0111/2024
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2023 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 betreffend Armut in Köln: Entwicklung Köln-Pass AN/1971/2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 09.01.2024 0111/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2023 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 betreffend Armut in Köln: Entwicklung Köln-Pass AN/1971/2023 Die Anfrage der SPD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1.) Wie weit ist der Prozess der Digitalisierung des Köln-Passes fortgeschritten, und wann kann mit der Eröffnung des digitalen Angebots (zusätzlich zum Köln-Pass in Papierform) gerech- net werden? Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten intensiv dem Gesamtthema „Produktverbes- serung Köln-Pass“ gewidmet. Um herauszufinden, was für Köln-Pass berechtigte Bürger*in- nen verbessert werden müsste, wurde mit Unterstützung des Innovationsbüros der Stadt Köln eine Befragung von Köln-Pass Nutzenden und auch Nichtnutzenden durchgeführt. Die sich daraus ergebenden Potentialfelder werden derzeit bewertet und formuliert. Im weiteren Pro- zess wird die Verwaltung nutzendenorientierte Lösungsvorschläge erarbeiten. Hierbei werden wichtige Themen, wie die Reichweite des Köln-Passes, die Zugänglichkeit von Informationen zum Köln-Pass, die Niederschwelligkeit des Antragsverfahrens, sowie Digitalisierungsmöglich- keiten einbezogen. In einer der nächsten Ausschusssitzungen wird die Verwaltung ausführlich zu den Ergebnis- sen der Befragungen, den erarbeiteten Lösungsvorschlägen und zu zeitlichen Umsetzungs- prognosen informieren. 2.) Hat sich die Position der Verwaltung zur Erweiterung des Berechtigtenkreises des Köln - Passes (Vorlagen-Nr.: 2610/2022) angesichts der weiter steigenden Lebenskosten geän- dert? In Köln ist der Kreis der Köln-Pass Berechtigten bereits sehr weit gefasst. Neben den Trans- ferleistungsbeziehenden gehören auch Familien, die Kinderzuschlag beziehen, Wohngeldbe- ziehende und Geringverdienende zum berechtigten Personenkreis. Eine weitere Möglichkeit der Ausweitung sieht die Verwaltung nicht. Die Einkommensgrenzen bei der Berechnung für Geringverdienende werden regelmäßig ana- log der Regelsatzerhöhungen im SGB II und SGB XII angepasst, so dass mehr Menschen be- rechtigt sind einen Köln-Pass zu erhalten und steigende Lebenshaltungskosten und Inflation somit Berücksichtigung finden. 2 3.) Wie hat sich die Zahl der Anträge und Bewilligungen auf Ausstellung eines Köln-Passes seit der letzten Antwort (Vorlage 2610/2022) entwickelt? Die Inanspruchnahme des Köln-Passes ist im Vergleich zum letzten Jahr geringer geworden. In 2022 haben 154.288 Menschen einen Köln-Pass erhalten, im Jahr 2023 wurde für 146.934 Menschen ein Köln-Pass ausgestellt. Die Verwaltung hat für das Jahr 2023 mit einer deutli- chen Verringerung der Inanspruchnahme gerechnet, da zum 01.06.2023 das Deutschlandti- cket eingeführt wurde und daher viele bisherige Köln-Pass Nutzende diesen nicht mehr bean- tragt haben. Da ab dem 01.01.2024 das ermäßigte Deutschlandticket eingeführt wurde, für dessen Inanspruchnahme der Köln-Pass das ausschließliche Kriterium ist, könnte sich die In- anspruchnahme in den nächsten Monaten wieder nach oben verändern. 4.) Bitte schlüsseln Sie die statistischen Daten zum Köln-Pass auf, z.B. hinsichtlich der Alters- struktur, des Stadtteils, des Geschlechts und des Familienhintergrundes (alleinerziehend usw.). (Bitte verwenden sie jeweils denselben Stichtag.) Eine Aufschlüsselung der statistischen Daten zur Inanspruchnahme des Köln-Passes ist der Verwaltung im Hinblick auf die Altersstruktur möglich. Zu Grunde gelegt wird hierbei der Stich- tag 31.12.2023: Altersgruppe Gültige Köln-Pässe 0 - 18 Jahre 36.234 19 - 64 Jahre 83.681 über 65 Jahre 26.877 Weitere Daten zu persönlichen Kriterien liegen der Verwaltung nicht vor. 5.) Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil der Beziehenden des Köln -Passes im Vergleich zur Zahl der Berechtigten? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen aufgeschlüsselt nach den Berechtigtenkreisen der Köln-Pass-Inhaber*innen.) Bürger*innen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG, Wohngeld oder Kinderzu- schlag erhalten, sind potentiell berechtigt, einen Köln-Pass zu erhalten. Daneben ist der Kreis der sogenannten Geringverdienenden ebenfalls anspruchsberechtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt (Jahresbeginn) liegen der Verwaltung für das Jahr 2023 noch nicht für alle Rechtskreise stati- sche Daten zu den potentiell berechtigten Personen vor. Nachfolgende absolute Zahlen der leistungsberechtigten Personen konnten aber zum Stichtag 30.09.2023 ermittelt und in Relation gesetzt werden: Rechtskreis Anzahl grds. leistungsberechtigter Personen Gültige Köln-Pässe SGB II 112.937 78.393 AsylbLG 5.635 7.500 SGB XII 27.653 29.297 Leistungsbeziehende nach dem SGB XII und dem AsylBLG erhalten automatisiert am Jahres- beginn oder unterjährig bei Antragstellung ihren Köln-Pass zugesandt. Hier beträgt die Inan- spruchnahme 100 %. In diesen Rechtskreisen ist die Zahl der zum Stichtag gültigen Köln- Pässe deutlich höher als die Zahl der potentiell Berechtigten. Diese Differenz ist in der Fluktu- ation der Leistungsbeziehenden innerhalb eines Jahres begründet. Der Köln-Pass wird in die- sen Rechtskreisen mit einer Gültigkeit von einem Jahr erstellt. Sollten sich Änderungen an den persönlichen Verhältnissen, wie Wegzug aus Köln, Rechtskreiswechsel, Beendigung der 3 Hilfebedürftigkeit oder Ableben ergeben, wird der Köln-Pass nicht widerrufen. Im Rechtskreis SGB II wird der Köln-Pass auf Antrag erstellt und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Die prozentuale Inanspruchnahme verglichen mit den absoluten Zahlen der Köln- Pass Berechtigten beträgt 69,41 %. Im Rechtskreis Geringverdienende kann eine Gegenüberstellung und prozentuale Darstellung leider nicht erfolgen, weil keine absoluten Zahlen der potentiell Berechtigten erhoben werden können. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0111/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.01.2024
- Erstellt
- 08.01.2024 11:23