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Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der JHA-Sitzung vom 31.05.2022 zu Kindertagespflegpersonen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2775/2022 vom 25.08.2022

Stand: Am 30.08.2022 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 25.08.2022 2775/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.08.2022 Beantwortung der mündlichen Anfrage aus der JHA-Sitzung vom 31.05.2022 zu Kindertagespflegpersonen Herr Gümüs bezieht sich auf den zurückgezogenen Antrag unter TOP 5.2.1 und weist darauf hin, dass die Frist zum 01.08.2022 auslaufe. Er erkundigt sich, wie viele Kindertagespflegepersonen zum 01. August voraussichtlich betroffen sein werden und was mit den betreffenden Kindern sei. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Das Anstellungsverhältnis von insgesamt 22 Kindertagespflegepersonen musste auf Grund der zum 01.08.2022 geltenden Regelungen (Regelung des Anstellungsverhältnis gem. §22, Abs. 6 KiBiz) be- endet werden. Alle ca. 100 Kinder U3 konnten entweder in neue Betreuungsverhältnisse vermittelt werden oder werden von derselben Kindertagespflegeperson, die nun selbstständig tätig ist, weiter betreut. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 30.08.2022

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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