0479/2018
Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim - Planungsbeschluss
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Anlage 8 - Auszug Bauausschuss 17.09.2018
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Anlage 8 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Bauausschusses vom 17.09.2018 öffentlich 5.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim - Planungsbeschluss 0479/2018 Vorsitzender Dr. Schoser informiert, dass die Bezirksvertretung Mülheim ebenfalls heute Nachmittag tagt; vor diesem Hintergrund schlägt er vor, heute einen Vorbe- haltsbeschluss zu fassen. RM Halberstadt-Kausch bezieht sich auf die vorliegende Stellungnahme der Verwal- tung (Anlage 7) und die darin enthaltene Auskunft, dass „die Möglichkeit einer Nach- rüstung eines Aufzuges mitgeplant“ werde. Sie bittet um Darstellung, in welcher Form dies geschehen soll (z. B. leerer Schacht oder Außenaufzug?) und wie die GAG diese Thematik (i. R. des öffentlich geförderten Wohnungsbaus) handhabe. Frau Adams, Vertreterin des Amtes für Wohnungswesen, erklärt, dass die Nachrüs- tung eines Aufzuges in der Planung, welche nach Beschluss noch zu erstellen sei, vorgesehen werde. Im Rahmen des später zu erwirkenden Baubeschlusses würden diese Planungen aufgezeigt. Für die GAG gelten dieselben Bestimmungen wie für die Stadt Köln. RM Brust hält die Planung eines Außenaufzugs für sinnvoll, da hierdurch keine Grundfläche verloren ginge. Laut Entwurf solle dreigeschossig gebaut werden (mit der Begründung, die Nachbarbebauung sei auch dreigeschossig). Auf dem Foto der letzten Seite erscheine es ihm jedoch so, als dass das L-förmige Gebäude im Nor- den vier- bzw. fünfgeschossig ist. Es sei nicht verständlich, warum man sich ausge- rechnet am niedrigsten Objekt orientiere. Er bittet darum, einen Zusatzbeschluss zu fassen, wodurch bei der Planung versucht werden soll, die Höhe möglichst optimal auszunutzen. Dieser Zusatz sollte auch bei den folgenden Vorlagen gleicher Thematik mit beschlossen werden. Frau Adams stellt klar, dass im Vorfeld dieser Planungsbeschlussvorlage selbstver- ständlich eine Abstimmung mit der Bauverwaltung – mit dem vorliegenden Ergebnis - erfolgt sei. Den Vorschlag von Herrn Brust erachte sie als sinnvoll, obgleich dieser ohnehin im Rahmen der Vergabe an den Architekten mit formuliert worden wäre. RM Halberstadt-Kausch spricht sich dafür aus, im Vorfeld intensiv abzuklären, wie die Gestaltungsräume möglichst weitgehend ausgereizt werden können. Beigeordneter Greitemann erklärt zunächst, dass eine entsprechende Abstimmung mit Sicherheit im Vorfeld erfolgt sei. Er schlägt jedoch vor, das Thema der Geschos- sigkeit im weiteren Planungsverlauf noch einmal intensiv prüfen zu lassen. Vorsitzender Dr. Schoser lässt über die Vorlage, erweitert um den von Herrn Brust eingebrachten Ergänzungsvorschlag und unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Mülheim, abstimmen. Ergänzter Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt – mit Ergänzung - zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geför- derten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 922, aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundla- genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraus- sichtlich auf rund 159.000 € brutto. In Bezug auf die Höhe ist eine maximale Ausnutzbarkeit anzustreben. Der Be- schluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Mülheim. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 7 - Beantwortung der Fragen des Bauausschusses
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Anlage 7 Beantwortung der Fragen zum TOP 5.1 der 29. Sitzung des Bauausschusses vom 18.06.2018 RM Halberstadt-Kausch bittet um Erläuterungen der Planung hinsichtlich Barrierefreiheit bzw. der evtl. Einrichtung von Aufzügen. SB Kirchmeyer bittet um Auskunft, inwieweit das Grundstück auf Altlasten geprüft worden ist und fragt nach wie viele KFZ-Stellplätze entstehen sollen und wie das genau angedacht ist. Frage 1: Welche Kriterien liegen vor, barrierefrei zu bauen? Das Bauvorhaben Berliner Str. 219a wird als öffentlich geförderter Wohnungsbau geplant und unterliegt daher den rechtlichen Vorgaben insbesondere gem. § 49 Abs. 2 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) bzw. den Maßgaben der geltenden Wohnraumförderbestimmungen (WFB). Gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Die WFB beinhalten weitere konkrete Vorgaben und nehmen dabei auch unmittelbar Bezug auf die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlage Wohnen. Beispielhaft sind hier folgende Anforderungen enthalten, die beachtet werden: Innerhalb aller Wohnungen sind keine Stufen, Schwellen oder unteren Türanschläge vorhanden und der Freisitz ist stufen- und schwellenlos zugänglich. In jeder Wohnung ist mindestens ein barrierefreier Sanitärraum vorhanden, der den Vorgaben der Nummern 5.5.1 bis 5.5.5 der DIN 18040-2 entspricht. Die Verwaltung nimmt auch im 21. Bericht über die Situation Geflüchteter in Köln (Mitteilung 2367/2018, vgl. hier Ziffer 5.1) zu dieser Thematik Stellung. Frage 2: Sind Aufzüge geplant? Für barrierefrei errichteten Wohnraum nach Maßgabe der o.g. zu beachtenden Vorgaben ist die Planung eines Aufzuges grundsätzlich nicht notwendig. Um den WFB zu entsprechen, wird jedoch die Möglichkeit einer Nachrüstung eines Aufzuges mitgeplant. Der BauO NRW entsprechend müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Da dies die Wohnungen des Erdgeschosses sein werden, welche ohne einen Aufzug zugänglich sind, ist kein Aufzug geplant. Verpflichtend ist gem. § 39 Abs. 6 BauO NRW der Einbau von Aufzügen in ausreichender Zahl lediglich für Gebäude mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche. Frage 3: Inwieweit wurde das Grundstück auf Altlasten geprüft? Das Grundstück Berliner Str. 219a wurde im Rahmen eines Bodengutachtens auf Altlasten geprüft. Das Gutachten ergab, dass nicht mit außergewöhnlichen Problematiken zu rechnen ist. Ein solches Bodengutachten wird bei jedem Bauvorhaben erstellt. Frage 4: Wie viele KFZ-Stellplätze sollen entstehen und wie ist das genau angedacht? Grundsätzlich gilt die Maßgabe, dass je Wohnung ein Stellplatz nachzuweisen ist. Abhängig von der Anbindung an den ÖPNV kommt ggf. ein Reduzierungsfaktor zum Tragen, im vorliegenden Fall voraussichtlich 30% (entspricht im Ergebnis voraussichtlich 13 erforderlichen Stellplätzen). Die Verwaltung wird zur Stellplatzfrage im Rahmen der Planung konkrete Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde vornehmen. Es ist angedacht, die bestehenden Stellplätze des Grundstücks Berliner Str. 221 auf dem Grundstück Berliner Str. 219a weiterzuführen und um die letztlich geforderte Anzahl zu erweitern.
Anlage 2 - Berliner Straße 219a - Lageplan 1.2000
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Plangebiet Geplanter Baukörper 80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 06.03.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 0479/2018 Freigabedatum 22.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim - Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 922, aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingeni- eure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- planung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik) einzuholen. Die Pla- nungskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 159.000 € brutto. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 Integrationsrat 11.06.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 Bauausschuss 18.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 159.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage: Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhei- ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte, wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurück- gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale schaffen, wel- che sowohl Ressourcen für Geflüchtete, als auch dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beinhalten. Die Umsetzung soll im Rahmen des sozial ge- förderten Wohnungsbaus erfolgen, da hierfür zinsgünstige Darlehen des Landes in Anspruch ge- nommen werden können, für die zudem ein Tilgungsnachlass gewährt wird. Hierdurch entsteht ein größerer Handlungsspielraum bei der Belegung des neu geschaffenen Wohnraums, gleichermaßen für die am Wohnungsmarkt Benachteiligten sowie auch für anerkannte Geflüchtete. Geplantes Bauvorhaben: Den eingangs dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, auf dem Grundstück Berliner Straße 219a die Planungen dergestalt aufzunehmen, einen sozial geförder- ten Wohnungsbau zu schaffen, der einerseits anerkannte Geflüchtete in die Bevölkerung integriert und auf der anderen Seite dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Einwoh- nerinnen und Einwohner mit Wohnberechtigungsschein schafft. 3 Das Objekt liegt an der Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 922. Bei dem Grundstück mit einer Größe von 1593 m² handelt sich um einen ehemaligen Lagerplatz ei- nes Autohändlers. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist somit im Verhält- nis zur Nachbarbebauung zu überplanen. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und pla- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit dieser städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Das geplante Objekt steht im Zusammenhang mit dem benachbarten Mehrfamilienhaus Berliner Straße 221/221a/221b, das von der Stadt Köln in 2012 ebenfalls im sozial geförderten Wohnungsbau geplant und in 2016 fertig gestellt wurde. Der geplante Neubau versteht sich als Ergänzung dieses L- förmigen Bestandes um einen weiteren Riegel, sodass sich in der Gesamtschau eine U-förmige An- lage ergeben wird. Der Neubau wird aber technisch und wirtschaftlich vom Bestand unabhängig sein. In Anlehnung an die vorhandene benachbarte Bebauung soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau ein Baukörper in dreigeschossiger konventioneller Bauweise plus Staffelgeschoss errichtet werden. Insgesamt können auf dem Grundstück voraussichtlich 18 barrierefreie abgeschlossene Wohneinhei- ten mit einer Gesamtwohnfläche von rund 1.300 m² gebaut werden. Zusätzlich werden ein Fahrrad-, Trocken-, Kinderwagenabstell- und je ein Mietkellerraum eingerichtet. Die Grundstücksgröße soll im Zuge der Planung optimal ausgenutzt werden. Für diesen Neubau nötige KFZ-Stellplätze können geschaffen werden, indem die beim Nachbarhaus bereits vorhandene Stellplatzanlage auf dem hiesigen Plangrundstück fortgeführt wird. In den Außenanlagen sind weiterhin eine Spielfläche, ein Müllplatz und Fahrradstellplätze vorgese- hen. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes wird bei 60 Jahren liegen. Nach derzeitiger und prog- nostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. Für die Erstvermietung der (öffentlich geförderten) Wohnungen in Neubauobjekten wurde von der Verwaltung das Konzept der integrativen Belegung entwickelt. Die Wohnungen werden dabei zu ei- nem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein aus dem umgebenden Stadtteil, zu einem Drittel an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie zu einem Drittel an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen lebten, vermittelt. Durch diese gesteuerte Belegung entwickelt sich eine gegenseitig stabilisierende Mieterschaft. Das Objekt, wie auch seine Mieterinnen und Mieter, sind hiermit gut in das Wohnumfeld integriert. Die Adresse ist nicht stigmati- siert und ist von Beginn an akzeptierter Teil des Sozialraumes. Vorgehensweise: Im Rahmen der Grundlagenermittlung zu diesem Standort wurden bereits einige Untersuchungen durchgeführt, beispielsweise Bodengutachten, Voruntersuchung auf Kampfmittel, Lärmschutzgutach- ten, Artenschutzprüfung. Für das weitere Vorgehen soll ein Architekturbüro mit der Vor- und Entwurfsplanung zur Neubebau- ung beauftragt werden und ggf. weitere notwendige Stellungnahmen eingeholt werden. Zudem sind Planer für die technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Außenanlagenplanung erfor- derlich. Die Auswahl erfolgt nach Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und den Regelungen der Kölner Vergabeordnung (KVO). Die geschätzten Gesamtbaukosten für den Neubau können mit ca. 3,58 Mio. € brutto beziffert wer- den. Die Architekten- und Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) sind mit ca. 159.000 € brutto zu veranschlagen. Die Beauftragung der o.g. Planungsleistungen ist erforderlich, um einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung für das Projekt als Baubeschluss vorlegen zu können. Der Projektzeitraum ab der Vergabe der Planungsleistungen wird auf 30 Monate geschätzt. 4 Finanzierung: Zur Finanzierung der erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 159.000 € ste- hen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0- 5999 – Flüchtlings-WH, Mittel in Höhe von 159.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-8-5196 – Neubau Berliner Straße 219a, bereitgestellt. Anlagen
Anlage 6 - Auszug TOP 5.1 BauA_0479_2018 Berliner Str. 219a
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Anlage 6 Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 04.07.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Bauausschusses vom 18.06.2018 öffentlich 5.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim - Planungsbeschluss 0479/2018 Unter Bezugnahme auf diese Vorlage TOP 5.1 sowie die Vorlage unter TOP 5.3 stellt RM Halberstadt-Kausch fest, dass alle Wohnungen barrierefrei gemacht werden sol- len. Dies erfordere Aufzüge, höhere Wartungskosten etc.. Ihre Fraktion bittet darum, die Kriterien zu benennen, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Im Rahmen einer anderen Ratsvorlage im Bereich Chorweiler (0482/2018) habe die Verwaltung nämlich im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Prüfauftrag mitgeteilt „…Da die Begegnungsstätte im EG geplant werden muss, fallen die hier vorgesehenen roll- stuhlgerechten Wohnungen – für die auch ein Bedarf besteht – weg. Da eine roll- stuhlgerechte Erschließung in den Obergeschossen nur mittels Aufzug möglich ist, führt dies zu Mehrkosten – auch im laufenden Unterhalt – und einem weiteren Flä- chenverbrauch führen…“. SB Kirchmeyer bittet die Verwaltung um Auskunft, aus welchen Gründen die Be- zirksvertretung Mülheim und der Ausschuss Soziales und Senioren die Vorlage zu- rückgestellt haben. Mit Verweis auf die Ausführungen auf Seite 3 der Vorlage „…Bei dem Grundstück mit einer Größe von 1593 m² handelt sich um einen ehemaligen Lagerplatz eines Autohändlers…“ fragt Frau Kirchmeyer nach, inwieweit das Grund- stück auf Altlasten geprüft worden ist. Zudem fragt sie nach, wie viele KFZ- Stellplätze entstehen sollen und wie das genau angedacht sei. Frau Adams, Vertreterin des Amtes für Wohnungswesen, nimmt Stellung zu den auf- geworfenen Fragen. Zum Thema Barrierefreiheit, erklärt sie, dass sie weitere Infor- mationen per Mitteilung nachliefern werde. Grundsätzlich sei es so, dass die Parter- rewohnungen rollstuhlgerecht vorgesehen werden. Es sei nicht vorgesehen, in all diesen Häusern öffentlich geförderter Art Aufzüge einzubauen. Frau Adams macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass Barrierefreiheit nicht auch gleich rollstuhl- gerecht bedeute. Eine genaue Definition der Begrifflichkeiten würde sie mit dem Be- hindertenbeauftragten abstimmen und dem Gremium zur Kenntnis geben. Der Aus- schuss Soziales und Senioren habe die Vorlage zurückgestellt, weil zuvor die Be- zirksvertretung Mülheim eine Beschlussfassung zurückgestellt hatte. Das Thema Alt- lasten werde nach Vorliegen des Planungsbeschlusses noch geprüft und das Ergeb- nis den Gremien im Rahmen des Baubeschlusses dargelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe sie jedoch davon aus, dass hier nicht mit außergewöhnlichen Problematiken zu rechnen sei. Die Antwort zur Frage nach den KFZ-Stellplätzen müsse sie nach- reichen bzw. schriftlich beantworten. RM Halberstadt-Kausch greift nochmals das Thema der Barrierefreiheit auf. In der Vorlage sei die Rede von 18 barrierefreien Wohneinheiten. Sie verstehe unter „barri- erefrei“ verbreiterte Wohnungstüren, Bäder und, dass Aufzüge vorzusehen seien. Sie bittet daher die Verwaltung, neben der angekündigten allgemeinen Mitteilung zur De- finition bzw. Abgrenzung „Barrierefreiheit“ / „rollstuhlgerecht“ konkret auch zu dieser Vorlage und der Vorlage unter 5.3 um Erläuterung, ob hier Aufzüge geplant sind. Frau Adams schlägt vor, die angekündigte Mitteilung mit Beantwortung der Fragen als nachträgliche Anlage vorzubereiten. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Beschlussfassung einstimmig in die nächste Sitzung.
Anlage 5 - Auszug BV Mülheim vom 04.06.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 06.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 04.06.2018 öffentlich 9.2.6 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim - Planungsbeschluss 0479/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu be- schließend: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geför- derten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 922, aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundla- genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraus- sichtlich auf rund 159.000 € brutto. Geänderter Beschluss: Die Vorlage wird vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 9, FA 24-09-2018 - Auszug zu 0479-2018
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2018 öffentlich 12.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses im öffentlich geförderten Woh- nungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim - Planungsbeschluss 0479/2018 Beschluss (in der Fassung des Bauausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages: Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau im öffentlich geför- derten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Straße 219a, 51063 Köln-Mülheim, Gemarkung Dünnwald, Flur 61, Flurstück 922, aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI) Fachplaner mit den Leistungsphasen 1-3 (Grundla- genermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (z.B. Statik) einzuholen. Die Planungskosten belaufen sich voraus- sichtlich auf rund 159.000 € brutto. In Bezug auf die Höhe ist eine maximale Ausnutzbarkeit anzustreben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Berliner Straße 219a - Schrägluftbild 1.2000
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80m6040200 1:2000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 06.03.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 1 - Berliner Straße 219a - Übersichtsplan 1.10000
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400m3002001000 1:10000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 06.03.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0479/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.09.2018
- Erstellt
- 13.02.2018 10:36