V/0021/2019
Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 - 2017
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Berichtsvorlage
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V/0021/2019 V/0021/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 - 2017 Beratungsfolge 29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Der Rat der Stadt Münster hat am 08.12.2010 das Handlungskonzept zur Umsetzung des Klim a- schutzkonzeptes 2020 beschlossen (V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1) und dabei die Verwaltung beauftragt, in Form von Sachstandsberichten die zuständigen Gremien über den Verlauf und den Status Quo der einzelnen Maßnahmen zu informieren – zuletzt geschehen im Jahr 2013 mit der B e- richtsvorlage V/0293/2013. Der Sachstandsbericht 2015/16 wurde zwar inhaltlich vorbereitet, konnte jedoch auf Grund von personellen Wechseln und erheblichen Arbeitsbelastungen in diesen Jahren nicht abschließend in Form einer Berichtsvorlage erstellt werden. Der aktuelle Sachstand für die Jahre 2017/18 ist nunmehr in einer fortschreibenden Übersicht mit Erläuterungen zu allen Maßnahmen zusammengestellt worden (Anlage 1). Insgesamt ist die Umse t- zung der Maßnahmen auf einem guten Weg und eine Vielzahl an Maßnahmen ist in Angriff geno m- men, fortgeschrieben und weiterentwickelt worden. Beispielhaft seien hier genannt: Münsters Allianz für Klimaschutz (Ü4) Mittlerweile sind mehr als 100 Unternehmen im Netzwerk vertreten und haben sich über eine freiwillige Selbstverpflichtung zu den Klimaschutzzielen der Stadt Münster bekannt. In ve r- schiedenen, über das Jahr verteilten, Fachworkshops zu Themen wie Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien tauschen sich die Mitglieder regelmäßig aus und tragen Ideen, Anregungen und Projekte aus den Workshops in ihre Unternehmen. Fortsetzung und Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit (Ü5) Die Dachmarke „Münster Klimaschutz 2050“, welche im Rahmen des Masterplan s 100% Kli- maschutz erarbeitet wurde, hat sich als zentrale qualitative Wiedererkennungsmarke zum Kl i- maschutz in Münster etabliert. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 16.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schütte/ Herr Reinhardt Telefon: 492-6851/6704 SchuetteJ@stadt- muenster.de Reinhardt@stadt- muenster.de - 2 - V/0021/2019 Darauf aufbauend wurde die Klimaschutzkampagne „Münster packts! Der Bürgerpakt für Kl i- maschutz“ evaluiert und zur „Münsters KlimaMischpoke“ weite rentwickelt. Neben de m im Massematte-Stil gehaltenem Aufruf zum Mitmachen und zur Integration von Klimaschutzma ß- nahmen in den persönlichen Alltag ist der Ausbau der persönlichen Präsenz auf öffentlichen Veranstaltungen und Festen der Stadt deutlich intensiviert worden. Energie-Coaching für KMU und deren Fachplaner (G1) Das kostenfreie und niederschwellige Angebot „Startberatung Energieeffizienz“ für klein und mittelständische münsteraner Unternehmen bietet die Möglichkeit Energieeinspar - und Effizi- enzmaßnahmen über den gesamten Bereich der Querschnittstechnologien zu identifizieren und Wege zu dessen Umsetzung zu entwickeln. Im Zuge einer Weiterentwicklung und Aufst o- ckung des Programms konnten im vergangenen Jahr 20, statt bisher 5 -10, Unternehmen be- raten werden. Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik (E6) Zum Juni 2018 wurde das Förderprogramm auf Grund der weiteren Preisreduzierung von PV - Anlagen auf die Förderung von PV -Anlagen mit Speichern hin weiterentwickelt. D em Trend zur verstärkten dezentralen Energieversorgung und Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils, sowie einem Entgegenwirken des noch hohen Preisniveaus der Batteriespeichertechnologien wurde dadurch Rechnung getragen. Umfeld Solarenergie unterstützen (E7) Im Jahr 2018 wurde erneut eine breitangelegte Solar -Kampagne gemeinsam mit Partnerorga- nisationen und insgesamt mehr als 15 Solar -Aktionsveranstaltungen auf dem Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden öffentlichkeitswirksam die Themen Photovoltaik, Speichers yste- me und Solarthermie in den Fokus gerückt und Bürger bei der Planung und Realisierung von Solaranlagen unterstützt. Der Ausbau der Solarenergie in Münster wird dadurch weiter fo r- ciert. Der Umsetzungsstand kann insgesamt als positiv bewertet werden. Mit Unterstützung des Förderpro- gramms Masterplan 100% Klimaschutz sind das Aufgabenspektrum, die Arbeitsumfänge und die Qualitätsanforderungen an die Klimaschutzarbeit in den letzten Jahren, beispielsweise durch das Teilkonzept Erneuerbare Energien, den Mast erplan 100% Klimaschutz sowie dem neuen Theme n- schwerpunkt Suffizienz, nochmal deutlich gestiegen. Der Fortschritt in der bisherigen Klimaschutzarbeit in Münster spiegelt sich aber nicht nur im Sac h- standsbericht wider, sondern auch in den Ergebnissen der Energie- und Klimabilanz 2017 für Mün s- ter, die mit diesem Bericht ebenfalls vorgelegt wird. Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 2017 ist dem beigefügten Bericht (Anlage 2) zu entnehmen. Zusammenfassend kann die Entwicklung der Energie- und Klimaschutzbilanz mit einer CO 2- Reduzierung von 23% bis 2017 im Vergleich zum Basisjahr 1990 als Fortschritt gewertet werden. Das angestrebte Klimaschutzziel mit einer CO 2-Reduzierung von 40% bis 2020 w ird trotz intensiver A n- strengungen jedoch nach derzeitigem Stand nicht erreicht werden. Insbesondere das starke Wach s- tum der Stadt seit dem Jahr 2010 ist dafür als Grund zu benennen (wohnberechtigte Bevölkerung +9%, Wohnfläche +17%, Steigerung der Bruttowe rtschöpfung +9%, sozialversicherungspflichtig B e- schäftigte +12%, gemeldete PKW +12%). In allen Sektoren ist ein Trend zur Reduzierung der CO 2-Emissionen in Münster seit 1990 erkennbar, der sich besonders deutlich bei den privaten Haushalten und im Gewerbe darstellt. Die umfangre i- chen Maßnahmen der aktiven Klimaschutzarbeit in Münster seit rund 25 Jahren zeigen ihre Wirkung, wobei diese positive Entwicklung einerseits durch die Klimaschutzaktivitäten auf Europa -, Bundes - und Landesebene forciert worden ist , andererseits aber - wie im Klimaschutzkonzept 2020 mit der - 3 - V/0021/2019 Maßnahme “Akteure plus“ beschrieben (vgl. Klimaschutzkonzept 2020, Kapitel 8, S.108) – die Aktivi- täten im Bereich „Akteure plus“ zur Zielerreichung bis 2020 deutlich höher hätten ausfallen müssen. Abbildung 1: Entwicklung der gesamten, absoluten CO2-Emissionen (blau) und der CO 2-Emissionen je Einwohner (rot) bis 2017 und lineare Fortschreibung bis 2020 Positiv zu verzeichnen ist, dass es Münster gelungen ist, die Entwicklung der CO 2-Emissionen seit 2010 zunehmend von der Bevölkerungsentwicklung zu entkoppeln und die CO2-Reduzierung je Ein- wohner im Jahr 2017 bereits 32% beträgt. Gleiches gilt für den Endenergieverbrauch, der im Vergleich zu 1990 um 6% gesenkt werden konnte. Der Endenergieverbrauch je Einwohner konnte im selben Zeitraum sogar um 17% gesenkt werden. Die Entkopplung ist von großer Bedeutung, da dies ein Zeichen für e ine beschleunigte R eduktion trotz Wachstums ist. Die CO2-Reduktion je Einwohner wird bis 2020, auf Basis einer linearen For t- schreibung, die 40%-Zielmarke voraussichtlich fast erreichen. Sofern dieser Trend verstetigt werden kann, wird der Effekt, dass die CO2-Einsparung auf der einen Seite durch ein weiteres Wachstum auf der anderen Seite substituiert wird, deutlich gemildert. Fazit: Das im Jahr 2010 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 ist in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt worden und hat sich als inhaltliche und finanzielle Basis für die kommunalen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster bewährt. Es bietet eine stabile Grundlage und gewährt gleichzeitig die notwendige Flexibil ität um die Aktivitäten stetig weiterzuentwickeln und sie an sich ändernde Rahmendbedingungen anpassen zu können. Dieses bewährte Instrument läuft im Jahr 2020 aus und soll mit einem Folgeprogramm fortgeschri e- ben werden: So hat der Rat der Stadt Münster a m 13.12.2017 auf Basis des Masterplan 100 % Kl i- maschutz strategische Handlungspfade für die zukünftige Klimaschutzpolitik der Stadt Münster b e- - 4 - V/0021/2019 schlossen (V/0689/2017). Gleichzeitig wurde beschlossen, dass, aufbauend auf der Strategie und einer Fortschreibung und Weiterentwicklung der bisherigen Aktivitäten, ein konkretes Handlungsko n- zept für den Klimaschutz 2020 bis 2030 erarbeitet werden und 2019 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Erarbeitung des Handlungskonzepts 2030 ist im Oktober 2018 gestartet. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klim a- schutzkonzeptes 2020 Anlage 2: Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster 1990 - 2017
Anlage A
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Anlage A zur V/0021/2019 Kurzüberblick Sachstandsbericht 2017/2018 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 - 2017 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet Ausbau und Umsetzung der Aktivitäten zum Handlungskonzeptes Klimaschutz 2020 (V/0592/2010). Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gemäß Beschlussvorlage V/0592/2010 inkl. V/0592/2010/E1 soll das Handlungskonzept zur Um- setzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 umgesetzt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.
V_0021_2019_Energie- und Klimabilanz 2017_Anlage 2
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Energie- und Klimabilanz
der Stadt Münster
Bilanzierung des Energieeinsatzes und der CO
2-Emissionen für
die Jahre 1990 – 2017
Anlage 2 zu V/0021/2019
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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1. Einleitung
Die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz haben i n Münster eine
lange Tradition - und das seit mehr als 20 Jahren. Dafür ist Münster
über die Stadtgrenzen bekannt und mehrfach ausgezei chnet worden.
Die Stadt Münster ist - nach dem Beschluss zum Mast erplan „100%
Klimaschutz“ - auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt bis zum Jahr
2050. Konkret bedeutet es, dass sich die Stadt Müns ter das Ziel ge-
setzt hat, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um mindes-
tens 95 Prozent gegenüber 1990 zu mindern und gleic hzeitig den En-
denergieverbrauch zu halbieren. Unter der neuen Dac hmarke Münster Klimaschutz 2050
und einem neuen Logo schließt der Masterplan 100% K limaschutz unmittelbar an das bishe-
rige Klimaschutzziel der Stadt an, den CO
2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu
1990 zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent zu erhöhen.
Die Erreichung des angestrebten Klimaschutzzieles i m Rahmen des „Masterplans 100%
Klimaschutz für Münster“ - den CO 2-Ausstoß bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95 % und
den Endenergieverbrauch um 50 % zu senken - stellt die Stadt also vor eine sehr große
Herausforderung und erfordert eine deutliche Intensivierung der bisherigen Aktivitäten im Be-
reich Klimaschutz und Energieverbrauch. Die Anforde rungen und Szenarien sind im „Mas-
terplan 100% Klimaschutz für Münster“ ausführlich dargestellt und bewertet.
In den kommenden Jahren wird es vor allem darum geh en, den Wärme- und Strombedarf in
der Stadt deutlich zu reduzieren und die Energieeff izienz in der Industrie, im Gewerbe und
bei den Dienstleistungen zu steigern. Zudem gilt es Wege zu finden, das Verkehrsaufkom-
men zu reduzieren, die Altbausanierung voranzutreib en und die erneuerbaren Energien wei-
ter auszubauen. Auch eine noch stärkere Sensibilisi erung der Stadtgesellschaft für die Be-
lange des Klimaschutzes steht auf der Agenda. Das T hema Suffizienz rückt dabei zuneh-
mend als Ergänzung zur Energieeffizienz in den Foku s, da steigende Energieeffizienz oft
ausgelöst durch indirekte und direkte Einkommenszuw ächse und steigende Komfortansprü-
che sog. Reboundeffekte verursachen kann. Erzielte Treibhausgasemissionsmi nderungen
konkreter Maßnahmen können indirekt zu neuen Emissi onen in anderen Bereichen führen.
Beim Kauf neuer Haushaltsgerät wird beispielsweise häufig ein deutlich größeres Neugerät
gewählt, da die Effizienzklassen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind.
Die Energie- und Klimaschutzbilanz der Stadt Münster soll einen Überblick über die Entwick-
lung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet geben. Die Da-
ten, auf die dabei zurückgegriffen wird, stammen au s verschiedenen Quellen der Stadt
Münster und ihrer Tochterunternehmen. Die Entwicklu ng des Energieverbrauchs und der
Treibhausgasemissionen wird auch von politischen, w irtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklungen außerhalb der Stadt überlagert, sodas s eine direkte Überprüfung der Wirk-
samkeit einzelner Klimaschutzmaßnahmen mit diesem Instrument nur bedingt möglich ist.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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2. Anmerkungen und Bilanzierungsmethodik
Die erste Energie- und Klimaschutzbilanz wurde für das Jahr 1990 im Endbericht des Beira-
tes für Klima und Energie 1995 veröffentlicht und b is 2010 kontinuierlich in einem 5-
Jahreszyklus fortgeschrieben. Im Rahmen der Erarbei tung des Klimaschutzkonzeptes 2020
wurde die Systematik überarbeitet und das Bilanzier ungssystem BiCO2 (ifeu GmbH, Heidel-
berg) eingeführt, mit dem seit dem Jahr 2009 eine j ährliche Bilanzierung erfolgt. Dazu wer-
den die Endenergieverbräuche aller Akteure der Stad t (Verkehr, Haushalte, Kleinverbrau-
cher, Industrie, etc.) erfasst und ausgewertet.
Der Großteil der Daten zum stationären Endenergieve rbrauch (ohne Verkehr) wird von der
Stadtwerke Münster GmbH und der münsterNETZ GmbH bereitgestellt. Sie spiegeln den tat-
sächlichen Endenergieverbrauch weitestgehend wider. Im Bereich der spezifischen CO
2-
Emissionen werden Vorkette und Äquivalente berücksi chtigt und es erfolgt eine Berechnung
der Strom- und Fernwärmefaktoren in Kraft-Wärme-Kop plungsprozessen nach der Exergie-
methode. Entsprechend dem Territorialprinzip erfolg t eine Berücksichtigung des lokalen
Strommixes.
Dem Territorialprinzip entsprechend wird die Bilanzierung der CO
2-Emissionen und der End-
energie für den Bereich Verkehr ohne den überregion alen Verkehr erstellt, d.h. Flug-, Bahn-
güter-, Fernstraßen-, Binnenschifffahrt- und Schien enfernverkehr bleiben unberücksichtigt.
Wichtigste Datengrundlage für den motorisierten Ind ividualverkehr (MIV) bilden die Ver-
kehrserhebungen der Stadt Münster, die etwa alle 8 Jahre statistisch erhoben werden. Der
LKW-Verkehr wird entsprechend dem Bundestrend fortg eschrieben. Die Werte für den Öf-
fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden aus Fah rgastzahlerhebungen und den
Fahrplänen ermittelt, die von der Stadtwerke Münster GmbH mitgeteilt werden.
Eine wichtige Maßnahme im Bereich der erneuerbaren Energien ist der Einsatz von regene-
rativ erzeugtem Biomethan. Anwendung findet Biometh an als Brennstoffersatz für Erdgas in
Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Produktion von Elek trizität und Wärme oder als Kraftstoff
für Fahrzeuge. Die Stadtwerke Münster GmbH betreibt seit dem Jahr 2015 einen Großteil
der BHKW mit Biomethan. Dieses Biomethan stammt in aller Regel aus Biogasanlagen, die
das aufbereitete Biomethan in das Erdgasnetz einspe isen. Die Versorgung mit Biomethan
erfolgt in Münster rein bilanziell, sodass es gemäß des Territorialansatzes nicht direkt in
CO 2- und Energiebilanz einfließt. Es findet indirekt B erücksichtigung im bundesweiten Emis-
sionsfaktor für Erdgas, der sich von 252 g/kWh im J ahr 2013 bereits auf 250 g/kWh im Jahr
2017 verbessert hat.
Bei der Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster ist zu berücksichtigen, dass die Einfluss-
faktoren auf die Bilanz sehr vielfältig sind und sich deren Auswirkungen teilweise gegenseitig
überlagern. Zudem gibt es eine Reihe von Faktoren, auf die die Stadt Münster nur einen indi-
rekten oder keinen Einfluss hat. In Abbildung 1 sin d exemplarisch einige Einflussfaktoren
nach der Einflussmöglichkeit der Stadt Münster kategorisiert aufgelistet. Rechts sind die Fak-
toren dargestellt, die die Stadt Münster und ihre T ochterunternehmen durch ihr Handeln di-
rekt beeinflussen können. Daneben existiert jedoch eine Reihe von nur indirekt zu beeinflus-
sende Faktoren wie zum Beispiel das starke Wachstum der Bevölkerung Münsters oder
Übergeordnete Faktoren wie die überregionale Gesetz gebung oder die Gesamtkonjunktur,
die allesamt einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Energie- und Klimabilanz haben.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Abbildung 1: Auswahl sich überlagernder Faktoren, d ie Einfluss auf die Energie- und CO 2-Bilanz in
Münster haben
Zur direkten Quantifizierung einzelner Klimaschutzm aßnahmen ist die Energie- und Klima-
schutzbilanz aufgrund dieser sich überlagernder Fak toren somit nicht geeignet. Aus den Er-
gebnissen der Energie- und Klimaschutzbilanz lässt sich jedoch insgesamt die Richtung der
allgemeinen Klimaschutzaktivitäten abschätzen und e s lassen sich zukünftige Handlungs-
schwerpunkte und eine Priorisierung der Maßnahmen ableiten.
Übergeordnete
Faktoren
Landes-, Bundes- und EU-
Recht
Überregionale
Förderprogramme
Überregionale Konjunktur
Witterung
Technologische Entwicklung
Indirekt zu
beeinflussende
Faktoren
Bevölkerungsentwicklung
Entwicklung der Wohnfläche
Lokale Konjunktur
Handlungsentscheidungen
der Bürger und Akteure
Direkt zu
beeinflussende
Faktoren
Klimaschutzaktivitäten der
Stadt
Stadtwerke Aktivitäten
Energieverbrauch der Stadt
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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3. Entwicklung der Energie- und CO 2-Bilanz in Münster
In Kapitel 3 erfolgt ein erster Gesamtüberblick übe r die Entwicklung der Ergebnisse der
Energie- und CO 2-Bilanzierung für die Stadt Münster. Dabei bildet d as Jahr 1990 das soge-
nannte Basisjahr, auf das sich die selbst gesteckte n Energie- und Klimaschutzziele bezie-
hen. Die laufend erhobenen Daten lassen sich in die drei Anwendungsbereiche Wärme,
Strom und Verkehr unterteilen. Innerhalb dieser Ber eiche können die Endenergieverbräuche
nach den unterschiedlichen Energieträgern und Nutze rgruppen ausgewiesen werden,
wodurch die Ergebnisse der Bilanz in Kapitel 5 diff erenziert analysiert und bewertet werden
können.
3.1. CO 2-Emissionen
Die jährlichen CO 2-Emissionen sind in Münster von 2.517 kt im Jahr 19 90 auf 1.930 kt im
Jahr 2017 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 be deutet dies eine Reduzierung um
23% bzw. 587 kt CO 2. Während die CO 2-Emissionen in den ersten 15 Jahren bis 2005 ins-
gesamt nur um rund 5% reduziert worden sind, ist in den Jahren 2005 bis 2017 ein deutlicher
Rückgang der CO 2-Emissionen um insgesamt 18% zu verzeichnen. Zurückzuführen ist diese
Entwicklung insbesondere zwischen 2005 und 2010 auf einen deutlichen Rückgang des
Wärmeverbrauchs und eine Verbesserung des Emissions faktors für Strom und Fernwärme
als Folge des Neubaus des effizienten Gas- und Damp fturbinenkraftwerks (GuD) der Stadt-
werke Münster GmbH sowie den Ausbau der erneuerbare n Energien in Münster und bun-
desweit. Doch auch nach dem Jahr 2010 konnten die C O 2-Emissionen insbesondere im Be-
reich Strom und Verkehr kontinuierlich gesenkt werden.
Abbildung 2: Entwicklung der absoluten jährlichen CO 2-Emissionen in Münster in 1.000 t nach An-
wendungsbereich. 100% entsprechen den Emissionen im Basisjahr 1990.
Im Anbetracht der Tatsache, dass in Münster insbeso ndere seit dem Jahr 2010 ein beachtli-
ches Wachstum stattgefunden hat, ist die kontinuier liche Senkung der CO 2-Emissionen ein
umso größerer Erfolg.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Betrachtet man das Wachstum im Überblick, wird die Dimension deutlich: Seit 1990 ist die
Einwohnerzahl bis 2017 um rund 12% auf nunmehr ca. 310.000 Einwohner angestiegen. Im
gleichen Zeitraum hat die Wohnfläche sogar um 44% z ugenommen. In einer kontinuierlich
wachsenden Stadt wie Münster ist daher der Blick auf die Entwicklung der spezifischen CO 2-
Emissionen je Einwohner zwingend erforderlich, um z u einer ganzheitlichen Bewertung zu
gelangen.
Tabelle 1: Allgemeine Zahlen zur Entwicklung der Stadt Münster. Quelle: Informationsmanagement
und Statistikdienststelle der Stadt Münster.
1990 2000 2010 2015 2016 2017
Wohnber echtigte
Bevölkerung 275.150 279.461 285.180 305.235 307.842 309.429
Wohngebäude 40.495 45.679 50.611 55.312 55.947 56.271
Haushalte 122.405 139.060 150.188 166.630 167.767 168.800
Personen/ Hau s-
halt 2,25 2,01 1,90 1,83 1,83 1,83
Wohnfläche (m2) 9.385.400 10.743.200 11.484.300 13.148.953 13.373.400 13.488.338
Anzahl PKWs 101.255 116.815 125.479 136.745 138.837 141.100
Bezieht man die Entwicklung der CO
2-Emissionen auf die Einwohnerzahlen (CO 2 je Einwoh-
ner), so fällt das Ergebnis mit einem Emissionsrück gang von knapp 32% im Zeitraum von
1990 bis 2017 deutlich stärker aus. Bei linearer Fo rtschreibung der CO 2-Emissionsreduktion
je Einwohner bis 2020 würde das hochgesteckte Ziel von 40% CO 2-Reduzierung mit 36%
nur knapp verfehlt werden. Als positiv zu bewerten ist dabei insbesondere die Tatsache,
dass die Entwicklung der CO 2-Emissionen seit 2006 zunehmend von der Entwicklung der
Einwohneranzahl entkoppelt werden konnte. Dies ist ein Zeichen für die Wirksamkeit der
Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster und zeigt die Möglichkeiten weiterer CO 2-
Reduktionen trotz Wachstum auf. Im Umkehrschluss be deutet das, dass die CO 2-Reduktion
ohne das starke Wachstum deutlich höher ausgefallen wäre.
Abbildung 3: Entwicklung der gesamten CO 2-Emissionen (blau) und der CO 2-Emissionen je Einwoh-
ner (rot) bis 2017 und lineare Fortschreibung bis 2020
Zunehmende Entkopplung der
CO
2-Emissionen von der Bevöl-
kerungsentwicklung als Indiz für
erfolgreiche Klimaschutzarbeit
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Aber auch der Blick auf den Vergleich der Entwicklu ng der CO 2-Reduktion je Einwohner in
Münster und auf Bundesebene veranschaulicht den pos itiven Trend der Stadt insbesondere
in den letzten zehn Jahren. Zwischen 2005 und 2017 konnten die CO 2-Emissionen in Müns-
ter besonders durch den Rückgang des Wärmeverbrauchs und wie erwähnt, durch den Neu-
bau des effizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerk s (GuD) und durch den Ausbau der er-
neuerbaren Energien entscheidend gesenkt werden. Insbesondere ab dem Jahr 2010 tragen
der Rückgang des Stromverbrauchs bei anhaltendem Au sbau der erneuerbaren Energien
und die Reduktion des motorisierten Individualverke hrs (MIV) dazu bei, dass die spez. CO 2-
Emissionen in Münster stärker sinken als der Bundesdurchschnitt.
Abbildung 4: Entwicklung der spezifischen CO 2-Emissionen pro Einwohner in Münster und in der BRD
in t/Einwohner
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Bei der Gegenüberstellung des CO2-Emissionsminderun gsziels für das Jahr 2020 im Ver-
gleich zum Jahr 1990 zeigt sich, dass die im Klimas chutzkonzept 2020 dargestellten tech-
nisch-wirtschaftlichen Potenziale allein nur zu einer Reduktion von 30% führen (mittlere Säu-
le der Grafik). Erst durch das zusätzliche Engagement der Bürgerschaft und Maßnahmen auf
höheren politischen Ebenen kann das 40%-Ziel erreicht werden.
Abbildung 5: Vergleich: Zu erreichende CO 2-Minderungen für das 40%-Ziel, technisch-wirtschaftliche
Potenziale im Rahmen normaler Sanierungs-/Ersatzzyklen und mögliche Beiträge von Maßnahmen,
Quelle: Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster
Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Klimas chutzziel der Stadt Münster für das
Jahr 2020 trotz der bisherigen Erfolge äußerst ambi tioniert ist. Trotz teilweise ausbleibender
unterstützender Maßnahmen externer Akteure wie EU, Bund oder Land insbesondere im Be-
reich der Gesetzgebung, rückt das 40%-Ziel mit einem Emissionsrückgang je Einwohner von
knapp 32% in greifbare Nähe. Zur Zielerreichung ist in den nächsten Jahren allerdings eine
noch intensivere Klimaschutzarbeit notwendig.
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
CO2-Emissionsziel 2006-
2020 (bezogen auf -40%
gegenüber 1990)
Potenziale CO2-Mind. durch
Maßnahmen
Minderung
1990 bis 2006
(-9%)
Zusätzlich
nötige CO2-
Minderung
2006 bis
2020 zur
Erreichung
40%-Ziel
Veränderungen
gegenüber 1990:
Bürgerfonds
Technisch-
wirtschaftliche
Potenziale
2006 bis 2020
"Stadt als
Motor"
22 %
"Akteure
Plus"
IFEU/GERTEC 2009
Tonnen CO 2/Jahr
40 % 30 %
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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3.2. Endenergieverbrauch
Neben der Entwicklung der CO 2-Emissionen ist die Entwicklung des Endenergieverbr auchs
relevant als Maß für die Wirksamkeit von Maßnahmen im Bereich der Energieverbrauchsre-
duktion und der Energieeffizienz.
Der Gesamtendenergieverbrauch in Münster ist von 6. 519 GWh im Jahr 1990 trotz steigen-
der Einwohnerzahlen im Jahr 2017 um 6% auf 6.107 GW h zurückgegangen. Wie Abbildung
6 veranschaulicht, ist der Endenergieverbrauch in M ünster zwischen 1990 und 2005 zu-
nächst um +4% angestiegen, wobei die Entwicklung du rch einen deutlichen Anstieg des
Stromverbrauchs bedingt war. Zwischen den Jahren 20 05 und 2010 ist der Endenergiever-
brauch vor allem bei den privaten Haushalten und in der Industrie durch einen allgemeinen
Rückgang des Energieverbrauchs gesenkt worden. Der leichte Anstieg zwischen den Jahren
2014 und 2016 ist auf einen steigenden Wärmeverbrau ch im Bereich Gewerbe und der In-
dustrie zurückzuführen, wohingegen der Wärmebedarf der privaten Haushalte trotz anhal-
tender Bautätigkeit weiter rückgängig ist.
Etwa seit dem Jahr 2009 scheint sich die Entwicklun g des Endenergieverbrauchs von der
Entwicklung der Einwohnerzahl zunehmend zu lösen. S o wurde der Endenergieverbrauch je
Einwohner zwischen den Jahren 1990 und 2017 sogar u m 17% gesenkt. Die zunehmende
Entkopplung des Endenergieverbrauchs von der Bevölk erungsentwicklung ist wie auch bei
der Entwicklung der CO
2-Emissionen als Hinweis auf die Wirksamkeit der ein geleiteten
Maßnahmen zu werten, da der Endenergieverbrauch in Münster ohne das starke Wachstum
deutlich stärker gesunken wäre.
Abbildung 6: Entwicklung des Endenergieverbrauchs (blau) und des Endenergieverbrauchs je Ein-
wohner (rot) im Vergleich zum Referenzjahr 1990
Zunehmende Entkopplung des En-
denergieverbrauchs von der Bevöl-
kerungsentwicklung als Indiz für
Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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4. Energie- und CO 2-Bilanz nach Anwendungsbereichen
Die Entwicklungen der Energie- und CO 2-Bilanz lassen sich nach den drei Anwendungsbe-
reichen Wärme, Strom und Verkehr aufgeteilt darstel len und ermöglichen so eine detaillierte
Betrachtung der Veränderungen und Einflussfaktoren auf die CO 2-Bilanz in Münster. Im An-
schluss daran erfolgt in Kapitel 5 eine Betrachtung der CO 2-Emissions- und Endenergiever-
brauchsentwicklung nach Sektoren (Haushalte, Gewerbe, Industrie).
Einen wichtigen Einfluss auf die CO 2-Bilanz hat neben dem tatsächlichen Endenergieeinsatz
auch die Entwicklung der Emissionsfaktoren für die unterschiedlichen Energieträger. Abbil-
dung 7 macht die Auswirkungen unterschiedlicher Emi ssionsfaktoren auf die CO 2-Bilanz
deutlich. Der Bereich Wärme trägt im Jahr 2017 aufg rund der niedrigeren Emissionsfaktoren
zu 39% zu den CO 2-Emissionen bei, ist jedoch für 53% des Endenergiev erbrauchs verant-
wortlich. Der Bereich Strom ist mit 36% Anteil an d er CO 2-Bilanz ähnlich bedeutend wie der
Wärmeverbrauch, macht aufgrund der höheren Emissionsfaktoren für Strom jedoch nur 21%
des Endenergieverbrauchs aus. Lediglich der Verkehr sbereich trägt sowohl zu etwa einem
Viertel zum Endenergieverbrauch als auch zu den CO 2-Emissionen bei.
Abbildung 7: Struktur des Endenergieverbrauchs und der CO 2-Emissionen in Münster in kt/a nach
Anwendungsbereich in 2017
Größere Veränderungen der Emissionsfaktoren haben i n Münster in den vergangenen Jah-
ren nur bei Strom und Fernwärme stattgefunden. Der lokale Emissionsfaktor für Strom konn-
te durch den Neubau des GuD-Heizkraftwerkes der Stadtwerke Münster GmbH im Jahr 2005
und der damit verbundenen Verdopplung der lokalen S tromerzeugung zusammen mit dem
Ausbau der Erneuerbaren Energien sogar von 854 g/kW h im Jahr 1990 auf 532 g/kWh im
Jahr 2017 verbessert werden. Der lokale Emissionsfa ktor für Strom setzt sich dabei zusam-
men aus dem auf dem Stadtgebiet erzeugten und aus d em importieren Strom, für den der
bundesweite Emissionsfaktor für Strom angesetzt wird.
Der bundesweite Emissionsfaktor für Strom ist seit 1990 von 739 g/kWh auf 595 g/kWh im
Jahr 2011 deutlich gesunken. Bei der Berechnung wir d aufgrund fehlender bestätigter Emis-
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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sionsfaktoren für den Bundesstrommix Deutschland se it 2011 der Wert von 595 g/kWh an-
gesetzt.²
Tabelle 2: Entwicklung der Emissionsfaktoren in g CO 2/kWh
Lokaler
Strommix 1
Fernwärme Erdgas Heizöl Strommix
BRD
1990 854 266 252 321 739
1995 815 266 252 321 683
2000 750 266 252 321 683
2005 660 196 252 321 626
2010 564 124 252 321 595 2
2015 556 121 250 321 595²
2016 542 116 250 321 595²
2017 532 121 250 321 595²
Der Neubau des GuD-Heizkraftwerks der Stadtwerke Mü nster GmbH hatte auch einen er-
heblichen Einfluss auf den Emissionsfaktor für die örtliche Fernwärme. Durch den Umbau
des zuvor kohlebefeuerten Heizkraftwerks zum effizi enten und gasbetriebenen GuD-
Heizkraftwerk ist zwischen dem Jahr 1990 und dem Ja hr 2017 der Emissionsfaktor für Fern-
wärme in Münster von 266 g/kWh auf 121 g/kWh reduzi ert worden. Die Schwankungen des
Fernwärmefaktors zwischen 2010 bis 2017 sind zum ei nen auf den Wärmeanteil des Heiz-
kraftwerks der Universität zurückzuführen. Zum ande ren weisen sowohl der Erdgaseinsatz
als auch die erzeugte Menge an Fernwärme und Fernda mpf über die Jahre hinweg eine
große Schwankungsbreite auf.
Die Emissionsfaktoren für Erdgas und Heizöl sind bu ndesweit und damit auch in Münster
nahezu konstant geblieben. Lediglich durch den Eins atz von regenerativ erzeugtem Biome-
than, das ins Erdgasnetz eingespeist wird, konnte i n den letzten drei Jahren eine geringfügi-
ge Verbesserung des bundesweiten Emissionsfaktors für Erdgas verzeichnet werden.
1 Der lokale Strommix enthält in schwankenden Anteilen Strommix BRD
2 Der bundesweite Emissionsfaktor für Strom basiert auf dem IFEU-Strommaster, der seit 2010 nicht
fortgeführt wird, da das IFEU-Institut an der Entwicklung einer Methodik arbeitet, mit der eine einheitli-
che Berechnung kommunaler THG-Emissionen ermöglicht wird (Klimaschutz-Planer).
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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In Abbildung 8 wird die Entwicklung der CO 2-Reduktion nach Anwendungsbereichen (Wär-
me, Strom, Verkehr) unterteilt betrachtet. Es zeigt sich, dass die CO 2-Reduktion zunächst im
Bereich Wärme sehr ausgeprägt war und in den vergan genen zehn Jahren auch in den Be-
reichen Strom und Verkehr zugenommen hat. Die CO 2-Einsparungen im Bereich Wärme
gleichen sich durch das starke Bevölkerungswachstum und immer größer werdende Woh-
nungsflächen in den letzten Jahren aus. Positiv ist hingegen der starke Rückgang der CO 2-
Emissionen im Bereich Strom, der ohne das deutliche Bevölkerungswachstum noch deutlich
stärker ausgefallen wäre. Im Folgenden Abschnitt we rden die Entwicklungen der CO 2-
Emissionen und des Endenergieverbrauchs nach den An wendungsbereichen Wärme, Strom
und Verkehr gesondert betrachtet.
Abbildung 8: Entwicklung der CO 2-Emissionsreduktion von 2000 bis 2017 aufgeteilt nach Anwen-
dungsbereichen in Münster im Vergleich zum Basisjahr 1990
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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4.3. Der Bereich Wärme
Im Bereich Wärme sind die Emissionen trotz eines er heblichen Zuwachses der Anzahl der
Wohngebäude (+39%) als auch der Wohnfläche (+44%) i n den vergangenen 27 Jahren in
Münster um 33% verringert worden. Ausschlaggebend ist hier einerseits die gezielte Ausrich-
tung der lokalen Klimaschutzaktivitäten auf den str ategisch wichtigen Bereich Bauen und
Wohnen und andererseits die Verbesserung des spezifischen Emissionsfaktors für die Be-
reitstellung der Fernwärme in Münster, durch den Ne ubau des GuD-Heizkraftwerkes im Jahr
2005 zuzurechnen. Auch der vermehrte Einsatz von Bl ockheizkraftwerken (BHKW) in Müns-
ter mit mehr als 50 Anlagen spielt eine wichtige Ro lle. Zudem ist der Wärmeverbrauch ins-
besondere zwischen den Jahren 2000 und 2010 durch S anierung des Gebäudebestands
und höherer Dämmstandards im Neubaubereich deutlich zurückgegangen.
Insgesamt ist der Endenergieeinsatz im Bereich Wärm e (witterungsbereinigt) von 1990 bis
2017 um 13% reduziert worden. Dabei sind in Münster der Erdgasabsatz bis ins Jahr 2000
und der Fernwärmeabsatz bis 2005 kontinuierlich ang estiegen und schwanken seitdem auf
relativ konstantem Niveau. In den letzten Jahren is t beim Erdgas- und Fernwärmeverbrauch
ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen, der im Gewerbe und Industriesektor zu verorten ist
und in erster Linie auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen ist. Insgesamt ist der Erdgasab-
satz im Vergleich zum Jahr 1990 um 1% gesenkt worde n, während die Fernwärme trotz ei-
nes Rückgangs seit 2005 mit einer Zunahme von 21% i m Vergleich zum Basisjahr 1990
doch deutlich ausgeweitet worden ist. Verdrängt wur de vor allem Heizstrom und Heizöl, de-
ren Verbrauch um 82% bzw. 43% reduziert worden ist.
Abbildung 9: Entwicklung des Wärmeenergieverbrauchs (MWh) und wärmebedingten CO 2-
Emissionen (1.000 t) von 1990 bis 2017 in Münster nach Energieträgern.
Betrachtet man die seit 1990 anhaltenden Trends, so stellt die Entwicklung des Endenergie-
verbrauchs und der CO 2-Emissionen im Bereich Wärme einen sehr großen Erfo lg für die
Stadt dar. Bei wachsenden Einwohnerzahlen (+12%) is t ein Zuwachs von bald 16.000
Wohngebäuden (+39%) und einer Wohnfläche von 4,1 Mi o. qm (+ 44%) zu verzeichnen,
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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wodurch die Zahl der Personen pro Wohnung von 2,25 auf 1,83 sank und die Anzahl der
Haushalte um 38% zunahm. Trotz dieser Zuwächse ist der Endenergieeinsatz für Heizzwe-
cke in Münster - wie in Abbildung 9 dargestellt – i nsgesamt gesunken. Damit wird deutlich,
dass die Erfolge einer konsequenten Klimaschutzpolitik mit der Umsetzung energieeffizienter
Neubauten sowie umfangreicher Energiespar- und Sani erungsmaßnahmen (Förderpro-
gramm Altbausanierung, Kampagnen zur Gebäudesanieru ng und Heizanlagenerneuerung,
Netzwerke mit Energieberatern und Handwerkern, etc. ) in Münster ihre Wirkung zeigen und
zur Reduktion beitragen. Das steigende Bewusstsein in der Bevölkerung sowie die stetig
steigenden Anforderungen an die Sanierung von Gebäu den durch den Bund beeinflussen
die lokalen Aktivitäten positiv und flankieren diese Entwicklung.
Bei Betrachtung des spezifischen Wärmeeinsatzes pro Quadratmeter Wohnfläche in Münster
(Abbildung 10), der von 159 kWh/m 2 im Jahr 2005 auf 110 kWh/m 2 im Jahr 2017 zurückge-
gangen ist (-31%) wird die positive Entwicklung im Bereich Wärmeeffizienz noch deutlicher.
Ebenfalls erfreulich ist, dass der flächenspezifisc he Wärmeverbrauch entgegen dem Bun-
destrend in den vergangenen 5 Jahren in Münster relativ konstant gesunken ist.
Abbildung 10: Entwicklung des flächenspezifischen W ärmebedarfs in Wohngebäuden in Münster
(grün) und im Bundesdurchschnitt (gelb) von 2005 bis 2017
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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4.5. Der Bereich Strom
Der Stromverbrauch hat im Jahr 2017 mit insgesamt 1 .330 GWh einen Anteil von 21% am
gesamten Endenergieverbrauch und trägt zu etwa 36% zu den CO 2-Emissionen in Münster
bei. Bei Betrachtung der Entwicklung des Stromverbr auchs (Abbildung 11) wird deutlich,
dass dieser in nur 10 Jahren zwischen 1995 und 2010 um mehr als ein Drittel angestiegen
ist. Dieser deutliche Zuwachs ist mit dem Einzug der EDV-Technik zu begründen. Überlagert
wurde diese Entwicklung zudem durch den Trend zu kl eineren Haushalten, was neben dem
reinen Anstieg der Einwohnerzahl ebenfalls zu einem stetig zunehmenden Stromverbrauch
geführt hat.
Abbildung 11: Entwicklung des Stromverbrauchs und der CO 2-Emissionen für Strom in Münster
Ab dem Jahr 2010 ist ein Rückgang des Stromverbrauc hs in Münster zu erkennen, der ei-
nerseits auf eine Sättigung der Geräteausstattung i n den privaten Haushalten und im Ge-
werbe zurückzuführen ist und andererseits durch bun des- und EU-weite Maßnahmen wie
z.B. regulatorische Vorgaben zur Energieeffizienz v on Neugeräten und durch den Anstieg
der Strompreise zu begründen ist. Aber auch kommuna le Klimaschutzmaßnahmen wie bei-
spielsweise der Bürgerpakt für Klimaschutz, das Unt ernehmernetzwerk „Münsters Allianz für
Klimaschutz“, eine intensive Stromsparberatung und die dauerhafte Energieberatung leiteten
Verhaltensänderungen ein, die sich bislang trotz an haltend starkem Bevölkerungswachstum
fortsetzen.
Bei den CO
2-Emissionen im Bereich Strom ist seit dem Jahr 2005 ein kontinuierlicher Rück-
gang zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2017 konnten die CO 2-Emissionen im Vergleich zum Ba-
sisjahr 1990 bereits um 16% reduziert werden. Dies ist durch den Ausbau der erneuerbaren
Energien und der Kraftwärmekopplung in Münster und bundesweit begründet. Während bis
in das Jahr 2000 der Emissionsfaktor für den lokale n Strommix in Münster wie auch der des
Bundesstrommixes auf einem relativ konstant hohen N iveau lag, ist ab 2005 beim Emissi-
onsfaktor des Strommixes für Münster eine deutliche Reduzierung zu verzeichnen. Hier wirkt
sich der Neubau des GuD-Heizkraftwerkes mit einer Verbesserung des Emissionsfaktors von
750 g/kWh in 2000 auf 564 g/kWh im Jahr 2010 deutli ch aus. Aber auch der Bundesstrom-
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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mix erfährt auf Grund des steigenden Einsatzes erne uerbarer Energien eine stetige Verbes-
serung.
4.6. Der Bereich Verkehr
Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Münster beliefen sich 1990 auf 579.000 t CO 2
und konnten bis zum Jahr 2017 um 16% auf 484.000 t reduziert werden.
Abbildung 12: Vergleich der CO 2-Emissionen für Verkehr 1990 und 2017
Die Entwicklung des Energieverbrauches und der CO 2-Emissionen im Bereich Verkehr ver-
läuft weitgehend parallel, da nur im geringen Umfan g Kraftstoff durch Biodiesel und Bioetha-
nol ersetzt wurde und somit die spezifischen Emissi onen des Energieträgermix nahezu
gleichgeblieben sind. Die Einsparungen haben überwi egend im motorisierten Individualver-
kehr (MIV) stattgefunden, indem weniger Fahrten je Fahrzeug anfielen und eine kontinuierli-
che Verbesserung der Fahrzeugflotte mit geringeren Spritverbräuchen eingesetzt hat. Im Be-
reich Verkehr ist insgesamt ein geringer Anstieg de r Nutzung von Bus und Bahn zu ver-
zeichnen. Bei den MIV-Fahrten ist auffällig, dass d er Binnenverkehr deutlich abgenommen
hat wohingegen der Regionalverkehr zugenommen hat. Zusammen mit sinkenden spezifi-
schen Verbräuchen der PKW sind so die Emissionen de s Personenverkehrs zwischen 1990
und 2017 um 16% kontinuierlich reduziert worden.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Fahrleistung Mio. Pkm 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2017
Binnenverkehr
MIV 649 628 669 658 662 465 466
ÖPNV 131 185 220 205 208 194 224
Summe Binnenverkehr 780 813 889 863 870 659 657
Änderung gegenüber 1990 4% 14% 11% 12% -15% -16%
Regionalverkehr
MIV 793 825 857 978 900 900 908
ÖPNV + SPNV 184 185 195 185 185 185 185
Summe Regionalverkehr 977 1.010 1.052 1.163 1.085 1.085 1.094
Änderung gegenüber 1990 3% 7% 19% 11% 11% 12%
Gesamt 1.757 1.771 1.854 2.026 1.955 1.744 1.751
Änderung gegenüber 1990 4% 10% 15% 11% -1% 0%
PKW -Dichte je 1.000 Ei n-
wohner 368 393 418 435 440 448 456
Tabelle 3: Fahrleistung nach Verkehrssektoren 1990 - 2017
Auffällig ist insbesondere die CO
2- und Endenergieverbrauchsreduktion zwischen den Ja h-
ren 2010 und 2015. Der deutliche Sprung der Einspar ungen zwischen den Jahren 2010 und
2015 ist eine Folge der Datenerhebung im Jahr 2013, die turnusmäßig alle sieben Jahre er-
folgt und bereits 2005 zu einer Verbesserung geführ t hat. Gemäß den statistischen Erhe-
bungen ist die Fahrleistung im Binnenverkehr deutlich zurückgegangen und unterstützt damit
den positiven Trend der technischen Verbesserung de r Kfz-Flotte. Der Trend zu einer nach-
haltigen Mobilität ist in Münster nicht nur durch d en charakteristischen Modal Split im Um-
weltverbund mit 71% für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr z u erkennen, sondern auch an der
seit 2005 nur leicht gestiegenen PKW-Dichte, die zw ar seit 1990 um 24% angestiegen ist,
jedoch mit 456 PKW pro 1.000 Einwohnern relativ kon stant ist. Der Bundeswert lag 2016 bei
555 PKW pro 1.000 Einwohner deutlich höher.
Verkehr Endenergie CO 2-Emissionen in 1.000 t
Jahr [G Wh/a] in % zu
1990
MIV &
Straßengü-
ter
ÖPNV SPNV Ge-
samt
in % zu
1990
1990 1.870 540 12 26 579
1995 1.864 -0% 535 15 27 577 -0%
2000 1.835 -2% 516 18 33 568 -2%
2005 1.756 -6% 517 14 13* 543 -6%
2010 1.720 -8% 502 13 12 528 -9%
2015 1.600 -14% 468 13 12 492 -15%
2016 1.598 -15% 467 13 12 491 -15%
2017 1.589 -15% 459 12 11 484 -16%
Tabelle 4: Endenergieverbrauch und CO 2-Emissionen für Verkehr (* geänderte Systematik ab 2005)
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass trot z stetig gestiegener Einwohnerzah-
len (+12%) und einem damit verbundenem Zuwachs bei der Anzahl der PKW (+22%) die
Zahl der durchgeführten Fahrten kontinuierlich abge nommen hat, was durch die positive
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Entwicklung des Modal Split verdeutlicht wird. Lang fristig entfalten die kommunalen Konzep-
te wie z. B. das Zentrenkonzept, das Radverkehrskon zept 2025, das Einzelhandelskonzept,
die Innenentwicklung vor Außenentwicklung, die Förd erung der Verkehrsmittel des Umwelt-
verbundes und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ihre positive Wirkung.
Abbildung 13: Modal-Split von 1990 bis 2013 (Quelle: Amt für Stadtentwicklung/ -planung, Verkehrs-
planung)
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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5. Endenergie und CO 2-Emissionen nach Sektoren
In den folgenden Abbildungen sind die Aufteilung de r CO 2-Emissionen nach Verbrauchssek-
tor und nach Energieträgern und anschließend analog dazu der Endenergieverbrauch nach
Sektor und Energieträgern dargestellt.
Abbildung 14: CO 2-Emissionen 2017 nach Verbrauchssektoren und Energieträgern in Münster in t/a
In allen vier Sektoren ist seit 1990 eine deutliche CO 2-Reduktion erzielt worden. Am höchs-
ten sind sie in den Privaten Haushalten (-28%) ausg efallen, gefolgt vom Bereich Gewerbe
und Sonstiges (-24%) und der Industrie (-22%). Im V erkehr konnten die Emissionen im glei-
chen Zeitraum um 16% gesenkt werden.
Die privaten Haushalte weisen sowohl beim Endenergieverbrauch als auch be i den CO
2-
Emissionen einen Anteil von 30% auf. Dominiert wird der Sektor durch den hohen Anteil am
Erdgaseinsatz, gefolgt von Heizöl und Strom. Die Fe rnwärme spielt bislang bei der Wärme-
versorgung der privaten Haushalte nur eine untergeo rdnete Rolle. Hierbei ist zu beachten,
dass sich der Fernwärmeverbrauch der größeren Wohnu ngsbaugesellschaften im gewerbli-
chen Sektor wiederfindet. Der Stromeinsatz ist mit 21% aus Sicht der sektoralen Treibhaus-
gasemissionen trotzdem nicht zu vernachlässigen, da hier durch den charakteristisch hohen
Emissionsfaktor eine größere Bedeutung für die CO 2-Emissionen resultiert (35% der Emissi-
onen der privaten Haushalte).
Handlungsschwerpunkte sind in diesem Sektor nach wie vor die energetische Sanierung von
Bestandsgebäuden zur Reduzierung des Wärmeeinsatzes für Erdgas und Heizöl sowie der
Ausbau des Fernwärmeeinsatzes bei den privaten Haus halten im Fernwärmeeinzugsgebiet
und der vermehrte Einsatz erneuerbare Energien zur Wärme- und Stromerzeugung. Zudem
spielen in den kommenden Jahren energieeffiziente N eubauten eine entscheidende Rolle
beim Endenergieverbrauch, da ansonsten der geplante Zubau von rund 2.000 Wohneinhei-
ten jährlich zu einem massiven Anstieg des Endenerg ieverbrauchs führen wird. Ein weiterer
wichtiger Bereich sind die Stromanwendungen, die üb er Maßnahmen wie die kommunale
Klimaschutzkampagne „Klimamischpoke“ beeinflusst werden können, indem einfache Hand-
lungsempfehlungen zu Verhaltensänderungen im Alltag und einem bewussteren Umgang mit
Energie führen, unterstützt durch die gezielte Bera tung, Information und Sensibilisierung der
Bürger in der Energie- und Umweltberatung und auf weiteren Fachveranstaltungen.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Abbildung 15: Endenergieverbrauch 2017 nach Verbrauchssektoren und Energieträgern in Münster in
GWh
Im Sektor Gewerbe und Sonstiges , der mit 32% am Endenergieverbrauch und 33% bei den
CO 2-Emissionen in etwa in der gleichen Größenordnung w ie die privaten Haushalte liegt,
weist jedoch eine unterschiedliche Charakteristik d es Energieeinsatzes und damit der antei-
ligen Emissionen auf. Hier dominiert neben dem Stro meinsatz die Fernwärme deutlich vor
dem Erdgaseinsatz die Endenergieverbrauchsstruktur. Aufgrund der guten Emissionsfakto-
ren für die Fernwärme wird bei der Darstellung der CO 2-Emissionen der Handlungsschwer-
punkt im Bereich Strom für den Gewerbesektor schnel l ersichtlich. Der Stromverbrauch
macht im Sektor Gewerbe und Sonstiges 38% des Enden ergieeinsatzes und sogar 63% der
CO 2-Emissionen aus. Bedingt ist diese Struktur durch d en hohen Anteil an Dienstleistungs-
unternehmen in Münster, die sowohl einen hohen Raumwärmebedarf haben als auch mit der
stetig zunehmenden IT-Ausstattung einen hohen Stromverbrauch aufweisen.
Um diesem Anstieg zu begegnen und im gewerblichen B ereich gezielt Energieverbrauchsre-
duzierungen zu erreichen, wurde 2011 „Münsters Allianz für Klimaschutz – ein Netzwerk für
Unternehmen“ gegründet. Akteure aus Wirtschaft, Ins titutionen und Verbänden sitzen dabei
an einen Tisch. In speziellen Arbeitskreisen entwickeln sie mit Unterstützung externer Exper-
ten neue Ideen und Projekte für den Klimaschutz in ihren Betrieben. Mittlerweile nehmen
schon mehr als 100 Unternehmen daran teil. Darüber hinaus werden kleine und mittelständi-
sche Unternehmen, die sich bislang noch nicht detai lliert mit den Themen Energieverbrauch
und Klimaschutz beschäftigen im Rahmen der „Startberatung Energieeffizienz“ und der darin
enthaltenen kostenlosen Energieberatung animiert un d dabei unterstützt, Maßnahmen zur
Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen umzusetzen.
Der Stromverbrauch im Bereich Gewerbe und Sonstiges konnte in den vergangenen Jahren
aufgrund der Bemühungen im Bereich Energie und Klim aschutz und steigender Energieeffi-
zienz annähernd konstant gehalten werden. Seit 2011 ist durch den Neubau von Gewerbe-
gebäuden erneut ein steigender Erdgasverbrauch zu v erzeichnen, der jedoch noch unter
dem Verbrauch im Jahr 2005 liegt.
Der Sektor Industrie nimmt mit 11% am Endenergieeinsatz und 12% der CO
2-Emissionen
eine untergeordnete Rolle in Münster ein, was auch die Struktur der Stadt Münster als
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Dienstleistungszentrum widerspiegelt. Der Erdgasein satz liegt mit 70% am Endenergiever-
brauch deutlich vor dem Stromeinsatz mit 29%, wobei Heizöl und Fernwärme zu vernachläs-
sigen sind. Bei den CO 2-Emissionen gleicht sich das Verhältnis von Strom z u Erdgas (47%
zu 51%) auf Grund des höheren Emissionsfaktors für Strom annähernd aus.
Der Verkehrssektor stellt mit 26% am Endenergieverbrauch sowie 25% be i den CO 2-
Emissionen einen bedeutenden Bereich dar, in dem au f Grund des guten Standards in
Münster im Umweltverbund (ÖPNV und Radverkehr) weit ere Reduzierungen nur durch eine
deutliche Intensivierung der Aktivitäten zur Eindämmung des mobilen Individualverkehres bei
gleichzeitiger Elektrifizierung des verbleibenden A nteils erreicht werden können. Ausführli-
chere Erläuterungen zum Verkehrssektor finden sich außerdem in Kapitel 4.6.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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6. Erneuerbare Energien
Der Einsatz erneuerbarer Energien spielt in Münster bislang sowohl für den Wärme- als auch
für den Strombereich eine geringe, wenn auch wachse nde Rolle und muss zur Erreichung
der Klimaschutzziele weiter intensiviert werden. Di e Entwicklungen der letzten Jahre weisen
auf einen positiven Trend insbesondere im Bereich e rneuerbarer Strom hin. Der Bereich er-
neuerbare Wärme ist jedoch im Hinblick auf die Ziel e des Masterplans in den kommenden
Jahren schwerpunktmäßig zu betrachten , da dieser aufgrund komplexerer Anforderungen,
deutlich langsamer wächst .
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieeinsatz beträgt im Jahr 2017
in Münster 5,5% und ist damit zwar vom angestrebten Ziel „20% erneuerbare Energien bis
2020“ noch weit entfernt. Jedoch wird das im Klimas chutzkonzept 2020 technisch-
wirtschaftliche ausgewiesene Potenzial von 6% bis 2 020 fast erreicht. Die Schwierigkeit der
Zielerreichung ist im Klimaschutzkonzept 2020 ausfü hrlich beschrieben worden: der End-
energieverbrauch müsste um 77% sinken, damit mit de n technisch-wirtschaftlichen Maß-
nahmen bis 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien von 20% am Endenergieverbrauch in
Münster erlangt wird.
Abbildung 16: Entwicklung des Anteils der Erneuerbaren Energien in Münster am Endenergiever-
brauch von 1990 bis 2017
6.7. Erneuerbare Wärmeerzeugung
Durch intensive Förderung der erneuerbaren Energien sowie einer verstärkten Öffentlich-
keitsarbeit sowohl im kommunalen Bereich als auch bundesweit konnte der Anteil der erneu-
erbaren Wärme seit 1990 auf 89 GWh/a im Jahr 2017 g esteigert werden und deckt damit
nun knapp 3% des Wärmebedarfs in Münster ab.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Abbildung 17: Anteil der erneuerbaren Wärmequellen 2017 in Münster (2,8% am Gesamtwärmever-
brauch)
Den mit Abstand größten Anteil an erneuerbarer Wärme liefern die Biogasanlagen, die meist
kombiniert Strom und Wärme bereitstellen. Der Ausba u der Biogasanlagen ist seit 2014 je-
doch durch die Absenkung der Förderung zum Erliegen gekommen. Der Ausbau der Solar-
thermie begann bereits in den Jahren ab 1995, hat a ber nach einem Schub zwischen den
Jahren 2005 und 2013 in den letzten Jahren deutlich an Dynamik eingebüßt. Die Solarkol-
lektorfläche hat sich nichtdestotrotz von 8.300 qm in 2005 auf mehr als 23.000 qm in 2017
erhöht. Seit etwa 10 Jahren findet zudem ein vermeh rter Zubau von Wärmepumpen statt,
sodass die Umweltwärme mittlerweile 17% der erneuerbaren Wärme ausmacht. Der Großteil
dieser Wärmepumpen nutzt die Erdwärme, jedoch ist v on einem weiteren Anteil von Luft-
Wasser-Wärmepumpen auszugehen, die jedoch statistisch nicht erfasst sind.
Tabelle 5: Entwicklung der erneuerbaren Wärmeerzeugung seit 1990 in MWh/a
Jahr Solar -
thermie
Wärme -
pumpen Pellets Stückholz Biogas -
anlagen
Klär - / D e-
poniegas
Bio -
methan
1990 25 43 0 0 0 0 0
1995 349 195 0 0 0 0 0
2000 1.852 348 13 0 0 15.000 0
2005 4.111 500 488 495 1.238 15.000 0
2010 8.827 8.278 2.713 2.370 14.649 15.000 0
2015 10.670 14.890 3.813 3.810 37.829 2.330 21.963
2016 10.945 15.617 3.950 4.034 37.829 1.890 31.864
2017 11.079 16.492 4.075 4.079 37.829 1.798 19.457
6.8. Erneuerbare Stromerzeugung
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstrom verbrauch liegt 2017 bei 11,7% und
ist damit im Vergleich zum Vorjahr vor allem durch den Neubau weiterer Windkraftanlagen
deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 2017 fast 150 GWh an fossilen Energieträgern und
mehr als 85.000 t CO 2 pro Jahr im Stromsektor durch den Einsatz erneuerb arer Energien
vermieden.
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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Die Solarstromnutzung hat in den Jahren von 2007 bi s 2013 dank der gesetzlich geregelten
Einspeisevergütung und durch die starke Preisdegres sion bei den Anlagenkosten einen
Schub erfahren. Nach einem deutlichen Rückgang des Photovoltaikzubaus zwischen den
Jahren 2013 und 2016 ist für das Jahr 2017 erneut e in ansteigender Zubau zu verzeichnen,
der durch den anhaltenden Preisverfall der Photovol taikkomponenten und städtischer Aktivi-
täten wie bspw. das Förderprogramm für Photovoltaik anlagen und Batteriespeicher zu be-
gründen ist. Stand Oktober 2018 wurden über das För derprogramm 63 Photovoltaikanlagen
mit einer Leistung von insgesamt rund 500 kWp gefördert.
Auch die landwirtschaftliche Biomassenutzung in Blockheizkraftwerken (BHKW) hat aufgrund
der guten Förderbedingungen des Bundes seit 2005 er heblich zugenommen und nimmt mit
fast 45.000 MWh/a einen höheren Anteil als die Phot ovoltaik ein. Seit dem Jahr 2014 stag-
niert der Ausbau jedoch und bei den derzeitigen Rah menbedingungen des Erneuerbare
Energien Gesetztes (EEG 2017) ist nicht davon auszugehen, dass ein weiterer nennenswer-
ter Zubau in den nächsten Jahren erfolgen wird. Dur ch den Rückbau der Bioabfallvergä-
rungsanlage für Bioabfälle (BVA) am Entsorgungszentrum Münster (EZM), die durch eine bi-
ologische Behandlungsstufe ersetzt wurde, ist der A nteil der Strom- und auch der Wärmeer-
zeugung aus Klär-/ und Deponiegas bei einem insgesa mt geringen Anteil seit 2015 deutlich
zurückgegangen.
Abbildung 18: Entwicklung der Erneuerbaren Stromerz eugung nach Technologie in Münster in GWh.
In Prozent Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch (blaue Linie).
Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster für die Jahre 1990 – 2017
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7. Zusammenfassung und Ausblick auf Klimaschutz 2050
Zwischen den Jahren 1990 und 2017 konnten die CO 2-Emissionen in Münster trotz des star-
ken Wachstums der Stadt um 23% reduziert werden. Die CO 2-Emissionen je Einwohner sind
im gleichen Zeitraum mit knapp 32% deutlich stärker gesunken. Das angestrebte Klima-
schutzziel von 40% CO 2-Reduzierung bis 2020 würde somit bei linearer Fort schreibung nur
knapp verfehlt. Die kontinuierliche Reduktion der C O 2-Emissionen trotz starken Bevölke-
rungswachstums ist als Erfolg der jahrzehntelangen intensiven Klimaschutzbemühungen der
Stadt Münster zu bewerten.
Die Erreichung des angestrebten Klimaschutzzieles i m Rahmen des „Masterplans 100%
Klimaschutz für Münster“ - den CO
2-Ausstoß bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 95 % und
den Endenergieverbrauch um 50 % zu senken - stellt die Stadt vor eine sehr große Heraus-
forderung und erfordert eine deutliche Intensivieru ng der bisherigen Aktivitäten im Bereich
Klimaschutz und Energieverbrauch. Der Masterplan 10 0% Klimaschutz baut konsequent auf
den bilanziellen und inhaltlichen Klimaschutzzielen des Klimaschutzkonzepts 2020 auf und
schreibt diese fort. Eine wichtige Aufgabe des Mast erplans ist es, die Maßnahmen des Kli-
maschutzkonzepts 2020 an die aktuellen Rahmenbeding ungen anzupassen und zu intensi-
vieren. Die Anforderungen und Szenarien sind im „Ma sterplan 100% Klimaschutz für Müns-
ter“ ausführlich dargestellt und bewertet. Insbesondere das dynamische Wachstum der Stadt
und ihrer Bevölkerung macht eine zusätzliche Krafta nstrengung der Stadtgesellschaft not-
wendig, die noch weit über das Handlungsprogramm des Klimaschutzkonzepts 2020 hinaus-
gehen muss.
Handlungsschwerpunkte der zukünftigen Klimaschutzarbeit im Bereich der Privaten Haushal-
te sind nach wie vor die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zur Reduzierung
des Wärmebedarfs aus Erdgas- und Heizölerzeugung so wie der Ausbau des Fernwärmean-
teils bei den privaten Haushalten im Fernwärmeeinzugsgebiet und der vermehrte Einsatz er-
neuerbare Energien zur Wärme- und Stromerzeugung. Z udem spielen in den kommenden
Jahren energieeffiziente Neubauten eine entscheiden de Rolle, da ansonsten der geplante
Zubau von rund 2.000 Wohneinheiten jährlich zu eine m massiven Anstieg des Endenergie-
verbrauchs führen wird. Ein weiterer wichtiger Bere ich sind die Stromanwendungen und das
allgemeine Konsumverhalten. Über Maßnahmen wie die kommunale Klimaschutzkampagne
„Münsters KlimaMischpoke“ können diese positiv beeinflusst werden. Unterstützt durch die
gezielte Beratung der Bürger in der Energie- und Um weltberatung und auf Fachveranstal-
tungen können einfache Handlungsempfehlungen zu Ver haltensänderungen im Alltag füh-
ren.
Um dem Anstieg des Strom- und Wärmebedarfs im Sekto r Gewerbe und Sonstiges zu be-
gegnen und im gewerblichen Bereich gezielt Energiev erbrauchsreduzierungen zu erreichen,
wurde 2011 „Münsters Allianz für Klimaschutz – das Netzwerk der Unternehmen“ gegründet.
Mittlerweile nehmen schon mehr als 100 Unternehmen daran teil. Darüber hinaus werden
kleine und mittelständische Unternehmen, die sich b islang noch nicht eingehend mit den
Themen Energieverbrauch und Klimaschutz beschäftige n im Rahmen der „Startberatung
Energieeffizienz“ animiert und dabei unterstützt, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffi-
zienz im Unternehmen umzusetzen.
V_0021_2019_Sachstandsbericht 2017-2018_Anlage 1
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1 Anlage 1 zu V/0021/2019 Sachstandsbericht 2017 / 2018: Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 gemäß V/0592/2010 sowie V/0592/2010/E1 vom 08.12.2010 Legende und Erläuterungen: Priorität - Ausgewiesen in fünf Stufen (1 = niedrig, 5 = hoch ) CO 2-Minderungspotential - Ausgewiesen in fünf Stufen (1 = niedrig, 5 = hoch ) - Werte in Klammern kennzeichnen eine weiche Maßnah me dessen Potenzial nur schwer quantifizierbar ist - Eine mit (-) ausgewiesene Maßnahme kennzeichnet e in indirektes Wirkungspotenzial Zuständigkeit - Bezeichnet die Organisation, die die Umsetzung fe derführend koordiniert - Folgende Bezeichnungen werden verwendet: o Klenko: Koordinierungsstelle für Klima und Ene rgie o Amt 61: Amt für Stadtentwicklung/ -planung und Verkehrsplanung o Amt 23: Amt für Immobilienmanagement o SWM: Stadtwerke Münster GmbH Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü1 Klimaschutzkoordination (Klenko) personell ausbauen Klenko Priorität: 5 Potenzial: (5) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Die Klenko war mit 2 Stellen besetzt. Bei der Vielz ahl der Themen und Ansprüche war eine deutliche Überbelastung der Mitarbeiter zu ver zeichnen und neue Projekte konnten nicht mehr in Angriff genommen werden oder bestehen de nicht mehr ausgebaut wer- den. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Klenko ist nunmehr personell auf 4 Personen auf gestockt worden und das Arbeits- spektrum konnte entsprechend dem Handlungskonzept 2020 ausgeweitet werden. Neue Themen wie die Klimaanpassung sollen in Zukunft ebenfalls angegangen werden. Sachstand 2015 / 2016 Die Klenko ist im September 2016 durch zwei befrist ete Masterplanstellen (vier Jahre) aufgestockt worden, so dass nunmehr insgesamt 6 Per sonalstellen zur Verfügung ste- hen. Zwei Stellen sind auf Grund von Mutterschutz u nd Umbesetzung der Mitarbeiter zurzeit (Mitte 2016 bis Anfang 2018) unbesetzt (The menbereiche „Bauen und Sanieren“ sowie „Gewerbe und Erneuerbare Energien“). Sachstand 2017 / 2018 Seit Anfang 2018 sind alle 6 Personalstellen der Kl enko besetzt. Zum September 2018 wird die Klenko durch 1,5 Personalstellen im Bereic h Klimaanpassung ergänzt, wobei die Vollzeitstelle befristet (max. drei Jahre) vom Bundesumweltministerium gefördert wird. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü2 Klimaschutzfond zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte SWM Priorität: 5 Potenzial: 4 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßna hmen und Projekte soll ein Klima- schutzfond eingerichtet werden. Finanzierung z.B. a us den Gewinnen der Stadtwerke Münster sowie möglichst ergänzend durch weitere Unternehmen in der Stadt Münster. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Auf Grund der angespannten Haushaltslage ist die Um setzung eines Klimaschutzfonds zurzeit nicht möglich, da der nötige Grundstock nicht gebildet werden kann. 2 Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü3 Klima-Check von Ratsbeschlüssen Klenko Priorität: 4 Potenzial: - Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Systematik zur durchgängigen Prüfung der Auswirkung en von Ratsbeschlüssen auf Klimaschutzstrategie und Klimagasausstoß. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Projekt ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden, da es im Rahmen der Zuständigkeitsregelung für den Klimaschutz eingebunden werden soll. Die Umsetzung eines Klimacheck für Ratsbeschlüsse sollte zur Erleichterung der Arbeit des Beirates für Klimaschutz beitragen. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Im Rahmen der Einführung der Anlage A zu allen Rats vorlagen wird die Relevanz des Klimaschutzes als Querschnittthema hervorgehoben we rden. Dabei soll das Quer- schnittsthema im Sinne eines Positivkatalogs erwähn t werden, wenn der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht klima schutzrelevante Aussagen trifft und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Bedeutung und Relevanz ist. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü4 Münsters Allianz für Klimaschutz Klenko Priorität: 5 Potenzial: (5) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Aufbau eines stadtweiten Netzwerkes "Allianz für Kl imaschutz" mit gesellschaftlichen Akteuren aus Wirtschaft, Handwerk, Dienstleistung., etc. zur Entwicklung und Umset- zung von Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Mai 2011 wurde die Allianz für Klimaschutz gegrü ndet. Gleich zu Beginn traten 40 Unternehmen der Allianz bei. Im zweiten Projektjahr konnte die Teilnehmerzahl auf 70 Unternehmen erhöht werden. Die Unternehmen, Institutionen und Verbände haben s ich bisher in mehr als 45 Work- shops und Fachveranstaltungen getroffen und mit Hil fe externer Experten Ideen und Projekte für die Einsparung von Energie in den Betr ieben entwickelt. Der Fokus lag auf den Themenbereichen Sofortmaßnahmen und Mitarbeiter motivation, Energie- Controlling, Green IT, LED, Optimierung der Regelun gstechnik, Solare Eigenstromer- zeugung, energieeffiziente Kältetechnik und Mobilitätsmanagement. Eine besondere Rolle kommt den so genannten Klima-P aten zu. Sie definieren Ziele, treiben konkrete Projekte voran und repräsentieren die Allianz in der Öffentlichkeit. Dazu treffen sich Vertreter der Firmengruppe Brück, der Sahle Baubetreuungsgesellschaft mbH, der Westfälischen Provinzial Versicherung AG, der Kenersys GmbH, der Stadt- werke Münster GmbH und des Batterieforschungsinstit uts MEET der Universität Müns- ter einmal jährlich mit Oberbürgermeister, Verwaltungsspitze und Politik. Sachstand 2015 / 2016 Mittlerweile konnte die Teilnehmerzahl der Unternehmen auf mehr als 100 gesteigert werden. Neben den Workshops, die dazu dienen, den Unternehmen das notwendige Fachwissen zu vermitteln, wurde eine intensive Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt. Das Marketingkonzept, bei dem die Unternehmen unterschiedliche Module beauftragen konnten, hat u.a. folgende Bausteine enthalten: Imagefilm, Klimanews (Auflagenstärke rund 55.000 Stück als Zeitungsbeilage), Buswerbung für 1 Jahr auf Stadtwerke-Bussen, 3 Plakatwerbung, Pressemitteilungen. Die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit hat zu einer deutlichen Stärkung der Außen- wirkung sowohl des Projektes als auch der teilnehmenden Unternehmen geführt. In den Jahren von 2013 bis 2016 haben jährlich Koordinierungstreffen stattgefunden, um auf die Wünsche und Bedürfnisse der Unternehmen einzugehen, die Inhalte zielge- richtet zu steuern und weiter zu verfolgen. Eine Abfrage im Jahr 2016 durch das beauftrage Unternehmen Gertec GmbH, dass seit der Gründung des Netzwerkes die Umsetzung des Projektes begleitet, konnte aufzei- gen, dass die Unternehmen mit den Angeboten sehr zufrieden gewesen sind und dabei besonders die flexiblen inhaltlichen, auf aktuelle Entwicklungen bezogenen Angebote und den Austausch untereinander sehr Wert schätzen. Sachstand 2017 / 2018 Die Zahl der Mitglieder im Netzwerk Münsters Allian z für Klimaschutz liegt weiterhin bei über 100 Unternehmen, wobei der zentrale Fokus des Netzwerks nach wie vor auf die Realisierung von Maßnahmen und Projekten innerhalb der Unternehmen gesetzt wird. Dazu haben sich insbesondere die regelmäßig durch d ie Stadt Münster angebotenen fachlichen Workshops etabliert, die immer in einer Kombination aus Fachwissen und konkreten praxisnahen Beispielen die Teilnehmer mot ivieren und anregen derartige Maßnahmen und Projekte auch im eigenen Unternehmen umzusetzen. Ein besonderer Fokus wurde im Jahr 2017 auf das Thema Mobilität mi t dem Schwerpunkt Elektromobili- tät gelegt. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit er scheint jährlich die Klimanews (Aufla- genstärke rund 55.000 Stück als Zeitungsbeilage), i n der die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit haben ihre erfolgreichen Klimaschut zmaßnahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Neben den technischen energetischen Einsparpotentia len ist im Frühjahr 2018 der Schwerpunkt auf eher verhaltensorientierte Ansätze zum Klimaschutz gelegt worden. Dabei stand die Verbindung von Klimaschutz und Mita rbeitermotivation (Attraktivität des Arbeitgebers) im Fokus. Themen waren Klimaschutz am Arbeitsplatz (Büroausstattung), Klimaschutz und Ernährung sowie Klimaschutz und Mob ilität (Vermeidung von Wegen, Home Office, etc.). Die konstante Beteiligung der Unternehmen an den Ve ranstaltungen, eine geringe Fluk- tuation im Netzwerk und die Rückmeldung aus regelmä ßigen persönlichen Bera- tungsgesprächen durch das beauftrage Beratungsbüro und der Stadt Münster zeigen, dass die Kooperation zwischen den beteiligten Unter nehmen und der Stadt Münster in dieser Form sehr gut funktioniert. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü5 Fortsetzung und Weiterentwicklung Öffent- lichkeitsarbeit Klenko Priorität: 5 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Die guten Aktivitäten in Münster sollen beibehalten und weiter ergänzt werden, z.B. Energiestadtplan Münster ausbauen oder übergreifender Claim für Klimaschutzprojekte Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz ist intensiviert und ausgebaut worden, wo- bei die Grundlagen in der Beschlussvorlage V/0234/2011 - Fortsetzung und Weiterent- wicklung Öffentlichkeitsarbeit dargestellt worden sind. Insbesondere sind folgende Pro- jekte umgesetzt worden: 1. „Münster packt´s! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“ ist weiter entwickelt worden. Seit Mai 2011 wurden 6 neue Kooperationspartner hinzugewonnen und in 19 verschiedenen Aktionen (z.B. Infostände auf der Messe Bauen und Wohnen; Hafenfest; Kampagne mit einer Bäckerei, Interkulturelles Fest; Sommerfest Kinderhaus mit Einbindung einkom- mensschwacher Haushalte, …) wurden weitere 1.000 Bü rgerpakt-Teilnehmer gewon- nen. Für das Jahr 2013 ist der Schwerpunkt auf Studierende gelegt worden. 2. Das „Klimasparbuch“, ein Ratgeber und Gutscheinbuch zum Klimaschutz im Alltag, wurde in einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren in Münster über den Buchhandel verkauft oder als Präsent im Rahmen von verschiedenen Aktionen (auch der Stadtwer- ke) abgegeben. 3. Eine eigene Seite im Internet www.klima.muenster.de wurde eingerichtet und wird re- gelmäßig mit aktuellen Informationen zum Thema „Bürgerpakt für Klimaschutz“, „Allianz für Klimaschutz“ und „Bauen und Sanieren“ bestückt. Auch eine Facebook - Seite wurde 4 eingerichtet, wobei eine positive Verstetigung noch nicht erreicht worden ist. 4. Viele Anregungen aus der Beschlussvorlage wurden aufgegriffen, wie die Beteiligung am Veggietag, die Umsetzung des Solarchecks und die Beteiligung an vielen Aktionen. Sachstand 2015 / 2016 Die Öffentlichkeitsarbeit ist in den letzten Jahren weiter intensiviert worden, insbesonde- re für „Münster packts! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“, „Münsters Allianz für Klima- schutz“ sowie die Bereiche Bauen und Sanieren sowie Erneuerbare Energien. Dabei wurden nicht nur themenspezifische Ausstellungen, Kampagnen und Beratungen ange- boten sondern auch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit mit Plakaten, Anzeigen, Bus- werbung, etc. durchgeführt. Ein eigenes Layout für den Klimaschutz in Münster hat zur deutlichen Erkennung des Klimaschutzes in der öffentlichen Wahrnehmung geführt. Für die Entwicklung des Masterplans 100% Klimaschutz ist die Dachmarke mit dem Motto „Münster Klimaschutz 2050“ angepasst worden und wird seit Oktober 2016 offen- siv in die Bürgerschaft getragen, um eine breite Öffentlichkeit für das Thema im Rahmen der Beteiligungsphase zur Erarbeitung des Masterplans zu erhalten und später Maß- nahmen zielgerichtet zu bewerben und umzusetzen. Sachstand 2017 / 2018 Die Dachmarke „Münster Klimaschutz 2050“ hat sich a ls zentrale qualitative Wiederer- kennungsmarke zum Klimaschutz in Münster weitestgeh end etabliert. Insbesondere in Verbindung mit dem neuen städtischen CD konnte ein einheitliches und medienwirk- sames Ansprachekonzept für die Öffentlichkeit entwickelt werden. Damit werden die unterschiedlichen Zielgruppen (Hau sbesitzer, Haushalte, Unterneh- men, etc.) zielgruppenspezifisch im einheitlichen D esign zu den verschiedenen Themen und Kampagnen mit einer Vielfalt an unterschiedlich en Medien (von Plakaten, über Pressemitteilungen, Anzeigen, Buswerbung, bis zur P räsenz im Internet und den sozia- len Medien) angesprochen. Neben den verschiedenen M edien wurde im Jahr 2018 wie- der verstärkt auch die persönliche Präsenz bei Vera nstaltungen und Festen in der Stadt erhöht, um die Bürgerinnen und Bürger für den gemei nsamen Klimaschutz-Prozess zu gewinnen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Klimaschutzka mpagne „Münster packts! Der Bürgerpakt für Klimaschutz“ evaluiert und weiterentwickelt. 2018 startete die Weiterentwicklung unter dem Titel „Münsters KlimaMischpoke“. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt weiterhin auf kleinen Klimaschutzmaßnahmen im Alltag, die aber in der Summe – und in der Gemeinschaft – e inen wichtigen Beitrag zu den städtischen Klimaschutzzielen leisten. Die Verbindu ng aus Elementen von Massematte als lokaler Münster-Bezug mit einem Schwerpunkt auf eine Mitmachkampagne, bei der Menschen nicht nur informiert werden, sondern zur a ktiven Teilnahme an der Kampag- ne motiviert werden, bilden den Kern der Kampagne. Sie wird im Jahr 2019 fortgesetzt. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü6 Energieberatung ausbauen und differenzie- ren Klenko Priorität: 4 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Energie-/Umweltberatung der Stadt (ganztags statt halbtags) und der Verbraucherzent- rale werden weiter ausgebaut. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Ein Ausbau der Energie-/Umweltberatung ist nicht umgesetzt worden. Insgesamt konnte eine halbe Personalstelle für die Energie-/Umweltberatung auf der Grundlage des Handlungskonzeptes erhalten werden. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand 5 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü7 Klimaschutz und Veränderung der Alters- struktur der Bevölkerung Klenko Priorität: 3 Potenzial: - Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Veränderung in der Altersstruktur erfordert auch Veränderungen im baul. Bereich, z.B. altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen, dabei Chancen für den Klimaschutz nut- zen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Rahmen des Projektes „AltbauNeu“ in Zusammenarbeit mit der Energieagentur NRW und anderen Städten in NRW wird das Thema in Zusammenhang mit der Gebäudesan- ierung betrachtet und soll zukünftig stärker in die Beratung eingebracht werden. Der Zu- bau an altengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen ist auch Teil der Überlegungen im Handlungskonzept Wohnen, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird. Sachstand 2015 / 2016 Im Rahmen des Projektes „AltbauNeu“ wurden Handlungsansätze für die Nutzung von Synergien bei der altersgerechten Sanierung mit der energetischen Sanierung heraus- gearbeitet, die im Rahmen des Netzwerkes „AltbauPartner Handwerk“ besprochen wur- den und dort in die Sanierungsberatung aufgenommen wurden. D.h. aktiv die Chancen bei der altersgerechten Sanierung nutzen und auf die Möglichkeiten der energetischen Sanierung verstärkt hinweisen. Auch im Handlungskonzept Wohnen, das im April 2014 vom Rat der Stadt Münster be- schlossen wurde, spielt der altersgerechte oder barrierefreie Wohnungsbau eine wichti- ge Rolle und ist damit Bestandteil der weiteren Entwicklungsstrategie der Stadt. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü8 Klimaschutz in der Stadtplanung Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: - Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Der Leitfaden „Energiegerechte Bauleitplanung“ soll aktualisiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung städtebaul. Verträge, die neuen Aspekte der EnEV 2009, des EEWärme-Gesetzes sowie des Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW". (er- gänzend dazu: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.9.2008: A-R/0047/2008) Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Beauftragung bzw. Bearbeitung eines Leitfadens konnte kapazitätsbedingt und in Priorität zu anderen konkreten Planungsprojekten noch nicht angegangen werden. Gleichwohl kann der Sachstand inhaltlich wie folgt dargestellt werden: - energetischen Baukonzepten stehen, nach wie vor u nd wie seit Jahren, keinerlei öffentlich-rechtliche Vorschriften in Festsetzungen von Bebauungsplänen bei Neuplanungen entgegen; - städtebauliche Aspekte des Klimaschutzes werden n ach wie vor frühzeitig im Planungsprozess durch Einspeisung der entsprechenden Aspekte in Wettbe- werbsverfahren berücksichtigt, auch in Verfahren Dritter; - im Rahmen von Anträgen auf Bauleitplanung und zu neuen städtebaulichen Konzepten wird dem ASSVW regelmäßig ein städtebaulicher Klima-Check als ergänzende Basis seiner Entscheidung vorgelegt; dieser enthält oftmals Emp- fehlungen der Stadtplanung, die vorliegenden Bebauungskonzepte energetisch zu optimieren (Kompaktheit, Ausrichtung, Abstände, Dachflächen); - eigene städtische städtebauliche Konzepte werden unter dem Focus o.g. städ- tebaulich wirksamer klimatischer Aspekte geprüft und optimiert; - für Sommer 2013 ist eine Vorlage zur Energieeffiz ienz von Gebäuden im Zu- sammenhang mit Fragen des Stadtbildes geplant, die sich i.S. einer Handrei- chung an die Bürgerschaft, Investoren, Architekten und Planung wendet. Sachstand 2015 / 2016 Eine Beauftragung bzw. Bearbeitung des Leitfadens ist aus analogen Gründen wie be- reits 2013 nicht erfolgt. Die Bearbeitung ist auch weiterhin den Arbeitsprioritäten der Bauleitplanung und der Städtebaulichen Planung zur Wohnbaulandentwicklung unter- zuordnen. 6 Die bereits in 2013 als Sachstand angeführten Arbeitsfelder werden - mit Ausnahme des letzten Spiegelpunktes – bei laufenden Planungen voll berücksichtigt bzw. angewandt. Es wird in Anbetracht dieser Situation nicht empfohlen, die Maßnahme einer Neuaufstel- lung des Leitfadens aufrechtzuerhalten, da Kosten, Aufwand und Nutzen hier aus der fachlichen Betrachtung in keinem guten Verhältnis stehen: ein/der Leitfaden wird weder absolute Vorgaben machen sollen, noch können; durch den konkreten Städtebaulichen Entwurf wirklich beeinflussbare klimatische Ziele (kurze Wege, Dichte, Kompaktheit, Kubatur/Dachform/Gebäudeausrichtung/Optionen für passive Energienutzung etc. ) seit Jahren selbstverständliches Entwurfs- und Beur- teilungshandwerkszeug in der Stadtplanung sind; die o.g. Kriterien sind jedoch auch nicht absolut: sie stehen auf gleicher Stufe zu ebenso wichtigen baugebietskonfigurierenden städtebaulichen Anforderungen wie Stadtraumbildung, kommunikative, gemeinschaftsorientierte und nutzungsfunktionale Ziele, Aufgreifen und Fortführen bestehender städtebaulicher Strukturen etc. und sie unterliegen somit der Abwägung – eine primär oder ausschließlich kompakte oder südorientierte Gebäudeausrichtung oder Dachform ist insofern für die städtebaulich gewachsene Struktur und das Stadtbild Münsters in keiner Weise zu empfehlen und verträglich ; die Anregungswirkung eines Leitfadens für private Bauherren beschränkt sich insofern in erster Linie beispielgebend auf Positivbausteine für das konkrete Bauvorhaben; hierfür bestehen in Literatur wie im fachlichen Bereich des Internet ausreichende Un- tersuchungen und Leitfäden zu stützenden technischen Lösungen, deren Umsetzung und zum Teil auch Förderung - die Stadt hat es im Themenfeld der Stadtpla- nung/Bauleitplanung objektbezogen nicht in der Hand (Ausnahme: eigene kommunale Bauvorhaben), bauliche Strategien, Vorgaben oder Techniken mit Ausnahme der Wärmedämmstandards (V/0675/2011) weiterzugeben und einzufordern, sofern hier- für keine gesetzlichen Grundlagen bestehen; in den die Bauleitplanung flankierenden öffentlich rechtlichen Verträgen werden die kommunalen Energie(dämm)standards wie aktuelle Ratsbeschlusslage (V/0675/2011) 1:1 seit den 90er Jahren als klare Maßgabe für die Gebäudeerstellung an Dritte wei- tergegeben (aktuell EnEV 2009 minus 35%) – modifizierende bzw. aktualisierende oder weitergehende Ratsbeschlüsse würden analog und automatisiert vertraglich um- gesetzt und weitergegeben; weitergehende Themen wie Nutzungsintensität von Kfz in Baugebieten, Car-Sharing, Nutzung bestimmter Energieversorgungsformen im Baugebiet o.ä. können durch Städtebauliche Planung zwar mitgedacht und vorbereitet werden, dies jedoch i. d. R. nicht verbindlich geregelt und gesetzlich gesichert, sondern nur per Hinweis; in diesem Zusammenhang wurden allerdings bei den großflächigen Konversionspro- jekten York und Oxford Kriterien und Elemente für das Thema Klimaschutz in der Stadtplanung in besonderer Weise vorgedacht bzw. integriert. Sachstand 2017 / 2018 Die in 2013 angeführten Arbeitsfelder werden – wie bisher mit Ausnahme des letzten Spiegelpunktes – bei laufenden Planungen durchgetragen und beachtet. Eine Beauftragung bzw. Bearbeitung des Leitfadens i st aus fachlicher Sicht nach wie vor nicht sinnvoll und im Aufwand-Nutzen-Verhältnis in keiner Weise zielführend. In der aktuellen personellen Situation wäre eine Bearbeit ung in den mind. mittelfristigen Ar- beitsprioritäten der Bauleitplanung und der Städteb aulichen Planung zur Wohnbauland- entwicklung (Baulandprogramm, Konversion, etc.) zudem nicht realistisch. Es wird in Anbetracht dieser Bewertung und Situatio n weiterhin nicht empfohlen, die Maßnahme einer Neuaufstellung des Leitfadens aufrec htzuerhalten (siehe Begründung aus 2015/2016). Bei der Umsetzung der städtebaulich wirksamen, groß flächigen Konversionsprojekte York und Oxford ist es Ziel, die Kriterien und Elem ente für das Thema Klimaschutz - ne- ben anderen - in besonderer Weise in die künftigen hochbaulichen und freiräumlichen Ausschreibungsverfahren zu integrieren: Neben der Berücksichtigung der qualitativen Standards der städtebaulichen Gestaltungsleitlinien wird sich die Stadt dafür einsetzen, dass Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovat iver Mobilitätskonzepte bzw. 7 Maßnahmen des Mobilitätsmanagements Qualität, Funktionalität und Flexibilität der halbö ffentlichen und privaten Frei- raumgestaltung Integration und Erhaltung bestehender, wertvoller Grünstrukturen, vor allem des erhaltenswerten Baumbestandes Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovativer energetischer Konzepte Qualität, Funktionalität und Nachhaltigkeit innovat iver Regenwasserbewirtschaf- tungslösungen explizite (Mit-)Beurteilungskriterien im Zusammenha ng mit konzeptbezogenen Grund- stücksvergaben auf den Kasernenarealen werden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Ü9 Bürger-/Firmen-Klimafonds Klenko Priorität: 4 Potenzial: 5 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Mit einem Fonds für lokale und internationale Klimaschutzprojekte soll Bürgern wie auch Unternehmen in der Stadt Münster eine Geldanlagemöglichkeit geboten werden, aus der heraus konkrete Klimaschutzprojekte finanziert werden. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Zusammen mit dem Verein fairPla.net sollte ein Bürgerfond entwickelt werden. Nach ersten vielversprechenden Gesprächen teilte der Verein 2012 jedoch mit, dass er keine Umsetzungsmöglichkeiten sieht. Die Stadtwerke Münster haben im Rahmen ihrer Aktivitäten Bürger-Fonds für die Um- setzung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (Photovoltaik und Windkraft) aufgelegt und den Bürgern angeboten. Die Anteile waren jeweils in kürzester Zeit ver- griffen. Sachstand 2015 / 2016 Ein Bürger-/Firmen-Klima-Fonds konnte bislang nicht initiiert werden. Die Stadtwerke Münster haben eine Bürgergenossenschaft „Münster Energie“ gegründet, um Bürgeran- lagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Stadt umzusetzen. Der Verein fair- Pla.net konnte verschiedene Projekte mit der ev. Kirche und dem Studentenwerk mit Bürgerbeteiligung umsetzen. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Üneu Beirat für Klimaschutz Klenko Priorität: 5 Potenzial: (4) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Einrichtung eines Beirates für Klimaschutz ist beschlossen worden. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Mit Ratsbeschluss vom 21.09.2011 wurde der Beirat für Klimaschutz (V/0358/2011) ein- gerichtet und die Mitglieder berufen. Der Beirat tagt viermal jährlich. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand 8 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Üneu Klimaschutzkonzept Landwirtschaft und Er- nährung Klenko Priorität: 3 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Die Verwaltung soll die Produktion klimaschädlicher Gase durch die landwirtschaftl. Tierhaltung im Stadtgebiet abschätzen und prüfen, ob weitere Umweltdaten für Land- wirtschaft und Ernährung abgebildet werden können Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Um die Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft zu ermitteln, wurde eine quantitative Bilanz der Emissionen von Treibhausgasen im Herbst 2012 in Auftrag gegeben. Neben einer aktuellen Bilanzierung für das Jahr 2011 sollten auch rückwirkende Bilanzen durchgeführt werden und ein fortschreibbares Bilanzierungstool auf Excel-Basis, mit dem zukünftig die Bilanzierung durch die Stadt erfolgen kann, erstellt werden. Die Er- gebnisse werden Mitte 2013 vorliegen. Sachstand 2015 / 2016 Der Anteil des Landwirtschaftssektors an den Gesamtemissionen der Stadt Münster ist mit rd. 3 % vergleichsweise gering und liegt deutlich unter dem Anteil der deutschen Landwirtschaft an der nationalen Gesamtemission von 7,5 %. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die urbane Struktur der Stadt Münster. Gegenüber dem Jahr 1990 konn- ten 17% der Emissionen in Münster im Bereich der Landwirtschaft eingespart werden. Aufgrund des geringen Anteils an den Gesamtemissionen wurden bislang keine weite- ren Konzepte für diesen Sektor erstellt. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Übergreifend Üneu Heizstrahlerverbot Außengastronomie Klenko Priorität: 4 Potenzial: 3 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Außengastronomieflächen sollen nur noch unter der B edingung des Verzichtes von Heizpilzen, Infrarotstrahlern usw. genehmigt werden . Auch bei bereits bestehenden Ver- trägen werden die Betreiber um eine Selbstverpflichtung gebeten Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Mit dem Handlungskonzept 2020 wurde der Verzicht von Heizpilzen, Infrarotstrahlern, usw. beschlossen (V/0592/2010 + V/0592/2010/E1). Bei der Genehmigung von Außen- gastronomieflächen auf öffentlichen Flächen wird der Beschluss konsequent umgesetzt. Bei den wenigen städtischen Privatflächen wird der Ratsbeschluss bei Neuvermietun- gen ebenfalls seit 2011 umgesetzt. Bei bestehenden Verträgen gilt die Genehmigung zum Aufstellen von Tischen und Stühlen überwiegend nicht in den Wintermonaten und / oder Heizpilze o.ä. werden nicht verwendet. Bei 2 Vertragsverhältnissen bestehen lang- fristige Bindungen, die zurzeit nicht kündbar sind. Eine Selbstverpflichtung wurde von den betroffenen Pächtern abgelehnt. Bei einem Neuabschluss sollen die Verträge ent- sprechend angepasst werden. Sachstand 2015 / 2016 Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt. Sachstand 2017 / 2018 Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt. 9 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B1 Gütesiegel Gebäudesanierung Klenko Priorität: 5 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Entwicklung eines Gütesiegels Gebäudesanierung ist im Rahmen der Workshops für das Klimaschutzkonzeptes als ein sehr wichtiges Instrument der Altbausanierung gese- hen worden. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das seit 1997 bestehende Gütesiegel für vorbildlich sanierte Altbauten ist in 2012 novel- liert und in zwei Varianten (Standard und Premium) an die aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung breitenwirksam angepasst worden. Jährlich wiederkehrend können sich nunmehr Gebäudeeigentümer mit dem nach der Sanierung ausgestellten Energieausweis für das Gebäudegütesiegel der Stadt Münster bis Anfang September bewerben. In 2012 sind 55 Gebäudegütesiegel vergeben wor- den. Sachstand 2015 / 2016 Die Grundidee eines Gütesiegels für gut sanierte Wohngebäude ist nach wie vor ein gu- tes und wichtiges Instrument für die öffentlichkeitswirksame Werbung zur Sanierung von Wohngebäuden, jedoch ist die Nachfrage durch mögliche Bauherren - trotz intensiver Bewerbung in allen Medien und mit einer Vielzahl an Multiplikatoren - eher gering. In 2013 sind 25, in 2014 sind 40 und in 2015 sind 30 Gütesiegel vergeben worden (vor- rangig an Antragsteller aus dem Förderprogramm Altbausanierung und Energieeinspa- rung der Stadt Münster). In 2016 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Auszeichnung stattfinden. Sachstand 2017 / 2018 Auch im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Auszeichnung stattfinden. In 2018 ist eine Auszeichnung für die vorangegangenen Jahre geplant. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B2 Förderprogramm „Energieeinsparung und Altbausanierung“ Klenko Priorität: 4 Potenzial: 5 Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Förderprogramm soll fortgeführt werden. Wichtig ist ein hohes Budget, um Breitenwir- kungen zu erzielen. Zudem Weiterentwicklung z.B. Konzentration auf Außenwand- dämmung, Innendämmungsqualität, Passivhauselemente, Hemmnis Denkmalschutz, Dachintegration von Solaranlagen Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Mit Ratsbeschluss zum Handlungskonzept 2020 (V/0592/2010 + V/0592/2010/E1) ist die Fortführung des Förderprogrammes mit einem Haushaltsvolumen von 350.000 Euro pro Jahr beschlossen worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel für die Jahre 2013 bis 2017 auf jeweils 250.000 Euro reduziert. Sachstand 2015 / 2016 Die Haushaltsmittel für das Förderprogramm sind im Jahr 2014 wieder auf 350.000 Eu- ro aufgestockt worden und betragen in folgenden Jahren: 2015 -> 400.000 Euro 2016 -> 425.000 Euro 2017 -> 450.000 Euro 2018 -> 500.000 Euro 2019 -> 350.000 Euro 2020 -> 350.000 Euro Der jährliche Fördertopf war teilweise bereits im Frühjahr ausgeschöpft. Im Jahr 2015 sind Fördermittel in Höhe von 125.000 Euro nicht abgerufen worden, da die bundeswei- te Negativpresse in Sachen „Dämmwahn“ auch in Münster seine Wirkung gezeigt hat. Im Jahr 2016 sind jedoch wieder alle Fördermittel bis zum Jahresende abgerufen wor- den. Seit Mitte 2016 erfolgt die Förderung von Photovoltaikanlagen durch ein städtisches Förderprogramm, welches in das Förderprogramm Altbausanierung und Energieein- sparung integriert worden ist (vgl. E6). 10 Sachstand 2017 / 2018 Aufgrund der stetigen Pressearbeit sind im Jahr 201 7, wie auch im vorangegangenen Jahr, fast alle Fördermittel abgerufen worden. Ledi glich 42.000 € sind nicht in Anspruch genommen worden. In 2018 sind bis Juli für die Altb ausanierung bereits über 300.000 € abgerufen worden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sind die Fördermittel für die folgenden Jahre nochmals aufgestockt worden: 2019 -> 450.000 Euro 2020 -> 450.000 Euro 2021 -> 500.000 Euro 2022 -> 500.000 Euro Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B3 Konjunkturprogramm Klimaschutz – 100 Gebäude-Sanierungsprogramm Klenko Priorität: 4 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Ergänzend zum Förderprogramm Altbausanierung soll ein „Konjunkturprogramm Kli- maschutz“ für 100 Gebäude, die vorbildlich und begleitet von Öffentlichkeitsarbeit opti- mal energetisch saniert werden, aufgelegt werden. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Maßnahmen „Konjunkturprogramm Klimaschutz – 100 Gebäudesanierungspro- gramm“ beschränkt sich auf das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen sowohl in energetischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, was einen wichtigen Im- puls für die Bürger zur Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt darstellt. Nach Er- arbeitung eines entsprechenden Öffentlichkeitskonzeptes konnten bislang zwei Bau- vorhaben öffentlichkeitswirksam begleitet werden, die mit jeweils vier Vor-Ort-Terminen von den Bürgern sehr gut angenommen wurden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel in Höhe von 30.000 Euro gestrichen. In diesem Jahr ist die einfache Begleitung von zwei weiteren Bauvor- haben mit vorhandenen Mittel geplant. Sachstand 2015 / 2016 In den Jahren 2014 – 2016 sind jährlich zwei bis dr ei Bauvorhaben öffentlichkeitswirk- sam mit jeweils zwei Vor-Ort-Terminen umgesetzt wor den. Die Besichtigungen der Baustellen sind von den Bürgern weiterhin sehr gut angenommen worden und die posi- tiven Impulse für die Aktivierung der Sanierungstät igkeit in Münster konnten gesetzt werden. Sachstand 2017 / 2018 Im Jahr 2017 konnten auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Vor-Ort- Termine stattfinden. In 2018 sollen wieder zwei Bauvorhaben öffentlichke itswirksam begleitet und entspre- chende Vor-Ort-Termine sowohl für Bürger als auch f ür Fachpublikum (Woh- nungswirtschaft) organsiert werden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B4 Arbeitskreis Mieter/Vermieter Klenko Priorität: 5 Potenzial: (2) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Der Konflikt zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen der Altbausanierung und Ener- gieeinsparung ist dauerhaft und könnte durch einen gezielten Projektansatz deutlich verbessert werden, um auch so weitere Energieeinsparungen zu realisieren. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Projekt ist bislang noch nicht in Angriff genommen worden. Es sollte im Rahmen der Allianz für Klimaschutz aufgenommen werden, wurde von den beteiligten Unter- nehmen bislang aber noch nicht ausgewählt. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Im Rahmen des Förderprogrammes Kommunaler Klimaschu tz NRW wird ab Oktober 2018 ein Modellprojekt zur Beratung und Motivation von privaten „semiprofessionellen“ Vermietern gestartet. Dabei werden die Vermieter an hand von Modellsanierungen durch Vertreterinnen und Vertreter der Wohn- und St adtbau in den verschiedenen Handlungsfeldern geschult. Das Modellprojekt wird d urch ein externes Büro begleitet und dokumentiert. Diese Dokumentation soll in den folgenden Jahren als Grundlage zur Verstetigung dieses Arbeitsfeldes dienen. 11 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B5+6 Technikimpulse „Bauen“ sowie Öffentlich- keitsarbeit Bauen: Neue Bausteine Klenko Priorität: 4 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Für einen Zeitraum von 2 -3 Jahren sollte jeweils ein bestimmter technischer Schwer- punkt, wie z.B. hydraul. Abgleich von Heizungen, Wärmepumpe, Lüftungsanlagen und Klimatisierung, kooperativ vorangebracht werden. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit kann hier zur Intensivierung der Sanierungstätigkeit führen und dabei eine deutliche Wirkung auf die lokale Wirtschaft haben. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Jahr 2011/12 wurde das Thema „Die richtige Heizung für mein Haus“ in den Vorder- grund gestellt. Dazu wurde die erforderlichen Materialien wie Flyer, Broschüre, Plakat, etc. erarbeitet und im Herbst 2012 eine Themenkampagne mit Ausstellung, Vorträgen und Beratungstagen im Cityshop und in den Stadteilen angeboten. Ergänzend wurde das Thema „Münsters Energiesparhaus“ öffentlichkeitswirksam aufbereitet und in die Beratungsinitiative eingebunden. In 2013 soll das Schwerpunktthema Lüftungsanlagen in Wohngebäuden umgesetzt werden. Sachstand 2015 / 2016 Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zum Themenbereich Bauen und Sanieren ist in den Jahren 2013 bis 2016 von der Klenko erfolgreich fortgeführt worden. In 2013 ist das Schwerpunktthema Lüftungsanlagen in Wohngebäuden um gesetzt worden. In 2014 und 2016 das Thema „Altbausanierung“ und in 2015 das Thema „Neubau“. Dabei sind jeweils in Kampagnenwochen mit Ausstellungen, Beratungsangeboten und Vor-Ort- Terminen teilweise stadtteilbezogen angeboten worden. Sachstand 2017 / 2018 Im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Kampagne statt- finden, es wurde jedoch intensiv für das Förderprogramm Altbausanierung geworben. 2018 liegt der Themenschwerpunkt weiterhin im Berei ch der Altbausanierung mit den in B3 beschriebenen Baustellenbesichtigungen. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B7 Energie und Denkmalschutz Klenko Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Aufbauend auf den erarbeiteten Materialien wird ein Vermittlungs- und Beratungs- schwerpunkt zu diesem Themenfeld durch spez. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit an- geboten. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Dezember 2012 ist das Hearing „Stadt und Klima“ zum Thema Altbausanierung mit unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten durchgeführt worden, um aufzuzeigen, dass Sanierungen nicht zwingend eine Veränderung der Fassade beinhalten müssen. Im Hearing wurde auch das Thema erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Gebäude angesprochen. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B8 Passivhausstandard in städt. Grundstücken Klenko Priorität: 5 Potenzial: - Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Der bisherige Niedrigenergiehausstandard, der durch die EnEV 2009 erreicht worden ist, sollte mit dem Ziel des anspruchsvolleren Passivhausstandards schrittweise fortge- schrieben werden. Trotz geringer Neubautätigkeit sollte Münster seiner Vorreiterrolle weiterhin gerecht werden. 12 Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2011 (V/0675/2011 sowie V/0675/2011/E1) ist das soge- nannte „Energiesparhaus Münster“ mit einer Unterschreitung des Transmissionswär- meverlustes von -35 % gegenüber der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 einge- führt worden. Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Weiterentwicklung ab 2014 in Richtung Passivhausstandard wurde nicht beschlossen. Ein Hearing zur Vorbereitung der Einführung eines Passivhausstandards wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt. Mit dem Ergebnis, dass die Novellierung der EnEV abgewartet werden sollte und diese die Grundlage der Anpassung in Anlehnung an das Passivhaus bilden soll. Sachstand 2015 / 2016 Im Frühjahr 2015 hat die Verwaltung die Anpassung des bestehenden Wärmedämm- standards für das sog. „Energiesparhaus Münster“ an die EnEV 2014 vorbereitet (V/0092/2015), wobei es inhaltlich sich nicht um eine Verschärfung des Dämmstan- dards handelte sondern nur um eine verfahrensrechtliche Anpassung an die neue Ver- ordnung der EnEV 2014. Im Rahmen der Beratung der Beschlussvorlage wurden un- terschiedliche politische Anträge beschlossen und die Verwaltung beauftragt ein Dia- loggespräch zur Klärung der unterschiedlichen Ansätze zu führen. Das Dialoggespräch konnte im April 2016 durchgeführt werden. Ein weiteres Dialoggespräch ist für 2017 geplant, um die Akzeptanz und Notwendigkeit dieser Klimaschutzmaßnahme vor allem bei den Investoren zu stärken. Ziel des weiteren Diskussionsprozesses wird es sein, die Weiterentwicklung der kommunalen Dämmstandards für den Neubau in Richtung Niedrigstenergiegebäude zu starten. Sachstand 2017 / 2018 Im Sommer 2017 ist die oben benannte Vorlage (V/009 2/2015) von der Verwaltung zu- rückgezogen worden und der Dialogprozess aus den vo rangegangenen Jahren wurde weiter fortgeführt. Die fachliche Diskussion für di e Fortführung der kommunalen Anfor- derungen ging dabei deutlich in Richtung des KfW-Effizienzhauses 55. Im Juli 2018 ist die entsprechende Vorlage (V/0301/ 2018) vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden, so dass die neuen Anforderungen auf Grundlage des KfW- Effizienzhauses 55 zum 01.08.2018 in Kraft getreten sind. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B9 Passivhausstandard bei Neubau städtischer Gebäude Amt 23 Priorität: 5 Potenzial: - Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Einführung eines Passivhausstandards für städtische Neubauten, z.B. Frankfurter Mo- dell prüfen (Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nachweis, dass Passivhaus nicht wirtschaftlich ist) oder Aachener Modell mit 20 kWh/m2*a ansetzen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Einführung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster wurde nach ausführlicher poli- tischer Diskussion am 21.03.2012 beschlossen. Für städtische Neubauten gilt damit ein „nahezu Passivhausstandard“ nach dem Vorbild der Stadt Aachen. Auch für die Sanie- rung von Bestandsbauten wurden bauteilbezogene Grenzwerte festgelegt, die die ge- setzlichen Vorgaben erheblich unterschreiten. Sachstand 2015 / 2016 Die Leitlinien wurden nach erneuter Diskussion in den politischen Gremien fortge- schrieben, der letzte Stand der Gebäudeleitlinien ist vom 19.03.2014. Sachstand 2017 / 2018 Die Maßnahme wird weiterhin konsequent umgesetzt. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B10 Energetische Zielwertfestlegung bei Sanie- rung städt. Gebäude Amt 23 Priorität: 5 Potenzial: (2) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Ausarbeitung wirkungsvoller Zielwerte für Strom, Wärme und Wasser nach Gebäudety- pen sowie Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten (Leitlinien) für das Ener- giemanagement (vgl. Dt. Städtetag). 13 Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Für den Bereich Wärme wurden in den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster Zielwerte für den Gebäudebestand definiert. Für Strom und Wasser sind bisher keine Zielwerte formuliert worden. Dieses ist kaum möglich, da sowohl der Wasser- als auch der Stromverbrauch hauptsächlich von der Nutzung abhängig sind. Die bauliche Ausstat- tung spielt hier eine geringere Rolle als im Bereich Wärme, hier sind Benchmarks be- reits jahrelang in der Anwendung. Sachstand 2015 / 2016 Mit dem Projekt Zählervisualisierung für alle öffentlichen Gebäude wird es möglich sein noch intensiver Stromsparpotentiale zu erkennen. Zielwerte lassen sich ohne die Be- rücksichtigung der Nutzung nicht definieren. Diese ist auch im Städtetag mehrfach dis- kutiert und ähnlich beurteilt worden. Sachstand 2017 / 2018 Die Stadt Münster hat zusammen mit den Stadtwerken Münster in Schulen und Kinder- tagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes Lastgan gzähler für Strom, Wärme und Wasser installiert. Bis Ende 2017 wurden ca. 125 Li egenschaften mit Lastgangzählern ausgestattet. Zurzeit erfolgt eine intensive Überpr üfung der ausgelesenen Daten. In ei- nem nächsten Schritt wird geprüft, ob an Hand von S tandardlastgängen automatische Abweichungen erkennbar sind und wie die Definition von Zielwerten erfolgen kann. Zudem wird bei zukünftigen Neubauten die Kabelverle gung für die Datenfernauslesung bei der Errichtung direkt berücksichtigt. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B11 Wiedereinführung des EnergiesparIntrac- tings Amt 23 Priorität: 4 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Aufbau eines Programms für rentable Intractingprojekte für die Jahre 2012 bis 2016 (150.000 € pro Jahr) Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Programm wird umgesetzt. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Bereich der Gebäudeautomation. Im Jahr 2012 wurden 139.000,-€ für 8 Projekte verausgabt. Alle Maßnahmen sind wirtschaftlich und führen zu Kapitalrückflusszeiten von unter 10 Jah- ren. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel für die Jahre 2013 und 2014 auf jeweils 90.000 Euro und für das Jahr 2015 auf 115.000 Euro reduziert. Sachstand 2015 / 2016 Das Programm wird mit neuem Schwerpunkt weitergeführt: 1. LED-Beleuchtung in Turnhallen 2. LED-Außenbeleuchtung 3. Lastgang für alle öffentlichen Gebäude Es konnten erhebliche Drittmittel über Förderprogramme des BMU eingeworben wer- den. Sachstand 2017 / 2018 Seit 2016 stehen trotz geringer Kapitalrückflusszei ten keine Mittel für Intractingprojekte mehr zur Verfügung. Die durch Fördermittel eingewor benen Drittmittel dienen der Haushaltskonsolidierung und werden nicht für Intractingprojekte genutzt. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B12 Erhöhung des Personaleinsatzes beim Energiemanagement Amt 23 Priorität: 4 Potenzial: (2) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die zusätzlichen Kosten für personelle Ressourcen können zu Energiekosteneinspa- rungen führen, die 5- bis 8-fach höher liegen und damit im Netto-Effekt den städtischen Haushalt entlasten. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die beschlossene Personalaufstockung für das Energiemanagement konnte nicht um- gesetzt werden. Eine Besetzung aus vorhandenem Personalbestand des Amtes 23 ist nicht umsetzbar, da die Vielzahl zusätzlicher Aufgaben im Amt 23 (U3-Ausbau, Dichtig- keitsprüfung, elektrische Betriebsmittel, Trinkwasserhygiene, etc.) keinerlei personellen Spielraum zur Aufstockung des Energiemanagements zu lassen. 14 Sachstand 2015 / 2016 Nach Stellenvermehrungen im Amt 23 aufgrund der ORGA-Untersuchung ist eine Be- setzung der Stelle vorbereitet worden und zum 01.02.2017 umgesetzt worden. Sachstand 2017 / 2018 Durch die am 01.02.2017 befristet eingerichtete Ste lle konnten bereits für LED- Beleuchtungssanierungen Fördermittel in Höhe von kn app 300.000 € eingeworben werden. Die Einsparung der Energiekosten beträgt rund 100.000 € jährlich. Zudem wurde im Rahmen des Förderprogramms „Kommunal erKlimaschutz.NRW“ ein Projektantrag vorbereitet. Neben einer ganzheitlich en Sanierung die umgesetzt werden soll, wird eine neue Grundschule mit einem PV-Speic her ausgestattet. Der Zuschuss beträgt, vorbehaltlich der noch zu erwartenden Bewilligung, 2,6 Mio. €. Die Stelle soll, vorbehaltlich der politischen Ents cheidung zur Umsetzung des Stellen- planentwurfs 2019, dauerhaft eingerichtet werden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B13 Konzepte zur Stromverbrauchsminderung in städt. Gebäuden Amt 23 Priorität: 3 Potenzial: (2) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Erarbeitung von Stromsparkonzepten für typische Anwendungsfelder (z.B. der Optimie- rung von PC-Netzwerken in Schulen, Beleuchtung, Pumpen und Lüftung) und durch ex- terne Beratung ergänzen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Projekt konnte aus Personalgründen nur ansatzweise begonnen werden. Es wurden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Beleuchtungssystemen durchgeführt. Auch bei externer Vergabe bleibt ein erheblicher Personalaufwand zur Betreuung der mit dem heutigen Personal nicht zu leisten ist. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die Mittel ab 2013 eingespart. Sachstand 2015 / 2016 Wird im Rahmen des Intracting-Projektes bearbeitet. Sachstand 2017 / 2018 Durch die bislang befristet eingerichtete Stelle be i Amt 23 (s. Maßnahme B 12 „Erhö- hung des Personaleinsatzes beim Energiemanagement“) wurden Begehungen an Schulen und Kindertagesstätten mit dem Ziel durchge führt, verbrauchsteigernde Fakto- ren zu identifizieren und zu beheben. Sollte die un ter B 12 aufgeführte Stelle nicht dau- erhaft eingerichtet werden, so ist die Aufgabe zukünftig nicht mehr leistbar. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B14 Anreizsystem Stromsparen in Münster (ehemals: Stromsparprämien) SWM Priorität: 4 Potenzial: 4 Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die Stadtwerke Münster erarbeiten ein Konzept, wie unabhängig von einer Stromspar- prämie bestehende Anreize für energiesparendes Verh alten durch einen Boni geben werden könnten. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Der Themenkomplex wurde seitens der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen einer Bachelor-Arbeit beleuchtet. Hierbei werden verschiedenste Aktivitäten von Energiever- sorgern analysiert und auf ihre Anwendbarkeit für die Stadtwerke Münster GmbH be- wertet. Im Laufe des Jahres wird die Stadtwerke Münster GmbH eine Energiesparkampagne umsetzen, wobei unter Einbindung der unterschiedlichsten Kommunikationskanäle der Ansatz verfolgt wird, die Anreize zum Energiesparen für die Münsteraner Bürger zu verstärken. Die Ergebnisse der Bachelor-Arbeit fließen in die Kampagne ein. Sachstand 2015 / 2016 GRÜNSPAR und die Stadtwerke kooperieren im Rahmen des Projektes Wettbewerbli- che Ausschreibungen / „STEP up!“. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab 2016 Stromeffizienzmaßnahmen für Haushalte und Un- ternehmen in Deutschland, die in einem Wettbewerb um Förderzuschüsse ermittelt werden. 15 Sachstand 2017 / 2018 Die Stadtwerke haben sich gemeinsam mit GRÜNSPAR an der Wettbewerblichen Aus- schreibung zum Programm „STEP up!“ beteiligt. GRÜNS PAR konnte sich im Rahmen der wettbewerblichen Ausschreibung nicht durchsetze n, sie erhielt keinen Zuschlag im Rahmen des Vergabeverfahrens. Somit konnte keine Um setzung des Projektes auf Seiten der Stadtwerke erfolgen. Im Weiteren haben die Stadtwerke gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Mikroökonomik, insbesondere Energie- und Ressourcenökonomik der WW U ein Kooperationsprojekt gestartet. Im Zuge dieses Projektes wurde die App d er Stadtwerke um eine Funktion zu Erfassung des Zählerstandes per Handy-Foto ergänzt. Hierauf aufbauend wird derzeit ein feedbackbasiertes Instrument zur Energieeinspar ung getestet. Aktuell haben sich 1.600 App-Nutzer für die Teilnahme an dem Instrumen t registriert. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor, diese werden im Rahmen der F orschungsarbeiten des Lehrstuhls analysiert und aufbereitet. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Bauen und Wohnen B15 Informative Stromrechnung SWM Priorität: 3 Potenzial: (4) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die Stadtwerke arbeiten seit Jahren an einer Optimierung der Stromrechnungen, um den Informationsgehalt und die Verständlichkeit der Rechnungen zu verbessern. Der Smart Meter als eine weitere Informationsquelle für den energiebewussten Kunden so- wie Tarifmodelle mit kürzeren Abrechnungsintervallen werden interessierten Kunden zukünftig noch mehr Informationen zur Verfügung stellen können. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Gemäß § 40 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) sind Energieversorger verpflich- tet „bei Haushaltskunden unter Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der ei- gene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichsgruppen verhält“. Diese Anforderung ist bei den Stadtwerken Münster umgesetzt. Die Auseinandersetzung der Kunden mit den dargestellten Werten wird durch das Angebot einer kostenlosen Ener- gieeinsparberatung im City Shop der Stadtwerke unterstützt. Das bestehende Smart-Meter Produkt münster:Transparenz ist durch die Einführung der Produktoption Smart Web ersetzt worden. Dabei kann unabhängig vom gewählten Tarif, auf Basis eines Smart Meters eine Stromvisualisierung mittels Internet und Smart Phone erfolgen. Sachstand 2015 / 2016 Derzeit läuft ein Projekt zur grundlegenden Überarbeitung/ Neugestaltung der Stadt- werke Jahresrechnung. Die Konzeption soll bis Ende 2016 abgeschlossen sein, die Umsetzung wird voraussichtlich Mitte 2017 abgeschlossen sein (abhängig von den konzeptionellen Anforderungen). Sachstand 2017 / 2018 Die Konzeption der Neugestaltung der Stadtwerke-Jah resrechnung ist abgeschlossen. Da die Anforderungen weit über eine reine graphisch e Neugestaltung hinausgehen, sind mit der Umsetzung z.T. tiefgehende Eingriffe u nd Anpassungen im Abrechnungs- system erforderlich. Es ist eine marktreife Umsetzu ng aller konzeptionellen Anforde- rungen zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Terminkette für die Umsetzung steht derzeit noch in Abhängigkeit der Rückmeldung von IT-Dienstleistern sowie ein- zelner Umsetzungsentscheidungen. Ein Endzeitpunkt k ann derzeit noch nicht valide benannt werden. 16 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G1 Energie-Coaching für KMU und deren Fach- planer Klenko Priorität: 4 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Aufbau eines Pools von Energie-Beratern, die kostenpflichtig für KMU als Spezialisten für Energieeffizienz arbeiten und diese beraten. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Eine Startberatung „Energieeffizienz für Unternehmen“, die mit einen Zeitrahmen von ca. zwei Stunden vor Ort durch externe Fachingenieure durchgeführt wird, ist entwickelt und umgesetzt worden. Zielsetzung war es, kleine und mittelständische Unternehmen für das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz zu sensibilisieren sowie Sparpotenzia- le und Lösungsansätze aufzuzeigen. Als Pilotprojekt wurde allen 27 Betrieben des Ge- werbegebietes „Zum Kaiserbusch“ die Teilnahme angeboten. 12 Betriebe haben das Angebot angenommen. In der zweiten nun folgenden Stufe werden die beratenen Un- ternehmen noch mal angesprochen und der Umsetzungsstand nachgefragt sowie ggf. Hilfestellung bei der Umsetzung angeboten. In 2013 sollen in den Startberatungen Empfehlungen für ein mögliches Energiecontrolling (G3) einfließen. Eine Auszeichnung der Betriebe mit einem Siegel/Label ist ebenfalls in Planung. Sachstand 2015 / 2016 Nach der Pilotphase wurde das Projekt flächendeckend den Unternehmen in Münster angeboten. Bis Ende 2016 konnten jährlich 10 Startberatungen durchgeführt werden. 2016 konnten trotz intensiver Akquisebemühungen durch den Energieberater (externer Fachingenieur) nur 4 Startberatungen durchgeführt werden. Es ist geplant das Format der Akquise und der Ansprache neu zu überdenken. Die Auszeichnung mit einem Sie- gel/Label wurde nach einer Aufwand-/Nutzenabwägung verworfen. Sachstand 2017 / 2018 In 2017 konnte das Projekt aufgrund personeller Engpässe nicht durchgeführt werden, da die zuständige Personalstelle erst Ende des Jahres wieder besetzt werden konnte. 2018 wurde das Ansprache- und Akquiseformat überarbeitet. Statt einer flächende- ckenden Ansprache wurde sich auf die Unternehmen im Gewerbegebiet der Lodden- heide konzentriert. Gemeinsam mit dem beauftragten Energieberater ist ein Mitarbeiter der Klenko gezielt auf die einzelnen Unternehmen zugegangen und hat diesen die Startberatung Energieeffizienz direkt vor Ort kurz vorgestellt und angeboten. Diese Vorgehensweise hat sich als sehr erfolgreich herausgestellt, so dass in 2018 20 Bera- tungen durchgeführt werden konnten. Das Angebot und das Anspracheformat soll in dieser Form beibehalten und in den nächsten Jahren in weiteren Gewerbegebieten durchgeführt werden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G2/Ü4 Netzwerke für Erfahrungsaustausch im Sek- tor GHD Klenko Priorität: 5 Potenzial: - Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Erfahrungsaustausch zwischen GHD-Unternehmen zu Themen wie Technische Anla- gen (z.B. Beleuchtung, Kühlung/ Klimatisierung), Mitarbeitermotivation, Fuhrpark, etc.. Möglicher Bestandteil der geplanten „ Münsters Allianz für Klimaschutz. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Projekt ist in "Münsters Allianz für Klimaschutz" integriert worden. Es sollten keine weiteren neuen Netzwerke oder Foren für Erfahrungsaustausche zusätzlich eingeführt werden, sondern das 2011 gegründete Netzwerk „Münsters Allianz für Klimaschutz“ ausgebaut werden. Sachstand 2015 / 2016 Das Projekt ist weiterhin in „Münsters Allianz für Klimaschutz" integriert. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand 17 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G3 Energiecontrolling für KMU Klenko Priorität: 4 Potenzial: (4) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems zum Aufbau eines einfachen Ener- giemanagements in KMU Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Eine Recherche zu den am Markt erhältlichen Energiecontrolling-Systemen für KMU wurde durchgeführt, wobei kein einfaches System zur Verfügung steht. Die Systeme haben alle einen hohen Arbeitsaufwand, der von den kleinen Unternehmen nicht geleis- tet werden kann. Für die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Stromver- brauchsdaten kleiner Betriebe ist der Einsatz eines Smart-Meter-Zählers mit entspre- chender Dienstleistung die einfachste Lösung. Hier wird der Status Quo der Einsatz- möglichkeit durch die Stadtwerke Münster GmbH geprüft. Die Ergebnisse fließen in die „Initialberatung Energieeffizienz“ (G1) ein. Sachstand 2015 / 2016 Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz" wurde für die Unternehmen ein ein- faches Bilanzierungstool auf Excel-Basis erstellt und den Unternehmen im Rahmen ei- nes Workshops vorgestellt. Ziel soll es sein, dass die teilnehmenden Unternehmen an Hand weniger Daten eine jährliche Bilanzierung durchführen können. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G4 energet. Optimierung schwer vermietbarer Büroimmobilien Klenko Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Ziel der Maßnahme ist die Verringerung des Energieverbrauchs der Immobilien bei Wiedervermietung um 20-40% durch eine Analyse des betroffenen Bestandes an Ge- werbeimmobilien und die Entwicklung eines entsprechenden Energieberatungsangebo- tes. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Da es sich quantitativ um nicht so viele Gebäude handelt und somit die Auswirkungen auf den CO 2-Ausstoß eher gering sind, ist die Maßnahme als eingeschränkt bedeutsam und nicht prioritär eingestuft worden. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G5 Themenspezifische Kampagnen Klenko Priorität: 5 Potenzial: (5) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Entwicklung und Durchführung von Kampagnen für verschiedene Branchen zur Ener- gieeffizienz wie z.B. Optimierung der Beleuchtung, Kühlung, Green IT, KWK, etc. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz - das Netzwerk für Unternehmen“ wurden in den letzten beiden Jahren die Themen LED-Beleuchtung, Green-IT und die Installation von Photovoltaik-Anlage intensiv behandelt und durch Informationsveran- staltungen, Exkursionen und Materialen begleitet. Schwerpunkt in diesem Jahr wird der Einsatz von Energiemonitoring und – managementsystemen sein. 18 Sachstand 2015 / 2016 Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wurden in den Projektjahren 2014 – 2016 die Themenschwerpunkte Elektromobilität, Mitarbeitermotivation und die Anwen- dung des eigens für Münsters „Allianz für Klimaschutz“ entwickelten Bilanzierungstools intensiv behandelt. Zudem wurden die Themen Stromspeicherung sowie mögliche För- dermittel für Unternehmen mit je einem Workshop den Unternehmen nahe gebracht. Sachstand 2017 / 2018 Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wu rden im Projektjahr 2018 die Themenschwerpunkte Elektromobilität und verhaltenso rientierte Ansätze im Unterneh- men in den Fokus genommen. Dabei stand die Verbindu ng von Klimaschutz und Mitar- beitermotivation (Attraktivität des Arbeitgebers) i m Fokus. Schwerpunkte waren Klima- schutz am Arbeitsplatz (Büroausstattung), Klimaschu tz und Ernährung sowie Klima- schutz und Mobilität (Vermeidung von Wegen, Home Office, etc.). Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G6 „Energieeffizienz durch Nutzermotivation“ Klenko Priorität: 4 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Aufbau eines Kompetenzzentrums „Energieeffizienz durch Nutzermotivation“ als Ser- vicestelle für Unternehmen aus dem Sektor GHD. Entwicklung von Umsetzungskon- zepten mit Materialien und Bereitstellung eines Beratungsangebotes für die Firmen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Thema ist in „Münsters Allianz für Klimaschutz - das Netzwerk für Unternehmen“ eingebunden worden und als Schwerpunktthema „Mitarbeitermotivation“ in der Umset- zung. Sachstand 2015 / 2016 Im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“ wird das Thema Mitarbeitermotiva- tion durch Workshops und durch Betriebsrundgänge bei Unternehmen, die das Thema intensiv umsetzen (z.B. Knubel), weiterhin aktiv verfolgt. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Gewerbe, Han- del, Dienstl. G7 Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnah- men im Sektor GHD“ Klenko Priorität: 5 Potenzial: 5 Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für Unter- nehmen. Das Programm soll dabei als Anreizsystem funktionieren und der Breitenför- derung kleinerer Maßnahmen dienen (G1, G5, G6). Finanzierung ggf. in Kooperation mit Herstellern von Effizienzprodukten. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Förderung von kleineren vorbildlichen Klimaschutzmaßnahmen in kleinen und mitt- leren Unternehmen gestaltet sich schwierig, da die Investitionen in den Unternehmen in diesem Sektor sehr zögerlich sind. In 2012 konnte ein Projekt zur Installation von LED- Beleuchtung gefördert werden, wobei im März 2013 die Nachricht kam, dass das Un- ternehmen die Maßnahme nicht umsetzen wird. Im Rahm en der Haushaltskonsolidie- rung 2012 wurden die Haushaltsmittel um 50% gekürzt. Sachstand 2015 / 2016 Trotz intensiver Werbung über die Startberatung und Münsters Allianz für Klimaschutz konnten in den Jahren 2013 - 2016 insgesamt nur vier LED-Sanierungen gefördert werden. Sachstand 2017 / 2018 Auch im Jahr 2017 konnten keine Unternehmen gefunde n werden, die eine Förderung in Anspruch genommen haben. In 2018 ist die Startbe ratung für KMU nochmals inten- siviert worden (vgl. G1), so dass insgesamt 20 Unte rnehmen beraten werden konnten, von denen vereinzelt Interesse am Förderprogramm bekundet wurde. Eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen steht noch aus. 19 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E1 Ausbau der Fernwärme (FW) in der Fläche SWM Priorität: 5 Potenzial: 5 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Ausbau des bestehenden FW-Netzes im Umfeld vorhandener Fernwärmetrassen durch die Stadtwerke. Unterstützend soll ein Öko-Image für die Fernwärme aufgebaut werden, d.h. Verbesserung und Aufwertung des Image der Fernwärmeversorgung im Sinne eines ökologisch wertvollen Produktes wie z.B. Ökostrom. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH ist in 2012 die Imagekampagne für die Fernwärme in Münster ausgearbeitet und gestartet worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2012 wurden die städtischen Haushaltsmittel für die Kampagne eingespart und die Stadtwerke Münster führen die Kampagne in den kommenden Jah- ren eigenständig fort. Sachstand 2015 / 2016 Seit 2013 sind ca. 25.000 kW Anschlussleistung in 320 neuen Hausanschlüssen im Rahmen des Fernwärmeausbaus dazugekommen. Werbung für die Fernwärme erfolgte über unterschiedliche Medien (Bewerbung für FW-Förderprogramm vom 01.01.- 31.12.2015; Redaktionelle Artikel zum Förderprogramm im Magazin "Wartung-Direkt"; regelmäßige Kommunikation in verschiedenen lokalen Medien). Sachstand 2017 / 2018 Seit 2013 sind ca. 35.000 kW Anschlussleistung in 390 neuen Hausanschlüssen im Rahmen des Fernwärmeausbaus dazugekommen. Da das FW -Förderprogramm Ende 2015 ausgelaufen ist und nicht neu aufgelegt wurde, ist auch die begleitende Präsens in den Medien deutlich reduziert worden. Aktuell werden in unregelmäßigen Abständen Anzeigen in Printmedien und im Kino geschaltet. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E2 Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Heizkraftwerk Uni SWM Priorität: 5 Potenzial: 5 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Stadtwerke nehmen sich des Themas an und erarbeiten mit der Uni ein Konzept. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis Oktober 2012. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Nachdem die Prüfung zum Bau einer dritten Gasturbinenlinie (GT) am Standort des Gas- und Dampfturbinen – Heizkraftwerkes (GuD-Anlage) am Hafen ergeben hat, dass ein wirtschaftlicher Betrieb einer dritten GT unter den derzeitigen bzw. mittelfristig zu er- wartenden Rahmenbedingungen nicht möglich erscheint, verfolgen die Stadtwerke Münster das KWK-Ausbauziel durch die Projektierung von Groß-BHKWs, die in das Fernwärmenetz eingebunden werden sollen. Durch große BHKWs in der Netzperipherie, die mit Wärmespeichern kombiniert werden, wird der Erzeugungsanteil der in Kraft- Wärme-Kopplung erzeugten Fernwärme weiter gesteigert werden. Darüber hinaus kann durch die dezentrale Fernwärmeeinspeisung hydraulischen Engpässen im Fernwärme- netz begegnet werden. Die Stadtwerke haben ihr Konzept der Universität vorgestellt und befinden sich mit der Uni im Gespräch über diesbezüglich mögliche Standortkooperationen. Die laufende Kooperation in der Fernwärmeerzeugung wird über das Auslaufen der Lie- ferverträge im Oktober 2012 zzt. dergestalt fortgesetzt, dass der Uni KWK- Grundlastwärme im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten aus der GuD-Anlage zu güns- tigen Konditionen zur Verfügung gestellt wird, so dass der Einsatz der eigenen Gas- Kessel am Orléansring entsprechend zurück gefahren werden kann. Sachstand 2015 / 2016 Eine direkte Kooperation der Stadtwerke mit der Universität konnte aus wettbewerbli- chen Gründen nicht abgeschlossen werden. In den nachfolgenden Ausschreibungen konnten die Stadtwerke jedoch den Zuschlag erhalten und mit ihrem Angebot, KWK- Wärme günstig zu liefern, den Zuschlag erhalten und die Erzeugungsmenge konsequent am KWK-Modus der Anlage ausrichten. Die Angebotsstruktur begünstigt somit eine ma- ximale KWK-Wärmeerzeugung. Die lokalen Gaseinsatzmengen der Universität sind deutlich zurückgegangen. 20 Sachstand 2017 / 2018 Die Universität schreibt ihren Erdgasbedarf zur Wär meerzeugung im HKW Orléansring aus wettbewerblichen Gründen weiterhin regelmäßig a us. Die Stadtwerke konnten sich mit ihren Alternativangeboten zur Lieferung kosteng ünstiger KWK-Grundlastwärme aus der GuD-Anlage im HKW-Hafen im Wettbewerb erfolgrei ch behaupten. Dies ermöglicht eine maximale KWK-Wärmeerzeugung in Münsters Fernw ärmesystem und die Gasein- satzmengen der reinen Wärmeerzeugung verbleiben auf niedrigem Niveau. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E3 Ausbau dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) SWM Priorität: 4 Potenzial: 2 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Die Stadtwerke wollen den Block-Heizkraftwerk-Ausba u (BHKW) über den Ansatz des Gutachten ausbauen und planen einen jährlichen Zuwa chs von rd. 300 kW(el), was deutlich über dem Ansatz der Gutachter von 150 kW(el) liegt. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Der Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung wurde durch den Bau weiterer BHKWs der unteren und mittleren Leistungsklasse kontinuierlich fortgesetzt. So konnten im Jahr 2011 rd. 375 kW und im Jahr 2012 rd. 580 kW zusätzliche elektrische Erzeu- gungsleistung durch Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Blockheizkraftwerken zur Objektversorgung installiert werden. Damit lagen die beiden vergangenen Jahre deutlich oberhalb der selbst gesetzten Zielmarke von rd. 300 kW pro Jahr. Zukünftig werden je- doch große Stromverbraucher BHKW´s im jetzigen regulatorischen Rahmen vermehrt selbst errichten, so dass die Perspektive der Stadtwerke eher auf Klein-BHKW´s und in Zusammenarbeit mit der Stadt auf kleinere Nahwärmenetze zur Objektversorgung ge- richtet ist. Sachstand 2015 / 2016 Der mit dem Projekt KWK-Modellkommune NRW verfolgte Ansatz, mehrere Groß- BHKW im Stadtgebiet zu bauen, konnte nicht weiter verfolgt werden. Die zwischenzeit- lich sich einstellenden Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft sowie Schwierig- keiten bei der Standortfindung erschweren ein weitergehendes Engagement derzeit. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand. Weiterhin sind die wirtschaft lichen Bedingungen für den Ausbau der KWK-Anlagen aus Sicht der Stadtwerke nicht zufr iedenstellend. Gestiegene Strom- preise in 2018 können aber mittelfristig zu einer höheren Installationsquote führen. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E4 Ausbau landwirtschaftliche Biogasnutzung Klenko Priorität: 5 Potenzial: 5 Beschreibung im Handlungs- konzept 2020 Ausbau der Biogaserzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben möglichst mit anfallender Gülle und nur zum Teil zusätzlich angebauten Energiepflanzen. Dabei könnte die Bio- gasanlage das Biogas über eine Gasleitung zum Ort des Wärmeverbrauchs liefern (Bio- gassatelliten-BHKW). Ziel ist die Verbesserung der Wärmeerzeugung und nicht die Ausweitung der Anbauflächen für Energiepflanzen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) In Münster gibt es 8 betriebsbereite Biogasanlagen sowie 2 Biogasatelliten-BHKW, die zusammen rund 29 Mio. kWh elektrisch sowie 24 Mio. kWh thermisch erzeugen und ei- ne Leistung von rund 3,4 MW aufweisen. Nach einem Bauboom bis zum Jahr 2011 ist u.a. durch die hohen Substratpreise sowie die verschlechterten Bedingungen des Er- neuerbare Energien Gesetzes (EEG 2012) eine verminderte Nachfrage nach Biogasan- lagen zu verzeichnen. Die im Handlungskonzept 2020 anvisierten 4 MW sind jedoch durch die bestehenden Anlagen sowie eine genehmigte, noch nicht fertig gestellte Anla- ge, annähernd erreicht. Sachstand 2015 / 2016 Mittlerweile gibt es in Münster 10 Biogasanlagen sowie zwei Satelliten-BHKW’s, die rund 45 Mio. kWh elektrisch sowie 38 Mio. kWh thermisch erzeugen. Die elektrische Leistung beträgt 5,2 MW. Durch die Verschlechterung des EEG’s findet aktuell kein wei- terer Zubau oder nur in geringem Maße statt. Die im Handlungskonzept 2020 anvisierten 4 MW sind bereits übertroffen worden. 21 Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand. Da die Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zur erneuerba- ren Stromversorgung in Münster beisteuern (37,5% in 2017), soll im Laufe des Jahres 2018 gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft ei n Konzept für aus der EEG- Förderung auslaufende Biogasanlagen und deren Betriebe erarbeitet werden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E5 Biogaserzeugung aus Grünschnitt Klenko Priorität: 5 Potenzial: 3 Beschreibung im Handlungs- konzept 2020 Eine energetische Nutzung eines Großteils des Grünschnitts der AWM könnte durch ei- ne Vorschaltung einer Vergärungsstufe vor die Kompostierung erfolgen. Aufbereitung des Biogases zu Erdgasqualität und Einspeisung in das Erdgasnetz der Stadtwerke, damit sowohl das Strom- als auch das Wärmepotenzial genutzt werden kann. Dies wäre nur wirtschaftlich, wenn eine elektr. Leistung von 500 kW bis 1 MW erzielt wird. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Bislang keine wirtschaftliche Nutzung des Potenziales möglich bzw. absehbar. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E6 Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik Klenko Priorität: 3 Potenzial: 2 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit einem Investitionszu- schuss unterstützt werden, um technische Lösungen für architektonisch gut integrierte Anlagen voranzubringen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Maßnahme erst ab 2016 wirksam Sachstand 2015 / 2016 Gemäß Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 (V/0592/2010 inkl. V/0592/2010 E1) werden von 2016 bis 2020 jährlich jeweils 27.000 € für die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Der Rat hat am 29.06.2016 die Richtlinien beschlossen (V/0351/2016). Ziel ist es, den durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2014) bedingten deutlich geringeren Anlagenzubau bei kleinen Anlagen wieder anzustoßen. Mit dem zur Verfügung stehen Ansatz von 27.000 € war vorgesehen rund 11 Anlagen pro Jahr zu fördern. Die Förderung hat zu ei- ner enormen Nachfrage von PV-Anlagen und Fördermitteln geführt, so dass bereits An- fang September 2016 die angesetzten Mittel erschöpft waren. Sachstand 2017 / 2018 Im Jahr 2017 konnten neun Anlagen gefördert werden, wobei die Fördermittel innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft waren. Im November 2017 hat der Rat eine Aktualisie- rung der Richtlinien auf Grund deutlich gesunkener Modulpreise beschlossen (V/0890/2017). Ergänzend wurde der Fördertopf im Ra hmen der Haushaltsplanberatun- gen 2018 auf insgesamt 52.000 € für die Jahre 2018 – 2020 aufgestockt. Der große Er- folg des Förderprogrammes hat sich im Jahr 2018 for tgesetzt, denn auch die aufge- stockten Fördermittel waren bereits bis Ende März 2 018 verausgabt. Dabei konnten mit dem reduzierten Fördersatz (von 150 €/kWp) insgesam t 45 Anträge mit einem durch- schnittlichen Zuschuss von 1.170 € bewilligt werden . Die erneut große Nachfrage nach den Fördermitteln zeigt, dass mit dem Anreizsystem einer Förderung die Nachfrage nach PV-Anlagen weiterhin deutlich angekurbelt werden konnte. Zum Juni 2018 wurde das Förderprogramm auf Grund de r weiteren Preisreduzierung von PV-Anlagen auf die Förderung von PV-Anlagen mit Speichern geändert und zudem 22 wurde der Fördermitteltopf auf 100.000 € jährlich a ngehoben (V/0291/2018). Gefördert werden neuinstallierte PV-Anlagen mit Batteriespeic hersystem auf Basis von Lithium- Eisen-Phosphat-Speichern (1.000 € pauschal) und Sal zwasserbatteriespeicher (1.500€ pauschal), da hierbei aus Sicht von Rohstoffeinsatz , Lebensdauer, Umwelteinwirkungen und Sicherheit die positiven Aspekte im Vergleich z u den übrigen Batterietechnologien überwiegen. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E7 Umfeld Solarenergie unterstützen Klenko Priorität: 4 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Solaranlagen sollten in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden, z.B. durch wei- tere Referenzobjekte mit Wirtschaftspartnern aus der Wohnungswirtschaft oder Hotel- gewerbe, Förderung noch mehr bewerben, Präsentationen in Vereinen, „Rundum- Sorglos-Pakete“ für Hausbesitzer, etc. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Um das Thema Solarenergie öffentlichkeitswirksam zu bewerben, wurde neben den seit Jahren stattfindenden Aktionen und Beratungen ein Flyer erstellt, der den städtischen Solarcheck bewirbt und weitere Informationen zur Nutzung von PV-Anlagen liefert. Der internetbasierte Solarcheck ist unter www.klima.muenster.de eingestellt und ist von den Bürgern gut angenommen worden. Die in Münster installierte Leistung der PV-Anlagen konnte von 2010 mit 9.797 kWp bis 2012 mit 31.600 kWp mehr als verdreifacht werden. Dies zeigt, dass unterstützt durch den Bundestrend die vielfältigen Aktionen zum Ausbau der Solarstromnutzung in Müns- ter sehr erfolgreich gewesen sind. Sachstand 2015 / 2016 Die Werbung für das Thema Solarenergie wurde in den vergangen Jahren kontinuierlich ausgebaut und durch Aktionstage wie Tag der Sonne, Aktion „Wärme von der Sonne“ oder „Solar lokal“, Informationstage für den internetbasierten Solarcheck oder durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale umgesetzt. Beim internetbasierten Solarcheck können Bürger im persönlichen Gespräch mit einem Berater den Check durchführen und erhalten zudem eine weiterführende Beratung zu Technik und Wirtschaftlichkeit. Im September 2016 wurde zudem eine große, öffentlichkeitswirksame Kampagne „Mit der Kraft der Sonne Richtung Zukunft“ durchgeführt. Eine Ausstellung inklusive Beratung durch das Fachhandwerk und durch Energieexperten sowie mehrere Vorträge wurden durchgeführt. Daneben konnten sich Interessierte auch auf dem Familienumweltfest auf dem Hof Lütke Jüdefeld umfassend zum Thema Solarenergie informieren. Seit 2013 konnte der Ausbau von PV-Anlagen auf 35.600 kWp gesteigert werden. Sachstand 2017 / 2018 Im Jahr 2017 konnte auf Grund des Personalausfalls (vgl. Ü1) keine Kampagne durch- geführt werden. Im Jahr 2018 wurde wieder eine breitangelegte Solar -Kampagne gemeinsam mit Part- nerorganisationen und insgesamt mehr als 15 Solar-A ktionsveranstaltungen auf dem Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden öffentlichke itswirksam die Themen Photovoltaik, Speichersysteme und Solarthermie in den Blick der B ürger gebracht und Bürger bei der Planung und Realisierung einer Solaranlage unterstü tzt. Neben einer Informationsbro- schüre und der Erweiterung des Netzwerkes AltbauPar tnerHandwerk um weitere Solar- fachfirmen arbeitet die Stadt Münster an der Erstel lung eines Solardachpotenzialkatas- ters, dass die vorhandenen geeignete Dachflächen in Münster darstellt und bei der ers- ten Dimensionierung der Anlagen unterstützen soll. Zudem sind im Rahmen der Solar- kampagne gemeinsam mit der Verbraucherzentral Münst er 30 kostenlose Vor-Ort- Beratungen zum Thema Solar verlost worden, um so di e Hemmschwelle zur professio- nellen und unabhängigen Beratung weiter zu senken. 23 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E8 Windkraftnutzung Amt 61 Priorität: 4 Potenzial: 3 Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Die Planungen für die Ausweisung neuer Windkraftvorrangflächen laufen bereits seit Herbst 2010 in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, Amt 61 und Amt 67. Die Flächen sollen möglichst in den neuen Regionalplan aufgenommen werden. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Am 12.12.2012 hat der Rat der Stadt Münster das "Gesamtstädtisches Konzept zur Er- mittlung von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur Darstellung entsprechender Konzentrationszonen für WEA im Flächennutzungsplan der Stadt Münster" (Vorlagen V/0247/2012 und V/0247/2012/1) einstimmig beschlossen und damit den Aufstellungsbeschluss für das entsprechende FNP-Änderungsverfahren er- teilt. Sachstand 2015 / 2016 Der Rat hat bereits am 12.12.2012 ein erstes gesamtstädtisches Konzept zur Ermittlung von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) und zur Darstel- lung entsprechender Konzentrationszentren im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage ein Verfahren zur Änderung des FNP einzuleiten. Vor dem Hintergrund einiger Urteile (insbesondere BVerwG vom 13.12.2012 sowie OVG NRW vom 01.07.2013) war es er- forderlich, die Systematik und insbesondere den Kriterienkatalog dieser Potenzialflä- chenanalyse umfassend zu überarbeiten. Der Rat hat am 25.03.2015 die überarbeitete Potenzialflächenanalyse zur Kenntnis ge- nommen und die darauf aufbauende 65. Änderung des FNP zur Darstellung von Wind- konzentrationszonen einleitend beschlossen (vgl. Vorlage V/0017/2015). Am 29.06.2016 hat der Rat beschlossen, den Entwurf zur 65. Änderung des FNP noch einmal zu ändern, so dass der so geänderte Entwurf in der Zeit vom 18.07.2016 bis 26.08.2016 erneut öffentlich ausgelegen hat. Am 28.09.2016 hat der Rat die 65. Ände- rung des FNP abschließend beschlossen. Der geänderte FNP stellt stadtweit ca. 440 ha. Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen dar. Sachstand 2017 / 2018 Nachdem der Rat am 28.09.2016 die 65. Änderung des FNP abschließend beschlossen hatte, hat die Bezirksregierung Münster die 65. Änd erung am 15.12.2016 genehmigt. Mit der Veröffentlichung dieser Genehmigungsverfügung a m 23.12.2016 im Amts-blatt der Stadt Münster wurde die 65. Änderung des FNP wirksam. Sachstand Windenergienutzung im Stadtgebiet Münster, Gesamtbetrachtung, unabhängig von der Genehmigungszuständigkeit Stand 11.07.2018 Anzahl Leistung (in kW) Anmerkung Aktuell betrieben 32 52.500 Genehmigt 2016, aber noch nicht errichtet 2 6.200 teilweise Repowering Genehmigt 2017 , aber noch nicht errichtet 5 18.000 teilweise Repowering Im Genehmigungsverfahren 3 9.600 Summe 42 86.300 24 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Energieum- wandlung, EE E9 Beteiligung an Solaranlagen unterstützen Klenko Priorität: 3 Potenzial: (2) Beschreibung im Handlungskon- zept 2020 Akquisition von großen, publikumsnahen Dachflächen bei Industrie und Gewerbe, Auf- bau einer „Tauschbörse“ für Investoren und Anbieter von Dachflächen, Entwicklung von unterschiedlichen Betreibermodellen, Kampagne zur Einwerbung von Beteiligungen, Serviceplattform für Planer und Architekten, etc. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Auf städtischen Dachflächen sind insgesamt 41 Anlagen mit fast 1.500 kWp errichtet worden. Die Stadtwerke Münster GmbH hat dabei einen großen Beitrag geleistet. So- wohl auf städtischen Schulen als auch auf anderen großen privaten Gebäuden betreiben die Stadtwerke mehr als 50 Anlagen mit einer Leistung von rund 3.740 kWp. Das Poten- zial an Dachflächen ist in der Stadt Münster größtenteils erschlossen. Sachstand 2015 / 2016 Im Rahmen der Umsetzung des vom Bundesumweltministerium geförderten Klima- schutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien“ ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog erstellt worden, der auch die Errichtung von Solaranlagen bei Gewerbe, Industrie und Wohnungswirtschaft sowie auf städtischen Dachflächen berücksichtigt. Sachstand 2017 / 2018 Durch die geänderte Schwerpunktsetzung im Rahmen de s EEG (Erneuerbare Energien Gesetzt), die seit dem Jahr 2012 verstärkt weg von der reinen Netzeinspeisung hin zu einem möglichst hohen Eigenstromverbrauch zielt, ha ben Beteiligungsmodelle sukzessi- ve an Bedeutung verloren. Die Stadt Münster und ihr e Töchterunternehmen planen da- her im Jahr 2018 eine Reihe von PV-Anlagen in Eigen regie zu errichten und zu betrei- ben. Außerdem soll die größte Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Deponiekörper in Coerde in Kooperation zwischen AWM und Stadtwerken erweitert werden. 25 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr Vneu umfassendes Konzept für eine klimasch o- nende Verkehrsentwicklung, für Klima- schutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau Amt 61 Priorität: 5 Potenzial: (5) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Kon zept für eine Klima schonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlic hen Stadtentwicklung und im Städ- tebau vorzulegen: Dabei sind für das Jahr 2020 folgende Ziele zu berücksichtigen: - Die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsmittel im Stadtverkehr und der öffent- lichen Verkehrsmittel im regionalen Verkehr sollen deutlich gesteigert werden, - das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stad tgebiet soll gestoppt und durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Ver- dichtung in den Siedlungskernen kompensiert werden, - die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere vo n land- und forstwirtschaftli- chen Flächen für die Siedlungsentwicklung, soll beendet werden, - Städtebauliche Planungen und Vorhaben sind grunds ätzlich auf die Ziele der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Nut zung Erneuerbarer Energien auszurichten. Die bislang im Klimaschutzkonzept 2020 vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Verkehr (V1– V12) sowie Stadtentwicklung/Städtebau (Ü8) werden in dieses Konzept integriert. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich im Bereich der Gesamtverkehrsplanung. So wird aktuell der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster als Teil des Gesamtprojektes „Mobili- tät Münster 2025“ (ehemals „VEP Münster 2025“) erstellt. Im Dezember 2012 wurden die zukünftigen Bedienungs- und Beförderungsqualitäten des ÖPNV in Münster be- schlossen (V/0791/2012/1 „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster – Rahmenvorga- ben“). Mit dieser Vorlage wurde gleichzeitig das Ziel formuliert, den Anteil des ÖPNV am innerstädtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. Es ist geplant den Entwurf „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster“ noch in 2013 der Politik vorzulegen. Sachstand 2015 / 2016 Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 305.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prognostiziert die Stadt Münster ein weiteres Einwohnerwachstum auf (je nach Flüchtlingszustrom) ca. 326.000 – 347.00 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den nach wie vor sinkenden Haushaltsgrößen – zu einer Zielzahl von mindestens 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit stei- genden Mieten und Bodenpreisen. Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen zu minimieren, hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnun- gen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand und in Baulü- cken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regelmäßig in Münster erreicht bzw. (z.T. deutlich) überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, militärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nach- verdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwick- lung in Münster vor dem Hintergrund der o.a. erwarteten Bevölkerungsentwicklung und der daher zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um ausreichend (bezahlba- ren) Wohnraum zur Verfügung zu stellen können. Insofern ist es auch zukünftig erfor- derlich, in nach Möglichkeit begrenztem Umfang Freiraum in Anspruch zu nehmen, um auf diesen Flächen neuen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung des Umweltverbundes im Bereich der Gesamtverkehrsplanung. So wurde aktuell der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster am 17.02.2016 beschlossen. Das Radverkehrskonzept Münster 2025 als Teil des Gesamtprojektes „Mobilität Münster 2025“ (ehemals „VEP Münster 2025“) ist aktuell in der politischen Beratung (s. V 9). Mit dem 3. Nahverkehrsplan wurde das Ziel formuliert, den Anteil des ÖPNV am inner- 26 städtischen Verkehr auf 15 Prozent zu steigern. Das Radverkehrskonzept gibt als lang- fristiges Ziel eine Steigerung des Radverkehrsanteils in Münster von heute 40% auf 50% am Modal-Split an. Sachstand 2017 / 2018 Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 30 9.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch d ie Stadt Münster selbst ein wei- teres Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zu- sammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem derzeit angespann ten Wohnungsmarkt mit stei- genden Mieten und Bodenpreisen. Das Einwohnerwachst um geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen unter den im Sachstand 2015/2016 dargestellten Anforderungen. Um den Verkehrstechnischen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Erarbeitung ei- nes Masterplan Mobilität Münster 2035+ beschlossen worden. Auszug aus der Begrün- dung zur Aufstellung eines Masterplans Mobilität Münster 2035+ (V/0802/2017): Die dynamisch wachsende Stadt Münster steht vor gro ßen Herausforderungen. Neben dem Thema „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ zähl t hierzu insbesondere die zukunftsfähige, stadt- und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrsgeschehens. Die heutige Verkehrsinfrastruktur mit ihren vielfach zu engen historischen Straßenquer- schnitten entspricht allenfalls dem Verkehrsaufkomm en einer Bevölkerung von rd. 260.000 Einwohnern, nicht aber einer Großstadt. Das aktuelle Verkehrssystem weist daher deutliche Kapazitätsengpässe und Defizite im motorisierten Individualverkehr (MIV), im Schienenpersonennahverkehr / Öffentlicher Personennahverkehr (SPNV/ÖPNV) und im Radverkehr auf. Der daraus resul tierende massive Druck auf den begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen V erkehrsraum ist vor allem zu den verkehrlichen Spitzenzeiten täglich sichtbar. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigun- gen hinsichtlich Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität vor allem im Kernstadtbereich. Insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz kommt es d urch die Überlagerung des Münsteraner Verkehrs und der Zunahme des motorisier ten Pendlerverkehrs zu deutli- chen Leistungsfähigkeitsengpässen mit entsprechend negativen Auswirkungen (Lärm, Luft, etc.) für die Wohnbevölkerung. Auch die Verke hrssysteme des öffentlichen regio- nalen schienen- und straßengebundenen Verkehrs komm en in den Hauptverkehrszei- ten an ihre Leistungsgrenzen. Zudem haben die vielf ältigen Ansprüche der einzelnen Verkehrsträger und deren Nutzer an den öffentlichen Verkehrsraum qualitativ und quantitativ derart zugenommen, dass sie sich gegens eitig konkurrenzieren und um „ih- re“ Verkehrsfläche „streiten“. Es liegt auf der Hand, dass es zu dieser Problematik kei- ne „schlichten“ Lösungen geben kann, in dem die Ver kehrsfläche einfach vergrößert wird. Dies ist in einer im Kern verdichteten Großst adt allein aufgrund der existierenden Bebauung weder möglich noch zielführend. Vielmehr s tellt sich die komplexe Frage, wie mit der begrenzten Verfügbarkeit an Verkehrsflä che bei dynamisch wachsender Einwohnerzahl und hohem Pendleraufkommen das zukünf tige Verkehrsgeschehen un- ter Einbeziehung der regionalen Verflechtungen inte lligent und nachhaltig organisiert sowie finanziert werden kann. Hierauf soll der zur Erarbeitung empfohlene Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ ziel- und umsetzungsorien tierte Antworten geben. Damit ist der Masterplan ein zentraler Baustein für die dynam isch wachsende Stadt Münster. Im regionalen Kontext wird Münster damit zum Impulsgeb er der Entwicklung eines zu- kunftsfähigen integrativen Mobilitätskonzeptes. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V1 Klimaschutz als zentrale Zielstellung im Verkehrsentwicklungsplan 2025 Amt 61 Priorität: 4 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Zur Ausrichtung der zukünftigen Klima schonenden Ve rkehrsplanungen sollte der Kli- maschutzaspekt in den VEP Münster 2025 aufgenommen werden und durch ein Moni- toring die Verkehrsentwicklung mittels regelmäßig a ktualisierter Nachhaltigkeits- bzw. Klimaschutzindikatoren überprüft werden. 27 Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) kein neuer Sachstand Sachstand 2015 / 2016 Die Verkehrsplanung betreibt ein regelmäßiges Monitoring der Verkehrsentwicklung im Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr. So werden: • Die gesamtverkehrlichen Entwicklungen werden berei ts seit 1982 durch turnusmä- ßige Haushaltsbefragungen nachgehalten. • Die Entwicklungen im MIV werden durch regelmäßige Handzählungen und durch kontinuierliche automatische Zählungen an den Signalanlagen überwacht. • Wesentliche Knoten im Hauptverkehrsstraßennetz wer den im Abstand von ca. 5 Jahren gezählt. • Die automatisierten Radzählstellen (derzeit 8) auf bedeutenden Radverkehrsachsen werden kontinuierlich ausgebaut. • Neben regelmäßigen Befragungen der Fahrgäste in de n Stadtbuslinien werden seit 2016 auch die Ein-/Aussteigerzahlen automatisiert erfasst. • Zusätzlich werden anlassbezogen Zählungen durchgef ührt. Die Ergebnisse dieser Erhebungen fließen zum einen in das Verkehrsmodell der Stadt Münster ein. Dieses Verkehrsmodell bildet die Basis vieler Verkehrsuntersuchungen, die z.B. im Rahmen von B-Plan-Verfahren durch die Verkehrsplanung erstellt werden. Auch der 3. Nahverkehrsplan stützt sich auf Daten, die durch diese regelmäßigen Er- hebungen zur Verfügung stehen. Sachstand 2017 / 2018 Ergänzend zum Sachstand 2015/2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2017 mit dem Beschluss der Vorlage V/0802/2017 den „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ beschlossen. Die Erstellung eines Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ steht auch unter der Zielsetzung, die hohen NOx- und CO 2-Werte zu reduzie- ren. Er soll einen maßgeblichen Beitrag zu einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Verkehrsgeschehen in der Stadt Münster liefern. In diesem Sinne ist er die „verkehrli- che Säule“ eines übergeordneten „green-city-plans (GCP)“. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Herbst 2017 einen Antrag zum Förder- programm „Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr“ des Bundesministeri- ums für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Der Bund hat diesen Antrag zur nachhaltigen Entwicklung eines emissionsarmen, stadtverträglichen und ressourcen- schonenden Gesamtverkehrs der Stadt Münster (GCP Münster)“ bewilligt. Daraufhin hat die Verwaltung zur Vorbereitung des Masterplan Mobilität Münster 2035+ eine zweistufige Expertise „Vorzeitige Gestaltung des Zukunftsprozesses Masterplan Mobili- tät Münster 2035+“ vergeben: Stufe 1: Sichtung und Bewertung vorhandener verkehrlicher Programme, Projekte und Prozesse (z. B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrskonzept Münster, Lärmaktionsplan Stadt Münster, Luftreinhalteplan Stadt Münster, Wohnbaulandpro- gramm, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Münster Zukünfte 20/30/50, Global Nachhaltige Kommune) mit Wirkungsaussagen zur NOx- und CO 2-Reduzierung. Stufe 2: Projektskizze zu den Bearbeitungsinhalten und der Vorgehensweise „Master- plan Mobilität Münster 2035+“ unter der Maßgabe ein er möglichst hohen Reduzierung der NOx- und CO 2-Werte. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V2 Aufbau und Fortführung einer kontinuierli- chen regionalen Verkehrsplanung Amt 61 Priorität: 4 Potenzial: (3) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Zur Optimierung der Regionalverkehre sollte eine ge meinsame regionale Verkehrspla- nung im Rahmen einer kommunalen Partnerschaft aufgebaut werden. Das Thema wird im Rahmen des VEP Münster 2025 syste matisch mit dem Zielhorizont 2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete An sätze zur Veränderung des Regio- nalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten. 28 Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Thema wird im Rahmen des Projektes „Mobilität Münster 2025“ systematisch mit dem Zielhorizont 2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete Ansätze zur Verän- derung des Regionalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten. Eine bestehende Ko- operation ist schon heute der Arbeitskreis Verkehrsplanung beim ZVM, der sich aller- dings bislang ausschließlich mit den Belangen des SPNV befasst. Darüber hinaus wer- den Belange des regionalen ÖPNV zunehmend zwischen der Region und der Stadt Münster erörtert und abgestimmt. Der Dritte Nahverkehrsplan Stadt Münster wird auch hierzu Aussagen treffen. Seit einiger Zeit wird das Thema Verkehr auch unterstützend in der Stadtregion mit dem Schwerpunkt Radverkehr diskutiert. Sachstand 2015 / 2016 Das Thema wird kontinuierlich weiter entwickelt: • In einer Kooperation der Stadt Münster mit den unm ittelbar anliegenden Nachbar- gemeinden Veloruten geplant (Ratsbeschluss vom 28.10.2016). • Der 3. Nahverkehrsplan zeigt Kooperationsmöglichke iten in den Korridoren Stein- furter Straße, Handorf und Roxel zur besseren Koordinierung des Stadtbus- mit dem Regionalbusverkehrs auf. Konkrete Gespräche mit dem Kreis Steinfurt sowie den Verkehrsunternehmen WB und RVM wurden bereits aufgenommen. • Die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbah n für den Schienenpersonen- verkehr von Münster über Sendenhorst (1. Bauabschnitt) bis nach Beckum (2. Bau- abschnitt) ist ein äußerst regionalbedeutsames Verkehrsprojekt zur Stärkung des Umweltverbundes (s. V 5). Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV), hat ei- ne Initiative „StadtUmland.NRW – Zukunftskonzepte für Großstädte und ihre Nachbar- kommunen gesucht“ gestartet. Die Stadt Münster hat sich gemeinsam mit den 11 Um- landkommunen Greven, Ostbevern, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst, Drensteinfurt Ascheberg, Senden, Nottuln, Havixbeck und Altenberge an dieser Initiative mit den Themenfeldern Wohnen und Velorouten beteiligt. Sachstand 2017 / 2018 Ergänzend zu Sachstand 2015/2016 hat die ZVM Verban dsversammlung beschlossen, einen Förderantrag für die Erstellung eines verkehr smittelübergreifenden Mobilitätskon- zeptes „Mobiles Münsterland“ zu stellen. Die Idee dazu war in einer vorausgegangenen Mobilitätskonferenz mit Verkehrsminister Wüst unter Leitung von Regierungspräsiden- tin Frau Feller und in einer Landrätekonferenz mit Herr Oberbürgermeister Lewe ent- standen. Der Förderbescheid des Landes Nordrhein-We stfalen liegt seit Juli 2018 vor, so dass das Mobilitätskonzept zügig erarbeitet und umgesetzt werden kann. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V3 Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) für Unternehmen Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: (2) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Der Aufbau eines BMM zur effizienteren Gestaltung der von Unternehmen erzeugten Verkehre insb. Berufsverkehr ist bei der Vielzahl an auswärtige Einpendler ein wichti- ges Thema. Ansätze dazu sind bereits im Luftreinhalteplan (Förderung Firmenabo) enthalten. Maßnahmen sind vielfältig, wie Parkraummanagement der Unternehmen, Mitfahrbörsen, Fahrradkonzepte, Telearbeit, etc.. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Rahmen der Allianz für Klimaschutz wurden sowohl mit Mobilitätsanbietern (Stadt- werke, Beresa, Hürter, Concept to go, Stadtteilauto...) als auch mit Unternehmer als Nutzer (Provinzial, Sparkasse, WWU,…) Workshops dur chgeführt, um ein Mobilitäts- konzept für Unternehmen zu erarbeiten. In diesem Jahr soll noch in den ersten Unter- nehmen ein Mobilitätstag durchgeführt werden, um mehr Mitarbeiter für Klima scho- nende Mobilität zu begeistern. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand 29 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V4 Öffentlichkeitsarbeit zur umweltfreundlichen Mobilität Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Planung von Maßnahmen zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit mit einem Budget von 20.000 € pro Jahr, um die Akzeptanz der umweltfreundlichen Mobilität zu fördern. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Aktueller Sachstand vgl. Vorlage V/0725/2012/1 „Ergebnisse des Expertenworkshops „Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilität“ und weiteres Vorgehen. Die Verwal- tung wird den Beschluss des Hauptausschusses entsprechend, ein Maßnahmenbündel konzentriert im Jahr 2014 umsetzen. Sachstand 2015 / 2016 Das Konzept ist erstellt. Die Umsetzung des Konzeptes beginnt im Oktober 2016 und umfasst insgesamt einen Zeitraum bis zum Jahr 2020. Sachstand 2017 / 2018 Ab Oktober 2016 Umsetzung des Konzeptes „Münster fä hrt ab auf klimafreundliche Mobilität“, zunächst mit einer Broschüre, Plakatierungen, Sattelschonern und einer ent- sprechenden Website. In 2017 Erstellung und Herausgabe einer kostenlosen Smartphone-App „Münster fährt App“ mit einem interaktiven Gewinnspiel zur Kampagn e. Anfang 2018 fand die Preis- verleihung statt. In 2018 außerdem Vorbereitung einer Buswerbung zur Kampagne mit dem Motiv „Das ist unser zuverlässiger Job- und Freizeitshuttle mi t Panoramablick“. Der Stadtbus soll ab Herbst 2018 für mindestens 6 Monate durch Münster fahren. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V5 Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Amt 61 Priorität: 4 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Sicherlich eine geeignete Maßnahme um der Pendlerpr oblematik zu begegnen. Zu- ständigkeit jedoch beim Zweckverband Nahverkehr Wes tfalen Lippe (NWL). Aktuell wird der Nahverkehrsplan SPNV fortgeschrieben. Erke nnbar ist, dass ein großes Mehr an Verkehrsleistungen im Bereich des Münsterlandes kurz- bis mittelfristig aufgrund der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Maßnahme „Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs“ ist im Grundsatz mit der am 10.02.2011 erfolgten Beschlussfassung der Vorlage V/0916/2010 zum Nahver- kehrsplan NWL erarbeitet worden. Aktuell werden der zweigleisige Ausbau Münster – Lünen (Landesebene) und die Reaktivierung der WLE Münster – Sendenhorst – (Neu- beckum) (Orts- und Regionalebene) voran getrieben. Der Rat der Stadt Münster hat am 12.12.2012 erneut seine Zielvorstellung bekräftigt, die Reaktivierung der WLE zügig umzusetzen (V/0916/2012). Sachstand 2015 / 2016 Die Planungen zur Reaktivierung der WLE werden kontinuierlich fortgeführt. Im Zuge der Neuaufstellung des ÖPNV Bedarfsplan des Landes NRW wird eine aktualisierte verkehrliche Bewertung erfolgen. Bei erwartetem positivem Ergebnis wird die Maß- nahme in den ÖPNV Bedarfsplan aufgenommen, so dass dann Planungs – und Finan- zierungssicherheit besteht. Sachstand 2017 / 2018 Die Planungen und die weitere Vorbereitung des Proj ektes zur Reaktivierung der WLE liegen im Zeitplan. Am 15.05.2018 wurde eine Bürger informationsveranstaltung „Fort- schreibung des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster un ter Berücksichtigung der Reakti- vierung der WLE“ mir rd. 350 Teilnehmern durchgefüh rt. Die Ergebnisse der im April 2018 vom Nahverkehrsverband Westfalen-Lippe in Auft rag gegebenen sogenannten Standardisierten Bewertung als Fördervoraussetzung zur Aufnahme in den ÖPNV- Bedarfsplan des Landes NRW sollen Anfang 2019 vorliegen. 30 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V6+7 Sicherung und Optimierung Regionalbus + Stadtbus-Angebot Amt 61 Priorität: 4 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Der Busverkehr im Münsteraner Stadtgebiet mit dem U mland wurde in den vergange- nen Jahren bereits kontinuierlich verbessert. Angeb otsumfang und Qualität des ÖPNV sollten auch zukünftig gesichert und weiter optimie rt werden, unter anderem bei Reise- zeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort, Fahrgastinformation, etc. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Im Rahmen des Projektes „Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster“ werden die beste- henden und vom Fahrgast anerkannten Bedienungs- und Beförderungsqualitäten so- wohl für den Stadtbus- als auch für den Regionalbusverkehr sichergestellt und fortent- wickelt (siehe V/0791/2012/1). Begleitend wird ein Stadt-Umland-Konzept erarbeitet. Sachstand 2015 / 2016 Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster beinhaltet Aussagen zu den erwarteten Qualitäten sowohl im Stadtbus- als auch im Regionalbusverkehr. Aktuell werden die Nahverkehrspläne der Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf fort- geschrieben. Das ÖPNVG sieht eine Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger vor, so dass die Verwaltung zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Qualitäten des Regionalbusverkehrs abgeben wird. Sachstand 2017 / 2018 Aus der Begründung zum Masterplan Mobilität Münster 2035+ (V/0802/2017): Der neu aufzustellende Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ soll Verkehrsträger über- greifend erstmalig Ziele und grundsätzliche Strateg ien zum Umgang mit den verkehrli- chen Herausforderungen der wachsenden Stadt Münster definieren sowie zeitlich ge- stufte Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen zur Err eichung eines nachhaltigen stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster au fzeigen. Er soll damit die Ziele, Strategien und Maßnahmen bereits vorhandener sektor aler verkehrlicher Fachpläne (z.B. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Radverkehrs konzept Münster 2025, Verkehrs- sicherheitsprogramm) auf Komptabilität prüfen, als übergeordnetes Planwerk bündeln und Synergien nutzbar machen. Aufgrund der starken Verflechtungen mit der Region sieht der Masterplan auch einen regionalen Dialog „ Mobilität“ vor. Denn eine Gebiets- körperschaft einschließlich ihrer Tochtergesellscha ften (z.B. Stadtwerke Münster GmbH) alleine kann den Verkehr nur verwalten. Gesta ltung hingegen fängt da an, wo sich benachbarte Gebietskörperschaften zusammenschl ießen, um gemeinsam nach- haltige Lösungen zu finden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V8 Erschließung neuer Finanzierungswege für den ÖPNV Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern deutl ich übergeordnete politische Zu- ständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, w obei sich die Stadt im Rahmen des Dt. Städtetages, etc. in entsprechende Diskussi onen einbringt. Die genannten Bei- spiele wie Rückerstattung von ÖPNV-Tickets, etc. st ellen keine neuen Finanzierungs- wege dar. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Dieser Maßnahmebaustein ist kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern hat eine bundesweit politische Bedeutung und Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kom- petenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Deutschen Städtetages etc. in entspre- chende Diskussionen intensiv einbringt. Die genannten Beispiele wie Rückerstattung von ÖPNV-Tickets etc. stellen keine neuen Finanzierungswege dar. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand 31 Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V9 Verbesserung des Abstellangebots für Fahr- räder Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die Abstellsituation für Fahrräder sollte weiter ve rbessert werden z.B. durch einen ge- nerellen Ausbau der Radabstellmöglichkeiten im Stad tgebiet, den Ersatz weggefallener Anlagen, die Überprüfung der Bereithaltung gesetzli ch vorgeschriebener Anlagen durch Geschäfte (LBauO § 51) oder den Ausbau an ÖPNV-Halt estellen und Carsharing- Punkten. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Die Verwaltung ist bemüht, das Angebot an Fahrradabstellplätzen zu erweitern, daher wurde die Vorlage V/0054/2012 "Mehr Platz für mehr Radverkehr - Lücken im Netz schließen - Hindernisse für FußgängerInnen aus dem Weg räumen" eingebracht und im Juni 2012 beschlossen, dass neue und zusätzliche Parkmöglichkeiten für Fahrräder in der Altstadt und in den innenstadtnahen Wohngebieten geschaffen werden sollen, da- mit das Fahrradparken in diesen Bereichen weiter ausgebaut und geordnet wird. Zunächst sollen in den Altbaugebieten zwischen dem 1. und 2. Tangentenring systema- tisch Stellen identifiziert werden, wo die Fußgänger auf den Gehwegen durch ungeord- net abgestellte Fahrräder behindert werden. In der Örtlichkeit wird entschieden, ob die Fahrradständer / Anlehnbügel unter Aufgabe eines Stellplatzes auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg unter Wahrung einer ausreichenden Gehwegbreite und unter Wah- rung ortsgestalterischer Belange (Straßenbild) aufgestellt werden. Die Verwaltung setzt diese Aufgabe sukzessive im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten um. In der Altstadt wird die Ausweitung der Fahrradabstellplätze durch den Druck anderwei- tiger Nutzungen auf den öffentlichen Raum begrenzt. Es werden in der Altstadt nur noch in sehr geringem Umfang Möglichkeiten gesehen, das Angebot zu erweitern, da- her wird einem Abbau von Fahrradabstellplätzen in der Altstadt nur noch zugestimmt, wenn der Verlust der Fahrradabstellplätze anderweitig kompensiert werden kann. Sachstand 2015 / 2016 Das Themenfeld Fahrradparken ist im Radverkehrskonzept Münster 2025 (V/0647/2016, wird zurzeit in den politischen Gremien beraten) aufgegriffen worden. Sachstand 2017 / 2018 Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wohnen hat am 24.11.2016 das Radverkehrskonzept Münster 2025 besc hlossen. Damit wurden Stan- dards für Fahrradständer in Münster festgelegt, um ein einheitliches Stadtbild zu gene- rieren. Zur Förderung der Multimodalität durch die Verknüpfung von Bahn, Bus und Fahrrad werden durch eine zweite Radstation auf der Bahnhofostseite ca. 2 000 sowie im näheren Umfeld weitere 400 Fahrradabstellplätze geschaffen. Nach dem Vorbild des Bahnhaltepunktes Roxel sollen Leezenboxen mit Anleh nbügeln oder doppelstöckigen Fahrradständern und elektronischem Schließsystem su kzessive an allen Schienenhal- tepunkten als Standard installiert werden. Dies gil t auch für sämtliche Haltepunkte bei Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Mün ster-Sendenhorst (WLE). Eine enge Kooperation mit den Stadtwerken Münster trägt zudem zu einer Verbesserung der Fahrradabstellsituation an den städtischen Bushalte stellen bei. Des Weiteren soll im Rahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ ein Fahrradparkraumkonzept unter Berücksichtigung eines Fahrradverleihsystems erarbeitet und umgesetzt werden. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V10 Förderung des Fußverkehrs in Münster Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die Förderung des Fußgängerverkehrs wird ein Schwer punktthema des VEP Münster 2025, wobei hier dann Möglichkeiten zur Intensivier ung des Fußgängerverkehrs aufge- zeigt werden sollen. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) kein neuer Sachstand Sachstand 2015 / 2016 kein neuer Sachstand 32 Sachstand 2017 / 2018 Das Thema Fußverkehr in Münster wird inhaltlicher B estandteil des noch zu erarbei- tenden Masterplans Mobilität Münster 2035+. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V11 Gesamtstädtisches Parkraummanagement Amt 61 Priorität: 4 Potenzial: 3 Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Steuerung von Parkraumangebot und -nachfrage im ges amten Stadtgebiet u.a. durch Anpassung des Parkraumangebots im öffentlichen Stra ßenraum, eine autoarme Innen- stadt (u.a. Steigerung der Aufenthaltsqualität), ei ne dynamische Zufahrtsbeschränkung der Innenstadt sowie die Regulierung von Parkrauman gebot und Gebührenpflicht auch in den äußeren Stadtbezirken. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Mit dem Parkraumkonzept Münster 2010 Bereich Altstadt/ Hauptbahnhof (Vorlage V/0906/2002) wurden die Rahmenbedingungen für die Parkraumentwicklung beschlos- sen und integriert in städtebauliche Entwicklungen z.B. das Parkhaus Engelenschanze, Alter Steinweg und die Tiefgaragen Stubengasse und Münster-Arkaden umgesetzt. Abgesehen vom Kreuzviertel sind nahezu flächendeckend auch Bewohnerparkzonen und eine Stellplatzbewirtschaftung in der Innenstadt (innerhalb des zweiten Tangenten- ringes) umgesetzt. Zwischen der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßen NRW ist vereinbart worden, auf der B51 im Jahr 2013 zwei zusätzliche Wechselwegweiser zur besseren Erreichbarkeit des Messe und Congress Zentrums Halle Münsterland zu installieren. Damit können Parksuchverkehre weiter reduziert werden. Weiter gehendere Veränderungen sind in den nächsten Jahren nicht geplant. Das Parkraumkonzept soll eingebettet in das Projekt „Mobilität Münster 2025“ in den nächs- ten Jahren durch die Verwaltung fortgeschrieben werden. Sachstand 2015 / 2016 Kein neuer Sachstand, die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes ist in Bearbeitung. Sachstand 2017 / 2018 Die Untersuchungen und mögliche konzeptionelle Idee n zum Parken in Münster wer- den inhaltlicher Bestandteil des noch zu erarbeiten den Masterplans Mobilität Münster 2035+. Handlungsfeld / Nr. Titel / Zuständigkeit Priorität / CO 2- Minderungspotenzial Verkehr V12 Mobilpunkte zur Optimierung der Verkehrs- mittelverknüpfung im Umweltverbund Amt 61 Priorität: 3 Potenzial: (1) Beschreibung im Handlungskonzept 2020 Die bestehenden Mobilpunkte bedürfen, sollte man da s Konzept weiterverfolgen, si- cherlich einer Aufwertung. Ob weitere Standorte für Mobilpunkte eingerichtet werden sollen, wird im Rahmen des VEP Münster 2025 geprüft. Sachstand 2013 (gemäß V/0293/2013) Das Thema wurde von der Verwaltung aufbereitet. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen steht noch aus. Die Stadtwerke Münster GmbH haben darüber hinaus das Projekt Multimodale Mobilität aufgelegt. Sachstand 2015 / 2016 Mit der Vorlage V/0953/2013 hat die Verwaltung eine umfassende Untersuchung zu P+R-Anlagen in Münster durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Bericht „P+R- Anlagen in Münster: Bestandsaufnahme und Konzept“ (Anlage zur Vorlage) dargelegt. Mit diesem Bericht wurde eine Übersicht aller vorhandenen und geplanten P+R- Anlagen sowie in Prüfung befindlichen P+R-Standorte im Stadtgebiet von Münster vor- gelegt. Der Bericht ist ein separater, in sich geschlossener Fachplan des Gesamtkon- zeptes „Mobilität Münster 2025“, im Rahmen dessen Einzel- bzw. Fachpläne erstellt und veröffentlicht werden. Sachstand 2017 / 2018 Kein neuer Sachstand
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Alter Steinweg
- Zum Kaiserbusch
- Engelenschanze
- Stubengasse
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0021/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37