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0111/2024

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2023 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 betreffend Armut in Köln: Entwicklung Köln-Pass AN/1971/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6082 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 09.01.2024 
 0111/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2023 aus der 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 
betreffend Armut in Köln: Entwicklung Köln-Pass AN/1971/2023 
 
Die Anfrage der SPD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1.) Wie weit ist der Prozess der Digitalisierung des Köln-Passes fortgeschritten, und wann kann 
mit der Eröffnung des digitalen Angebots (zusätzlich zum Köln-Pass in Papierform) gerech-
net werden? 
 
Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten intensiv dem Gesamtthema „Produktverbes-
serung Köln-Pass“ gewidmet. Um herauszufinden, was für Köln-Pass berechtigte Bürger*in-
nen verbessert werden müsste, wurde mit Unterstützung des Innovationsbüros der Stadt Köln 
eine Befragung von Köln-Pass Nutzenden und auch Nichtnutzenden durchgeführt. Die sich 
daraus ergebenden Potentialfelder werden derzeit bewertet und formuliert. Im weiteren Pro-
zess wird die Verwaltung nutzendenorientierte Lösungsvorschläge erarbeiten. Hierbei werden 
wichtige Themen, wie die Reichweite des Köln-Passes, die Zugänglichkeit von Informationen 
zum Köln-Pass, die Niederschwelligkeit des Antragsverfahrens, sowie Digitalisierungsmöglich-
keiten einbezogen.  
In einer der nächsten Ausschusssitzungen wird die Verwaltung ausführlich zu den Ergebnis-
sen der Befragungen, den erarbeiteten Lösungsvorschlägen und zu zeitlichen Umsetzungs-
prognosen informieren. 
 
 
2.) Hat sich die Position der Verwaltung zur Erweiterung des Berechtigtenkreises des Köln -
Passes (Vorlagen-Nr.: 2610/2022) angesichts der weiter steigenden Lebenskosten geän-
dert? 
 
In Köln ist der Kreis der Köln-Pass Berechtigten bereits sehr weit gefasst. Neben den Trans-
ferleistungsbeziehenden gehören auch Familien, die Kinderzuschlag beziehen, Wohngeldbe-
ziehende und Geringverdienende zum berechtigten Personenkreis. Eine weitere Möglichkeit 
der Ausweitung sieht die Verwaltung nicht. 
Die Einkommensgrenzen bei der Berechnung für Geringverdienende werden regelmäßig ana-
log der Regelsatzerhöhungen im SGB II und SGB XII angepasst, so dass mehr Menschen be-
rechtigt sind einen Köln-Pass zu erhalten und steigende Lebenshaltungskosten und Inflation 
somit Berücksichtigung finden.

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3.) Wie hat sich die Zahl der Anträge und Bewilligungen auf Ausstellung eines Köln-Passes seit 
der letzten Antwort (Vorlage 2610/2022) entwickelt?  
 
Die Inanspruchnahme des Köln-Passes ist im Vergleich zum letzten Jahr geringer geworden. 
In 2022 haben 154.288 Menschen einen Köln-Pass erhalten, im Jahr 2023 wurde für 146.934 
Menschen ein Köln-Pass ausgestellt. Die Verwaltung hat für das Jahr 2023 mit einer deutli-
chen Verringerung der Inanspruchnahme gerechnet, da zum 01.06.2023 das Deutschlandti-
cket eingeführt wurde und daher viele bisherige Köln-Pass Nutzende diesen nicht mehr bean-
tragt haben. Da ab dem 01.01.2024 das ermäßigte Deutschlandticket eingeführt wurde, für 
dessen Inanspruchnahme der Köln-Pass das ausschließliche Kriterium ist, könnte sich die In-
anspruchnahme in den nächsten Monaten wieder nach oben verändern. 
 
 
4.) Bitte schlüsseln Sie die statistischen Daten zum Köln-Pass auf, z.B. hinsichtlich der Alters-
struktur, des Stadtteils, des Geschlechts und des Familienhintergrundes (alleinerziehend 
usw.). (Bitte verwenden sie jeweils denselben Stichtag.)  
 
Eine Aufschlüsselung der statistischen Daten zur Inanspruchnahme des Köln-Passes ist der 
Verwaltung im Hinblick auf die Altersstruktur möglich. Zu Grunde gelegt wird hierbei der Stich-
tag 31.12.2023: 
Altersgruppe 
Gültige 
Köln-Pässe 
0 - 18 Jahre 36.234 
19 - 64 Jahre 83.681 
über 65 Jahre 26.877 
 
Weitere Daten zu persönlichen Kriterien liegen der Verwaltung nicht vor. 
 
 
5.) Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil der Beziehenden des Köln -Passes im Vergleich zur 
Zahl der Berechtigten? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen aufgeschlüsselt nach den 
Berechtigtenkreisen der Köln-Pass-Inhaber*innen.) 
 
Bürger*innen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG, Wohngeld oder Kinderzu-
schlag erhalten, sind potentiell berechtigt, einen Köln-Pass zu erhalten. Daneben ist der Kreis 
der sogenannten Geringverdienenden ebenfalls anspruchsberechtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt 
(Jahresbeginn) liegen der Verwaltung für das Jahr 2023 noch nicht für alle Rechtskreise stati-
sche Daten zu den potentiell berechtigten Personen vor. 
Nachfolgende absolute Zahlen der leistungsberechtigten Personen konnten aber zum Stichtag 
30.09.2023 ermittelt und in Relation gesetzt werden: 
 
Rechtskreis Anzahl grds. leistungsberechtigter 
Personen 
Gültige Köln-Pässe 
SGB II 112.937 78.393 
AsylbLG     5.635    7.500 
SGB XII   27.653  29.297 
 
Leistungsbeziehende nach dem SGB XII und dem AsylBLG erhalten automatisiert am Jahres-
beginn oder unterjährig bei Antragstellung ihren Köln-Pass zugesandt. Hier beträgt die Inan-
spruchnahme 100 %. In diesen Rechtskreisen ist die Zahl der zum Stichtag gültigen Köln-
Pässe deutlich höher als die Zahl der potentiell Berechtigten. Diese Differenz ist in der Fluktu-
ation der Leistungsbeziehenden innerhalb eines Jahres begründet. Der Köln-Pass wird in die-
sen Rechtskreisen mit einer Gültigkeit von einem Jahr erstellt. Sollten sich Änderungen an 
den persönlichen Verhältnissen, wie Wegzug aus Köln, Rechtskreiswechsel, Beendigung der

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Hilfebedürftigkeit oder Ableben ergeben, wird der Köln-Pass nicht widerrufen. 
Im Rechtskreis SGB II wird der Köln-Pass auf Antrag erstellt und hat eine Gültigkeit von zwei 
Jahren. Die prozentuale Inanspruchnahme verglichen mit den absoluten Zahlen der Köln-
Pass Berechtigten beträgt 69,41 %. 
 
Im Rechtskreis Geringverdienende kann eine Gegenüberstellung und prozentuale Darstellung 
leider nicht erfolgen, weil keine absoluten Zahlen der potentiell Berechtigten erhoben werden 
können. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

18.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0111/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.01.2024
Erstellt
08.01.2024 11:23