Kartenzahlung bei städtischen Versteigerungen ermöglichen
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 0214/2025 vom 30.01.2025
Stand: Am 03.02.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle II/201 AN/0005/2025 Vorlagen-Nummer 30.01.2025 0214/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 03.02.2025 Eröffnung von Kartenzahlungen bei städtischen Versteigerungen Die FDP-Fraktion im Rat beantragt unter AN/0005/2025 die Verwaltung zu beauftra- gen, die Möglichkeit der Kartenzahlung bei städtischen Versteigerungen, wie bei- spielsweise im Fundbüro, welches zum Amt für Allgemeine Ordnungsangelegenheiten gehört, schnellstmöglich einzuführen und die dafür erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen. Das Angebot, Dienstleistungen über Kartenzahlungen zu begleichen, gehört seit lan- gem zu dem Portfolio der städtischen dezentralen Zahlstellen. Die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung bei Versteigerungen durch das Fundbüro befindet sich bereits in der Umsetzungsphase. Mit Blick auf noch offene, erforderliche Vorarbeiten (Einrichtung der Geräte, Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter*innen, Vereinnahmung der Gelder durch die zugewiesene Zahlstelle etc.) wird derzeit von ei- ner Einführung zu Beginn des 2. Quartals ausgegangen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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03.02.2025
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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