mandari

Feststellung gem. § 37 Nr. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen.

Beschlussvorlage VO/0920/25 vom 06.11.2025

Stand: Am 18.11.2025 im Gremium „BV Barmen“ ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2025

    BV Barmen

    TOP 3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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