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AN/1103/2026

Sicherstellen wohnraumnaher Parkmöglichkeiten und Erstellung eines Parkkonzepts für den Bereich Alfterstraße/Bornheimer Straße

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 07.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026

Änderungsantrag (SPD BV2)

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8.1.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026 AN-1373-2025

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Änderungsantrag (SPD BV2)

2372 Zeichen

SPD-Fraktion der BV2 
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin Herr Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1103/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
Sicherstellen wohnraumnaher Parkmöglichkeiten und Erstellung eines Parkkonzepts 
für den Bereich Alfterstraße/Bornheimer Straße 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 22.06.2026 zu setzen: 
Beschluss: 
Die BV 2 beschließt, den Antrag AN/1373/2025 zu ersetzen durch folgenden Antrag:  
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept bzw. eine Entwurfsplanung für den 
Parkraum im Bereich Alfterstraße/Bornheimer Straße zu erstellen, das sich an den 
Ergebnissen des Ortstermins orientiert. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt ist zu 
benennen. 
Dabei sollen vor allem die Maßnahmen berücksichtigt werden, die sowohl die 
Feuerwehr als auch das Ordnungsamt im Rahmen des Möglichen sahen. 
Beispielsweise die Markierung der Fahrbahn und Gehwege, so dass eine 
Mindestbreite von 3,10 m auf der Fahrbahn erhalten bleibt, die für Rettungsfahrzeuge 
notwendig sind. 
Ebenso sind alle anderen Ergebnisse zu berücksichtigen und in das Konzept 
einzubeziehen.

- 2 - 
Begründung: 
Ein Masterplan Parken ist für die Stadt Köln derzeit nicht existent. Außer dem Beschluss 
einen solchen Masterplan zu erstellen, gibt es bisher keine weitere Entwicklung. Daher 
besteht derzeit nicht die Notwendigkeit, dessen eventuelle Vorgaben zu berücksichtigen.  
Auch mit einem zu entwickelnden Masterplan Parken, wäre es im Sinne des Antrages zur 
Erstellung des Masterplans der Stadt durchaus möglich, Ausnahmen und alternative 
Konzepte zu entwickeln. Genau das fordert dieser Antrag.  
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 3. – 6. bezieht sich auf eine 
Einbahnstraßenregelung, die aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang nicht 
entscheidend ist.  
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Elisabeth Sandow

8.1.4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026 AN-1373-2025

3112 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Miriam Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.04.2026 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 27.04.2026  
öffentlich 
8.1.4 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfter-
straße / Bornheimer Straße,  
Antrag der FDP/KSG Fraktion 
AN/1373/2025 
Modifizierter Antrag der FDP/KSG-Fraktion - Erhalt der Parkmög-
lichkeiten Alfterstraße / Bornheimer Straße nach erfolgter Ortsbe-
gehung 
AN/0631/2026 
Der Antrag wurde in der Sitzung am 16.03.2026 vertagt mit der Maßgabe, dass die 
Fachverwaltungen Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobili-
tätsentwicklung eine abschließende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse 
aus dem nicht öffentlichen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt. 
 
Eine Stellungnahme der Fachverwaltung liegt immer noch nicht vor. 
 
Es liegt von der FDP/KSG-Fraktion ein modifizierter Antrag vor: 
 
„Der BV02 beschließt, den Antrag der FDP/KSG-Fraktion durch folgenden Antrag zu 
ersetzten: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang auch zukünftig 
das Parken entlang der Alfterstraße und Bornheimer Straße in Köln-Rodenkirchen, 
beidseitig möglich bleibt.  
Dabei sind insbesondere, die im Protokoll der Ortsbesichtigung festgehaltenen 
Forderungen aller anwesenden Vertreter der Fraktionen zu berücksichtigen,  
die sich auf folgende Punkte beziehen:  
1.) Die Einhaltung der Durchfahrtsbreiten und Rettungswege: 
 
Betrifft die Einhaltung der Durchgangsbreite der Fahrbahn, die Rettungswege, sowie 
die Einhaltung der Mindestbreite der Bürgersteige für Fußgänger.

2.) Markierungen: 
 
Betrifft zum Beispiel das Einzeichnung von Markierungen für parkende Fahrzeuge, die 
auf beiden Seiten das Gehweg-Parken ermöglichen, und Fehlverhalten minimieren 
soll. 
 
3.) Beschilderung: 
 
Betrifft die Möglichkeit, z.B. durch eine entsprechende Beschilderung, das Parken grö-
ßerer und Fahrzeuge (z.B. LKW) einzuschränken. 
 
Außerdem soll bis zum Abschluss dieser Prüfungen in beiden Straßen die bisherige 
Kölner Praxis einer Duldung weitergeführt werden, solange sich alle Fahrzeughalter 
an die StVO halten und keine akute Gefährdung besteht und die  Rettungswege frei 
bleiben.“ 
 
 
Die SPD-Fraktion bittet weiterhin um Vertagung, da die geforderte Stellungnahme der 
Fachverwaltung immer noch nicht vorliegt. 
 
Beschluss. 
 
Der Antrag wird weiterhin vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt 
für Verkehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine ab-
schließende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentli-
chen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Stim-
men der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Stimmen der Einzelmandatsträ-
gerinnen Frau Faßbender und Frau Hinsen gegen die vier Stimmen der CDU-
Fraktion und der FDP/KSG Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Heinzlmeier, Herr Dr. Klusemann)

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2327 Zeichen

Rathaus Rodenkirchen 
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221-221-92303 
Email: spd-bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin Herr Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1103/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
 
Sicherstellen wohnraumnaher Parkmöglichkeiten und Erstellung eines Parkkonzepts 
für den Bereich Alfterstraße/Bornheimer Straße 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 22.06.2026 zu setzen: 
Beschluss: 
Die BV 2 beschließt, den Antrag AN/1373/2025 zu ersetzen durch folgenden Antrag:  
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept bzw. eine Entwurfsplanung für den Parkraum 
im Bereich Alfterstraße/Bornheimer Straße zu erstellen, das sich an den Ergebnissen des 
Ortstermins orientiert. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt ist zu benennen. 
Dabei sollen vor allem die Maßnahmen berücksichtigt werden, die sowohl die Feuerwehr 
als auch das Ordnungsamt im Rahmen des Möglichen sahen. Beispielsweise die 
Markierung der Fahrbahn und Gehwege, so dass eine Mindestbreite von 3,10 m auf der 
Fahrbahn erhalten bleibt, die für Rettungsfahrzeuge notwendig sind. 
Ebenso sind alle anderen Ergebnisse zu berücksichtigen und in das Konzept 
einzubeziehen.  
Begründung: 
Ein Masterplan Parken ist für die Stadt Köln derzeit nicht existent. Außer dem Beschluss 
einen solchen Masterplan zu erstellen, gibt es bisher keine weitere Entwicklung. Daher 
besteht derzeit nicht die Notwendigkeit, dessen eventuelle Vorgaben zu berücksichtigen.  
Auch mit einem zu entwickelnden Masterplan Parken, wäre es im Sinne des „Antrages zur 
Erstellung des Masterplans der Stadt“ durchaus möglich, Ausnahmen und alternative

- 2 - 
Konzepte zu entwickeln. Genau das fordert dieser Antrag.  
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 3. – 6. bezieht sich auf eine 
Einbahnstraßenregelung, die aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang nicht 
entscheidend ist.  
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Elisabeth Sandow

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1103/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
07.07.2026
Erstellt
21.06.2026 22:37