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3763/2021

Bürgereingabe gem § 24 GO- "Rettet die Kölner Domtreppen!"- AZ 197/21

Mitteilung Ausschuss 02.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 08.11.2021, TOP 4.1.4

Anlage 2- Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1- Eingabe

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Anlage 2- Antwortschreiben

3489 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-1-4 Mö  25.10.2021 
 
Ihr Schreiben vom 8.10.2021– „Rettet die Kölner Dom-Treppen!" Aktenzeichen 197/20 
Sehr geehrter, 
vielen Dank für Ihre Email vom 8.10.2021, in dem Sie die Stadt Köln bitten die Kölner Dom-
treppen am Hauptbahnhof bei der Sanierung nicht mit Blindenleitstreifen auszustatten, um 
weiterhin besondere Skateboardsprünge an dieser Stelle zu ermöglichen. 
Ich habe in diesem Zusammenhang mit dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Kon-
takt aufgenommen, das sich dazu wie folgt äußert: Der Trend zur Nutzung des öffentlichen 
Raums für sportliche Aktivitäten hat in den vergangenen Jahren nicht nur in Köln stark zuge-
nommen. Entsprechend dem Gutachten zur Sportentwicklungsplanung unterstützt das De-
zernat für Bildung, Jugend und Sport die Öffnung von Schulhöfen, Plätzen und Grünflächen 
zur sportlichen Betätigung, allerdings in enger Absprache mit den anderen betroffenen Äm-
tern und Dienststellen.  
Grundlegende Voraussetzung für die Sportausübung im öffentlichen Raum ist, dass durch 
die sportlichen Aktivitäten weder die Sporttreibenden noch Dritte unzumutbaren Gefahren 
oder Beeinträchtigungen ausgesetzt sind und es nicht zur Beschädigung oder Zerstörung 
von öffentlicher Infrastruktur kommt.  
Leider besteht aber genau diese Gefahr bei der Nutzung der Domtreppe am Kölner Haupt-
bahnhof. Durch die Sprünge der Skateboarder ist eine Selbstgefährdung der Sporttreiben-
den, aber vor allem auch eine Gefährdung der Passant*innen auf dem stark belebten Bahn-
hofsvorplatz nicht sicher auszuschließen. Daher ist dieser Platz aus der Sicht des Dezernats 
und des Sportsamts für die Sportausübung ungeeignet. 
Hinzu kommt, dass es sich bei der mutmaßlich geplanten Maßnahme um die Installierung 
eines Blinden-Leitsystems (Leitstreifen im Boden) handelt, dass für die Orientierung von 
sehbehinderten und blinden Menschen in der Zuwegung zum Hauptbahnhof eine wichtige 
Orientierungshilfe ist. Hier ist im Interesse der Inklusion eine solche Lösung vorrangig.  
Nichtsdestotrotz ist es dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport ein Anliegen, adäquate 
Möglichkeiten für entsprechende Aktivitäten zu schaffen, die bewegungsorientierte Aufent-
haltsqualität mit einem vielfältigen und trendigen Bewegungs- und Sportangebot verbinden. 
Für Skater ist der erst im August diesen Jahres eröffnete neue Skatepark in Höhenberg ein 
hervorragendes Beispiel hierfür.

Seite 2 
 
  
 
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich direkt an das Sportamt unter sportamt@stadt-koeln.de wenden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

1041 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2021 
 3763/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 
 
Bürgereingabe gem § 24 GO- "Rettet die Kölner Domtreppen!"- AZ 197/21 
Die Bürgereingabe gem. § 24 GO wurde der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden ein-
gereicht. Der Petent verweist auf eine Petition auf der Internetplattform change.org 
(https://www.change.org/p/stadt-koeln-petition-für-das-retten-der-kölner-dom-treppen-petition-to-save-
the-cologne-dom-stairs), für die über 1.400 Unterschriften gesammelt wurden. Ziel ist der Erhalt der 
Domtreppen am Hauptbahnhof ohne Blindenstreifen, mit denen sie im Rahmen der laufenden Sanie-
rungen ausgestattet werden. Mit diesen Blindenstreifen seien die Domtreppen für besondere Skate-
boardsprünge nicht mehr geeignet. Die Eingabe und das Antwortschreiben an den Petenten werden 
dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
 
 
gez. Stadtdirektorin Blome

Anlage 1- Eingabe

550 Zeichen

02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Von: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Gesendet:

An:

Betreff:

Von.

Gesendet: Freitag, 8. Oktober 2021 14:33
An: "
Betreff:

Liebe Stadt Köln. Ich habe hier eine Petition mit über 1,400 Unterschriften über ein wichtiges Thema der
Stadt. Wir bitten um Hilfe. Bitte nehmen sie sich nur ganz kurz Zeit sich das anzuschauen.
Eine Rückmeldung (egal in welcher Art) würde uns die Welt bedeuten:

https://www.change.or: etition-für-das-retten-der-kölner-dom-treppen-petition-to-save-the-

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3763/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.11.2021
Erstellt
25.10.2021 16:55