V/0614/2007
Antrag der FDP Nr. 0024/2007 vom 23.04.2007
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Beschlussvorlage
5847 Zeichen
V/0614/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft "Kostenbewusstsein bei öffentlichen Einrichtungen schaffen" Beratungsfolge 29.08.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Dem Anliegen des FDP-Antrages „Kostenbewusstsein bei öffentlichen Einrichtungen schaffen“ (Anlage 1) mehr Transparenz für den zahlenden Bürger im Zusammenhang mit der Bezu- schussung öffentlicher Leistungen zu schaffen, wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine rasche Umsetzung des Grundanliegens vorrangig preiswerte kostengünstige Lösungen, wie in der Begründung dargestellt, zu favorisieren und wo es möglich ist, zeitnah zu realisieren. Über den Umsetzungsfortgang soll zwischenzeitlich im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen mündlich berichtet werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Gesamtkatalog einzubeziehender städtischer Leis- tungen und Einrichtungen sowie der bis dahin realisierten Transparenzschritte i. S. eines „Preisschildes“ Anfang 2008 im Rahmen einer gesonderten Vorlage differenziert zu berichten. Begründung: Zu 1: Grundanliegen Ziel des Antrages ist, auch im Zusammenhang der städtischen Haushaltskonsolidierung eine deut- lich verbesserte Transparenz für die Kosten und deren Finanzierung für den zahlenden Bürger zu erhalten. In der Tat ist es den Bürgern der Stadt Münster in nur wenigen Bereichen offensichtlich, ob und inwieweit eine öffentliche Leistung neben der Finanzierung über Entgelte auch durch öffentliche Finanzmittel erbracht wird. Mit dem Antrag „ Kostenbewusstsein bei öffentlichen Einrichtungen schaffen“ sollen Bürgerinnen und Bürger vor Ort , also bei der jeweiligen örtlichen Einrichtung besser über Kosten- und Förder- strukturen informiert werden. Vorlagen-Nr.: V/0614/2007 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 20.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0614/2007 Zu 2: Kurzfristige Maßnahmen In einem ersten Schritt soll diesem Anliegen, wie im Antrag dargelegt, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wie bei den städtische Bühnen, Schwimmbädern, dem Zoo, Stadtbüchereien und den Museen kurzfristig entsprochen werden, in dem z.B. durch öffentlichen Aushang oder geeigne- te öffentliche Information (Infoblatt auf grauem Papier) die städtische Gesamtförderung der Einrich- tung (s. Anlage 2) und ggf. die anteilige – undifferenzierte – durchschnittliche Förderung der am meisten abgefragten Leistung veröffentlicht wird. Zu 3: Gesamtkatalog einzubeziehender Leistungen – Ermittlung des Arbeitsumfanges so wie Erstellung eines Maßnahmenkataloges 3.1 Einrichtungen mit Eintrittsgeldern Dem Antrag zu entsprechen, für sämtliche städtische Einrichtungen, die städtische Zu- schüsse erhalten und für Ihre Leistungen/ Eintrittsgelder/ Gebühren erheben, den öffentli- chen Zuschussanteil auszuweisen und darzustellen, wie hoch die die Eintrittsgelder/ Ge- bühren ohne staatliche – nicht nur städtische – Zuschüsse ausfielen ist mit einer Reihe von Schwierigkeiten in der Umsetzung verbunden, die nur ansatzweise wie folgt dargestellt werden: a) Die Ermittlung von Kosten für sämtliche Leistungen der Gesamtverwaltung liegen flä- chendeckend nicht vor. b) Die Zuschüsse an Einrichtungen haben mit der Preisbildung von einzelnen Leistungen – die auch z. T. politischen Lenkungsbeschlüssen bei der Preisbildung unterliegen – nicht immer etwas zu tun; so gibt es einerseits Gesamtförderung von Einrichtungen sowie Individualförderungen einzelner Leistungen andererseits. Eine Aufteilung der ers- ten Gruppe in Bezug auf Leistungen ist z. T. mit erheblichem Aufwand verbunden. (Auch eine Kopie in der Stadtbücherei oder im Stadtarchiv ist über den Zuschuss der Einrichtung öffentlich – wahrscheinlich letztlich sogar differenziert gefördert bzw. auch gestaltbar). c) Wenn sowohl der Umfang einzeln zu bepreisender Leistungen, die Kosten für Leistun- gen ermittelt und die Zuschüsse zugeordnet wären, müsste für die „Preisauszeichnung“ ein geeigneter Weg gefunden werden ( Preisliste; Preise an der „Ware; etc.) d) Vorstehende Maßnahmen sind z. T., wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt umge- setzt werden sollen, mit zusätzlichem Personal- und Sachaufwand verbunden. e) Folgekosten für Pflegeaufwand der „Preisinformationen“ Daher schlägt die Verwaltung vor, neben den unter Pkt. 2 genannten Leistungen einen Ka- talog von ausgewählten häufig nachgefragten „Dienstleistungen“ zu eruieren, für den mit vertretbarem Aufwand eine „Preisauszeichnung“ bzw. „Preisinformation“ gegeben werden kann. Diese werden dann in einer gesonderten Vorlage Anfang 2008 dargestellt. 3.2 Einrichtungen ohne Eintrittsgelder Ähnliche Schwierigkeiten zur Umsetzung des Antragsanliegens wie oben dargestellt, trifft auf die im Antrag genannte 2. Gruppe von Einrichtungen zu. Dies sind städtische bezu- schusste Einrichtungen, die keine Eintrittsgelder/Gebühren erheben. Sie sollen ausweisen, wie hoch theoretische Eintrittsgelder/Gebühren ausfallen müssten, wenn staatliche – nicht nur städtische – Zuschüsse wegfallen würden. - 3 - V/0614/2007 Hier ist aus der Antragsformulierung nicht klar, ob nur städtische Einrichtungen gemeint sind, oder auch städtisch bezuschusste Einrichtungen Dritter. Da der Einflussfaktor auf die städtisch bezuschussten Einrichtungen Dritter nicht bzw. nur bedingt da ist, schlägt die Verwaltung vor, für den Anteil der städtischen eigenen Einrichtungen zu eruieren, für den mit vertretbarem Aufwand eine „Preisauszeichnung“ bzw. „Preisinformation“ gegeben wer- den kann. Auch diese Vorschläge werden dann in der gesonderten Vorlage Anfang 2008 dargestellt. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0614/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37