1722/2017
Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge
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Anlage 1
5215 Zeichen
Festlegung der Zügigkeit
; Stand: 28.03.2007
Liste der Zügigkeit
SEP
2000 f. 2010]
Primar/sil)
festgelegte
Zügigkeit
festgelegte
Zügigkeit
[Klassen bei
festgelegte
Zügigkeit
Nebenstella
2010
festgelegle
Zügigkeit
Nebensteile
Sehulgrundstück,
züga
112112 |Antwerpener Str. 19-29
111909 |Balthasarstr. 87
111958 |Balthasarstr. B7
111442 }Dagabertstr. 79
112392 |Gereonswall 57
150903 |[Gilbachstr. 20
112380 |Gotenring 5
111545 |Gotenring 5
111648 |Lochnerstr. 13-15
112320 |Loreleystr. 3-5
111897 [Mainzer Str. 30-40
111508 |Palmstr. 1
112586 |Pfälzer Str. 30-34
111806 | Trierer Str. 8
411880 |Zugweg 42-44
189169 |Zwimerstr, 15-17
[Summe Stadtbezii
Seite 1
(Adlerstr. 10
Annastr. 63
Annastr, 63
111948: |Bernkasteier Str.3
112045 |Cäsarstr.21
111430 |Cäsarstr.21
113920 |Godorfer Hauptstr. 73
113931 |Godorfer Str. 50
113943 |Ketteler Str. 14
119906 |Mainstr, 75
113955 [Mainstr. 75
112409 |Rosenzweigweg 3
113914 |Sürther Hauptstr. 149
113888 _|Zum Hedeisberg 13
Summe Stadtbezirk. 2 -Rodenklichen:
111922 |Bachemer Str. 69
111934 [Berrenrather Str. 179
112458 |Borrenrather Str. 352
113840 |Breslauer Str. 2
112010 |Frelligrathstr. 60
111480 {Freiligrathstr. 60
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113694 |Im Kamp 15
113364 [Kirchweg 138
113839 [Kölner Str. 37
111636 |Lindenburger Allee 38
111661 |Lohrbergstr, 46
195250 [neue Sandkaul
184184 |Schulstr. 2
111399 |Stenzelbergstr. 3-7
190299 |Wendelinstr. 64
Städtbezirk 3 -Lindenthal
ANLAGE 1
B.MOANeu ab WOTISEF - AlgemanBasindeten\AKTUELLE PROBNOSE\Feslgslagte Züglaheil Orurudachulan für Aufhebung Schulbozirke -28-03-2007-
Festlegung der Zügigkeit
Stand: 28.03.2007
Liste der Zügigkeit ANLAGE 1
Testgelegte
Zügigkeit
festgelegte
fesigelogte | 7 ugigkeit
Zügigkeit
festgelegte
Zügigkeit
Nebenstelle
‚Schul-Nr,
‚Schulgrundstück
112057
111995
112021
111466
111478
112574
112343
111624
111703
112471
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111417
186636
112227
111820
111879
Baadenberger Str. 111
Borsigstr. 13
‚Erlenweg 16
Erlenweg 16
Everhardstr. 60
Görlinger-Zentrum 45
Lindenbornstr, 15-19
Lindenbomstr. 15-13
Mengenicher Sir. 28
Nussbaumer Str.254-256
Overbecksir. 71-73
Platenstr, 7-3
Rochusstr. 147
Vogelsanger Str. 453
Vogelsanger Str. 453
112264
111850
112239
112150
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112501
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112379
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111673
111715
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112604
111740
” 112008
‚Altonaer Str. 32
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[Alzeyor Str. 12
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Bülowsir. 90
[Garthestr. 20-24
‚Garthestr. 20-24
Gellertstr. 4-5
Halfengasse 25
Longericher Haupstr. 83-85
Nasselrodestr, 15
Neusser Str. 605
Nibelungenstr. 50a
Osteraiher Str 13
Steinberger Sir. 40
Summestadtbezir
112434
112094
111971
111910
111405
112318
111557
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185413
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114110
185425
112513
An den Kaulen 6264
An den Kaulen 62-64
Balsaminenweg 52
Emstbergstr. 2
Gulnickstraße 35
Lebensbaumwag 51
Lebensbaumweg 51
|Martinusstr. 28
Meriansir. 7-9 |
Riphanstr. 40a
Schulstr. 18
Soldiner Str. 68
Seite 2
Spoerkelhof 7
EB tadibezir)
G:MOANau ab ZUOTISEF - Allgemeln\Bssisdsian\äKTLELLE PROGNOSEIFsIgelagle Züplgkeii Grundschulen tür Aufhebung Schwlbsztrke -28-03-2007-
Liste der Zügigkeit ANLAGE 1
fostgelogte een Tastgelegte
Festlegung der Zügigkeit . . ‚| Zügigkeit ‚| Zügigkeit
” Stand: 28.03.2007 M Nebenstelle Netienstelle
‚Schulgrundstück
114765 |Adolpn-Kofping-Str. 41
112148 |Am Altenberger Kreuz 14
114777 |Breitenbachstr. 2
114807 |Friedensstr. 41-45
114789 |Hauptsir. 432
114844 |Hinter d Kirche 3-7
114820 |Hohestr. 77-79
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190100 |Irisweg 2
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112525 |Europaring 51-53 udwig-Qidde-Platz
114881 |Forststr. 20
111510 |Fussfallst.. 55
112549 |Hesshofstr. 45
. 111569 |Hesshofstr. 45
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® 111594 |Kapitelstr. 24-26
412331 |Lohmarer Str. 11
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112550 }Schulstr. 51
111831 |Volberger Weg 17
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111776 |Zehnthofstr. 22-24
112240 |Alte Wipperfürther Str.49-51
112173 |Alte Wipperführter Str.49-51
112460 |Am Feldrain 10
112136 |Am Portzenacker 1b
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112124 |Anı St. Theresia 1
111983 |Buschfeldstr. 46
112483 |Dellbr. Hauptstr. 16
111454 |Diependahlstr. 12
150885 |Ferdinandstr. 43
111491 |Friediandstr. 5
112562 |Hanschafissir. 312
111582 |Honschaftssir. 312
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112197 |Kopemikusstr. 40-42
® i 111790 |Langemass 21
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112616 |Ricarda-Huch-Str. 60
111788 |Thumer Str. 23
Von-Bodalschwi
“sa | 5
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* Grundschutverbund mit insges. 3 Zügen vg}. Ratsbeschiuss vom 14.012.2006
** bis zur Fertigstellung der Erweiterung, danach wieder 1,5 Züge.
“* Ratsbeschluss vom 14.02.2006
“his zur Fertigstellung der Erweiterung, danach 4 Züge.
"mt Ralsbeschluss (Zusammenlegung mit GGS Schulstraße 51) vom 29.08.2005
Seite 3 G:MOZINeU 0b ZOOTSEP - Allgemein!Baslsdsten\AKTÜELLE PROGNOSE\Festgelegte Zügigkelt Grundschulen Iür Aufhabung Schulbazitks -2E-03-2007-
Beschlussvorlage Rat
7846 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1722/2017 Freigabedatum 21.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließ t, die Zügigkeit der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln -Flittard gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge zu erweitern. Dabei werden 2 Züge für den Teilstandort Am Feldrain und unverändert 1 Zug für den Teilstandort Peter-Grieß-Straße festgelegt. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s- fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u- ordnen. Alternative Eine Alternative ist nicht ersichtlich. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung (1) Hintergrund Als im Jahr 2007 die Schulbezirke aufgrund des damals geltenden Schulrechts abgeschafft wurden, hat der Rat der Stadt Köln über die Zügigkeit der städtischen Grundschulen beschlossen. Zu Erläut e- rung ist die Übersicht über die damalige Festlegung als Anlage 1 beigefügt. Aufgrund der seit 2007 veränderten Rahmenbedingungen sind nun auch für Grundschulen Anpa s- sungen erforderlich. Einerseits hat sich der Bedarf an Plätzen im offenen Ganztag deutlic h stärker entwickelt, als damals angenommen. Durch die Staffelung der maximalen Klassengrößen, die sich an der Zügigkeit einer Schule orientiert, ist mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz eine einschneidende schulrechtliche Änderung erfolgt, die teilweise unmittelbare Auswirkung auf den Raumbedarf einzelner Schulen hat. Auch hat sich die Annahme nicht bestätigt, dass „Halbzügigkeiten“ an Schulen ein praktikables I n- strument sind, um mit dem vorhandenen Raumbestand flexibel auf demografisch bedingte Bedarf s- schwankungen reagieren zu können. Vielmehr besteht regelmäßig bei allen Beteiligten Klärungsb e- darf, wie viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können bzw. wie eine Klassenbildung erfolgen kann. Die Prüfung erfolgt auf Basis der Gesamtkapazität d er Schule, da „halbe Klassen“ nicht gebildet werden können. Im Rahmen der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 hat die Verwaltung den Bestand an Grundschulplätzen je Stadtteil mit dem voraussichtlichen Spitzenbedarf an Einschulungen der im Stadtteil lt. kleinräumiger Einwohnerprognose zu erwartenden Kinder im Alter von 6 Jahren gege n- über gestellt. Die in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung vorgestellten Maßnahmen führen dazu, dass der Bedarf an Schulplätzen für die im jeweiligen St adtteil erwarteten Kinder wohnortnah im Stadtteil gedeckt werden kann. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Daher wird für Fragen der Bedarfsdarstellung und der möglichen Bedarfsdeckung auf die Mitteilung 1906/2016 „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ verwiesen. Für die hier zur Änderung vorgesehene Grundschule wird dort ausgeführt: M112 Zügigkeitserweiterung der GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter -Grieß-Straße in Flittard Da die prognostizierten Einwohnerzahlen im Stadtteil Flittard durchgängig einen dreizügigen Bedarf erwarten lassen, ist die GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter - 3 Grieß-Straße auf 3 Züge zu erweitern. Die Planungen sollten zeitnah aufgenommen werden. Der schulrechtliche Beschluss kann erst herbeigeführt werd en, wenn ve r- bindlich fest steht, wann die erforderlichen zusätzlichen Räume zu Verfügung st e- hen. Derzeit führt die Grundschule Flittard zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 220 Schüler*innen in rec h- nerisch 10 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfa hrens wird die Schülerzahl zum Schu l- jahr 2017/18 voraussichtlich mit rd. 221 Schüler*innen in insgesamt 10 rechnerischen Klassen ve r- gleichbar sein: E1 E2 E3 3. Sj. 4. Sj Summe 2016/17 66 51 46 57 220 2017/18 52 65 3 54 47 221 Nach der aktuellen klein räumigen, städtischen Einwohnerprognose werden in den Jahren bis 2025 jährlich jeweils rund 65 Einschulungen erwartet, so dass jährlich mit der Bildung von 3 Eingangskla s- sen gerechnet werden muss. Im Rahmen der bisherigen 2,5 -Zügigkeit ließe sich diese Sch ülerzahl nicht mehr abbilden. Daher erscheint es sinnvoll, die Kapazität der Schule rechtzeitig anzupa ssen. Die Klassen werden dann in den kommenden Jahren rechnerisch im Durchschnitt knapp 22 Sch ü- ler*innen umfassen, so dass die Schülerzahl auf bis rd. 264 Schüler*innen ansteigen könnte. (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Der durch die Zügigkeitserhöhung entstehende Raumbedarf kann im vorhandenen Bestand am Standort Am Feldrain gedeckt werden. (4) Beteiligung der Schulkonferenz Die Verwaltung hat die Schul konferenz der Grundschule Flittard gebeten, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage kannte die Schulkonferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird bis spätestens zur Sitzung des Rate s am 11.07.2017 nachgereicht. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e- wertung der Schulsek retariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da die Sekr e- tariatsstunden nach Schülerzahlberechnung unter der bereits heute gültigen Grundversorgung liegen würden, ergibt sich durch die Erhöhung der Zügigkeit keine Veränderung in Bezug a uf den zukünft i- gen Bedarf an Sekretariatsstunden und damit auch keine veränderten Personalkosten für die Schu l- sekretariate. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit u nd gegen- 4 seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu ngen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sin d Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nic ht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, Am Fel drain 10, 51061 Köln -Flittard zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Au f- wand für die Dauer eines möglic herweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofor tige Voll- ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Intere s- se) anzuordnen. Anlage SK Beschluss der GGS Flittard (wird nachgereicht)
Anlage 2 SK Beschluss
1515 Zeichen
1 Hofenbitzer, Ralf Von: GG Am Feldrain Köln <112460@schule.nrw.de> Gesendet: Freitag, 23. Juni 2017 15:01 An: Hofenbitzer, Ralf; Hölzer, Markus Betreff: Fwd: GGS Am Feldrain, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, sehr geehrter Herr Hoelzer, die Schulkonferenz der GGS Köln-Flittard hat der Zügigkeitserweiterung auf 3 Züge einstimmig zugestimmt. Als Räume sind der Hausaufgabenraum und der Türkischraum vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Dorothee Braach (Schulleitung) -------- Originalnachricht -------- Betreff:GGS Am Feldrain, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge Datum:31.05.2017 13:41 Von:<markus.hoelzer@stadt-koeln.de> An:<112460@schule.nrw.de> Kopie:<ralf.hofenbitzer@stadt-koeln.de> Sehr geehrte Frau Braach, ich bitte Sie, wie heute telefonisch besprochen, mir baldmöglichst ein Votum der Schulkonferenz zu r Änderung der Zügigkeit der GGS Am Feldrain zu zusenden. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung soll in seiner Sitzung am 26.06. und der Rat der Stadt Köln am 11.07. 2017 über die Erhöhung der Zügigkeit beraten. In der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 ( https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=65897&search=1) war die Erhöhung der Zügigkeit bereits angekündigt. Inzwischen ist auch die Raumfrage geklärt. Bitte senden Sie mir den Beschluss / die Stellungna hme der Schulkonferenz per Mail zu. Bitte senden Sie Herrn Ralf Hofenbitzer (Ralf.Hofenbitzer@Stadt-Koeln.de) eine Kopie. Hier noch einige Hinweise:
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
656 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze problematisch wäre.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1722/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27