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AN/0635/2026

Prof. Dr. Aria Adli, GOL: Dringlichkeitsantrag "Mahn- und Säuminszuschläge"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 21.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 6.6

Dringlichkeitsantrag "Mahn- und Säumniszuschläge"

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Dringlichkeitsantrag "Mahn- und Säumniszuschläge"

2164 Zeichen

Grün offene Liste Migration (GOL)      Datum 20.04.2026 
Einzelkandidat 
Professor Dr. Aria Adli 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Dr. Gülşen D ikbaş 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 21.04.2026 
AN/0635/2026 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und 
Integration 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026    
 
Antrag: 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: 
Die mit Beschluss des Ausschusses bisher gewährte Mahnsperre einschließlich des 
Erlasses bzw. der Aussetzung von Säumniszuschlägen wird über den bisherigen 
Geltungszeitraum hinaus verlängert. Die Verwa ltung wird beauftragt, die 
entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Schritte zur Umsetzung 
unverzüglich einzuleiten. 
Begründung:  
Die bisherige Mahnsperre wurde eingeführt, um Menschen in besonderen sozialen 
Notlagen – insbesondere jene, die im Zust ändigkeitsbereich des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration betreut werden – vor zusätzlichen finanziellen 
Belastungen durch Mahngebühren und Säumniszuschläge zu schützen. 
Die Gründe, die zur Einführung der Mahnsperre geführt haben, bestehen  nach 
aktuellem Kenntnisstand weiterhin fort. Eine ersatzlose Beendigung der Regelung

würde betroffene Personen unverhältnismäßig belasten und dem Ziel der 
Chancengerechtigkeit entgegenwirken. 
Da die bestehende Regelung zum Zeitpunkt dieser Sitzung ausläuf t bzw. unmittelbar 
ausläuft, ist eine sofortige Befassung des Ausschusses erforderlich. Der Antrag wird 
daher als Dringlichkeitsantrag eingebracht. 
Dringlichkeit: 
Ohne sofortigen Beschluss würde die Mahnsperre ohne Übergangsregelung enden, 
was unmittelbar nachteilige Folgen für die betroffenen Personen haben könnte. Eine 
Befassung in der nächstmöglichen regulären Sitzung ist daher nicht ausreichend. Die 
Dringlichkeit ist gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln gegeben. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Yasemin Doğan, Satı Arıkpınar, Professor Dr. Aria Adli

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0635/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
21.04.2026
Erstellt
21.04.2026 11:25