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V/0030/2025

Besetzung einer frei werdenden Position im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 17.01.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 36

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1825 Zeichen

Anlage A zur V/0030/2025 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit des Mitgliedes Sabine Eisfeld im Beirat für Stadtgestaltung endet am 24.03.2025. 
Die in Münster ansässigen Architektenverbände schlagen zur Wahl in den Beirat den Architekten 
Gustav Düsing aus Berlin vor. Die Wahl des neuen Mitgliedes erfolgt durch den Rat. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit naht-
los weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl des neuen Mitgliedes 
erforderlich. 
Mit den Vorschlägen der Architektenverbände sind alle Vorgaben der Satzung erfüllt. Die Wahl 
erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit 
einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Nach der Wahl sind von den sieben Mitgliedern im 
Beirat drei Frauen (= 42,9 %).

Beschlussvorlage

3679 Zeichen

V/0030/2025 
V/0030/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung einer frei werdenden Position im Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolge von Sabine Eisfeld mit Wirkung zum 25.03.2025 
der Architekt Gustav Düsing aus Berlin gewählt.  
 
 
Begründung: 
 
Dem Beirat für Stadtgestaltung gehören gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung vom 02.01.1997 in der Fas-
sung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 sieben anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städ-
tebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Müns-
ter ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat am 13.05.2020 die Dringlichkeitsentscheidung 
D/0026/2020 mit der Vorlage V/0357/2020/1 genehmigt und auf Vorschlag der in Münster ansässigen 
Architekten- und Ingenieurverbände Sabine Eisfeld ab dem 25.03.2020 für fünf Jahre als Mitglied in 
den Beirat für Stadtgestaltung gewählt. 
 
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung 
der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände 
die Nachfolge. 
 
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben 
vom 18.12.2024 gebeten, eine geeignete Nachfolge zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vorzu-
schlagen.  
 
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Mail vom 
29.01.2025 vor, den Architekten Gustav Düsing aus Berlin in den Beirat zu entsenden. 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
12.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0030/2025 
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des 
Stadtgebietes Münster haben. Von den sechs verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung 
haben vier ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist 
damit bereits erfüllt.  
 
Im Beirat für Stadtgestaltung müssen gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen 
und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) als wesentli-
ches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
Von den Verbänden wird ein Mann vorgeschlagen, so dass nach der Wahl von sieben Mitgliedern 
drei Frauen (= 42,9 %) im Beirat vertreten sind.  
 
Hinweis: 
 
§ 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien.  
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

26.02.2025 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0030/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.01.2025
Erstellt
17.01.2025 09:29