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Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konrad-Adenauer-Kaserne
Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0632/2014 vom 16.04.2014
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0632/2014 Stand: 01.07.2022 Sachstandsbericht Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konrad-Adenauer-Kaserne Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.1.12 Kennzeichnung der Naturdenkmäler an der Konrad-Adenauer-Kaserne AN/0632/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Liste der nach § 22 Landschaftsgesetz NRW im Bezirk Rodenkir- chen erfassten Naturdenkmale auf Aktualität hin zu überprüfen und alle gelisteten Denkmale als sol- che im öffentlichen Raum zu kennzeichnen. Sachstand 2018: Die Kennzeichnung der Naturdenkmale im öffentlichen Raum obliegt dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Kennzeichnung der zwei Naturdenkmale an der Zufahrt der Konrad-Adenauer-Kaserne wird im Rahmen der Frühjahrskontrolle bis Ende April 2019 erfolgen. Sachstand 2019 und 2020 Die Kennzeichnung der Naturdenkmale an der Konrad-Adenauer-Kaserne ist bereits erfolgt. Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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