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2022/0057

Bestimmung des Wahltermins für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023

Magistratsvorlage 17.02.2022

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2022/0057

3103 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0057 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Bestimmung des Wahltermins für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum 
Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023  
 
Vorlage vom: 17.02.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nächste Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister findet am Sonntag, dem 
19. März 2023, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am Sonntag, dem 2. April 2023 
statt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  24.2.2022  
 
Nach § 42 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Wahl der Oberbürger -
meisterin oder des Oberbürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor 
Freiwerden der Stelle durchzuführen. Entfällt auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber 
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet nach § 39 Abs. 1b HGO frühestens  am 
zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der W ahl eine Stichwahl unter den zwei 
Bewerberinnen oder Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Der Tag der Wahl sowie 
einer etwa notwendig werdenden Stichwahl sind nach § 42 KWG von der 
Vertretungskörperschaft zu bestim men. 
 
Die Amtszeit von Oberbürgermeis ter Jochen Partsch endet am 24. Juni 2023. Da die Wahl 
immer an einem Sonntag stattfinden muss (§ 2 Abs. 1 Kommunalwahl gesetz – KWG), ist die 
Neuwahl zwischen Sonntag, dem 25. Dezember 2022 (= frühester Zeitpunkt) und Sonntag, 
dem 19. März 2023 (= spätest er Zeitpunkt für den ersten Wahlgang) durchzuführen.  
 
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (Bekanntgabe des Wahl tages, 
Abgabe und Zulassung der Wahlvorschläge, Erstellung der Wähler verzeichnisse, Druck der 
Stimmzettel, Beginn der B riefwahl usw.) sowie der Weihnachts - und Osterferien sind die 
beiden vorgeschlagenen Termine besonders geeignet.  
 
Bereits mit Magistratsbeschluss vom 06.11.2019 (Vorlage -Nr. 2019/0295) wurde für 
zukünftige Wahlen zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeis ter zum besonderen 
Gemeindewahlleiter Herr  Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller und zum besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahl leiter Herr Oberamtsrat Marco Stöhr bestellt. Diese 
Bestellungen bleiben bestehen.   
 
Darmstadt, den 24. Februar 2022 
 
Dezernat I Dezernat II 
 
 
 
Jochen Partsch Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister Bürgermeisterin

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202 Zeichen

Punkt 18: Bestimmung des Wahltermins für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum 
Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 
 (V-Nr. 2022/0057) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0057
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.02.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00