1277/2026
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 08.05.2026 1277/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlage 1 – Aufwand 2025 Anlage 2 – Aufwand 2026 Gez. Burmester
Anlage 1 - Aufwand 2025
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Fachdezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 2.866.267,58 € 0201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Bereich des Risikomanagements ist es insbesondere für die Maßnahmen am 11.11., zu Silvester und zum Straßenkarneval zu Mehrbedarfen gekommen. Die Stadt Köln ist als allgemeine Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr verpflichtet, um massive Gefahren für die Sicherheit und Ordnung, insbesondere auch Leib und Leben der Feiernden sowie Dritter, zu verhindern. Aufgrund des extrem hohen Besucheraufkommens und der dynamischen Sicherheitslage sowie der terroristischen Bedrohungslage mussten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. 2.866.267,58 € 0205 7 Sonstige ordentliche Erträge Dez. I / Amt 32 389.251,99 € 1703 15 Transferaufwendungen 24.036,95 € 1703 547.564,52 € 1706 Stiftung Dr. Dormaqen-Guffanti: Bei der Liegenschaft Florenzer Str. 68-72 (Chorweiler) wurden die geplanten Baukosten (aufgrund längerer Planungen) überschritten, Mehrkosten sind auch entstanden, da das Dach für eine PV-Anlage verstärkt werden musste. 3.699,40 € 1708 3.412,76 € 1710 739,59 € 1711 12.213,13 € 1713 4.258,98 1722 Dez. II / 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 15 Transferaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 985.177,32 € 1601 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2 Üpl. Waisenhausstiftung: Es wurden zusätzliche Projekte aus der Waisenhausstiftung gefördert. Alle Stiftungen: Die Stiftungen verfügen in ihrer Sonderrücklage über ausreichende Mittel. Nach § 100 Abs. 1 GO ist das Stiftungsvermögen von dem übrigen Gemeindevermögen getrennt zu halten und so anzulegen, dass es für seinen Verwendungszweck greifbar ist. Somit besteht eine rechtliche Verpflichtung den Stiftungen die Mittel zur Verfügung zu stellen. Seite 1
Anlage 2 - Aufwand 2026
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Fachdezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 71.266,00 € 0701 15 Transferaufwendungen 71.266,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. V / Amt 53 50.000,00 € 0701 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 50.000,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. V / Amt 53 32.500,00 € 0701 15 Transferaufwendungen 32.500,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. V / Amt 53 31.134,67 € 0101 169.935,18 € 0504 401.119,30 € 0604 2.046.289,35 € 0604 10.200,00 € 0801 259.451,14 € 0504 377.295,57 € 0701 229.448,71 € 0416 86.824,80 € 1301 3 Apl. 65.166,00 € 0416 16 sonstige ordentl. Aufwendungen Für das Haushaltsjahr 2026 wurden keine Mittel für den Wertausgleich für Zweit-Freikarten für die Bühnen angemeldet. Es besteht eine Zahlungsnotwendigkeit, da die Ausgabe der Zweit-Freikarten steuerschädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Daher ist ein finanzieller Ausgleich aus dem städtischen Haushalt erforderlich. 65.166,00 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II/2 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 1 Steuern und ähnliche Abgaben Dez. OB / Amt 01 und 16; Dez. IV / Amt 40, 51 und 52; Dez. V / Amt 50 und 53; Dez. VII / Amt 41; Dez. VIII / Amt 67;Dez. II / Amt 20 15 Transferaufwendungen Der Rat hat mit der Vorlage 0443/2025 die Verteilung der Finanzmittel für 2025 und 2026 aus dem Integrationsbudget beschlossen. Die Mittel sollen in 2026 - wie im Vorjahr - im Teilplan 0701 - Gesundheitsdienste in Höhe von 153.766,00 € überplanmäßig für interkulturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 16013.611.698,73 €2 Apl. 1 Üpl. Mit Begleitbeschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 wurde mit Vorlage-Nr. 0896/2026 die Verlängerung des Strukturförderfonds für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Hiermit erfolgt die Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 3.611.698,73 €. Seite 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1277/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 08.05.2026
- Erstellt
- 29.04.2026 11:24