2024/0059
Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14
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2024/0059
7971 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat VI
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0059
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 15051-5001
Kostenträger: 3650-30 Sachkonto: 0951010
Betreff: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der
Klausenburger Straße 14
Vorlage vom: 08.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der dauerhaften Nutzung
der Kindertagesstätte Klausenburger Straße zu.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement mit der Vergabe der notwendigen Fachplanungsleistungen bis
einschließlich Leistungsphase 4.
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen di e Umsetzung der
Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes auf der Grundlage einer Fachplanung des
Eigenbetriebs Immobilienmanagement.
4. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Planung und Um setzung der Maßnahme
sommerlicher Wärmeschutz stehen im laufenden Haushaltsjahr unter der
Investitionsnummer 15051 -5001, Kostenstelle 051 -007-1200, Sachkonto 0951010
vollumfänglich zur Verfügung.
- 2 -
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Kita Klausenburger Straße
Bild Perspektive Kita Klausenburger Straße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2024
Erläuterung der Maßnahme:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in direkter Nachbarschaft einer
Dauerkleingartenanlage mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und Bewegungsraum in
modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das nach Bebauungsplan als
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit einer Befreiung zur
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanangement hat die Voraussetzungen zu einer Entfristung der
befristeten Baugenehmigung und zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte geprüft und
mit dem Bauaufsichtsamt abgestimmt. Die aufgrund der Befristung entfallenen Anforderungen
der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) sind im Nachhinein zu erfüllen.
Außerdem sollen Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand entwickelt werden.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Buxbaum
und dem Ingenieurbüro für Bauphysik Rekowski und Partner eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Dabei wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus
den spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Hierbei wurde den
Anliegen der Nutzer*innen Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie
betrieben werden.
Im Anschluss an die Voraussetzungsprüfung sind im nächsten Schritt die Planungsleistungen
der Leistungsphasen 1 bis 4 zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu
beauftragen, um die Realisierung des Projekts weiter zu verfolgen. Nach Abschluss der
Leistungsphase 4 bis zum zweiten Quartal 2024 wird ein Baubeschluss zur Durchführung des
Projekts angestrebt. Im Rahmen der Planungsphase wird eine Genehmigungsplanung erstellt,
auf deren Grundlage die Baugenehmigung entfristet werden kann.
Versorgungssituation in Darmstadt West – Bessungen:
Die Kita Klausenburger Straße wurde im Jahr 2016 als Interims -Standort für den kurzfristig
bestehenden zusätzlichen Betreuungsbedarf , insbesondere in der Lincoln -Siedlung, geplant
und umgesetzt. Der Standort wurde aufgrund der Lage als Nahtstelle zwischen Bessungen
und Darmstadt West gewählt.
Zwischenzeitlich wurden die Kita Mikado und die Kita Luise -Büchner in der Lincoln -Siedlung
in Betrieb genommen, womit sich die Versorgungsfunktion der Kita Klausenburger Straße für
die Lincoln-Siedlung aufgelöst hat.
- 4 -
Allerdings zeigen die Versorgungsquote n im Planungsraum West, dass eine Entfristung und
somit Beibehaltung der Kita Klausenburger Straße als notwendig erachtet wird.
Die Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen ist im Planungsraum in den
letzten zwei Jahren um 15,9 Prozent gestiegen und gleichzeitig ist eine Ü3 -Gruppe mit 20
Plätzen weggefallen. Die Kita Klausenburger Straße umfasst sechs Gruppen mit insgesamt
132 Plätzen und trägt somit stark zur Versorgung im Planungsraum bei.
Es sind weitere Kitas in Planung ( hier insbesondere die Kita Eschollbrücker Straße) bzw.
wurden 2023 in Betrieb genommen ( ASB-Kita „Moltkestraße“), diese können allerdings den
Bedarf alleine im Planung sraum West nicht decken. Im Randgebiet des Planungsraums (z.B.
Kita an der Eschollbrücker Straße) wird es zu Mitversorgungseffekten für die Stadtmitte
kommen.
Somit hat der Standort Klausenburger Straße nicht nur für den Planungsraum West eine
Versorgungsfunktion, sondern trägt auch zur Entlastung der gesamtstädtischen
Versorgungslage wesentlich bei. Eine dauerhafte Nutzung der Kita Klausenburger Straße ist
erforderlich.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:
Das Interimsgebäude der Kindertagesstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energien. Dies e Maßnahme in
Kombination mit der ge planten umfassenden Solarenergienutzung durch eine
Photovoltaikanlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige erste
Maßnahme, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung wird vom Immobilienmanagem ent Darmstadt in die weitere Planung
eingebunden.
Darmstadt, 08.02.2024
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Barbara Akdeniz Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Bürgermeisterin Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 3
10 Zeichen
le! u amBl
anlage 6
246 Zeichen
Punkt 18: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 (V-Nr. 2024/0059) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
8051 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat VI
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51 III 69
IV 65
VI
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0059
Magistratsbeschluss -Nr.
70
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200 Investitionsnummer: 15051-5001
Kostenträger: 3650-30 Sachkonto: 0951010
Betreff: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der
Klausenburger Straße 14
Vorlage vom: 08.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der dauerhaften Nutzung
der Kindertagesstätte Klausenburger Straße zu.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen den Eigenbetrieb
Immobilienmanagement mit der Vergabe der notwen digen Fachplanungsleistungen bis
einschließlich Leistungsphase 4.
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Umsetzung der
Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes auf der Grundlage einer Fachplanung des
Eigenbetriebs Immobilienmanag ement.
4. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel erfolgt zulasten des Kita -
Sanierungsprogramms. Die Mittel für die Planung und Umsetzung der Maßnahme
sommerlicher Wärmeschutz stehen im laufenden Haushaltsjahr unter der
- 3 -
Investitionsnummer 15051 -5001, Kostenstelle 051-007-1200, Sachkonto 0951010
vollumfänglich zur Verfügung.
Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage zur MV Kita Klausenburger Straße
Bild Perspektive Kita Klausenburger Straße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.02.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2024
Erläuterung der Maßnahme:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 wurde der Errichtung und
dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in direkter Nachbarschaft einer
Dauerkleingartenanlage mit sechs Kindergartengruppen, Cafeteria und Bewegungsraum in
modularer Bauweise zugestimmt (Magistratsvorlage 2016/0443). Das nach Bebauungsplan als
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück konnte mit einer Befreiung zur
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden.
Die Kita Klausenburger Straße hat sich im Stadtteil Heimstättensiedlung etabliert und trägt
einen wesentlichen Anteil zur Versorgungslage in Darmstadt bei.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanangement hat die Voraussetzungen zu einer Entfristung der
befristeten Baugenehmigung und zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte geprüft und
mit dem Bauaufsichtsamt abgestimmt. Die aufgrund der Befristung entfallenen Anforderungen
der 2016 geltenden EnEV (Energieeinsparverordnung) sind im Nachhinein zu erfüllen.
Außerdem sollen Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand entwickelt werden.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat gemeinsam mit dem Architekturbüro Buxbaum
und dem Ingenieurbüro für Bauphysik Rekowski und Partner eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Dabei wurden die besonderen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, wie sie aus
den spezifischen Eigenschaften eines Modulbaus entstehen, berücksichtigt. Hierbei wurde den
Anliegen der Nutzer*innen Rechnung getragen. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für
Bauphysik bestand darin, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen, bei dem ein hybrides
System aus Klimasplitgeräten und der vorhandenen Gasheizung berücksichtigt wird. Die
Klimasplitgeräte werden in der Übergangszeit und den Wintermonaten als Wärmepumpen zur
Beheizung des Gebäudes genutzt. Auf diese Weise ist es möglich, einen Anteil an regenerativen
Energien durch die Wärmepumpen nachzuweisen. Die Dachfläche wird zur Aufstellung von
Photovoltaikelementen genutzt. Auf diese Weise können die Klimasplitgeräte mit Solarenergie
betrieben werden.
Im Anschluss an die Voraussetzungsprüfung sind im nächsten Schritt die Planungsleistungen
der Leistungsphasen 1 bis 4 zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu
beauftragen, um die Realisierung des Projekts weiter zu verfolgen. Nach Abschluss der
Leistungsphase 4 bis zum zweiten Quartal 2024 wird ein Baubeschluss zur Durchführung des
Projekts angestrebt. Im Rahmen der Planungsphase wird eine Genehmigungsplanung erstellt,
auf deren Grundlage die Baugenehmigung entfristet werden kann.
Versorgungssituation in Darmstadt West – Bessungen:
Die Kita Klausenburger Straße wurde im Jahr 2016 als Interims -Standort für den kurzfristig
bestehenden zusätzlichen Betreuungsbedarf , insbesondere in der Lincoln -Siedlung, geplant
und umgesetzt. Der Standort wurde aufgrund der Lage als Nahtstelle zwischen Bessungen
und Darmstadt West gewählt.
Zwischenzeitlich wurden die Kita Mikado und die Kita Luise -Büchner in der Lincoln -Siedlung
in Betrieb genommen, womit sich die Versorgungsfunktion der Kita Klausenburger Straße für
die Lincoln-Siedlung aufgelöst hat.
Allerdings zeigen di e Versorgungsquoten im Planungsraum West, dass eine Entfristung und
somit Beibehaltung der Kita Klausenburger Straße als notwendig erachtet wird.
Die Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der 3 bis 6,5-Jährigen ist im Planungsraum in den
letzten zwei Jahr en um 15,9 Prozent gesti egen und gleichzeitig ist eine Ü3 -Gruppe mit 20
Plätzen weggefallen. Die Kita Klausenburger Straße umfasst sechs Gruppen mit insgesamt
132 Plätzen und trägt somit stark zur Versorgung im Planungsraum bei.
Es sind weitere Kitas in P lanung (hier insbesondere die Kita Eschollbrücker Straße) bzw.
wurden 2023 in Betrieb genommen ( ASB-Kita „Moltkestraße“), diese können allerdings den
Bedarf alleine im Planung sraum West nicht decken. Im Randgebiet des Planungsraums (z.B.
Kita an der Eschollbrücker Straße) wird es zu Mitversorgungseffekten für die Stadtmitte
kommen.
Somit hat der Standort Klausenburger Straße nicht nur für den Planungsraum West eine
Versorgungsfunktion, sondern trägt auch zur Entlastung der gesamtstädtischen
Versorgungslage wesentlich bei. Eine dauerhafte Nutzung der Kita Klausenburger Straße ist
erforderlich.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau:
Das Interimsgebäude der Kindertagesstätte in der Klausenburgerstr aße wurde bereits vor
dem offiziellen Start des Klimavorbehalts errichtet. Die vorgesehene Teilumstellung der
Beheizung mit einer Gastherme auf Wärmepumpen durch Multisplit klimageräte ermöglicht
eine relevante Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energ ien. Diese Maßnahme in
Kombination mit der geplanten umfassenden Solarenergienutzung durch eine
Photovoltaikanlage auf dem Flachdach ist eine pragmatische , aber auch zweckmäßige erste
Maßnahme, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung wird vom Immobilienmanagement Darmstadt in die weitere Planung
eingebunden.
Darmstadt, 08.02.2024
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Barbara Akdeniz Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Bürgermeisterin Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 5
241 Zeichen
Punkt 9: Aufhebung der Befristung zur dauerhaften Nutzung der Kindertagesstätte in der Klausenburger Straße 14 (V-Nr. 2024/0059) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Klausenburger Straße 14
- Moltkestraße
- Eschollbrücker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0059
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.02.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00