A-M/0007/2022
Tempo-30 auf der Wienburgstraße zwischen Nordplatz und Ring
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A-M_0007_2022
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Tempo-30 auf der Wienburgstraße zwischen Nordplatz und Ring Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob auf der Wienburgstraße zwischen Nordplatz und Ring ein Tempo-30-Abschnitt eingerichtet werden kann und einen solchen bei positiver Prüfung einzurichten. 2. Für den Fall, dass eine Einrichtung des Tempo-30-Abschnittes nicht möglich ist (siehe Punkt 1), beantragt die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Einrichtung einer Querungshilfe oder im Minimum, das beidseitige Aufstellen eines Hinweisschildes für den Spielplatz ‚‚Wichernstraße‘‘ auf Höhe des Blumenhauses Lederer. Begründung Auf immer mehr Straßen in Münster wird die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt, da die Temporeduzierung nachweislich zu einer höheren Verkehrssicherheit und einem besseren Lärmschutz führt. Es dient einer besseren Luftreinheit und erhöht die Wohnqualität an den betreffenden Straßen. An der Wienburgstraße zwischen Nordplatz und Ring kommen verschiedene Faktoren zusammen, die für die Einrichtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo-30 sprechen: Insbesondere spricht der Sicherheitsaspekt für diese Einrichtung. Es handelt sich bei dem Abschnitt auf der Wienburgstraße zwischen der Wienburgstraße 2 und der kleinen Wienburgstraße um einen sogenannten sensiblen Bereich, da sich auf Höhe des Blumenhauses Lederer in nördlicher Fahrtrichtung eine Zuwegung zum Kinderspielplatz ‚‚Wichernstraße‘‘ befindet. Dieser Spielplatz ist nur über zwei Wege zu Fuß zu erreichen: einerseits über die Wichernstraße, andererseits über die Wienburgstraße. Der Spielplatz bedient einen großen Teil des nördlichen Kreuzviertels, auch die Wohngebiete westlich des hier konkret bezeichneten Abschnitts der Wienburgstraße. Es kommt daher durch die dort wohnhaften Kinder zu häufigen Fahrbahnquerungen der Wienburgstraße auf Höhe des Blumenhauses Lederer. Die Kinder nutzen dafür nicht die 100 Meter entfernte Ampelschaltung am Nordplatz. Ein derart weiter Umweg ist den Kindern auch nicht zumutbar, insbesondere da der Spielplatz ‚‚Wichernstraße‘‘ für jüngere Kinder konzipiert ist. - 2 - Antrag A-M/0007/2022 - 2 - Durch die an der Wienburgstraße zwischen Wienburgstraße 2 und kleiner Wienburgstraße täglich parkenden Fahrzeuge ist die Straße auf diesem Abschnitt beengt und die Sicht auf die Zuwegung zum Spielplatz insbesondere stadtauswärts schlecht. Darüber hinaus werden KfZ-Fahrer*innen stadtauswärts mit Blick auf die Ampel an der Ring- Kreuzung dazu verleitet, bei einer grünen Phase Gas zu geben. Dies führt zu einem hohen Gefahrenpotenzial für die querenden Kinder. Da der Abschnitt zwischen Wienburgstraße 2 und kleiner Wienburgstraße keine 300m lang ist, wird beantragt, zu prüfen, ob die gesamte Wienburgstraße zwischen Nordplatz und Ring in eine Temp-30-Zone umgewandelt werden kann. Es handelt sich bei der Wienburgstraße südlich des Rings nicht um eine Straße des Hauptverkehrsnetzes. Vielmehr ist sie eine Zufahrt in ein Wohngebiet. Die Nordstraße, die sich südlich an die Wienburgstraße anschließt, wurde bereits mit Tempo-30 km/h ausgewiesen. gez. Martin Honderboom Gina Auer Martin Grewer und Fraktion Kai Meyer vor dem Esche und Fraktion
A-M-0007-2022_Beschluss
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Amt für Bürger- und Ratsservice 18.05.2022 492-3360 Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 22.03.2022 Punkt 8.2 der Tagesordnung A-M/0007/2022 Tempo-30 auf der Wienburgstraße zwischen Nordplatz und Ring Die Bezirksvertretung Münster -Mitte beschloss den Antrag (A -M/0007/2022) einstimmig. Die Ver- waltung wurde um Stellungnahme gebeten. gez. Ingrid Dierkes Schriftführung Verteiler: III/66 I/32
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Wienburgstraße 2
- Wichernstraße
- Nordplatz
- Nordstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0007/2022
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 11.02.2022
- Erstellt
- 11.02.2022 09:28