Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1722/2017 vom 21.06.2017
Stand: Am 11.07.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2 SK Beschluss
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1 Hofenbitzer, Ralf Von: GG Am Feldrain Köln <112460@schule.nrw.de> Gesendet: Freitag, 23. Juni 2017 15:01 An: Hofenbitzer, Ralf; Hölzer, Markus Betreff: Fwd: GGS Am Feldrain, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, sehr geehrter Herr Hoelzer, die Schulkonferenz der GGS Köln-Flittard hat der Zügigkeitserweiterung auf 3 Züge einstimmig zugestimmt. Als Räume sind der Hausaufgabenraum und der Türkischraum vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Dorothee Braach (Schulleitung) -------- Originalnachricht -------- Betreff:GGS Am Feldrain, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Datum:31.05.2017 13:41 Von:<markus.hoelzer@stadt-koeln.de> An:<112460@schule.nrw.de> Kopie:<ralf.hofenbitzer@stadt-koeln.de> Sehr geehrte Frau Braach, ich bitte Sie, wie heute telefonisch besprochen, mir baldmöglichst ein Votum der Schulkonferenz zu r Änderung der Zügigkeit der GGS Am Feldrain zu zusenden. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung soll in seiner Sitzung am 26.06. und der Rat der Stadt Köln am 11.07. 2017 über die Erhöhung der Zügigkeit beraten. In der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 ( https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=65897&search=1) war die Erhöhung der Zügigkeit bereits angekündigt. Inzwischen ist auch die Raumfrage geklärt. Bitte senden Sie mir den Beschluss / die Stellungna hme der Schulkonferenz per Mail zu. Bitte senden Sie Herrn Ralf Hofenbitzer (Ralf.Hofenbitzer@Stadt-Koeln.de) eine Kopie. Hier noch einige Hinweise: -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1722/2017 Freigabedatum 21.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließ t, die Zügigkeit der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln -Flittard gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge zu erweitern. Dabei werden 2 Züge für den Teilstandort Am Feldrain und unverändert 1 Zug für den Teilstandort Peter-Grieß-Straße festgelegt. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u- ordnen. Alternative Eine Alternative ist nicht ersichtlich. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung (1) Hintergrund Als im Jahr 2007 die Schulbezirke aufgrund des damals geltenden Schulrechts abgeschafft wurden, hat der Rat der Stadt Köln über die Zügigkeit der städtischen Grundschulen beschlossen. Zu Erläut e- rung ist die Übersicht über die damalige Festlegung als Anlage 1 beigefügt. Aufgrund der seit 2007 veränderten Rahmenbedingungen sind nun auch für Grundschulen Anpa s- sungen erforderlich. Einerseits hat sich der Bedarf an Plätzen im offenen Ganztag deutlic h stärker entwickelt, als damals angenommen. Durch die Staffelung der maximalen Klassengrößen, die sich an der Zügigkeit einer Schule orientiert, ist mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz eine einschneidende schulrechtliche Änderung erfolgt, die teilweise unmittelbare Auswirkung auf den Raumbedarf einzelner Schulen hat. Auch hat sich die Annahme nicht bestätigt, dass „Halbzügigkeiten“ an Schulen ein praktikables I n- strument sind, um mit dem vorhandenen Raumbestand flexibel auf demografisch bedingte Bedarf s- schwankungen reagieren zu können. Vielmehr besteht regelmäßig bei allen Beteiligten Klärungsb e- darf, wie viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können bzw. wie eine Klassenbildung erfolgen kann. Die Prüfung erfolgt auf Basis der Gesamtkapazität d er Schule, da „halbe Klassen“ nicht gebildet werden können. Im Rahmen der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 hat die Verwaltung den Bestand an Grundschulplätzen je Stadtteil mit dem voraussichtlichen Spitzenbedarf an Einschulungen der im Stadtteil lt. kleinräumiger Einwohnerprognose zu erwartenden Kinder im Alter von 6 Jahren gege n- über gestellt. Die in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung vorgestellten Maßnahmen führen dazu, dass der Bedarf an Schulplätzen für die im jeweiligen St adtteil erwarteten Kinder wohnortnah im Stadtteil gedeckt werden kann. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Daher wird für Fragen der Bedarfsdarstellung und der möglichen Bedarfsdeckung auf die Mitteilung 1906/2016 „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ verwiesen. Für die hier zur Änderung vorgesehene Grundschule wird dort ausgeführt: M112 Zügigkeitserweiterung der GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter -Grieß-Straße in Flittard Da die prognostizierten Einwohnerzahlen im Stadtteil Flittard durchgängig einen dreizügigen Bedarf erwarten lassen, ist die GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter - 3 Grieß-Straße auf 3 Züge zu erweitern. Die Planungen sollten zeitnah aufgenommen werden. Der schulrechtliche Beschluss kann erst herbeigeführt werd en, wenn ve r- bindlich fest steht, wann die erforderlichen zusätzlichen Räume zu Verfügung st e- hen. Derzeit führt die Grundschule Flittard zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 220 Schüler*innen in rec h- nerisch 10 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfa hrens wird die Schülerzahl zum Schu l- jahr 2017/18 voraussichtlich mit rd. 221 Schüler*innen in insgesamt 10 rechnerischen Klassen ve r- gleichbar sein: E1 E2 E3 3. Sj. 4. Sj Summe 2016/17 66 51 46 57 220 2017/18 52 65 3 54 47 221 Nach der aktuellen klein räumigen, städtischen Einwohnerprognose werden in den Jahren bis 2025 jährlich jeweils rund 65 Einschulungen erwartet, so dass jährlich mit der Bildung von 3 Eingangskla s- sen gerechnet werden muss. Im Rahmen der bisherigen 2,5 -Zügigkeit ließe sich diese Sch ülerzahl nicht mehr abbilden. Daher erscheint es sinnvoll, die Kapazität der Schule rechtzeitig anzupa ssen. Die Klassen werden dann in den kommenden Jahren rechnerisch im Durchschnitt knapp 22 Sch ü- ler*innen umfassen, so dass die Schülerzahl auf bis rd. 264 Schüler*innen ansteigen könnte. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Der durch die Zügigkeitserhöhung entstehende Raumbedarf kann im vorhandenen Bestand am Standort Am Feldrain gedeckt werden. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Verwaltung hat die Schul konferenz der Grundschule Flittard gebeten, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage kannte die Schulkonferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird bis spätestens zur Sitzung des Rate s am 11.07.2017 nachgereicht. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e- wertung der Schulsek retariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da die Sekr e- tariatsstunden nach Schülerzahlberechnung unter der bereits heute gültigen Grundversorgung liegen würden, ergibt sich durch die Erhöhung der Zügigkeit keine Veränderung in Bezug a uf den zukünft i- gen Bedarf an Sekretariatsstunden und damit auch keine veränderten Personalkosten für die Schu l- sekretariate. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit u nd gegen- 4 seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu ngen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sin d Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nic ht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, Am Fel drain 10, 51061 Köln -Flittard zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Au f- wand für die Dauer eines möglic herweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofor tige Voll- ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Intere s- se) anzuordnen. Anlage SK Beschluss der GGS Flittard (wird nachgereicht) -
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze problematisch wäre. -
Anlage 1
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Festlegung der Zügigkeit ; Stand: 28.03.2007 Liste der Zügigkeit SEP 2000 f. 2010] Primar/sil) festgelegte Zügigkeit festgelegte Zügigkeit [Klassen bei festgelegte Zügigkeit Nebenstella 2010 festgelegle Zügigkeit Nebensteile Sehulgrundstück, züga 112112 |Antwerpener Str. 19-29 111909 |Balthasarstr. 87 111958 |Balthasarstr. B7 111442 }Dagabertstr. 79 112392 |Gereonswall 57 150903 |[Gilbachstr. 20 112380 |Gotenring 5 111545 |Gotenring 5 111648 |Lochnerstr. 13-15 112320 |Loreleystr. 3-5 111897 [Mainzer Str. 30-40 111508 |Palmstr. 1 112586 |Pfälzer Str. 30-34 111806 | Trierer Str. 8 411880 |Zugweg 42-44 189169 |Zwimerstr, 15-17 [Summe Stadtbezii Seite 1 (Adlerstr. 10 Annastr. 63 Annastr, 63 111948: |Bernkasteier Str.3 112045 |Cäsarstr.21 111430 |Cäsarstr.21 113920 |Godorfer Hauptstr. 73 113931 |Godorfer Str. 50 113943 |Ketteler Str. 14 119906 |Mainstr, 75 113955 [Mainstr. 75 112409 |Rosenzweigweg 3 113914 |Sürther Hauptstr. 149 113888 _|Zum Hedeisberg 13 Summe Stadtbezirk. 2 -Rodenklichen: 111922 |Bachemer Str. 69 111934 [Berrenrather Str. 179 112458 |Borrenrather Str. 352 113840 |Breslauer Str. 2 112010 |Frelligrathstr. 60 111480 {Freiligrathstr. 60 112422 |Geilenkircher Str. 52 113694 |Im Kamp 15 113364 [Kirchweg 138 113839 [Kölner Str. 37 111636 |Lindenburger Allee 38 111661 |Lohrbergstr, 46 195250 [neue Sandkaul 184184 |Schulstr. 2 111399 |Stenzelbergstr. 3-7 190299 |Wendelinstr. 64 Städtbezirk 3 -Lindenthal ANLAGE 1 B.MOANeu ab WOTISEF - AlgemanBasindeten\AKTUELLE PROBNOSE\Feslgslagte Züglaheil Orurudachulan für Aufhebung Schulbozirke -28-03-2007- Festlegung der Zügigkeit Stand: 28.03.2007 Liste der Zügigkeit ANLAGE 1 Testgelegte Zügigkeit festgelegte fesigelogte | 7 ugigkeit Zügigkeit festgelegte Zügigkeit Nebenstelle ‚Schul-Nr, ‚Schulgrundstück 112057 111995 112021 111466 111478 112574 112343 111624 111703 112471 111752 111417 186636 112227 111820 111879 Baadenberger Str. 111 Borsigstr. 13 ‚Erlenweg 16 Erlenweg 16 Everhardstr. 60 Görlinger-Zentrum 45 Lindenbornstr, 15-19 Lindenbomstr. 15-13 Mengenicher Sir. 28 Nussbaumer Str.254-256 Overbecksir. 71-73 Platenstr, 7-3 Rochusstr. 147 Vogelsanger Str. 453 Vogelsanger Str. 453 112264 111850 112239 112150 111429 112501 111521 112379 112290 111673 111715 112537 112604 111740 ” 112008 ‚Altonaer Str. 32 Altonaer Str. 32 [Alzeyor Str. 12 [Alzeyer Str. 12 Bülowsir. 90 [Garthestr. 20-24 ‚Garthestr. 20-24 Gellertstr. 4-5 Halfengasse 25 Longericher Haupstr. 83-85 Nasselrodestr, 15 Neusser Str. 605 Nibelungenstr. 50a Osteraiher Str 13 Steinberger Sir. 40 Summestadtbezir 112434 112094 111971 111910 111405 112318 111557 114108 185413 183349 114110 185425 112513 An den Kaulen 6264 An den Kaulen 62-64 Balsaminenweg 52 Emstbergstr. 2 Gulnickstraße 35 Lebensbaumwag 51 Lebensbaumweg 51 |Martinusstr. 28 Meriansir. 7-9 | Riphanstr. 40a Schulstr. 18 Soldiner Str. 68 Seite 2 Spoerkelhof 7 EB tadibezir) G:MOANau ab ZUOTISEF - Allgemeln\Bssisdsian\äKTLELLE PROGNOSEIFsIgelagle Züplgkeii Grundschulen tür Aufhebung Schwlbsztrke -28-03-2007- Liste der Zügigkeit ANLAGE 1 fostgelogte een Tastgelegte Festlegung der Zügigkeit . . ‚| Zügigkeit ‚| Zügigkeit ” Stand: 28.03.2007 M Nebenstelle Netienstelle ‚Schulgrundstück 114765 |Adolpn-Kofping-Str. 41 112148 |Am Altenberger Kreuz 14 114777 |Breitenbachstr. 2 114807 |Friedensstr. 41-45 114789 |Hauptsir. 432 114844 |Hinter d Kirche 3-7 114820 |Hohestr. 77-79 114813 |Humboldtstr. 81 190100 |Irisweg 2 114870 |Konrad-Adenauer-Str. 20 114868 |Kupfergasse 5-11 114790 |Neue Heide 25-27 112355 |Poller Hauptstr. 61 114886 |Schmittgasse 56 114832 |Schulstr. 23 112082 |Andreas-Hermas-Str. 24 112033 |Diesterwegstr. 69 112525 |Europaring 51-53 udwig-Qidde-Platz 114881 |Forststr. 20 111510 |Fussfallst.. 55 112549 |Hesshofstr. 45 . 111569 |Hesshofstr. 45 112203 |Kapiteistr. 24-26 ® 111594 |Kapitelstr. 24-26 412331 |Lohmarer Str. 11 112410 |Lustheider Str. 43 111739 |Olpener Str.9330 112550 }Schulstr. 51 111831 |Volberger Weg 17 112367 |Weimarer Str. 28 112208 |Westerwaldstr. 80 112252 |Zehnthofstr. 22-24 111776 |Zehnthofstr. 22-24 112240 |Alte Wipperfürther Str.49-51 112173 |Alte Wipperführter Str.49-51 112460 |Am Feldrain 10 112136 |Am Portzenacker 1b 150897 |Am Rosenmaar 3 112124 |Anı St. Theresia 1 111983 |Buschfeldstr. 46 112483 |Dellbr. Hauptstr. 16 111454 |Diependahlstr. 12 150885 |Ferdinandstr. 43 111491 |Friediandstr. 5 112562 |Hanschafissir. 312 111582 |Honschaftssir. 312 111579 |Horststr. 7 112197 |Kopemikusstr. 40-42 ® i 111790 |Langemass 21 112306 |Leuchterstr. 25 111685 |Luzerner Weg 72 112495 |Mülheim.Freiheit 99 111727 |Neufelder Str. 2-4 112598 |Peter-Grieß-Str. 5-7 112616 |Ricarda-Huch-Str. 60 111788 |Thumer Str. 23 Von-Bodalschwi “sa | 5 [| * Grundschutverbund mit insges. 3 Zügen vg}. Ratsbeschiuss vom 14.012.2006 ** bis zur Fertigstellung der Erweiterung, danach wieder 1,5 Züge. “* Ratsbeschluss vom 14.02.2006 “his zur Fertigstellung der Erweiterung, danach 4 Züge. "mt Ralsbeschluss (Zusammenlegung mit GGS Schulstraße 51) vom 29.08.2005 Seite 3 G:MOZINeU 0b ZOOTSEP - Allgemein!Baslsdsten\AKTÜELLE PROGNOSE\Festgelegte Zügigkelt Grundschulen Iür Aufhabung Schulbazitks -2E-03-2007-
Beratungsverlauf
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26.06.2017
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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