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Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Str.in K-Sürth
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1604/2016 vom 10.10.2016
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1604/2016 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Str.in K-Sürth Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.11.2016 8.1.11 Erhalt der Bäume bei dem Bau einer Lärmschutzwand am Baugebiet Josef- Kallscheuer-Str. in Köln-Sürth, Antrag der FDP-Fraktion AN/1604/2016 Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Grünen stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag (AN/1833/2016). Der ursprüngliche Antrag AN/1604/2016 ist somit hinfällig. Änderungsantrag Fraktion Die Grünen, FDP-Fraktion BV2-Sitzung 11/16, TOP 8.1.11 (Erhalt der Bäume an der Josef-Kallscheuer-Straße) AN/1833/2016 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung zu prüfen, wie der im Rahmen der Bauar- beiten zur Errichtung der Lärmschutzwand am Baugebiet Josef-Kallscheuer-Straße geplante Erhalt der dort an die Industriestraße (L300) angrenzenden Bäume - z.B. durch eine ökologische Baubeglei- tung (analog Sürther Hauptstraße) - abgesichert werden kann. Zudem ist der BV Rodenkirchen ein Konzept für den Grün-Ausgleich der im übrigen Teil dieses Bau- gebietes vorgesehenen Eingriffe in das dortige Kleinbiotop vorzulegen. Sachstand Dezember 2018 1. Zum Erhalt der angrenzenden Bäume und zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerech- ten Bauabwicklung wurde für die Erstellung der Lärmschutzwand eine ökologische Baubeglei- tung beauftragt. 2. Es besteht seitens des Amtes 571 (Untere Naturschutzbehörde) die Auflage binnen drei Jah- ren nach Erteilung der Fällgenehmigung für die vier Bäume an der Industriestraße eine Er- satzbepflanzung in Form von 9 Bäumen vorzunehmen. Diese sollten auf dem Grundstück oder, falls das ganz oder teilweise nicht möglich ist, auf ei- nem anderen Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung erfolgen. In diesem Fall wird eine Abstimmung mit Amt 571 erforderlich. Sollte eine Ersatzpflanzung vollständig unmöglich sein, wird die Festsetzung einer Ausgleichszahlung durch Amt 571 vorgenommen. 2 Ein zusätzliches Konzept zum Grün-Ausgleich ist nicht erforderlich, da dies in der Regel bei der Erstellung von B-Planverfahren vorzulegen ist. Die B-Planerstellung zum Baugebiet der Industriestr. stammt aus den 1990er Jahren. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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