3902/2017
Erfahrungsbericht zur Integrationsvereinbarung 2016
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/1 Vorlagen-Nummer 3902/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.01.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2018 Erfahrungsbericht zur Integrationsvereinbarung 2016 Die Integrationsvereinbarung legt fest, dass im Rahmen eines Erfahrungsberichtes über die Umset- zung und Realisierung der Integrationsvereinbarung dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales berichtet wird. Der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erhalten den Erfahrungsbericht auf eigenen Wunsch. Der Erfahrungsbericht ist der Anlage zu entnehmen.
Erfahrungsbericht zur Integrationsvereinbarung 2016
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Dezernat I – Amt für Personal, Organisation und Innovation Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 2 Kontakt Amt für Personal, Organisation und Innovation Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26765 Telefax: 0221/221-22961 Ansprechpartnerin: Tanja Daniels Der Erfahrungsbericht zur Integrationsvereinbarung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung erstellt. Stand: 31.12.2016 Auswertungsdatum: 31.03.2017 Die Oberbürgermeisterin Dezernat I – Amt für Personal, Organisation und Innovation Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation 4 2. Kennzahlen und Statistiktrends 5 2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Frauen und Männern 5 2.2 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Altersstrukturen 5 2.3 Die Beschäftigungsquote seit 2003 6 2.4 Die Beschäftigungsquote der Dezernate 7 2.5 Leitungsfunktionen 8 2.6 Demographische Entwicklung 8 2.7 Leistungsbeurteilungen 8 3. Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen 8 3.1 Externe Ausgleichsabgabe und Integrationsfonds 8 3.1.1 Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen 9 3.1.2 Co-Finanzierung aus den Mitteln des Integrationsfonds 9 3.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben 9 3.3 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 10 4. Präventive Maßnahmen 10 4.1 Mobiles Arbeiten als Chance für schwerbehinderte Beschäftigte 11 4.2 Schulungen 11 4.3 Kooperation von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung 11 4.4 Fortbildungen der Gesamtschwerbehindertenvertretung 11 5. Begründung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen 12 5.1 Einstellung von Beschäftigten 12 5.1.1 Initiativbewerbungen 12 5.1.2 Barrierebefreite Eignungsprüfungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen 12 5.1.3 Einstellungen im Ausbildungsbereich 13 5.2 Ende von Beschäftigungsverhältnissen 14 5.2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte in Altersteilzeit 14 5.2.2 Umsetzungen von Beschäftigten mit Vermittlungspriorität 14 6. Ausblick 15 Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 4 1. Ausgangssituation Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen oder chronisch kranke Menschen in der Regel schwerer zugänglich. Dies kann sich auf die wirt- schaftliche Autonomie, eine selbstbestimmte Lebensweise, soziale Anerkennung, Status und Selbstwert sowie die Einbindung in die Gemeinschaft auswirken. Soziale Zugehörigkeiten, Anerkennung und ein positives Selbstwertgefühl werden nach wie vor häufig über die Teilhabe am Arbeitsleben bestimmt. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der öffentliche Dienst mit einer Beschäftigungsquo- te von insgesamt 7,1 Prozent (Berichtsjahr 2015 der Arbeitsagentur) Vorreiter bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gegenüber der Privatwirtschaft. Die Stadtverwaltung Köln hat im Berichtszeitraum 2016 die gesetzlich vorgeschriebe- ne Pflichtquote von 5 Prozent der Beschäftigten mit 7,97 Prozent wieder deutlich überschritten und liegt somit auch über der durchschnittlichen Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst in NRW. Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 5 2. Kennzahlen und Statistiktrends Die Summe aller Beschäftigungsverhältnisse zum Stichtag: 31.12.2016 mit Aushilfen, Praktikanten und Beurlaubten betrug 20.343. Die Stadtverwaltung Köln beschäftigte zum 31.12.2016 1.461 schwerbehinderte/gleichgestellte Frauen und Männer. 2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Frauen und Männern Anteile Frauen/Männer 2016 860 davon waren Frauen (= 59 %) und 601 sind Männer (= 41 %). Die Frauenquote aller Beschäftigten in 2016 betrug 64,18 % (= 13.057 Beschäftigte). Frauenquote Von allen beschäftigten Frauen in 2016 waren 6,59 % schwerbehindert. Männerquote aller Beschäftigten 35,82 % aller Beschäftigten in 2016 waren Männer (= 7.286 Beschäftigte). Männerquote Von allen beschäftigten Männern In 2016 waren 8,25 % schwerbehindert. 2.2 Schwerbehinderte Beschäftigte nach Altersstrukturen Mit 86 % wird in Deutschland der überwiegende Teil der Behinderung durch eine Krankheit verursacht und somit erst im Laufe der Berufsbiographie. 4 % waren ange- boren, oder traten im ersten Lebensjahr auf. 2 % waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. (Quelle: Pressemitteilung des statistischen Bundes- amtes vom 24.10.2016). Anzahl schwer- behinderter Beschäftigter steigt stetig an Frauenanteil höher Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 6 Das Alter und die Altersstruktur der Beschäftigten stehen daher auch in engem Zu- sammenhang mit Krankenstand und Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern. Auch in der Stadtverwaltung Köln sind die Beschäftigten ab dem 41. Lebensjahr überdurchschnittlich stark von einer Schwerbehinderung betroffen. Der höhere Anteil von Frauen an den Gesamtbeschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten spiegelt sich auch unter dem Gesichtspunkt einer ge- schlechtsspezifischen Betrachtung der schwerbehinderten Menschen wider. 2.3 Die Beschäftigungsquote seit 2003 Die Schwerbehindertenquote lag im Jahr 2016 bei 7,97 %. Seit 2004 ist die gesetzliche Pflichtquote dauerhaft überschritten. Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 7 1Das Datenmaterial der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen basiert auf der jeweiligen Jahresmeldung nach dem Schwerbehindertenrecht an die Agentur für Arbeit und den Landschaftsver- band Rheinland nach dem SGB IX Die Grundsätze der Integrationsvereinbarung tragen dazu bei, die geforderte Mindest- Beschäftigungsquote von 5 % (§ 71 SGB IX) durch geeignete Maßnahmen zu sichern bzw. mit mindestens 2 % deutlich zu überschreiten. 2.4 Die Beschäftigungsquote der Dezernate Bei einem Vergleich der Beschäftigungsquoten der Dezernate ergeben sich zwar Un- terschiede, jeder Vergleich muss aber auch die unterschiedlichen Strukturen, die De- zernatsaufgaben und die Größe der Geschäftsbereiche berücksichtigen. Eine Ein- flussnahme auf die Beschäftigungsquote innerhalb eines Dezernates ist nur bedingt möglich. Jedes Dezernat hat im Berichtsjahr die Pflichtquote von 5,00 % überschritten. Stadt Köln erreicht 7,97 % gesetzliche Norm: 5% Mindest- Beschäftigungsquote Dezernate im Jahresdurchschnittsvergleich 2016 Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 8 2.5 Leitungsfunktionen Gesamtstädtisch übten 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2016 eine Lei- tungsfunktion aus, davon waren 86 (5,73 %) schwerbehindert. 2.6 Demographische Entwicklung Der nachstehenden Graphik ist zu entnehmen, dass die geburtenstarken Jahrgänge nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Durchschnittsalters der Beschäftigten ge- führt haben. Der Anstieg verläuft bei den schwerbehinderten Menschen sehr moderat und in der Gesamtverwaltung ist sogar eine leicht abfallende Tendenz zu verzeichnen. Hier zeigen sich die ersten Effekte der verstärkten Ausbildungsaktivitäten und der Personalakquise. 2.7 Leistungsbeurteilungen Bei der Beurteilung von behinderten Menschen sind die rechtlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX zu beachten. Eine behinderungsbedingte Leis- tungsminderung ist in der dienstlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Im Jahr 2016 wurden 224 schwerbehinderte Menschen beurteilt. Auf einer Notenskala von 1 bis 5 erhielten 30 Beschäftigte die Note 1, mit der Note 2 wurden 116 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewertet und 74 erhielten die Note 3. Bei lediglich 4 schwerbehinderten Beschäftigten wurde die Note 4 vergeben. Individuelle und passgenaue Maßnahmen sind hier anzubieten. Mit der Note 5 wurde keine Leis- tung bewertet. Dem überwiegenden Teil der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln wurde somit eine gute Leistung bescheinigt. 3. Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen 3.1 Externe Ausgleichsabgabe und Integrationsfonds Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht be- schäftigen, haben gem. § 77 Abs. 2 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen monatlich eine Ausgleichsabgabe in Höhe von min- destens 126,- € zu bezahlen. Die Stadt Köln hatte aufgrund der Quotenerfüllung - wie in den Vorjahren - auch für Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 9 das Jahr 2016 keine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt des Landschaftsver- bandes Rheinland zu entrichten. Wer als Arbeitgeber einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinder- ten Menschen neu schafft, kann dafür vom LVR-Integrationsamt Zuschüsse zu den Investitionskosten erhalten. Die Stadt Köln hat im Jahr 2016 über das Integrationsamt des LVR insgesamt 225.367,22 € erhalten (s. a. 3.2). Die Agentur für Arbeit hat im Jahr 2016 Ausbildungszuschüsse in Höhe von insge- samt 22.380,36 € für schwerbehinderte Auszubildende geleistet. 3.1.1 Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen Für schwerbehinderte Menschen sind die jeweils geeigneten Arbeitsbedingungen anzustreben. Wenn schwerbehinderte Menschen Schwierigkeiten im Beruf haben, kann dies daran liegen, dass der Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht ist. Hier ist geboten, den Ar- beitsplatz so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Hierdurch werden Belastun- gen abgebaut, die Voraussetzung für eine höhere Leistungsfähigkeit geschaffen und somit weiteren gesundheitlichen Schäden vorgebeugt. 3.1.2 Co-Finanzierung aus den Mitteln des Integrationsfonds Zur Kompensation von Behinderungen steht eine Vielzahl von technischen und elekt- ronischen Arbeitshilfen zur Verfügung. Sollen Arbeitsplätze behinderungsgerecht angepasst werden, ist von den Dienststel- len vorrangig zu prüfen, ob nicht je nach Einzelfall Mittel bei der Arbeitsverwaltung, den Rententrägern, den Krankenkassen oder beim Integrationsamt beantragt werden können, um diese Anpassungen zu finanzieren. In den meisten Fällen tritt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in die Kosten- übernahme mit einer Förderhöhe von circa 80% der Gesamtkosten ein. Sämtliche vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Zuschüsse sind zweckgebunden und stehen den Dienststellen als eigenes Budget zur Verfü- gung. Mit der Integrationsvereinbarung ist zudem ein eigner Integrationsfonds (= interne Ausgleichsabgabe) als eine zusätzliche Leistung zur gesetzlichen Vorgabe entwickelt worden, der bedarfsabhängig dynamisch gefüllt wird. Die Mittel der internen Ausgleichsabgabe werden nach dem Subsidiaritätsprinzip grundsätzlich nachrangig eingesetzt. Die verbleibenden Restkosten, in der Regel 20 % der Gesamtkosten, die früher die Dienststellen selbst aufbringen mussten, werden aus Mitteln des Integrationsfonds beglichen, sofern noch ausreichend dotiert. 3.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben Arbeitgeber können finanzielle Zuschüsse erhalten, zum Beispiel für Hilfsmittel oder als Lohnkosten- und Eingliederungszuschüsse. In 2016 wurden gesamtstädtisch Drittmittel i. H. v. 225.367,22 € durch die Dienststel- len abgerufen, die direkt den beschäftigten Menschen mit Handicap zu Gute kommen und einen großen Beitrag zu Entlastung des städtischen Haushalts leisten. So hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unter anderem Lohnkosten, Softwareanpas- sungen, personelle Unterstützungen und leidensgerechte Ausstattungen der Arbeits- plätze bezuschusst. Ausbildungszuschüsse Behinderungs- gerechte Arbeits- platzausstattung Integrationsfonds = interne Ausgleichs- abgabe Nachrangiger Einsatz des Integrationsfonds Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 10 3.3 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen Auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe sind zum Teil Aufträge an aner- kannte Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten anrechenbar. Die Stadtverwaltung Köln erfüllt die gesetzliche Beschäftigungsquote seit 2004 und muss seither keine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Dienststellen vergeben geeignete Aufträge an die Werkstätten für behinderte Menschen in Wahrnehmung ihrer sozialen Verantwortung. Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen 2014 142.804,62 € 2015 117.003,05 € 2016 174.746,52 € Bei einem Großteil der erteilten Aufträge handelte es sich um die Digitalisierung von Akten, Druck und Lieferung von Broschüren, Flyern und Plakaten. Einen kleineren Anteil an Aufträgen machte die Lieferung von Gartenbänken u. ä. für den Grünbereich aus. Die Auflage von Broschüren, Flyern und Plakaten, sowie die Lieferung von Garten- bänken, sind immer vom jeweiligen Erfordernis abhängig. Die Auftragsvergabe in diesen Bereichen unterliegt daher jährlichen Schwankungen. So konnte im Jahr 2016 das Auftragsvolumen um 57.743,47 € gesteigert werden, während in den Jahren 2014/2015 zunächst ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen war. Im Intranet der Stadt Köln ist eine Übersicht aller bundesweit anerkannten Werkstät- ten für behinderte Menschen unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten veröffentlicht, um eine Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen zu fördern. 4. Präventive Maßnahmen Die Prävention bei der Stadt Köln zielt unter anderem darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeu- gen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt Köln ein umfangreiches Maßnahmenpro- gramm erstellt. Hierzu gehören unter anderem Schulungen und fach- und personenbezogene Qualifi- externe Ausgleichsabgabe Aufträge sichern Werkstattarbeitsplätze Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 11 zierungsmaßnahmen für Beschäftigte, so etwa zu Stress-, Zeit- oder Konfliktma- nagement. Beratungsangebote und Coaching ergänzen die präventiven Maßnahmen im persön- lichen Bereich. Darüber hinaus verfügt die Stadt Köln über ein betriebliches Gesundheitsmanage- ment. 4.1 Mobiles Arbeiten als Chance für schwerbehinderte Beschäftigte Die Arbeitswelt ist im Wandel. Herkömmliche Arbeitsmodelle verlieren zunehmend an Attraktivität. Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt an Bedeutung. Das verlangt eine neue Ausgestaltung der Arbeit, sowohl für behinderte als auch nichtbehinderte Beschäftigte. Die am 01.02.2013 in Kraft getretene Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten bei der Stadt Köln verfolgt unter anderem die Zielsetzung der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Gerade für schwerbehinderte Menschen bietet Mobiles Arbeiten die Chance, behin- derungsbedingte Nachteile auszugleichen und somit die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Sind an häuslichen Arbeitsplätzen besondere Arbeitsmittel erforderlich, werden auch diese gefördert. 4.2 Schulungen Die steigenden Anforderungen an die Verwaltung führen auch zu gesteigerten Anfor- derungen an die Personalqualität und -flexibilität. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt die Stadt Köln über ein gesamtstädtisches Personalentwicklungs- konzept. Die städtische Personalentwicklung hat in diesem Zusammenhang unter anderem die Aufgabe, schwerbehinderte Menschen - gemäß den gesetzlichen Vorschriften (SGB IX) und der Integrationsvereinbarung - in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern, ihre Chancengleichheit zu verbessern und sie durch geeignete Fortbildungsangebote zu qualifizieren. Die individuellen Bedürfnisse von schwerbehinderten Menschen werden bei der Teil- nahme an Fortbildungsangeboten stets berücksichtigt. Insbesondere hierfür werden vielfältige Hilfsmittel vorgehalten. 4.3 Kooperation von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Verwaltung Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV), in Zusammenhang mit den örtli- chen Schwerbehindertenvertretungen, ist für die Belange und die Vertretung der Inte- ressen der schwerbehinderten Menschen zuständig und auch Ansprechpartnerin für die Stadtverwaltung Köln als Arbeitgeberin. Beide Seiten haben das Ziel, die Teilhabe der schwerbehinderten Menschen in den Dienststellen zu verbessern und die Einstellung schwerbehinderter Menschen zu for- cieren. Hierzu bedarf es einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Verwaltung und die GSBV tauschen sich regelmäßig über die Vorgänge aus, die die schwerbehinderten Beschäftigten betreffen um gemeinsam zu beraten und zu verhandeln um eine Lösung im Sinne des Beschäftigten zu erreichen. 4.4 Fortbildungen der Gesamtschwerbehindertenvertretung Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) als Interessenvertretung bzw. Ver- trauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten informiert regelmäßig über Intranet und Stadt intern zu aktuellen Themen im Bereich Gesund- heit, Behinderung und Schwerbehindertenrecht. Schulungen der GSBV für die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Mobiles Arbeiten ermöglicht flexibles Arbeiten GSBV informiert regelmäßig Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 12 ihre Stellvertretungen finden regelmäßig statt und haben einen großen Zuspruch. 5. Begründung und Beendigung von Beschäftigtenverhältnissen 5.1 Einstellung von Beschäftigten Eine Quotenerhöhung über externe Einstellungen von schwerbehinderten Menschen setzt selbstverständlich die fachliche Eignung bzw. die notwendige berufliche Qualifi- kation voraus. Auch unter diesen Vorgaben ist es gelungen, behinderte und schwerbehinderte Men- schen einzustellen; unter anderem durch die Beteiligung des Integrationsfachdienstes (IFD) und des Berufsförderungswerkes Köln im Auswahlverfahren. Im Stellenbesetzungsverfahren werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Be- werber grundsätzlich zu den Auswahlgesprächen eingeladen, wenn die fachliche Eig- nung nicht offensichtlich fehlt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber auf einen Ausbildungsplatz haben in diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit, in einem Auswahlgespräch von sich zu über- zeugen. Eingestellte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2016 18 6 0 1 22 5 3 1 0 5 10 15 20 25 unbefristete Einstellung befristete Einstellung unbefristete Wiedereinstellung befristete Wiedereinstellung männlich weiblich Anzahl eingestellter schwerbehinderter Menschen in 2016 56. 5.1.1 Initiativbewerbungen Im Jahr 2016 haben sich 195 schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber initiativ – unter anderem auch im Rahmen der Werbekampagne "1.000 freie Stellen“ – bei der Stadt Köln beworben. Davon waren 93 weiblich und 102 männlich. 5.1.2 Barrierebefreite Eignungsprüfungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen Bei den barrierebefreiten Eignungsprüfungen geht es um ein angepasstes Testver- fahren für Menschen mit Handicap, das den Ansprüchen des Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetzes (AGG) entspricht. Seit 2016 werden die Eignungstests durch das Münchener Geva-Institut durchgeführt. Die schwerbehinderte Bewerberin, der schwerbehinderte Bewerber führen eine Test- vorschau selbständig und gegebenenfalls mit den Hilfsmitteln oder mit einer Assis- Eintritte/ Beschäftigungs verhältnisse Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 13 tenz am eigenen Computer durch, die sie oder er später auch für den Test nutzen wird. Sollte ein Online-Bewerbertest nicht das geeignete Verfahren sein, so stellt die Stadt- verwaltung eine individuelle Lösung bereit. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, ein Lesegerät zu benutzen, auditiv getestet zu werden oder die Testinstruktionen in leichter Sprache zu erhalten, Es ist von Bedeutung, für jeden Betroffenen eine individuelle Anpassung zu erarbei- ten, die zugleich dem Quervergleich mit anderen Interessentinnen und Interessenten mit vergleichbaren Einschränkungen standhält. 5.1.3 Einstellungen im Ausbildungsbereich Im Ausbildungsbereich ist die Anzahl der Bewerbungen von Jahr zu Jahr sehr unter- schiedlich. Im Jahr 2015 erhöhte sich die Zahl der Bewerbungen von schwerbehin- derten Menschen gegenüber 2014 um 20,5 %. Es gingen insgesamt 159 Bewerbun- gen ein. Im Jahr 2016 bewarben sich insgesamt 173 schwerbehinderte Menschen um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Köln. Berufszweig Bewerbungen schwer- behinderter Menschen 2016 Einstellungen von schwer- behinderte Menschen 2016 Verwaltung 2,7 % 2,4 % Marktgängig 2,4% 4,1 % IT 4,1 % 0 % Gesamt 2,3 % 2,6 % Von sämtlichen 6. 396 Bewerberinnen und Bewerbern erhielten 311 Personen einen Ausbildungsplatz. Das bedeutet, fast jede 21. Bewerbung war erfolgreich. Eine Bevorzugung bei Einstellungen schwerbehinderter Menschen ist nur bei gleicher Eignung möglich. So haben in 2016 insgesamt 8 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung ein Ausbildungsangebot erhalten und angenommen. Somit wur- de hier jeder bzw. jedem 22. Bewerberin bzw. Bewerber ein Ausbildungsangebot un- terbreitet. Am 31.10.2016 befanden sich insgesamt 17 Nachwuchskräfte mit einer nachgewie- senen Schwerbehinderung in einer Ausbildung bei der Stadt Köln. Die Agentur für Arbeit hat die Ausbildung der schwerbehinderten Auszubildenden im Jahr 2016 mit 22.380,36 € gefördert (s. a. 3.1). Im Ausbildungsjahr 2016/2017 entsprach die Quote an schwerbehinderten Auszubil- denden, Praktikantinnen und Praktikanten 1,45 %. Alle schwerbehinderten Auszubildenden haben in 2016 die Prüfung bestanden: Alle Auszubildenden konnten, bis auf eine Köchin, übernommen werden (hier gibt es im Anschluss an die Ausbildung leider keine Übernahmemöglichkeit). Übernahme von Auszubildenden Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 14 5.2 Ende von Beschäftigungsverhältnissen Austritte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2016 Anzahl ausgeschiedener schwerbehinderter Menschen in 2016 146. 5 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen erhielten in 2016 eine Rente auf Zeit. 5.2.1 Schwerbehinderte Beschäftigte in Altersteilzeit Bei der Stadt Köln gibt es die Option der Altersteilzeit. Sie gilt als besondere Form der Teilzeitarbeit und ermöglicht den Beschäftigten und somit auch den schwerbehinder- ten Beschäftigten der Stadt Köln einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Bei der Verteilung der Arbeitszeit haben die Beschäftigten bis Ende 2016 eine Wahl- möglichkeit. Sie können entweder über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit halb- tags arbeiten (Teilzeitmodell) oder das Blockmodell mit Arbeits- und Freistellungs- phase wählen. Im Jahr 2016 waren insgesamt 11 schwerbehinderte Beschäftigte der Stadt Köln in Altersteilzeit. Die Beschäftigten wählten das Blockmodell. Davon befanden sich am 31.12.2016 sieben in der Arbeitsphase und vier in der Frei- stellungsphase. 5.2.2 Umsetzungen von Beschäftigten mit Vermittlungspriorität Bei Personal mit Vermittlungspriorität handelt es sich generell um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht bewertungsadäquat planmäßig eingesetzt sind bzw. deren Stelle mit einem entsprechenden Stellenplan- vermerk versehen ist. Des Weiteren kann sich die Vermittlungspriorität aus einem notwendigen Aufgaben- wechsel aus persönlichen Gründen ergeben. Im Jahr 2016 erfolgten insgesamt 172 Umsetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern der Stadt Köln mit Vermittlungspriorität einschließlich der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtungen. Davon waren 16 schwerbehinderte Beschäftigte. Austritte/ Beschäftigungsver- hältnisse Die Oberbürgermeisterin Erfahrungsbericht zur Situation von schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt Köln 2016 Seite 15 6. Ausblick Seit dem 26.03.2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Men- schen mit Behinderung in Kraft. Die UN-Behindertenrechtskonvention dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention verfolgt ein grundsätzlich neues Leitbild: die Inklusion. Hinter der Konvention steht ein Paradigmenwechsel. Um die Ausrichtung zur Inklusion erkennbar zu machen, hat die Stadtverwaltung Köln am 01.12.2016 mit dem Gesamtpersonalrat und der Gesamtschwerbehindertenver- tretung eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet auch die Vor- gaben der UN - Behindertenrechtskonvention (insbesondere Art. 27 und Art. 28) so- wie die Richtlinie des Innenministeriums NRW für den Öffentlichen Dienst vom 14.11.2003. Diese löst die Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2002 ab. Somit ist dies der letzte Erfahrungsbericht, der auf der Grundlage der Integrationsver- einbarung verfasst wurde. Die Inklusionsvereinbarung legt unter anderem fest, dass einmal im Jahr im Rahmen eines Erfahrungsberichtes schriftlich an den Rat (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales) über die Umsetzung und Realisierung der Inklusionsvereinbarung sowie die Ausschöpfung und Verwendung der Mittel in enger Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung berichtet wird. Dem Ausschuss für Soziales und Senioren wird wunschgemäß ebenfalls der Erfah- rungsbericht vorgelegt. Die Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinbarung tagt mindestens zweimal im Jahr und erörtert die anliegenden aktuellen Themen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe sind: - die Gesamtschwerbehindertenvertretung - die Leiterin/der Leiter der Verwaltung - die/der Beauftragten der Arbeitgeberin - der Gesamtpersonalrat - die Leitung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und - das Amt für Personal, Organisation und Innovation als Geschäftsführung. Im Gegensatz zur Integrationsvereinbarung enthält die Inklusionsvereinbarung auch Regelungen zur Prävention. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenem betrieblichen Eingliederungsmanagements, werden hier weitergehende präventive Regelungen für behinderungsgerechte Ar- beitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation getroffen. Hierbei arbeiten die Schwerbehindertenvertretungen eng mit I/2 (Betriebliches Ge- sundheitsmanagement) zusammen. Insbesondere mit dem Betriebsärztlicher Dienst, Mitarbeiterunterstützungsteam (M.U.T.)und dem Arbeitssicherheitstechnischer Dienst, sowie mit 11 (Personalamt) und den örtlichen Personalvertretungen. Gegebenenfalls werden weitere Institutionen wie Integrationsamt, Integrationsfach- dienst (IFD), Reha-Träger (zum Beispiel die Rententräger und Krankenkassen) und Bildungseinrichtungen mit einbezogen. Der Stadtverwaltung Köln ist es ein großes Anliegen, dass von dieser Inklusionsver- einbarung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren. Inklusionsvereinba- rung ersetzt die Integ- rationsvereinbarung Steuerungsgruppe zur Inklusionsvereinba- rung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3902/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.01.2018
- Erstellt
- 11.12.2017 09:34