2020/0399
Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2020/0399
6556 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0399
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-71 Sachkonto: 7128670
Betreff: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 08.12.2020
Beschlussvorschlag :
Zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird eine ausführliche
Vertretungskonzeption für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, aufbauend auf den Inhalten dieser
Magistratsvorlage, erarbeitet.
Den Planungen zur Umsetzung zweier Pilotpr ojekte zur Erprobung des Vertretungskonzeptes in
der Kindertagespflege wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.12.2020
Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch der Eltern auf Vertretung für Ausfallzeiten in der
Kindertagespflege in § 23 Abs. 4 SGB VIII mit folgendem Wortlaut festgeschrieben:
„Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmö glichkeit
für das Kind sicherzustellen.“ Hierbei handelt es sich um einen Auftrag an den Träger der
öffentlichen Jugendhilfe und nicht an die Tagespflegeperson selbst. Bisher gibt es in der
Kindertagespflege keine durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ger egelten und
unterstützenden Vertretungsregelungen.
Ein weiterer gesetzlicher Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach dem
SGB VIII ist laut § 22 Abs. 2 die Förderung der Kindertagespflege als gleichwertige Form zur
institutionellen Kindertagesbetreuung. Um diese Gleichwertigkeit weiter zu festigen, ist eine
verlässliche Ersatzbetreuung ein sehr wesentlicher Qualitätsbaustein.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung und dem geltenden Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung für ein - bis sechsjährige Kinder spielen weitere Faktoren eine wichtige
Rolle, die es erforderlich machen, eine Vertretungsregelung für die Kindertagespflege
aufzubauen:
- Aufwertung des Betreuungsangebotes durch gesicherte Betreuungszeiten und
Zuverlässigkeit, auf die besonders berufstätige Eltern angewiesen sind ,
- häufige Nachfrage der Eltern nach Vertretung smöglichkeiten in der Kindertagespflege
und
- Entlastung der Kindertagespflegeperson en im Krankheitsfall .
Durch eine gut eingeführte Vertretungsregelung gi bt es im Vertretungsfall verlässliche
Bezugspersonen und bekannte Betreuungsräume für die Kinder.
Mit Stichtag 1. März 2020 werden mit dem Betreuungsangebot Kindertagespflege in
Darmstadt 401 Kinder von 105 Kindertagespflegepersonen betreut. Zu den 105 aktiven
Kindertagespflegepersonen kommen noch 4 mobile Kindertagespflegepersonen, die ihr
Betreuungsangebot in den Familien anbieten.
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags ist es erforderlich, eine Vertretungsregelung für die
Kindertagespflege in Darmstadt a ufzubauen und somit die Betreuung in der
Kindertagespflege für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson sicher zu stellen . Die
Betreuungsplätze der Kindertagespflege werden dadurch für Eltern und Kinder noch
zuverlässiger und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weiter unterstützt.
Bundesweit gibt es verschiedene Konzepte, wie eine solche Vertretungsregelung aussehen
kann. Das Jugendamt hat sich ausführlich mit den verschiedenen Modellen
auseinandergesetzt und ist in den Erfahrungsaustausch mit ander en hessischen Kommunen
vergleichbarer Größe und im Rahmen des Fachaustausches in den bestehenden
Fachnetzwerken gegangen. Es wurde deutlich, dass das Modell, Vertretungsstützpunkte
aufzubauen, gegenüber den anderen Modellen deutlich zu bevorzugen ist.
Das Vertretungsstützpunktmodell bietet den Vorteil, dass der Betreuungsort den Familien
bekannt ist. Ein Beziehungsaufbau wird gewährleistet. Es entsteht eine Kontinuität in der
jeweiligen Vertretungssituation, die sowohl die Räume, als auch die Bezugspersone n betrifft.
Die gleichen Kinder haben einen Vertretungsstützpunkt als Anlaufstelle. Da die
Vertretungsstützpunkte an Kinderbetreuungseinrichtungen angehängt werden können und
somit eine Vernetzung zur Kita stattfindet, können die Übergänge in die institutionelle
Kinderbetreuung erleichtert werden. Der Vertretungsstützpunkt ermöglicht außerdem
- 4 -
Gespräche auf neutraler Ebene außerhalb der Räumlichkeiten der jeweiligen
Kindertagespflegepersonen.
Aus fachlicher Sicht wird daher das Vertretungsstützpunktmodell bevorzugt und soll die
konzeptionelle Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertretungskonzepts für die
Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Auf Basis des Vertretungsstützpunktmodells ist geplant, im Jahr 2023 mit zwei
Pilotprojekten zu starten: ein Pilotprojekt für einen Vertretungsstützpunkt an der Kita im
Baufeld N4 in der Lincoln -Siedlung und ein weiteres Pilotprojekt für einen
Vertretungsstützpunkt im Verlegerviertel an der Kita Regenbogenland.
Die Erfahrungen mit diesen beiden Pilotstandorten sollen evaluiert und in die Überlegungen
zur Weiterentwicklung des Vertretungskonzepts einfließen.
Für die Finanzierung einer Vertretungsregelung stellt das Land Hessen keine Förderung zur
Verfügung. Die finanziellen Mittel müssen daher aus dem städtischen Haushalt aufgebracht
werden.
Die Investitionskosten für die Ausstattung der Räumlichkeiten belaufen sich einmalig auf bis
zu 50.000.- € pro Vertretungsstützpunkt.
Es ist von Gesamtbetriebskosten pro Stützpunkt im Jahr mit folgend en Kosten zu rechnen:
Personalkosten: 130.000.- €
Betriebskosten: 30.000.- €.
Es ist geplant, im nächsten Schritt eine ausführliche Vertretungskonzeption inklusive einer
Darstellung des notwendigen Finanzierungsbedarfs und des Personalbedarfs zur
Sicherstellung der Ersatzbetreuung vorzulegen.
Darmstadt, den 08.12.2020
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
6597 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10
IV
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0399
Magistratsbeschluss-Nr.
17
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-71 Sachkonto: 7128670
Betreff: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 08.12.2020
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird eine ausführliche
Vertretungskonzeption für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, aufbauend auf den Inhalten dieser
Magistratsvorlage, erarbeitet.
Den Planungen zur Umsetzung zweier Pilotpr ojekte zur Erprobung des Vertretungskonzeptes in
der Kindertagespflege wird zugestimmt.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.12.2020
Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch der Eltern auf Vertretung für Ausfallzeiten in der
Kindertagespflege in § 23 Abs. 4 SGB VIII mit folgendem Wortlaut festgeschrieben:
„Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmö glichkeit
für das Kind sicherzustellen.“ Hierbei handelt es sich um einen Auftrag an den Träger der
öffentlichen Jugendhilfe und nicht an die Tagespflegeperson selbst. Bisher gibt es in der
Kindertagespflege keine durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ger egelten und
unterstützenden Vertretungsregelungen.
Ein weiterer gesetzlicher Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach dem
SGB VIII ist laut § 22 Abs. 2 die Förderung der Kindertagespflege als gleichwertige Form zur
institutionellen Kindertagesbetreuung. Um diese Gleichwertigkeit weiter zu festigen, ist eine
verlässliche Ersatzbetreuung ein sehr wesentlicher Qualitätsbaustein.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung und dem geltenden Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung für ein - bis sechsjährige Kinder spielen weitere Faktoren eine wichtige
Rolle, die es erforderlich machen, eine Vertretungsregelung für die Kindertagespflege
aufzubauen:
- Aufwertung des Betreuungsangebotes durch gesicherte Betreuungszeiten und
Zuverlässigkeit, auf die besonders berufstätige Eltern angewiesen sind ,
- häufige Nachfrage der Eltern nach Vertretung smöglichkeiten in der Kindertagespflege
und
- Entlastung der Kindertagespflegepersonen im Krankheitsfall.
Durch eine gut eingeführte Vertretungsregelung gi bt es im Vertretungsfall verlässliche
Bezugspersonen und bekannte Betreuungsräume für die Kinder.
Mit Stichtag 1. März 2020 werden mit dem Betreuungsangebot Kindertagespflege in
Darmstadt 401 Kinder von 105 Kindertagespflegepersonen betreut. Zu den 105 a ktiven
Kindertagespflegepersonen kommen noch 4 mobile Kindertagespflegepersonen, die ihr
Betreuungsangebot in den Familien anbieten.
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags ist es erforderlich, eine Vertretungsregelung für die
Kindertagespflege in Darmstadt au fzubauen und somit die Betreuung in der
Kindertagespflege für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson sicher zu stellen . Die
Betreuungsplätze der Kindertagespflege werden dadurch für Eltern und Kinder noch
zuverlässiger und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weiter unterstützt.
Bundesweit gibt es verschiedene Konzepte, wie eine solche Vertretungsregelung aussehen
kann. Das Jugendamt hat sich ausführlich mit den verschiedenen Modellen
auseinandergesetzt und ist in den Erfahrungsaustausch mit andere n hessischen Kommunen
vergleichbarer Größe und im Rahmen des Fachaustausches in den bestehenden
Fachnetzwerken gegangen. Es wurde deutlich, dass das Modell, Vertretungsstützpunkte
aufzubauen, gegenüber den anderen Modellen deutlich zu bevorzugen ist.
Das Vertretungsstützpunktmodell bietet den Vorteil, dass der Betreuungsort den Familien
bekannt ist. Ein Beziehungsaufbau wird gewährleistet. Es entsteht eine Kontinuität in der
jeweiligen Vertretungssituation, die sowohl die Räume, als auch die Bezugspersonen betrifft.
Die gleichen Kinder haben einen Vertretungsstützpunkt als Anlaufstelle. Da die
Vertretungsstützpunkte an Kinderbetreuungseinrichtungen angehängt werden können und
somit eine Vernetzung zur Kita stattfindet, können die Übergänge in die institutionelle
Kinderbetreuung erleichtert werden. Der Vertretungsstützpunkt ermöglicht außerdem
Gespräche auf neutraler Ebene außerhalb der Räumlichkeiten der jeweiligen
Kindertagespflegepersonen.
Aus fachlicher Sicht wird daher das Vertretungsstützpunktmodell b evorzugt und soll die
konzeptionelle Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertretungskonzepts für die
Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Auf Basis des Vertretungsstützpunktmodells ist geplant, im Jahr 2023 mit zwei
Pilotprojekten zu starten: ein Pilotprojekt für einen Vertretungsstützpunkt an der Kita im
Baufeld N4 in der Lincoln-Siedlung und ein weiteres Pilotprojekt für einen
Vertretungsstützpunkt im Verlegerviertel an der Kita Regenbogenland.
Die Erfahrungen mit diesen beiden Pilotstandorten sollen evaluiert und in die Überlegungen
zur Weiterentwicklung des Vertretungskonzepts einfließen.
Für die Finanzierung einer Vertretungsregelung stellt das Land Hessen keine Förderung zur
Verfügung. Die finanziellen Mittel müssen daher aus dem städtischen Haushalt aufgebracht
werden.
Die Investitionskosten für die Ausstattung der Räumlichkeiten belaufen sich einmalig auf bis
zu 50.000.- € pro Vertretungsstützpunkt.
Es ist von Gesamtbetriebskosten pro Stützpunkt im Jahr mit folgend en Kosten zu rechnen:
Personalkosten: 130.000.- €
Betriebskosten: 30.000.- €.
Es ist geplant, im nächsten Schritt eine ausführliche Vertretungskonzeption inklusive einer
Darstellung des notwendigen Finanzierungsbedarfs und des Personalbedarfs zur
Sicherstellung der Ersatzbetreuung vorzulegen.
Darmstadt, den 08.12.2020
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 4
159 Zeichen
Punkt 32: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2020/0399) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 3
199 Zeichen
Punkt 23: Vertretungskonzept Kindertagespflege in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2020/0399) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0399
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00