Erweiterung der Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD 1)
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1964/2017 vom 04.07.2017
Stand: Am 11.07.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 1964/2017 Freigabedatum 04.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD 1) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt zunächst befristet bis zum 31.12.2017, die Öffnungszeiten der Kontakt- und An- laufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD 1) von wöchentlich 34,5 Stunden auf wöchentlich 50,25 Stunden zu erweitern. Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 100.000 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile 16 (800.000 EUR beim Sachkonto Mieten) bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro- genkonsumraum um den Neumarkt“. Für eine notwendige Weiterführung über den 31.12.2017 hinaus wird ein neuer Ratsbeschluss her- beigeführt. Alternative: Der Rat beschließt, die Öffnungszeiten KAD 1 nicht zu erweitern. Gesundheitsausschuss 04.07.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) per DE Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat hat mit Beschluss vom 28.06.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept für die Einrichtung eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe zur Beschlussfas- sung vorzulegen (0438/2016). Zwischenzeitlich ist klar, dass die Inbetriebnahme eines Drogenhilfe- angebotes in der Nähe des Neumarktes aufgrund der dafür notwendigen Vorlaufzeiten in diesem Jahr nicht mehr erfolgen wird. Um in der Zwischenzeit sowohl den Bedürfnissen der betroffenen Sucht- kranken als auch der Einwohnerschaft und der Geschäftswelt zu entsprechen, wird folgende Lösung vorgeschlagen: Die Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD1) sind kontinuierlich reduziert worden und müssen aufgrund der Bedarfslage und der Forderung dezentraler Angebote dauerhaft wieder erweitert werden. Damit werden den betroffenen Suchtkran- ken erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, Drogen in einem geschützten Umfeld konsumie- ren zu können. Der Hauptbahnhof gilt bezüglich der Angebotsstruktur mit Drogenkonsumraum, Kontaktladen, Not- schlafstelle sowie weiteren Hilfsangeboten als gut versorgt. Es finden in den Netzwerken zudem re- gelmäßige Austauschgespräche statt. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.12.2000 (2065/000), der als Anlage 1 beigefügt ist, wurde der KAD 1 im Jahr 2001 eingerichtet. Die Kontaktstelle und der Konsumraum waren täglich von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr (54 Wochenstunden) geöffnet. Bereits im Jahr 2003 musste die Zuschusshöhe aus Haushaltsgründen um über 50.000€ verringert werden. Lediglich in den Jah- ren 2008 und 2009 konnte der Zuschuss aufgrund von Tariferhöhungen angepasst werden. Im Jahr 2010 musste der Zuschuss aufgrund von notwendigen Haushaltskonsolidierungen um 10% gesenkt werden. Seit dem Jahr 2011 beträgt die Zuschusshöhe unverändert 236.900€ und somit mehr als 60.000€ weniger als zu Beginn. 3 Aus diesem Grund konnte der Zuschussnehmer die Öffnungszeiten von 54 Wochenstunden nicht halten und musste sie bei gleichbleibender Qualifikation des Personals auf 34,5 Wochenstunden an 6 Tagen die Woche reduzieren. Diese Öffnungszeiten für den KAD 1 werden allgemein als zu gering angesehen. Aktuelle Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30- 13:00 geschlossen 08:30- 13:00 16:30- 20:15 16:30- 20:15 Durch die derzeitig begrenzten Öffnungszeiten des KAD 1 verbleiben und konsumieren die Menschen im öffentlichen Raum. Es ist daher sinnvoll, das Angebot des KAD 1 täglich zur Verfügung zu stellen und die Öffnungszeiten am Samstag (analog Sonntag) sowie in den Nachmittagsstunden (analog Montag und Dienstag) auf die übrigen Tage wie unten angegeben auszuweiten. Geplante Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30- 13:00 08:30-13:00 08:30- 13:00 16:30- 20:15 16:30- 20:15 16:30- 20:15 16:30- 20:15 16:30- 20:15 Drogenabhängige, die das Angebot jetzt schon nutzen, könnten dann wiederholt und zusätzlich die Angebote zu den erweiterten Öffnungszeiten nutzen. Finanzierung Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 100.000 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 - Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 16 (800.000 EUR beim Sachkonto Mieten) bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro- genkonsumraum um den Neumarkt“. Über eine notwendige Weiterführung über den 31.12.2017 hinaus wird ein neuer Ratsbeschluss her- beigeführt. Zur Dringlichkeit: Da es sich herausgestellt hat, dass mit einer Inbetriebnahme einer Einrichtung um den Neumarkt in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist, soll aufgrund der Bedarfslage mit diesem Beschluss eine kurzfristig umsetzbare zunächst befristete Teillösung erreicht werden. Bei einer Beschlussfassung des Rates noch vor der Sommerpause sind nicht mehr alle notwendigen Gremien (rechtzeitig) er- reichbar. Eine spätere Beschlussfassung des Rates würde die notwendige Erweiterung der Öffnungs- zeiten entsprechend verzögern. Die Einbeziehung der Bezirksvertretung Innenstadt wird mittels einer Dringlichkeitsentscheidung bis zur abschließenden Entscheidung des Rates nachgeholt. -
Anlage zu 1964_2017
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Drucksachen-Nr. — Der Oberbürgermeister Dezemat, Dienststelle EN S..0O " Datum der Schlusszeichnung « IN, 53 E. Er \ HPA. . zur Behandlung ı in X: öffentlicher nichtöffentlicher Beschlussvorlage Sitzung Sitzung Betreff "| Kölner Anlaufstelle für Schwerstdrogenabhängige (KAD) in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholi- scher Männer e. V. Köln (SKM e. V. Köln) hier: Einrichtung eines Drogenkonsumraumes Beschlussorgan RAT Beratungsfolge. ‚ Abstimmungsergebnis Ausschuss Nr. Finanzen Zi eich Allgemeine Verwaltung und |[12.12.0G 3bni Rechtsfragen Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, en Der Rat beschließt, . ' . PS w 1. der baldmöglıchsten Einrichtung einer Kölner Anlaufstelle für Schwerstdrogenabhängıge‘(KAD) in Trägerschaft ' des Sozialdienstes Katholischer Männer e. V. Köln.(SKM e. V. Köln.) ın den Räumlichkeiten seiner Kontakt- und Notschlafstelle am Kölner Hauptbahnhof zuzustimmen, 2. dass ab 2001 dıe erforderlichen kommunalen Mittel in Höhe von 6oD. 000,-- DM pro Jahr i in den Haushaltsplan bzw in.die Finanzplanung aufgenommen werden, 3. dass die Verwaltung gemäß $ 7 der am 13.10.2000 in Kraft getretenen Verordnung über den Betrieb von Kon- sumraumen des Landes’ Nordrhein Westfalen einen Kooperationsvertrag mit dem SKM e V. Koln, sowie mıt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden über den Betrieb des Konsumraumes der KAD abschließt. Alernatwe _ Schwerstdrogenabhängige, die nıcht oder nicht mehr ‘therapeutisch erreicht werden konn, erhalten weder die Betreuung und dıe Weitervermittlung in das Verbundsystem der Drogenhilfe, noch die “ Möglichkeit zur hygienischeren Eragenernchneet im Rahmeh der KAD []werere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. , " 2,8 Stellen Krankenschwester/-pfleger (vergleichbar KR 6 BAT) 232.800,- DM Zeitzuschläge. 7.300, DM' 2,9 Stellen Sozialarbeiter/in (vergleichbar VGr. IV a BAT) 312.500,-- DM. Zeitzuschläge , j 9.300,-- DM Honorarkräfte .' . 20.000,-— DM Sachkosten - ZEN ha ; . : 20.000,— DM Gesamtkosten 601.900,-- DM Die Zeitzuschläge ergeben sich, da die KAD auch am Wochenende 7: Stunden (zu- . züglich 1 Stunde Vor- und Nachbereitung) täglich mit einer Krankenpflegekraft und, \ einem Sozialarbeiter bzw. einer Sozialarbeiterin geöffnet sein wird. Da sichergestellt werden muss, dass die KAD insbesondere auch am Wochenende während der Öffnungszeiten i immer besetzt ist, werden für Honorarkräfte Kosten in Höhe von 20.000,-- DM veranschlagt. > Eine Eingruppierung der im Rahmen der KAD Beschäftigten i in die vorgenannten bzw. vergleichbare Vergütungsgruppen ist.unter Berücksichtigung der. außerordentlich schwierigen und außergewöhnlichen Tätigkeit und aus ERESERREE ERSRE RN vertretbar. - Mit Schreiben vom 24.08.2000 hat der SKM e. V. Köln zum Betrieb der KB Förder- mittel i in Höhe von 600.000,-- DM pro Jahr beantragt. Da die Förderfähigkeit dringend gegeben ist, werden zur Bereitstellung der Förder- gelder an den Träger Mittel in Höhe von 600.000, DM pro Jahr in den Moughalteplen bzw. in die Finanzplanung aufgenommen. . DI weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage{n) Nr. Der inhalt des Beschlussvorschlages stimmt mit den Aussagen . . B oO des Gesamtkonzeptes Stadientwicklungsplanung D überein D nicht überein, siehe Anlage(n) Nr. U des Flächennutzungsplanes " . w überein [1 nıcht überein, siehe Anlage(n) Nr Haushaltsmäßige Auswirkungen , \ Zuschußfährge Maßnahme Jährhche Folgekosten ö nein ja, Kosten der Maßnahme ggf Höhe des Zuschusses X] nein DO] ja a) Personalkosten b) Sachkosten 600.000,- DM DM 0% DM DM "DM —___. jährlich. " s Jährliche Folgeeinnahmen (Art, DM) i Einsparungen (DM) zur Mitzeichrumg Parspha 5 zur Sitzungs- . . B vorbareung " . n B 01 (10) . 01/22 B- n J 535 u 534 535, \ 53014 53073 -
Anlage 2 zu 1964_2017 DE BV1 mit Unterschrift
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0570712017 08:40 Bürgeramt Innenstadt (FAN)+40 221 22126592 P.001/001 Vorlagen-Nummer 1964/201 Zn Die Oberbürgermeisterin \ . Freigebedatum Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 f Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung h zur Behandlung In öffentlicher Sitzung Entscheidung.durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2G0 NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff \ . Erweiterung der Öffnurigszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD 1) | Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Da es sich herausgestellt hat, dass mit einer Inbetriebnahme einer Einrichtung um den Neumarkt in. _ ‚diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist, soll aufgrund der Bedarfslage mit diesem Beschluss eine‘ kurzfristig umsetzbare zunächst befristete Teillösung erreicht werden. Bei einer Beschlussfassung des Rates noch vor der Sommerpause sind nicht mehr alle notwendigen Gremien (rechtzeitig) er- reichbar, Eine spätere Beschlussfässung des Rates würde die notwendige.Erweiterung der Öffnungs- zeiten entsprechend verzögern. Die Einbeziehung der Bezirksvertretung Innenstadt wird mittels einer Dringlichkeitsentscheidung bis zur abschließenden Entscheidung des Rates nachgeholt. Beschluss: “Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt zunächst befristet Dis zum 31.12.2017 zu, die Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum.am Hauptbahnhof (KAD 1) von wöchentlich 34,5 Stunden auf wöchentlich 50,25 Stunden zu erweitern. j Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 100.000 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans. 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile. 16 (300.000 € beim Sachkonto Mieten) bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Drogenkon- sumraum um den Neumarkt". Für eine. notwendige Weiterführung über den 31.12.2017 hinaus wird ein neuer Ratsbeschluss unter Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt herbeigeführt. Datum Abstimmungsergebnis FU Ta _ Unterschrift Gi. Leitun ) Ah — kesubeh)
Beratungsverlauf
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04.07.2017
TOP 5.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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