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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Winterbergerstr. (Az.: 02-1600-294/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3653/2020 vom 21.01.2021

Stand: Am 04.03.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3653/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Winterbergerstr. (Az.: 02-1600-294/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, eine Lichtsignalanlage an der Einmündung Winterberger Straße/Olpener Straße zu planen und einzurich- ten. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 9.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen die Einrichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung Winterberger Straße/Olpener Straße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hat die Anregung der Grund und Haus Haus- verwaltung GmbH, eine Ampelanlage an der Einmündung Winterberger Straße/Olpener Straße zu errichten, geprüft. Die hierzu erforderlichen Verkehrsdaten konnten beziehungsweise mussten auf- grund der derzeit nicht durchführbaren Verkehrszählungen über ergänzende Auswertungen abgeleitet werden. Dieses Vorgehen hat einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Aus diesen Daten wurde die Verkehrsqualität für den Ist-Zustand am Knotenpunkt Winterberger Straße/Olpener Straße ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass keine ausreichende Abwicklung des Verkehrsflusses in den Spitzenzeiten mit der bestehenden Verkehrsregelung (VZ 206) gewährleistet ist. Im nächsten Schritt sind verschiedene Verkehrsführungskonzepte untersucht worden. Das Ergebnis hat jedoch gezeigt, dass keine der Maßnahmen zu einer ausreichenden Leistungsfähigkeit führt. Um das Linksausbiegen aus der Winterberger Straße zu erleichtern, empfiehlt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung die Errichtung eines Vorsignales auf der Olpener Straße, welches in Abhängig- 3 keit zur Einmündung Hohensyburgstraße schaltet, sobald ein Fahrzeug aus der Winterberger Straße ausbiegen möchte und längere Zeit auf einem zusätzlichen Detektionsfeld im Bereich der Ausfahrt steht. Hierzu wird die Straßenentwurfsplanung in das Arbeitsprogramm der Straßenplanung aufgenommen und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet. Aus heutiger Sicht wird die Planung im ers- ten Halbjahr 2021 finalisiert werden können. Nach Abschluss und Übergabe der Straßenplanung, erfolgt in der Regel die Planung, die Ausschreibung und der Aufbau der Lichtsignalanlage durch das Amt für Verkehrsmanagement. Im vorliegenden Fall würde das Vorsignal in die Lichtsignalanlage Olpener Straße/Hohensyburgstraße integriert und zusammen mit der dortigen Erneuerungsmaßnah- me der Lichtsignalanlage realisiert. Finanzierung: Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme betragen ca. 9.500 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Weg, Plätze zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Eingabe
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Beratungsverlauf

  1. 04.03.2021

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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