2020/0151
Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
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anlage 1
985 Zeichen
Anlage 1 - Übersicht der neuen Mietobergrenzen ab 0 1.07.2020
Personen m²-Preis Kaltmiete Betriebskosten =
1,87€/m² Mietobergrenzen
1
9,10 € 455,00 €
93,50 €
549 €
2
8,73 € 523,95 €
112,20 €
636 €
3
8,58 € 643,13 €
140,25 €
783 €
4
8,79 € 765,12 €
162,69 €
928 €
5
8,83 € 873,97 €
185,13 €
1.059 €
6
8,66 € 961,78 €
207,57 €
1.169 €
7
9,01 € 1.108,31 €
230,01 €
1.338 €
8
9,05 € 1.221,75 €
252,45 €
1.474 €
anlage 2
753 Zeichen
Anlage 2 – Gegenüberstellung der bisherigen und neu en Grenzen
Person(en) Angemessenheitsgrenze
ALT
Angemessenheitsgrenze
NEU
Differenz
in Euro in Prozent
1
531 €
549 € 17 € 3%
2
617 €
636 € 20 € 3%
3
759 €
783 € 24 € 3%
4
890 €
928 € 38 € 4%
5
1.026 €
1.059 € 33 € 3%
6
1.158 €
1.169 € 12 € 1%
7
1.297 €
1.338 € 42 € 3%
8
1.428 €
1.474 € 47 € 3%
anlage 3
555 Zeichen
5 n Gebäudereinigung Be 0,15€ Betriebskostenspiegel für Hessen Gartenpflege 0,11€ Grundsteuer ] 0,19€ Allgemein Strom pP 0,05€ Wasser inkl. Abwasser [Dee 0,45 € Schornsteinr. IE 0,04 € Warmwasser x A N 7 Aufzug BE 0,15€ Hauswart* 1 0,12€ Straßenreinigung # 0,05€ Antenne/Kabel ss 0,14€ Angaben pro m? pro Monat Müllbeseitigung rR.y 0,18€ Sonstige 4 0,04€ ? E © Deutscher Mieterbund e.V. in Kooperation mit der mindUp GmbH * Kosten für Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Daten 2016; Datenerfassung 2017/2018 Winterdienst werden separat abgerechnet.
2020/0151
3115 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Finanzverwaltung
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0151
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311100/312010
Kostenstelle: 50-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3111-10/3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
Vorlage vom: 20.05.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlungen nehmen die ab 01.07.2020 gültigen
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1 - Übersicht der neuen Mietobergrenzen
Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Grenzen
Anlage 3 - Betriebskostenspiegel Hessen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.05.2020:
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat
und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Mietspiegel der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit Beschluss des Magistrats vom
30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der Stadtverordnetenversammlung vom
14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen Angemessenheitsgrenzen zur
Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt und den Gremien zur
Kenntnis gegeben werden.
Mit Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 und der Stadtverordnetenversammlung vom
14.05.2020 wurde der Fortschreibung des Mietspiegels 2020 z ugestimmt. Eine
Veröffentlichung erfolgt nicht vor dem 13.06.2020.
Unter Berücksichtigung der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 3
beigefügten aktuell veröffentlichen Betriebskostenspiegel für Hessen 1, treten zum
01.07.2020 folglich d ie als Anlage 1 beigefügten Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft
in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII in Kraft. Die beigefügte
Gegenüberstellung zeigt, dass die Mietobergrenzen analog der Mieten in Darmstadt um im
Schnitt rund 3% steigen. Die Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die
Haushaltsjahre 2021 ff. bereits berücksichtigt.
Darmstadt, 20.05.2020
eml/50
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
1 Betriebskostenspiegel für Hessen, Deutscher Mieterbund e. V. in Kooperation mit der mindUp GmbH,
Daten 2016; Datenerfassung 2017/2018
anlage 4
3166 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Finanzverwaltung
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0151
Magistratsbeschluss-Nr.
147
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311100/312010
Kostenstelle: 50-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3111-10/3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
Vorlage vom: 20.05.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlungen nehmen die ab 01.07.2020 gültigen
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1 - Übersicht der neuen Mietobergrenzen
Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Grenzen
Anlage 3 - Betriebskostenspiegel Hessen
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.05.2020:
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat
und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Mietspiegel der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit Beschluss des Magistrats vom
30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der Stadtverordnetenversammlung vom
14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen Angemessenheitsgrenzen zur
Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt und den Gremien zur
Kenntnis gegeben werden.
Mit Beschluss des Magistrats vom 22.04.2020 und der Stadtverordnetenversammlung vom
14.05.2020 wurde der Fortschreibung des Mietspiegels 2020 z ugestimmt. Eine
Veröffentlichung erfolgt nicht vor dem 13.06.2020.
Unter Berücksichtigung der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 3
beigefügten aktuell veröffentlichen Betriebskostenspiegel für Hessen 1, treten zum
01.07.2020 folglich die als Anlage 1 beigefügten Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft
in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII in Kraft. Die beigefügte
Gegenüberstellung zeigt, dass die Mietobergrenzen analog der Mieten in Darmstadt um im
Schnitt rund 3% steigen. Die Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die
Haushaltsjahre 2021 ff. bereits berücksichtigt.
Darmstadt, 20.05.2020
eml/50
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
1 Betriebskostenspiegel für Hessen, Deutscher Mieterbund e. V. in Kooperation mit der mindUp GmbH,
Daten 2016; Datenerfassung 2017/2018
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0151
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00