigen und neu en Grenzen 
Person(en) Angemessenheitsgrenze 
ALT 
Angemessenheitsgrenze 
NEU           
Differenz  
in Euro in Prozent 
1 
                                  
531 €  
                      
549 €                  17 € 3%  
2 
   
617 €  
        
636 €                  20 € 3%  
3 
  
759 €  
       
783 €                  24 € 3%  
4 
                                
890 €  
        
928 €                  38 € 4%  
5 
                              
1.026 € 
       
1.059 €                 33 € 3%  
6 
      
1.158 € 
      
1.169 €                 12 € 1%  
7 
                            
1.297 € 
      
1.338 €                 42 € 3%  
8 
     
1.428 € 
   
1.474 €                 47 € 3%

anlage 3

555 Zeichen

5 n Gebäudereinigung Be 0,15€
Betriebskostenspiegel
für Hessen Gartenpflege 0,11€

Grundsteuer ] 0,19€ Allgemein Strom pP 0,05€
Wasser inkl. Abwasser [Dee 0,45 € Schornsteinr. IE 0,04 €
Warmwasser x A
N 7
Aufzug BE 0,15€ Hauswart* 1 0,12€
Straßenreinigung # 0,05€ Antenne/Kabel ss 0,14€
Angaben pro m? pro Monat

Müllbeseitigung rR.y 0,18€ Sonstige 4 0,04€

? E © Deutscher Mieterbund e.V. in Kooperation mit der mindUp GmbH
* Kosten für Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Daten 2016; Datenerfassung 2017/2018
Winterdienst werden separat abgerechnet.

2020/0151

3115 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Finanzverwaltung  
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0151 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 311100/312010  
Kostenstelle:  50-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3111-10/3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100  
 
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt 
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII  
 
Vorlage vom: 20.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlungen nehmen die ab 01.07.2020 gültigen 
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Übersicht der neuen Mietobergrenzen  
Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Grenzen  
Anlage 3 - Betriebskostenspiegel Hessen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.05.2020: 
 
 
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat 
und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Mietspiegel der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit  Beschluss des Magistrats vom 
30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der Stadtverordnetenversammlung vom 
14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen Angemessenheitsgrenzen  zur 
Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt und den Gremien zur 
Kenntnis gegeben werden.  
 
Mit Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 und der Stadtverordnetenversammlung vom 
14.05.2020 wurde der Fortschreibung des Mietspiegels 2020 z ugestimmt. Eine 
Veröffentlichung erfolgt nicht vor dem 13.06.2020.  
 
Unter Berücksichtigung der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 3 
beigefügten aktuell veröffentlichen Betriebskostenspiegel für Hessen 1, treten zum 
01.07.2020 folglich d ie als Anlage 1 beigefügten Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft 
in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII  in Kraft. Die beigefügte 
Gegenüberstellung zeigt, dass die Mietobergrenzen analog der Mieten in Darmstadt um im 
Schnitt rund 3%  steigen. Die Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die 
Haushaltsjahre 2021 ff. bereits berücksichtigt.  
 
 
 
 
 
Darmstadt, 20.05.2020  
eml/50 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer    Stadträtin 
 
 
                                                
1 Betriebskostenspiegel für Hessen, Deutscher Mieterbund e. V. in Kooperation mit der mindUp GmbH, 
Daten 2016; Datenerfassung 2017/2018

anlage 4

3166 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
Finanzverwaltung 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0151 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
147 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 311100/312010 
Kostenstelle: 50-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3111-10/3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100 
 
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt 
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII  
 
Vorlage vom: 20.05.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlungen nehmen die ab 01.07.2020 gültigen 
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 - Übersicht der neuen Mietobergrenzen 
Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Grenzen  
Anlage 3 - Betriebskostenspiegel Hessen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.05.2020: 
 
 
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat 
und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Mietspiegel der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit Beschluss des Magistrats vom 
30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der Stadtverordnetenversammlung vom 
14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen Angemessenheitsgrenzen  zur 
Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt und den Gremien zur 
Kenntnis gegeben werden.  
 
Mit Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 und der Stadtverordnetenversammlung vom 
14.05.2020 wurde der Fortschreibung des Mietspiegels 2020 z ugestimmt. Eine 
Veröffentlichung erfolgt nicht vor dem 13.06.2020.  
 
Unter Berücksichtigung der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 3 
beigefügten aktuell veröffentlichen Betriebskostenspiegel für Hessen 1, treten zum 
01.07.2020 folglich die als Anlage 1 beigefügten Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft 
in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII in Kraft. Die beigefügte 
Gegenüberstellung zeigt, dass die Mietobergrenzen analog der Mieten in Darmstadt um im 
Schnitt rund 3% steigen. Die Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die 
Haushaltsjahre 2021 ff. bereits berücksichtigt.  
 
 
 
 
 
Darmstadt, 20.05.2020 
eml/50 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer   Stadträtin 
 
 
 
                                                
1 Betriebskostenspiegel für Hessen, Deutscher Mieterbund e. V. in Kooperation mit der mindUp GmbH, 
Daten 2016; Datenerfassung 2017/2018

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0151
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00