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2020/0399

Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 08.12.2020

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2020/0399

6556 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.01.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0399 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-71 Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 08.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird eine ausführliche 
Vertretungskonzeption für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, aufbauend auf den Inhalten dieser 
Magistratsvorlage, erarbeitet.  
 
Den Planungen zur Umsetzung zweier Pilotpr ojekte zur Erprobung des Vertretungskonzeptes in 
der Kindertagespflege wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  08.12.2020  
 
Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch der Eltern auf Vertretung für Ausfallzeiten in der 
Kindertagespflege in § 23 Abs. 4 SGB VIII mit folgendem Wortlaut festgeschrieben:  
„Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmö glichkeit 
für das Kind sicherzustellen.“  Hierbei handelt es sich um einen Auftrag an den Träger der 
öffentlichen Jugendhilfe und nicht an die Tagespflegeperson  selbst. Bisher gibt es in der 
Kindertagespflege keine durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ger egelten und 
unterstützenden Vertretungsregelungen.  
 
Ein weiterer gesetzlicher Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach dem 
SGB VIII ist laut § 22 Abs. 2 die Förderung der Kindertagespflege als gleichwertige Form zur 
institutionellen  Kindertagesbetreuung. Um diese Gleichwertigkeit weiter zu festigen, ist eine 
verlässliche Ersatzbetreuung ein sehr wesentlicher Qualitätsbaustein.  
 
Neben der gesetzlichen Verpflichtung und dem geltenden Rechtsanspruch auf 
Kindertagesbetreuung für ein - bis sechsjährige Kinder spielen weitere Faktoren eine wichtige 
Rolle, die es erforderlich machen, eine Vertretungsregelung für die Kindertagespflege 
aufzubauen:  
- Aufwertung des Betreuungsangebotes durch gesicherte Betreuungszeiten und 
Zuverlässigkeit, auf die besonders berufstätige Eltern angewiesen sind ,  
-  häufige Nachfrage der Eltern nach Vertretung smöglichkeiten in der Kindertagespflege 
und  
- Entlastung der Kindertagespflegeperson en im Krankheitsfall .  
Durch eine gut eingeführte Vertretungsregelung gi bt es im Vertretungsfall verlässliche 
Bezugspersonen und bekannte Betreuungsräume für die Kinder.  
 
Mit Stichtag 1. März 2020 werden mit dem Betreuungsangebot Kindertagespflege in 
Darmstadt 401 Kinder von 105 Kindertagespflegepersonen betreut. Zu den 105 aktiven 
Kindertagespflegepersonen kommen noch 4 mobile Kindertagespflegepersonen, die ihr 
Betreuungsangebot in den Familien anbieten.  
 
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags  ist es erforderlich, eine Vertretungsregelung für die 
Kindertagespflege in Darmstadt a ufzubauen und somit die Betreuung in der 
Kindertagespflege für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson sicher zu stellen . Die 
Betreuungsplätze der Kindertagespflege werden dadurch für Eltern und Kinder noch 
zuverlässiger und die Vereinbarkeit von Familie und  Beruf wird weiter unterstützt.  
 
Bundesweit gibt es verschiedene Konzepte, wie eine solche Vertretungsregelung aussehen 
kann. Das Jugendamt hat sich ausführlich mit den verschiedenen Modellen 
auseinandergesetzt und ist in den Erfahrungsaustausch mit ander en hessischen Kommunen 
vergleichbarer Größe und im Rahmen des Fachaustausches in den bestehenden 
Fachnetzwerken gegangen. Es wurde deutlich, dass das Modell, Vertretungsstützpunkte 
aufzubauen, gegenüber den anderen Modellen deutlich zu bevorzugen ist.  
Das Vertretungsstützpunktmodell bietet den Vorteil, dass der Betreuungsort den Familien 
bekannt ist. Ein Beziehungsaufbau wird gewährleistet. Es entsteht eine Kontinuität in der 
jeweiligen Vertretungssituation, die sowohl die Räume, als auch die Bezugspersone n betrifft. 
Die gleichen Kinder haben einen Vertretungsstützpunkt als Anlaufstelle. Da die 
Vertretungsstützpunkte an Kinderbetreuungseinrichtungen angehängt werden können und 
somit eine Vernetzung zur Kita stattfindet, können die Übergänge in die institutionelle 
Kinderbetreuung erleichtert werden. Der Vertretungsstützpunkt ermöglicht außerdem

- 4 - 
Gespräche auf neutraler Ebene außerhalb der Räumlichkeiten der jeweiligen 
Kindertagespflegepersonen.  
 
Aus fachlicher Sicht wird daher das Vertretungsstützpunktmodell bevorzugt und soll die 
konzeptionelle Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertretungskonzepts für die 
Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.  
 
Auf Basis des Vertretungsstützpunktmodells ist geplant, im Jahr 2023 mit zwei 
Pilotprojekten zu starten: ein Pilotprojekt für einen Vertretungsstützpunkt an der Kita im 
Baufeld N4 in der Lincoln -Siedlung und ein weiteres Pilotprojekt für einen 
Vertretungsstützpunkt im Verlegerviertel an der Kita Regenbogenland.  
 
Die Erfahrungen mit diesen beiden Pilotstandorten sollen evaluiert und in die Überlegungen 
zur Weiterentwicklung des Vertretungskonzepts einfließen.  
 
Für die Finanzierung einer Vertretungsregelung stellt das Land Hessen keine Förderung zur 
Verfügung. Die finanziellen Mittel müssen daher aus dem städtischen Haushalt aufgebracht 
werden.  
Die Investitionskosten für die Ausstattung der Räumlichkeiten belaufen sich einmalig auf bis 
zu 50.000.- € pro Vertretungsstützpunkt.  
Es ist von Gesamtbetriebskosten  pro Stützpunkt im Jahr mit folgend en Kosten zu rechnen:  
 Personalkosten:  130.000.- € 
 Betriebskosten:    30.000.- €. 
     
Es ist geplant, im nächsten Schritt eine ausführliche Vertretungskonzeption inklusive einer 
Darstellung des notwendigen Finanzierungsbedarfs und des Personalbedarfs zur 
Sicherstellung der Ersatzbetreuung vorzulegen.  
 
 
Darmstadt, den 08.12.2020 
 
Dezernat IV       Dezernat V  
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg      Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer       Stadträtin

anlage 1

6597 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.01.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10 
IV 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0399 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
17 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 3650-71 Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 08.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird eine ausführliche 
Vertretungskonzeption für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, aufbauend auf den Inhalten dieser 
Magistratsvorlage, erarbeitet.  
 
Den Planungen zur Umsetzung zweier Pilotpr ojekte zur Erprobung des Vertretungskonzeptes in 
der Kindertagespflege wird zugestimmt.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.12.2020  
 
Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch der Eltern auf Vertretung für Ausfallzeiten in der 
Kindertagespflege in § 23 Abs. 4 SGB VIII mit folgendem Wortlaut festgeschrieben:  
„Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmö glichkeit 
für das Kind sicherzustellen.“  Hierbei handelt es sich um einen Auftrag an den Träger der 
öffentlichen Jugendhilfe und nicht an die Tagespflegeperson  selbst. Bisher gibt es in der 
Kindertagespflege keine durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ger egelten und 
unterstützenden Vertretungsregelungen.  
 
Ein weiterer gesetzlicher Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach dem 
SGB VIII ist laut § 22 Abs. 2 die Förderung der Kindertagespflege als gleichwertige Form zur 
institutionellen Kindertagesbetreuung. Um diese Gleichwertigkeit weiter zu festigen, ist eine 
verlässliche Ersatzbetreuung ein sehr wesentlicher Qualitätsbaustein.  
 
Neben der gesetzlichen Verpflichtung und dem geltenden Rechtsanspruch auf 
Kindertagesbetreuung für ein - bis sechsjährige Kinder spielen weitere Faktoren eine wichtige 
Rolle, die es erforderlich machen, eine Vertretungsregelung für die Kindertagespflege 
aufzubauen:  
- Aufwertung des Betreuungsangebotes durch gesicherte Betreuungszeiten und 
Zuverlässigkeit, auf die besonders berufstätige Eltern angewiesen sind ,  
- häufige Nachfrage der Eltern nach Vertretung smöglichkeiten in der Kindertagespflege 
und  
- Entlastung der Kindertagespflegepersonen im Krankheitsfall.  
Durch eine gut eingeführte Vertretungsregelung gi bt es im Vertretungsfall verlässliche 
Bezugspersonen und bekannte Betreuungsräume für die Kinder.  
 
Mit Stichtag 1. März 2020 werden mit dem Betreuungsangebot Kindertagespflege in 
Darmstadt 401 Kinder von 105 Kindertagespflegepersonen betreut. Zu den 105 a ktiven 
Kindertagespflegepersonen kommen noch 4 mobile Kindertagespflegepersonen, die ihr 
Betreuungsangebot in den Familien anbieten.  
 
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags  ist es erforderlich, eine Vertretungsregelung für die 
Kindertagespflege in Darmstadt au fzubauen und somit die Betreuung in der 
Kindertagespflege für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson sicher zu stellen . Die 
Betreuungsplätze der Kindertagespflege werden dadurch für Eltern und Kinder noch 
zuverlässiger und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weiter unterstützt.  
 
Bundesweit gibt es verschiedene Konzepte, wie eine solche Vertretungsregelung aussehen 
kann. Das Jugendamt hat sich ausführlich mit den verschiedenen Modellen 
auseinandergesetzt und ist in den Erfahrungsaustausch mit andere n hessischen Kommunen 
vergleichbarer Größe und im Rahmen des Fachaustausches in den bestehenden 
Fachnetzwerken gegangen. Es wurde deutlich, dass das Modell, Vertretungsstützpunkte 
aufzubauen, gegenüber den anderen Modellen deutlich zu bevorzugen ist.  
Das Vertretungsstützpunktmodell bietet den Vorteil, dass der Betreuungsort den Familien 
bekannt ist. Ein Beziehungsaufbau wird gewährleistet. Es entsteht eine Kontinuität in der 
jeweiligen Vertretungssituation, die sowohl die Räume, als auch die Bezugspersonen betrifft. 
Die gleichen Kinder haben einen Vertretungsstützpunkt als Anlaufstelle. Da die 
Vertretungsstützpunkte an Kinderbetreuungseinrichtungen angehängt werden können und 
somit eine Vernetzung zur Kita stattfindet, können die Übergänge in die institutionelle

Kinderbetreuung erleichtert werden. Der Vertretungsstützpunkt ermöglicht außerdem 
Gespräche auf neutraler Ebene außerhalb der Räumlichkeiten der jeweiligen 
Kindertagespflegepersonen.  
 
Aus fachlicher Sicht wird daher das Vertretungsstützpunktmodell b evorzugt und soll die 
konzeptionelle Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertretungskonzepts für die 
Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.  
 
Auf Basis des Vertretungsstützpunktmodells ist geplant, im Jahr 2023 mit zwei 
Pilotprojekten zu starten: ein Pilotprojekt für einen Vertretungsstützpunkt an der Kita im 
Baufeld N4 in der Lincoln-Siedlung und ein weiteres Pilotprojekt für einen 
Vertretungsstützpunkt im Verlegerviertel an der Kita Regenbogenland.  
 
Die Erfahrungen mit diesen beiden Pilotstandorten sollen evaluiert und in die Überlegungen 
zur Weiterentwicklung des Vertretungskonzepts einfließen.  
 
Für die Finanzierung einer Vertretungsregelung stellt das Land Hessen keine Förderung zur 
Verfügung. Die finanziellen Mittel müssen daher aus dem städtischen Haushalt aufgebracht 
werden.  
Die Investitionskosten für die Ausstattung der Räumlichkeiten belaufen sich einmalig auf bis 
zu 50.000.- € pro Vertretungsstützpunkt.  
Es ist von Gesamtbetriebskosten pro Stützpunkt im Jahr mit folgend en Kosten zu rechnen:  
 Personalkosten: 130.000.- € 
 Betriebskosten:   30.000.- €. 
     
Es ist geplant, im nächsten Schritt eine ausführliche Vertretungskonzeption inklusive einer 
Darstellung des notwendigen Finanzierungsbedarfs und des Personalbedarfs zur 
Sicherstellung der Ersatzbetreuung vorzulegen.  
 
 
Darmstadt, den 08.12.2020 
 
Dezernat IV       Dezernat V  
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg      Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer       Stadträtin

anlage 4

159 Zeichen

Punkt 32: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2020/0399) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 3

199 Zeichen

Punkt 23: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2020/0399) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (3)

TOP 23
TOP 17
TOP 32

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0399
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00