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1277/2026

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 08.05.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2026, TOP 6.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 - Aufwand 2025

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Anlage 2 - Aufwand 2026

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2961 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 08.05.2026 
 1277/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
 der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
 als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
 aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
 für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlage 1 – Aufwand 2025 
Anlage 2 – Aufwand 2026 
 
Gez. Burmester

Anlage 1 - Aufwand 2025

2147 Zeichen

Fachdezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 2.866.267,58 € 0201 13 Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Im Bereich des Risikomanagements ist es insbesondere für die 
Maßnahmen am 11.11., zu Silvester und zum Straßenkarneval zu 
Mehrbedarfen gekommen. Die Stadt Köln ist als allgemeine 
Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr verpflichtet, um massive 
Gefahren für die Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch Leib 
und Leben der Feiernden sowie Dritter, zu verhindern. Aufgrund des 
extrem hohen Besucheraufkommens und der dynamischen 
Sicherheitslage sowie der terroristischen Bedrohungslage mussten 
zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. 
2.866.267,58 € 0205 7 Sonstige ordentliche Erträge Dez. I / Amt 32
389.251,99 € 1703 15 Transferaufwendungen
24.036,95 € 1703
547.564,52 € 1706 Stiftung Dr. Dormaqen-Guffanti: Bei der Liegenschaft Florenzer Str. 
68-72 (Chorweiler) wurden die geplanten Baukosten (aufgrund 
längerer Planungen) überschritten, Mehrkosten sind auch 
entstanden, da das Dach für eine PV-Anlage verstärkt werden 
musste.
3.699,40 € 1708
3.412,76 € 1710
739,59 € 1711
12.213,13 € 1713
4.258,98 1722
Dez. II / 20
über- und außerplanmäßiger Aufwand
Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
15 Transferaufwendungen
13 Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
985.177,32 € 1601 20 Zinsen und sonstige 
Finanzaufwendungen
2 Üpl. Waisenhausstiftung: Es wurden zusätzliche Projekte aus der 
Waisenhausstiftung gefördert.
Alle Stiftungen:
Die Stiftungen verfügen in ihrer Sonderrücklage über ausreichende 
Mittel. Nach § 100 Abs. 1 GO ist das Stiftungsvermögen von dem 
übrigen Gemeindevermögen getrennt zu halten und so anzulegen, 
dass es für seinen Verwendungszweck greifbar ist. Somit besteht 
eine rechtliche Verpflichtung den Stiftungen die Mittel
zur Verfügung zu stellen.
Seite 1

Anlage 2 - Aufwand 2026

2178 Zeichen

Fachdezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
71.266,00 € 0701 15 Transferaufwendungen 71.266,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. V / Amt 53
50.000,00 € 0701 13 Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
50.000,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. V / Amt 53
32.500,00 € 0701 15 Transferaufwendungen 32.500,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. V / Amt 53
31.134,67 € 0101
169.935,18 € 0504
401.119,30 € 0604
2.046.289,35 € 0604
10.200,00 € 0801
259.451,14 € 0504
377.295,57 € 0701
229.448,71 € 0416
86.824,80 € 1301
3 Apl. 65.166,00 € 0416 16 sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden keine Mittel für den 
Wertausgleich für Zweit-Freikarten für die Bühnen
angemeldet. Es besteht eine Zahlungsnotwendigkeit, da die Ausgabe 
der Zweit-Freikarten steuerschädlich für
die Gemeinnützigkeit sind. Daher ist ein finanzieller Ausgleich aus 
dem städtischen Haushalt erforderlich.
65.166,00 € 1501 6 Kostenerstattung und 
Kostenumlage
Dez. II/2
über- und außerplanmäßiger Aufwand
Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
1 Steuern und ähnliche Abgaben Dez. OB / Amt 01 
und 16; Dez. IV / 
Amt 40, 51 und 
52; Dez. V / Amt 
50 und 53; Dez. 
VII / Amt 41; Dez. 
VIII / Amt 67;Dez. 
II / Amt 20
15 Transferaufwendungen
Der Rat hat mit der Vorlage 0443/2025 die Verteilung der 
Finanzmittel für 2025 und 2026 aus dem Integrationsbudget 
beschlossen. Die Mittel sollen in 2026 - wie im Vorjahr - im Teilplan 
0701 - Gesundheitsdienste in Höhe von 153.766,00 € überplanmäßig 
für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
16013.611.698,73 €2 Apl.
1 Üpl.
Mit Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 wurde mit 
Vorlage-Nr. 0896/2026 die Verlängerung des Strukturförderfonds für 
das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Hiermit erfolgt die Umsetzung 
der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 3.611.698,73 €.
Seite 1

Beratungsverlauf (2)

12.05.2026 Rat
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1277/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
08.05.2026
Erstellt
29.04.2026 11:24