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V/0021/2019

Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 - 2017

Vorlagen 10.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 07.02.2019, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Ansehen

V_0021_2019_Energie- und Klimabilanz 2017_Anlage 2

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V_0021_2019_Sachstandsbericht 2017-2018_Anlage 1

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Berichtsvorlage

8994 Zeichen

V/0021/2019 
V/0021/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 
2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 - 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 08.12.2010 das Handlungskonzept zur Umsetzung des Klim a-
schutzkonzeptes 2020 beschlossen (V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1) und dabei die Verwaltung 
beauftragt, in Form von Sachstandsberichten die zuständigen Gremien über den Verlauf und den 
Status Quo der einzelnen Maßnahmen zu informieren – zuletzt geschehen im Jahr 2013 mit der B e-
richtsvorlage V/0293/2013. Der Sachstandsbericht 2015/16 wurde zwar inhaltlich vorbereitet, konnte 
jedoch auf Grund von personellen Wechseln und erheblichen Arbeitsbelastungen in diesen Jahren 
nicht abschließend in Form einer Berichtsvorlage erstellt werden.  
 
Der aktuelle Sachstand für die Jahre 2017/18 ist nunmehr in einer fortschreibenden Übersicht mit 
Erläuterungen zu allen Maßnahmen zusammengestellt worden (Anlage 1). Insgesamt ist die Umse t-
zung der Maßnahmen auf einem guten Weg und eine Vielzahl an Maßnahmen ist in Angriff geno m-
men, fortgeschrieben und weiterentwickelt worden. Beispielhaft seien hier genannt: 
 
 Münsters Allianz für Klimaschutz (Ü4) 
Mittlerweile sind mehr als 100 Unternehmen im Netzwerk vertreten und haben sich über eine 
freiwillige Selbstverpflichtung zu den Klimaschutzzielen der Stadt Münster bekannt. In ve r-
schiedenen, über das Jahr verteilten, Fachworkshops zu Themen wie Energieeinsparung, 
Energieeffizienz und Erneuerbare Energien tauschen sich die Mitglieder regelmäßig aus und 
tragen Ideen, Anregungen und Projekte aus den Workshops in ihre Unternehmen. 
 
 Fortsetzung und Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit (Ü5) 
Die Dachmarke „Münster Klimaschutz 2050“, welche im Rahmen des Masterplan s 100% Kli-
maschutz erarbeitet wurde, hat sich als zentrale qualitative Wiedererkennungsmarke zum Kl i-
maschutz in Münster etabliert. 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
16.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schütte/ Herr Reinhardt 
Telefon: 492-6851/6704 
SchuetteJ@stadt-
muenster.de 
Reinhardt@stadt-
muenster.de

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V/0021/2019 
Darauf aufbauend wurde die Klimaschutzkampagne „Münster packts! Der Bürgerpakt für Kl i-
maschutz“ evaluiert und zur „Münsters KlimaMischpoke“ weite rentwickelt. Neben de m im 
Massematte-Stil gehaltenem Aufruf zum Mitmachen und zur Integration von Klimaschutzma ß-
nahmen in den persönlichen Alltag ist der Ausbau der persönlichen Präsenz auf öffentlichen 
Veranstaltungen und Festen der Stadt deutlich intensiviert worden. 
 
 Energie-Coaching für KMU und deren Fachplaner (G1) 
Das kostenfreie und niederschwellige Angebot „Startberatung Energieeffizienz“ für klein und 
mittelständische münsteraner Unternehmen bietet die Möglichkeit Energieeinspar - und Effizi-
enzmaßnahmen über den gesamten Bereich der Querschnittstechnologien zu identifizieren 
und Wege zu dessen Umsetzung zu entwickeln. Im Zuge einer Weiterentwicklung und Aufst o-
ckung des Programms konnten im vergangenen Jahr 20, statt bisher 5 -10, Unternehmen be-
raten werden. 
 
 Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik (E6) 
Zum Juni 2018 wurde das Förderprogramm auf Grund der weiteren Preisreduzierung von PV -
Anlagen auf die Förderung von PV -Anlagen mit Speichern hin weiterentwickelt. D em Trend 
zur verstärkten dezentralen Energieversorgung und Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils, 
sowie einem Entgegenwirken des noch hohen Preisniveaus der Batteriespeichertechnologien 
wurde dadurch Rechnung getragen. 
 
 Umfeld Solarenergie unterstützen (E7) 
Im Jahr 2018 wurde erneut eine breitangelegte Solar -Kampagne gemeinsam mit Partnerorga-
nisationen und insgesamt mehr als 15 Solar -Aktionsveranstaltungen auf dem Stadtgebiet 
durchgeführt. Dabei wurden öffentlichkeitswirksam die Themen Photovoltaik, Speichers yste-
me und Solarthermie in den Fokus gerückt und Bürger bei der Planung und Realisierung von 
Solaranlagen unterstützt. Der Ausbau der Solarenergie in Münster wird dadurch weiter fo r-
ciert. 
 
 
Der Umsetzungsstand kann insgesamt als positiv bewertet werden. Mit Unterstützung des Förderpro-
gramms Masterplan 100% Klimaschutz sind das Aufgabenspektrum, die Arbeitsumfänge und die 
Qualitätsanforderungen an die Klimaschutzarbeit in den letzten Jahren, beispielsweise durch das 
Teilkonzept Erneuerbare Energien, den Mast erplan 100% Klimaschutz sowie dem neuen Theme n-
schwerpunkt Suffizienz, nochmal deutlich gestiegen. 
 
 
Der Fortschritt in der bisherigen Klimaschutzarbeit in Münster spiegelt sich aber nicht nur im Sac h-
standsbericht wider, sondern auch in den Ergebnissen der Energie- und Klimabilanz 2017 für Mün s-
ter, die mit diesem Bericht ebenfalls vorgelegt wird. Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse der 
Energie- und Klimabilanz 2017 ist dem beigefügten Bericht (Anlage 2) zu entnehmen. 
 
Zusammenfassend kann die Entwicklung der Energie- und Klimaschutzbilanz mit einer CO 2-
Reduzierung von 23% bis 2017 im Vergleich zum Basisjahr 1990 als Fortschritt gewertet werden. Das 
angestrebte Klimaschutzziel mit einer CO 2-Reduzierung von 40% bis 2020 w ird trotz intensiver A n-
strengungen jedoch nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden. Insbesondere das starke Wach s-
tum der Stadt seit dem Jahr 2010 ist dafür als Grund zu benennen (wohnberechtigte Bevölkerung 
+9%, Wohnfläche +17%, Steigerung der Bruttowe rtschöpfung +9%, sozialversicherungspflichtig B e-
schäftigte +12%, gemeldete PKW +12%). 
 
In allen Sektoren ist ein Trend zur Reduzierung der CO 2-Emissionen in Münster seit 1990 erkennbar, 
der sich besonders deutlich bei den privaten Haushalten und im Gewerbe  darstellt. Die umfangre i-
chen Maßnahmen der aktiven Klimaschutzarbeit in Münster seit rund 25 Jahren zeigen  ihre Wirkung, 
wobei diese positive Entwicklung einerseits durch die Klimaschutzaktivitäten auf Europa -, Bundes - 
und Landesebene forciert worden ist , andererseits aber - wie im Klimaschutzkonzept 2020 mit der

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V/0021/2019 
Maßnahme “Akteure plus“ beschrieben (vgl. Klimaschutzkonzept 2020, Kapitel 8, S.108) – die Aktivi-
täten im Bereich „Akteure plus“ zur Zielerreichung bis 2020 deutlich höher hätten ausfallen müssen. 
 
 
 
Abbildung 1: Entwicklung der gesamten, absoluten CO2-Emissionen (blau) und der CO 2-Emissionen je 
Einwohner (rot) bis 2017 und lineare Fortschreibung bis 2020 
 
 
Positiv zu verzeichnen ist, dass es Münster gelungen ist, die Entwicklung der CO 2-Emissionen seit 
2010 zunehmend von der Bevölkerungsentwicklung zu entkoppeln und die CO2-Reduzierung je Ein-
wohner im Jahr 2017 bereits 32% beträgt.  
 
Gleiches gilt für den Endenergieverbrauch, der im Vergleich zu 1990 um 6% gesenkt werden konnte. 
Der Endenergieverbrauch je Einwohner konnte im selben Zeitraum sogar um 17% gesenkt werden. 
Die Entkopplung ist von großer Bedeutung, da dies ein Zeichen für e ine beschleunigte R eduktion 
trotz Wachstums ist. Die CO2-Reduktion je Einwohner wird bis 2020, auf Basis einer linearen For t-
schreibung, die 40%-Zielmarke voraussichtlich fast erreichen. Sofern dieser Trend verstetigt werden 
kann, wird der Effekt, dass die CO2-Einsparung auf der einen Seite durch ein weiteres Wachstum auf 
der anderen Seite substituiert wird, deutlich gemildert. 
 
 
Fazit: 
Das im Jahr 2010 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Handlungskonzept zur Umsetzung des 
Klimaschutzkonzeptes 2020 ist in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt worden und hat 
sich als inhaltliche und finanzielle Basis für die kommunalen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster 
bewährt. Es bietet eine stabile Grundlage und gewährt gleichzeitig die notwendige Flexibil ität um die 
Aktivitäten stetig weiterzuentwickeln und sie an sich ändernde Rahmendbedingungen anpassen zu 
können. 
 
Dieses bewährte Instrument läuft im Jahr 2020 aus und soll mit einem Folgeprogramm fortgeschri e-
ben werden: So hat der Rat der Stadt Münster a m 13.12.2017 auf Basis des Masterplan 100 % Kl i-
maschutz strategische Handlungspfade für die zukünftige Klimaschutzpolitik der Stadt Münster b e-

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V/0021/2019 
schlossen (V/0689/2017). Gleichzeitig wurde beschlossen, dass, aufbauend auf der Strategie und 
einer Fortschreibung und Weiterentwicklung der bisherigen Aktivitäten, ein konkretes Handlungsko n-
zept für den Klimaschutz 2020 bis 2030 erarbeitet werden und 2019 zum Beschluss vorgelegt werden 
soll. Die Erarbeitung des Handlungskonzepts 2030 ist im Oktober 2018 gestartet. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klim a-
schutzkonzeptes 2020  
 
Anlage 2: Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster 1990 - 2017

Anlage A

1460 Zeichen

Anlage A zur V/0021/2019 
Kurzüberblick 
Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 
2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 - 2017 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Ausbau und Umsetzung der Aktivitäten zum Handlungskonzeptes Klimaschutz 
2020 (V/0592/2010). 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gemäß Beschlussvorlage V/0592/2010 inkl. V/0592/2010/E1 soll das Handlungskonzept zur Um-
setzung des Klimaschutzkonzeptes 2020  umgesetzt werden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.

V_0021_2019_Energie- und Klimabilanz 2017_Anlage 2

48368 Zeichen

Energie- und Klimabilanz 
der Stadt Münster 
 
 
Bilanzierung des Energieeinsatzes und der CO 
2-Emissionen für 
die Jahre 1990 – 2017 
Anlage 2 zu V/0021/2019

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 2 
1. Einleitung 
 
Die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz haben i n Münster eine 
lange Tradition - und das seit mehr als 20 Jahren. Dafür ist Münster 
über die Stadtgrenzen bekannt und mehrfach ausgezei chnet worden. 
Die Stadt Münster ist - nach dem Beschluss zum Mast erplan „100% 
Klimaschutz“ - auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt  bis zum Jahr 
2050. Konkret bedeutet es, dass sich die Stadt Müns ter das Ziel ge- 
setzt hat, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um mindes- 
tens 95 Prozent gegenüber 1990 zu mindern und gleic hzeitig den En- 
denergieverbrauch zu halbieren. Unter der neuen Dac hmarke Münster Klimaschutz 2050  
und einem neuen Logo schließt der Masterplan 100% K limaschutz unmittelbar an das bishe- 
rige Klimaschutzziel der Stadt an, den CO 
2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 
1990 zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent zu erhöhen.  
Die Erreichung des angestrebten Klimaschutzzieles i m Rahmen des „Masterplans 100% 
Klimaschutz für Münster“ - den CO 2-Ausstoß bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95 % und 
den Endenergieverbrauch um 50 % zu senken - stellt die Stadt also vor eine sehr große 
Herausforderung und erfordert eine deutliche Intensivierung der bisherigen Aktivitäten im Be-
reich Klimaschutz und Energieverbrauch. Die Anforde rungen und Szenarien sind im „Mas-
terplan 100% Klimaschutz für Münster“ ausführlich dargestellt und bewertet. 
In den kommenden Jahren wird es vor allem darum geh en, den Wärme- und Strombedarf in 
der Stadt deutlich zu reduzieren und die Energieeff izienz in der Industrie, im Gewerbe und 
bei den Dienstleistungen zu steigern. Zudem gilt es  Wege zu finden, das Verkehrsaufkom- 
men zu reduzieren, die Altbausanierung voranzutreib en und die erneuerbaren Energien wei- 
ter auszubauen. Auch eine noch stärkere Sensibilisi erung der Stadtgesellschaft für die Be- 
lange des Klimaschutzes steht auf der Agenda. Das T hema Suffizienz  rückt dabei zuneh- 
mend als Ergänzung zur Energieeffizienz in den Foku s, da steigende Energieeffizienz oft 
ausgelöst durch indirekte und direkte Einkommenszuw ächse und steigende Komfortansprü- 
che sog. Reboundeffekte  verursachen kann. Erzielte Treibhausgasemissionsmi nderungen 
konkreter Maßnahmen können indirekt zu neuen Emissi onen in anderen Bereichen führen. 
Beim Kauf neuer Haushaltsgerät wird beispielsweise häufig ein deutlich größeres Neugerät 
gewählt, da die Effizienzklassen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind. 
Die Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster soll einen Überblick über die Entwick- 
lung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet geben. Die Da- 
ten, auf die dabei zurückgegriffen wird, stammen au s verschiedenen Quellen der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen. Die Entwicklu ng des Energieverbrauchs und der 
Treibhausgasemissionen wird auch von politischen, w irtschaftlichen und gesellschaftlichen 
Entwicklungen außerhalb der Stadt überlagert, sodas s eine direkte Überprüfung der Wirk- 
samkeit einzelner Klimaschutzmaßnahmen mit diesem Instrument nur bedingt möglich ist.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 3 
2. Anmerkungen und Bilanzierungsmethodik  
Die erste Energie- und Klimaschutzbilanz wurde für das Jahr 1990 im Endbericht des Beira- 
tes für Klima und Energie 1995 veröffentlicht und b is 2010 kontinuierlich in einem 5-
Jahreszyklus fortgeschrieben. Im Rahmen der Erarbei tung des Klimaschutzkonzeptes 2020 
wurde die Systematik überarbeitet und das Bilanzier ungssystem BiCO2 (ifeu GmbH, Heidel- 
berg) eingeführt, mit dem seit dem Jahr 2009 eine j ährliche Bilanzierung erfolgt. Dazu wer- 
den die Endenergieverbräuche aller Akteure der Stad t (Verkehr, Haushalte, Kleinverbrau- 
cher, Industrie, etc.) erfasst und ausgewertet.  
Der Großteil der Daten zum stationären Endenergieve rbrauch (ohne Verkehr) wird von der 
Stadtwerke Münster GmbH und der münsterNETZ GmbH bereitgestellt. Sie spiegeln den tat- 
sächlichen Endenergieverbrauch weitestgehend wider.  Im Bereich der spezifischen CO 
2-
Emissionen werden Vorkette und Äquivalente berücksi chtigt und es erfolgt eine Berechnung 
der Strom- und Fernwärmefaktoren in Kraft-Wärme-Kop plungsprozessen nach der Exergie- 
methode. Entsprechend dem Territorialprinzip erfolg t eine Berücksichtigung des lokalen 
Strommixes.  
Dem Territorialprinzip entsprechend wird die Bilanzierung der CO 
2-Emissionen und der End- 
energie für den Bereich Verkehr ohne den überregion alen Verkehr erstellt, d.h. Flug-, Bahn- 
güter-, Fernstraßen-, Binnenschifffahrt- und Schien enfernverkehr bleiben unberücksichtigt. 
Wichtigste Datengrundlage für den motorisierten Ind ividualverkehr (MIV) bilden die Ver- 
kehrserhebungen der Stadt Münster, die etwa alle 8 Jahre statistisch erhoben werden. Der 
LKW-Verkehr wird entsprechend dem Bundestrend fortg eschrieben. Die Werte für den Öf- 
fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden aus Fah rgastzahlerhebungen und den 
Fahrplänen ermittelt, die von der Stadtwerke Münster GmbH mitgeteilt werden. 
Eine wichtige Maßnahme im Bereich der erneuerbaren Energien ist der Einsatz von regene- 
rativ erzeugtem Biomethan. Anwendung findet Biometh an als Brennstoffersatz für Erdgas in 
Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Produktion von Elek trizität und Wärme oder als Kraftstoff 
für Fahrzeuge. Die Stadtwerke Münster GmbH betreibt  seit dem Jahr 2015 einen Großteil 
der BHKW mit Biomethan. Dieses Biomethan stammt in aller Regel aus Biogasanlagen, die 
das aufbereitete Biomethan in das Erdgasnetz einspe isen. Die Versorgung mit Biomethan 
erfolgt in Münster rein bilanziell, sodass es gemäß  des Territorialansatzes nicht direkt in 
CO 2- und Energiebilanz einfließt. Es findet indirekt B erücksichtigung im bundesweiten Emis- 
sionsfaktor für Erdgas, der sich von 252 g/kWh im J ahr 2013 bereits auf 250 g/kWh im Jahr 
2017 verbessert hat.  
Bei der Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster ist zu berücksichtigen, dass die Einfluss- 
faktoren auf die Bilanz sehr vielfältig sind und sich deren Auswirkungen teilweise gegenseitig 
überlagern. Zudem gibt es eine Reihe von Faktoren, auf die die Stadt Münster nur einen indi- 
rekten oder keinen Einfluss hat. In Abbildung 1 sin d exemplarisch einige Einflussfaktoren 
nach der Einflussmöglichkeit der Stadt Münster kategorisiert aufgelistet. Rechts sind die Fak- 
toren dargestellt, die die Stadt Münster und ihre T ochterunternehmen durch ihr Handeln di- 
rekt beeinflussen können. Daneben existiert jedoch eine Reihe von nur indirekt zu beeinflus- 
sende Faktoren wie zum Beispiel das starke Wachstum  der Bevölkerung Münsters oder 
Übergeordnete Faktoren wie die überregionale Gesetz gebung oder die Gesamtkonjunktur, 
die allesamt einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Energie- und Klimabilanz haben.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 4 
 
Abbildung 1: Auswahl sich überlagernder Faktoren, d ie Einfluss auf die Energie- und CO 2-Bilanz in 
Münster haben 
Zur direkten Quantifizierung einzelner Klimaschutzm aßnahmen ist die Energie- und Klima- 
schutzbilanz aufgrund dieser sich überlagernder Fak toren somit nicht geeignet. Aus den Er- 
gebnissen der Energie- und Klimaschutzbilanz lässt sich jedoch insgesamt die Richtung der 
allgemeinen Klimaschutzaktivitäten abschätzen und e s lassen sich zukünftige Handlungs- 
schwerpunkte und eine Priorisierung der Maßnahmen ableiten.  
  
Übergeordnete 
Faktoren 
Landes-, Bundes- und EU-
Recht 
Überregionale 
Förderprogramme 
Überregionale Konjunktur 
Witterung 
Technologische Entwicklung 
Indirekt zu 
beeinflussende 
Faktoren 
Bevölkerungsentwicklung 
Entwicklung der Wohnfläche 
Lokale Konjunktur 
Handlungsentscheidungen 
der Bürger und Akteure 
Direkt zu 
beeinflussende 
Faktoren 
Klimaschutzaktivitäten der 
Stadt 
Stadtwerke Aktivitäten 
Energieverbrauch der Stadt

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 5 
3. Entwicklung der Energie- und CO 2-Bilanz in Münster  
In Kapitel 3 erfolgt ein erster Gesamtüberblick übe r die Entwicklung der Ergebnisse der 
Energie- und CO 2-Bilanzierung für die Stadt Münster. Dabei bildet d as Jahr 1990 das soge- 
nannte Basisjahr, auf das sich die selbst gesteckte n Energie- und Klimaschutzziele bezie- 
hen. Die laufend erhobenen Daten lassen sich in die  drei Anwendungsbereiche Wärme, 
Strom und Verkehr unterteilen. Innerhalb dieser Ber eiche können die Endenergieverbräuche 
nach den unterschiedlichen Energieträgern und Nutze rgruppen ausgewiesen werden, 
wodurch die Ergebnisse der Bilanz in Kapitel 5 diff erenziert analysiert und bewertet werden 
können.  
3.1. CO 2-Emissionen 
Die jährlichen CO 2-Emissionen sind in Münster von 2.517 kt im Jahr 19 90 auf 1.930 kt im 
Jahr 2017 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 be deutet dies eine Reduzierung um 
23% bzw. 587 kt CO 2. Während die CO 2-Emissionen in den ersten 15 Jahren bis 2005 ins- 
gesamt nur um rund 5% reduziert worden sind, ist in den Jahren 2005 bis 2017 ein deutlicher 
Rückgang der CO 2-Emissionen um insgesamt 18% zu verzeichnen. Zurückzuführen ist diese 
Entwicklung insbesondere zwischen 2005 und 2010 auf  einen deutlichen Rückgang des 
Wärmeverbrauchs und eine Verbesserung des Emissions faktors für Strom und Fernwärme 
als Folge des Neubaus des effizienten Gas- und Damp fturbinenkraftwerks (GuD) der Stadt- 
werke Münster GmbH sowie den Ausbau der erneuerbare n Energien in Münster und bun- 
desweit. Doch auch nach dem Jahr 2010 konnten die C O 2-Emissionen insbesondere im Be- 
reich Strom und Verkehr kontinuierlich gesenkt werden. 
 
Abbildung 2: Entwicklung der absoluten jährlichen CO 2-Emissionen in Münster in 1.000 t nach An- 
wendungsbereich. 100% entsprechen den Emissionen im Basisjahr 1990. 
Im Anbetracht der Tatsache, dass in Münster insbeso ndere seit dem Jahr 2010 ein beachtli- 
ches Wachstum stattgefunden hat, ist die kontinuier liche Senkung der CO 2-Emissionen ein 
umso größerer Erfolg.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 6 
Betrachtet man das Wachstum im Überblick, wird die Dimension deutlich: Seit 1990 ist die 
Einwohnerzahl bis 2017 um rund 12% auf nunmehr ca. 310.000 Einwohner angestiegen. Im 
gleichen Zeitraum hat die Wohnfläche sogar um 44% z ugenommen. In einer kontinuierlich 
wachsenden Stadt wie Münster ist daher der Blick auf die Entwicklung der spezifischen CO 2-
Emissionen je Einwohner zwingend erforderlich, um z u einer ganzheitlichen Bewertung zu 
gelangen. 
Tabelle 1: Allgemeine Zahlen zur Entwicklung der Stadt Münster. Quelle: Informationsmanagement 
und Statistikdienststelle der Stadt Münster. 
 1990 2000 2010 2015 2016 2017 
Wohnber echtigte  
Bevölkerung 275.150 279.461 285.180 305.235 307.842 309.429 
Wohngebäude 40.495 45.679 50.611 55.312 55.947 56.271 
Haushalte 122.405 139.060 150.188 166.630 167.767 168.800 
Personen/ Hau s- 
halt 2,25 2,01 1,90 1,83 1,83 1,83 
Wohnfläche (m2) 9.385.400 10.743.200 11.484.300 13.148.953 13.373.400 13.488.338  
Anzahl PKWs 101.255 116.815 125.479 136.745 138.837 141.100 
 
Bezieht man die Entwicklung der CO 
2-Emissionen auf die Einwohnerzahlen (CO 2 je Einwoh- 
ner), so fällt das Ergebnis mit einem Emissionsrück gang von knapp 32% im Zeitraum von 
1990 bis 2017 deutlich stärker aus. Bei linearer Fo rtschreibung der CO 2-Emissionsreduktion 
je Einwohner bis 2020 würde das hochgesteckte Ziel von 40% CO 2-Reduzierung mit 36% 
nur knapp verfehlt werden. Als positiv zu bewerten ist dabei insbesondere die Tatsache, 
dass die Entwicklung der CO 2-Emissionen seit 2006 zunehmend von der Entwicklung  der 
Einwohneranzahl entkoppelt werden konnte. Dies ist ein Zeichen für die Wirksamkeit der 
Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster und zeigt die Möglichkeiten weiterer CO 2-
Reduktionen trotz Wachstum auf. Im Umkehrschluss be deutet das, dass die CO 2-Reduktion 
ohne das starke Wachstum deutlich höher ausgefallen wäre.  
 
Abbildung 3: Entwicklung der gesamten CO 2-Emissionen (blau) und der CO 2-Emissionen je Einwoh- 
ner (rot) bis 2017 und lineare Fortschreibung bis 2020  
Zunehmende Entkopplung der 
CO 
2-Emissionen von der Bevöl- 
kerungsentwicklung als Indiz für 
erfolgreiche Klimaschutzarbeit

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 7 
Aber auch der Blick auf den Vergleich der Entwicklu ng der CO 2-Reduktion je Einwohner in 
Münster und auf Bundesebene veranschaulicht den pos itiven Trend der Stadt insbesondere 
in den letzten zehn Jahren. Zwischen 2005 und 2017 konnten die CO 2-Emissionen in Müns- 
ter besonders durch den Rückgang des Wärmeverbrauchs und wie erwähnt, durch den Neu- 
bau des effizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerk s (GuD) und durch den Ausbau der er- 
neuerbaren Energien entscheidend gesenkt werden. Insbesondere ab dem Jahr 2010 tragen 
der Rückgang des Stromverbrauchs bei anhaltendem Au sbau der erneuerbaren Energien 
und die Reduktion des motorisierten Individualverke hrs (MIV) dazu bei, dass die spez. CO 2-
Emissionen in Münster stärker sinken als der Bundesdurchschnitt. 
 
Abbildung 4: Entwicklung der spezifischen CO 2-Emissionen pro Einwohner in Münster und in der BRD  
in t/Einwohner

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 8 
Bei der Gegenüberstellung des CO2-Emissionsminderun gsziels für das Jahr 2020 im Ver- 
gleich zum Jahr 1990 zeigt sich, dass die im Klimas chutzkonzept 2020 dargestellten tech- 
nisch-wirtschaftlichen Potenziale allein nur zu einer Reduktion von 30% führen (mittlere Säu- 
le der Grafik). Erst durch das zusätzliche Engagement der Bürgerschaft und Maßnahmen auf 
höheren politischen Ebenen kann das 40%-Ziel erreicht werden. 
 
Abbildung 5: Vergleich: Zu erreichende CO 2-Minderungen für das 40%-Ziel, technisch-wirtschaftliche 
Potenziale im Rahmen normaler Sanierungs-/Ersatzzyklen und mögliche Beiträge von Maßnahmen, 
Quelle: Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster  
Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Klimas chutzziel der Stadt Münster für das 
Jahr 2020 trotz der bisherigen Erfolge äußerst ambi tioniert ist. Trotz teilweise ausbleibender 
unterstützender Maßnahmen externer Akteure wie EU, Bund oder Land insbesondere im Be- 
reich der Gesetzgebung, rückt das 40%-Ziel mit einem Emissionsrückgang je Einwohner von 
knapp 32% in greifbare Nähe. Zur Zielerreichung ist  in den nächsten Jahren allerdings eine 
noch intensivere Klimaschutzarbeit notwendig. 
  
0
200.000 
400.000 
600.000 
800.000 
1.000.000 
1.200.000 
CO2-Emissionsziel 2006- 
2020 (bezogen auf -40% 
gegenüber 1990) 
Potenziale CO2-Mind. durch 
Maßnahmen 
Minderung 
1990 bis 2006 
(-9%) 
Zusätzlich 
nötige CO2- 
Minderung 
2006 bis 
2020 zur 
Erreichung 
40%-Ziel 
 Veränderungen 
gegenüber 1990: 
Bürgerfonds  
Technisch- 
wirtschaftliche 
Potenziale 
2006 bis 2020 
"Stadt als 
Motor" 
22 % 
"Akteure 
Plus" 
IFEU/GERTEC 2009 
Tonnen CO 2/Jahr 
40 % 30 %

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 9 
3.2. Endenergieverbrauch 
Neben der Entwicklung der CO 2-Emissionen ist die Entwicklung des Endenergieverbr auchs 
relevant als Maß für die Wirksamkeit von Maßnahmen im Bereich der Energieverbrauchsre- 
duktion und der Energieeffizienz.  
Der Gesamtendenergieverbrauch in Münster ist von 6. 519 GWh im Jahr 1990 trotz steigen- 
der Einwohnerzahlen im Jahr 2017 um 6% auf 6.107 GW h zurückgegangen. Wie Abbildung 
6 veranschaulicht, ist der Endenergieverbrauch in M ünster zwischen 1990 und 2005 zu- 
nächst um +4% angestiegen, wobei die Entwicklung du rch einen deutlichen Anstieg des 
Stromverbrauchs bedingt war. Zwischen den Jahren 20 05 und 2010 ist der Endenergiever- 
brauch vor allem bei den privaten Haushalten und in  der Industrie durch einen allgemeinen 
Rückgang des Energieverbrauchs gesenkt worden. Der leichte Anstieg zwischen den Jahren 
2014 und 2016 ist auf einen steigenden Wärmeverbrau ch im Bereich Gewerbe und der In- 
dustrie zurückzuführen, wohingegen der Wärmebedarf der privaten Haushalte trotz anhal- 
tender Bautätigkeit weiter rückgängig ist. 
Etwa seit dem Jahr 2009 scheint sich die Entwicklun g des Endenergieverbrauchs von der 
Entwicklung der Einwohnerzahl zunehmend zu lösen. S o wurde der Endenergieverbrauch je 
Einwohner zwischen den Jahren 1990 und 2017 sogar u m 17% gesenkt. Die zunehmende 
Entkopplung des Endenergieverbrauchs von der Bevölk erungsentwicklung ist wie auch bei 
der Entwicklung der CO 
2-Emissionen als Hinweis auf die Wirksamkeit der ein geleiteten 
Maßnahmen zu werten, da der Endenergieverbrauch in Münster ohne das starke Wachstum 
deutlich stärker gesunken wäre. 
 
Abbildung 6: Entwicklung des Endenergieverbrauchs (blau) und des Endenergieverbrauchs je Ein- 
wohner (rot) im Vergleich zum Referenzjahr 1990 
  
Zunehmende Entkopplung des En- 
denergieverbrauchs von der Bevöl- 
kerungsentwicklung als Indiz für 
Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 10 
4. Energie- und CO 2-Bilanz nach Anwendungsbereichen 
Die Entwicklungen der Energie- und CO 2-Bilanz lassen sich nach den drei Anwendungsbe- 
reichen Wärme, Strom und Verkehr aufgeteilt darstel len und ermöglichen so eine detaillierte 
Betrachtung der Veränderungen und Einflussfaktoren auf die CO 2-Bilanz in Münster. Im An- 
schluss daran erfolgt in Kapitel 5 eine Betrachtung  der CO 2-Emissions- und Endenergiever- 
brauchsentwicklung nach Sektoren (Haushalte, Gewerbe, Industrie). 
Einen wichtigen Einfluss auf die CO 2-Bilanz hat neben dem tatsächlichen Endenergieeinsatz 
auch die Entwicklung der Emissionsfaktoren für die unterschiedlichen Energieträger. Abbil- 
dung 7 macht die Auswirkungen unterschiedlicher Emi ssionsfaktoren auf die CO 2-Bilanz 
deutlich. Der Bereich Wärme trägt im Jahr 2017 aufg rund der niedrigeren Emissionsfaktoren 
zu 39% zu den CO 2-Emissionen bei, ist jedoch für 53% des Endenergiev erbrauchs verant- 
wortlich. Der Bereich Strom ist mit 36% Anteil an d er CO 2-Bilanz ähnlich bedeutend wie der 
Wärmeverbrauch, macht aufgrund der höheren Emissionsfaktoren für Strom jedoch nur 21% 
des Endenergieverbrauchs aus. Lediglich der Verkehr sbereich trägt sowohl zu etwa einem 
Viertel zum Endenergieverbrauch als auch zu den CO 2-Emissionen bei. 
 
 
Abbildung 7: Struktur des Endenergieverbrauchs und der CO 2-Emissionen in Münster in kt/a nach 
Anwendungsbereich in 2017 
Größere Veränderungen der Emissionsfaktoren haben i n Münster in den vergangenen Jah- 
ren nur bei Strom und Fernwärme stattgefunden. Der lokale Emissionsfaktor für Strom konn- 
te durch den Neubau des GuD-Heizkraftwerkes der Stadtwerke Münster GmbH im Jahr 2005 
und der damit verbundenen Verdopplung der lokalen S tromerzeugung zusammen mit dem 
Ausbau der Erneuerbaren Energien sogar von 854 g/kW h im Jahr 1990 auf 532 g/kWh im 
Jahr 2017 verbessert werden. Der lokale Emissionsfa ktor für Strom setzt sich dabei zusam- 
men aus dem auf dem Stadtgebiet erzeugten und aus d em importieren Strom, für den der 
bundesweite Emissionsfaktor für Strom angesetzt wird.  
Der bundesweite Emissionsfaktor für Strom ist seit 1990 von 739 g/kWh auf 595 g/kWh im 
Jahr 2011 deutlich gesunken. Bei der Berechnung wir d aufgrund fehlender bestätigter Emis-

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 11 
sionsfaktoren für den Bundesstrommix Deutschland se it 2011 der Wert von 595 g/kWh an- 
gesetzt.²  
Tabelle 2: Entwicklung der Emissionsfaktoren in g CO 2/kWh 
 Lokaler 
Strommix 1 
Fernwärme  Erdgas  Heizöl  Strommix 
BRD  
1990  854 266 252 321 739 
1995  815 266 252 321 683 
2000  750 266 252 321 683 
2005  660 196 252 321 626 
2010  564 124 252 321 595 2 
2015  556 121 250 321 595² 
2016  542 116 250 321 595² 
2017  532 121 250 321 595² 
 
Der Neubau des GuD-Heizkraftwerks der Stadtwerke Mü nster GmbH hatte auch einen er- 
heblichen Einfluss auf den Emissionsfaktor für die örtliche Fernwärme. Durch den Umbau 
des zuvor kohlebefeuerten Heizkraftwerks zum effizi enten und gasbetriebenen GuD-
Heizkraftwerk ist zwischen dem Jahr 1990 und dem Ja hr 2017 der Emissionsfaktor für Fern- 
wärme in Münster von 266 g/kWh auf 121 g/kWh reduzi ert worden. Die Schwankungen des 
Fernwärmefaktors zwischen 2010 bis 2017 sind zum ei nen auf den Wärmeanteil des Heiz- 
kraftwerks der Universität zurückzuführen. Zum ande ren weisen sowohl der Erdgaseinsatz 
als auch die erzeugte Menge an Fernwärme und Fernda mpf über die Jahre hinweg eine 
große Schwankungsbreite auf. 
Die Emissionsfaktoren für Erdgas und Heizöl sind bu ndesweit und damit auch in Münster 
nahezu konstant geblieben. Lediglich durch den Eins atz von regenerativ erzeugtem Biome- 
than, das ins Erdgasnetz eingespeist wird, konnte i n den letzten drei Jahren eine geringfügi- 
ge Verbesserung des bundesweiten Emissionsfaktors für Erdgas verzeichnet werden. 
  
                                                
1 Der lokale Strommix enthält in schwankenden Anteilen Strommix BRD 
2 Der bundesweite Emissionsfaktor für Strom basiert auf dem IFEU-Strommaster, der seit 2010 nicht 
fortgeführt wird, da das IFEU-Institut an der Entwicklung einer Methodik arbeitet, mit der eine einheitli- 
che Berechnung kommunaler THG-Emissionen ermöglicht wird (Klimaschutz-Planer).

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 12 
In Abbildung 8 wird die Entwicklung der CO 2-Reduktion nach Anwendungsbereichen (Wär- 
me, Strom, Verkehr) unterteilt betrachtet. Es zeigt sich, dass die CO 2-Reduktion zunächst im 
Bereich Wärme sehr ausgeprägt war und in den vergan genen zehn Jahren auch in den Be- 
reichen Strom und Verkehr zugenommen hat. Die CO 2-Einsparungen im Bereich Wärme 
gleichen sich durch das starke Bevölkerungswachstum  und immer größer werdende Woh- 
nungsflächen in den letzten Jahren aus. Positiv ist  hingegen der starke Rückgang der CO 2-
Emissionen im Bereich Strom, der ohne das deutliche  Bevölkerungswachstum noch deutlich 
stärker ausgefallen wäre. Im Folgenden Abschnitt we rden die Entwicklungen der CO 2-
Emissionen und des Endenergieverbrauchs nach den An wendungsbereichen Wärme, Strom 
und Verkehr gesondert betrachtet. 
 
Abbildung 8: Entwicklung der CO 2-Emissionsreduktion von 2000 bis 2017 aufgeteilt nach Anwen- 
dungsbereichen in Münster im Vergleich zum Basisjahr 1990

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 13 
4.3. Der Bereich Wärme 
Im Bereich Wärme sind die Emissionen trotz eines er heblichen Zuwachses der Anzahl der 
Wohngebäude (+39%) als auch der Wohnfläche (+44%) i n den vergangenen 27 Jahren in 
Münster um 33% verringert worden. Ausschlaggebend ist hier einerseits die gezielte Ausrich- 
tung der lokalen Klimaschutzaktivitäten auf den str ategisch wichtigen Bereich Bauen und 
Wohnen  und andererseits die Verbesserung des spezifischen  Emissionsfaktors für die Be- 
reitstellung der Fernwärme in Münster, durch den Ne ubau des GuD-Heizkraftwerkes im Jahr 
2005 zuzurechnen. Auch der vermehrte Einsatz von Bl ockheizkraftwerken (BHKW) in Müns- 
ter mit mehr als 50 Anlagen spielt eine wichtige Ro lle. Zudem ist der Wärmeverbrauch ins- 
besondere zwischen den Jahren 2000 und 2010 durch S anierung des Gebäudebestands 
und höherer Dämmstandards im Neubaubereich deutlich zurückgegangen.  
Insgesamt ist der Endenergieeinsatz im Bereich Wärm e (witterungsbereinigt) von 1990 bis 
2017 um 13% reduziert worden. Dabei sind in Münster  der Erdgasabsatz bis ins Jahr 2000 
und der Fernwärmeabsatz bis 2005 kontinuierlich ang estiegen und schwanken seitdem auf 
relativ konstantem Niveau. In den letzten Jahren is t beim Erdgas- und Fernwärmeverbrauch 
ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen, der im Gewerbe und Industriesektor zu verorten ist 
und in erster Linie auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen ist. Insgesamt ist der Erdgasab- 
satz im Vergleich zum Jahr 1990 um 1% gesenkt worde n, während die Fernwärme trotz ei- 
nes Rückgangs seit 2005 mit einer Zunahme von 21% i m Vergleich zum Basisjahr 1990 
doch deutlich ausgeweitet worden ist. Verdrängt wur de vor allem Heizstrom und Heizöl, de- 
ren Verbrauch um 82% bzw. 43% reduziert worden ist.  
 
 
Abbildung 9: Entwicklung des Wärmeenergieverbrauchs (MWh) und wärmebedingten CO 2-
Emissionen (1.000 t) von 1990 bis 2017 in Münster nach Energieträgern. 
Betrachtet man die seit 1990 anhaltenden Trends, so  stellt die Entwicklung des Endenergie- 
verbrauchs und der CO 2-Emissionen im Bereich Wärme einen sehr großen Erfo lg für die 
Stadt dar. Bei wachsenden Einwohnerzahlen (+12%) is t ein Zuwachs von bald 16.000 
Wohngebäuden (+39%) und einer Wohnfläche von 4,1 Mi o. qm (+ 44%) zu verzeichnen,

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 14 
wodurch die Zahl der Personen pro Wohnung von 2,25 auf 1,83 sank und die Anzahl der 
Haushalte um 38% zunahm. Trotz dieser Zuwächse ist der Endenergieeinsatz für Heizzwe- 
cke in Münster - wie in Abbildung 9 dargestellt – i nsgesamt gesunken. Damit wird deutlich, 
dass die Erfolge einer konsequenten Klimaschutzpolitik mit der Umsetzung energieeffizienter 
Neubauten sowie umfangreicher Energiespar- und Sani erungsmaßnahmen (Förderpro- 
gramm Altbausanierung, Kampagnen zur Gebäudesanieru ng und Heizanlagenerneuerung, 
Netzwerke mit Energieberatern und Handwerkern, etc. ) in Münster ihre Wirkung zeigen und 
zur Reduktion beitragen. Das steigende Bewusstsein in der Bevölkerung sowie die stetig 
steigenden Anforderungen an die Sanierung von Gebäu den durch den Bund beeinflussen 
die lokalen Aktivitäten positiv und flankieren diese Entwicklung.  
Bei Betrachtung des spezifischen Wärmeeinsatzes pro Quadratmeter Wohnfläche in Münster 
(Abbildung 10), der von 159 kWh/m 2 im Jahr 2005 auf 110 kWh/m 2 im Jahr 2017 zurückge- 
gangen ist (-31%) wird die positive Entwicklung im Bereich Wärmeeffizienz noch deutlicher. 
Ebenfalls erfreulich ist, dass der flächenspezifisc he Wärmeverbrauch entgegen dem Bun- 
destrend in den vergangenen 5 Jahren in Münster relativ konstant gesunken ist. 
 
Abbildung 10: Entwicklung des flächenspezifischen W ärmebedarfs in Wohngebäuden in Münster 
(grün) und im Bundesdurchschnitt (gelb) von 2005 bis 2017

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 15 
4.5. Der Bereich Strom 
Der Stromverbrauch hat im Jahr 2017 mit insgesamt 1 .330 GWh einen Anteil von 21% am 
gesamten Endenergieverbrauch und trägt zu etwa 36% zu den CO 2-Emissionen in Münster 
bei. Bei Betrachtung der Entwicklung des Stromverbr auchs (Abbildung 11) wird deutlich, 
dass dieser in nur 10 Jahren zwischen 1995 und 2010  um mehr als ein Drittel angestiegen 
ist. Dieser deutliche Zuwachs ist mit dem Einzug der EDV-Technik zu begründen. Überlagert 
wurde diese Entwicklung zudem durch den Trend zu kl eineren Haushalten, was neben dem 
reinen Anstieg der Einwohnerzahl ebenfalls zu einem  stetig zunehmenden Stromverbrauch 
geführt hat.  
 
Abbildung 11: Entwicklung des Stromverbrauchs und der CO 2-Emissionen für Strom in Münster 
Ab dem Jahr 2010 ist ein Rückgang des Stromverbrauc hs in Münster zu erkennen, der ei- 
nerseits auf eine Sättigung der Geräteausstattung i n den privaten Haushalten und im Ge- 
werbe zurückzuführen ist und andererseits durch bun des- und EU-weite Maßnahmen wie 
z.B. regulatorische Vorgaben zur Energieeffizienz v on Neugeräten und durch den Anstieg 
der Strompreise zu begründen ist. Aber auch kommuna le Klimaschutzmaßnahmen wie bei- 
spielsweise der Bürgerpakt für Klimaschutz, das Unt ernehmernetzwerk „Münsters Allianz für 
Klimaschutz“, eine intensive Stromsparberatung und die dauerhafte Energieberatung leiteten 
Verhaltensänderungen ein, die sich bislang trotz an haltend starkem Bevölkerungswachstum 
fortsetzen.  
Bei den CO 
2-Emissionen im Bereich Strom ist seit dem Jahr 2005  ein kontinuierlicher Rück- 
gang zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2017 konnten die CO 2-Emissionen im Vergleich zum Ba- 
sisjahr 1990 bereits um 16% reduziert werden. Dies ist durch den Ausbau der erneuerbaren 
Energien und der Kraftwärmekopplung in Münster und bundesweit begründet. Während bis 
in das Jahr 2000 der Emissionsfaktor für den lokale n Strommix in Münster wie auch der des 
Bundesstrommixes auf einem relativ konstant hohen N iveau lag, ist ab 2005 beim Emissi- 
onsfaktor des Strommixes für Münster eine deutliche Reduzierung zu verzeichnen. Hier wirkt 
sich der Neubau des GuD-Heizkraftwerkes mit einer Verbesserung des Emissionsfaktors von 
750 g/kWh in 2000 auf 564 g/kWh im Jahr 2010 deutli ch aus. Aber auch der Bundesstrom-

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 16 
mix erfährt auf Grund des steigenden Einsatzes erne uerbarer Energien eine stetige Verbes- 
serung. 
4.6. Der Bereich Verkehr 
Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Münster beliefen sich 1990 auf 579.000 t CO 2 
und konnten bis zum Jahr 2017 um 16% auf 484.000 t reduziert werden.  
 
Abbildung 12: Vergleich der CO 2-Emissionen für Verkehr 1990 und 2017 
Die Entwicklung des Energieverbrauches und der CO 2-Emissionen im Bereich Verkehr ver- 
läuft weitgehend parallel, da nur im geringen Umfan g Kraftstoff durch Biodiesel und Bioetha- 
nol ersetzt wurde und somit die spezifischen Emissi onen des Energieträgermix nahezu 
gleichgeblieben sind. Die Einsparungen haben überwi egend im motorisierten Individualver- 
kehr (MIV) stattgefunden, indem weniger Fahrten je Fahrzeug anfielen und eine kontinuierli- 
che Verbesserung der Fahrzeugflotte mit geringeren Spritverbräuchen eingesetzt hat. Im Be- 
reich Verkehr ist insgesamt ein geringer Anstieg de r Nutzung von Bus und Bahn zu ver- 
zeichnen. Bei den MIV-Fahrten ist auffällig, dass d er Binnenverkehr deutlich abgenommen 
hat wohingegen der Regionalverkehr zugenommen hat. Zusammen mit sinkenden spezifi- 
schen Verbräuchen der PKW sind so die Emissionen de s Personenverkehrs zwischen 1990 
und 2017 um 16% kontinuierlich reduziert worden.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 17 
Fahrleistung Mio. Pkm  1990  1995  2000  2005  2010  2015  2017  
Binnenverkehr         
MIV 649 628 669 658 662 465 466 
ÖPNV  131 185 220 205 208 194 224 
Summe Binnenverkehr  780  813  889  863  870  659  657  
Änderung gegenüber 1990   4% 14% 11% 12% -15% -16% 
Regionalverkehr         
MIV 793 825 857 978 900 900 908 
ÖPNV + SPNV 184 185 195 185 185 185 185 
Summe Regionalverkehr  977  1.010  1.052  1.163  1.085  1.085  1.094  
Änderung gegenüber 1990   3% 7% 19% 11% 11% 12% 
Gesamt  1.757  1.771  1.854  2.026  1.955  1.744  1.751  
Änderung gegenüber 1990  4% 10% 15% 11% -1% 0% 
PKW -Dichte je 1.000 Ei n- 
wohner 368 393 418 435 440 448 456 
Tabelle 3: Fahrleistung nach Verkehrssektoren 1990 - 2017  
 
Auffällig ist insbesondere die CO 
2- und Endenergieverbrauchsreduktion zwischen den Ja h- 
ren 2010 und 2015. Der deutliche Sprung der Einspar ungen zwischen den Jahren 2010 und 
2015 ist eine Folge der Datenerhebung im Jahr 2013,  die turnusmäßig alle sieben Jahre er- 
folgt und bereits 2005 zu einer Verbesserung geführ t hat. Gemäß den statistischen Erhe- 
bungen ist die Fahrleistung im Binnenverkehr deutlich zurückgegangen und unterstützt damit 
den positiven Trend der technischen Verbesserung de r Kfz-Flotte. Der Trend zu einer nach- 
haltigen Mobilität ist in Münster nicht nur durch d en charakteristischen Modal Split im Um- 
weltverbund mit 71% für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr z u erkennen, sondern auch an der 
seit 2005 nur leicht gestiegenen PKW-Dichte, die zw ar seit 1990 um 24% angestiegen ist, 
jedoch mit 456 PKW pro 1.000 Einwohnern relativ kon stant ist. Der Bundeswert lag 2016 bei 
555 PKW pro 1.000 Einwohner deutlich höher. 
Verkehr  Endenergie  CO 2-Emissionen in 1.000 t  
Jahr  [G Wh/a]  in % zu 
1990 
MIV & 
Straßengü- 
ter 
ÖPNV  SPNV  Ge- 
samt 
in % zu 
1990 
1990 1.870  540 12 26 579  
1995 1.864 -0% 535 15 27 577 -0% 
2000 1.835 -2% 516 18 33 568 -2% 
2005 1.756 -6% 517 14 13* 543 -6% 
2010 1.720 -8% 502 13 12 528 -9% 
2015 1.600 -14% 468 13 12 492 -15% 
2016 1.598 -15% 467 13 12 491 -15% 
2017 1.589 -15% 459 12 11 484 -16% 
Tabelle 4: Endenergieverbrauch und CO 2-Emissionen für Verkehr (* geänderte Systematik ab 2005) 
 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass trot z stetig gestiegener Einwohnerzah- 
len (+12%) und einem damit verbundenem Zuwachs bei der Anzahl der PKW (+22%) die 
Zahl der durchgeführten Fahrten kontinuierlich abge nommen hat, was durch die positive

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 18 
Entwicklung des Modal Split verdeutlicht wird. Lang fristig entfalten die kommunalen Konzep- 
te wie z. B. das Zentrenkonzept, das Radverkehrskon zept 2025, das Einzelhandelskonzept, 
die Innenentwicklung vor Außenentwicklung, die Förd erung der Verkehrsmittel des Umwelt- 
verbundes und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ihre positive Wirkung.  
 
Abbildung 13: Modal-Split von 1990 bis 2013 (Quelle: Amt für Stadtentwicklung/ -planung, Verkehrs- 
planung)

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 19 
5. Endenergie und CO 2-Emissionen nach Sektoren 
In den folgenden Abbildungen sind die Aufteilung de r CO 2-Emissionen nach Verbrauchssek- 
tor und nach Energieträgern und anschließend analog  dazu der Endenergieverbrauch nach 
Sektor und Energieträgern dargestellt.  
 
Abbildung 14: CO 2-Emissionen 2017 nach Verbrauchssektoren und Energieträgern in Münster in t/a  
In allen vier Sektoren ist seit 1990 eine deutliche  CO 2-Reduktion erzielt worden. Am höchs- 
ten sind sie in den Privaten Haushalten (-28%) ausg efallen, gefolgt vom Bereich Gewerbe 
und Sonstiges (-24%) und der Industrie (-22%). Im V erkehr konnten die Emissionen im glei- 
chen Zeitraum um 16% gesenkt werden.  
Die privaten Haushalte  weisen sowohl beim Endenergieverbrauch als auch be i den CO 
2-
Emissionen einen Anteil von 30% auf. Dominiert wird  der Sektor durch den hohen Anteil am 
Erdgaseinsatz, gefolgt von Heizöl und Strom. Die Fe rnwärme spielt bislang bei der Wärme- 
versorgung der privaten Haushalte nur eine untergeo rdnete Rolle. Hierbei ist zu beachten, 
dass sich der Fernwärmeverbrauch der größeren Wohnu ngsbaugesellschaften im gewerbli- 
chen Sektor wiederfindet. Der Stromeinsatz ist mit 21% aus Sicht der sektoralen Treibhaus- 
gasemissionen trotzdem nicht zu vernachlässigen, da  hier durch den charakteristisch hohen 
Emissionsfaktor eine größere Bedeutung für die CO 2-Emissionen resultiert (35% der Emissi- 
onen der privaten Haushalte). 
Handlungsschwerpunkte sind in diesem Sektor nach wie vor die energetische Sanierung von 
Bestandsgebäuden zur Reduzierung des Wärmeeinsatzes  für Erdgas und Heizöl sowie der 
Ausbau des Fernwärmeeinsatzes bei den privaten Haus halten im Fernwärmeeinzugsgebiet 
und der vermehrte Einsatz erneuerbare Energien zur Wärme- und Stromerzeugung. Zudem 
spielen in den kommenden Jahren energieeffiziente N eubauten eine entscheidende Rolle 
beim Endenergieverbrauch, da ansonsten der geplante  Zubau von rund 2.000 Wohneinhei- 
ten jährlich zu einem massiven Anstieg des Endenerg ieverbrauchs führen wird. Ein weiterer 
wichtiger Bereich sind die Stromanwendungen, die üb er Maßnahmen wie die kommunale 
Klimaschutzkampagne „Klimamischpoke“ beeinflusst werden können, indem einfache Hand- 
lungsempfehlungen zu Verhaltensänderungen im Alltag und einem bewussteren Umgang mit 
Energie führen, unterstützt durch die gezielte Bera tung, Information und Sensibilisierung der 
Bürger in der Energie- und Umweltberatung und auf weiteren Fachveranstaltungen.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 20 
 
 
Abbildung 15: Endenergieverbrauch 2017 nach Verbrauchssektoren und Energieträgern in Münster in 
GWh  
Im Sektor Gewerbe und Sonstiges , der mit 32% am Endenergieverbrauch und 33% bei den 
CO 2-Emissionen in etwa in der gleichen Größenordnung w ie die privaten Haushalte liegt, 
weist jedoch eine unterschiedliche Charakteristik d es Energieeinsatzes und damit der antei- 
ligen Emissionen auf. Hier dominiert neben dem Stro meinsatz die Fernwärme deutlich vor 
dem Erdgaseinsatz die Endenergieverbrauchsstruktur.  Aufgrund der guten Emissionsfakto- 
ren für die Fernwärme wird bei der Darstellung der CO 2-Emissionen der Handlungsschwer- 
punkt im Bereich Strom für den Gewerbesektor schnel l ersichtlich. Der Stromverbrauch 
macht im Sektor Gewerbe und Sonstiges 38% des Enden ergieeinsatzes und sogar 63% der 
CO 2-Emissionen aus. Bedingt ist diese Struktur durch d en hohen Anteil an Dienstleistungs- 
unternehmen in Münster, die sowohl einen hohen Raumwärmebedarf haben als auch mit der 
stetig zunehmenden IT-Ausstattung einen hohen Stromverbrauch aufweisen.  
Um diesem Anstieg zu begegnen und im gewerblichen B ereich gezielt Energieverbrauchsre- 
duzierungen zu erreichen, wurde 2011 „Münsters Allianz für Klimaschutz – ein Netzwerk für 
Unternehmen“ gegründet. Akteure aus Wirtschaft, Ins titutionen und Verbänden sitzen dabei 
an einen Tisch. In speziellen Arbeitskreisen entwickeln sie mit Unterstützung externer Exper- 
ten neue Ideen und Projekte für den Klimaschutz in ihren Betrieben. Mittlerweile nehmen 
schon mehr als 100 Unternehmen daran teil. Darüber hinaus werden kleine und mittelständi- 
sche Unternehmen, die sich bislang noch nicht detai lliert mit den Themen Energieverbrauch 
und Klimaschutz beschäftigen im Rahmen der „Startberatung Energieeffizienz“ und der darin 
enthaltenen kostenlosen Energieberatung animiert un d dabei unterstützt, Maßnahmen zur 
Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen umzusetzen.  
Der Stromverbrauch im Bereich Gewerbe und Sonstiges  konnte in den vergangenen Jahren 
aufgrund der Bemühungen im Bereich Energie und Klim aschutz und steigender Energieeffi- 
zienz annähernd konstant gehalten werden. Seit 2011  ist durch den Neubau von Gewerbe- 
gebäuden erneut ein steigender Erdgasverbrauch zu v erzeichnen, der jedoch noch unter 
dem Verbrauch im Jahr 2005 liegt. 
Der Sektor Industrie  nimmt mit 11% am Endenergieeinsatz und 12% der CO 
2-Emissionen 
eine untergeordnete Rolle in Münster ein, was auch die Struktur der Stadt Münster als

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
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Dienstleistungszentrum widerspiegelt. Der Erdgasein satz liegt mit 70% am Endenergiever- 
brauch deutlich vor dem Stromeinsatz mit 29%, wobei Heizöl und Fernwärme zu vernachläs- 
sigen sind. Bei den CO 2-Emissionen gleicht sich das Verhältnis von Strom z u Erdgas (47% 
zu 51%) auf Grund des höheren Emissionsfaktors für Strom annähernd aus.  
Der Verkehrssektor  stellt mit 26% am Endenergieverbrauch sowie 25% be i den CO 2-
Emissionen einen bedeutenden Bereich dar, in dem au f Grund des guten Standards in 
Münster im Umweltverbund (ÖPNV und Radverkehr) weit ere Reduzierungen nur durch eine 
deutliche Intensivierung der Aktivitäten zur Eindämmung des mobilen Individualverkehres bei 
gleichzeitiger Elektrifizierung des verbleibenden A nteils erreicht werden können. Ausführli- 
chere Erläuterungen zum Verkehrssektor finden sich außerdem in Kapitel 4.6.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 22 
6. Erneuerbare Energien 
Der Einsatz erneuerbarer Energien spielt in Münster bislang sowohl für den Wärme- als auch 
für den Strombereich eine geringe, wenn auch wachse nde Rolle und muss zur Erreichung 
der Klimaschutzziele weiter intensiviert werden. Di e Entwicklungen der letzten Jahre weisen 
auf einen positiven Trend insbesondere im Bereich e rneuerbarer Strom hin. Der Bereich er- 
neuerbare Wärme ist jedoch im Hinblick auf die Ziel e des Masterplans in den kommenden 
Jahren schwerpunktmäßig zu betrachten , da dieser aufgrund komplexerer Anforderungen, 
deutlich langsamer wächst .  
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieeinsatz beträgt im Jahr 2017 
in Münster 5,5% und ist damit zwar vom angestrebten  Ziel „20% erneuerbare Energien bis 
2020“ noch weit entfernt. Jedoch wird das im Klimas chutzkonzept 2020 technisch-
wirtschaftliche ausgewiesene Potenzial von 6% bis 2 020 fast erreicht. Die Schwierigkeit der 
Zielerreichung ist im Klimaschutzkonzept 2020 ausfü hrlich beschrieben worden: der End- 
energieverbrauch müsste um 77% sinken, damit mit de n technisch-wirtschaftlichen Maß- 
nahmen bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien von 20% am Endenergieverbrauch in 
Münster erlangt wird. 
 
Abbildung 16: Entwicklung des Anteils der Erneuerbaren Energien in Münster am Endenergiever- 
brauch von 1990 bis 2017 
6.7. Erneuerbare Wärmeerzeugung 
Durch intensive Förderung der erneuerbaren Energien  sowie einer verstärkten Öffentlich- 
keitsarbeit sowohl im kommunalen Bereich als auch bundesweit konnte der Anteil der erneu- 
erbaren Wärme seit 1990 auf 89 GWh/a im Jahr 2017 g esteigert werden und deckt damit 
nun knapp 3% des Wärmebedarfs in Münster ab.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 23 
 
Abbildung 17: Anteil der erneuerbaren Wärmequellen 2017 in Münster (2,8% am Gesamtwärmever- 
brauch) 
Den mit Abstand größten Anteil an erneuerbarer Wärme liefern die Biogasanlagen, die meist 
kombiniert Strom und Wärme bereitstellen. Der Ausba u der Biogasanlagen ist seit 2014 je- 
doch durch die Absenkung der Förderung zum Erliegen  gekommen. Der Ausbau der Solar- 
thermie begann bereits in den Jahren ab 1995, hat a ber nach einem Schub zwischen den 
Jahren 2005 und 2013 in den letzten Jahren deutlich  an Dynamik eingebüßt. Die Solarkol- 
lektorfläche hat sich nichtdestotrotz von 8.300 qm in 2005 auf mehr als 23.000 qm in 2017 
erhöht. Seit etwa 10 Jahren findet zudem ein vermeh rter Zubau von Wärmepumpen statt, 
sodass die Umweltwärme mittlerweile 17% der erneuerbaren Wärme ausmacht. Der Großteil 
dieser Wärmepumpen nutzt die Erdwärme, jedoch ist v on einem weiteren Anteil von Luft-
Wasser-Wärmepumpen auszugehen, die jedoch statistisch nicht erfasst sind. 
Tabelle 5: Entwicklung der erneuerbaren Wärmeerzeugung seit 1990 in MWh/a 
Jahr Solar -
thermie 
Wärme -
pumpen Pellets Stückholz Biogas -
anlagen 
Klär - / D e- 
poniegas 
Bio -
methan 
1990  25 43 0 0 0 0 0 
1995  349 195 0 0 0 0 0 
2000  1.852 348 13 0 0 15.000 0 
2005  4.111 500 488 495 1.238 15.000 0 
2010  8.827 8.278 2.713 2.370 14.649 15.000 0 
2015  10.670 14.890 3.813 3.810 37.829 2.330 21.963 
2016  10.945 15.617 3.950 4.034 37.829 1.890 31.864 
2017  11.079 16.492 4.075 4.079 37.829 1.798 19.457 
 
6.8. Erneuerbare Stromerzeugung 
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstrom verbrauch liegt 2017 bei 11,7% und 
ist damit im Vergleich zum Vorjahr vor allem durch den Neubau weiterer Windkraftanlagen 
deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 2017 fast 150 GWh an fossilen Energieträgern und 
mehr als 85.000 t CO 2 pro Jahr im Stromsektor durch den Einsatz erneuerb arer Energien 
vermieden.

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 24 
Die Solarstromnutzung hat in den Jahren von 2007 bi s 2013 dank der gesetzlich geregelten 
Einspeisevergütung und durch die starke Preisdegres sion bei den Anlagenkosten einen 
Schub erfahren. Nach einem deutlichen Rückgang des Photovoltaikzubaus zwischen den 
Jahren 2013 und 2016 ist für das Jahr 2017 erneut e in ansteigender Zubau zu verzeichnen, 
der durch den anhaltenden Preisverfall der Photovol taikkomponenten und städtischer Aktivi- 
täten wie bspw. das Förderprogramm für Photovoltaik anlagen und Batteriespeicher zu be- 
gründen ist. Stand Oktober 2018 wurden über das För derprogramm 63 Photovoltaikanlagen 
mit einer Leistung von insgesamt rund 500 kWp gefördert. 
Auch die landwirtschaftliche Biomassenutzung in Blockheizkraftwerken (BHKW) hat aufgrund 
der guten Förderbedingungen des Bundes seit 2005 er heblich zugenommen und nimmt mit 
fast 45.000 MWh/a einen höheren Anteil als die Phot ovoltaik ein. Seit dem Jahr 2014 stag- 
niert der Ausbau jedoch und bei den derzeitigen Rah menbedingungen des Erneuerbare 
Energien Gesetztes (EEG 2017) ist nicht davon auszugehen, dass ein weiterer nennenswer- 
ter Zubau in den nächsten Jahren erfolgen wird. Dur ch den Rückbau der Bioabfallvergä- 
rungsanlage für Bioabfälle (BVA) am Entsorgungszentrum Münster (EZM), die durch eine bi- 
ologische Behandlungsstufe ersetzt wurde, ist der A nteil der Strom- und auch der Wärmeer- 
zeugung aus Klär-/ und Deponiegas bei einem insgesa mt geringen Anteil seit 2015 deutlich 
zurückgegangen. 
 
 
Abbildung 18: Entwicklung der Erneuerbaren Stromerz eugung nach Technologie in Münster in GWh. 
In Prozent Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch (blaue Linie).

Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017 
Seite 25 
7. Zusammenfassung und Ausblick auf Klimaschutz 2050 
Zwischen den Jahren 1990 und 2017 konnten die CO 2-Emissionen in Münster trotz des star- 
ken Wachstums der Stadt um 23% reduziert werden. Die CO 2-Emissionen je Einwohner sind 
im gleichen Zeitraum mit knapp 32% deutlich stärker  gesunken. Das angestrebte Klima- 
schutzziel von 40% CO 2-Reduzierung bis 2020 würde somit bei linearer Fort schreibung nur 
knapp verfehlt. Die kontinuierliche Reduktion der C O 2-Emissionen trotz starken Bevölke- 
rungswachstums ist als Erfolg der jahrzehntelangen intensiven Klimaschutzbemühungen der 
Stadt Münster zu bewerten.  
Die Erreichung des angestrebten Klimaschutzzieles i m Rahmen des „Masterplans 100% 
Klimaschutz für Münster“ - den CO 
2-Ausstoß bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95 % und 
den Endenergieverbrauch um 50 % zu senken - stellt die Stadt vor eine sehr große Heraus- 
forderung und erfordert eine deutliche Intensivieru ng der bisherigen Aktivitäten im Bereich 
Klimaschutz und Energieverbrauch. Der Masterplan 10 0% Klimaschutz baut konsequent auf 
den bilanziellen und inhaltlichen Klimaschutzzielen  des Klimaschutzkonzepts 2020 auf und 
schreibt diese fort. Eine wichtige Aufgabe des Mast erplans ist es, die Maßnahmen des Kli- 
maschutzkonzepts 2020 an die aktuellen Rahmenbeding ungen anzupassen und zu intensi- 
vieren. Die Anforderungen und Szenarien sind im „Ma sterplan 100% Klimaschutz für Müns- 
ter“ ausführlich dargestellt und bewertet. Insbesondere das dynamische Wachstum der Stadt 
und ihrer Bevölkerung macht eine zusätzliche Krafta nstrengung der Stadtgesellschaft not- 
wendig, die noch weit über das Handlungsprogramm des Klimaschutzkonzepts 2020 hinaus- 
gehen muss. 
Handlungsschwerpunkte der zukünftigen Klimaschutzarbeit im Bereich der Privaten Haushal- 
te sind nach wie vor die energetische Sanierung von  Bestandsgebäuden zur Reduzierung 
des Wärmebedarfs aus Erdgas- und Heizölerzeugung so wie der Ausbau des Fernwärmean- 
teils bei den privaten Haushalten im Fernwärmeeinzugsgebiet und der vermehrte Einsatz er- 
neuerbare Energien zur Wärme- und Stromerzeugung. Z udem spielen in den kommenden 
Jahren energieeffiziente Neubauten eine entscheiden de Rolle, da ansonsten der geplante 
Zubau von rund 2.000 Wohneinheiten jährlich zu eine m massiven Anstieg des Endenergie- 
verbrauchs führen wird. Ein weiterer wichtiger Bere ich sind die Stromanwendungen und das 
allgemeine Konsumverhalten. Über Maßnahmen wie die kommunale Klimaschutzkampagne 
„Münsters KlimaMischpoke“ können diese positiv beeinflusst werden. Unterstützt durch die 
gezielte Beratung der Bürger in der Energie- und Um weltberatung und auf Fachveranstal- 
tungen können einfache Handlungsempfehlungen zu Ver haltensänderungen im Alltag füh- 
ren. 
Um dem Anstieg des Strom- und Wärmebedarfs im Sekto r Gewerbe und Sonstiges zu be- 
gegnen und im gewerblichen Bereich gezielt Energiev erbrauchsreduzierungen zu erreichen, 
wurde 2011 „Münsters Allianz für Klimaschutz – das Netzwerk der Unternehmen“ gegründet. 
Mittlerweile nehmen schon mehr als 100 Unternehmen daran teil. Darüber hinaus werden 
kleine und mittelständische Unternehmen, die sich b islang noch nicht eingehend mit den 
Themen Energieverbrauch und Klimaschutz beschäftige n im Rahmen der „Startberatung 
Energieeffizienz“ animiert und dabei unterstützt, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffi- 
zienz im Unternehmen umzusetzen.

V_0021_2019_Sachstandsbericht 2017-2018_Anlage 1

115435 Zeichen

1 
Anlage 1 zu V/0021/2019 
Sachstandsbericht 2017 / 2018: 
Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 
gemäß V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1 vom 08.12.2010 
 
 
Legende und Erläuterungen: 
 
Priorität   
- Ausgewiesen in fünf Stufen (1 = niedrig, 5 = hoch ) 
 
CO 
2-Minderungspotential 
- Ausgewiesen in fünf Stufen (1 = niedrig, 5 = hoch ) 
- Werte in Klammern kennzeichnen eine weiche Maßnah me dessen Potenzial 
nur schwer quantifizierbar ist 
- Eine mit (-) ausgewiesene Maßnahme kennzeichnet e in indirektes Wirkungspotenzial 
 
Zuständigkeit 
- Bezeichnet die Organisation, die die Umsetzung fe derführend koordiniert 
- Folgende Bezeichnungen werden verwendet: 
o Klenko:     Koordinierungsstelle für Klima und Ene rgie 
o Amt 61:     Amt für Stadtentwicklung/ -planung und  Verkehrsplanung 
o Amt 23:     Amt für Immobilienmanagement 
o SWM:       Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü1 
Klimaschutzkoordination (Klenko) personell 
ausbauen Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (5) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Die Klenko war mit 2 Stellen besetzt. Bei der Vielz ahl der Themen und Ansprüche war 
eine deutliche Überbelastung der Mitarbeiter zu ver zeichnen und neue Projekte konnten 
nicht mehr in Angriff genommen werden oder bestehen de nicht mehr ausgebaut wer- 
den. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Klenko ist nunmehr personell auf 4 Personen auf gestockt worden und das Arbeits- 
spektrum konnte entsprechend dem Handlungskonzept 2020 ausgeweitet werden. Neue 
Themen wie die Klimaanpassung sollen in Zukunft ebenfalls angegangen werden. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Klenko ist im September 2016 durch zwei befrist ete Masterplanstellen (vier Jahre) 
aufgestockt worden, so dass nunmehr insgesamt 6 Per sonalstellen zur Verfügung ste- 
hen. Zwei Stellen sind auf Grund von Mutterschutz u nd Umbesetzung der Mitarbeiter 
zurzeit (Mitte 2016 bis Anfang 2018) unbesetzt (The menbereiche „Bauen und Sanieren“ 
sowie „Gewerbe und Erneuerbare Energien“). 
Sachstand 
2017 / 2018 
Seit Anfang 2018 sind alle 6 Personalstellen der Kl enko besetzt. Zum September 2018 
wird die Klenko durch 1,5 Personalstellen im Bereic h Klimaanpassung ergänzt, wobei 
die Vollzeitstelle befristet (max. drei Jahre) vom Bundesumweltministerium gefördert 
wird. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü2 
Klimaschutzfond zur Finanzierung eines Teils 
der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte SWM Priorität: 5 
Potenzial: 4 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßna hmen und Projekte soll ein Klima- 
schutzfond eingerichtet werden. Finanzierung z.B. a us den Gewinnen der Stadtwerke 
Münster sowie möglichst ergänzend durch weitere Unternehmen in der Stadt Münster. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Auf Grund der angespannten Haushaltslage ist die Um setzung eines Klimaschutzfonds 
zurzeit nicht möglich, da der nötige Grundstock nicht gebildet werden kann.

2 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü3 
Klima-Check von Ratsbeschlüssen Klenko Priorität: 4 
Potenzial: - 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Systematik zur durchgängigen Prüfung der Auswirkung en von Ratsbeschlüssen auf 
Klimaschutzstrategie und Klimagasausstoß. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Projekt ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden, da es im Rahmen der 
Zuständigkeitsregelung für den Klimaschutz eingebunden werden soll.  
Die Umsetzung eines Klimacheck für Ratsbeschlüsse sollte zur Erleichterung der Arbeit 
des Beirates für Klimaschutz beitragen. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Rahmen der Einführung der Anlage A zu allen Rats vorlagen wird die Relevanz des 
Klimaschutzes als Querschnittthema hervorgehoben we rden. Dabei soll das Quer- 
schnittsthema im Sinne eines Positivkatalogs erwähn t werden, wenn der mit der Vorlage 
zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht klima schutzrelevante Aussagen trifft und 
dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher 
Bedeutung und Relevanz ist.  
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü4 
Münsters Allianz für Klimaschutz  Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (5) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Aufbau eines stadtweiten Netzwerkes "Allianz für Kl imaschutz" mit gesellschaftlichen 
Akteuren aus Wirtschaft, Handwerk, Dienstleistung.,  etc. zur Entwicklung und Umset- 
zung von Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Mai 2011 wurde die Allianz für Klimaschutz gegrü ndet. Gleich zu Beginn traten 40 
Unternehmen der Allianz bei. Im zweiten Projektjahr  konnte die Teilnehmerzahl auf 70 
Unternehmen erhöht werden.  
Die Unternehmen, Institutionen und Verbände haben s ich bisher in mehr als 45 Work- 
shops und Fachveranstaltungen getroffen und mit Hil fe externer Experten Ideen und 
Projekte für die Einsparung von Energie in den Betr ieben entwickelt. Der Fokus lag auf 
den Themenbereichen Sofortmaßnahmen und Mitarbeiter motivation, Energie-
Controlling, Green IT, LED, Optimierung der Regelun gstechnik, Solare Eigenstromer- 
zeugung, energieeffiziente Kältetechnik und Mobilitätsmanagement. 
Eine besondere Rolle kommt den so genannten Klima-P aten zu. Sie definieren Ziele, 
treiben konkrete Projekte voran und repräsentieren die Allianz in der Öffentlichkeit. Dazu 
treffen sich Vertreter der Firmengruppe Brück, der Sahle Baubetreuungsgesellschaft 
mbH, der Westfälischen Provinzial Versicherung AG, der Kenersys GmbH, der Stadt- 
werke Münster GmbH und des Batterieforschungsinstit uts MEET der Universität Müns- 
ter einmal jährlich mit Oberbürgermeister, Verwaltungsspitze und Politik. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Mittlerweile konnte die Teilnehmerzahl der Unternehmen auf mehr als 100 gesteigert 
werden. Neben den Workshops, die dazu dienen, den Unternehmen das notwendige 
Fachwissen zu vermitteln, wurde eine intensive Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt. Das 
Marketingkonzept, bei dem die Unternehmen unterschiedliche Module beauftragen 
konnten, hat u.a. folgende Bausteine enthalten: Imagefilm, Klimanews (Auflagenstärke 
rund 55.000 Stück als Zeitungsbeilage), Buswerbung für 1 Jahr auf Stadtwerke-Bussen,

3 
Plakatwerbung, Pressemitteilungen. 
Die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit hat zu einer deutlichen Stärkung der Außen- 
wirkung sowohl des Projektes als auch der teilnehmenden Unternehmen geführt. 
In den Jahren von 2013 bis 2016 haben jährlich Koordinierungstreffen stattgefunden, 
um  auf die Wünsche und Bedürfnisse der Unternehmen einzugehen, die Inhalte zielge- 
richtet zu steuern und weiter zu verfolgen. 
Eine Abfrage im Jahr 2016 durch das beauftrage Unternehmen Gertec GmbH, dass seit 
der Gründung des Netzwerkes die Umsetzung des Projektes begleitet, konnte aufzei- 
gen, dass die Unternehmen mit den Angeboten sehr zufrieden gewesen sind und dabei 
besonders die flexiblen inhaltlichen, auf aktuelle Entwicklungen bezogenen Angebote 
und den Austausch untereinander sehr Wert schätzen. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Zahl der Mitglieder im Netzwerk Münsters Allian z für Klimaschutz liegt weiterhin bei 
über 100 Unternehmen, wobei der zentrale Fokus des Netzwerks nach wie vor auf die 
Realisierung von Maßnahmen und Projekten innerhalb der Unternehmen gesetzt wird. 
Dazu haben sich insbesondere die regelmäßig durch d ie Stadt Münster angebotenen 
fachlichen Workshops etabliert, die immer in einer Kombination aus Fachwissen und 
konkreten praxisnahen Beispielen die Teilnehmer mot ivieren und anregen derartige 
Maßnahmen und Projekte auch im eigenen Unternehmen umzusetzen. Ein besonderer 
Fokus wurde im Jahr 2017 auf das Thema Mobilität mi t dem Schwerpunkt Elektromobili- 
tät gelegt. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit er scheint jährlich die Klimanews (Aufla- 
genstärke rund 55.000 Stück als Zeitungsbeilage), i n der die beteiligten Unternehmen 
die Möglichkeit haben ihre erfolgreichen Klimaschut zmaßnahmen der Öffentlichkeit zu 
präsentieren. 
Neben den technischen energetischen Einsparpotentia len ist im Frühjahr 2018 der 
Schwerpunkt auf eher verhaltensorientierte Ansätze zum Klimaschutz gelegt worden. 
Dabei stand die Verbindung von Klimaschutz und Mita rbeitermotivation (Attraktivität des 
Arbeitgebers) im Fokus. Themen waren Klimaschutz am  Arbeitsplatz (Büroausstattung), 
Klimaschutz und Ernährung sowie Klimaschutz und Mob ilität (Vermeidung von Wegen, 
Home Office, etc.). 
Die konstante Beteiligung der Unternehmen an den Ve ranstaltungen, eine geringe Fluk- 
tuation im Netzwerk und die Rückmeldung aus regelmä ßigen persönlichen Bera-
tungsgesprächen durch das beauftrage Beratungsbüro und der Stadt Münster zeigen, 
dass die Kooperation zwischen den beteiligten Unter nehmen und der Stadt Münster in 
dieser Form sehr gut funktioniert. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü5 
Fortsetzung und Weiterentwicklung Öffent- 
lichkeitsarbeit Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Die guten Aktivitäten in Münster sollen beibehalten  und weiter ergänzt werden, z.B. 
Energiestadtplan Münster ausbauen oder übergreifender Claim für Klimaschutzprojekte 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz ist intensiviert und ausgebaut worden, wo- 
bei die Grundlagen in der Beschlussvorlage V/0234/2011 - Fortsetzung und Weiterent- 
wicklung Öffentlichkeitsarbeit dargestellt worden sind. Insbesondere sind folgende Pro- 
jekte umgesetzt worden:  
1. „Münster packt´s! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“ ist weiter entwickelt worden. Seit 
Mai 2011 wurden 6 neue Kooperationspartner hinzugewonnen und in 19 verschiedenen 
Aktionen (z.B. Infostände auf der Messe Bauen und Wohnen; Hafenfest; Kampagne mit 
einer Bäckerei, Interkulturelles Fest; Sommerfest Kinderhaus mit Einbindung einkom- 
mensschwacher Haushalte, …) wurden weitere 1.000 Bü rgerpakt-Teilnehmer gewon- 
nen. Für das Jahr 2013 ist der Schwerpunkt auf Studierende gelegt worden.  
2. Das „Klimasparbuch“, ein Ratgeber und Gutscheinbuch zum Klimaschutz im Alltag, 
wurde in einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren in Münster über den Buchhandel 
verkauft oder als Präsent im Rahmen von verschiedenen Aktionen (auch der Stadtwer- 
ke) abgegeben. 
3. Eine eigene Seite im Internet 
www.klima.muenster.de  wurde eingerichtet und wird re- 
gelmäßig mit aktuellen Informationen zum Thema „Bürgerpakt für Klimaschutz“, „Allianz 
für Klimaschutz“ und „Bauen und Sanieren“ bestückt. Auch eine Facebook - Seite wurde

4 
eingerichtet, wobei eine positive Verstetigung noch nicht erreicht worden ist. 
4. Viele Anregungen aus der Beschlussvorlage wurden aufgegriffen, wie die Beteiligung 
am Veggietag, die Umsetzung des Solarchecks und die Beteiligung an vielen Aktionen. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Öffentlichkeitsarbeit ist in den letzten Jahren weiter intensiviert worden, insbesonde- 
re für „Münster packts! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“, „Münsters Allianz für Klima- 
schutz“ sowie die Bereiche Bauen und Sanieren sowie Erneuerbare Energien. Dabei 
wurden nicht nur themenspezifische Ausstellungen, Kampagnen und Beratungen ange- 
boten sondern auch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit mit Plakaten, Anzeigen, Bus- 
werbung, etc. durchgeführt. Ein eigenes Layout für den Klimaschutz in Münster hat zur 
deutlichen Erkennung des Klimaschutzes in der öffentlichen Wahrnehmung geführt.  
 
Für die Entwicklung des Masterplans 100% Klimaschutz ist die Dachmarke mit dem 
Motto „Münster Klimaschutz 2050“ angepasst worden und wird seit Oktober 2016 offen- 
siv in die Bürgerschaft getragen, um eine breite Öffentlichkeit für das Thema im Rahmen 
der Beteiligungsphase zur Erarbeitung des Masterplans zu erhalten und später Maß- 
nahmen zielgerichtet zu bewerben und umzusetzen. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Dachmarke „Münster Klimaschutz 2050“ hat sich a ls zentrale qualitative Wiederer-
kennungsmarke zum Klimaschutz in Münster weitestgeh end etabliert. Insbesondere in 
Verbindung mit dem neuen städtischen CD konnte ein einheitliches und medienwirk-
sames Ansprachekonzept für die Öffentlichkeit entwickelt werden.  
Damit werden die unterschiedlichen Zielgruppen (Hau sbesitzer, Haushalte, Unterneh-
men, etc.) zielgruppenspezifisch im einheitlichen D esign zu den verschiedenen Themen 
und Kampagnen mit einer Vielfalt an unterschiedlich en Medien (von Plakaten, über 
Pressemitteilungen, Anzeigen, Buswerbung, bis zur P räsenz im Internet und den sozia- 
len Medien) angesprochen. Neben den verschiedenen M edien wurde im Jahr 2018 wie- 
der verstärkt auch die persönliche Präsenz bei Vera nstaltungen und Festen in der Stadt 
erhöht, um die Bürgerinnen und Bürger für den gemei nsamen Klimaschutz-Prozess zu 
gewinnen. 
 
In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Klimaschutzka mpagne „Münster packts! Der 
Bürgerpakt für Klimaschutz“ evaluiert und weiterentwickelt.  
2018 startete die Weiterentwicklung unter dem Titel  „Münsters KlimaMischpoke“. Der 
inhaltliche Schwerpunkt liegt weiterhin auf kleinen  Klimaschutzmaßnahmen im Alltag, 
die aber in der Summe – und in der Gemeinschaft – e inen wichtigen Beitrag zu den 
städtischen Klimaschutzzielen leisten. Die Verbindu ng aus Elementen von Massematte 
als lokaler Münster-Bezug mit einem Schwerpunkt auf  eine Mitmachkampagne, bei der 
Menschen nicht nur informiert werden, sondern zur a ktiven Teilnahme an der Kampag- 
ne motiviert werden, bilden den Kern der Kampagne. Sie wird im Jahr 2019 fortgesetzt. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü6 
Energieberatung ausbauen und differenzie- 
ren Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Energie-/Umweltberatung der Stadt (ganztags statt halbtags) und der Verbraucherzent- 
rale werden weiter ausgebaut. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Ein Ausbau der Energie-/Umweltberatung ist nicht umgesetzt worden.  
Insgesamt konnte eine halbe Personalstelle für die Energie-/Umweltberatung auf der 
Grundlage des Handlungskonzeptes erhalten werden.   
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand

5 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü7 
Klimaschutz und Veränderung der Alters- 
struktur der Bevölkerung Klenko Priorität: 3 
Potenzial: - 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Veränderung in der Altersstruktur erfordert auch Veränderungen im baul. Bereich, z.B. 
altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen, dabei Chancen für den Klimaschutz nut- 
zen. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Rahmen des Projektes „AltbauNeu“ in Zusammenarbeit mit der Energieagentur NRW 
und anderen Städten in NRW wird das Thema in Zusammenhang mit der Gebäudesan- 
ierung betrachtet und soll zukünftig stärker in die Beratung eingebracht werden. Der Zu- 
bau an altengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen ist auch Teil der Überlegungen 
im Handlungskonzept Wohnen, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Im Rahmen des Projektes „AltbauNeu“ wurden Handlungsansätze für die Nutzung von 
Synergien bei der altersgerechten Sanierung mit der energetischen Sanierung heraus- 
gearbeitet, die im Rahmen des Netzwerkes „AltbauPartner Handwerk“ besprochen wur- 
den und dort in die Sanierungsberatung aufgenommen wurden. D.h. aktiv die Chancen 
bei der altersgerechten Sanierung nutzen und auf die Möglichkeiten der energetischen 
Sanierung verstärkt hinweisen.  
Auch im Handlungskonzept Wohnen, das im April 2014 vom Rat der Stadt Münster be- 
schlossen wurde, spielt der altersgerechte oder barrierefreie Wohnungsbau eine wichti- 
ge Rolle und ist damit Bestandteil der weiteren Entwicklungsstrategie der Stadt.   
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü8 
Klimaschutz in der Stadtplanung Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: - 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Der Leitfaden „Energiegerechte Bauleitplanung“ soll aktualisiert werden, insbesondere 
im Hinblick auf die Gestaltung städtebaul. Verträge, die neuen Aspekte der EnEV 2009, 
des EEWärme-Gesetzes sowie des Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW". (er- 
gänzend dazu: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.9.2008: A-R/0047/2008) 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Beauftragung bzw. Bearbeitung eines Leitfadens konnte kapazitätsbedingt und in 
Priorität zu anderen konkreten Planungsprojekten noch nicht angegangen werden. 
Gleichwohl kann der Sachstand inhaltlich wie folgt dargestellt werden: 
- energetischen Baukonzepten stehen, nach wie vor u nd wie seit Jahren, keinerlei 
öffentlich-rechtliche Vorschriften in Festsetzungen von Bebauungsplänen bei 
Neuplanungen entgegen; 
- städtebauliche Aspekte des Klimaschutzes werden n ach wie vor frühzeitig im 
Planungsprozess durch Einspeisung der entsprechenden Aspekte in Wettbe- 
werbsverfahren berücksichtigt, auch in Verfahren Dritter; 
- im Rahmen von Anträgen auf Bauleitplanung und zu neuen städtebaulichen 
Konzepten wird dem ASSVW regelmäßig ein städtebaulicher Klima-Check als 
ergänzende Basis seiner Entscheidung vorgelegt; dieser enthält oftmals Emp- 
fehlungen der Stadtplanung, die vorliegenden Bebauungskonzepte energetisch 
zu optimieren (Kompaktheit, Ausrichtung, Abstände, Dachflächen); 
- eigene städtische städtebauliche Konzepte werden unter dem Focus o.g. städ- 
tebaulich wirksamer klimatischer Aspekte geprüft und optimiert; 
- für Sommer 2013 ist eine Vorlage zur Energieeffiz ienz von Gebäuden im Zu- 
sammenhang mit Fragen des Stadtbildes geplant, die sich i.S. einer  Handrei- 
chung an die Bürgerschaft, Investoren, Architekten und Planung  wendet. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Eine Beauftragung bzw. Bearbeitung des Leitfadens ist aus analogen Gründen wie be- 
reits 2013 nicht erfolgt. Die Bearbeitung ist auch weiterhin den Arbeitsprioritäten der 
Bauleitplanung und der Städtebaulichen Planung zur Wohnbaulandentwicklung unter- 
zuordnen.

6 
Die bereits in 2013 als Sachstand angeführten Arbeitsfelder werden - mit Ausnahme des 
letzten Spiegelpunktes – bei laufenden Planungen voll berücksichtigt bzw. angewandt. 
 
Es wird in Anbetracht dieser Situation nicht empfohlen, die Maßnahme einer Neuaufstel- 
lung des Leitfadens aufrechtzuerhalten, da 
 Kosten, Aufwand und Nutzen hier aus der fachlichen Betrachtung in keinem guten 
Verhältnis stehen: ein/der Leitfaden wird weder absolute Vorgaben machen sollen, 
noch können; 
 durch den konkreten Städtebaulichen Entwurf wirklich beeinflussbare klimatische Ziele 
(kurze Wege, Dichte, Kompaktheit, Kubatur/Dachform/Gebäudeausrichtung/Optionen 
für passive Energienutzung etc. ) seit Jahren selbstverständliches Entwurfs- und Beur- 
teilungshandwerkszeug in der Stadtplanung sind; 
 die o.g. Kriterien sind jedoch auch nicht absolut: sie stehen auf gleicher Stufe zu 
ebenso wichtigen baugebietskonfigurierenden städtebaulichen  Anforderungen wie 
Stadtraumbildung, kommunikative, gemeinschaftsorientierte und nutzungsfunktionale 
Ziele, Aufgreifen und Fortführen bestehender städtebaulicher Strukturen etc. und sie 
unterliegen somit der Abwägung – eine primär oder ausschließlich kompakte oder 
südorientierte Gebäudeausrichtung oder Dachform  ist insofern für die städtebaulich 
gewachsene Struktur und das Stadtbild Münsters in keiner Weise zu empfehlen und 
verträglich ; 
 die Anregungswirkung eines Leitfadens für private Bauherren beschränkt sich insofern 
in erster Linie beispielgebend auf Positivbausteine für das konkrete Bauvorhaben; 
hierfür bestehen in Literatur wie im fachlichen Bereich des Internet ausreichende Un- 
tersuchungen und Leitfäden zu stützenden technischen Lösungen, deren Umsetzung 
und zum Teil auch Förderung  -  die Stadt hat es im Themenfeld der Stadtpla- 
nung/Bauleitplanung objektbezogen nicht in der Hand (Ausnahme: eigene kommunale 
Bauvorhaben), bauliche Strategien, Vorgaben oder Techniken mit Ausnahme der 
Wärmedämmstandards (V/0675/2011)  weiterzugeben und einzufordern, sofern hier- 
für keine gesetzlichen Grundlagen bestehen; 
 in den die Bauleitplanung flankierenden öffentlich rechtlichen Verträgen werden die 
kommunalen Energie(dämm)standards wie aktuelle Ratsbeschlusslage (V/0675/2011) 
1:1 seit den 90er Jahren als klare Maßgabe für die Gebäudeerstellung an Dritte wei- 
tergegeben (aktuell EnEV 2009 minus 35%) – modifizierende bzw. aktualisierende 
oder weitergehende Ratsbeschlüsse würden analog und automatisiert vertraglich um- 
gesetzt und weitergegeben; 
 weitergehende Themen wie Nutzungsintensität von Kfz in Baugebieten, Car-Sharing, 
Nutzung bestimmter Energieversorgungsformen im Baugebiet o.ä. können durch 
Städtebauliche Planung zwar mitgedacht und vorbereitet werden, dies  jedoch i. d. R. 
nicht verbindlich geregelt und gesetzlich gesichert, sondern nur per Hinweis; 
 in diesem Zusammenhang wurden allerdings bei den großflächigen Konversionspro- 
jekten York und Oxford Kriterien und Elemente für das Thema Klimaschutz in der 
Stadtplanung in besonderer Weise vorgedacht bzw. integriert. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die in 2013 angeführten Arbeitsfelder werden – wie bisher mit Ausnahme des letzten 
Spiegelpunktes – bei laufenden Planungen durchgetragen und beachtet. 
 
Eine Beauftragung bzw. Bearbeitung des Leitfadens i st aus fachlicher Sicht nach wie 
vor nicht sinnvoll und im Aufwand-Nutzen-Verhältnis  in keiner Weise zielführend. In der 
aktuellen personellen Situation wäre eine  Bearbeit ung in den mind. mittelfristigen Ar- 
beitsprioritäten der Bauleitplanung und der Städteb aulichen Planung zur Wohnbauland- 
entwicklung (Baulandprogramm, Konversion, etc.) zudem nicht realistisch. 
 
Es wird in Anbetracht dieser Bewertung und Situatio n weiterhin nicht empfohlen, die 
Maßnahme einer Neuaufstellung des Leitfadens aufrec htzuerhalten (siehe Begründung 
aus 2015/2016). 
 
Bei der Umsetzung der städtebaulich wirksamen, groß flächigen Konversionsprojekte 
York und Oxford ist es Ziel, die Kriterien und Elem ente für das Thema Klimaschutz - ne- 
ben anderen - in besonderer Weise in die künftigen hochbaulichen und freiräumlichen 
Ausschreibungsverfahren zu integrieren:  Neben der Berücksichtigung der qualitativen 
Standards der städtebaulichen Gestaltungsleitlinien  wird sich die Stadt dafür einsetzen, 
dass 
 Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovat iver Mobilitätskonzepte bzw.

7 
Maßnahmen des Mobilitätsmanagements  
 Qualität, Funktionalität und Flexibilität der halbö ffentlichen und privaten Frei- 
raumgestaltung  
 Integration und Erhaltung bestehender, wertvoller  Grünstrukturen, vor allem 
des erhaltenswerten Baumbestandes  
 Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovativer energetischer Konzepte  
 Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovat iver Regenwasserbewirtschaf- 
tungslösungen  
explizite (Mit-)Beurteilungskriterien im Zusammenha ng mit konzeptbezogenen Grund- 
stücksvergaben auf den Kasernenarealen werden. 
 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Ü9 
Bürger-/Firmen-Klimafonds Klenko Priorität: 4 
Potenzial: 5 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Mit einem Fonds für lokale und internationale Klimaschutzprojekte soll Bürgern wie auch 
Unternehmen in der Stadt Münster eine Geldanlagemöglichkeit geboten werden, aus 
der heraus konkrete Klimaschutzprojekte finanziert werden. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Zusammen mit dem Verein fairPla.net sollte ein Bürgerfond entwickelt werden. Nach 
ersten vielversprechenden Gesprächen teilte der Verein 2012 jedoch mit, dass er keine 
Umsetzungsmöglichkeiten sieht.  
Die Stadtwerke Münster haben im Rahmen ihrer Aktivitäten Bürger-Fonds für die Um- 
setzung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (Photovoltaik und Windkraft) 
aufgelegt und den Bürgern angeboten. Die Anteile waren jeweils in kürzester Zeit ver- 
griffen.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Ein Bürger-/Firmen-Klima-Fonds konnte bislang nicht  initiiert werden. Die Stadtwerke 
Münster  haben eine Bürgergenossenschaft „Münster Energie“ gegründet, um Bürgeran- 
lagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Stadt umzusetzen.  Der Verein fair- 
Pla.net konnte verschiedene Projekte mit der ev. Kirche und dem Studentenwerk mit 
Bürgerbeteiligung umsetzen. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
  
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Üneu 
Beirat für Klimaschutz Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (4) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Einrichtung eines Beirates für Klimaschutz ist beschlossen worden. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Mit Ratsbeschluss vom 21.09.2011 wurde der Beirat für Klimaschutz (V/0358/2011) ein- 
gerichtet und die Mitglieder berufen. Der Beirat tagt viermal jährlich.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand

8 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Üneu 
Klimaschutzkonzept Landwirtschaft und Er- 
nährung Klenko Priorität: 3 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Die Verwaltung soll die Produktion klimaschädlicher Gase durch die landwirtschaftl. 
Tierhaltung im Stadtgebiet abschätzen und prüfen, ob weitere Umweltdaten für Land- 
wirtschaft und Ernährung abgebildet werden können 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Um die Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft zu ermitteln, wurde eine quantitative 
Bilanz der Emissionen von Treibhausgasen im Herbst 2012 in Auftrag gegeben. Neben 
einer aktuellen Bilanzierung für das Jahr 2011 sollten auch rückwirkende Bilanzen 
durchgeführt werden und ein fortschreibbares Bilanzierungstool auf Excel-Basis, mit 
dem zukünftig die Bilanzierung durch die Stadt erfolgen kann, erstellt werden. Die Er- 
gebnisse werden Mitte 2013 vorliegen. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Der Anteil des Landwirtschaftssektors an den Gesamtemissionen der Stadt Münster ist 
mit rd. 3 % vergleichsweise gering und liegt deutlich unter dem Anteil der deutschen 
Landwirtschaft an der nationalen Gesamtemission von 7,5 %. Zurückzuführen ist dies in 
erster Linie auf die urbane Struktur der Stadt Münster. Gegenüber dem Jahr 1990 konn- 
ten 17% der Emissionen in Münster im Bereich der Landwirtschaft eingespart werden. 
 
Aufgrund des geringen Anteils an den Gesamtemissionen wurden bislang keine weite- 
ren Konzepte für diesen Sektor erstellt. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Übergreifend 
 
Üneu 
Heizstrahlerverbot Außengastronomie Klenko  Priorität: 4 
Potenzial: 3 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Außengastronomieflächen sollen nur noch unter der B edingung des Verzichtes von 
Heizpilzen, Infrarotstrahlern usw. genehmigt werden . Auch bei bereits bestehenden Ver- 
trägen werden die Betreiber um eine Selbstverpflichtung gebeten 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Mit dem Handlungskonzept 2020 wurde der Verzicht von Heizpilzen, Infrarotstrahlern, 
usw. beschlossen (V/0592/2010  + V/0592/2010/E1). Bei der Genehmigung von Außen- 
gastronomieflächen auf öffentlichen Flächen wird der Beschluss konsequent umgesetzt. 
 
Bei den wenigen städtischen Privatflächen wird der Ratsbeschluss bei Neuvermietun- 
gen ebenfalls seit 2011 umgesetzt. Bei bestehenden Verträgen gilt die Genehmigung 
zum Aufstellen von Tischen und Stühlen überwiegend nicht in den Wintermonaten und / 
oder Heizpilze o.ä. werden nicht verwendet. Bei 2 Vertragsverhältnissen bestehen lang- 
fristige Bindungen, die zurzeit nicht kündbar sind. Eine Selbstverpflichtung wurde von 
den betroffenen Pächtern abgelehnt. Bei einem Neuabschluss sollen die Verträge ent- 
sprechend angepasst werden. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt.

9 
Handlungsfeld / 
Nr.  Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B1  
Gütesiegel Gebäudesanierung Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Entwicklung eines Gütesiegels Gebäudesanierung ist im Rahmen der Workshops für 
das Klimaschutzkonzeptes als ein sehr wichtiges Instrument der Altbausanierung gese- 
hen worden. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das seit 1997 bestehende Gütesiegel für vorbildlich sanierte Altbauten ist in 2012 novel- 
liert und in zwei Varianten (Standard und Premium) an die aktuellen Anforderungen der 
Energieeinsparverordnung breitenwirksam angepasst worden. 
Jährlich wiederkehrend können sich nunmehr Gebäudeeigentümer mit dem nach der 
Sanierung ausgestellten Energieausweis für das Gebäudegütesiegel der Stadt Münster 
bis Anfang September bewerben. In 2012 sind 55 Gebäudegütesiegel vergeben wor- 
den. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Grundidee eines Gütesiegels für gut sanierte Wohngebäude ist nach wie vor ein gu- 
tes und wichtiges Instrument für die öffentlichkeitswirksame Werbung zur Sanierung von 
Wohngebäuden, jedoch ist die Nachfrage durch mögliche Bauherren  - trotz intensiver 
Bewerbung in allen Medien und mit einer Vielzahl an Multiplikatoren - eher gering.  
In 2013 sind 25, in 2014 sind 40 und in 2015 sind 30 Gütesiegel vergeben worden (vor- 
rangig an Antragsteller aus dem Förderprogramm Altbausanierung und Energieeinspa- 
rung der Stadt Münster). In 2016 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine 
Auszeichnung stattfinden.  
Sachstand 
2017 / 2018 
Auch im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Auszeichnung 
stattfinden. In 2018 ist eine Auszeichnung für die vorangegangenen Jahre geplant. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B2 
Förderprogramm „Energieeinsparung und 
Altbausanierung“  Klenko Priorität: 4 
Potenzial: 5 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Förderprogramm soll fortgeführt werden. Wichtig ist ein hohes Budget, um Breitenwir- 
kungen zu erzielen. Zudem Weiterentwicklung z.B. Konzentration auf Außenwand- 
dämmung, Innendämmungsqualität, Passivhauselemente, Hemmnis Denkmalschutz, 
Dachintegration von Solaranlagen  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Mit Ratsbeschluss zum Handlungskonzept 2020 (V/0592/2010 + V/0592/2010/E1) ist 
die Fortführung des Förderprogrammes mit einem Haushaltsvolumen von 350.000 Euro 
pro Jahr beschlossen worden.   
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel für die Jahre 2013 bis 
2017 auf jeweils 250.000 Euro reduziert. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Haushaltsmittel für das Förderprogramm sind im Jahr 2014 wieder auf 350.000 Eu- 
ro aufgestockt worden und betragen in folgenden Jahren: 
2015 -> 400.000 Euro 
2016 -> 425.000 Euro  
2017 -> 450.000 Euro 
2018 -> 500.000 Euro 
2019 -> 350.000 Euro 
2020 -> 350.000 Euro 
Der jährliche Fördertopf war teilweise bereits im Frühjahr ausgeschöpft. Im Jahr 2015 
sind Fördermittel in Höhe von 125.000 Euro nicht abgerufen worden, da die bundeswei- 
te Negativpresse in Sachen „Dämmwahn“ auch in Münster seine Wirkung gezeigt hat. 
Im Jahr 2016 sind jedoch wieder alle Fördermittel bis zum Jahresende abgerufen  wor- 
den. 
Seit Mitte 2016 erfolgt die Förderung von Photovoltaikanlagen durch ein städtisches 
Förderprogramm, welches in das Förderprogramm Altbausanierung und Energieein-
sparung integriert worden ist (vgl. E6).

10 
Sachstand 
2017 / 2018 
Aufgrund der stetigen Pressearbeit sind im Jahr 201 7, wie auch im vorangegangenen 
Jahr, fast alle Fördermittel abgerufen worden. Ledi glich 42.000 € sind nicht in Anspruch 
genommen worden. In 2018 sind bis Juli für die Altb ausanierung bereits über 300.000 € 
abgerufen worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen  2018 sind die Fördermittel für 
die folgenden Jahre nochmals aufgestockt worden: 
2019 -> 450.000 Euro 
2020 -> 450.000 Euro 
2021 -> 500.000 Euro 
2022 -> 500.000 Euro 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B3 
Konjunkturprogramm Klimaschutz – 100 
Gebäude-Sanierungsprogramm Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Ergänzend zum Förderprogramm Altbausanierung soll ein „Konjunkturprogramm Kli- 
maschutz“ für 100 Gebäude, die vorbildlich und begleitet von Öffentlichkeitsarbeit opti- 
mal energetisch saniert werden, aufgelegt werden. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Maßnahmen „Konjunkturprogramm Klimaschutz – 100 Gebäudesanierungspro- 
gramm“ beschränkt sich auf das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen 
sowohl in energetischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, was einen wichtigen Im- 
puls für die Bürger zur Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt darstellt. Nach Er- 
arbeitung eines entsprechenden Öffentlichkeitskonzeptes konnten bislang zwei Bau- 
vorhaben öffentlichkeitswirksam begleitet werden, die mit jeweils vier Vor-Ort-Terminen 
von den Bürgern sehr gut angenommen wurden.  
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel in Höhe von 30.000 
Euro gestrichen. In diesem Jahr ist die einfache Begleitung von zwei weiteren Bauvor- 
haben mit vorhandenen Mittel geplant. 
Sachstand 
2015 / 2016 
In den Jahren 2014 – 2016 sind jährlich zwei bis dr ei Bauvorhaben öffentlichkeitswirk- 
sam mit jeweils zwei Vor-Ort-Terminen umgesetzt wor den. Die Besichtigungen der 
Baustellen sind von den Bürgern weiterhin sehr gut angenommen worden und die posi- 
tiven Impulse für die Aktivierung der Sanierungstät igkeit in Münster konnten gesetzt 
werden.  
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Jahr 2017 konnten auf Grund des Personalausfalls  (vgl. Ü1) keine Vor-Ort-
Termine  
stattfinden. 
In 2018 sollen wieder zwei Bauvorhaben öffentlichke itswirksam begleitet und entspre- 
chende Vor-Ort-Termine sowohl für Bürger als auch f ür Fachpublikum (Woh-
nungswirtschaft) organsiert werden. 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B4 
Arbeitskreis Mieter/Vermieter Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (2) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Der Konflikt zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen der Altbausanierung und Ener- 
gieeinsparung ist dauerhaft und könnte durch einen gezielten Projektansatz deutlich 
verbessert werden, um auch so weitere Energieeinsparungen zu realisieren. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Projekt ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden. Es sollte im Rahmen 
der Allianz für Klimaschutz aufgenommen werden, wurde von den beteiligten Unter- 
nehmen bislang aber noch nicht ausgewählt. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Rahmen des Förderprogrammes Kommunaler Klimaschu tz NRW wird ab Oktober 
2018 ein Modellprojekt zur Beratung und Motivation von privaten „semiprofessionellen“ 
Vermietern gestartet. Dabei werden die Vermieter an hand von Modellsanierungen 
durch Vertreterinnen und Vertreter der Wohn- und St adtbau in den verschiedenen 
Handlungsfeldern geschult. Das Modellprojekt wird d urch ein externes Büro begleitet 
und dokumentiert. Diese Dokumentation soll in den folgenden Jahren als Grundlage zur 
Verstetigung dieses Arbeitsfeldes dienen.

11 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B5+6 
Technikimpulse „Bauen“ sowie Öffentlich- 
keitsarbeit Bauen: Neue Bausteine Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Für einen Zeitraum von 2 -3 Jahren sollte jeweils ein bestimmter technischer Schwer- 
punkt, wie z.B. hydraul. Abgleich von Heizungen, Wärmepumpe, Lüftungsanlagen und 
Klimatisierung, kooperativ vorangebracht werden. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit 
kann hier zur Intensivierung der Sanierungstätigkeit führen und dabei  eine deutliche 
Wirkung auf die lokale Wirtschaft haben. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Jahr 2011/12 wurde das Thema „Die richtige Heizung für mein Haus“ in den Vorder- 
grund gestellt. Dazu wurde die erforderlichen Materialien wie Flyer, Broschüre, Plakat, 
etc. erarbeitet und im Herbst 2012 eine Themenkampagne mit Ausstellung, Vorträgen 
und Beratungstagen im Cityshop und in den Stadteilen angeboten. Ergänzend wurde 
das Thema „Münsters Energiesparhaus“ öffentlichkeitswirksam aufbereitet und in die 
Beratungsinitiative eingebunden.  
In 2013 soll das Schwerpunktthema Lüftungsanlagen in Wohngebäuden umgesetzt 
werden.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Themenbereich Bauen und Sanieren ist in den 
Jahren 2013 bis 2016 von der Klenko erfolgreich fortgeführt worden. In 2013 ist das 
Schwerpunktthema Lüftungsanlagen in Wohngebäuden um gesetzt worden. In 2014 
und 2016 das Thema „Altbausanierung“ und in 2015 das Thema „Neubau“. Dabei sind 
jeweils in Kampagnenwochen mit Ausstellungen, Beratungsangeboten und Vor-Ort-
Terminen teilweise stadtteilbezogen angeboten worden.  
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Kampagne statt-
finden, es wurde jedoch intensiv für das Förderprogramm Altbausanierung geworben. 
2018 liegt der Themenschwerpunkt weiterhin im Berei ch der Altbausanierung mit den in 
B3 beschriebenen Baustellenbesichtigungen. 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B7 
Energie und Denkmalschutz Klenko Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Aufbauend auf den erarbeiteten Materialien wird ein Vermittlungs- und Beratungs- 
schwerpunkt zu diesem Themenfeld durch spez. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit an- 
geboten. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Dezember 2012 ist das Hearing „Stadt und Klima“ zum Thema Altbausanierung mit 
unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten durchgeführt worden, um aufzuzeigen, 
dass Sanierungen nicht zwingend eine Veränderung der Fassade beinhalten müssen. 
Im Hearing wurde auch das Thema erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Gebäude 
angesprochen. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B8 
Passivhausstandard in städt. Grundstücken Klenko Priorität: 5 
Potenzial: - 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Der bisherige Niedrigenergiehausstandard, der durch die EnEV 2009 erreicht worden 
ist, sollte mit dem Ziel des anspruchsvolleren Passivhausstandards schrittweise fortge- 
schrieben werden. Trotz geringer Neubautätigkeit sollte Münster seiner Vorreiterrolle 
weiterhin gerecht werden.

12 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2011 (V/0675/2011 sowie V/0675/2011/E1) ist das soge- 
nannte „Energiesparhaus Münster“ mit einer Unterschreitung des Transmissionswär- 
meverlustes von -35 % gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 einge- 
führt worden. Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Weiterentwicklung ab 2014 in 
Richtung Passivhausstandard wurde nicht beschlossen. Ein Hearing zur Vorbereitung 
der Einführung eines Passivhausstandards wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt. Mit 
dem Ergebnis, dass die Novellierung der EnEV abgewartet werden sollte und diese die 
Grundlage der Anpassung in Anlehnung an das Passivhaus bilden soll.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Im Frühjahr 2015 hat die Verwaltung die Anpassung des bestehenden Wärmedämm- 
standards für das sog. „Energiesparhaus Münster“ an die EnEV 2014 vorbereitet 
(V/0092/2015), wobei es inhaltlich sich nicht um eine Verschärfung des Dämmstan- 
dards handelte sondern nur um eine verfahrensrechtliche Anpassung an die neue Ver- 
ordnung der EnEV 2014. Im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage wurden un- 
terschiedliche politische Anträge beschlossen und die Verwaltung beauftragt ein Dia- 
loggespräch  zur Klärung der unterschiedlichen Ansätze zu führen. Das Dialoggespräch 
konnte im April 2016 durchgeführt werden. Ein weiteres Dialoggespräch ist für 2017 
geplant, um die Akzeptanz und Notwendigkeit dieser Klimaschutzmaßnahme vor allem 
bei den Investoren zu stärken. Ziel des weiteren Diskussionsprozesses wird es sein, 
die Weiterentwicklung der kommunalen Dämmstandards für den Neubau in Richtung 
Niedrigstenergiegebäude zu starten.  
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Sommer 2017 ist die oben benannte Vorlage (V/009 2/2015) von der Verwaltung zu- 
rückgezogen worden und der Dialogprozess aus den vo rangegangenen Jahren wurde 
weiter fortgeführt. Die fachliche Diskussion für di e Fortführung der kommunalen Anfor- 
derungen ging dabei deutlich in Richtung des KfW-Effizienzhauses 55. 
Im Juli 2018 ist die entsprechende Vorlage (V/0301/ 2018) vom Rat der Stadt Münster 
beschlossen worden, so dass die neuen Anforderungen  auf Grundlage des KfW-
Effizienzhauses 55 zum 01.08.2018 in Kraft getreten sind. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B9 
Passivhausstandard bei Neubau städtischer 
Gebäude Amt 23 Priorität: 5 
Potenzial: - 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Einführung eines Passivhausstandards für städtische Neubauten, z.B. Frankfurter Mo- 
dell prüfen (Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nachweis, dass Passivhaus nicht wirtschaftlich 
ist) oder Aachener Modell mit 20 kWh/m2*a ansetzen.  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Einführung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster  wurde nach ausführlicher poli- 
tischer Diskussion am 21.03.2012 beschlossen. Für städtische Neubauten gilt damit ein 
„nahezu Passivhausstandard“ nach dem Vorbild der Stadt Aachen. Auch für die Sanie- 
rung von Bestandsbauten wurden bauteilbezogene Grenzwerte festgelegt, die die ge- 
setzlichen Vorgaben erheblich unterschreiten. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Leitlinien wurden nach erneuter Diskussion in den politischen Gremien fortge- 
schrieben, der letzte Stand der Gebäudeleitlinien ist vom 19.03.2014. 
 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt. 
 
 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B10 
Energetische Zielwertfestlegung bei Sanie- 
rung städt. Gebäude Amt 23 Priorität: 5 
Potenzial: (2) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Ausarbeitung wirkungsvoller Zielwerte für Strom, Wärme und Wasser nach Gebäudety- 
pen sowie Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten (Leitlinien) für das Ener- 
giemanagement (vgl. Dt. Städtetag).

13 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Für den Bereich Wärme wurden in den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster Zielwerte 
für den Gebäudebestand definiert. Für Strom und Wasser sind bisher keine Zielwerte 
formuliert worden. Dieses ist kaum möglich, da sowohl der Wasser- als auch der 
Stromverbrauch hauptsächlich von der Nutzung abhängig sind. Die bauliche Ausstat- 
tung spielt hier eine geringere Rolle als im Bereich Wärme, hier sind Benchmarks be- 
reits jahrelang in der Anwendung. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Mit dem Projekt Zählervisualisierung für alle öffentlichen Gebäude wird es möglich sein 
noch intensiver Stromsparpotentiale zu erkennen. Zielwerte lassen sich ohne die Be- 
rücksichtigung der Nutzung nicht definieren. Diese ist auch im Städtetag mehrfach dis- 
kutiert und ähnlich beurteilt worden. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Stadt Münster hat zusammen mit den Stadtwerken Münster in Schulen und Kinder- 
tagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes Lastgan gzähler für Strom, Wärme und 
Wasser installiert. Bis Ende 2017 wurden ca. 125 Li egenschaften mit Lastgangzählern 
ausgestattet. Zurzeit erfolgt eine intensive Überpr üfung der ausgelesenen Daten. In ei- 
nem nächsten Schritt wird geprüft, ob an Hand von S tandardlastgängen automatische 
Abweichungen erkennbar sind und wie die Definition von Zielwerten erfolgen kann. 
Zudem wird bei zukünftigen Neubauten die Kabelverle gung für die Datenfernauslesung 
bei der Errichtung direkt berücksichtigt. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B11 
Wiedereinführung des EnergiesparIntrac- 
tings Amt 23 Priorität: 4 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Aufbau eines Programms für rentable Intractingprojekte für die Jahre 2012 bis 2016 
(150.000 € pro Jahr)  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Programm wird umgesetzt. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Bereich der 
Gebäudeautomation. Im Jahr 2012 wurden 139.000,-€ für 8 Projekte verausgabt. Alle 
Maßnahmen sind wirtschaftlich und führen zu Kapitalrückflusszeiten von unter 10 Jah- 
ren. 
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel für die Jahre 2013 und 
2014 auf jeweils 90.000 Euro und für das Jahr 2015 auf 115.000 Euro reduziert.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Das Programm wird mit neuem Schwerpunkt weitergeführt: 
1. LED-Beleuchtung in Turnhallen 
2. LED-Außenbeleuchtung 
3. Lastgang für alle öffentlichen Gebäude  
Es konnten erhebliche Drittmittel über Förderprogramme des BMU eingeworben wer- 
den. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Seit 2016 stehen trotz geringer Kapitalrückflusszei ten keine Mittel für Intractingprojekte 
mehr zur Verfügung. Die durch Fördermittel eingewor benen Drittmittel dienen der 
Haushaltskonsolidierung und werden nicht für Intractingprojekte genutzt. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B12 
Erhöhung des Personaleinsatzes beim 
Energiemanagement Amt 23 Priorität: 4 
Potenzial: (2) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die zusätzlichen Kosten für personelle Ressourcen können zu Energiekosteneinspa- 
rungen führen, die 5- bis 8-fach höher liegen und damit im Netto-Effekt den städtischen 
Haushalt entlasten. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die beschlossene Personalaufstockung für das Energiemanagement konnte nicht um- 
gesetzt werden. Eine Besetzung aus vorhandenem Personalbestand des Amtes 23 ist 
nicht umsetzbar, da die Vielzahl zusätzlicher Aufgaben im Amt 23 (U3-Ausbau, Dichtig- 
keitsprüfung, elektrische Betriebsmittel, Trinkwasserhygiene, etc.) keinerlei personellen 
Spielraum zur Aufstockung des Energiemanagements zu lassen.

14 
Sachstand 
2015 / 2016 
Nach Stellenvermehrungen im Amt 23 aufgrund der ORGA-Untersuchung ist eine Be- 
setzung der Stelle vorbereitet worden und zum 01.02.2017 umgesetzt worden. 
 
Sachstand 
2017 / 2018 
Durch die am 01.02.2017 befristet eingerichtete Ste lle konnten bereits für LED-
Beleuchtungssanierungen Fördermittel in Höhe von kn app 300.000 € eingeworben 
werden. Die Einsparung der Energiekosten beträgt rund 100.000 € jährlich. 
Zudem wurde im Rahmen des Förderprogramms „Kommunal erKlimaschutz.NRW“ ein 
Projektantrag vorbereitet. Neben einer ganzheitlich en Sanierung die umgesetzt werden 
soll, wird eine neue Grundschule mit einem PV-Speic her ausgestattet. Der Zuschuss 
beträgt, vorbehaltlich der noch zu erwartenden Bewilligung, 2,6 Mio. €. 
Die Stelle soll, vorbehaltlich der politischen Ents cheidung zur Umsetzung des Stellen- 
planentwurfs 2019, dauerhaft eingerichtet werden. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B13 
Konzepte zur Stromverbrauchsminderung in 
städt. Gebäuden Amt 23 Priorität: 3 
Potenzial: (2) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Erarbeitung von Stromsparkonzepten für typische Anwendungsfelder (z.B. der Optimie- 
rung von PC-Netzwerken in Schulen, Beleuchtung, Pumpen und Lüftung) und durch ex- 
terne Beratung  ergänzen. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Projekt konnte aus Personalgründen nur ansatzweise begonnen werden. Es wurden 
Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Beleuchtungssystemen durchgeführt. Auch 
bei externer Vergabe bleibt ein erheblicher Personalaufwand zur Betreuung der mit 
dem heutigen Personal nicht zu leisten ist. 
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel ab 2013 eingespart.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Wird im Rahmen des Intracting-Projektes bearbeitet. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Durch die bislang befristet eingerichtete Stelle be i Amt 23 (s. Maßnahme B 12 „Erhö- 
hung des Personaleinsatzes beim Energiemanagement“)  wurden Begehungen an 
Schulen und Kindertagesstätten mit dem Ziel durchge führt, verbrauchsteigernde Fakto- 
ren zu identifizieren und zu beheben. Sollte die un ter B 12 aufgeführte Stelle nicht dau- 
erhaft eingerichtet werden, so ist die Aufgabe zukünftig nicht mehr leistbar. 
 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B14 
Anreizsystem Stromsparen in Münster 
(ehemals: Stromsparprämien) SWM Priorität: 4 
Potenzial: 4 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die Stadtwerke Münster erarbeiten ein Konzept, wie unabhängig von einer Stromspar- 
prämie bestehende Anreize für energiesparendes Verh alten durch einen Boni geben 
werden könnten. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Der Themenkomplex wurde seitens der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen einer 
Bachelor-Arbeit beleuchtet. Hierbei werden verschiedenste Aktivitäten von Energiever- 
sorgern analysiert und auf ihre Anwendbarkeit für die Stadtwerke Münster GmbH be- 
wertet. 
Im Laufe des Jahres wird die Stadtwerke Münster GmbH eine Energiesparkampagne 
umsetzen, wobei unter Einbindung der unterschiedlichsten Kommunikationskanäle der 
Ansatz verfolgt wird, die Anreize zum Energiesparen für die Münsteraner Bürger zu 
verstärken. Die Ergebnisse der Bachelor-Arbeit fließen in die Kampagne ein. 
Sachstand 
2015 / 2016 
GRÜNSPAR und die Stadtwerke kooperieren im Rahmen des Projektes Wettbewerbli- 
che Ausschreibungen / „STEP up!“. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium 
für Wirtschaft und Energie ab 2016 Stromeffizienzmaßnahmen für Haushalte und Un- 
ternehmen in Deutschland, die in einem Wettbewerb um Förderzuschüsse ermittelt 
werden.

15 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Stadtwerke haben sich gemeinsam mit GRÜNSPAR an  der Wettbewerblichen Aus- 
schreibung zum Programm „STEP up!“ beteiligt. GRÜNS PAR konnte sich im Rahmen 
der wettbewerblichen Ausschreibung nicht durchsetze n, sie erhielt keinen Zuschlag im 
Rahmen des Vergabeverfahrens. Somit konnte keine Um setzung des Projektes auf 
Seiten der Stadtwerke erfolgen. 
Im Weiteren haben die Stadtwerke gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Mikroökonomik, 
insbesondere Energie- und Ressourcenökonomik der WW U ein Kooperationsprojekt 
gestartet. Im Zuge dieses Projektes wurde die App d er Stadtwerke um eine Funktion zu 
Erfassung des Zählerstandes per Handy-Foto ergänzt.  Hierauf aufbauend wird derzeit 
ein feedbackbasiertes Instrument zur Energieeinspar ung getestet. Aktuell haben sich 
1.600 App-Nutzer für die Teilnahme an dem Instrumen t registriert. Ergebnisse hierzu 
liegen noch nicht vor, diese werden im Rahmen der F orschungsarbeiten des Lehrstuhls 
analysiert und aufbereitet. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Bauen und 
Wohnen 
B15 
Informative Stromrechnung SWM Priorität: 3 
Potenzial: (4) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die Stadtwerke arbeiten seit Jahren an einer Optimierung der Stromrechnungen, um 
den Informationsgehalt und die Verständlichkeit der Rechnungen  zu verbessern. Der 
Smart Meter als eine weitere Informationsquelle für den energiebewussten Kunden so- 
wie Tarifmodelle mit kürzeren Abrechnungsintervallen werden interessierten Kunden 
zukünftig noch mehr Informationen zur Verfügung stellen können. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Gemäß § 40 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) sind Energieversorger verpflich- 
tet „bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der ei- 
gene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichsgruppen verhält“. Diese 
Anforderung ist bei den Stadtwerken Münster umgesetzt. Die Auseinandersetzung der 
Kunden mit den dargestellten Werten wird durch das Angebot einer kostenlosen Ener- 
gieeinsparberatung im City Shop der Stadtwerke unterstützt. 
Das bestehende Smart-Meter Produkt münster:Transparenz ist durch die Einführung 
der Produktoption Smart Web ersetzt worden. Dabei kann unabhängig vom gewählten 
Tarif, auf Basis eines Smart Meters eine Stromvisualisierung mittels Internet und Smart 
Phone erfolgen.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Derzeit läuft ein Projekt zur grundlegenden Überarbeitung/ Neugestaltung der Stadt- 
werke Jahresrechnung. Die Konzeption soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein, die 
Umsetzung wird voraussichtlich Mitte 2017 abgeschlossen sein (abhängig von den 
konzeptionellen Anforderungen). 
 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Konzeption der Neugestaltung der Stadtwerke-Jah resrechnung ist abgeschlossen. 
Da die Anforderungen weit über eine reine graphisch e Neugestaltung hinausgehen, 
sind mit der Umsetzung z.T. tiefgehende Eingriffe u nd Anpassungen im Abrechnungs- 
system erforderlich. Es ist eine marktreife Umsetzu ng aller konzeptionellen Anforde- 
rungen zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Terminkette für die Umsetzung 
steht derzeit noch in Abhängigkeit der Rückmeldung von IT-Dienstleistern sowie ein- 
zelner Umsetzungsentscheidungen. Ein Endzeitpunkt k ann derzeit noch nicht valide 
benannt werden.

16 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G1 
Energie-Coaching für KMU und deren Fach- 
planer Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Aufbau eines Pools von Energie-Beratern, die kostenpflichtig für KMU als Spezialisten 
für Energieeffizienz arbeiten und diese beraten.  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Eine Startberatung „Energieeffizienz für Unternehmen“, die mit einen Zeitrahmen von 
ca. zwei Stunden vor Ort durch externe Fachingenieure durchgeführt wird, ist entwickelt 
und umgesetzt worden. Zielsetzung war es, kleine und mittelständische Unternehmen 
für das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz zu sensibilisieren sowie Sparpotenzia- 
le und Lösungsansätze aufzuzeigen. Als Pilotprojekt wurde allen 27 Betrieben des Ge- 
werbegebietes „Zum Kaiserbusch“ die Teilnahme angeboten. 12 Betriebe haben das 
Angebot angenommen. In der zweiten nun folgenden Stufe werden die beratenen Un- 
ternehmen noch mal angesprochen und der Umsetzungsstand nachgefragt sowie ggf. 
Hilfestellung bei der Umsetzung angeboten. In 2013 sollen in den Startberatungen 
Empfehlungen für ein mögliches Energiecontrolling (G3) einfließen. Eine Auszeichnung 
der Betriebe mit einem Siegel/Label ist ebenfalls in Planung. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Nach der Pilotphase wurde das Projekt flächendeckend den Unternehmen in Münster 
angeboten. Bis Ende 2016 konnten jährlich 10 Startberatungen durchgeführt werden. 
2016 konnten trotz intensiver Akquisebemühungen durch den Energieberater (externer 
Fachingenieur) nur 4 Startberatungen durchgeführt werden. Es ist geplant das Format 
der Akquise und der Ansprache neu zu überdenken. Die Auszeichnung mit einem Sie- 
gel/Label wurde nach einer Aufwand-/Nutzenabwägung verworfen. 
Sachstand 
2017 / 2018 
In 2017 konnte das Projekt aufgrund personeller Engpässe nicht durchgeführt werden, 
da die zuständige Personalstelle erst Ende des Jahres wieder besetzt werden konnte. 
2018 wurde das Ansprache- und Akquiseformat überarbeitet. Statt einer flächende- 
ckenden Ansprache wurde sich auf die Unternehmen im Gewerbegebiet der Lodden- 
heide konzentriert. Gemeinsam mit dem beauftragten Energieberater ist ein Mitarbeiter 
der Klenko gezielt auf die einzelnen Unternehmen zugegangen und hat diesen die 
Startberatung Energieeffizienz direkt vor Ort kurz vorgestellt und angeboten. Diese 
Vorgehensweise hat sich als sehr erfolgreich herausgestellt, so dass in 2018 20 Bera- 
tungen durchgeführt werden konnten. Das Angebot und das Anspracheformat soll in 
dieser Form beibehalten und in den nächsten Jahren in weiteren Gewerbegebieten 
durchgeführt werden. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G2/Ü4 
Netzwerke für Erfahrungsaustausch im Sek- 
tor GHD Klenko Priorität: 5 
Potenzial: - 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Erfahrungsaustausch zwischen GHD-Unternehmen zu Themen wie Technische Anla- 
gen (z.B. Beleuchtung, Kühlung/ Klimatisierung), Mitarbeitermotivation, Fuhrpark, etc.. 
Möglicher Bestandteil der geplanten „ Münsters Allianz für Klimaschutz. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Projekt ist in "Münsters Allianz für Klimaschutz" integriert worden. Es sollten keine 
weiteren neuen Netzwerke oder Foren für Erfahrungsaustausche zusätzlich eingeführt 
werden, sondern das 2011 gegründete Netzwerk „Münsters Allianz für Klimaschutz“ 
ausgebaut werden. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Das Projekt ist weiterhin in „Münsters Allianz für Klimaschutz" integriert. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand

17 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G3 
Energiecontrolling für KMU Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (4) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems zum Aufbau eines einfachen Ener- 
giemanagements in KMU  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Eine Recherche zu den am Markt erhältlichen Energiecontrolling-Systemen für KMU 
wurde durchgeführt, wobei kein einfaches System zur Verfügung steht. Die Systeme 
haben alle einen hohen Arbeitsaufwand, der von den kleinen Unternehmen nicht geleis- 
tet werden kann. Für die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Stromver- 
brauchsdaten kleiner Betriebe ist der Einsatz eines Smart-Meter-Zählers mit entspre- 
chender Dienstleistung die einfachste Lösung. Hier wird der Status Quo der Einsatz- 
möglichkeit durch die Stadtwerke Münster GmbH geprüft. Die Ergebnisse fließen in die 
„Initialberatung Energieeffizienz“ (G1) ein. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz" wurde für die Unternehmen ein ein- 
faches Bilanzierungstool auf Excel-Basis erstellt und den Unternehmen im Rahmen ei- 
nes Workshops vorgestellt. Ziel soll es sein, dass die teilnehmenden Unternehmen an 
Hand weniger Daten eine jährliche Bilanzierung durchführen können. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G4 
energet. Optimierung schwer vermietbarer 
Büroimmobilien Klenko Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Ziel der Maßnahme ist die Verringerung des Energieverbrauchs der Immobilien bei 
Wiedervermietung um 20-40% durch eine Analyse des betroffenen Bestandes an Ge- 
werbeimmobilien und die Entwicklung eines entsprechenden Energieberatungsangebo- 
tes. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Da es sich quantitativ um nicht so viele Gebäude handelt und somit die Auswirkungen 
auf den CO 
2-Ausstoß eher gering sind, ist die Maßnahme als eingeschränkt bedeutsam 
und nicht prioritär eingestuft worden. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G5 
Themenspezifische Kampagnen Klenko Priorität: 5 
Potenzial: (5) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Entwicklung und Durchführung von Kampagnen für verschiedene Branchen zur Ener- 
gieeffizienz wie z.B. Optimierung der Beleuchtung,  Kühlung, Green IT, KWK, etc. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz - das Netzwerk für Unternehmen“ 
wurden in den letzten beiden Jahren die Themen LED-Beleuchtung, Green-IT und die 
Installation von Photovoltaik-Anlage intensiv behandelt und durch Informationsveran- 
staltungen, Exkursionen und Materialen begleitet.  
Schwerpunkt in diesem Jahr wird der Einsatz von Energiemonitoring  und –
managementsystemen sein.

18 
Sachstand 
2015 / 2016 
Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wurden in den Projektjahren 2014 – 
2016 die Themenschwerpunkte Elektromobilität, Mitarbeitermotivation und die Anwen- 
dung des eigens für Münsters „Allianz für Klimaschutz“ entwickelten Bilanzierungstools 
intensiv behandelt. Zudem wurden die Themen Stromspeicherung sowie mögliche För- 
dermittel für Unternehmen mit je einem Workshop den Unternehmen nahe gebracht. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wu rden im Projektjahr 2018 die 
Themenschwerpunkte Elektromobilität und verhaltenso rientierte Ansätze im Unterneh- 
men in den Fokus genommen. Dabei stand die Verbindu ng von Klimaschutz und Mitar- 
beitermotivation (Attraktivität des Arbeitgebers) i m Fokus. Schwerpunkte waren Klima- 
schutz am Arbeitsplatz (Büroausstattung), Klimaschu tz und Ernährung sowie Klima- 
schutz und Mobilität (Vermeidung von Wegen, Home Office, etc.). 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G6 
„Energieeffizienz durch Nutzermotivation“ Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Aufbau eines Kompetenzzentrums „Energieeffizienz durch Nutzermotivation“ als Ser- 
vicestelle für Unternehmen aus dem Sektor GHD. Entwicklung von Umsetzungskon- 
zepten mit Materialien und Bereitstellung eines Beratungsangebotes für die Firmen. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Thema ist in „Münsters Allianz für Klimaschutz - das Netzwerk für Unternehmen“ 
eingebunden worden und als Schwerpunktthema „Mitarbeitermotivation“ in der Umset- 
zung. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wird das Thema Mitarbeitermotiva- 
tion durch Workshops und durch Betriebsrundgänge bei Unternehmen, die das Thema 
intensiv umsetzen (z.B. Knubel), weiterhin aktiv verfolgt. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Gewerbe, Han- 
del, Dienstl. 
G7 
Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnah- 
men im Sektor GHD“  Klenko Priorität: 5 
Potenzial: 5 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für Unter- 
nehmen. Das Programm soll dabei als Anreizsystem funktionieren und der Breitenför- 
derung kleinerer Maßnahmen dienen (G1, G5, G6). Finanzierung ggf. in Kooperation 
mit Herstellern von Effizienzprodukten. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Förderung von kleineren vorbildlichen Klimaschutzmaßnahmen in kleinen und mitt- 
leren Unternehmen gestaltet sich schwierig, da die Investitionen in den Unternehmen in 
diesem Sektor sehr zögerlich sind. In 2012 konnte ein Projekt zur Installation von LED-
Beleuchtung gefördert werden, wobei im März 2013 die Nachricht kam, dass das Un- 
ternehmen die Maßnahme nicht umsetzen wird. Im Rahm en der Haushaltskonsolidie- 
rung 2012 wurden die Haushaltsmittel um 50% gekürzt. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Trotz intensiver Werbung über die Startberatung und Münsters Allianz für Klimaschutz 
konnten in den Jahren 2013 - 2016 insgesamt nur vier LED-Sanierungen gefördert 
werden. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Auch im Jahr 2017 konnten keine Unternehmen gefunde n werden, die eine Förderung 
in Anspruch genommen haben. In 2018 ist die Startbe ratung für KMU nochmals inten- 
siviert worden (vgl. G1), so dass insgesamt 20 Unte rnehmen beraten werden konnten, 
von denen vereinzelt Interesse am Förderprogramm bekundet wurde. 
Eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen steht noch aus.

19 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E1 
Ausbau der Fernwärme (FW) in der Fläche SWM Priorität: 5 
Potenzial: 5 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Ausbau des bestehenden FW-Netzes im Umfeld vorhandener Fernwärmetrassen durch 
die Stadtwerke. Unterstützend soll ein Öko-Image für die Fernwärme aufgebaut werden, 
d.h. Verbesserung und Aufwertung des Image der Fernwärmeversorgung im Sinne eines 
ökologisch wertvollen Produktes wie z.B. Ökostrom. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH ist in 2012 die Imagekampagne 
für die Fernwärme in Münster ausgearbeitet und gestartet worden. Im Rahmen der 
Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die städtischen Haushaltsmittel für die Kampagne 
eingespart und die Stadtwerke Münster führen die Kampagne in den kommenden Jah- 
ren eigenständig fort. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Seit 2013 sind ca. 25.000 kW Anschlussleistung in 320 neuen Hausanschlüssen im 
Rahmen des Fernwärmeausbaus dazugekommen. Werbung für die Fernwärme erfolgte 
über unterschiedliche Medien (Bewerbung für FW-Förderprogramm vom 01.01.-
31.12.2015; Redaktionelle Artikel zum Förderprogramm im Magazin "Wartung-Direkt"; 
regelmäßige Kommunikation in verschiedenen lokalen Medien). 
Sachstand 
2017 / 2018 
Seit 2013 sind ca. 35.000 kW Anschlussleistung in 390 neuen Hausanschlüssen im 
Rahmen des Fernwärmeausbaus dazugekommen. Da das FW -Förderprogramm Ende 
2015 ausgelaufen ist und nicht neu aufgelegt wurde, ist auch die begleitende Präsens in 
den Medien deutlich reduziert worden. Aktuell werden in unregelmäßigen Abständen 
Anzeigen in Printmedien und im Kino geschaltet. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E2 
Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im 
Heizkraftwerk Uni SWM Priorität: 5 
Potenzial: 5 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Stadtwerke nehmen sich des Themas an und erarbeiten  mit der Uni ein Konzept. Der 
aktuelle Vertrag läuft noch bis Oktober 2012. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Nachdem die Prüfung zum Bau einer dritten Gasturbinenlinie (GT) am Standort des 
Gas- und Dampfturbinen – Heizkraftwerkes (GuD-Anlage) am Hafen ergeben hat, dass 
ein wirtschaftlicher Betrieb einer dritten GT unter den derzeitigen bzw. mittelfristig zu er- 
wartenden Rahmenbedingungen nicht möglich erscheint, verfolgen die Stadtwerke 
Münster das KWK-Ausbauziel durch die Projektierung von Groß-BHKWs, die in das 
Fernwärmenetz eingebunden werden sollen. Durch große BHKWs in der Netzperipherie, 
die mit Wärmespeichern kombiniert werden, wird der Erzeugungsanteil der in Kraft-
Wärme-Kopplung erzeugten Fernwärme weiter gesteigert werden. Darüber hinaus kann 
durch die dezentrale Fernwärmeeinspeisung hydraulischen Engpässen im Fernwärme- 
netz begegnet werden. 
Die Stadtwerke haben ihr Konzept der Universität vorgestellt und befinden sich mit der 
Uni im Gespräch über diesbezüglich mögliche Standortkooperationen. 
Die laufende Kooperation in der Fernwärmeerzeugung wird über das Auslaufen der Lie- 
ferverträge im Oktober 2012 zzt. dergestalt fortgesetzt, dass der Uni KWK-
Grundlastwärme im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten aus der GuD-Anlage zu güns- 
tigen Konditionen zur Verfügung gestellt wird, so dass der Einsatz der eigenen Gas-
Kessel am Orléansring entsprechend zurück gefahren werden kann. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Eine direkte Kooperation der Stadtwerke mit der Universität konnte aus wettbewerbli- 
chen Gründen nicht abgeschlossen werden. In den nachfolgenden Ausschreibungen 
konnten die Stadtwerke jedoch den Zuschlag erhalten und mit ihrem Angebot, KWK-
Wärme günstig zu liefern, den Zuschlag erhalten und die Erzeugungsmenge konsequent 
am KWK-Modus der Anlage ausrichten. Die Angebotsstruktur begünstigt somit eine ma- 
ximale KWK-Wärmeerzeugung. Die lokalen Gaseinsatzmengen der Universität sind 
deutlich zurückgegangen.

20 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Universität schreibt ihren Erdgasbedarf zur Wär meerzeugung im HKW Orléansring 
aus wettbewerblichen Gründen weiterhin regelmäßig a us. Die Stadtwerke konnten sich 
mit ihren Alternativangeboten zur Lieferung kosteng ünstiger KWK-Grundlastwärme aus 
der GuD-Anlage im HKW-Hafen im Wettbewerb erfolgrei ch behaupten. Dies ermöglicht 
eine maximale  KWK-Wärmeerzeugung in Münsters Fernw ärmesystem und die Gasein- 
satzmengen der reinen Wärmeerzeugung verbleiben auf niedrigem Niveau.    
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E3 
Ausbau dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung 
(KWK)  SWM Priorität: 4 
Potenzial: 2 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Die Stadtwerke wollen den Block-Heizkraftwerk-Ausba u (BHKW) über den Ansatz des 
Gutachten ausbauen und planen einen jährlichen Zuwa chs von rd. 300 kW(el), was 
deutlich über dem Ansatz der Gutachter von 150 kW(el) liegt. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Der Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung wurde durch den Bau weiterer 
BHKWs der unteren und mittleren Leistungsklasse kontinuierlich fortgesetzt. So konnten 
im Jahr 2011 rd. 375 kW und im Jahr 2012 rd. 580 kW zusätzliche elektrische Erzeu- 
gungsleistung durch Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Blockheizkraftwerken zur 
Objektversorgung installiert werden. Damit lagen die beiden vergangenen Jahre deutlich 
oberhalb der selbst gesetzten Zielmarke von rd. 300 kW pro Jahr. Zukünftig werden je- 
doch große Stromverbraucher BHKW´s im jetzigen regulatorischen Rahmen vermehrt 
selbst errichten, so dass die Perspektive der Stadtwerke eher auf Klein-BHKW´s und in 
Zusammenarbeit mit der Stadt auf kleinere Nahwärmenetze zur Objektversorgung ge- 
richtet ist. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Der mit dem Projekt KWK-Modellkommune NRW verfolgte Ansatz, mehrere Groß-
BHKW im Stadtgebiet zu bauen, konnte nicht weiter verfolgt werden. Die zwischenzeit- 
lich sich einstellenden Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft sowie Schwierig- 
keiten bei der Standortfindung erschweren ein weitergehendes Engagement derzeit. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand. Weiterhin sind die wirtschaft lichen Bedingungen für den Ausbau 
der KWK-Anlagen aus Sicht der Stadtwerke nicht zufr iedenstellend. Gestiegene Strom- 
preise in 2018 können aber mittelfristig zu einer höheren Installationsquote führen. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E4 
Ausbau landwirtschaftliche Biogasnutzung Klenko Priorität: 5 
Potenzial: 5 
Beschreibung 
im Handlungs- 
konzept 2020 
Ausbau der Biogaserzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben möglichst mit anfallender 
Gülle und nur zum Teil zusätzlich angebauten Energiepflanzen. Dabei könnte die Bio- 
gasanlage das Biogas über eine Gasleitung zum Ort des Wärmeverbrauchs liefern (Bio- 
gassatelliten-BHKW). Ziel ist die Verbesserung der Wärmeerzeugung und nicht die 
Ausweitung der Anbauflächen für Energiepflanzen. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
In Münster gibt es 8 betriebsbereite Biogasanlagen sowie 2 Biogasatelliten-BHKW, die 
zusammen rund 29 Mio. kWh elektrisch sowie 24 Mio. kWh thermisch erzeugen und ei- 
ne Leistung von rund 3,4 MW aufweisen. Nach einem Bauboom bis zum Jahr 2011 ist 
u.a. durch die hohen Substratpreise sowie die verschlechterten Bedingungen des Er- 
neuerbare Energien Gesetzes (EEG 2012) eine verminderte Nachfrage nach Biogasan- 
lagen zu verzeichnen. Die im Handlungskonzept 2020 anvisierten 4 MW sind jedoch 
durch die bestehenden Anlagen sowie eine genehmigte, noch nicht fertig gestellte Anla- 
ge, annähernd erreicht. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Mittlerweile gibt es in Münster 10 Biogasanlagen sowie zwei  Satelliten-BHKW’s, die 
rund 45 Mio. kWh elektrisch sowie 38 Mio. kWh thermisch erzeugen. Die elektrische 
Leistung beträgt 5,2 MW. Durch die Verschlechterung des EEG’s findet aktuell kein wei- 
terer Zubau oder nur in geringem Maße statt. Die im Handlungskonzept 2020 anvisierten 
4 MW sind bereits übertroffen worden.

21 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand. Da die Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zur erneuerba- 
ren Stromversorgung in Münster beisteuern (37,5% in  2017), soll im Laufe des Jahres 
2018 gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft ei n Konzept für aus der EEG-
Förderung auslaufende Biogasanlagen und deren Betriebe erarbeitet werden. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E5 
Biogaserzeugung aus Grünschnitt Klenko Priorität: 5 
Potenzial: 3 
Beschreibung 
im Handlungs- 
konzept 2020 
Eine energetische Nutzung eines Großteils des Grünschnitts der AWM könnte durch ei- 
ne Vorschaltung einer Vergärungsstufe vor die Kompostierung erfolgen. Aufbereitung 
des Biogases zu Erdgasqualität und Einspeisung in das Erdgasnetz der Stadtwerke, 
damit sowohl das Strom- als auch das Wärmepotenzial genutzt werden kann. Dies wäre 
nur wirtschaftlich, wenn eine elektr. Leistung von 500 kW bis 1 MW erzielt wird. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Bislang keine wirtschaftliche Nutzung des Potenziales möglich bzw. absehbar. 
Sachstand  
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E6 
Gestaltungs- und Integrationsförderung für 
Solarthermie und Fotovoltaik Klenko Priorität: 3 
Potenzial: 2 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit einem Investitionszu- 
schuss unterstützt werden, um technische Lösungen für architektonisch gut integrierte 
Anlagen voranzubringen.  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
 Maßnahme erst ab 2016 wirksam 
Sachstand 
2015 / 2016 
Gemäß Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 
(V/0592/2010 inkl. V/0592/2010 E1) werden  von 2016 bis 2020 jährlich jeweils 27.000 € 
für die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Der Rat 
hat am 29.06.2016 die Richtlinien beschlossen (V/0351/2016). Ziel ist es, den durch das 
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2014) bedingten deutlich geringeren Anlagenzubau 
bei kleinen Anlagen wieder anzustoßen. Mit dem zur Verfügung stehen  Ansatz von 
27.000 € war vorgesehen rund 11 Anlagen pro Jahr zu fördern. Die Förderung hat zu ei- 
ner enormen Nachfrage von PV-Anlagen und Fördermitteln geführt, so dass bereits An- 
fang September 2016 die angesetzten Mittel erschöpft waren. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Jahr 2017 konnten neun Anlagen gefördert werden,  wobei die Fördermittel innerhalb 
weniger Wochen ausgeschöpft waren. Im November 2017  hat der Rat eine Aktualisie- 
rung der Richtlinien auf Grund deutlich gesunkener Modulpreise beschlossen 
(V/0890/2017). Ergänzend wurde der Fördertopf im Ra hmen der Haushaltsplanberatun- 
gen 2018 auf insgesamt 52.000 € für die Jahre 2018 – 2020 aufgestockt. Der große Er- 
folg des Förderprogrammes hat sich im Jahr 2018 for tgesetzt, denn auch die aufge- 
stockten Fördermittel waren bereits bis Ende März 2 018 verausgabt. Dabei konnten mit 
dem reduzierten Fördersatz (von 150 €/kWp) insgesam t 45 Anträge mit einem durch- 
schnittlichen Zuschuss von 1.170 € bewilligt werden . Die erneut große Nachfrage nach 
den Fördermitteln zeigt, dass mit dem Anreizsystem einer Förderung die Nachfrage 
nach PV-Anlagen weiterhin deutlich angekurbelt werden konnte. 
Zum Juni 2018 wurde das Förderprogramm auf Grund de r weiteren Preisreduzierung 
von PV-Anlagen auf die Förderung von PV-Anlagen mit  Speichern geändert und zudem

22 
wurde der Fördermitteltopf auf 100.000 € jährlich a ngehoben (V/0291/2018). Gefördert 
werden neuinstallierte PV-Anlagen mit Batteriespeic hersystem auf Basis von Lithium-
Eisen-Phosphat-Speichern (1.000 € pauschal) und Sal zwasserbatteriespeicher (1.500€ 
pauschal), da hierbei aus Sicht von Rohstoffeinsatz , Lebensdauer, Umwelteinwirkungen 
und Sicherheit die positiven Aspekte im Vergleich z u den übrigen Batterietechnologien 
überwiegen. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E7 
Umfeld Solarenergie unterstützen Klenko Priorität: 4 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Solaranlagen sollten in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden, z.B. durch wei- 
tere Referenzobjekte mit Wirtschaftspartnern aus der Wohnungswirtschaft oder Hotel- 
gewerbe, Förderung noch mehr bewerben, Präsentationen in Vereinen, „Rundum-
Sorglos-Pakete“ für Hausbesitzer, etc. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Um das Thema Solarenergie öffentlichkeitswirksam zu bewerben, wurde neben den seit 
Jahren stattfindenden Aktionen und Beratungen ein Flyer erstellt, der den städtischen 
Solarcheck bewirbt und weitere Informationen zur Nutzung von PV-Anlagen liefert. Der 
internetbasierte Solarcheck ist unter 
www.klima.muenster.de  eingestellt und ist von den 
Bürgern gut angenommen worden.  
Die in Münster installierte Leistung der PV-Anlagen konnte von 2010 mit 9.797 kWp bis 
2012 mit 31.600 kWp mehr als verdreifacht werden. Dies zeigt, dass unterstützt durch 
den Bundestrend die vielfältigen Aktionen zum Ausbau der Solarstromnutzung in Müns- 
ter sehr erfolgreich gewesen sind.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Werbung für das Thema Solarenergie wurde in den vergangen Jahren kontinuierlich 
ausgebaut und durch Aktionstage wie Tag der Sonne, Aktion „Wärme von der Sonne“ 
oder „Solar lokal“,  Informationstage für den internetbasierten Solarcheck oder durch die 
Energieberatung der Verbraucherzentrale umgesetzt. Beim internetbasierten Solarcheck 
können Bürger im persönlichen Gespräch mit einem Berater den Check durchführen und 
erhalten zudem eine weiterführende Beratung zu Technik und Wirtschaftlichkeit.  
Im September 2016 wurde zudem eine große, öffentlichkeitswirksame Kampagne „Mit 
der Kraft der Sonne Richtung Zukunft“ durchgeführt. Eine Ausstellung inklusive Beratung 
durch das Fachhandwerk und durch Energieexperten sowie mehrere Vorträge wurden 
durchgeführt. Daneben konnten sich Interessierte auch auf dem Familienumweltfest auf 
dem Hof Lütke Jüdefeld umfassend zum Thema Solarenergie informieren. 
 
Seit 2013 konnte der Ausbau von PV-Anlagen auf 35.600 kWp gesteigert werden. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Kampagne durch- 
geführt werden. 
Im Jahr 2018 wurde wieder eine breitangelegte Solar -Kampagne gemeinsam mit Part- 
nerorganisationen und insgesamt mehr als 15 Solar-A ktionsveranstaltungen auf dem 
Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden öffentlichke itswirksam die Themen Photovoltaik, 
Speichersysteme und Solarthermie in den Blick der B ürger gebracht und Bürger bei der 
Planung und Realisierung einer Solaranlage unterstü tzt. Neben einer Informationsbro- 
schüre und der Erweiterung des Netzwerkes AltbauPar tnerHandwerk um weitere Solar- 
fachfirmen arbeitet die Stadt Münster an der Erstel lung eines Solardachpotenzialkatas- 
ters, dass die vorhandenen geeignete Dachflächen in  Münster darstellt und bei der ers- 
ten Dimensionierung der Anlagen unterstützen soll. Zudem sind im Rahmen der Solar- 
kampagne gemeinsam mit der Verbraucherzentral Münst er 30 kostenlose Vor-Ort-
Beratungen zum Thema Solar verlost worden, um so di e Hemmschwelle zur professio- 
nellen und unabhängigen Beratung weiter zu senken.

23 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E8 
Windkraftnutzung Amt 61 Priorität: 4 
Potenzial: 3 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Die Planungen für die Ausweisung neuer Windkraftvorrangflächen laufen bereits seit 
Herbst 2010 in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, Amt 61 und Amt 67. Die Flächen 
sollen möglichst in den neuen Regionalplan aufgenommen werden. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster das "Gesamtstädtisches Konzept zur Er- 
mittlung von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur 
Darstellung entsprechender Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan der 
Stadt Münster" (Vorlagen V/0247/2012 und V/0247/2012/1) einstimmig beschlossen und 
damit den Aufstellungsbeschluss für das entsprechende FNP-Änderungsverfahren er- 
teilt. Sachstand 
2015 / 2016 
Der Rat hat bereits am 12.12.2012 ein erstes gesamtstädtisches Konzept zur Ermittlung 
von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur Darstel- 
lung entsprechender Konzentrationszentren im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt 
Münster zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage 
ein Verfahren zur Änderung des FNP einzuleiten. Vor dem Hintergrund einiger Urteile 
(insbesondere BVerwG vom 13.12.2012 sowie OVG NRW vom 01.07.2013) war es er- 
forderlich, die Systematik und insbesondere den Kriterienkatalog dieser Potenzialflä- 
chenanalyse umfassend zu überarbeiten. 
 
Der Rat hat am 25.03.2015 die überarbeitete Potenzialflächenanalyse zur Kenntnis ge- 
nommen und die darauf aufbauende 65. Änderung des FNP zur Darstellung von Wind- 
konzentrationszonen einleitend beschlossen (vgl. Vorlage V/0017/2015). 
 
Am 29.06.2016 hat der Rat beschlossen, den Entwurf zur 65. Änderung des FNP noch 
einmal zu ändern, so dass der so geänderte Entwurf in der Zeit vom 18.07.2016 bis 
26.08.2016 erneut öffentlich ausgelegen hat. Am 28.09.2016 hat der Rat die 65. Ände- 
rung des FNP abschließend beschlossen. Der geänderte FNP stellt stadtweit ca. 440 ha. 
Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen dar. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Nachdem der Rat am 28.09.2016 die 65. Änderung des FNP abschließend beschlossen 
hatte, hat die Bezirksregierung Münster die 65. Änd erung am 15.12.2016 genehmigt. Mit 
der Veröffentlichung dieser Genehmigungsverfügung a m 23.12.2016 im Amts-blatt der 
Stadt Münster wurde die 65. Änderung des FNP wirksam. 
 
Sachstand Windenergienutzung im Stadtgebiet Münster,  
Gesamtbetrachtung, unabhängig von der Genehmigungszuständigkeit 
 
Stand 11.07.2018 Anzahl Leistung (in kW) Anmerkung 
 
Aktuell betrieben  32 
 52.500  
Genehmigt 2016,  
aber noch nicht errichtet 2
 6.200  
teilweise 
Repowering 
Genehmigt 2017 ,  
aber noch nicht errichtet 5  18.000  
teilweise 
Repowering 
 
Im Genehmigungsverfahren  3
 9.600  
 
Summe 42 
 86.300

24 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Energieum- 
wandlung, EE 
E9 
Beteiligung an Solaranlagen unterstützen Klenko Priorität: 3 
Potenzial: (2) 
Beschreibung im 
Handlungskon- 
zept 2020 
Akquisition von großen, publikumsnahen Dachflächen bei Industrie und Gewerbe, Auf- 
bau einer „Tauschbörse“ für Investoren und Anbieter von Dachflächen, Entwicklung von 
unterschiedlichen Betreibermodellen, Kampagne zur Einwerbung von Beteiligungen, 
Serviceplattform für Planer und Architekten, etc.  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Auf städtischen Dachflächen sind insgesamt 41 Anlagen mit fast 1.500 kWp errichtet 
worden. Die Stadtwerke Münster GmbH hat dabei einen großen Beitrag geleistet. So- 
wohl auf städtischen Schulen als auch auf anderen großen privaten Gebäuden betreiben 
die Stadtwerke mehr als 50 Anlagen mit einer Leistung von rund 3.740 kWp. Das Poten- 
zial an Dachflächen ist in der Stadt Münster größtenteils erschlossen.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Im Rahmen der Umsetzung des vom Bundesumweltministerium  geförderten Klima- 
schutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien“ ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog 
erstellt worden, der auch die Errichtung von Solaranlagen bei Gewerbe, Industrie und 
Wohnungswirtschaft sowie auf städtischen Dachflächen berücksichtigt. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Durch die geänderte Schwerpunktsetzung im Rahmen de s EEG (Erneuerbare Energien 
Gesetzt), die seit dem Jahr 2012 verstärkt weg von der reinen Netzeinspeisung hin zu 
einem möglichst hohen Eigenstromverbrauch zielt, ha ben Beteiligungsmodelle sukzessi- 
ve an Bedeutung verloren. Die Stadt Münster und ihr e Töchterunternehmen planen da- 
her im Jahr 2018 eine Reihe von PV-Anlagen in Eigen regie zu errichten und zu betrei- 
ben. Außerdem soll die größte Freiflächenanlage auf  dem ehemaligen Deponiekörper in 
Coerde in Kooperation zwischen AWM und Stadtwerken erweitert werden.

25 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
Vneu 
umfassendes Konzept für eine klimasch o- 
nende Verkehrsentwicklung, für Klima- 
schutz in der räumlichen Stadtentwicklung 
und im Städtebau 
Amt 61 Priorität: 5 
Potenzial: (5) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Kon zept für eine Klima schonende 
Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlic hen Stadtentwicklung und im Städ- 
tebau vorzulegen: 
Dabei sind für das Jahr 2020 folgende Ziele zu berücksichtigen: 
- Die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsmittel  im Stadtverkehr und der öffent- 
lichen Verkehrsmittel im regionalen Verkehr sollen deutlich gesteigert werden, 
- das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stad tgebiet soll gestoppt und 
durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Ver- 
dichtung in den Siedlungskernen kompensiert werden, 
- die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere vo n land- und forstwirtschaftli- 
chen Flächen für die Siedlungsentwicklung, soll beendet werden, 
- Städtebauliche Planungen und Vorhaben sind grunds ätzlich auf die Ziele der 
Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Nut zung Erneuerbarer Energien 
auszurichten. 
Die bislang im Klimaschutzkonzept 2020 vorgesehenen  Maßnahmen in den Bereichen 
Verkehr (V1– V12) sowie Stadtentwicklung/Städtebau (Ü8) werden in dieses Konzept 
integriert. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich im Bereich der Gesamtverkehrsplanung. So wird 
aktuell der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster als Teil des Gesamtprojektes „Mobili- 
tät Münster 2025“ (ehemals „VEP Münster 2025“) erstellt. Im Dezember 2012 wurden 
die zukünftigen Bedienungs- und Beförderungsqualitäten des ÖPNV in Münster be- 
schlossen (V/0791/2012/1 „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster – Rahmenvorga- 
ben“). Mit dieser Vorlage wurde gleichzeitig das Ziel formuliert, den Anteil des ÖPNV 
am innerstädtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. 
 
Es ist geplant den Entwurf „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster“ noch in 2013 der 
Politik vorzulegen. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 
2030 prognostiziert die Stadt Münster ein weiteres Einwohnerwachstum auf (je nach 
Flüchtlingszustrom) ca. 326.000 – 347.00 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den 
nach wie vor sinkenden Haushaltsgrößen – zu einer Zielzahl von mindestens 2.000 
Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit stei- 
genden Mieten und Bodenpreisen. 
 
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen zu minimieren, hat 
der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnun- 
gen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulü- 
cken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig in 
Münster erreicht bzw. (z.T. deutlich) überschritten, indem konsequent insbesondere 
gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nach- 
verdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. 
 
Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwick- 
lung in Münster vor dem Hintergrund der o.a. erwarteten Bevölkerungsentwicklung und 
der daher zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um ausreichend (bezahlba- 
ren) Wohnraum zur Verfügung zu stellen können. Insofern ist es auch zukünftig erfor- 
derlich, in nach Möglichkeit begrenztem Umfang Freiraum in Anspruch zu nehmen, um 
auf diesen Flächen neuen Wohnraum zu schaffen. 
 
Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung des Umweltverbundes im 
Bereich der Gesamtverkehrsplanung. So wurde aktuell der 3. Nahverkehrsplan der 
Stadt Münster am 17.02.2016 beschlossen. Das Radverkehrskonzept Münster 2025 als 
Teil des Gesamtprojektes „Mobilität Münster 2025“ (ehemals „VEP Münster 2025“) ist 
aktuell in der politischen Beratung (s. V 9). 
 
Mit dem 3. Nahverkehrsplan wurde das Ziel formuliert, den Anteil des ÖPNV am inner-

26 
städtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. Das Radverkehrskonzept gibt als lang- 
fristiges Ziel eine Steigerung des Radverkehrsanteils in Münster von heute 40% auf 
50% am Modal-Split an. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 30 9.000 Einwohnern. Für das Jahr 
2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch d ie Stadt Münster selbst ein wei- 
teres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zu- 
sammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 
Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespann ten Wohnungsmarkt mit stei- 
genden Mieten und Bodenpreisen. Das Einwohnerwachst um geht einher mit einem 
steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen unter den im Sachstand 2015/2016 
dargestellten Anforderungen. 
 
Um den Verkehrstechnischen Anforderungen gerecht zu  werden, ist die Erarbeitung ei- 
nes Masterplan Mobilität Münster 2035+ beschlossen worden. Auszug aus der Begrün- 
dung zur Aufstellung eines Masterplans Mobilität Münster 2035+ (V/0802/2017): 
 
Die dynamisch wachsende Stadt Münster steht vor gro ßen Herausforderungen. Neben 
dem Thema „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ zähl t hierzu insbesondere die 
zukunftsfähige, stadt- und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrsgeschehens. Die 
heutige Verkehrsinfrastruktur mit ihren vielfach zu  engen historischen Straßenquer- 
schnitten entspricht allenfalls dem Verkehrsaufkomm en einer Bevölkerung von rd. 
260.000 Einwohnern, nicht aber einer Großstadt. Das  aktuelle Verkehrssystem weist 
daher deutliche Kapazitätsengpässe und Defizite im motorisierten Individualverkehr 
(MIV), im Schienenpersonennahverkehr / Öffentlicher  Personennahverkehr 
(SPNV/ÖPNV) und im Radverkehr auf. Der daraus resul tierende massive Druck auf 
den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen V erkehrsraum ist vor allem zu den 
verkehrlichen Spitzenzeiten täglich sichtbar. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigun- 
gen hinsichtlich Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität vor allem im Kernstadtbereich. 
 
Insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz kommt es d urch die Überlagerung des 
Münsteraner Verkehrs und der Zunahme des motorisier ten Pendlerverkehrs zu deutli- 
chen Leistungsfähigkeitsengpässen mit entsprechend negativen Auswirkungen (Lärm, 
Luft, etc.) für die Wohnbevölkerung. Auch die Verke hrssysteme des öffentlichen regio- 
nalen schienen- und straßengebundenen Verkehrs komm en in den Hauptverkehrszei- 
ten an ihre Leistungsgrenzen. Zudem haben die vielf ältigen Ansprüche der einzelnen 
Verkehrsträger und deren Nutzer an den öffentlichen  Verkehrsraum qualitativ und 
quantitativ derart zugenommen, dass sie sich gegens eitig konkurrenzieren und um „ih- 
re“ Verkehrsfläche „streiten“. Es liegt auf der Hand, dass es zu dieser Problematik kei- 
ne „schlichten“ Lösungen geben kann, in dem die Ver kehrsfläche einfach vergrößert 
wird. Dies ist in einer im Kern verdichteten Großst adt allein aufgrund der existierenden 
Bebauung weder möglich noch zielführend. Vielmehr s tellt sich die komplexe Frage, 
wie mit der begrenzten Verfügbarkeit an Verkehrsflä che bei dynamisch wachsender 
Einwohnerzahl und hohem Pendleraufkommen das zukünf tige Verkehrsgeschehen un- 
ter Einbeziehung der regionalen Verflechtungen inte lligent und nachhaltig organisiert 
sowie finanziert werden kann. Hierauf soll der zur Erarbeitung empfohlene Masterplan 
„Mobilität Münster 2035+“ ziel- und umsetzungsorien tierte Antworten geben. Damit ist 
der Masterplan ein zentraler Baustein für die dynam isch wachsende Stadt Münster. Im 
regionalen Kontext wird Münster damit zum Impulsgeb er der Entwicklung eines zu- 
kunftsfähigen integrativen Mobilitätskonzeptes. 
 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V1 
Klimaschutz als zentrale Zielstellung im 
Verkehrsentwicklungsplan 2025 Amt 61 Priorität: 4 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Zur Ausrichtung der zukünftigen Klima schonenden Ve rkehrsplanungen sollte der Kli- 
maschutzaspekt in den VEP Münster 2025 aufgenommen werden und durch ein Moni- 
toring die Verkehrsentwicklung mittels regelmäßig a ktualisierter Nachhaltigkeits- bzw. 
Klimaschutzindikatoren überprüft werden.

27 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Verkehrsplanung betreibt ein regelmäßiges Monitoring der Verkehrsentwicklung im 
Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr. So werden: 
• Die gesamtverkehrlichen Entwicklungen werden berei ts seit 1982 durch turnusmä- 
ßige Haushaltsbefragungen nachgehalten. 
• Die Entwicklungen im MIV werden durch regelmäßige Handzählungen und durch 
kontinuierliche automatische Zählungen an den Signalanlagen überwacht. 
• Wesentliche Knoten im Hauptverkehrsstraßennetz wer den im Abstand von ca. 5 
Jahren gezählt. 
• Die automatisierten Radzählstellen (derzeit 8) auf  bedeutenden Radverkehrsachsen 
werden kontinuierlich ausgebaut. 
• Neben regelmäßigen Befragungen der Fahrgäste in de n Stadtbuslinien werden seit 
2016 auch die Ein-/Aussteigerzahlen automatisiert erfasst. 
• Zusätzlich werden anlassbezogen Zählungen durchgef ührt. 
 
Die Ergebnisse dieser Erhebungen fließen zum einen in das Verkehrsmodell der Stadt 
Münster ein. Dieses Verkehrsmodell bildet die Basis vieler Verkehrsuntersuchungen, 
die z.B. im Rahmen von B-Plan-Verfahren durch die Verkehrsplanung erstellt werden. 
Auch der 3. Nahverkehrsplan stützt sich auf Daten, die durch diese regelmäßigen Er- 
hebungen zur Verfügung stehen. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Ergänzend zum Sachstand 2015/2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 
06.12.2017 mit dem Beschluss der Vorlage V/0802/2017 den „Masterplan Mobilität 
Münster 2035+“ beschlossen. Die Erstellung eines Masterplans „Mobilität Münster 
2035+“ steht auch unter der Zielsetzung, die hohen NOx- und CO 
2-Werte zu reduzie- 
ren. Er soll einen maßgeblichen Beitrag zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen 
Verkehrsgeschehen in der Stadt Münster liefern. In diesem Sinne ist er die „verkehrli- 
che Säule“ eines übergeordneten „green-city-plans (GCP)“. 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Herbst 2017 einen Antrag zum Förder- 
programm „Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ des Bundesministeri- 
ums für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Der Bund hat diesen Antrag zur 
nachhaltigen Entwicklung eines emissionsarmen, stadtverträglichen und ressourcen- 
schonenden Gesamtverkehrs der Stadt Münster (GCP Münster)“ bewilligt. Daraufhin 
hat die Verwaltung zur Vorbereitung des Masterplan Mobilität Münster 2035+ eine 
zweistufige Expertise „Vorzeitige Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobili- 
tät Münster 2035+“ vergeben: 
 
Stufe 1: Sichtung und Bewertung vorhandener verkehrlicher Programme, Projekte und 
Prozesse (z. B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrskonzept Münster, 
Lärmaktionsplan Stadt Münster, Luftreinhalteplan Stadt Münster, Wohnbaulandpro- 
gramm, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Münster Zukünfte 20/30/50, Global 
Nachhaltige Kommune) mit Wirkungsaussagen zur NOx- und CO 2-Reduzierung. 
 
Stufe 2: Projektskizze zu den Bearbeitungsinhalten und der Vorgehensweise „Master- 
plan Mobilität Münster 2035+“ unter der Maßgabe ein er möglichst hohen Reduzierung 
der NOx- und CO 2-Werte. 
 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V2 
Aufbau und Fortführung einer kontinuierli- 
chen regionalen Verkehrsplanung Amt 61 Priorität: 4 
Potenzial: (3) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Zur Optimierung der Regionalverkehre sollte eine ge meinsame regionale Verkehrspla- 
nung im Rahmen einer kommunalen Partnerschaft aufgebaut werden.  
Das Thema wird im Rahmen des VEP Münster 2025 syste matisch mit dem Zielhorizont 
2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete An sätze zur Veränderung des Regio- 
nalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten.

28 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Thema wird im Rahmen des Projektes „Mobilität Münster 2025“ systematisch mit 
dem Zielhorizont 2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete Ansätze zur Verän- 
derung des Regionalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten. Eine bestehende Ko- 
operation ist schon heute der Arbeitskreis Verkehrsplanung beim ZVM, der sich aller- 
dings bislang ausschließlich mit den Belangen des SPNV befasst. Darüber hinaus wer- 
den Belange des regionalen ÖPNV zunehmend zwischen der Region und der Stadt 
Münster erörtert und abgestimmt. Der Dritte Nahverkehrsplan Stadt Münster wird auch 
hierzu Aussagen treffen. 
Seit einiger Zeit wird das Thema Verkehr auch unterstützend in der Stadtregion mit 
dem Schwerpunkt Radverkehr diskutiert. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Das Thema wird kontinuierlich weiter entwickelt: 
• In einer Kooperation der Stadt Münster mit den unm ittelbar anliegenden Nachbar- 
gemeinden Veloruten geplant (Ratsbeschluss vom 28.10.2016). 
• Der 3. Nahverkehrsplan zeigt Kooperationsmöglichke iten in den Korridoren Stein- 
furter Straße, Handorf und Roxel zur besseren Koordinierung des Stadtbus- mit 
dem Regionalbusverkehrs auf. Konkrete Gespräche mit dem Kreis Steinfurt sowie 
den Verkehrsunternehmen WB und RVM wurden bereits aufgenommen. 
• Die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbah n  für den Schienenpersonen- 
verkehr von Münster über Sendenhorst (1. Bauabschnitt) bis nach Beckum (2. Bau- 
abschnitt) ist ein äußerst regionalbedeutsames Verkehrsprojekt zur Stärkung des 
Umweltverbundes (s. V 5). 
Das Ministerium für  Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), hat ei- 
ne Initiative „StadtUmland.NRW – Zukunftskonzepte für Großstädte und ihre Nachbar- 
kommunen gesucht“ gestartet. Die Stadt Münster hat sich gemeinsam mit den 11 Um- 
landkommunen Greven, Ostbevern, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst, Drensteinfurt 
Ascheberg, Senden, Nottuln, Havixbeck und Altenberge an dieser Initiative mit den 
Themenfeldern Wohnen und Velorouten beteiligt. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Ergänzend zu Sachstand 2015/2016 hat die ZVM Verban dsversammlung beschlossen, 
einen Förderantrag für die Erstellung eines verkehr smittelübergreifenden Mobilitätskon- 
zeptes „Mobiles Münsterland“ zu stellen. Die Idee dazu war in einer vorausgegangenen 
Mobilitätskonferenz mit Verkehrsminister Wüst unter  Leitung von Regierungspräsiden- 
tin Frau Feller und in einer Landrätekonferenz mit Herr Oberbürgermeister Lewe ent- 
standen. Der Förderbescheid des Landes Nordrhein-We stfalen liegt seit Juli 2018 vor, 
so dass das Mobilitätskonzept zügig erarbeitet und umgesetzt werden kann. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V3 
Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) 
für Unternehmen Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: (2) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Der Aufbau eines BMM zur effizienteren Gestaltung der von Unternehmen erzeugten 
Verkehre insb. Berufsverkehr ist bei der Vielzahl an auswärtige Einpendler ein wichti- 
ges Thema. Ansätze dazu sind bereits im Luftreinhalteplan (Förderung Firmenabo) 
enthalten. Maßnahmen sind vielfältig, wie Parkraummanagement der  Unternehmen, 
Mitfahrbörsen, Fahrradkonzepte, Telearbeit, etc.. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Rahmen der Allianz für Klimaschutz wurden sowohl mit Mobilitätsanbietern (Stadt- 
werke, Beresa, Hürter, Concept to go, Stadtteilauto...) als auch mit Unternehmer als 
Nutzer (Provinzial, Sparkasse, WWU,…) Workshops dur chgeführt, um ein Mobilitäts- 
konzept für Unternehmen zu erarbeiten. In diesem Jahr soll noch in den ersten Unter- 
nehmen ein Mobilitätstag durchgeführt werden, um mehr Mitarbeiter für Klima scho- 
nende Mobilität zu begeistern. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand

29 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V4 
Öffentlichkeitsarbeit zur umweltfreundlichen 
Mobilität Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Planung von Maßnahmen zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Budget von 
20.000 € pro Jahr, um die Akzeptanz der umweltfreundlichen Mobilität zu fördern. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Aktueller Sachstand vgl. Vorlage V/0725/2012/1 „Ergebnisse des Expertenworkshops 
„Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilität“ und weiteres Vorgehen. Die Verwal- 
tung wird den Beschluss des Hauptausschusses entsprechend, ein Maßnahmenbündel 
konzentriert im Jahr 2014 umsetzen. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Das Konzept ist erstellt. Die Umsetzung des Konzeptes beginnt im Oktober 2016 und 
umfasst insgesamt einen Zeitraum bis zum Jahr 2020. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Ab Oktober 2016 Umsetzung des Konzeptes „Münster fä hrt ab auf klimafreundliche 
Mobilität“, zunächst mit einer Broschüre, Plakatierungen, Sattelschonern und einer ent- 
sprechenden Website. 
In 2017 Erstellung und Herausgabe einer kostenlosen  Smartphone-App „Münster fährt 
App“ mit einem interaktiven Gewinnspiel zur Kampagn e. Anfang 2018 fand die Preis- 
verleihung statt. 
In 2018 außerdem Vorbereitung einer Buswerbung zur Kampagne mit dem Motiv „Das 
ist unser zuverlässiger Job- und Freizeitshuttle mi t Panoramablick“. Der Stadtbus soll 
ab Herbst 2018 für mindestens 6 Monate durch Münster fahren. 
 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V5 
Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs 
(SPNV) Amt 61 Priorität: 4 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Sicherlich eine geeignete Maßnahme um der Pendlerpr oblematik zu begegnen. Zu- 
ständigkeit jedoch beim Zweckverband Nahverkehr Wes tfalen Lippe (NWL). Aktuell 
wird der Nahverkehrsplan SPNV fortgeschrieben. Erke nnbar ist, dass ein großes Mehr 
an Verkehrsleistungen im Bereich des Münsterlandes kurz- bis mittelfristig aufgrund der 
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Maßnahme „Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs“ ist im Grundsatz mit der 
am 10.02.2011 erfolgten Beschlussfassung der Vorlage V/0916/2010 zum Nahver- 
kehrsplan NWL erarbeitet worden. Aktuell werden der zweigleisige Ausbau Münster – 
Lünen (Landesebene) und die Reaktivierung der WLE Münster – Sendenhorst – (Neu- 
beckum) (Orts- und Regionalebene) voran getrieben. Der Rat der Stadt Münster hat am 
12.12.2012 erneut seine Zielvorstellung bekräftigt, die Reaktivierung der WLE zügig 
umzusetzen (V/0916/2012). 
Sachstand 
2015 / 2016 
Die Planungen zur Reaktivierung der WLE werden kontinuierlich fortgeführt. Im Zuge  
der Neuaufstellung des ÖPNV Bedarfsplan des Landes NRW wird eine aktualisierte 
verkehrliche Bewertung erfolgen. Bei erwartetem positivem Ergebnis wird die Maß- 
nahme in den ÖPNV Bedarfsplan aufgenommen, so dass dann Planungs – und Finan- 
zierungssicherheit besteht. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Planungen und die weitere Vorbereitung des Proj ektes zur Reaktivierung der WLE 
liegen im Zeitplan. Am 15.05.2018 wurde eine Bürger informationsveranstaltung „Fort- 
schreibung des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster un ter Berücksichtigung der Reakti- 
vierung der WLE“ mir rd. 350 Teilnehmern durchgefüh rt.  Die Ergebnisse der im April 
2018 vom Nahverkehrsverband Westfalen-Lippe in Auft rag gegebenen sogenannten 
Standardisierten Bewertung als Fördervoraussetzung zur Aufnahme in den ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes NRW sollen Anfang 2019 vorliegen.

30 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V6+7 
Sicherung und Optimierung Regionalbus + 
Stadtbus-Angebot Amt 61 Priorität: 4 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Der Busverkehr im Münsteraner Stadtgebiet mit dem U mland wurde in den vergange- 
nen Jahren bereits kontinuierlich verbessert. Angeb otsumfang und Qualität des ÖPNV 
sollten auch zukünftig gesichert und weiter optimie rt werden, unter anderem bei Reise- 
zeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort, Fahrgastinformation, etc. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Im Rahmen des Projektes „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster“ werden die beste- 
henden und vom Fahrgast anerkannten Bedienungs- und Beförderungsqualitäten so- 
wohl für den Stadtbus- als auch für den Regionalbusverkehr sichergestellt und fortent- 
wickelt (siehe V/0791/2012/1). Begleitend wird ein Stadt-Umland-Konzept erarbeitet. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster beinhaltet Aussagen zu den erwarteten 
Qualitäten sowohl im Stadtbus- als auch im Regionalbusverkehr. 
 
Aktuell werden die Nahverkehrspläne der Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf fort- 
geschrieben. Das ÖPNVG sieht eine Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger vor, 
so dass die Verwaltung zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu den vorgesehenen 
Qualitäten des Regionalbusverkehrs abgeben wird. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Aus der Begründung zum Masterplan Mobilität Münster 2035+ (V/0802/2017): 
 
Der neu aufzustellende Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ soll Verkehrsträger über- 
greifend erstmalig Ziele und grundsätzliche Strateg ien zum Umgang mit den verkehrli- 
chen Herausforderungen der wachsenden Stadt Münster  definieren sowie zeitlich ge- 
stufte Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen zur Err eichung eines nachhaltigen 
stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster au fzeigen. Er soll damit die Ziele, 
Strategien und Maßnahmen bereits vorhandener sektor aler verkehrlicher Fachpläne 
(z.B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrs konzept Münster 2025, Verkehrs- 
sicherheitsprogramm) auf Komptabilität prüfen, als übergeordnetes Planwerk bündeln 
und Synergien nutzbar machen. Aufgrund der starken Verflechtungen mit der Region 
sieht der Masterplan auch einen regionalen Dialog „ Mobilität“ vor. Denn eine Gebiets- 
körperschaft einschließlich ihrer Tochtergesellscha ften (z.B. Stadtwerke Münster 
GmbH) alleine kann den Verkehr nur verwalten. Gesta ltung hingegen fängt da an, wo 
sich benachbarte Gebietskörperschaften zusammenschl ießen, um gemeinsam nach- 
haltige Lösungen zu finden. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V8 
Erschließung neuer Finanzierungswege für 
den ÖPNV Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern deutl ich übergeordnete politische Zu- 
ständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, w obei sich die Stadt im Rahmen 
des Dt. Städtetages, etc. in entsprechende Diskussi onen einbringt. Die genannten Bei- 
spiele wie Rückerstattung von ÖPNV-Tickets, etc. st ellen keine neuen Finanzierungs- 
wege dar.  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Dieser Maßnahmebaustein ist kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern hat eine 
bundesweit politische Bedeutung und Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kom- 
petenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Deutschen Städtetages etc. in entspre- 
chende Diskussionen intensiv einbringt. Die genannten Beispiele wie Rückerstattung 
von ÖPNV-Tickets etc. stellen keine neuen Finanzierungswege dar.  
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand 
Sachstand 
2017 / 2018 
Kein neuer Sachstand

31 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V9 
Verbesserung des Abstellangebots für Fahr- 
räder Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die Abstellsituation für Fahrräder sollte weiter ve rbessert werden z.B. durch einen ge- 
nerellen Ausbau der Radabstellmöglichkeiten im Stad tgebiet, den Ersatz weggefallener 
Anlagen, die Überprüfung der Bereithaltung gesetzli ch vorgeschriebener Anlagen durch 
Geschäfte (LBauO § 51) oder den Ausbau an ÖPNV-Halt estellen und Carsharing-
Punkten. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Die Verwaltung ist bemüht, das Angebot an Fahrradabstellplätzen zu erweitern, daher 
wurde die Vorlage V/0054/2012 "Mehr Platz für mehr Radverkehr - Lücken im Netz 
schließen - Hindernisse für FußgängerInnen aus dem Weg räumen" eingebracht und im 
Juni 2012 beschlossen, dass neue und zusätzliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder in 
der Altstadt und in den innenstadtnahen Wohngebieten geschaffen werden sollen, da- 
mit das Fahrradparken in diesen Bereichen weiter ausgebaut und geordnet wird.  
Zunächst sollen in den Altbaugebieten zwischen dem 1. und 2. Tangentenring systema- 
tisch Stellen identifiziert werden, wo die Fußgänger auf den Gehwegen durch ungeord- 
net abgestellte Fahrräder behindert werden. In der Örtlichkeit wird entschieden, ob die 
Fahrradständer / Anlehnbügel unter Aufgabe eines Stellplatzes auf der Fahrbahn oder 
auf dem Gehweg unter Wahrung einer ausreichenden Gehwegbreite und unter Wah- 
rung ortsgestalterischer Belange (Straßenbild) aufgestellt werden. Die Verwaltung setzt 
diese Aufgabe sukzessive im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten 
um. 
In der Altstadt wird die Ausweitung der Fahrradabstellplätze durch den Druck anderwei- 
tiger Nutzungen auf den öffentlichen Raum begrenzt. Es werden in der Altstadt nur 
noch in sehr geringem Umfang Möglichkeiten gesehen, das Angebot zu erweitern, da- 
her wird einem Abbau von Fahrradabstellplätzen in der Altstadt nur noch zugestimmt, 
wenn der Verlust der Fahrradabstellplätze anderweitig kompensiert werden kann. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Das Themenfeld Fahrradparken ist im Radverkehrskonzept Münster 2025 
(V/0647/2016, wird zurzeit in den politischen Gremien beraten) aufgegriffen worden. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wohnen hat am 
24.11.2016 das Radverkehrskonzept Münster 2025 besc hlossen. Damit wurden Stan- 
dards für Fahrradständer in Münster festgelegt, um ein einheitliches Stadtbild zu gene- 
rieren. Zur Förderung der Multimodalität durch die Verknüpfung von Bahn, Bus und 
Fahrrad werden durch eine zweite Radstation auf der  Bahnhofostseite ca. 2 000 sowie 
im näheren Umfeld weitere 400 Fahrradabstellplätze geschaffen. Nach dem Vorbild des 
Bahnhaltepunktes Roxel sollen Leezenboxen mit Anleh nbügeln oder doppelstöckigen 
Fahrradständern und elektronischem Schließsystem su kzessive an allen Schienenhal- 
tepunkten als Standard installiert werden. Dies gil t auch für sämtliche Haltepunkte bei 
Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Mün ster-Sendenhorst (WLE). Eine 
enge Kooperation mit den Stadtwerken Münster trägt zudem zu einer Verbesserung der 
Fahrradabstellsituation an den städtischen Bushalte stellen bei. Des Weiteren soll im 
Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ ein Fahrradparkraumkonzept unter 
Berücksichtigung eines Fahrradverleihsystems erarbeitet und umgesetzt werden. 
 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V10 Förderung des Fußverkehrs in Münster Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die Förderung des Fußgängerverkehrs wird ein Schwer punktthema des VEP Münster 
2025, wobei hier dann Möglichkeiten zur Intensivier ung des Fußgängerverkehrs aufge- 
zeigt werden sollen.  
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
kein neuer Sachstand 
 
Sachstand 
2015 / 2016 
kein neuer Sachstand

32 
Sachstand 
2017 / 2018 
 
Das Thema Fußverkehr in Münster wird inhaltlicher B estandteil des noch zu erarbei- 
tenden Masterplans Mobilität Münster 2035+. 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V11 Gesamtstädtisches Parkraummanagement Amt 61 Priorität: 4 
Potenzial: 3 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Steuerung von Parkraumangebot und -nachfrage im ges amten Stadtgebiet u.a. durch 
Anpassung des Parkraumangebots im öffentlichen Stra ßenraum, eine autoarme Innen- 
stadt (u.a. Steigerung der Aufenthaltsqualität), ei ne dynamische Zufahrtsbeschränkung 
der Innenstadt sowie die Regulierung von Parkrauman gebot und Gebührenpflicht auch 
in den äußeren Stadtbezirken. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Mit dem Parkraumkonzept Münster 2010 Bereich Altstadt/ Hauptbahnhof (Vorlage 
V/0906/2002) wurden die Rahmenbedingungen für die Parkraumentwicklung beschlos- 
sen und integriert in städtebauliche Entwicklungen z.B. das Parkhaus Engelenschanze, 
Alter Steinweg und die Tiefgaragen Stubengasse und Münster-Arkaden umgesetzt. 
Abgesehen vom Kreuzviertel sind nahezu flächendeckend auch Bewohnerparkzonen 
und eine Stellplatzbewirtschaftung in der Innenstadt (innerhalb des zweiten Tangenten- 
ringes) umgesetzt. Zwischen  der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßen NRW 
ist vereinbart worden, auf der B51 im Jahr 2013 zwei zusätzliche Wechselwegweiser 
zur besseren Erreichbarkeit des Messe und Congress Zentrums Halle Münsterland zu 
installieren. Damit können Parksuchverkehre weiter reduziert werden. 
 
Weiter gehendere Veränderungen sind in den nächsten Jahren nicht geplant. Das 
Parkraumkonzept soll eingebettet in das Projekt „Mobilität Münster 2025“ in den nächs- 
ten Jahren durch die Verwaltung fortgeschrieben werden. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Kein neuer Sachstand, die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes ist in Bearbeitung. 
Sachstand 
2017 / 2018 
Die Untersuchungen und mögliche konzeptionelle Idee n zum Parken in Münster wer- 
den inhaltlicher Bestandteil des noch zu erarbeiten den Masterplans Mobilität Münster 
2035+. 
 
Handlungsfeld / 
Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 
2-
Minderungspotenzial 
Verkehr 
V12 
Mobilpunkte zur Optimierung der Verkehrs- 
mittelverknüpfung im Umweltverbund Amt 61 Priorität: 3 
Potenzial: (1) 
Beschreibung im 
Handlungskonzept 
2020 
Die bestehenden Mobilpunkte bedürfen, sollte man da s Konzept weiterverfolgen, si- 
cherlich einer Aufwertung. Ob weitere Standorte für  Mobilpunkte eingerichtet werden 
sollen, wird im Rahmen des VEP Münster 2025 geprüft. 
Sachstand 2013   
(gemäß 
V/0293/2013) 
Das Thema wurde von der Verwaltung aufbereitet. Eine Entscheidung zum weiteren 
Vorgehen steht noch aus. 
Die Stadtwerke Münster GmbH haben darüber hinaus das Projekt Multimodale Mobilität 
aufgelegt. 
Sachstand 
2015 / 2016 
Mit der Vorlage V/0953/2013 hat die Verwaltung eine umfassende Untersuchung zu 
P+R-Anlagen in Münster durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Bericht „P+R-
Anlagen in Münster: Bestandsaufnahme und Konzept“ (Anlage zur Vorlage) dargelegt. 
Mit diesem Bericht wurde eine Übersicht aller vorhandenen und geplanten P+R-
Anlagen sowie in Prüfung befindlichen P+R-Standorte im Stadtgebiet von Münster vor- 
gelegt. Der Bericht ist ein separater, in sich geschlossener Fachplan des Gesamtkon- 
zeptes „Mobilität Münster 2025“, im Rahmen dessen Einzel- bzw. Fachpläne erstellt 
und veröffentlicht werden. 
Sachstand 
2017 / 2018 
 
Kein neuer Sachstand

Beratungsverlauf (2)

29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Alter Steinweg
  • Zum Kaiserbusch
  • Engelenschanze
  • Stubengasse
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0021/2019
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37