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2024/0059

Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14

Magistratsvorlage 08.02.2024

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2024/0059

7971 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat VI 
 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0059 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  15051-5001 
Kostenträger:  3650-30 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der 
Klausenburger Straße 14  
 
Vorlage vom: 08.02.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der dauerhaften Nutzung 
der Kindertagesstätte Klausenburger Straße zu.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen den Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement mit der Vergabe der notwendigen Fachplanungsleistungen bis 
einschließlich Leistungsphase 4. 
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen di e Umsetzung der 
Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes auf der Grundlage einer Fachplanung des 
Eigenbetriebs Immobilienmanagement.  
4. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Planung und Um setzung der Maßnahme 
sommerlicher Wärmeschutz stehen im laufenden Haushaltsjahr unter der 
Investitionsnummer 15051 -5001, Kostenstelle 051 -007-1200, Sachkonto 0951010 
vollumfänglich zur Verfügung.

- 2 - 
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Kita Klausenburger Straße  
Bild Perspektive Kita Klausenburger Straße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2024 
 
Erläuterung der Maßnahme:  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und 
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in direkter Nachbarschaft einer 
Dauerkleingartenanlage mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und Bewegungsraum in 
modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das nach Bebauungsplan als 
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit einer Befreiung zur 
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.  
 
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt 
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei.  
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanangement hat die Voraussetzungen zu einer Entfristung der 
befristeten Baugenehmigung und zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte geprüft und 
mit dem Bauaufsichtsamt abgestimmt. Die aufgrund der Befristung entfallenen Anforderungen 
der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) sind im Nachhinein zu erfüllen. 
Außerdem sollen Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand entwickelt werden.  
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Buxbaum 
und dem Ingenieurbüro für Bauphysik Rekowski und Partner eine Machbarkeitsstudie erstellt. 
Dabei wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus 
den spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Hierbei wurde den 
Anliegen der Nutzer*innen Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für 
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides 
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die 
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur 
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen 
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von 
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie 
betrieben werden.  
 
Im Anschluss an die Voraussetzungsprüfung sind im nächsten Schritt die Planungsleistungen 
der Leistungsphasen 1 bis 4 zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu 
beauftragen, um die Realisierung des Projekts weiter zu verfolgen. Nach Abschluss der 
Leistungsphase 4 bis zum zweiten Quartal 2024 wird ein Baubeschluss zur Durchführung des 
Projekts angestrebt. Im Rahmen der Planungsphase wird eine Genehmigungsplanung erstellt, 
auf deren Grundlage die Baugenehmigung entfristet werden kann. 
 
Versorgungssituation in Darmstadt West – Bessungen: 
 
Die Kita Klausenburger Straße wurde im Jahr 2016 als Interims -Standort für den kurzfristig 
bestehenden zusätzlichen Betreuungsbedarf , insbesondere in der Lincoln -Siedlung, geplant 
und umgesetzt. Der Standort wurde aufgrund der Lage als Nahtstelle zwischen Bessungen 
und Darmstadt West gewählt.  
 
Zwischenzeitlich wurden die Kita Mikado und die Kita Luise -Büchner in der Lincoln -Siedlung 
in Betrieb genommen, womit sich die Versorgungsfunktion der Kita Klausenburger Straße für 
die Lincoln-Siedlung aufgelöst hat.

- 4 - 
Allerdings zeigen die Versorgungsquote n im Planungsraum West, dass eine Entfristung und 
somit Beibehaltung der Kita Klausenburger Straße als notwendig erachtet wird.  
 
Die Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen ist im Planungsraum in den 
letzten zwei Jahren um 15,9 Prozent  gestiegen und gleichzeitig ist eine Ü3 -Gruppe mit 20 
Plätzen weggefallen. Die Kita Klausenburger Straße umfasst sechs Gruppen mit insgesamt 
132 Plätzen und trägt somit stark zur Versorgung im Planungsraum bei.  
 
Es sind weitere Kitas in Planung ( hier insbesondere die Kita Eschollbrücker Straße) bzw. 
wurden 2023 in Betrieb genommen ( ASB-Kita „Moltkestraße“), diese können allerdings den 
Bedarf alleine im Planung sraum West nicht decken. Im Randgebiet des Planungsraums (z.B. 
Kita an der Eschollbrücker Straße) wird es zu Mitversorgungseffekten für die Stadtmitte 
kommen. 
 
Somit hat der Standort Klausenburger Straße nicht nur für den Planungsraum West eine 
Versorgungsfunktion, sondern trägt auch zur Entlastung der gesamtstädtischen 
Versorgungslage wesentlich bei. Eine dauerhafte Nutzung der Kita Klausenburger Straße ist 
erforderlich.  
 
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:  
 
Das Interimsgebäude der Kindertagesstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor 
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der 
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht 
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energien. Dies e Maßnahme in 
Kombination mit der ge planten umfassenden Solarenergienutzung durch eine 
Photovoltaikanlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige erste 
Maßnahme, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung wird vom Immobilienmanagem ent Darmstadt in die weitere Planung 
eingebunden. 
 
 
Darmstadt, 08.02.2024  
 
 
Dezernat II   Dezernat III  Dezernat IV  Dezernat VI 
 
 
 
Barbara Akdeniz  Michael Kolmer  André Schellenberg  Paul Georg Wandrey  
Bürgermeisterin  Stadtrat  Stadtkämmerer  Stadtrat

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Punkt 18: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der 
Klausenburger Straße 14 
 (V-Nr. 2024/0059) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat VI 
 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 III 69 
IV 65 
VI 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0059 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
70 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 Investitionsnummer:  15051-5001 
Kostenträger:  3650-30 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der 
Klausenburger Straße 14  
 
Vorlage vom: 08.02.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der dauerhaften Nutzung 
der Kindertagesstätte Klausenburger Straße zu.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen den Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement mit der Vergabe der notwen digen Fachplanungsleistungen bis 
einschließlich Leistungsphase 4. 
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Umsetzung der 
Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes auf der Grundlage einer Fachplanung des 
Eigenbetriebs Immobilienmanag ement. 
4. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Planung und Umsetzung der Maßnahme 
sommerlicher Wärmeschutz stehen im laufenden Haushaltsjahr unter der

- 3 - 
Investitionsnummer 15051 -5001, Kostenstelle 051-007-1200, Sachkonto 0951010 
vollumfänglich zur Verfügung.  
 
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Kita Klausenburger Straße  
Bild Perspektive Kita Klausenburger Straße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.02.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2024  
 
Erläuterung der Maßnahme:  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und 
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in direkter Nachbarschaft einer 
Dauerkleingartenanlage mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und Bewegungsraum in 
modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das nach Bebauungsplan als 
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit einer Befreiung zur 
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.  
 
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt 
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei.  
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanangement hat die Voraussetzungen zu einer Entfristung der 
befristeten Baugenehmigung und zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte geprüft und 
mit dem Bauaufsichtsamt abgestimmt. Die aufgrund der Befristung entfallenen Anforderungen 
der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) sind im Nachhinein zu erfüllen. 
Außerdem sollen Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand entwickelt werden.  
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Buxbaum 
und dem Ingenieurbüro für Bauphysik Rekowski und Partner eine Machbarkeitsstudie erstellt. 
Dabei wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus 
den spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Hierbei wurde den 
Anliegen der Nutzer*innen Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für 
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides 
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die 
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur 
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen 
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von 
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie 
betrieben werden.  
 
Im Anschluss an die Voraussetzungsprüfung sind im nächsten Schritt die Planungsleistungen 
der Leistungsphasen 1 bis 4 zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu 
beauftragen, um die Realisierung des Projekts weiter zu verfolgen. Nach Abschluss der 
Leistungsphase 4 bis zum zweiten Quartal 2024 wird ein Baubeschluss zur Durchführung des 
Projekts angestrebt. Im Rahmen der Planungsphase wird eine Genehmigungsplanung erstellt, 
auf deren Grundlage die Baugenehmigung entfristet werden kann. 
 
Versorgungssituation in Darmstadt West – Bessungen: 
 
Die Kita Klausenburger  Straße wurde im Jahr 2016 als Interims -Standort für den kurzfristig 
bestehenden zusätzlichen Betreuungsbedarf , insbesondere in der Lincoln -Siedlung, geplant 
und umgesetzt. Der Standort wurde aufgrund der Lage als Nahtstelle zwischen Bessungen 
und Darmstadt West gewählt.  
 
Zwischenzeitlich wurden die Kita Mikado und die Kita Luise -Büchner in der Lincoln -Siedlung 
in Betrieb genommen, womit sich die Versorgungsfunktion der Kita Klausenburger Straße für 
die Lincoln-Siedlung aufgelöst hat.

Allerdings zeigen di e Versorgungsquoten im Planungsraum West, dass eine Entfristung und 
somit Beibehaltung der Kita Klausenburger Straße als notwendig erachtet wird.  
 
Die Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen ist im Planungsraum in den 
letzten zwei Jahr en um 15,9 Prozent gesti egen und gleichzeitig ist eine Ü3 -Gruppe mit 20 
Plätzen weggefallen. Die Kita Klausenburger Straße umfasst sechs Gruppen mit insgesamt 
132 Plätzen und trägt somit stark zur Versorgung im Planungsraum bei.  
 
Es sind weitere Kitas in P lanung (hier insbesondere die Kita Eschollbrücker Straße) bzw. 
wurden 2023 in Betrieb genommen ( ASB-Kita „Moltkestraße“), diese können allerdings den 
Bedarf alleine im Planung sraum West nicht decken. Im Randgebiet des Planungsraums (z.B. 
Kita an der Eschollbrücker Straße) wird es zu Mitversorgungseffekten für die Stadtmitte 
kommen. 
 
Somit hat der Standort Klausenburger Straße nicht nur für den Planungsraum West eine 
Versorgungsfunktion, sondern trägt auch zur Entlastung der gesamtstädtischen 
Versorgungslage  wesentlich bei. Eine dauerhafte Nutzung der Kita Klausenburger Straße ist 
erforderlich.  
 
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:  
 
Das Interimsgebäude der Kindertagesstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor 
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der 
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht 
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energ ien. Diese Maßnahme in 
Kombination mit der geplanten umfassenden Solarenergienutzung durch eine 
Photovoltaikanlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige erste 
Maßnahme, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung wird vom Immobilienmanagement Darmstadt in die weitere Planung 
eingebunden. 
 
 
Darmstadt, 08.02.2024  
 
 
Dezernat II   Dezernat III  Dezernat IV  Dezernat VI 
 
 
 
Barbara Akdeniz  Michael Kolmer  André Schellenberg  Paul Georg Wandrey  
Bürgermeisterin  Stadtrat  Stadtkämmerer  Stadtrat

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Punkt 9: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der 
Klausenburger Straße 14 
 (V-Nr. 2024/0059) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 70
TOP 18
TOP 23

Orte (3)

  • Klausenburger Straße 14
  • Moltkestraße
  • Eschollbrücker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0059
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.02.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00