Mandari Insight

1722/2017

Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 Köln-Flittard gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.31

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 SK Beschluss

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 1

5215 Zeichen

Festlegung der Zügigkeit
; Stand: 28.03.2007

Liste der Zügigkeit

SEP
2000 f. 2010]
Primar/sil)

festgelegte
Zügigkeit

festgelegte
Zügigkeit
[Klassen bei

festgelegte
Zügigkeit
Nebenstella
2010

festgelegle
Zügigkeit
Nebensteile

Sehulgrundstück,

züga

112112 |Antwerpener Str. 19-29
111909 |Balthasarstr. 87
111958 |Balthasarstr. B7
111442 }Dagabertstr. 79
112392 |Gereonswall 57
150903 |[Gilbachstr. 20
112380 |Gotenring 5
111545 |Gotenring 5
111648 |Lochnerstr. 13-15
112320 |Loreleystr. 3-5
111897 [Mainzer Str. 30-40
111508 |Palmstr. 1

112586 |Pfälzer Str. 30-34
111806 | Trierer Str. 8
411880 |Zugweg 42-44
189169 |Zwimerstr, 15-17

[Summe Stadtbezii

Seite 1

(Adlerstr. 10

Annastr. 63

Annastr, 63

111948: |Bernkasteier Str.3
112045 |Cäsarstr.21

111430 |Cäsarstr.21

113920 |Godorfer Hauptstr. 73
113931 |Godorfer Str. 50
113943 |Ketteler Str. 14
119906 |Mainstr, 75

113955 [Mainstr. 75

112409 |Rosenzweigweg 3
113914 |Sürther Hauptstr. 149

113888 _|Zum Hedeisberg 13
Summe Stadtbezirk. 2 -Rodenklichen:

111922 |Bachemer Str. 69
111934 [Berrenrather Str. 179
112458 |Borrenrather Str. 352
113840 |Breslauer Str. 2
112010 |Frelligrathstr. 60
111480 {Freiligrathstr. 60
112422 |Geilenkircher Str. 52
113694 |Im Kamp 15

113364 [Kirchweg 138
113839 [Kölner Str. 37

111636 |Lindenburger Allee 38
111661 |Lohrbergstr, 46
195250 [neue Sandkaul
184184 |Schulstr. 2
111399 |Stenzelbergstr. 3-7
190299 |Wendelinstr. 64

Städtbezirk 3 -Lindenthal

ANLAGE 1

B.MOANeu ab WOTISEF - AlgemanBasindeten\AKTUELLE PROBNOSE\Feslgslagte Züglaheil Orurudachulan für Aufhebung Schulbozirke -28-03-2007-

Festlegung der Zügigkeit
Stand: 28.03.2007

Liste der Zügigkeit ANLAGE 1

Testgelegte
Zügigkeit

festgelegte

fesigelogte | 7 ugigkeit

Zügigkeit

festgelegte
Zügigkeit
Nebenstelle

‚Schul-Nr,

‚Schulgrundstück

112057
111995
112021
111466
111478
112574
112343
111624
111703
112471
111752
111417
186636
112227
111820
111879

Baadenberger Str. 111
Borsigstr. 13
‚Erlenweg 16

Erlenweg 16
Everhardstr. 60
Görlinger-Zentrum 45
Lindenbornstr, 15-19
Lindenbomstr. 15-13
Mengenicher Sir. 28
Nussbaumer Str.254-256
Overbecksir. 71-73
Platenstr, 7-3
Rochusstr. 147
Vogelsanger Str. 453
Vogelsanger Str. 453

112264
111850
112239
112150
111429
112501
111521
112379
112290
111673
111715
112537
112604
111740
” 112008

‚Altonaer Str. 32
Altonaer Str. 32
[Alzeyor Str. 12
[Alzeyer Str. 12
Bülowsir. 90
[Garthestr. 20-24
‚Garthestr. 20-24
Gellertstr. 4-5
Halfengasse 25
Longericher Haupstr. 83-85
Nasselrodestr, 15
Neusser Str. 605
Nibelungenstr. 50a
Osteraiher Str 13

Steinberger Sir. 40

Summestadtbezir

112434
112094
111971
111910
111405
112318
111557
114108
185413
183349
114110
185425
112513

An den Kaulen 6264
An den Kaulen 62-64
Balsaminenweg 52
Emstbergstr. 2
Gulnickstraße 35
Lebensbaumwag 51
Lebensbaumweg 51
|Martinusstr. 28
Meriansir. 7-9 |
Riphanstr. 40a
Schulstr. 18
Soldiner Str. 68

Seite 2

Spoerkelhof 7
EB tadibezir)

G:MOANau ab ZUOTISEF - Allgemeln\Bssisdsian\äKTLELLE PROGNOSEIFsIgelagle Züplgkeii Grundschulen tür Aufhebung Schwlbsztrke -28-03-2007-

Liste der Zügigkeit ANLAGE 1

fostgelogte een Tastgelegte
Festlegung der Zügigkeit . . ‚| Zügigkeit ‚| Zügigkeit
” Stand: 28.03.2007 M Nebenstelle Netienstelle

‚Schulgrundstück
114765 |Adolpn-Kofping-Str. 41
112148 |Am Altenberger Kreuz 14
114777 |Breitenbachstr. 2
114807 |Friedensstr. 41-45
114789 |Hauptsir. 432

114844 |Hinter d Kirche 3-7
114820 |Hohestr. 77-79

114813 |Humboldtstr. 81

190100 |Irisweg 2

114870 |Konrad-Adenauer-Str. 20
114868 |Kupfergasse 5-11
114790 |Neue Heide 25-27
112355 |Poller Hauptstr. 61
114886 |Schmittgasse 56
114832 |Schulstr. 23

112082 |Andreas-Hermas-Str. 24

112033 |Diesterwegstr. 69

112525 |Europaring 51-53 udwig-Qidde-Platz

114881 |Forststr. 20

111510 |Fussfallst.. 55

112549 |Hesshofstr. 45

. 111569 |Hesshofstr. 45

112203 |Kapiteistr. 24-26
® 111594 |Kapitelstr. 24-26

412331 |Lohmarer Str. 11

112410 |Lustheider Str. 43
111739 |Olpener Str.9330

112550 }Schulstr. 51
111831 |Volberger Weg 17
112367 |Weimarer Str. 28
112208 |Westerwaldstr. 80
112252 |Zehnthofstr. 22-24
111776 |Zehnthofstr. 22-24

112240 |Alte Wipperfürther Str.49-51
112173 |Alte Wipperführter Str.49-51
112460 |Am Feldrain 10
112136 |Am Portzenacker 1b
150897 |Am Rosenmaar 3
112124 |Anı St. Theresia 1
111983 |Buschfeldstr. 46
112483 |Dellbr. Hauptstr. 16
111454 |Diependahlstr. 12
150885 |Ferdinandstr. 43
111491 |Friediandstr. 5
112562 |Hanschafissir. 312
111582 |Honschaftssir. 312
111579 |Horststr. 7
112197 |Kopemikusstr. 40-42
® i 111790 |Langemass 21
112306 |Leuchterstr. 25
111685 |Luzerner Weg 72
112495 |Mülheim.Freiheit 99
111727 |Neufelder Str. 2-4
112598 |Peter-Grieß-Str. 5-7
112616 |Ricarda-Huch-Str. 60
111788 |Thumer Str. 23
Von-Bodalschwi

“sa | 5
[|

* Grundschutverbund mit insges. 3 Zügen vg}. Ratsbeschiuss vom 14.012.2006
** bis zur Fertigstellung der Erweiterung, danach wieder 1,5 Züge.

“* Ratsbeschluss vom 14.02.2006

“his zur Fertigstellung der Erweiterung, danach 4 Züge.

"mt Ralsbeschluss (Zusammenlegung mit GGS Schulstraße 51) vom 29.08.2005

Seite 3 G:MOZINeU 0b ZOOTSEP - Allgemein!Baslsdsten\AKTÜELLE PROGNOSE\Festgelegte Zügigkelt Grundschulen Iür Aufhabung Schulbazitks -2E-03-2007-

Beschlussvorlage Rat

7846 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1722/2017 
Freigabedatum 
21.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, Am Feldrain 10, 51061 
Köln-Flittard gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließ t, die Zügigkeit der Grundschule Flittard, GGS Am Feldrain, 
Am Feldrain 10, 51061 Köln -Flittard gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 2,5 auf 3 Züge 
zu erweitern. Dabei werden 2 Züge für den Teilstandort Am Feldrain und unverändert 1 Zug für 
den Teilstandort Peter-Grieß-Straße festgelegt. 
 
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
der Zügigkeitsänderung zu stellen. 
 
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die 
sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u-
ordnen. 
 
 
Alternative 
 
Eine Alternative ist nicht ersichtlich. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
(1) Hintergrund 
 
Als im Jahr 2007 die Schulbezirke aufgrund des damals geltenden Schulrechts abgeschafft wurden, 
hat der Rat der Stadt Köln über die Zügigkeit der städtischen Grundschulen beschlossen. Zu Erläut e-
rung ist die Übersicht über die damalige Festlegung als Anlage 1 beigefügt. 
 
Aufgrund der seit 2007 veränderten Rahmenbedingungen sind nun auch für Grundschulen Anpa s-
sungen erforderlich. 
 
Einerseits hat sich der Bedarf an Plätzen im offenen Ganztag deutlic h stärker entwickelt, als damals 
angenommen. Durch die Staffelung der maximalen Klassengrößen, die sich an der Zügigkeit einer 
Schule orientiert, ist mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz eine einschneidende schulrechtliche 
Änderung erfolgt, die teilweise unmittelbare Auswirkung auf den Raumbedarf einzelner Schulen hat.  
 
Auch hat sich die Annahme nicht bestätigt, dass „Halbzügigkeiten“ an Schulen ein praktikables I n-
strument sind, um mit dem vorhandenen Raumbestand flexibel auf demografisch bedingte Bedarf s-
schwankungen reagieren zu können. Vielmehr besteht regelmäßig bei allen Beteiligten Klärungsb e-
darf, wie viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können bzw. wie eine Klassenbildung 
erfolgen kann. Die Prüfung erfolgt auf Basis der Gesamtkapazität d er Schule, da „halbe Klassen“ 
nicht gebildet werden können. 
 
Im Rahmen der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 hat die Verwaltung den Bestand 
an Grundschulplätzen je Stadtteil mit dem voraussichtlichen Spitzenbedarf an Einschulungen der im 
Stadtteil lt. kleinräumiger Einwohnerprognose zu erwartenden Kinder im Alter von 6 Jahren gege n-
über gestellt. 
 
Die in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung vorgestellten Maßnahmen führen dazu, dass 
der Bedarf an Schulplätzen für die im jeweiligen St adtteil erwarteten Kinder wohnortnah im Stadtteil 
gedeckt werden kann. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
Daher wird für Fragen der Bedarfsdarstellung und der möglichen Bedarfsdeckung auf die Mitteilung 
1906/2016 „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ verwiesen. 
Für die hier zur Änderung vorgesehene Grundschule wird dort ausgeführt: 
 
M112 Zügigkeitserweiterung der GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter -Grieß-Straße 
in Flittard 
 Da die prognostizierten Einwohnerzahlen im Stadtteil Flittard durchgängig einen 
dreizügigen Bedarf erwarten lassen, ist die GGS Am Feldrain mit Teilstandort Peter -

3 
Grieß-Straße auf 3 Züge zu erweitern. Die Planungen sollten zeitnah aufgenommen 
werden. Der schulrechtliche Beschluss kann erst herbeigeführt werd en, wenn ve r-
bindlich fest steht, wann die erforderlichen zusätzlichen Räume zu Verfügung st e-
hen. 
 
Derzeit führt die Grundschule Flittard zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 220 Schüler*innen in rec h-
nerisch 10 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfa hrens wird die Schülerzahl zum Schu l-
jahr 2017/18 voraussichtlich mit rd. 221 Schüler*innen in insgesamt 10 rechnerischen Klassen ve r-
gleichbar sein: 
 E1 E2 E3 3. Sj. 4. Sj Summe 
2016/17 66 51  46 57 220 
2017/18 52 65 3 54 47 221 
 
Nach der aktuellen klein räumigen, städtischen Einwohnerprognose werden in den Jahren bis 2025 
jährlich jeweils rund 65 Einschulungen erwartet, so dass jährlich mit der Bildung von 3 Eingangskla s-
sen gerechnet werden muss. Im Rahmen der bisherigen 2,5 -Zügigkeit ließe sich diese Sch ülerzahl 
nicht mehr abbilden. Daher erscheint es sinnvoll, die Kapazität der Schule rechtzeitig anzupa ssen. 
Die Klassen werden dann in den kommenden Jahren rechnerisch im Durchschnitt knapp 22 Sch ü-
ler*innen umfassen, so dass die Schülerzahl auf bis rd. 264 Schüler*innen ansteigen könnte. 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
Der durch die Zügigkeitserhöhung entstehende Raumbedarf kann im vorhandenen Bestand am 
Standort Am Feldrain gedeckt werden. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
Die Verwaltung hat die Schul konferenz der Grundschule Flittard gebeten, eine Stellungnahme zur 
beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage kannte die 
Schulkonferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird bis spätestens zur Sitzung des Rate s am 
11.07.2017 nachgereicht. 
 
(5) Personalkosten 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e-
wertung der Schulsek retariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Da die Sekr e-
tariatsstunden nach Schülerzahlberechnung unter der bereits heute gültigen Grundversorgung liegen 
würden, ergibt sich durch die Erhöhung der Zügigkeit keine Veränderung in Bezug a uf den zukünft i-
gen Bedarf an Sekretariatsstunden und damit auch keine veränderten Personalkosten für die Schu l-
sekretariate. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit u nd gegen-

4 
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu ngen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sin d Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen. 
 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem 
Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nic ht durch eingelegte Rechtsmi t-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Grundschule Flittard, Am Fel drain 
10, 51061 Köln -Flittard zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Au f-
wand für die Dauer eines möglic herweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im 
Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über 
das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofor tige Voll-
ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Intere s-
se) anzuordnen. 
 
Anlage 
SK Beschluss der GGS Flittard (wird nachgereicht)

Anlage 2 SK Beschluss

1515 Zeichen

1
Hofenbitzer, Ralf
Von: GG Am Feldrain Köln <112460@schule.nrw.de>
Gesendet: Freitag, 23. Juni 2017 15:01
An: Hofenbitzer, Ralf; Hölzer, Markus
Betreff: Fwd: GGS Am Feldrain, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge
Sehr geehrter Herr Hofenbitzer, sehr geehrter Herr Hoelzer, 
die Schulkonferenz der GGS Köln-Flittard hat der Zügigkeitserweiterung auf 3 Züge einstimmig zugestimmt. 
Als Räume sind der Hausaufgabenraum und der Türkischraum vorgesehen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Dorothee Braach 
(Schulleitung) 
-------- Originalnachricht -------- 
Betreff:GGS Am Feldrain, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge
Datum:31.05.2017 13:41 
Von:<markus.hoelzer@stadt-koeln.de> 
An:<112460@schule.nrw.de> 
Kopie:<ralf.hofenbitzer@stadt-koeln.de> 
 
Sehr geehrte Frau Braach, 
ich bitte Sie, wie heute telefonisch besprochen, mir baldmöglichst ein Votum der Schulkonferenz zu r
Änderung der Zügigkeit der GGS Am Feldrain zu zusenden. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung
soll in seiner Sitzung am 26.06. und der Rat der Stadt Köln am 11.07. 2017 über die Erhöhung der Zügigkeit 
beraten. 
In der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 ( https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=65897&search=1) war die Erhöhung der Zügigkeit bereits angekündigt.
Inzwischen ist auch die Raumfrage geklärt. 
  
Bitte senden Sie mir den Beschluss / die Stellungna hme der Schulkonferenz per Mail zu. Bitte senden Sie
Herrn Ralf Hofenbitzer (Ralf.Hofenbitzer@Stadt-Koeln.de) eine Kopie. 
  
Hier noch einige Hinweise:

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

656 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Um den erwarteten und bereits heute gesamtstädtisch enorm hohen Bedarf an 
zusätzlichen Schulplätzen in fast allen Schulformen decken zu können ist eine 
kurzfristige Umsetzung der Maßnahme erforderlich.  
 
Um diese im vorgesehenen Zeitrahmen realisieren zu können, ist eine Beschlussfassung 
noch vor der Sommerpause erforderlich. Nur so kö nnen die geplanten zusätzlichen 
Schulplätze im benötigten Zeitraum geschaffen werden. 
 
Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause würde die Umsetzung der dargestellten 
Maßnahme verzögern, was in Anbetracht der dringend benötigten Schulplätze 
problematisch wäre.

Beratungsverlauf (3)

26.06.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.07.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1722/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27