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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Prof. Dr. Aria Adli, GOL: Dringlichkeitsantrag "Mahn- und Säuminszuschläge"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0635/2026 vom 21.04.2026

Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsantrag "Mahn- und Säumniszuschläge"

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    Grün offene Liste Migration (GOL) Datum 20.04.2026 Einzelkandidat Professor Dr. Aria Adli An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Dr. Gülşen D ikbaş Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 21.04.2026 AN/0635/2026 Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Antrag: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: Die mit Beschluss des Ausschusses bisher gewährte Mahnsperre einschließlich des Erlasses bzw. der Aussetzung von Säumniszuschlägen wird über den bisherigen Geltungszeitraum hinaus verlängert. Die Verwa ltung wird beauftragt, die entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Schritte zur Umsetzung unverzüglich einzuleiten. Begründung: Die bisherige Mahnsperre wurde eingeführt, um Menschen in besonderen sozialen Notlagen – insbesondere jene, die im Zust ändigkeitsbereich des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration betreut werden – vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch Mahngebühren und Säumniszuschläge zu schützen. Die Gründe, die zur Einführung der Mahnsperre geführt haben, bestehen nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin fort. Eine ersatzlose Beendigung der Regelung würde betroffene Personen unverhältnismäßig belasten und dem Ziel der Chancengerechtigkeit entgegenwirken. Da die bestehende Regelung zum Zeitpunkt dieser Sitzung ausläuf t bzw. unmittelbar ausläuft, ist eine sofortige Befassung des Ausschusses erforderlich. Der Antrag wird daher als Dringlichkeitsantrag eingebracht. Dringlichkeit: Ohne sofortigen Beschluss würde die Mahnsperre ohne Übergangsregelung enden, was unmittelbar nachteilige Folgen für die betroffenen Personen haben könnte. Eine Befassung in der nächstmöglichen regulären Sitzung ist daher nicht ausreichend. Die Dringlichkeit ist gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln gegeben. Mit freundlichen Grüßen, Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Yasemin Doğan, Satı Arıkpınar, Professor Dr. Aria Adli

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2026

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    TOP 6.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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