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2018/0293

Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus Vorjahren

Magistratsvorlage 28.09.2018

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2018/0293

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4663 Zeichen

Haushaltssicherungskonzept 2019 
der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
- Auflösung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus Vorjahren -

2 
I. Gesetzliche Grundlage  
 
Nach § 92a Abs. 1 HGO n.F. hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, 
wenn 
1.   sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung 
trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen 
sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält 
oder 
2.  nach der Ergebnis- und Finanzplanung (§ 101) im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein 
negativer Zahlungsmittelbestand erwartet werden. 
 
Die „Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes in der Planung“ sind in 
§ 92 Abs. 5 HGO n. F. genannt: 
Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn 
1.  der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehl- 
beträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen 
Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden 
kann 
und 
2.  im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätig- 
keit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von 
Krediten sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit 
die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckge- 
bundene Einzahlungen gedeckt sind. 
 
In der laufenden Planung für das Haushaltsjahr 2019 wie auch für den mittelfristigen Pla- 
nungszeitraum bis 2022 wird der Haushaltsausgleich in Ergebnis- und Finanzplanung erreicht. 
 
Ein Haushaltssicherungskonzept wird dennoch nötig, da es noch Fehlbeträge aus Vorjahren 
gibt, die auszugleichen sind. 
 
II. Fehlbeträge aus Vorjahren 
 
1. Rechnerische Höhe der Fehlbeträge zum 31.12.2018 
 
Aus dem aufgestellten Jahresabschluss 2017 ergeben sich folgende Ergebnisvorträge: 
 
• Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren -86.863.272,16  € 
• Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren -67.141.8 76,50 € 
• Ordentliches Ergebnis aus 2017 546.306,16 € 
• Außerordentliches Ergebnis aus 2017 8.645.527,58 € 
 
Vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch das Revisionsamt sind zum 31.12.2018 fol- 
gende Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen: 
 
• Ordentliche Ergebnisse -86.316.966,00 € 
• Außerordentliche Ergebnisse -58.496.348,92 € 
 
Die Vorgaben zum Haushaltsausgleich beziehen sich allerdings nur auf Fehlbeträge aus or- 
dentlichen Ergebnissen.

3 
2. Möglicher Ausgleich der Fehlbeträge 
 
Mit Einführung der HESSENKASSE wird nun der Haushaltswirtschaftliche Neuanfang möglich, 
da die vorgetragenen Fehlbeträge aus ordentlichen Ergebnissen durch die Entschuldung aus- 
geglichen werden können. Verbleibende Fehlbeträge können im Rahmen des Jahresabschlus- 
ses 2018 gegen die Netto-Position des Eigenkapitals verrechnet werden. 
 
Die Vorgaben zur Verbuchung wurden mit dem Finanzplanungserlass vom 13.09.2018 vom 
Land Hessen bekanntgegeben. 
 
3. Abwicklung in 2018 und Darstellung im Jahresabschluss 2018 
 
Die Höhe der Kassenkreditentschuldung durch die Hessenkasse beträgt für die Wissenschafts- 
stadt Darmstadt insgesamt 254,7 Mio. €. 
 
Davon verbleiben Kassenkredite in Höhe von 45 Mio. € bei der Stadt, da eine Ablösung oder 
Schuldnerwechsel nicht möglich war. Für diese Kredite erhält die Stadt Zinsdiensthilfen bis 
zum Zeitpunkt der Fälligkeit sowie entsprechende Entschuldungshilfen bei Fälligkeit. 
 
Die restlichen Kassenkredite in Höhe von 209,7 Mio. € werden bis Ende 2018 abgelöst und 
verändern die Passivseite der Bilanz wie folgt: 
 
1. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur 
Liquiditätssicherung vermindern sich -209.700.000,0 0 € 
 
 
2.a 
 
Es entstehen neue Verbindlichkeiten für 
den Eigenbeitrag zur Hessenkasse 116.514.750,00 € 
 
2.b Der Fehlbetrag aus ordentlichen Ergeb- 
nissen der Vorjahre wird ausgeglichen 86.316.966,00  €  
2.c Die Netto-Position erhöht sich um den 
Rest 6.868.284,00 €  
 Summe Pos. 2.a-c    (nachrichtlich) 209.700.000,00  €  
 
4. Fazit 
 
Damit sind bereits am 17. Dezember 2018 (mit Ablösung der letzten Tranche) die vorgetrage- 
nen Fehlbeträge aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre ausgeglichen. 
Mit dem Jahresabschluss 2018 sollen auch die vorgetragenen Fehlbeträge aus außerordentli- 
chen Ergebnissen folgen. Regelungen/Vorgaben hierzu stehen allerdings noch aus. 
 
Bei zukünftig weiterhin ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalten entfällt somit die ge- 
setzliche Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. 
 
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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223 Zeichen

Punkt 12: Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen 
Jahresfehlbeträge aus Vorjahren 
 (V-Nr. 2018/0293) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

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2519 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.10.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Dezernat IV 
  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0293 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
368 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen 
Jahresfehlbeträge aus Vorjahren  
 
Vorlage vom: 28.09.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus 
Vorjahren wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Haushaltssicherungskonzept 2019  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.10.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.09.2018  
 
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept auch 
dann aufzustellen ist, wenn nur Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen und alle weiteren 
Bedingungen zum Haushaltsausgleich erfüllt sind. 
 
In der bis 31.12.2018 gültigen Fassung sind die Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept in 
§ 95 Abs. 5 HGO geregelt, in der ab 01.01.2019 gültigen Fassung im neuen § 92a HGO. 
 
Mit der Ablösung der Kassenkredite durch die Hessenkasse, die zum 17.09. und 17.12.2018 
erfolgt, werden die bestehenden Fehlbeträge aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre 
ausgeglichen, so dass für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Verpflichtung mehr besteht, 
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. 
 
Die Darstellung dieses Sachverhalts kann jedoch erst in der Bilanz zum Jahresabschluss 2018 
erfolgen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Haushalt 2019 naturgemäß noch nicht 
vorliegt. 
 
Daher ist entsprechend der Empfehlung im Finanzplanungserlass des HMdIS in diesem kurzen 
Haushaltssicherungskonzept nur dargestellt, dass und wie die Fehlbeträge ausgeglichen 
werden. Aus diesem Grund erfolgt der Beschluss auch losgelöst von den Haushaltsberatungen. 
 
Darmstadt, 28.09.2018  
 
Dezernat IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 4

262 Zeichen

Punkt 19: Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen 
Jahresfehlbeträge aus Vorjahren 
 (V-Nr. 2018/0293) 
 
Dem Haushaltssicherungskonzept 2019 wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen SPD, AfD und FDP 
Stimmenthaltungen: Fraktion UWIGA

2018/0293

2467 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.10.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV  
  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0293 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen 
Jahresfehlbeträge aus Vorjahren  
 
Vorlage vom: 28.09.2018 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem Haushaltssicherungskonzept 2019 zur Auflösung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus 
Vorjahren wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Haushaltssicherungskonzept 2019  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.09.2018 
 
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept auch 
dann aufzustellen ist, wenn nur Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen und alle weiteren 
Bedingungen zum Haushaltsausgleich erfüllt sind. 
 
In der bis 31.12.2018 gültigen Fassung sind die Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept in 
§ 95 Abs. 5 HGO geregelt, in der ab 01.01.2019 gültigen Fassung im neuen § 92a HGO. 
 
Mit der Ablösung der Kassenkredite durch die Hessenkasse, die zum 17.09. und 17.12.2018 
erfolgt, werden die bestehenden Fehlbeträge aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre 
ausgeglichen, so dass für die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Verpflichtung mehr besteht, 
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. 
 
Die Darstellung dieses Sachverhalts kann jedoch erst in der Bilanz zum Jahresabschluss 2018 
erfolgen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Haushalt 2019 naturgemäß noch nicht 
vorliegt. 
 
Daher ist entsprechend der Empfehlung im Finanzplanungserlass des HMdIS in diesem kurzen 
Haushaltssicherungskonzept nur dargestellt, dass und wie die Fehlbeträge ausgeglichen 
werden. Aus diesem Grund erfolgt der Beschluss auch losgelöst von den Haushaltsberatungen. 
 
Darmstadt, 28.09.2018  
 
Dezernat IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0293
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.09.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00