2026/0010
Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Pallaswiesen-/Mornewegviertel: Einrichtung eines Verfügungsfonds Kultur
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2026/0010
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.01.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0010
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-2010 Investitionsnummer: 17061-4202
Kostenträger: 5110-41 Sachkonto: 0953010
Betreff: Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt"
Pallaswiesen-/Mornewegviertel: Einrichtung eines Verfügungsfonds Kultur
Vorlage vom: 19.12.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Einrichtung des Verfügungsfonds zur Förderung kleinteiliger Maßnahmen im
Geltungsbereich des Städtebaufördergebiets Pallaswiesen - und Mornewegviertel auf der
Grundlage der entsprechenden Richtlinie Verfügungsfonds Kultur (Anlage 1) wird
zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme mit jährlichen Kosten in Höhe von rd. 15.000 EUR erfolgt
aus bereits bewilligten Mitteln des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“.
Die Maßnahme ist bis zum Ende des Förderzeitraums, bis inklusive dem Jahr 2029,
vorgesehen.
3. Die Mittel sind unter der Kostenstelle 061 -001-2010 zu verausgaben.
Anlagen: Anlage 1 Richtlinie Verfügungsfonds Kultur
Anlage 2 Antrag Verfügungsfonds Kultur inklusive Datenschutz
- 2 -
Anlage 3 Fördergebietsgrenzen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.12.2025
Zu 1:
Im Jahr 2014 wurden Teilbereiche des Pallaswiesen - und des Mornewegviertels in das Bund -
Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Mit der Aufnahme in das
Förderprogramm wurde für das Pallaswiesen - / Mornewegviertel (PaMo) ein Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet und im Jahr 2018 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Vorlage -Nr. 2018/0091). Das ISEK dient als
Grundlage für die Maßnahmenumsetzung während des gesamten Förderzeitraums. Im ISEK
wurde unter ande rem die Einrichtung eines „Quartierfonds“ zur Förderung von kleinteiligen
Projekten vorgeschlagen. Im Jahr 2020 wurde das Förderprogramm „Soziale Stadt“ in
“Sozialer Zusammenhalt“ umbenannt.
Das PaMo ist stark geprägt durch seine Industriegeschichte , im Quartier ansässige Kunst-
und Kulturschaffende sowie Orte der Kreativwirtschaft. Im ISEK wurde das Potential des
PaMo als „Kultur- und Kreativquartier “ und entsprechende Ziele formuliert.
Ziel des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt “ im Pallaswiesen- / Mornewegviertel im
Sinne eines integrierten Entwicklungsansatzes ist, die Lebensqualität und den sozialen
Zusammenhalt im Quartier zu stärken und zugleich die Potentiale des kreativen Milieus
gezielt zu nutzen.
Die entsprechende Richtlinie Verfügungsfonds Kultur soll die Finanzierung und Realisierung
kleinteiliger Maßnahmen im Quartier ermöglichen, die in enger Abstimmung mit lokalen
Akteurinnen und Akteuren initiiert werden. Der Verfügungsfonds Kultur spielt in diesem
Kontext eine Schlüssel rolle: Er ergänzt übergeordnete Fördermaßnahmen durch eine flexible,
unbürokratische Projektunterstützung und verknüpft gezielt öffentliche Förderung mit
bürgerschaftlichem Engagement und privater Mitwirkung.
Der Verfügungsfonds Kultur wirkt in Wechselwir kung mit baulich -infrastrukturellen
Maßnahmen und trägt zur Etablierung des PaMo als Kultur - und Kreativquartier bei. Er
fördert Netzwerkbildung zwischen privaten und öffentlichen Akteurinnen und Akteuren, stärkt
bestehende Orte der Kultur - und Kreativwirt schaft und setzt Impulse zur Entwicklung neuer
Orte. Mit seinem Fokus auf kleinere, schnell umsetzbare Projekte erzeugt er Sichtbarkeit und
stärkt die Quartiersidentität. Der Verfügungsfonds fungiert somit als „Impulsgeber“ für eine
unmittelbare positive Wirkung vor Ort.
Der Fonds ist konzipiert zur Förderung in sich abgeschlossener Einzelmaßnahmen und
Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur. Der räumliche Geltungsbereich des
Verfügungsfonds entspricht der Grenze des städt ebaulichen Fördergebiets „Sozialer
Zusammenhalt“ PaMo. Denkbar sind etwa Konzerte, Theatervorstellungen, offene Ateliers,
Ausstellungen, Workshops, Filmvorführungen, Festivals oder kulturbezogene Quartiersfeste.
Ziel ist es, Orte, an denen Akteurinnen und Akteure der Kreativwirtschaft bereits tätig sind,
sichtbarer zu machen und durch gezielte Förderung zu stabilisieren sowie neue Potenziale
für die Kultur - und Kreativszene im PaMo zu erschließen. Zudem soll die Verbindung zu
sozial-kulturellen Angeboten intensivi ert werden, so dass Bewohnerinnen und Bewohner des
Quartiers unmittelbar profitieren.
Der Verfügungsfonds stärkt dadurch die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit
ihrem Umfeld und trägt zur Sichtbarkeit des PaMo im stadtweiten Kontext bei. Dur ch die
Einbindung lokaler Initiativen, Vereine und Einzelpersonen wird eine hohe Beteiligung
ermöglicht und die Akteurs - und Selbstorganisation im Quartier gestärkt.
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Zu 2 und 3:
Für den Verfügungsfonds Kultur stehen jährlich 15.000 EUR für die gesamte Res tlaufzeit des
Städtebauförderprogramms bis zum Jahr 2029 zur Verfügung. Die Finanzierung der
Maßnahme erfolgt aus bereits bewilligte n Fördermitteln des Städtebauförderprogramms
„Sozialer Zusammenhalt“ , die sich je zu einem Drittel von Bund, Land und Kommune
zusammensetzen.
Die Mittel sind unter der Kostenstelle 061 -001-2010 zu verausgaben.
Folgekosten beschränken sich auf die Personalkosten seitens des Stadtplanungsamts bei der
Antragsprüfung und -genehmigung sowie den Kosten des Stadtteilmanagements bei d er
verwaltenden und beratenden Tätigkeit zum Verfügungsfonds. Diese Kosten entstehen jedoch
unabhängig von der Einrichtung des Verfügungsfonds Kultur aufgrund der administrativen
Abwicklung des Städtebauförderprogramms PaMo.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat Stadtkämmerer
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Anlage 2 Antrag auf Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Kultur im Städtebauförderprogramm „ Sozialer Zusammenhalt “ für das Fördergebiet Pallaswiesen - / Mornewegviertel Anmerkung: Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter Zuwendungen entweder nicht frist - oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde. Grundsätzlich ist die Förderung von Maßnahmen, die be reits anderweitig von der Stadt, Land oder Bund gefördert werden , ausgeschlossen (Vermeidung von Doppelförderung). Hiermit beantrage ich / beantragen wir eine Projektförderung in Höhe von EUR. Das Projekt, für das die Förderung hier beantragt wird, ist zum Zeitpunkt dieser Antragstellung noch nicht begonnen. 1. Antragsteller/in Name: Anschrift: Telefon: Fax: E - Mail: Internet: Angaben zum/zur Antragsteller/in Privatperson/en Rechtsform (KdöR, gemeinnütziger Verein, gGmbH, GbR....)? Bei Vereinen Anzahl der Mitglieder? Mitgliedschaft in folgenden Verbänden? Sind Sie / Ist Ihr Betrieb beim Finanzamt gemeldet? ja nein Sind Sie / Ist Ihr Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt? ja nein Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Mina - Rees - Straße 12 64295 Darmstadt Datum: Anlage 2 2. Projektbezeichnung Ausführliche Erläuterungen zum Projekt Geben Sie eine ausführliche Beschreibung Ihres Projekts wieder. Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Punkte ein: - Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Projekt? - Wie viele Besucherinnen und Besucher erwarten Sie? - Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden? - Welcher Tag oder Zeitraum ist für die Projektumsetzung vorgesehen? - Wo führen Sie Ihr Projekt durch? - Wird das Projekt in Kooperation mit anderen Einrichtungen / Initiativen / Vereinen oder Bewohnerinnen und Bewohnern durchgeführt? Falls ja, bitte kurze Angaben. - Worin besteht Ihrer Meinung nach die besondere Bedeutung Ihres Projekts? - Besteht ein Zusammenhang mit anderen (früheren) Projekten bzw. wird es im Rahmen eines größeren Vorhabens durchgeführt? - Sind Nachfolgeprojekte geplant? - Ist mit Folgekosten zu rechnen, falls ja wann und wo? Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder fügen Sie eine gesonderte Anlage bei. Anlage 2 3. Finanzplan 3.1. Der Finanzplan soll die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben darlegen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags und sollte so realistisch wie möglich aufgestellt werden. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander auszuweisen. Am Ende des Projekts werden im Verwendungsnachweis neben dem Sachbericht die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im zahlenmäßigen Nachweis dargestellt. 3.2. Als Einnahmen sind alle proje ktbezogenen Zuwendungen auszuweisen, die zu Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar. 3.3. Als Ausgaben sind alle projektbezogenen Auszahlungen auszuweisen, wenn diese zur Erfüllung des beantragten Zwecks unmittelbar notwendig sind. 3.4 Tabellarische Aufstellung des Finanzplans Im Folgenden sind die Einnahmen und Ausgaben Gegenüberzustellen und die Fördersumme zu begründen. 3.4.1 Voraussichtliche Einnahmen in EUR Beiträge / Gebühren / Eintrittsgelder für Leistungsangebot Spenden Sponsoring eigene Mittel sonstige projektbezogene Einnahmen *) Zuschüsse von anderen öffentlichen Stellen Gesamteinnahmen 3.4.2 Voraussichtliche Ausgaben in EUR Personalkosten Projektbezogene Honorare / Aufwandsentschädigungen *) Sachkosten Miet - /Pachtkosten, ggf. anteilig Nebenkosten für Miet - /Pachtkosten, ggf. anteilig sonstige projektbezogene Ausgaben (z. B. Materialkosten, Transport, Druck, Versicherung, GEMA) *) Gesamtausgaben Anlage 2 3.4.3 Fehlbetrag/Beantragte Zuwendung (Gesamteinnahmen abzgl. Gesamtausgaben) *) Bitte den Gesamtbetrag in einer beigefügten Anlage aufgliedern Der durch den Antragstellenden nach Projektabschluss im Verwendungsnachweis zu übergebende zahlenmäßige Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben ist analog des vorangegangenen Finanzplans zu gliedern. 4. Datenschutz Mit Unterzeichnung stimm e ich / stimmen wir der Verarbeitung meiner / unserer personenbezogenen Daten im Sinne der Anlage „Information zum Datenschutz“ sowie den Vorschriften zur Öffentlichkeitsarbeit der Antragstellenden unter Punkt 6.7 der Richtline zum Verfügungsfonds zu. 5. Erklärung Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller beigefügten Blätter und Anlagen. Ich versichere / Wir versichern, dass kein weiterer Förderantrag für dasselbe Projekt gestellt wurde. ............................................................ .......................................................... (Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift/en) Anlage: Information zum Datenschutz 1 Information zum Datenschutz na c h Artikel 13 und 14 der Datenschutz - Grundverordnung (DS - GVO) Richtlinie der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kultur im Städtebauförderprogramm „ Sozialer Zusammenhalt “ für das Fördergebiet Pallaswiesen - / Mornewegviertel 1. Informationen zum Verfahren Das Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat gesetzlich definierte Aufträge: beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB). Über die Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kultur ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die F inanzierung und Umsetzung kleinteiliger Projekte unter aktiver Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteuren im Fördergebiet „ Sozialer Zusammenhalt “ Pallaswiesen - / Mornewegviertel. Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt aus Fördermitteln des Städteba uförderprogramms „ Sozialer Zusammenhalt “ Pallaswiesen - / Mornewegviertel. Die Fördermittel setzen sich aus Bundes - , Landes - sowie kommunalen Mitteln zusammen. Der Verfügungsfonds trägt in Wechselwirkung mit anderen Fördermaßnahmen zur Entwicklung des PaMo als Kreativquartier und damit zur nachhaltigen Stabilisierung des Quartiers bei. Er fördert die Vernetzung privater und öffentlicher Akteurinnen und Akteuren und schafft Anreize, die bereits vorhandenen Orte der Kultur - und Kreativ szene zu unterstützen und weitere Orte zu entwickeln. Geeignet sind beispielsweise Vorhaben der Kultur - und Kreativszene, wie Festivals, Konzerte, Theater - und Filmvorstellungen, offene Ateliers, Ausstellungen, Workshops, Flohmärkte etc. Um diese Aufgabe zu erfüllen, verarbeiten wir verschiedenste Daten. Diese werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhoben, elektronisch gespe ichert, verarbeitet und genutzt . Videokonferenzen für Einzelgespräche sowie öffentliche Online - Veranstaltungen werden vom Stadtplanungsamt mit der Anwendung „Cisco Webex Meetings“ durchgeführt (siehe Abschnitte 5b und 7c). 2. Name und Kontaktdaten de r Verantwortlichen für die Datenerhebung Wissenschaft sstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina - Rees - Straße 12, 64295 Darmstadt, Telefon 06151/13 - 2092, stadtplanungsamt@darmstadt.de 3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte d er Wissenschaftsstadt Darmstadt: datenschu tz@darmstadt.d e Die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständige Aufsichtsbehörde: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Gustav - Stresemann - Ring 1, 65189 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de 2 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4.a) Verarbeitungszweck Gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Erstellung ein es Entwicklungskonzeptes und bei seiner Umsetzung die Beteiligten einzubeziehen. In Projektanträge n für die Vergabe von Fördermitteln des Verfügungsfonds Kultur werden personenbezogene Daten erhoben. Diese enthalten Vereinbarungen zwischen den Antragstelle nden und der Wissenschaftsstadt Darmstadt wie zum Beispiel eine Verpflichtung zur Umsetzung des Projektes nach Bewilligung . Geförderte Projekte im Fördergebiet werden ohne Angabe personenbezogener Daten in öffentlichen Berichten dokumentiert. Eine Speicher ung, Verwendung oder Weitergabe für andere Zwecke findet nicht statt. 4.b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Datenschutz - Grundverordnung (DS - GVO) : Art ikel 6 Abs atz 1 Buchstabe e) DS - GVO Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG): § 3 Absatz 1 HDSIG Baugesetzbuch (BauGB) : § 171 e , § 137 , § 139 BauGB 5. Welche Kategorien p ersonenbezogene r Daten werden verarbeitet 5.a) Adress - und Kontaktdaten, Bankverbindung, Angaben zu eigenem Gewerbe, Angaben zu m eingereichten Projekt inklusive Finanzplan, Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projektes . 5.b) Videokonferenzen mit „Cisco Webex Meetings“ Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Videokonferenzen mit dem Videokonferenzsystem „Webex Meetings“ des Unternehmens Cisco werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Angaben zur Person und gegebenenfalls Institution / Gruppe / Initiative, gewählter Webex - Nutzername, E - Mail - Adresse, Bild - , Ton - und Videoaufnahmen, Veranstaltungsproto ko ll, Präsentationen, Liste der Teilnehmenden, von Ihnen geteilte veranstaltungsbezogene Unterlagen, von Ihnen freigegebener Bildschirm. 6. Datenerhebung bei Dritten Es werden keine personenbezogene n Daten bei Dritten erhoben . 7 . Empfänger innen oder Empfänger der personenbezogenen Daten 7.a) Übermittlung im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und rechtl icher Verpflichtungen an : Wirtschafts - und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) , Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlic hen Raum , Hessischer Rechnungshof sowie bewilligende Stelle . 3 7.b) Beauftragte der Gemeinde Die Verwaltung der Fördergelder erfolgt durch das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte Stadtteilmanagement im Fördergebiet: Freischlad + Holz Spreestraß e 3A 64295 Darmstadt Telefon: 06151 / 3 31 31, E - Mail: office@freischlad - holz.eu Bei d ieser Bearbeitung personenbezogene r Daten auf Weisung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, handelt es sich um Auftragsverarbeitungen gemäß Art. 28 Abs. 3 DS - GVO, für die mit den Beauftragten eine entsprechende Zusatzvereinbarungen abgeschlossen wurde. 7.c) Videokonferenzen mit „Cisco Webex Me etings“ Ihre personenbezogenen Daten zur Anmeldung an der Videokonferenz werden wir nicht in die „Cisco Webex Meetings“ - Anwendung eingeben. Sie bekommen die Zugangsdaten für Ihre Konferenzteilnahme vom Stadtplanungsamt außerhalb der Anwendung zugesendet. D ie von Ihnen im Rahmen der Videokonferenz bereitgestellten Video - , Bild - und Tonaufnahmen, Unterlagen sowie freigegebene Bildschirme sind allen anderen Teilnehmenden zugänglich. Die Videokonferenz wird vom Stadtplanungsamt nicht aufgezeichnet. Durch den E insatz des Videokonferenzsystems „Cisco Webex Meetings“ ist der kommerzielle Anbieter dieser Anwendung ebenfalls Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten als Sub - Unterauftragsverarbeiter der Deutschen Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 5322 7 Bonn, mit der die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Auftragsverhältnis nach Art. 28 DS - GVO hat. Sub - Unterauftragsverarbeiter ist die Firma Cisco Systems, Inc., 170 West Tasman Dr., San Jose, CA 95134, USA bzw. die deutsche Tochtergesellschaft Cisco System s GmbH, Parkring 20, 85748 Garching sowie jede der weltweit verteilten Tochtergesellschaften von Cisco Systems, Inc. Die Nutzungsbedingungen des Videokonferenzsystems „Cisco Webex Meetings“ und dessen Betreiber unterliegen nicht der Kontrolle der Wissensch aftsstadt Darmstadt. Mit dem Aufruf und der Anmeldung an der Videokonferenz gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien der Firma Cisco Systems, Inc. Über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich direkt bei Cisco Inc. informie ren. Die Möglichkeit, Einstellungen zum Schutz Ihrer Privatsphäre vorzunehmen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Cisco Inc. unter: https://www.cisco.com/c/de_de/about/legal/privacy - full.html. Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, frei gewählte Namen anzugeben. Im Eingabefeld E - Mail - Adresse kann eine anonyme Adresse wie zum Beispiel person1@gruppe.de eingegeben werden (die Anwendung funktioniert trotzdem). 8 . Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Durch das Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt findet keine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittstaaten) statt. 4 9 . Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Akten zur Städtebau förderung werden nach deren Schließung für 30 Jahre im Stadtplanungsamt aufbewahrt . Anschließend erfolgt entweder die Aussonderung an das Stadtarchiv o der die Löschung / Vernichtung. Dokumentationswürdige Informationen und Verträge zu Grundstücken, Gebäuden und öffentliche n Flächen werden in einer grundstückbezogenen Akte aufbewahrt. So lange die Grundstücke oder Gebäude existieren , werden diese Akten nicht geschlossen. In diesen Fällen handelt es sich um eine dauerhafte Aufbewahrung . 10 . Ihr gutes Recht Die Datenschutz - G rundverordnung (DS - GVO) der Europäischen Union bewirkt ab 25. Mai 2018 eine ausdrückliche Stärkung Ihrer Recht e gegenüber allen Stellen, die I hre Daten verarbeiten , daher auch gegenüber dem Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Sie haben insbesondere das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, das Berichtigen unrichtiger Angaben und die Löschung n icht mehr erforderlicher Daten - soweit diese Angaben nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren s ind. Zudem können Sie eine freiwillig erteilte Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. 11 . Ihre Unterstützung Haben Sie Fragen oder sin d Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogene n Daten nicht rechtmäßig erfolgt? Dann können Sie sich an das Stadtplanungsamt oder die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden und um Prüfung bitten. Das Stadtplanungsamt erreichen Sie te lefonisch unter 06151/13 - 2092 und über stadtplanungsamt@darmstadt.de . Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragte n der Wissenschaftsstadt Darmstadt: datenschutz @darmstadt.de. Die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt z uständige Aufsichtsbehörde: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Gustav - Stresemann - Ring 1, 65189 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de .
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STAND: 25.08.2025M 1 : 7.500 GRUNDLAGENANALYSESZENARIENKONZEPTENTWURFTYPOLOGIE AUFTRAGGEBER: P L A N U N G U N D A R C H I T E K T U R F R E I S C H L A D + H O L Z PLANUNG: S T A D T D A R M S T A D TS T A D T P L A N U N G S A M T MINA - REES - STRASSE 12 TEL. 06151 / 132092 64295 DARMSTADT FAX 06151 / 132088 SPREESTRASSE 3A TEL. 06151 / 33131 64295 DARMSTADT FAX 06151 / 33132 010 50 100 200 300 Bestehende Fördergebietsgrenze S O Z I A L E R Z U S A M M E N H A L T PALLASWIESENVIERTEL M O R N E W E G V I E R T E L Übersichtskarte Städtebaufördergebiet
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1 Anlage 1 Richtlinie der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Kultur im Städtebauförderprogramm „ Sozialer Zusammenhalt “ für das Fördergebiet Pallaswiesen - / Mornewegviertel Präambel Das Pallaswiesen - / Mornewegviertel, kurz PaMo, ist stark durch die Industriegeschichte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Quartier ansässige Kunstschaffende sowie Orte der Kreativwirtschaft geprägt. Über die Richtlinie ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Finanzierung und Umsetzung kleinteiliger Projekte unter aktiver Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet „ Sozialer Zusammenhalt “ Pallaswiesen - / Mornewegviertel. Der Verfügungsfonds trägt in Wechselwirkun g mit anderen Fördermaßnahmen zur Entwicklung des PaMo als Kreativquartier und damit zur nachhaltigen Stabilisierung des Quartiers bei. Er fördert die Vernetzung privater und öffentlicher Akteurinnen und Akteure und schafft Anreize, die bereits vorhandenen Orte der Kultur - und Kreativwirtschaft zu unterstützen und weitere Orte zu entwickeln. Die Richtlinie regelt die Inhalte und Ziele, das Antrags - und Bewilligungsverfahren sowie weitere Rahmenbedingungen des Verfügungsfonds. Für den Verfügungsfond Kultur stehen jährlich 15.000 ,00 EUR für die gesamte Restlaufzeit des Städtebauförderprogramms bis zum Ende des Jahr es 2029 zur Verfügung. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Fördermitteln des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusamme nhalt“, die sich zu je einem Drittel aus Mitteln von Bund, Land und Kommune zusammensetzen. 1. Ziel des Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds Kultur dient der Förderung von Projekten und Veranstaltungen, mit dem Ziel, die Kultur - , Kunst - und Kreativszene im Pa llaswiesen - / Mornewegviertel sowie das Image des Stadtviertels zu stärken. Der Fonds ermöglicht lokalen Akteurinnen und Akteuren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern, Projekte im nicht - investiven Bereich ( in sich abgeschlossene Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur , wie z. B Konzerte, Theatervorstellungen, offene Ateliers, Ausstellungen, Workshops, Filmvorführungen, Festivals oder kulturbezogene Quartiersfeste ) eigenverantwortlich zu entwickeln. Ziel des Verfügungsfonds ist es, Projekte zu unterstützen, die eine positive Wirkung für die weitere Stadtteilentwicklung entfalten. Hierzu gehört, Orte und Angebote der Kultur - und Kreativwirtschaft im Fördergebiet bekannt zu machen und diese mit sozio - kulturellen Angeboten für die Stadtgesellschaft zu verknüpfen. Der Verfügungsfonds Kultur ist darauf ausgerichtet, die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Stadtviertel zu stärken und dem PaMo in der Gesamtstadt Sichtbarkeit zu verleihen. 2 Anlage 1 Wesentlich ist: auf mit der Industriegeschichte und der Industriekultur verbundene besondere Orte aufmerksam zu machen, diese Orte als Alleinstellungsmerkmal für die weitere Entwicklung des PaMo zu nutzen und stadtweit ins Bewusstsein zu rufen, die bereits vorhandenen Angebote der Kreativ - und Kulturszene sichtbar zu machen und zu unterstützen, weitere Orte für die Kultur - und Kreativszene zu entwickeln, die Stadtteilkultur zu beleben und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Richtlinie ist deckungsgleich mit dem von der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossenem Fördergebiet „ Sozialer Zusammenhalt “ Pallaswiesen - / Mornewegviertel (s. Anlage 1). 3. Verwendung der Mittel Der Verfügungsfonds ist konzipiert zur Finanzierung von in sich abgeschlossenen Einzelprojekten und Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur, von denen keine Folgekosten zu erwarten sind. Geeignet sind beispielsweise Vorhaben der Kultur - und Kreativszen e, wie Festivals, Konzerte, Theater - und Filmvorstellungen, offene Ateliers, Ausstellungen, Workshops, Flohmärkte etc. 4. Anforderungen 4.1 Förderfähige Projekte Förderfähige Projekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Thematische Verankerung im Kultur - und Kunstbereich , Umsetzung innerhalb des Fördergebiets , Öffentliche Zugänglichkeit , Gemeinwohlorientierung . 4.2 Berechtigte Antragstellende Antragsberechtigt sind natürliche Personen (z. B. Einzelpersonen, Gruppen), Vereine, Verbände, Initiativen, freie Trägerinnen und Träger, Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kunst - und Kulturbereich, Verantwortliche aus dem Bereich der lokalen Ökonomie aus dem Fördergebiet Pallaswiesen - / Mornewegviertel. Projekte von Antragstellenden, die außerhalb des Fördergebietes leben oder arbeiten, können berücksichtigt werden, wenn sie den Zielsetzungen des im Rahmen des Bund - Länder - Programms „ Sozialer Zusammenhalt “ erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklu ngskonzepts (ISEK) entsprechen und dem Fördergebiet zugutekommen (siehe Ziff. 1. Ziel des Verfügungsfonds). Über die Fördermöglichkeit wird auf der Internetseite des Fördergebiets, www.darmstadt .de/foerdergebiet - pamo, sowie einmalig mit Plakaten im Fördergebiet und auf den Kanälen der Sozialen Medien der Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert. 3 Anlage 1 5. Förderung Für den Verfügungsfonds stehen pro Jahr insgesamt 15.000 ,00 Euro zur Verfügung. Die projektb ezogene Förderung erfolgt als nichtzurückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von 100 Prozent der Gesamtausgaben. Der Zuschuss muss ausschließlich zur Finanzierung der bewilligten Projekte eingesetzt werden. Bei der Umsetzung wird eine angemessene Eigenleistung , mind. 10 %, der Antragstellenden erwartet. Die Verwaltung der Fördergelder erfolgt durch das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte Stadtteilmanagement. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel nach dieser Richtlinie besteht nicht. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel. 5.1 Förderfähige Ausgaben Gefördert werden können Ausgaben für: Externe Personalkosten z. B. Planungs - und Managementkosten, Honorare, Agenturen, Beauftragte sowie E hrenamtspauschalen gem. Einkommenssteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag Sachkosten z. B. Bewirtung in angemessener Höhe, Arbeits - und Baumaterial, Bepflanzungen Kosten von Mieten, Technik, Leihgebühren, Abgaben z. B. Raummieten, Beleuchtung, Beschallung, Wasser - und Stromversorgung, Festzeltgarnituren, Tribünen, Regenschutz, Sonnenschutz, Kompost - Toiletten, Straßensperren, Straßenreinigung Kosten Öffentlichkeitsarbeit und Werbung z. B. Plakate, Flyer, Broschüren, Ausstellungen, In formationsmaterialien, Dokumentationen, Apps, Social - Media. 5.2 Nicht förderfähige Ausgaben Von einer Förderung werden z. B. ausgeschlossen: Maßnahmen, die nicht den Zielen des ISEK (Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes) „ Sozialer Zusammenhalt “ Pallaswiesen - / Mornewegviertel entsprechen , vgl. Ziff. 1 , Maßnahmen, die zu den rechtmäßigen Pflichtaufgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt gehören, Maßnahmen, die bereits anderweitig von der Stadt, Land oder Bund gefördert werden (Vermeidung von Doppelförderung), Maßnahmen, die nicht gemeinnützig sind, Maßnahmen, bei denen Menschen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, mit Behinde rung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind oder der sexuellen Identität diskriminiert werden. bereits begonnene oder abgeschlossene P rojekte, Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs - oder steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden, Personalausgaben, welche die Beschäftigten des Antragstellenden besserstellen als vergleichbare städtische Bedienstete nach den tarifliche n Best immungen des öffentlichen Dienstes, 4 Anlage 1 Ausgaben, die sich aus steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Risiken verwirklicht haben, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde, Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts - und Übungsleiterpauschale gem. Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag, Ausgaben für Honorare an Dritte, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden, Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer abgesetzt werden können, laufende Personal - oder Betriebskosten, Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, Kosten für den Ausschank bzw. die Beschaffung von alkoholischen Getränken, Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier, Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.), Kosten, die vor Bewilligung der Förderung angefallen sind, Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder, Geschenke für Mitarbeitende, Ausgaben, die nicht belegt werden, Tilgung von Darlehen, Abschreibungen, Spenden und Zuschüsse an Dritte . 6. Verfahren 6.1 Verwaltende Institution Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt die Verwaltung des Verfügungsfonds in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt dem von der Stadt beauftragten Stadtteilmanagement, das als Treuhänder im Städtebaufördergebiet PaMo für die Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig ist. 6.2 Antragstellung Projektanträge müssen per Antragsfor mular (s. Anlage 2) beim Stadtplanungsamt bzw. dem Stadtteilmanagement gestellt werden. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Fördergebietes unter www.darmstadt.de/foerdergebiet - pamo al s Download zur Verfügung. Das Stadtplanungsamt und das Stadtteilmanagement stehen zur Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verfügung. Das Stadtteilmanagement unterstützt als lokale Geschäftsstelle bei der Antragstellung und prüft die formale Förde rfähigkeit der beantragten Projekte. Die form a l richtigen Anträge gibt es an das Stadtplanungsamt weiter, welches diese dann dem Auswahlgremium (s. Ziff. 6.3 Auswahlgremium) in anonymisierter Form zur Empfehlung vorgelegt. Es werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Die Anträge können in der Sitzung des Auswahlgremiums durch den Antragsstellenden oder stellvertretend durch das Stadtteilmanagement vorgestellt werden. 6.3 Auswahlgremium Das Auswahlgremium soll das Fördergebiet repräse ntieren und aus Vertreterinnen und Vertretern der Kultur - und Kreativszene bestehen. Hierzu bestimmen die Teilnehmenden am Runden Tisch Kultur jährlich drei Mitglieder. Der Runde Tisch Kultur ist ein Netzwerk, das 5 Anlage 1 sich im Rahmen des Förderprogramms „ Soz ial er Zusammenhalt “ aus im Gebiet lebenden / tätigen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Kunst - , Kultur - und Kreativszene gebildet hat. Diese drei Mitglieder müssen nachweislich über Fachexpertise, z. B. erworben in einem einschlägigen Studium, mehrjährig e künstlerische oder kreative Tätigkeit, verfügen. Hinzu kommt eine Anwohne r vertreterin bzw. ein Anwohner vertreter sowie eine Wirtschaftsvertreterin bzw. - vertreter. Zusätzlich bestimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Stadtplanungsamt sowie aus dem Kulturamt. Das Gremium ist beschlussfähig, sofern fünf der sieben Personen anwesend sind , darunter muss aber eine städtische Vertretung anwesend sein . Mitglieder des Auswahlgremiums dürfen nicht über eigene oder über Anträge von Vereinen und Institutionen, deren Mitglied sie sind, oder Vertreter jeder anderen Art sind, abstimmen. Sie haben in diesen Fällen d en Raum zu verlassen. Über Anträge von Mitgliedern des Antragsgremiums oder von Vereinen, Institutionen und jeder anderen Art, die durch Mitglieder im Antragsgremium vertreten sind, ist bei einer positiven Beschlussfassung der Magistrat zu informieren, der die Entscheidung bestätigen muss. So lange ist die Entscheidung nicht bestandskräftig und es können keine Rechte hieraus abgeleitet werden. Das Gremium tagt quartalsweise, sofern Förderanträge vorliegen. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine werden r echtzeitig auf der Homepage des Fördergebietes bekanntgegeben (www.darmstadt.de/ f oerdergebiet - pamo). Bei Bedarf können Sondersitzu ngen vereinbart werden, mit dem Ziel eine kurzfristige Realisierung kleinerer Projekte zu ermöglichen. An den Sitzungen des Gremiums nimmt das Stadtteilmanagement beratend teil. Nach gemeinsamer Beratung empfiehlt das Auswahlgremium mit einfacher Mehrheit, welche Maßnahmen / Projekte gefördert werden sollen. Die Antragstellenden werden darüber unterrichtet, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Der Bewertung der Anträge w erden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Lage des Projektes im Fördergebiet , Übereinstimmung des Projektes mit den Vorgaben dieser Richtlinie sowie mit den Zielen des ISEK und den Grundsätzen der RiLiSE , Bereicherung des Lebens und Arbeitens im Quartier , Entfaltung positiver Impulse für die Entwicklung des Kultur - und Kreativquartiers. 6.4 Vergabe der Fördermittel Über die Mittel wird in der Reihenfolge der eingehenden Anträge entschieden, solange Mittel zur Verfügung stehen. 6.5 Bewilligung Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch das Stadtplanungsamt auf Grundlage der Empfehlung des Auswahlgremiums. Abweichungen gegenüber der im Antrag beschriebenen Art der Projektinhalte und - umsetzung müssen zeitnah dem Stadtteilmanagement mitgeteilt wer den und bedürfen danach der abermaligen Zustimmung des Auswahlgremiums und der schriftlichen Zustimmung durch das Stadtplanungsamt. 6 Anlage 1 6.6 Umsetzung / Abrechnung / Verwendungsnachweis 6.6.1 Umsetzung Mit der Umsetzung des Projektes darf erst mit Vorliegen des schriftlichen Bewilligungsbescheides begonnen werden. Die Umsetzung des Projektes muss innerhalb eines Jahres nach Zusendung des Bewilligungsbescheides abgeschlossen sein. Die Ablauffrist wird im Besche i d vermerkt. Die Abrechnung der Projektk osten durch die Antragstellenden hat innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Projektes auf der Grundlage prüffähiger Originalrechnungen zu erfolgen. Die Begleichung der Projektkosten mit Mitteln des Verfügungsfonds Kultur erfolgt nach Prüfung der Rechnungen durch das Stadtteilmanagement und Freigabe durch das Stadtplanungsamt. Abschlagsrechnungen und gegebenenfalls erforderliche Vorfinanzierungen können von den Antragstellenden nach Absprache zu einem früheren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Hier für ist vorab die Zustimmung des Stadtteilmanagements und eine Freigabe des Stadtplanungsamtes in Form eines Bescheids erforderlich. 6.6.2 Verwendungsnachweis Nach Abschluss des geförderten Projektes muss von den Antragstellenden ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser umfasst einen kurzen, nachvollziehbaren Sachbericht mit zur Veröffentlichung freigegebenen Fotos sowie einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird das Nutzungsre cht an dem Sachbericht und den Fotos eingeräumt. Der Verwendungsnachweis ist mit der Abrechnung des Projektes an das Stadtteilmanagement zu übergeben. In dem Sachbericht sind die Verwendung des Zuschusses und seine Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Er soll insbesondere Aussagen enthalten über: Organisation des Projektes (Beteiligte, Räumlichkeiten, Zeitplan / gegebenenfalls Öffnungszeiten) Angaben zu den Antragstellenden (Art des Vereins, der Initiative, der Institution oder d es Gewerbes (Ziele und Leistungen, rechtliche Grundlagen) Zielgruppe des Projektes und Beschreibung des erreichten Personenkreises (inklusive Angabe zur ungefähren Anzahl der Teilnehmenden) Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Gruppen oder Gewerbetreibenden im Stadtteil Fazit zum Projekt: Wurden die vorgesehenen Ziele erreicht? Wie hat sich das Projekt im Stadtteil ausgewirkt? Gab es unvorhergesehene Entwicklungen? Ausblick auf Zeitraum nach Projektabschluss. Im zahlenmäßigen Nachweis sind entsprechend der Gliederung des Finanzplans alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auszuweisen unter Beachtung folgender Vorgaben: aus dem Nachweis müssen Angaben zum Tag, Empfangenden / Einzahlenden sowie Gr und der Zahlung ersichtlich sein, soweit die Antragstellenden die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz haben, ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen, es sind Originalbelege über die Einzelzahlungen (Einnahme - und Ausgabebelege, K ontoauszüge, Kassenbuch) und Verträge vorzulegen. Aus den Belegen muss sich das sachliche und rechnerische Zustandekommen der Zahlungen ergeben. Belege, aus denen der Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist, sind zu erläutern. Die Nachforderung von w eiteren Unterlagen behält sich das Stadtplanungsamt oder das Stadtteilmanagement auch danach noch vor. 7 Anlage 1 6.7 Öffentlichkeitsarbeit der Antragstellenden Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Antragstellenden oder deren Beauftragten ist auf die finanzielle Hilfe von Bund, Land und der Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen. Hierzu gehören insbesondere das Logo Städtebauförderung, das Logo des Förderprogrammes sowie die aktuellen Logos des zuständigen Bundes - und Landesministeriums. Hierbei steh t das Stadtplanungsamt oder das Stadtteilmanagement auf Anfrage beratend und unterstützend zur Seite. 6.8 Datenschutz Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zwecke der Umsetzung von Maßnahmen der „ Sozialen Stadt “ gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB). Dies beinhaltet die Bearbeitung von Projektanträgen für die Vergabe von Fördermitteln des Verfügungsfonds Kultur. Eine Speicherung, Verwendung oder Weitergabe für andere Zwecke findet nicht statt. Geförderte Projekte im Fördergebiet Pallaswiesen - / Mornewegviertel werden ohne Angabe personenbezogener Daten in öffentlichen Berichten dokumentiert. Ausführliche Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz - Grundverordnung (DS - GVO) sind Bestandteil des Förderantrag es. Die Kenntnisnahme wird durch die Unterschrift der Antragstellenden bestätigt. 6.9 Widerruf, Rücknahme, Rückforderung Im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben des Bewilligungsbescheids oder falsch gemachter Angaben kann der Bewilligungsbescheid auch nac h Auszahlung der Förderung ganz oder teilweise widerrufen oder zurückgenommen werden , es gelten die §§ 48, 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz . Zu Unrecht ausgezahlte Mittel werden zuzüglich Zinsen zurückgefordert. Sie sind ab dem Fälligkeitsdatum mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu verzinsen. 6.10 Prüfrechte Der Verwendungsnachweis wird vom Stadtteilmanagement und Stadtplanungsamt sowie ggf. vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in den Räumen des Zuschussempfangenden vorgenommen werden können. Dem Präsidenten des Hess ischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu. Anlagen: Anlage 1: Übersich tsplan Gebietsabgrenzung Fördergebiet „ Sozialer Zusammenhalt “ PaMo Anlage 2: Muster Antrag Darmstadt, den ……………………..
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Mina-Rees-Straße 12
- Spreestraße 3a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0010
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00