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2026/0010

Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Pallaswiesen-/Mornewegviertel: Einrichtung eines Verfügungsfonds Kultur

Magistratsvorlage 19.12.2025

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2026/0010

7005 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.01.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV  
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0010 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-2010 Investitionsnummer:  17061-4202 
Kostenträger:  5110-41 Sachkonto: 0953010 
 
Betreff: Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt"  
Pallaswiesen-/Mornewegviertel: Einrichtung eines Verfügungsfonds Kultur  
 
Vorlage vom: 19.12.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Einrichtung des Verfügungsfonds zur Förderung kleinteiliger Maßnahmen im 
Geltungsbereich des Städtebaufördergebiets Pallaswiesen - und Mornewegviertel auf der 
Grundlage der entsprechenden Richtlinie Verfügungsfonds Kultur (Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
2. Die Finanzierung der Maßnahme mit jährlichen Kosten in Höhe von rd. 15.000 EUR erfolgt 
aus bereits bewilligten Mitteln des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. 
Die Maßnahme ist bis zum Ende des Förderzeitraums, bis inklusive dem Jahr 2029, 
vorgesehen. 
3. Die Mittel sind unter der  Kostenstelle 061 -001-2010 zu verausgaben.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Richtlinie Verfügungsfonds Kultur  
Anlage 2 Antrag Verfügungsfonds Kultur inklusive Datenschutz

- 2 - 
Anlage 3 Fördergebietsgrenzen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.12.2025 
 
Zu 1: 
Im Jahr 2014 wurden Teilbereiche des Pallaswiesen - und des Mornewegviertels in das Bund -
Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Mit der Aufnahme in das 
Förderprogramm wurde für das Pallaswiesen - / Mornewegviertel (PaMo) ein Integriertes 
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet und im Jahr 2018 durch die 
Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Vorlage -Nr. 2018/0091). Das ISEK dient als 
Grundlage für die Maßnahmenumsetzung während des gesamten Förderzeitraums. Im ISEK 
wurde unter ande rem die Einrichtung eines „Quartierfonds“ zur Förderung von kleinteiligen 
Projekten vorgeschlagen. Im Jahr 2020 wurde das Förderprogramm „Soziale Stadt“ in 
“Sozialer Zusammenhalt“ umbenannt.  
 
Das PaMo ist stark geprägt durch seine Industriegeschichte , im Quartier ansässige Kunst- 
und Kulturschaffende sowie Orte der Kreativwirtschaft. Im ISEK wurde das Potential des 
PaMo als „Kultur- und Kreativquartier “ und entsprechende Ziele formuliert.  
 
Ziel des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt “ im Pallaswiesen- / Mornewegviertel im 
Sinne eines integrierten Entwicklungsansatzes  ist, die Lebensqualität und den sozialen 
Zusammenhalt im Quartier zu stärken und zugleich die Potentiale des kreativen Milieus 
gezielt zu nutzen.  
 
Die entsprechende Richtlinie Verfügungsfonds Kultur soll die Finanzierung und Realisierung 
kleinteiliger Maßnahmen im Quartier  ermöglichen, die in enger Abstimmung mit lokalen 
Akteurinnen und Akteuren initiiert werden. Der Verfügungsfonds Kultur spielt in diesem 
Kontext eine Schlüssel rolle: Er ergänzt übergeordnete Fördermaßnahmen durch eine flexible, 
unbürokratische Projektunterstützung und verknüpft gezielt öffentliche Förderung mit 
bürgerschaftlichem Engagement und privater Mitwirkung.  
 
Der Verfügungsfonds Kultur wirkt in Wechselwir kung mit baulich -infrastrukturellen 
Maßnahmen und trägt zur Etablierung des PaMo als Kultur - und Kreativquartier bei. Er 
fördert Netzwerkbildung zwischen privaten und öffentlichen Akteurinnen  und Akteuren, stärkt 
bestehende Orte der Kultur - und Kreativwirt schaft und setzt Impulse zur Entwicklung neuer 
Orte. Mit seinem Fokus auf kleinere, schnell umsetzbare Projekte erzeugt er Sichtbarkeit und 
stärkt die Quartiersidentität. Der Verfügungsfonds fungiert somit als „Impulsgeber“ für eine 
unmittelbare positive Wirkung vor Ort.  
 
Der Fonds ist konzipiert zur Förderung in sich abgeschlossener Einzelmaßnahmen und 
Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur. Der räumliche Geltungsbereich des 
Verfügungsfonds entspricht der Grenze des städt ebaulichen Fördergebiets „Sozialer 
Zusammenhalt“ PaMo. Denkbar sind etwa Konzerte, Theatervorstellungen, offene Ateliers, 
Ausstellungen, Workshops, Filmvorführungen, Festivals oder kulturbezogene Quartiersfeste. 
Ziel ist es, Orte, an denen Akteurinnen  und Akteure der Kreativwirtschaft bereits tätig sind, 
sichtbarer zu machen und durch gezielte Förderung zu stabilisieren sowie neue Potenziale 
für die Kultur - und Kreativszene im PaMo zu erschließen. Zudem soll die Verbindung zu 
sozial-kulturellen Angeboten intensivi ert werden, so dass Bewohnerinnen  und Bewohner  des 
Quartiers unmittelbar profitieren.  
 
Der Verfügungsfonds stärkt dadurch die Identifikation der Bewohnerinnen  und Bewohner mit 
ihrem Umfeld und trägt zur Sichtbarkeit des PaMo im stadtweiten Kontext bei. Dur ch die 
Einbindung lokaler Initiativen, Vereine und Einzelpersonen wird eine hohe Beteiligung 
ermöglicht und die Akteurs - und Selbstorganisation im Quartier gestärkt.

- 4 - 
 
Zu 2 und 3: 
Für den Verfügungsfonds Kultur  stehen jährlich 15.000 EUR für die gesamte Res tlaufzeit des 
Städtebauförderprogramms bis zum Jahr 2029 zur Verfügung. Die Finanzierung der 
Maßnahme erfolgt aus bereits bewilligte n Fördermitteln des Städtebauförderprogramms  
„Sozialer Zusammenhalt“ , die sich je zu einem Drittel von Bund, Land und Kommune 
zusammensetzen.  
Die Mittel sind unter der  Kostenstelle 061 -001-2010 zu verausgaben.  
Folgekosten beschränken sich auf die Personalkosten seitens des Stadtplanungsamts bei der 
Antragsprüfung und -genehmigung sowie den Kosten des Stadtteilmanagements bei d er 
verwaltenden und beratenden Tätigkeit zum Verfügungsfonds.  Diese Kosten entstehen jedoch 
unabhängig von der Einrichtung des Verfügungsfonds Kultur aufgrund der administrativen 
Abwicklung des Städtebauförderprogramms PaMo.  
 
 
  
Dezernat I Dezernat II   Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz Barbara Akdeniz  Michael Kolmer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister         Bürgermeisterin                Stadtrat   Stadtkämmerer

anlage 3

16363 Zeichen

Anlage
 
2
 
 
 
 
 
 
Antrag 
auf 
Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Kultur im Städtebauförderprogramm
 
„
Sozialer
 
Zusammenhalt
“
 
für
 
das
 
Fördergebiet
 
Pallaswiesen
-
 
/ 
Mornewegviertel
 
 
Anmerkung:
 
Der
 
Antrag
 
kann
 
abgelehnt
 
werden,
 
wenn
 
über
 
die
 
Verwendung
 
früher
 
gewährter 
Zuwendungen entweder nicht frist
-
 
oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde.
 
 
Grundsätzlich ist 
die Förderung von 
Maßnahmen,
 
die
 
be
reits
 
anderweitig
 
von der Stadt, Land oder 
Bund 
gefördert
 
werden
,
 
ausgeschlossen 
(Vermeidung
 
von
 
Doppelförderung). 
 
 
Hiermit
 
beantrage
 
ich
 
/
 
beantragen
 
wir
 
eine
 
Projektförderung in
 
Höhe
 
von
 
 
 
EUR.
 
 
Das
 
Projekt,
 
für
 
das
 
die
 
Förderung
 
hier
 
beantragt
 
wird,
 
ist
 
zum
 
Zeitpunkt
 
dieser
 
Antragstellung
 
noch 
nicht begonnen.
 
 
1.
 
Antragsteller/in
 
 
Name:
 
 
 
 
Anschrift:
 
 
 
 
Telefon:
 
 
 
Fax: 
 
 
 
E
-
Mail:
 
 
 
Internet: 
 
 
 
 
Angaben
 
zum/zur
 
Antragsteller/in
 
 
Privatperson/en
 
 
 
Rechtsform
 
(KdöR,
 
gemeinnütziger Verein,
 
gGmbH,
 
GbR....)?
 
 
 
 
Bei
 
Vereinen
 
Anzahl
 
der
 
Mitglieder?
 
 
 
 
Mitgliedschaft
 
in
 
folgenden Verbänden?
 
 
 
 
Sind
 
Sie
 
/
 
Ist
 
Ihr
 
Betrieb
 
beim
 
Finanzamt
 
gemeldet?
 
 
ja
 
 
nein
 
 
Sind
 
Sie
 
/
 
Ist
 
Ihr
 
Betrieb
 
vorsteuerabzugsberechtigt?
 
 
ja
 
 
nein
 
Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt
 
 
Stadtplanungsamt 
Mina
-
Rees
-
Straße
 
12
 
64295
 
Darmstadt
 
Datum:

Anlage
 
2
 
 
2.
 
Projektbezeichnung
 
 
 
 
 
 
Ausführliche
 
Erläuterungen
 
zum
 
Projekt
 
 
Geben
 
Sie
 
eine
 
ausführliche
 
Beschreibung
 
Ihres
 
Projekts
 
wieder.
 
Gehen
 
Sie
 
hierbei
 
insbesondere
 
auf 
folgende Punkte ein:
 
 
-
 
Welche
 
Ziele
 
verfolgen
 
Sie
 
mit
 
Ihrem
 
Projekt?
 
-
 
Wie
 
viele
 
Besucherinnen
 
und
 
Besucher
 
erwarten
 
Sie?
 
-
 
Welche
 
Zielgruppen
 
sollen angesprochen
 
werden?
 
-
 
Welcher
 
Tag
 
oder
 
Zeitraum
 
ist
 
für
 
die
 
Projektumsetzung
 
vorgesehen?
 
-
 
Wo
 
führen
 
Sie
 
Ihr
 
Projekt
 
durch?
 
-
 
Wird
 
das
 
Projekt
 
in
 
Kooperation
 
mit
 
anderen
 
Einrichtungen 
/ 
Initiativen
 
/ 
Vereinen oder Bewohnerinnen und Bewohnern durchgeführt?
 
Falls
 
ja,
 
bitte
 
kurze
 
Angaben.
 
-
 
Worin
 
besteht Ihrer
 
Meinung
 
nach
 
die
 
besondere
 
Bedeutung
 
Ihres
 
Projekts?
 
-
 
Besteht
 
ein
 
Zusammenhang
 
mit
 
anderen
 
(früheren)
 
Projekten
 
bzw.
 
wird
 
es
 
im 
Rahmen eines größeren Vorhabens durchgeführt?
 
-
 
Sind
 
Nachfolgeprojekte
 
geplant?
 
-
 
Ist
 
mit
 
Folgekosten
 
zu
 
rechnen,
 
falls
 
ja
 
wann
 
und
 
wo?
 
 
Bitte
 
nutzen
 
Sie
 
für
 
die
 
Beschreibung
 
das
 
nachfolgende
 
Textfeld
 
oder
 
fügen
 
Sie
 
eine
 
gesonderte 
Anlage bei.

Anlage
 
2
 
 
3.
 
Finanzplan
 
 
3.1.
 
Der
 
Finanzplan
 
soll
 
die
 
Gegenüberstellung
 
der
 
Einnahmen
 
und
 
Ausgaben
 
darlegen,
 
ist 
ein
 
wesentlicher
 
Bestandteil
 
des
 
Antrags
 
und
 
sollte
 
so
 
realistisch
 
wie möglich 
aufgestellt werden. Die 
erwarteten Einnahmen und Ausgaben sind getrennt 
voneinander auszuweisen. Am Ende des Projekts werden im Verwendungsnachweis 
neben dem Sachbericht die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im 
zahlenmäßigen Nachweis dargestellt.
 
 
3.2.
 
Als Einnahmen sind alle proje
ktbezogenen Zuwendungen auszuweisen, die zu 
Einzahlungen
 
führen
 
(z.
 
B.
 
Spenden,
 
Leistungen
 
Dritter,
 
Zuschüsse
 
und
 
projektbezogene 
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
 
 
3.3.
 
Als
 
Ausgaben
 
sind
 
alle
 
projektbezogenen
 
Auszahlungen
 
auszuweisen,
 
wenn
 
diese
 
zur 
Erfüllung des beantragten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
 
 
3.4
 
Tabellarische
 
Aufstellung
 
des
 
Finanzplans
 
 
Im
 
Folgenden
 
sind
 
die
 
Einnahmen
 
und
 
Ausgaben
 
Gegenüberzustellen
 
und
 
die 
Fördersumme zu begründen.
 
 
3.4.1
 
Voraussichtliche
 
Einnahmen
 
in
 
EUR
 
 
Beiträge
 
/
 
Gebühren
 
/
 
Eintrittsgelder
 
für
 
Leistungsangebot
 
 
 
Spenden 
Sponsoring 
eigene
 
Mittel
 
sonstige projektbezogene Einnahmen
*) 
Zuschüsse
 
von
 
anderen
 
öffentlichen
 
Stellen
 
Gesamteinnahmen
 
 
 
3.4.2
 
Voraussichtliche
 
Ausgaben
 
in
 
EUR
 
 
Personalkosten
 
Projektbezogene
 
Honorare
 
/
 
Aufwandsentschädigungen
*)
 
 
 
Sachkosten
 
Miet
-
/Pachtkosten,
 
ggf.
 
anteilig
 
Nebenkosten
 
für
 
Miet
-
/Pachtkosten,
 
ggf.
 
anteilig
 
sonstige
 
projektbezogene
 
Ausgaben
 
(z.
 
B.
 
Materialkosten, 
Transport, Druck, Versicherung, GEMA) 
*)
 
Gesamtausgaben

Anlage
 
2
 
 
3.4.3
 
Fehlbetrag/Beantragte
 
Zuwendung
 
 
(Gesamteinnahmen
 
abzgl.
 
Gesamtausgaben)
 
 
*)
 
Bitte
 
den
 
Gesamtbetrag
 
in
 
einer
 
beigefügten
 
Anlage
 
aufgliedern
 
 
Der
 
durch
 
den
 
Antragstellenden
 
nach
 
Projektabschluss
 
im
 
Verwendungsnachweis
 
zu 
übergebende
 
zahlenmäßige
 
Nachweis
 
aller
 
Einnahmen
 
und
 
Ausgaben
 
ist
 
analog
 
des 
vorangegangenen Finanzplans zu gliedern.
 
 
4.
 
Datenschutz
 
 
Mit Unterzeichnung stimm
e ich / stimmen wir der Verarbeitung meiner / unserer 
personenbezogenen Daten im Sinne der Anlage „Information zum Datenschutz“ sowie den 
Vorschriften
 
zur
 
Öffentlichkeitsarbeit
 
der
 
Antragstellenden
 
unter
 
Punkt
 
6.7
 
der
 
Richtline
 
zum 
Verfügungsfonds zu.
 
 
5.
 
Erklärung
 
 
Ich
 
versichere
 
/
 
Wir
 
versichern
 
die
 
Richtigkeit
 
und
 
Vollständigkeit
 
der
 
vorstehenden
 
Angaben
 
sowie
 
aller 
beigefügten Blätter und Anlagen.
 
Ich
 
versichere
 
/
 
Wir
 
versichern,
 
dass
 
kein
 
weiterer
 
Förderantrag
 
für
 
dasselbe
 
Projekt
 
gestellt
 
wurde.
 
 
 
 
 
 
............................................................
 
..........................................................
 
(Ort
 
/
 
Datum)
 
(Rechtsverbindliche
 
Unterschrift/en)
 
 
 
 
 
 
 
Anlage:
 
Information
 
zum
 
Datenschutz

1
 
 
Information zum Datenschutz 
 
na
c
h Artikel
 
13 
und
 
14 
der 
Datenschutz
-
Grundverordnung (DS
-
GVO)
 
Richtlinie der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Vergabe von Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds Kultur im Städtebauförderprogramm 
„
Sozialer Zusammenhalt
“
 
für das 
Fördergebiet Pallaswiesen
-
 
/ Mornewegviertel
 
 
1.
 
Informationen zum Verfahren
 
 
Das Stadtplanungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat gesetzlich definierte 
Aufträge: 
beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung von
 
Maßnahmen der Sozialen Stadt gemäß 
§ 171e Baugesetzbuch (BauGB). 
Über die Richtlinie 
zur 
Vergabe von Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds Kultur 
ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt die F
inanzierung und 
Umsetzung kleinteiliger Projekte unter aktiver Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteuren im 
Fördergebiet 
„
Sozialer Zusammenhalt
“
 
Pallaswiesen
-
 
/ Mornewegviertel. Die Finanzierung des 
Verfügungsfonds erfolgt aus Fördermitteln des Städteba
uförderprogramms 
„
Sozialer 
Zusammenhalt
“
 
Pallaswiesen
-
 
/ Mornewegviertel. Die Fördermittel setzen sich aus Bundes
-
, 
Landes
-
 
sowie kommunalen Mitteln zusammen.
 
Der Verfügungsfonds trägt in Wechselwirkung 
mit anderen Fördermaßnahmen zur Entwicklung des PaMo 
als Kreativquartier und damit zur 
nachhaltigen Stabilisierung des Quartiers bei. Er fördert die Vernetzung privater und 
öffentlicher Akteurinnen und Akteuren und schafft Anreize, die bereits vorhandenen Orte der 
Kultur
-
 
und Kreativ
szene
 
zu unterstützen und
 
weitere Orte zu entwickeln.
 
Geeignet sind 
beispielsweise Vorhaben der Kultur
-
 
und Kreativszene, wie Festivals, Konzerte, Theater
-
 
und 
Filmvorstellungen, offene Ateliers, Ausstellungen, Workshops, Flohmärkte etc.
 
 
Um diese Aufgabe zu erfüllen, verarbeiten 
wir verschiedenste Daten.
 
Diese 
werden aufgrund 
gesetzlicher Vorgaben erhoben, elektronisch gespe
ichert, verarbeitet und genutzt
. 
 
 
Videokonferenzen
 
für Einzelgespräche sowie öffentliche Online
-
Veranstaltungen werden vom 
Stadtplanungsamt mit der Anwendung „Cisco Webex Meetings“ durchgeführt (siehe Abschnitte 
5b und 7c).
 
 
2.
 
Name und Kontaktdaten de
r
 
Verantwortlichen für die Datenerhebung
 
 
Wissenschaft
sstadt Darmstadt, Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina
-
Rees
-
Straße 12, 
64295 Darmstadt, Telefon 06151/13
-
2092, stadtplanungsamt@darmstadt.de
 
 
3.
 
Kontaktdaten der 
Datenschutzbeauftragten
 
 
Datenschutzbeauftragte
 
d
er Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
 
datenschu
tz@darmstadt.d
e
 
 
Die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständige Aufsichtsbehörde: 
 
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) 
 
Gustav
-
Stresemann
-
Ring 1, 65189 Wiesbaden, 
poststelle@datenschutz.hessen.de

2
 
 
4.
 
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
 
 
 
4.a) 
 
Verarbeitungszweck
 
Gemäß 
§ 171e 
Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Erstellung 
ein
es Entwicklungskonzeptes 
und bei seiner Umsetzung die Beteiligten einzubeziehen. 
In 
Projektanträge
n
 
für die Vergabe 
von Fördermitteln des Verfügungsfonds Kultur 
werden personenbezogene Daten 
erhoben. 
Diese 
enthalten Vereinbarungen zwischen den Antragstelle
nden und der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
 
wie zum Beispiel eine 
Verpflichtung zur Umsetzung des Projektes nach Bewilligung
. 
Geförderte 
Projekte im Fördergebiet werden 
ohne Angabe personenbezogener Daten 
in 
öffentlichen Berichten dokumentiert.
 
Eine Speicher
ung, Verwendung oder Weitergabe für 
andere Zwecke findet nicht statt.
 
 
4.b)
 
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
 
Datenschutz
-
Grundverordnung
 
(DS
-
GVO)
:
 
 
Art
ikel
 
6 Abs
atz
 
1 Buchstabe e) DS
-
GVO 
 
 
Hessisches Datenschutz
-
 
und Informationsfreiheitsgesetz 
(HDSIG):
 
§
 
3 Absatz 1 HDSIG
 
 
Baugesetzbuch (BauGB)
:
 
 
§ 
171
e
, 
§ 137
, 
§ 
139 
BauGB
 
 
5.
 
Welche 
Kategorien 
p
ersonenbezogene
r
 
Daten werden verarbeitet 
 
 
5.a) 
 
Adress
-
 
und Kontaktdaten, 
Bankverbindung, 
Angaben zu eigenem Gewerbe, 
Angaben 
zu
m
 
eingereichten 
Projekt
 
inklusive Finanzplan, Verwendungsnachweis nach Abschluss des 
Projektes
.
 
 
5.b) 
 
Videokonferenzen 
mit 
„Cisco Webex Meetings“
 
Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Videokonferenzen mit dem 
Videokonferenzsystem „Webex
 
Meetings“ des Unternehmens Cisco werden folgende 
personenbezogene Daten verarbeitet: Angaben zur Person und gegebenenfalls Institution / 
Gruppe / Initiative, gewählter Webex
-
Nutzername, E
-
Mail
-
Adresse, Bild
-
, Ton
-
 
und 
Videoaufnahmen, Veranstaltungsproto
ko
ll, 
Präsentationen, Liste der Teilnehmenden, von Ihnen 
geteilte veranstaltungsbezogene Unterlagen, von Ihnen freigegebener Bildschirm.
 
 
6.
 
Datenerhebung bei Dritten
 
 
Es werden keine 
personenbezogene
n
 
Daten bei Dritten
 
erhoben
.
 
 
7
.
 
Empfänger
innen 
oder 
Empfänger der personenbezogenen Daten
 
 
7.a)
 
Übermittlung im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und rechtl
icher Verpflichtungen an
:
 
Wirtschafts
-
 
und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
,
 
Hessisches
 
Ministerium 
für Wirtschaft, 
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlic
hen Raum
, Hessischer Rechnungshof sowie bewilligende 
Stelle
.

3
 
 
7.b)
 
Beauftragte der Gemeinde 
 
Die Verwaltung der Fördergelder erfolgt durch das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
beauftragte Stadtteilmanagement
 
im Fördergebiet:
 
Freischlad + Holz
 
Spreestraß
e 3A
 
64295 Darmstadt
 
Telefon: 06151 / 3 31 31, 
E
-
Mail: office@freischlad
-
holz.eu
 
Bei d
ieser 
Bearbeitung 
personenbezogene
r
 
Daten auf Weisung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, handelt es sich um Auftragsverarbeitungen gemäß Art. 28 Abs. 3 DS
-
GVO, für die 
mit 
den Beauftragten 
eine 
entsprechende Zusatzvereinbarungen abgeschlossen wurde.
 
 
7.c)
 
Videokonferenzen
 
mit „Cisco Webex Me
etings“
 
Ihre personenbezogenen Daten zur Anmeldung an der Videokonferenz werden wir nicht in die 
„Cisco Webex Meetings“
-
Anwendung eingeben. Sie bekommen die Zugangsdaten für Ihre 
Konferenzteilnahme vom Stadtplanungsamt außerhalb der Anwendung zugesendet. D
ie von 
Ihnen im Rahmen der Videokonferenz bereitgestellten Video
-
, Bild
-
 
und Tonaufnahmen, 
Unterlagen sowie freigegebene Bildschirme sind allen anderen Teilnehmenden zugänglich. Die 
Videokonferenz wird vom Stadtplanungsamt nicht aufgezeichnet.
 
 
Durch den E
insatz des Videokonferenzsystems „Cisco Webex Meetings“ ist der kommerzielle 
Anbieter dieser Anwendung ebenfalls Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten als Sub
-
Unterauftragsverarbeiter der Deutschen Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 
151, 5322
7 Bonn, mit der die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Auftragsverhältnis nach Art. 
28 DS
-
GVO hat. Sub
-
Unterauftragsverarbeiter ist die Firma Cisco Systems, Inc., 170 West 
Tasman Dr., San Jose, CA 95134, USA bzw. die deutsche Tochtergesellschaft Cisco System
s 
GmbH, Parkring 20, 85748 Garching sowie jede der weltweit verteilten Tochtergesellschaften 
von Cisco Systems, Inc. Die Nutzungsbedingungen des Videokonferenzsystems „Cisco Webex 
Meetings“ und dessen Betreiber unterliegen nicht der Kontrolle der Wissensch
aftsstadt 
Darmstadt. Mit dem Aufruf und der Anmeldung an der Videokonferenz gelten die 
Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien der Firma Cisco Systems, Inc. 
Über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich direkt bei Cisco Inc. informie
ren. Die 
Möglichkeit, Einstellungen zum Schutz Ihrer Privatsphäre vorzunehmen finden Sie in den 
Datenschutzhinweisen von Cisco Inc. unter: 
https://www.cisco.com/c/de_de/about/legal/privacy
-
full.html.
 
Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, frei gewählte
 
Namen anzugeben. Im Eingabefeld E
-
Mail
-
Adresse kann eine anonyme Adresse wie zum Beispiel person1@gruppe.de eingegeben 
werden (die Anwendung funktioniert trotzdem).
 
 
8
.
 
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
 
 
Durch das 
Stadtplanungsamt 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
findet keine 
Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittstaaten) 
statt.

4
 
 
9
.
 
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
 
 
Akten zur Städtebau
förderung 
werden 
nach deren Schließung für 30 Jahre 
im 
Stadtplanungsamt 
aufbewahrt
. 
Anschließend erfolgt entweder die Aussonderung an das 
Stadtarchiv o
der die Löschung
 
/ Vernichtung. 
Dokumentationswürdige Informationen und 
Verträge zu Grundstücken, Gebäuden und öffentliche
n Flächen werden in einer 
grundstückbezogenen Akte aufbewahrt. So lange die Grundstücke oder Gebäude existieren
,
 
werden diese Akten nicht geschlossen. In diesen Fällen handelt es sich um eine dauerhafte 
Aufbewahrung
.
 
 
10
. 
 
Ihr gutes Recht
 
 
Die Datenschutz
-
G
rundverordnung (DS
-
GVO) der Europäischen Union bewirkt ab 25. Mai 2018 
eine ausdrückliche Stärkung Ihrer 
Recht
e gegenüber allen Stellen, die I
hre Daten verarbeiten
,
 
daher 
auch gegenüber dem 
Stadtplanungsamt
 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
 
Sie haben 
insbesondere das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, das 
Berichtigen unrichtiger Angaben 
und 
die Löschung n
icht mehr erforderlicher Daten 
-
 
soweit 
diese Angaben nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren s
ind.
 
Zudem können 
Sie eine freiwillig erteilte Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten 
widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen 
Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden
 
Daten zu widersprechen. 
Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes 
öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
 
 
11
.
 
 
Ihre Unterstützung
 
 
Haben Sie Fragen oder sin
d Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogene
n
 
Daten nicht rechtmäßig erfolgt? Dann können Sie sich an 
das 
Stadtplanungsamt
 
oder die
 
zuständigen Datenschutzbeauftragten 
wenden und um Prüfung bitten. 
 
 
Das 
Stadtplanungsamt
 
erreichen Sie te
lefonisch unter 
06151/13
-
2092
 
und über 
stadtplanungsamt@darmstadt.de
. 
 
 
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich direkt an die
 
Datenschutzbeauftragte
n der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt: datenschutz
@darmstadt.de.
 
 
Die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt z
uständige Aufsichtsbehörde: 
 
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) 
 
Gustav
-
Stresemann
-
Ring 1, 65189 Wiesbaden, 
poststelle@datenschutz.hessen.de
.

anlage 4

611 Zeichen

STAND: 25.08.2025M 1 : 7.500
GRUNDLAGENANALYSESZENARIENKONZEPTENTWURFTYPOLOGIE
AUFTRAGGEBER:
P L A N U N G  U N D  A R C H I T E K T U R
F R E I S C H L A D   +   H O L Z
PLANUNG:
S T A D T  D A R M S T A D TS  T  A  D  T  P  L  A  N  U  N  G  S  A  M  T
MINA - REES - STRASSE 12
TEL. 06151 / 132092
64295 DARMSTADT
FAX 06151 / 132088
SPREESTRASSE 3A
TEL. 06151 / 33131
64295 DARMSTADT
FAX 06151 / 33132
010 50 100 200 300
Bestehende Fördergebietsgrenze
S  O  Z I A  L  E  R
Z  U  S  A  M  M  E  N  H  A  L  T 
PALLASWIESENVIERTEL
M  O  R  N  E  W  E  G  V I E  R  T  E  L
Übersichtskarte 
Städtebaufördergebiet

anlage 2

21523 Zeichen

1
 
Anlage
 
1
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Richtlinie
 
der
 
Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt
 
zur
 
Vergabe
 
von
 
Zuwendungen
 
aus
 
dem 
Verfügungsfonds Kultur im Städtebauförderprogramm 
„
Sozialer Zusammenhalt
“
 
für
 
das
 
Fördergebiet
 
Pallaswiesen
-
 
/
 
Mornewegviertel
 
 
Präambel
 
Das
 
Pallaswiesen
-
 
/
 
Mornewegviertel,
 
kurz
 
PaMo,
 
ist
 
stark
 
durch
 
die
 
Industriegeschichte
 
der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Quartier ansässige Kunstschaffende sowie Orte der 
Kreativwirtschaft geprägt.
 
Über die Richtlinie ermöglicht die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Finanzierung und 
Umsetzung
 
kleinteiliger
 
Projekte
 
unter
 
aktiver
 
Beteiligung
 
lokaler
 
Akteurinnen
 
und
 
Akteure
 
im 
Fördergebiet 
„
Sozialer Zusammenhalt
“
 
Pallaswiesen
-
 
/ Mornewegviertel.
 
Der Verfügungsfonds trägt in Wechselwirkun
g mit anderen Fördermaßnahmen zur Entwicklung 
des PaMo als Kreativquartier und damit zur nachhaltigen Stabilisierung des Quartiers bei. Er 
fördert
 
die
 
Vernetzung
 
privater
 
und
 
öffentlicher
 
Akteurinnen
 
und
 
Akteure
 
und
 
schafft
 
Anreize,
 
die 
bereits vorhandenen
 
Orte der Kultur
-
 
und Kreativwirtschaft zu unterstützen und weitere Orte zu 
entwickeln.
 
Die
 
Richtlinie
 
regelt 
die
 
Inhalte
 
und
 
Ziele,
 
das
 
Antrags
-
 
und
 
Bewilligungsverfahren
 
sowie weitere 
Rahmenbedingungen des Verfügungsfonds.
 
Für den 
Verfügungsfond Kultur stehen jährlich 15.000
,00
 
EUR für die gesamte Restlaufzeit des 
Städtebauförderprogramms
 
bis
 
zum
 
Ende des 
Jahr
es
 
2029
 
zur
 
Verfügung.
 
Die
 
Finanzierung
 
der
 
Maßnahme erfolgt
 
aus
 
Fördermitteln
 
des
 
Städtebauförderprogramms
 
„Sozialer
 
Zusamme
nhalt“,
 
die
 
sich
 
zu je einem Drittel aus Mitteln von Bund, Land und Kommune zusammensetzen.
 
 
1.
 
Ziel
 
des
 
Verfügungsfonds
 
Der Verfügungsfonds Kultur dient der Förderung von Projekten und Veranstaltungen, mit dem 
Ziel,
 
die
 
Kultur
-
,
 
Kunst
-
 
und
 
Kreativszene
 
im
 
Pa
llaswiesen
-
 
/
 
Mornewegviertel
 
sowie
 
das
 
Image 
des Stadtviertels zu stärken.
 
Der
 
Fonds
 
ermöglicht
 
lokalen
 
Akteurinnen
 
und
 
Akteuren
 
sowie
 
Bewohnerinnen
 
und
 
Bewohnern, 
Projekte im nicht
-
investiven Bereich 
(
in sich abgeschlossene Einzelmaßnahmen und 
Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur
, wie z. B
 
Konzerte, Theatervorstellungen, offene 
Ateliers, Ausstellungen, Workshops, Filmvorführungen, Festivals oder kulturbezogene 
Quartiersfeste
) 
eigenverantwortlich zu entwickeln.
 
Ziel des Verfügungsfonds ist
 
es, Projekte zu unterstützen, die eine positive Wirkung für die 
weitere Stadtteilentwicklung entfalten. Hierzu gehört, Orte und Angebote der Kultur
-
 
und 
Kreativwirtschaft
 
im
 
Fördergebiet
 
bekannt
 
zu
 
machen
 
und
 
diese
 
mit
 
sozio
-
kulturellen
 
Angeboten 
für die 
Stadtgesellschaft zu verknüpfen. Der Verfügungsfonds Kultur ist darauf ausgerichtet, die 
Identifikation
 
der
 
Bewohnerinnen
 
und
 
Bewohner
 
mit
 
dem
 
Stadtviertel
 
zu
 
stärken
 
und
 
dem
 
PaMo 
in der Gesamtstadt Sichtbarkeit zu verleihen.

2
 
Anlage
 
1
 
 
 
Wesentlich
 
ist:
 

 
auf
 
mit
 
der
 
Industriegeschichte
 
und
 
der
 
Industriekultur
 
verbundene
 
besondere
 
Orte 
aufmerksam zu machen,
 

 
diese
 
Orte
 
als
 
Alleinstellungsmerkmal
 
für
 
die
 
weitere
 
Entwicklung
 
des
 
PaMo zu
 
nutzen
 
und 
stadtweit ins Bewusstsein zu rufen,
 

 
die
 
bereits
 
vorhandenen
 
Angebote
 
der
 
Kreativ
-
 
und
 
Kulturszene
 
sichtbar
 
zu
 
machen
 
und
 
zu 
unterstützen,
 

 
weitere
 
Orte
 
für
 
die
 
Kultur
-
 
und
 
Kreativszene
 
zu
 
entwickeln,
 

 
die
 
Stadtteilkultur
 
zu
 
beleben
 
und
 

 
Begegnungsmöglichkeiten
 
zu
 
schaffen.
 
 
2.
 
Räumlicher
 
Geltungsbereich
 
Der 
räumliche Geltungsbereich der Richtlinie ist deckungsgleich mit dem von der 
Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt
 
beschlossenem
 
Fördergebiet
 
„
Sozialer
 
Zusammenhalt
“
 
Pallaswiesen
-
 
/ Mornewegviertel (s. Anlage 1).
 
 
3.
 
Verwendung
 
der
 
Mittel
 
Der
 
Verfügungsfonds
 
ist
 
konzipiert
 
zur
 
Finanzierung
 
von
 
in
 
sich
 
abgeschlossenen
 
Einzelprojekten 
und Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur, von denen keine Folgekosten zu erwarten 
sind. Geeignet sind beispielsweise Vorhaben der Kultur
-
 
und Kreativszen
e, wie Festivals, 
Konzerte, Theater
-
 
und Filmvorstellungen, offene Ateliers, Ausstellungen, Workshops,
 
Flohmärkte etc.
 
 
4.
 
Anforderungen
 
4.1
 
Förderfähige
 
Projekte
 
Förderfähige
 
Projekte
 
müssen
 
folgende
 
Voraussetzungen
 
erfüllen:
 

 
Thematische
 
Verankerung
 
im
 
Kultur
-
 
und
 
Kunstbereich
,
 

 
Umsetzung
 
innerhalb
 
des
 
Fördergebiets
,
 

 
Öffentliche
 
Zugänglichkeit
,
 

 
Gemeinwohlorientierung
.
 
 
4.2
 
Berechtigte
 
Antragstellende
 
Antragsberechtigt
 
sind
 
natürliche
 
Personen
 
(z.
 
B.
 
Einzelpersonen,
 
Gruppen),
 
Vereine,
 
Verbände, 
Initiativen, freie Trägerinnen und Träger, Schulen, Kitas, Kirchengemeinden, Vertreterinnen und 
Vertreter aus dem Kunst
-
 
und Kulturbereich, 
Verantwortliche aus dem Bereich der lokalen 
Ökonomie
 
aus dem Fördergebiet Pallaswiesen
-
 
/ Mornewegviertel.
 
Projekte von Antragstellenden, die außerhalb des Fördergebietes leben oder arbeiten, können 
berücksichtigt werden, wenn sie den Zielsetzungen des im Rahmen des Bund
-
Länder
-
 
Programms 
„
Sozialer Zusammenhalt
“
 
erstellten Integrierten Städtebaulichen 
Entwicklu
ngskonzepts
 
(ISEK)
 
entsprechen
 
und
 
dem
 
Fördergebiet
 
zugutekommen
 
(siehe
 
Ziff.
 
1. 
Ziel des Verfügungsfonds).
 
Über die Fördermöglichkeit wird auf der Internetseite des Fördergebiets, 
www.darmstadt
.de/foerdergebiet
-
pamo,
 
sowie
 
einmalig
 
mit
 
Plakaten
 
im
 
Fördergebiet
 
und
 
auf 
den Kanälen der Sozialen Medien der Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert.

3
 
Anlage
 
1
 
 
 
5.
 
Förderung
 
Für den Verfügungsfonds stehen pro Jahr insgesamt 15.000
,00
 
Euro zur Verfügung. Die 
projektb
ezogene
 
Förderung
 
erfolgt
 
als
 
nichtzurückzahlbarer
 
Zuschuss
 
bis
 
zu
 
einer
 
Höhe
 
von
 
100 
Prozent der Gesamtausgaben. Der Zuschuss muss ausschließlich zur Finanzierung der 
bewilligten
 
Projekte
 
eingesetzt
 
werden.
 
Bei
 
der
 
Umsetzung
 
wird
 
eine
 
angemessene
 
Eigenleistung
, 
mind. 
10
 
%,
 
der Antragstellenden erwartet.
 
Die
 
Verwaltung
 
der
 
Fördergelder
 
erfolgt
 
durch
 
das
 
von
 
der
 
Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt 
beauftragte Stadtteilmanagement.
 
Ein
 
Rechtsanspruch
 
auf
 
Fördermittel
 
nach
 
dieser
 
Richtlinie
 
besteht
 
nicht.
 
Eine
 
Bewilligung 
erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel.
 
 
5.1
 
Förderfähige
 
Ausgaben
 
Gefördert
 
werden
 
können
 
Ausgaben
 
für:
 

 
Externe 
Personalkosten
 
z. B. Planungs
-
 
und Managementkosten, Honorare, Agenturen, Beauftragte sowie 
E
hrenamtspauschalen
 
gem.
 
Einkommenssteuergesetz
 
bis
 
zum
 
steuerfreien
 
Höchstbetrag
 

 
Sachkosten
 
z.
 
B.
 
Bewirtung
 
in
 
angemessener
 
Höhe,
 
Arbeits
-
 
und
 
Baumaterial,
 
Bepflanzungen
 

 
Kosten
 
von
 
Mieten,
 
Technik,
 
Leihgebühren,
 
Abgaben
 
z. B. Raummieten, 
Beleuchtung, Beschallung, Wasser
-
 
und Stromversorgung, 
Festzeltgarnituren,
 
Tribünen,
 
Regenschutz,
 
Sonnenschutz,
 
Kompost
-
Toiletten, 
Straßensperren, Straßenreinigung
 

 
Kosten
 
Öffentlichkeitsarbeit
 
und
 
Werbung
 
z.
 
B.
 
Plakate,
 
Flyer,
 
Broschüren,
 
Ausstellungen,
 
In
formationsmaterialien,
 
Dokumentationen, 
Apps, Social
-
Media.
 
 
5.2
 
Nicht
 
förderfähige
 
Ausgaben
 
Von
 
einer
 
Förderung
 
werden
 
z.
 
B.
 
ausgeschlossen:
 

 
Maßnahmen, die nicht den Zielen des ISEK (Integrierten Städtebaulichen 
Entwicklungskonzeptes)
 
„
Sozialer
 
Zusammenhalt
“
 
Pallaswiesen
-
 
/
 
Mornewegviertel 
entsprechen
, vgl. Ziff. 1
,
 

 
Maßnahmen,
 
die
 
zu
 
den
 
rechtmäßigen
 
Pflichtaufgaben
 
der
 
Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt 
gehören,
 

 
Maßnahmen,
 
die
 
bereits
 
anderweitig
 
von der Stadt, Land oder Bund 
gefördert
 
werden
 
(Vermeidung
 
von
 
Doppelförderung),
 

 
Maßnahmen,
 
die
 
nicht
 
gemeinnützig
 
sind,
 

 
Maßnahmen, bei denen Menschen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der 
Religion oder Weltanschauung, des Alters, mit Behinde
rung oder Menschen, die von 
Behinderung bedroht sind oder der sexuellen Identität diskriminiert werden.
 

 
bereits 
begonnene
 
oder
 
abgeschlossene
 
P
rojekte,
 

 
Personalausgaben,
 
die
 
im
 
Vergleich
 
und
 
vor
 
dem
 
Hintergrund
 
des
 
zu
 
erreichenden
 
Zwecks 
unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs
-
 
oder steuerrechtlichen 
Verpflichtungen erfüllt werden,
 

 
Personalausgaben, welche die Beschäftigten des Antragstellenden besserstellen als 
vergleichbare
 
städtische
 
Bedienstete
 
nach
 
den
 
tarifliche
n
 
Best
immungen
 
des
 
öffentlichen 
Dienstes,

4
 
Anlage
 
1
 
 
 

 
Ausgaben, die sich aus steuer
-
 
und sozialversicherungsrechtlichen Risiken verwirklicht 
haben,
 
z.
 
B.
 
wenn
 
höhere
 
Aufwandsentschädigungen
 
für
 
Übungsleiter
 
gezahlt
 
und
 
damit
 
die 
Übungsleiterpauschale überschritten wurde,
 

 
Aufwandsentschädigungen,
 
außer
 
der
 
Ehrenamts
-
 
und
 
Übungsleiterpauschale
 
gem. 
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
 

 
Ausgaben
 
für
 
Honorare
 
an
 
Dritte,
 
wenn
 
sie
 
nicht
 
schriftlich
 
vereinbart
 
werden,
 

 
Vorsteuerabzüge
 
nach
 
§
 
15
 
Umsatzsteuergesetz,
 
soweit
 
sie
 
bei
 
der
 
Umsatzsteuer
 
abgesetzt 
werden können,
 

 
laufende
 
Personal
-
 
oder
 
Betriebskosten,
 

 
Reisekosten,
 
Tagegeld
 
und
 
Übernachtungskosten,
 

 
Kosten
 
für
 
den
 
Ausschank
 
bzw.
 
die
 
Beschaffung
 
von
 
alkoholischen
 
Getränken,
 

 
Bewirtungskosten
 
für
 
interne
 
Veranstaltungen
 
(Weihnachtsfeier,
 
Jahreshauptversammlung, 
Vorstandssitzung etc.),
 

 
Kosten,
 
die
 
vor
 
Bewilligung
 
der Förderung 
angefallen
 
sind,
 

 
Trinkgelder,
 
Mahngebühren,
 
Säumniszuschläge,
 
Straf
-
 
und
 
Ordnungsgelder,
 

 
Geschenke
 
für
 
Mitarbeitende,
 

 
Ausgaben,
 
die
 
nicht
 
belegt
 
werden,
 

 
Tilgung
 
von
 
Darlehen,
 

 
Abschreibungen,
 

 
Spenden
 
und
 
Zuschüsse
 
an
 
Dritte
.
 
 
6.
 
Verfahren
 
6.1
 
Verwaltende
 
Institution
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt überträgt die Verwaltung des 
Verfügungsfonds in 
Abstimmung
 
mit
 
dem
 
Stadtplanungsamt
 
dem
 
von
 
der
 
Stadt
 
beauftragten
 
Stadtteilmanagement, 
das als Treuhänder im Städtebaufördergebiet PaMo für die Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig 
ist.
 
 
6.2
 
Antragstellung
 
Projektanträge 
müssen 
per Antragsfor
mular (s. Anlage 2) beim Stadtplanungsamt bzw. dem 
Stadtteilmanagement gestellt werden. Das Antragsformular steht auf der Homepage des 
Fördergebietes
 
unter
 
www.darmstadt.de/foerdergebiet
-
pamo
 
al
s
 
Download
 
zur
 
Verfügung.
 
Das 
Stadtplanungsamt und das Stadtteilmanagement stehen zur Beratung und Hilfe bei der 
Antragstellung zur Verfügung.
 
Das
 
Stadtteilmanagement
 
unterstützt
 
als
 
lokale
 
Geschäftsstelle
 
bei
 
der
 
Antragstellung
 
und
 
prüft 
die formale Förde
rfähigkeit der beantragten Projekte.
 
Die form
a
l richtigen Anträge gibt es an 
das Stadtplanungsamt weiter, welches diese dann 
dem Auswahlgremium
 
(s.
 
Ziff. 
6.3
 
Auswahlgremium)
 
in
 
anonymisierter
 
Form
 
zur
 
Empfehlung
 
vorgelegt.
 
Es werden keine 
personenbezogenen Daten weitergegeben. Die Anträge können in der Sitzung des 
Auswahlgremiums durch den Antragsstellenden oder stellvertretend durch das 
Stadtteilmanagement vorgestellt werden.
 
 
6.3
 
Auswahlgremium
 
Das Auswahlgremium soll das Fördergebiet repräse
ntieren und aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Kultur
-
 
und Kreativszene bestehen. Hierzu bestimmen die Teilnehmenden am 
Runden
 
Tisch
 
Kultur
 
jährlich
 
drei
 
Mitglieder.
 
Der Runde Tisch Kultur ist ein Netzwerk, das

5
 
Anlage
 
1
 
 
 
sich im Rahmen des Förderprogramms 
„
Soz
ial
er
 
Zusammenhalt
“
 
aus im Gebiet lebenden / 
tätigen 
Akteurinnen 
und Akteuren 
im
 
Bereich der Kunst
-
, Kultur
-
 
und Kreativszene gebildet 
hat.
 
Diese drei Mitglieder müssen nachweislich über Fachexpertise, z. B. erworben in einem 
einschlägigen Studium, mehrjährig
e künstlerische oder kreative Tätigkeit, verfügen. 
Hinzu
 
kommt
 
eine
 
Anwohne
r
vertreterin
 
bzw.
 
ein Anwohner
vertreter
 
sowie
 
eine
 
Wirtschaftsvertreterin
 
bzw.
 
-
vertreter.
 
Zusätzlich bestimmt die Wissenschaftsstadt
 
Darmstadt jeweils eine 
Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Stadtplanungsamt sowie aus dem Kulturamt.
 
Das
 
Gremium
 
ist
 
beschlussfähig, sofern 
fünf
 
der 
sieben
 
Personen 
anwesend sind
, darunter muss 
aber eine städtische Vertretung anwesend sein
.
 
Mitglieder des Auswahlgremiums dürfen nicht über eigene oder über Anträge von Vereinen und 
Institutionen, deren Mitglied sie sind, oder Vertreter jeder anderen Art sind, abstimmen. Sie 
haben in diesen Fällen d
en Raum zu verlassen. Über Anträge von Mitgliedern des 
Antragsgremiums oder von Vereinen, Institutionen und jeder anderen Art, die durch Mitglieder 
im Antragsgremium vertreten sind, ist bei einer positiven Beschlussfassung der Magistrat zu 
informieren, der
 
die Entscheidung bestätigen muss. So lange ist die Entscheidung nicht 
bestandskräftig und es können keine Rechte hieraus abgeleitet werden.
 
Das
 
Gremium
 
tagt
 
quartalsweise,
 
sofern
 
Förderanträge
 
vorliegen.
 
Die
 
Sitzungen
 
sind
 
öffentlich. Die Termine 
werden r
echtzeitig auf der Homepage des Fördergebietes bekanntgegeben 
(www.darmstadt.de/
f
oerdergebiet
-
pamo).
 
Bei Bedarf können Sondersitzu
ngen vereinbart 
werden, mit dem Ziel eine kurzfristige Realisierung kleinerer Projekte zu ermöglichen.
 
An
 
den
 
Sitzungen
 
des
 
Gremiums
 
nimmt
 
das
 
Stadtteilmanagement
 
beratend
 
teil.
 
 
Nach gemeinsamer Beratung empfiehlt das Auswahlgremium mit einfacher Mehrheit, welche 
Maßnahmen / Projekte gefördert werden sollen. 
 
Die
 
Antragstellenden
 
werden
 
darüber
 
unterrichtet,
 
ob
 
der
 
Antrag
 
angenommen
 
oder
 
abgelehnt 
wird.
 
Der
 
Bewertung
 
der
 
Anträge
 
w
erden
 
folgende
 
Kriterien
 
zugrunde
 
gelegt:
 

 
Lage
 
des
 
Projektes
 
im
 
Fördergebiet
,
 

 
Übereinstimmung
 
des
 
Projektes
 
mit
 
den
 
Vorgaben
 
dieser
 
Richtlinie
 
sowie
 
mit
 
den
 
Zielen 
des ISEK und den Grundsätzen der RiLiSE
,
 

 
Bereicherung
 
des
 
Lebens
 
und
 
Arbeitens
 
im
 
Quartier
,
 

 
Entfaltung
 
positiver
 
Impulse
 
für
 
die
 
Entwicklung
 
des
 
Kultur
-
 
und
 
Kreativquartiers.
 
 
6.4
 
Vergabe
 
der
 
Fördermittel
 
Über
 
die
 
Mittel
 
wird
 
in
 
der
 
Reihenfolge
 
der
 
eingehenden
 
Anträge
 
entschieden,
 
solange
 
Mittel
 
zur 
Verfügung stehen.
 
 
6.5
 
Bewilligung
 
Die Bewilligung erfolgt schriftlich durch das Stadtplanungsamt auf Grundlage der Empfehlung 
des Auswahlgremiums. 
 
Abweichungen gegenüber der im Antrag beschriebenen Art der Projektinhalte und 
-
umsetzung 
müssen zeitnah dem Stadtteilmanagement mitgeteilt wer
den und 
bedürfen
 
danach 
der
 
abermaligen
 
Zustimmung
 
des
 
Auswahlgremiums
 
und
 
der
 
schriftlichen
 
Zustimmung durch das 
Stadtplanungsamt.

6
 
Anlage
 
1
 
 
 
6.6
 
Umsetzung / Abrechnung / Verwendungsnachweis
 
6.6.1 
 
Umsetzung
 
Mit
 
der
 
Umsetzung
 
des
 
Projektes
 
darf
 
erst
 
mit
 
Vorliegen
 
des
 
schriftlichen 
Bewilligungsbescheides begonnen werden.
 
Die
 
Umsetzung
 
des
 
Projektes
 
muss
 
innerhalb
 
eines
 
Jahres
 
nach
 
Zusendung
 
des 
Bewilligungsbescheides abgeschlossen sein.
 
Die Ablauffrist wird im Besche
i
d vermerkt.
 
Die Abrechnung der Projektk
osten durch die Antragstellenden hat innerhalb von sechs Wochen 
nach
 
Abschluss
 
des
 
Projektes
 
auf
 
der
 
Grundlage
 
prüffähiger
 
Originalrechnungen
 
zu
 
erfolgen.
 
Die 
Begleichung der Projektkosten mit Mitteln des Verfügungsfonds Kultur erfolgt nach Prüfung der 
Rechnungen durch das Stadtteilmanagement und Freigabe durch das Stadtplanungsamt.
 
Abschlagsrechnungen und gegebenenfalls erforderliche Vorfinanzierungen können von den 
Antragstellenden
 
nach
 
Absprache
 
zu
 
einem
 
früheren
 
Zeitpunkt
 
geltend
 
gemacht
 
werden.
 
Hier
für 
ist vorab die Zustimmung des Stadtteilmanagements und eine Freigabe des 
Stadtplanungsamtes 
in Form eines Bescheids 
erforderlich.
 
6.6.2 
 
Verwendungsnachweis
 
Nach Abschluss des geförderten Projektes muss von den Antragstellenden ein 
Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser umfasst einen kurzen, nachvollziehbaren 
Sachbericht
 
mit
 
zur
 
Veröffentlichung
 
freigegebenen
 
Fotos
 
sowie
 
einem
 
zahlenmäßigen
 
Nachweis 
der Einnahmen und Ausgaben. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird das Nutzungsre
cht an 
dem Sachbericht und den Fotos eingeräumt. Der Verwendungsnachweis ist mit der Abrechnung 
des Projektes an das Stadtteilmanagement zu übergeben.
 
In
 
dem
 
Sachbericht
 
sind
 
die
 
Verwendung
 
des
 
Zuschusses
 
und
 
seine
 
Auswirkungen
 
darzustellen 
und im 
Einzelnen zu erläutern. Er soll insbesondere Aussagen enthalten über:
 

 
Organisation
 
des
 
Projektes
 
(Beteiligte,
 
Räumlichkeiten,
 
Zeitplan
 
/
 
gegebenenfalls 
Öffnungszeiten)
 

 
Angaben
 
zu
 
den
 
Antragstellenden
 
(Art
 
des
 
Vereins,
 
der
 
Initiative,
 
der
 
Institution
 
oder
 
d
es 
Gewerbes (Ziele und Leistungen, rechtliche Grundlagen)
 

 
Zielgruppe
 
des
 
Projektes
 
und
 
Beschreibung
 
des
 
erreichten
 
Personenkreises 
(inklusive Angabe zur ungefähren Anzahl der Teilnehmenden)
 

 
Zusammenarbeit
 
mit
 
anderen
 
Einrichtungen,
 
Gruppen
 
oder
 
Gewerbetreibenden
 
im
 
Stadtteil
 

 
Fazit
 
zum
 
Projekt:
 
Wurden
 
die
 
vorgesehenen
 
Ziele
 
erreicht?
 
Wie
 
hat
 
sich
 
das
 
Projekt
 
im 
Stadtteil ausgewirkt? Gab es unvorhergesehene Entwicklungen?
 

 
Ausblick
 
auf
 
Zeitraum
 
nach
 
Projektabschluss.
 
 
Im
 
zahlenmäßigen
 
Nachweis
 
sind
 
entsprechend
 
der
 
Gliederung
 
des
 
Finanzplans
 
alle
 
Einnahmen 
und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auszuweisen unter Beachtung 
folgender Vorgaben:
 

 
aus
 
dem
 
Nachweis
 
müssen
 
Angaben
 
zum
 
Tag,
 
Empfangenden
 
/
 
Einzahlenden
 
sowie
 
Gr
und 
der Zahlung ersichtlich sein,
 

 
soweit
 
die
 
Antragstellenden
 
die
 
Möglichkeit
 
zum
 
Vorsteuerabzug
 
nach
 
§
 
15 
Umsatzsteuergesetz haben, ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen,
 

 
es sind Originalbelege über die Einzelzahlungen (Einnahme
-
 
und Ausgabebelege, 
K
ontoauszüge, Kassenbuch) und Verträge vorzulegen. Aus den Belegen muss sich das 
sachliche und rechnerische Zustandekommen der Zahlungen ergeben. Belege, aus denen 
der Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist, sind zu erläutern. Die Nachforderung von 
w
eiteren
 
Unterlagen
 
behält
 
sich
 
das
 
Stadtplanungsamt
 
oder
 
das
 
Stadtteilmanagement
 
auch 
danach noch vor.

7
 
Anlage
 
1
 
 
 
6.7
 
Öffentlichkeitsarbeit der 
Antragstellenden
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Antragstellenden oder deren Beauftragten ist auf die 
finanzielle Hilfe von Bund, Land und der Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen. Hierzu 
gehören
 
insbesondere
 
das
 
Logo
 
Städtebauförderung,
 
das
 
Logo
 
des
 
Förderprogrammes
 
sowie
 
die 
aktuellen Logos des zuständigen Bundes
-
 
und Landesministeriums. Hierbei steh
t das
 
Stadtplanungsamt
 
oder
 
das
 
Stadtteilmanagement
 
auf
 
Anfrage
 
beratend
 
und
 
unterstützend
 
zur 
Seite.
 
 
6.8
 
Datenschutz
 
Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zwecke der 
Umsetzung von Maßnahmen
 
der 
„
Sozialen
 
Stadt
“
 
gemäß §
 
171e 
Baugesetzbuch
 
(BauGB).
 
Dies beinhaltet die Bearbeitung von Projektanträgen für die Vergabe von Fördermitteln des 
Verfügungsfonds Kultur. Eine Speicherung, Verwendung oder Weitergabe für andere Zwecke 
findet
 
nicht
 
statt.
 
Geförderte
 
Projekte
 
im
 
Fördergebiet
 
Pallaswiesen
-
 
/
 
Mornewegviertel
 
werden 
ohne Angabe personenbezogener Daten in öffentlichen Berichten dokumentiert. Ausführliche 
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz
-
Grundverordnung 
(DS
-
GVO)
 
sind
 
Bestandteil
 
des
 
Förderantrag
es.
 
Die
 
Kenntnisnahme
 
wird
 
durch
 
die
 
Unterschrift 
der Antragstellenden bestätigt.
 
 
6.9
 
Widerruf,
 
Rücknahme,
 
Rückforderung
 
Im Falle eines Verstoßes gegen die
 
Vorgaben des Bewilligungsbescheids
 
oder falsch gemachter 
Angaben kann der Bewilligungsbescheid
 
auch
 
nac
h
 
Auszahlung
 
der
 
Förderung
 
ganz
 
oder
 
teilweise
 
widerrufen oder zurückgenommen 
werden
, es gelten die §§ 48, 49 Hess. 
Verwaltungsverfahrensgesetz
. Zu Unrecht ausgezahlte Mittel werden zuzüglich Zinsen 
zurückgefordert. Sie sind ab dem Fälligkeitsdatum mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen 
Basiszinssatz (§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu verzinsen. 
 
 
6.10
 
Prüfrechte
 
Der Verwendungsnachweis wird vom 
Stadtteilmanagement 
und Stadtplanungsamt sowie ggf. 
vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in den 
Räumen des Zuschussempfangenden vorgenommen werden können.
 
Dem Präsidenten des Hess
ischen Rechnungshofs 
-
Überörtliche Prüfung
-
 
stehen die Rechte aus 
dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in Hessen 
(ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2 
-
 
4) zu.
 
 
 
Anlagen:
 
Anlage
 
1:
 
Übersich
tsplan
 
Gebietsabgrenzung
 
Fördergebiet
 
„
Sozialer
 
Zusammenhalt
“
 
PaMo 
Anlage 2: Muster Antrag
 
 
 
Darmstadt, den 
……………………..

Beratungsverlauf (4)

TOP 28
TOP 12
TOP 28
TOP 57

Orte (2)

  • Mina-Rees-Straße 12
  • Spreestraße 3a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0010
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.12.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00