2022/0057
Bestimmung des Wahltermins für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023
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2022/0057
3103 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.03.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0057
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto:
Betreff: Bestimmung des Wahltermins für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum
Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023
Vorlage vom: 17.02.2022
Beschlussvorschlag :
Die nächste Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister findet am Sonntag, dem
19. März 2023, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am Sonntag, dem 2. April 2023
statt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.2.2022
Nach § 42 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Wahl der Oberbürger -
meisterin oder des Oberbürgermeisters frühestens sechs und spätestens drei Monate vor
Freiwerden der Stelle durchzuführen. Entfällt auf keine Bewerberin oder keinen Bewerber
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet nach § 39 Abs. 1b HGO frühestens am
zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der W ahl eine Stichwahl unter den zwei
Bewerberinnen oder Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Der Tag der Wahl sowie
einer etwa notwendig werdenden Stichwahl sind nach § 42 KWG von der
Vertretungskörperschaft zu bestim men.
Die Amtszeit von Oberbürgermeis ter Jochen Partsch endet am 24. Juni 2023. Da die Wahl
immer an einem Sonntag stattfinden muss (§ 2 Abs. 1 Kommunalwahl gesetz – KWG), ist die
Neuwahl zwischen Sonntag, dem 25. Dezember 2022 (= frühester Zeitpunkt) und Sonntag,
dem 19. März 2023 (= spätest er Zeitpunkt für den ersten Wahlgang) durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (Bekanntgabe des Wahl tages,
Abgabe und Zulassung der Wahlvorschläge, Erstellung der Wähler verzeichnisse, Druck der
Stimmzettel, Beginn der B riefwahl usw.) sowie der Weihnachts - und Osterferien sind die
beiden vorgeschlagenen Termine besonders geeignet.
Bereits mit Magistratsbeschluss vom 06.11.2019 (Vorlage -Nr. 2019/0295) wurde für
zukünftige Wahlen zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeis ter zum besonderen
Gemeindewahlleiter Herr Ltd. Magistratsdirektor Roland Ohlemüller und zum besonderen
stellvertretenden Gemeindewahl leiter Herr Oberamtsrat Marco Stöhr bestellt. Diese
Bestellungen bleiben bestehen.
Darmstadt, den 24. Februar 2022
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
anlage 1
202 Zeichen
Punkt 18: Bestimmung des Wahltermins für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2023 (V-Nr. 2022/0057) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0057
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.02.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00