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V/0292/2021

Erstattung Eigenanteil für Lernmittel ab dem Schuljahr 2021/2022

Vorlagen 06.04.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1512 Zeichen

Anlage A zur V/0292/2021 
Kurzüberblick 
 
Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Kosten der Schul-
bücher erstattet. 
 
Die Stadt Münster übernimmt als freiwillige Leistung ab dem Schuljahr 2021/2022 den Eigenanteil 
für Lernmittel (Schulbücher) an städtischen Schulen für einen bestimmten Personenkreis. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Für bedürftige Kinder kann durch kostenlose Schulbücher ein wirksamer Beitrag für mehr Chan-
cengleichheit in der Bildung geleistet werden.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Rat der Stadt Münster hat mit seinem Beschluss aus dem Jahr 2008 entschieden, dass auch 
für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, dem Asylbewerber-
leistungsgesetz und dem Jugendhilfegesetz der Eigenanteil als freiwillige Leistung übernommen 
wird. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Allen bedürftigen Kindern sollen durch diese Übernahme die gleichen Chancen auf Bildung er-
möglicht werden.

Beschlussvorlage

7759 Zeichen

V/0292/2021 
V/0292/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erstattung Eigenanteil für Lernmittel ab dem Schuljahr 2021/2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Ratsbeschluss zur Vorlage V/0400/2008 (Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel ab 
dem Schuljahr 2009/2010) wird aufgehoben. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebens-
unterhalt (SGB XII) gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz  NRW einen gesetzlichen Anspruch auf 
Übernahme der Kosten haben. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für Leistungsbezieher/ -innen gemäß § 21 Abs. 6a 
SGB II ab dem Schuljahr 2021/2022 vom Jobcenter übernommen werden.  
 
4. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Münster als freiwillige Leistung ab dem Schuljahr 
2021/2022 den Eigenanteil für Lernmittel (Schulbücher) an städtischen Schulen für Personen, 
die folgende Transferleistungen erhalten:  
 
 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 
 
 - ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem 
Bundesversorgungsgesetz oder 
 
 - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. 
 
 Der Empfängerkreis der Leistungen entspricht damit dem Kreis der Münster-Pass Berechtigten. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
06.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Wimmer 
Telefon: 492-4050 
WimmerWo@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0292/2021 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021ff 18.000 €  
 
 
Für die Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel als freiwillige Leistung auf den Personenkreis ge-
mäß Beschlusspunkt Nr. 4 fallen beim Amt für Schule und Weiterbildung voraussichtlich Kosten von 
ca. 18.000 € pro Jahr an. Die Mittel sind im Haushalt verfügbar, da aufgrund der bisherigen Be-
schlusslage im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 55.000 € eingestellt sind. Die beim Jobcenter anfal-
lenden Kosten von ca. 37.000 € werden aus Bundesmitteln geleistet.  
 
 
 
Begründung: 
 
Gesetzliche Regelung:  
Gemäß § 96 Schulgesetz  NRW (SchulG) werden die Lernmittel den Schülerinnen und Schülern der 
öffentlichen Schulen vom Schulträger grundsätzlich unentgeltlich überlassen. Die Eltern müssen je-
doch einen Eigenanteil tragen. Der Eigenanteil darf ein Drittel des sogenannten Durchschnitts betra-
ges nicht überschreiten. Der Durchschnittsbetrag entspricht den durchschnittlichen Aufwendungen für 
die Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Lernmittel und wird in einer Verordnung be-
stimmt (Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG).  
 
Für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 
Zwölftes Buch (SGB XII) entfällt der Eigenanteil (§ 96 Abs. 3 SchulG). 
 
 
Entscheidung der Stadt Münster im Jahr 2008 
Für von Armut bedrohte Kinder kann durch kostenlose Schulbücher ein wirksamer Beitrag für mehr 
Chancengleichheit in der Bildung geleistet werden. Der Rat der Stadt Münster hat daher mit Be-
schluss zur Vorlage V/0400/2008 entschieden, dass auch für Empfängerinnen un d Empfänger von 
Leistungen nach dem SGB II, dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Jugendhilfegesetz den 
Eigenanteil als freiwillige Leistung der Stadt Münster übernommen wird.  
 
 
Übernahme des Eigenanteils für SGB II Leistungsbezieherinnen und -bezieher durch das Jobcenter 
Aufgrund zweier Urteile des Bundessozialgerichts hat das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales NRW entschieden, dass die kommunalen Jobcenter gemäß § 21 Abs. 6a SGB II (Mehrbe-
darfe) die im Rahmen des Eigenanteils anfallenden Kosten für die Schulbücher übernehmen.  
Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip können diese Kosten jedoch nur dann vom Jobcenter über-
nommen werden, wenn nicht bereits Dritte (z.B. ein Bundesland oder eine Kommune) in Vorleistung 
gegangen sind. In der Stadt  Münster ist dies bisher durch die freiwillige Kostenübernahme gemäß 
Beschluss zur Vorlage V/0400/2008 der Fall. Dieser Ratsbeschluss muss daher bezüglich der Kos-
tenübernahmen für Leistungsempfänger nach dem SGB II aufgehoben werden, damit da s Jobcenter 
die Kosten übernehmen kann. Mit dieser Vorlage wird auch die Kostenerstattung für alle anderen 
über den Ratsbeschluss zur Vorlage V/0400/2008 Berechtigten unverändert geregelt.

- 3 - 
V/0292/2021 
 
 
Personenkreis: 
In den letzten Jahren wurde der Eigenanteil durchschnittlich für ca. 2.200 Schülerinnen und Schüler 
übernommen. Sollte die Stadt Münster die freiwillige Leistung einstellen, so würden ca. 34  % der bis-
herigen Leistungsberechtigten zukünftig keine Kostenerstattung erhalten. Die nachfolgende Tabelle 
zeigt den Personenkreis der bisherigen Leistungsberechtigten: 
 
Rechtskreis Anteil Zuständiges Amt Pflichtigkeit Rechtsgrund-
lage 
SGB XII ca. 1 % Amt für Schule und 
Weiterbildung  
Pflichtleistung § 96 Abs. 3 
SchulG 
SGB II ca. 65 % Jobcenter Pflichtleistung § 21 Abs. 6a 
SGB II 
Sonstige 
(Asylb.LG, BKGG, 
Wohngeld) 
ca. 34 % Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Freiwillige Leis-
tung 
Ratsbeschluss 
 
 
Ob die Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 4. Kapitel 
SGB XII von der Lernmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW umfasst sind, ist in Klärung. Sollte 
dies nicht der Fall sein, übernimmt die Stadt Münster für diesen Personenkreis den Eigenanteil für die 
Lernmittel weiterhin als freiwillige Leistung. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, auch zukünftig den Eigenanteil der Lernmittel als freiwillige Leistung für den 
unter Beschlusspunkt Nr. 4  genannten Personenkreis zu übernehmen. Durch die Corona Pandemie 
ist noch einmal deutlich geworden, wie schwierig es ist, Ch ancengleichheit in der Bildung zu errei-
chen. Kostenlose Schulbücher für von Armut bedrohte Kinder ist ein Beitrag für mehr Bildungsgerech-
tigkeit. Als Berechtigte empfiehlt das Amt für Schule und Weiterbildung auch weiterhin den Personen-
kreis der Münster-Pass Inhaber/-innen, da dieser Personenkreis Leistungen in ähnlicher Höhe erhält. 
 
 
Kosten: 
Die durchschnittlichen Aufwendungen für die Erstattung des Eigenanteils für Lernmittel beliefen sich 
in den letzten Jahren auf ca. 45.000 €. Ab dem Schuljahr 2021/202 2 hat das Land NRW die Durch-
schnittsbeträge und damit auch den von den Eltern zu tragenden Eigenanteil um bis zu einem Drittel  
erhöht (letztmalig wurden die Durchschnittsbeträge im Jahr 2004 erhöht). Der Haushaltsansatz für die 
Erstattungen wurde um 20 % angehoben.  
Die voraussichtlichen Aufwendungen ab dem Schuljahr 2021/2022 werden ca.  55.000 € betragen. 
Davon entfallen ca. 37.000 € auf das Jobcenter und ca. 18.000 € auf das Amt für Schule und Weiter-
bildung.

- 4 - 
V/0292/2021 
 
Bearbeitung der Anträge: 
Die Bearbeitung der Anträge erfolgte bisher für sämtliche Personen im Amt für Schule und Weiterbil-
dung. Dies wird aufgrund der Abrechnungsvorschriften des Jobcenters mit dem Bund zukünftig nicht 
mehr möglich sein, die Bearbeitung wird getrennt nach Rechtskreisen im Jobcenter oder im Amt für 
Schule und Weiterbild ung erfolgen. Hierdurch werden Änderungen im bisherigen Arbeitsprozess er-
forderlich. Das Jobcenter und das Amt für Schule und Weiterbildung werden die Schulen und die An-
spruchsberechtigten über das zukünftige Verfahren informieren. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0292/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2021
Erstellt
06.04.2021 07:58