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Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2023 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 betreffend Armut in Köln: Entwicklung Köln-Pass AN/1971/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0111/2024 vom 09.01.2024

Stand: Am 18.01.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 09.01.2024 0111/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.01.2024 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2023 aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 16.11.2023 betreffend Armut in Köln: Entwicklung Köln-Pass AN/1971/2023 Die Anfrage der SPD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1.) Wie weit ist der Prozess der Digitalisierung des Köln-Passes fortgeschritten, und wann kann mit der Eröffnung des digitalen Angebots (zusätzlich zum Köln-Pass in Papierform) gerech- net werden? Die Verwaltung hat sich in den letzten Monaten intensiv dem Gesamtthema „Produktverbes- serung Köln-Pass“ gewidmet. Um herauszufinden, was für Köln-Pass berechtigte Bürger*in- nen verbessert werden müsste, wurde mit Unterstützung des Innovationsbüros der Stadt Köln eine Befragung von Köln-Pass Nutzenden und auch Nichtnutzenden durchgeführt. Die sich daraus ergebenden Potentialfelder werden derzeit bewertet und formuliert. Im weiteren Pro- zess wird die Verwaltung nutzendenorientierte Lösungsvorschläge erarbeiten. Hierbei werden wichtige Themen, wie die Reichweite des Köln-Passes, die Zugänglichkeit von Informationen zum Köln-Pass, die Niederschwelligkeit des Antragsverfahrens, sowie Digitalisierungsmöglich- keiten einbezogen. In einer der nächsten Ausschusssitzungen wird die Verwaltung ausführlich zu den Ergebnis- sen der Befragungen, den erarbeiteten Lösungsvorschlägen und zu zeitlichen Umsetzungs- prognosen informieren. 2.) Hat sich die Position der Verwaltung zur Erweiterung des Berechtigtenkreises des Köln - Passes (Vorlagen-Nr.: 2610/2022) angesichts der weiter steigenden Lebenskosten geän- dert? In Köln ist der Kreis der Köln-Pass Berechtigten bereits sehr weit gefasst. Neben den Trans- ferleistungsbeziehenden gehören auch Familien, die Kinderzuschlag beziehen, Wohngeldbe- ziehende und Geringverdienende zum berechtigten Personenkreis. Eine weitere Möglichkeit der Ausweitung sieht die Verwaltung nicht. Die Einkommensgrenzen bei der Berechnung für Geringverdienende werden regelmäßig ana- log der Regelsatzerhöhungen im SGB II und SGB XII angepasst, so dass mehr Menschen be- rechtigt sind einen Köln-Pass zu erhalten und steigende Lebenshaltungskosten und Inflation somit Berücksichtigung finden. 2 3.) Wie hat sich die Zahl der Anträge und Bewilligungen auf Ausstellung eines Köln-Passes seit der letzten Antwort (Vorlage 2610/2022) entwickelt? Die Inanspruchnahme des Köln-Passes ist im Vergleich zum letzten Jahr geringer geworden. In 2022 haben 154.288 Menschen einen Köln-Pass erhalten, im Jahr 2023 wurde für 146.934 Menschen ein Köln-Pass ausgestellt. Die Verwaltung hat für das Jahr 2023 mit einer deutli- chen Verringerung der Inanspruchnahme gerechnet, da zum 01.06.2023 das Deutschlandti- cket eingeführt wurde und daher viele bisherige Köln-Pass Nutzende diesen nicht mehr bean- tragt haben. Da ab dem 01.01.2024 das ermäßigte Deutschlandticket eingeführt wurde, für dessen Inanspruchnahme der Köln-Pass das ausschließliche Kriterium ist, könnte sich die In- anspruchnahme in den nächsten Monaten wieder nach oben verändern. 4.) Bitte schlüsseln Sie die statistischen Daten zum Köln-Pass auf, z.B. hinsichtlich der Alters- struktur, des Stadtteils, des Geschlechts und des Familienhintergrundes (alleinerziehend usw.). (Bitte verwenden sie jeweils denselben Stichtag.) Eine Aufschlüsselung der statistischen Daten zur Inanspruchnahme des Köln-Passes ist der Verwaltung im Hinblick auf die Altersstruktur möglich. Zu Grunde gelegt wird hierbei der Stich- tag 31.12.2023: Altersgruppe Gültige Köln-Pässe 0 - 18 Jahre 36.234 19 - 64 Jahre 83.681 über 65 Jahre 26.877 Weitere Daten zu persönlichen Kriterien liegen der Verwaltung nicht vor. 5.) Wie hoch ist gegenwärtig der Anteil der Beziehenden des Köln -Passes im Vergleich zur Zahl der Berechtigten? (Bitte prozentual und in absoluten Zahlen aufgeschlüsselt nach den Berechtigtenkreisen der Köln-Pass-Inhaber*innen.) Bürger*innen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG, Wohngeld oder Kinderzu- schlag erhalten, sind potentiell berechtigt, einen Köln-Pass zu erhalten. Daneben ist der Kreis der sogenannten Geringverdienenden ebenfalls anspruchsberechtigt. Zum jetzigen Zeitpunkt (Jahresbeginn) liegen der Verwaltung für das Jahr 2023 noch nicht für alle Rechtskreise stati- sche Daten zu den potentiell berechtigten Personen vor. Nachfolgende absolute Zahlen der leistungsberechtigten Personen konnten aber zum Stichtag 30.09.2023 ermittelt und in Relation gesetzt werden: Rechtskreis Anzahl grds. leistungsberechtigter Personen Gültige Köln-Pässe SGB II 112.937 78.393 AsylbLG 5.635 7.500 SGB XII 27.653 29.297 Leistungsbeziehende nach dem SGB XII und dem AsylBLG erhalten automatisiert am Jahres- beginn oder unterjährig bei Antragstellung ihren Köln-Pass zugesandt. Hier beträgt die Inan- spruchnahme 100 %. In diesen Rechtskreisen ist die Zahl der zum Stichtag gültigen Köln- Pässe deutlich höher als die Zahl der potentiell Berechtigten. Diese Differenz ist in der Fluktu- ation der Leistungsbeziehenden innerhalb eines Jahres begründet. Der Köln-Pass wird in die- sen Rechtskreisen mit einer Gültigkeit von einem Jahr erstellt. Sollten sich Änderungen an den persönlichen Verhältnissen, wie Wegzug aus Köln, Rechtskreiswechsel, Beendigung der 3 Hilfebedürftigkeit oder Ableben ergeben, wird der Köln-Pass nicht widerrufen. Im Rechtskreis SGB II wird der Köln-Pass auf Antrag erstellt und hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Die prozentuale Inanspruchnahme verglichen mit den absoluten Zahlen der Köln- Pass Berechtigten beträgt 69,41 %. Im Rechtskreis Geringverdienende kann eine Gegenüberstellung und prozentuale Darstellung leider nicht erfolgen, weil keine absoluten Zahlen der potentiell Berechtigten erhoben werden können. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 18.01.2024

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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