AN/0807/2026
Änderungsantrag zu TOP 2.2: „Awareness-Konzept“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Jasna Ibric Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 11.05.2026 AN/0807/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 Änderungsantrag zu TOP 2.2: „A wareness-Konzept„ Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zum TOP 2.2 „Awareness-Konzept“ auf die T a- gesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 11.05.2026: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Die V erwaltung entwickelt unter Einbindung relevanter Fachstellen sowie sachkundiger Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft einen schlanken und praxisorientier- ten Zielkatalog für Awareness- und Schutzstandards bei kommerziellen und nichtkom- merziellen V eranstaltungen im öffentlichen Raum. Ziel ist der Schutz vor Diskriminie- rung, Übergriffen und grenzüberschreitendem V erhalten. 2. Die konkreten veranstaltungsbezogenen Awareness-Konzepte sind auf der Grundlage des verbindlichen Zielkatalogs der Stadt durch die jeweiligen V eranstalter bzw. die von ihnen beauftragten Sicherheits- und Organisationsstrukturen zu erstellen und umzu- setzen. Die von der Stadt festgelegten Standards und Anforderungen sind hierbei zu berücksichtigen sowie auch ggf. die Einbindung sachkundiger Akteurinnen und Akteu- ren der Stadtgesellschaft und müssen bei V ergaben/Beauftragungen V ertragsgrund- lage sein. - 2 - 3. Die V erwaltung prüft, inwieweit einheitliche Mindeststandards, Informationsangebote sowie geeignete Schulungsmaßnahmen für eingesetzte städtische Sicherheits - und Ordnungskräfte sinnvoll, praktikabel und verhältnismäßig ausgestaltet werden können. 4. Die V erwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss bis spätestens Ende 2027 einen um- setzbaren Zielkatalog einschließlich V orschlägen zu Zuständigkeiten, Kontrollmecha- nismen und finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Dabei ist ein pragmatischer und möglichst zeitnaher Einstieg in die Umsetzung sicherzustellen. Begründung: Der Schutz vor Diskriminierung und Übergriffen bei V eranstaltungen im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig müssen Awareness-Strukturen praktikabel, verhältnismä- ßig und klar umsetzbar ausgestaltet werden. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte die Stadt dabei insbesondere verbindliche, klare und schlanke Rahmenvorgaben definieren. Die konkrete Ausgestaltung von Awareness-Konzep- ten muss jedoch in erster Linie veranstaltungsbezogen erfolgen und bei den jeweiligen Veran- staltern sowie den eingesetzten Sicherheits- und Organisationsstrukturen liegen, da dort die notwendige Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen besteht. Zudem sind klare Zuständigkeiten, realistische Kontrollmechanismen und ein verhältnismäßi- ger Verwaltungsaufwand sicherzustellen. Ein zu allgemeiner Ansatz für öffentliche Plätze ins- gesamt wird den unterschiedlichen Anforderungen einzelner Veranstaltungen nicht ausrei- chend gerecht. Der Änderungsantrag verfolgt daher das Ziel, den Schutzgedanken des ursprünglichen An- trags zu unterstützen, zugleich aber die praktische Umsetzbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Verantwortungszuordnung klarer auszugestalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Ulrich Breite CDU- Fraktionsgeschäftsführer FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0807/2026
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Rat)
- Datum
- 11.05.2026
- Erstellt
- 11.05.2026 12:34